Donnerstag, 28. Mai 2020

DeinSeitensprung.club: Außergerichtliche Mahnung von Flirt & Date Ltd

Ein Verbraucher wandte sich via Email an uns, um seine Erfahrungen mit dem Datingportal „DeinSeitensprung.club“ mitzuteilen. Betrieben wird das Portal von der Firma Flirt & Date Ltd. aus Manchester, UK. Laut des Verbrauchers soll nie ein Vertrag mit dieser Firma geschlossen worden sein.

Titel: DeinSeitensprung.club: Außergerichtliche Mahnung von Flirt & Date Ltd

Was ist das Datingportal DeinSeitensprung.club?


„Als FlirtProfi liegen Dir hier die Frauen zu Füßen. Und das mit unserer Date-Garantie!“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals DeinSeitensprung.club. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus Manchester (UK) namens Flirt & Date Ltd. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die eine Partnersuche im näheren Umkreis suchen. DeinSeitensprung.club bietet die Option, sich anzumelden und „direkt los flirten“. Das Angebot wird umworben mit starken Worten: „Anmelden und direkt zum F... werden! Du bekommst deine Flirt-Tipps und hast Premium Funktionen freigeschaltet!“ Scheinbar überlassen die Anbieter es der persönlichen Vorstellungskraft, was eine Anmeldung beim Kunden bewirken kann. Ob die Mitglieder dieses „Clubs“ sich selbst in der Rolle einer „Fee“, eines „Froschkönigs“ oder eines „Fruchtzwergs“ sehen möchten, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

Was ist bei einer Anmeldung auf einem Dating-Portal zu beachten?


Viele der uns bekannten Dating-Portale bieten eine kostenlose Registrierung an. Jedoch kann die Nutzung der Dienstleistungen, wozu u.a. das Chatten mit anderen Teilnehmern zählen kann, Kosten verursachen. Nicht so bei DeinSeitensprung.club: um auf bestimmte Dienste des Portals Zugriff zu haben, müssen Nutzer eine „Premium-Mitgliedschaft“ anfordern. Die Preise sind der Homepage zu entnehmen. 358,90 EUR (inkl. Mwst.) soll ein Abo für ein Jahr kosten.

Ein Verbraucher wandte sich mit einer „Außergerichtlichen Mahnung“ von der Flirt & Date Ltd. an uns, da die Kosten für ein halbes Jahr Mitgliedschaft bei dem Portal DeinSeitensprung.club noch offen sein sollen. Die Summe von 189,45 EUR soll innerhalb eine genannten Frist gezahlt werden. Wird nicht gezahlt, so wird die komplette Jahresgebühr verlangt. Als Kontoverbindung wurde eine Kontoverbindung in Litauen genannt – Zahlungsempfänger ist „Cash Collect“.

Laut eigener Aussage steht das Inkassobüro Cash Collect GmbH in keinerlei Verbindung zu der Firma Flirt & Date Ltd.

Screenshot Cash Collect GmbH Homepage, 04.06.2020
Screenshot Cash Collect GmbH Homepage, 04.06.2020


DeinSeitensprung.club kündigen – aber wie?


Aus der Widerrufsbelehrung in den AGB ist zu erfahren, dass Kunden binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen können. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, das Schreiben muss an die Betreiberin Flirt & Date Ltd. gesandt werden.

Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, so könnte es zu einer Rechnung für die Dauer eines Jahres kommen. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher ratsam, auf die Fristen beim Vertragsabschluss zu achten.Es kam vor, dass Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen folgten, um die noch ausstehenden Kosten beizutreiben.

Hilfe bei Datingportalen wie „DeinSeitensprung.Club“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „DeinSeitensprung.Club“ oder der Flirt & Date Ltd. gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 20. Mai 2020

Erfahrungen mit Arita Finanzservice: Finanzsanierung per Nachnahme

Im Internet suchen Verbraucher erfahrungsgemäß nicht nur Katzenbilder, sondern auch Lösungen für Probleme. In finanzielle Not geratene Verbraucher wollen sich unter Umständen mit Hilfe eines online angebotenen „schufafreien Kredits“ aus der Schuldenspirale befreien. Die Firma Arita Finanzservice bietet auf ihrer Homepage keine Kredite an, sondern die Vermittlung einer Finanzsanierung. Was ist das genau und ist so etwas sinnvoll?

