Freitag, 28. September 2012

Aktie NWO Schadensersatzanspruch



M. Barche wurde durch das Landgericht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. im Zusammenhang mit dem Vertrieb von NWO Aktien verurteilt. Die Gegenseite legte Berufung gegen das Schadensersatzurteil ein, eine Begründung liegt nach Kenntnisstand des Verbraucherdienst e.V. nicht vor.

Die Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. erwarben aufgrund massiver unerlaubter Werbeanrufe Aktien der Northwest Oil & Gas  Inc. zu Kurswerten zwischen 2,05 - 2,46 Euro. Diese Werbeanrufe dienten dazu, gutgläubige Anleger dazu zu verleiten, große Stückzahlen der Aktie NWO (Northwest Oil + Gas) zu erwerben. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren. 

Es besteht der Verdacht, dass die Nachfrage und somit das Handelsvolumen der Northwest Oil & Gas Aktie (NWO) durch Hintermänner wie Herrn M. B. und anderen selber gefördert worden ist und diese sich dadurch bereichern konnten.

Nach kurzer Zeit fielen die Kurse ins bodenlose.

Hier weiterlesen zum Schadensersatzurteil Aktie Northwest Oil + Gas 


Nachtrag 19.06.2013 Aktie NorthWest Oil & Gas

Northwest Oil & Gas Trading legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein.
Das Oberlandesgericht entschied nun auf Schadensersatzpflicht gegen Northwest Oil & Gas (NWO)

Nachtrag 11.11.2013 Aktie NorthWest Oil & Gas
Revision abgelehnt - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt ebenfalls Pflicht zum Schadensersatz





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Mittwoch, 5. September 2012

(Büro-) Fehler bei Forderungen der Debcon GmbH Witten

Debcon GmbH Witten macht mittels Untervollmacht Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Urmann & Collegen geltend. Auch Mitglieder des Vereins sind teilweise betroffen von diesen Forderungseinzügen. Inhaltlich vermittelt der schriftliche Dialog mit Debcon für Verbraucherdienst e.V. den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz bezüglich der versendeten Forderungseinzüge an unsere Mitglieder auf Zeit gespielt wird. So zum Beispiel werden jüngsten Antwortschreiben an Verbraucherdienst e.V. seitens Debcon GmbH sogenannte Bürofehler geltend gemacht in Bezug auf einige Angaben in den an unsere Mitglieder vesendeten Zahlungsaufforderungen. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Weiterlesen zu Inkassoforderung aus Abmahnung von Urmann + Collegen der Debcon GmbH  


Hilfe und Beratung zu
Inkassoforderung von Debcon GmbH Witten
beim Verein für aktiven Verbraucherschutz 


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Montag, 3. September 2012

Flirtcafe Unrecht? Verbraucher vermuten Abofalle ...

Das Datingportal Flirtcafe geriet in den letzten Tagen in den Fokus des Verbraucherdienst e.V. Etliche Konsumenten baten den Essener Verein für Verbraucherschutz um Informationen über das Datingportal Flirtcafe. Die Verbraucher erhielten eine Zahlungsaufforderung von Flirtcafe über 57,00 Euro in der angegeben wird, das dies bereits die zweite Zahlungsaufforderung sein. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Weitaus verwirrender waren die betreffenden Anrufenden jedoch weil sie ihrer Ansicht nach keinen Vertrag oder ein Abo eingegangen sind mit Flirtcafe. Der eine oder andere betroffene Anrufer sprach von einem Testzugang - aber keinem Vertrag. Eher sei es so gewesen, so die Konsumenten, das überall KOSTENLOS stand und es sich wohl um eine Abofalle handeln müsse ... Tatsächlich wird auf der Startseite von Flirtcafe geworben mit Jetzt kostenlos anmelden. Und auf der Anmeldeseite für die Registrierung weitere Werbung mit der Aufforderung Kostenlos anmelden und losflirten!


Wie kommt dann aber eine Zahlungsaufforderung zustande ...? Die Antwort liegt z. T. in den verwirrend abgefassten AGB und Widerrufsbelehrung von Flirtcafe.


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