Mittwoch, 5. September 2012

(Büro-) Fehler bei Forderungen der Debcon GmbH Witten

Debcon GmbH Witten macht mittels Untervollmacht Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Urmann & Collegen geltend. Auch Mitglieder des Vereins sind teilweise betroffen von diesen Forderungseinzügen. Inhaltlich vermittelt der schriftliche Dialog mit Debcon für Verbraucherdienst e.V. den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz bezüglich der versendeten Forderungseinzüge an unsere Mitglieder auf Zeit gespielt wird. So zum Beispiel werden jüngsten Antwortschreiben an Verbraucherdienst e.V. seitens Debcon GmbH sogenannte Bürofehler geltend gemacht in Bezug auf einige Angaben in den an unsere Mitglieder vesendeten Zahlungsaufforderungen. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

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