Titel: Erfahrungen mit Arita Finanzservice: Finanzsanierung per Nachnahme

Finanzsanierung: Definition und mögliche Kosten


„Ihr starker Partner für eine Finanzsanierung. Arita hilft – schnell & unbürokratisch!“ - heißt es auf der Webseite Arita Finanzservice. Die Firma aus Kolbermoor (Bayern) tritt als Vermittler von Finanzsanierungen auf. In eigenen Worten definiert die Firma das Angebot auf ihrer Homepage wie folgt: „Mit einfachen Worten gesagt ist die Finanzsanierung eine Hilfestellung durch eine Gesellschaft um die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen und die Schulden abzubezahlen.“

Leider ist es laut der Erfahrungen vieler Verbraucher so, dass durch Abschluss eines Finanzsanierungsplans auf verschuldete Verbraucher eher noch weitere Kosten zukommen können, anstatt sich aus der finanziellen Notlage zu befreien zu können.

Arita-Finanzservice: Über 280 EUR für Vermittlerverträge


Uns liegt ein Auftragsformular der Arita Finanzservice vor, die detaillierte Einblicke gewährt. Vertragsgegenstand ist laut des Formulars: „Auftragserteilung zur Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages (ohne Rechtsberatung), zur sukzessiven Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden (wie Kredite, Darlehen, Rechnungen, Mahnungen, etc.) aus eigenen finanziellen Mitteln des Auftraggebers“. Die Verbindlichkeiten des Auftraggebers können unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Firma Arita Finanzservice bemüht sich nach Auftragserteilung um die „Vermittlung eines Schuldnerhilfevertrages mit einer gewerblichen Schuldnerhilfirma (sic!) aufgrund der bisherigen Angaben des Auftraggebers.“ Nachdem ein entsprechendes Angebot gefunden wurde, soll diese mit einem Dienstleistungsvertrag via Nachnahme an den Verbraucher gesandt werden. Die Kosten dafür variieren laut unserer Kenntnis zwischen 280-370 EUR, die Empfänger dem Postboten via Nachnahme zahlen sollen.

Drohung mit Inkasso


In den uns vorliegenden Briefen weist Arita Finanzservice darauf hin, dass bei einer Nichtzahlung ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. In der Konsequenz könnte dies noch mehr Kosten für den Verbraucher bedeuten, der anfangs an einer Schuldenregulierung interessiert war. Letztendlich können sich so noch weitere Schulden anhäufen. Verbraucher, die auf der Suche nach einem Weg aus ihren Schulden sind, sollten unbedingt ausführlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen lesen, ehe sie ihre Daten online weitergeben.

Hilfe bei Arita Finanzservice


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Finanzsanierungen der Arita Finanzservice? Sollten Sie auch eine hohe Summe via Nachnahme zahlen? Oder haben Sie gar eine Forderung erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Donnerstag, 14. Mai 2020

Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt beauftragte die Culpa Inkasso GmbH, die eine Mahnung an ein Mitglied von Verbraucherdienst sandte. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titel: Culpa Inkasso GmbH fordert für PAYSELECT GmbH

Was bietet PAYSELECT GmbH, Frankfurt an?


Auf der Webseite „vorteilskreditkarte.de“ stellt die PAYSELECT GmbH aus Frankfurt diverse Angebote vor. So finden Besucher folgende Punkte (Stand 14.05.2020):


  • Hochgeprägte PrePaid - Mastercard® bis zu 50.000 € Aufladelimit
  • Bis zu 7.500 € Vorteils Kredit
  • Mastercard® - ohne Bonitätsprüfung


Die PAYSELECT GmbH beschreibt ihr Angebot auf der genannten Webseite selbst mit den Worten „Ihr PaySelect Sorglos-Angebot – sicher, bequem, seriös“. Zahlreiche positive Kundenbewertungen lassen auf eine hohe Kundenzufriedenheit schließen. Die Verbraucherin Frau P. wandte sich an uns, weil sie unerwartet Post von einem Inkassounternehmen im Briefkasten fand. Laut des Schreibens soll eine Bestellung bei der PAYSELECT GmbH getätigt worden sein.

Inhalt der Zahlungsaufforderungen


In den vorliegenden Schreiben wird von der Empfängerin Frau P. verlangt, noch offene Kosten einer Dienstleistung der PAYSELECT GmbH zu bezahlen. Eine Bestellung soll unter Einbeziehung der AGB und Widerrufsbelehrung mit der IP-Adresse von Frau P. getätigt worden sein. Der Bestellvorgang selbst soll durch den Anbieter gespeichert worden sein. Laut der Culpa Inkasso soll der Bestellbutton der betreffenden Webseite der PAYSELECT GmbH eindeutig auf eine Kostenpflichtigkeit hinweisen.

Verlangt wird in dem ersten Schreiben ein Gesamtbetrag von über 200 EUR. Es folgte eine Mahnung, in der erneut letztmalig darauf hingewiesen wird, die Zahlung zu tätigen. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren drohen.

Erfahrungen mit Culpa Inkasso


Wir haben Erfahrungen mit dem Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. In der Vergangenheit berichteten wir bereits in vielerlei Beiträgen über dieses Inkassounternehmen. Culpa Inkasso ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Unternehmen und ist demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Aus diesem Grund sollten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von dieser Firma unbedingt ernst genommen und nicht ignoriert werden.

Weitere Informationen zu Culpa Inkasso und PAYSELECT GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der PAYSELECT GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung von Culpa Inkasso erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Bußgeldkatalog 2020: Falsch Parken kann richtig teuer werden

Mit den Änderungen des Bußgeldkatalogs im April 2020 müssen Falschparker tief in die Taschen greifen. Bis zu 100 EUR werden fällig, wenn die Vorschriften beim Parken missachtet werden. Punkte in Flensburg soll es geben, sofern ein Falschparker Radfahrer und Fußgänger gefährdet – das gilt auch für das Parken in zweiter Reihe. Was müssen Verkehrsteilnehmer noch zu den neuen Regelungen im Bußgeldkatalog bezüglich des Parkens wissen?

Titel: Bußgeldkatalog 2020: Falsch Parken kann richtig teuer werden

Parken auf dem Rad- und Gehweg: Hohe Bußgelder


Die Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können für das unerlaubte Parken an gewissen Plätzen zu hohen Kosten führen. Die Bußgeldreform begünstigt Radfahrer und soll mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer auf den umweltfreundlichen zwei Rädern gewähren. Für Autofahrer bedeutet dies, dass unter anderem das Parken auf Rad- und Gehwegen deutlich teurer werden kann – es drohen sogar Punkte in Flensburg.

Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Änderungen im Bußgeldkatalog, um sich eine Übersicht der neuen Bußgelder zu verschaffen.

Bußgeldkatalog Falsches Parken, gültig ab 28.04.2020:



  • Geparkt an/auf: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfe Kurve, Fußgängerüberwegen, 5 m vor und 10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot: 35 EUR
    • mit Behinderung: 55 EUR
    • über eine Stunde: 55 EUR
    • über eine Stunde mit Behinderung: 55 EUR
  • An engen Stellen geparkt, sodass Rettungsfahrzeuge behindert wurden: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Parken an Stellen, auf denen das Halten verboten ist: 25 EUR
    • mit Behinderung: 40 EUR
    • über eine Stunde: 40 EUR
    • über eine Stunde mit Behinderung: 50 EUR
  • Auf dem Geh- oder Radweg geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Behinderung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt: 55 EUR
    • dabei Einsatzfahrzeuge behindert: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Auf Sperrflächen geparkt: 25 EUR
    • mit Behinderung: 25 EUR
    • über 15 Minuten: 30 EUR
    • über 15 Minuten mit Behinderung: 35 EUR
  • In zweiter Reihe geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 90 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 110 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • länger als 15 Minuten: 85 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • länger als 15 Minuten mit Behinderung: 90 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen: 10 EUR
    • mit Behinderung: 15 EUR
    • über 3 Stunden: 20 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 30 EUR
  • An folgenden Orte geparkt: 5 Meter vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln: 10 EUR
    • mit Behinderung: 15 EUR
    • über 3 Stunden: 20 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 30 EUR
  • Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ...
    • bis zu 30 Minuten: 20 EUR
    • bis zu 1 Stunde: 25 EUR
    • bis zu 2 Stunden: 30 EUR
    • bis zu 3 Stunden: 35 EUR
    • über 3 Stunden: 40 EUR
  • Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt: 55 EUR
  • Nicht platzsparend geparkt: 10 EUR
  • Parklücke einem Berechtigten weggenommen: 10 EUR
  • Auf Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • über 3 Stunden: 70 EUR
  • Abfahrtsweg eines anderen KFZ zugeparkt: 20 EUR
  • Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt: 25 EUR
  • In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem KFZ über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt: 30 EUR
  • Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt: 20 EUR
  • Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
  • Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • mit Gefährdung: 80 EUR
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR
    • über 3 Stunden: 70 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 80 EUR
    • über 3 Stunden mit Gefährdung: 80 EUR
    • über 3 Stunden mit Sachbeschädigung: 100 EUR
  • Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt: 55 EUR
  • Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt: 55 EUR


Bußgeldkatalog Falsches Halten, gültig ab 28.04.2020:



  • Unzulässiges Halten: 20 EUR
    • mit Behinderung: 35 EUR
  • Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Nicht platzsparendes Halten: 10 EUR
  • Unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht, unberechtigt: 20 EUR
  • Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 EUR
    • mit Behinderung: 30 EUR
  • Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässiges Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • mit Gefährdung: 80 EUR
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR


Hilfe bei Verkehrsrecht


Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht. Melden Sie sich unter:

TEL:

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oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 6. Mai 2020

Inkassolution Deutschland GmbH: Zahlungsaufforderung für Aliaz Cooperation LLC

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung der „Inkassolution Deutschland GmbH“ durch ein Mitglied vor. Im Auftrag der Firma Aliaz Cooperation LLC wand sich das Inkassounternehmen schriftlich an den Verbraucher, da die Kosten eines Kaufvertrags noch nicht beglichen sein sollen.

Titel: Inkassolution Deutschland GmbH: Zahlungsaufforderung für Aliaz Cooperation LLC

Grund der Forderung: Rechnung für Quickmax nicht bezahlt?


Die Inkassolution Deutschland GmbH aus 82515 Wolfratshausen hat sich via Brief an ein Mitglied gewandt, um die Zahlung noch offener Kosten zu fordern. Beauftragt wurde das Inkassobüro von der Aliaz Cooperation LLC (LV-1010 Riga). Laut des vorliegenden Schreibens ist der Forderungsgrund eine Bestellung, die scheinbar noch nicht beglichen wurde. Dabei handelt es sich offenbar um das Produkt „Quickmax“, ein Produkt, welches von der Aliaz Cooperation LLC online angeboten wird.

Die Aliaz Cooperation LLC betreibt aktuell die Webseite Onlineshopping-59.com, auf der das besagte Produkt „Quickmax“ beworben wird (Stand: 06.05.2020). Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Kosemetikprodukt. Ob das Produkt von dem Verbraucher über diese Webseite bestellt wurde, lässt sich anhand der Forderung nicht erkennen.

Mehr als 190 EUR fordert Inkassolution Deutschland GmbH


Die vorliegende Zahlungsaufforderung im Auftrag der Aliaz Cooperation LLC listet dem Empfänger auf, wie die geforderte Gesamtsumme von 192,44 EUR zustande kommt. Die Hauptforderung stellt die noch offene Rechnung für die Bestellung dar, zu diesem Zweck wurde das Datum und die Uhrzeit dokumentiert, wann bestellt worden sein soll. Darüber hinaus nennt das Inkassobüro ebenfalls die IP-Adresse und die Email-Adresse, die bei der Bestellung festgestellt wurden.

Die Summe wird ergänzt durch Verzugszinsen, Gläubigerkosten, Auslagenpauschale etc., sodass der geforderte Betrag eine Höhe von insgesamt mehr als 190 EUR hat. Bleibt die Zahlung der Forderung aus, könnte laut der Inkassolution Deutschland GmbH die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens drohen, was weitere Kosten bedeuten würde.

Scan: Zahlungsaufforderung Inkassolution Deutschland GmbH / April 2020
Zahlungsaufforderung Inkassolution Deutschland GmbH / April 2020

Forderungen nicht ignorieren!


Beim Stöbern im Internet sollten Verbraucher achtsam sein, ob in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wichtige Hinweise zum Gebrauch des Webseiteninhalts gegeben sind. Mittels einem Klick sind schnell verbindliche Verträge geschlossen, die so manchen Nutzer überraschen können.

Die Folge kann eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen sein. Solche Schreiben sollten auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Wichtig ist: Forderungen sollten nicht grundsätzlich ignoriert werden. Reagieren statt ignorieren.

Hilfe bei Inkassolution Deutschland GmbH und Aliaz Cooperation LLC


Haben Sie auch eine Forderung durch die Inkassolution Deutschland GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Auch bei weiteren Fragen bezüglich der Aliaz Cooperation LLC können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 5. Mai 2020

Warnung vor Rechnung für „Domainregistrierung für 2020 / 2021“

Vorsicht vor Rechnungen/Offerten für eine angebliche Domain-Registrierung von der Firma „United Hosting Deutschland“, die via Mail versandt wird.

Titel: Warnung vor Rechnung für „Domainregistrierung für 2020 / 2021“

Fragwürdige Rechnung für eine angebliche Registrierung?


Trotz der anhaltenden Pandemie versuchen unseriöse Firmen dennoch, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktuell warnt die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Niedersachsen vor sogenannten „Phantasie-Rechnungen“ des Absenders „United Hosting Deutschland“. Der vermeintliche Anbieter von Domain & Web Hosting Services fordert für die „Domain-Registrierung Zeitraum 2020/2021“ einen Betrag in Höhe von 166,50 EUR.

Die angebliche Rechnung wird als Email mit Anhang (PDF) versandt, unterzeichnet ist das Schreiben von einer gewissen Sofia Schmidt, Kundendienst der United Hosting Deutschland. Bei dieser angeblichen Rechnung wird schnell ein unseriöser Eindruck erweckt. Unter anderem ist dem Absender United Hosting Deutschland keine Rechnungsanschrift zugeordnet, zahlreiche Rechtschreibfehler wie „Servicekoster“ und „firmanamens“ lassen Zweifel aufkommen.

Offerte statt Rechnung: United Hosting Deutschland fordert 166,50 EUR


Die geforderten 166,50 EUR sollen auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Diese Zahlung soll innerhalb von 14 Tagen getätigt werden. Auch wenn das Wort „Rechnung“ eindeutig im Anschreiben zu lesen ist, lohnt sich ein Blick auf das Kleingedruckte.

Dort ist es zu erkennen, dass es sich bei dieser Mail um eine Offerte handelt. Wir zitieren: „Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden.“

Kurzum: Zahlen Sie nicht! Ablage P wie Papierkorb ist angebracht.

Scan: Offerte United Hosting Deutschland / April 2020
Offerte United Hosting Deutschland / April 2020


Kontakt mit Verbraucherdienst


Nach Erhalt einer Rechnung sollte diese auf Plausibilität geprüft werden. Weitere Fragen beantworten wir gerne telefonisch:

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PAYCASSO Forderungsmanagement: Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung

Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung von der PAYCASSO Forderungsmanagement aus Prag vor. Laut des Schreibens soll die Zahlung für eine in Anspruch genommene „Erotikdienstleistung“ offen sein. Wie seriös ist diese Forderung?

Titel: PAYCASSO Forderungsmanagement: Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung

Drohung mit Zwangsvollstreckung


Das Thema „unseriöse“ Zahlungsaufforderungen ist ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Fragwürdig deshalb, weil die Schreiben nicht selten bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, die eine seriöse Aufforderung zur Zahlung ausmachen.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „PAYCASSO Forderungsmangement“ vor, die ihren Sitz in „186 00 Praha 8“ (Tschechische Republik) haben soll. Angeblich soll der Empfänger dieses Schreibens eine kaum näher beschriebene Erotikdienstleistung genutzt haben, diese jedoch nicht bezahlt haben. PAYCASSO Forderungsmanagement droht, dass dem vermeintlichen Nutzer die „Tragweite der drohenden Maßnahmen nicht bewusst“ sind. Diese negativen Konsequenzen sollen demzufolge in einem gerichtlichen Mahnverfahren bzw. einer Zwangsvollstreckung resultieren.

Forderung einer Summe in Höhe von 280,00 EUR


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ übertitelt und der Absender „PAYCASSO Forderungsmanagement“ fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 280,00 EUR. Der Betrag soll auf eine tschechische Kontoverbindung überwiesen werden. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Scan: Zahlungsaufforderung PAYCASSO Forderungsmanagement / April 2020
Zahlungsaufforderung PAYCASSO Forderungsmanagement / April 2020


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens PAYCASSO Forderungsmanagement erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, schein unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.