Donnerstag, 14. Mai 2020

Bußgeldkatalog 2020: Falsch Parken kann richtig teuer werden

Mit den Änderungen des Bußgeldkatalogs im April 2020 müssen Falschparker tief in die Taschen greifen. Bis zu 100 EUR werden fällig, wenn die Vorschriften beim Parken missachtet werden. Punkte in Flensburg soll es geben, sofern ein Falschparker Radfahrer und Fußgänger gefährdet – das gilt auch für das Parken in zweiter Reihe. Was müssen Verkehrsteilnehmer noch zu den neuen Regelungen im Bußgeldkatalog bezüglich des Parkens wissen?

Titel: Bußgeldkatalog 2020: Falsch Parken kann richtig teuer werden

Parken auf dem Rad- und Gehweg: Hohe Bußgelder


Die Neuerungen und Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können für das unerlaubte Parken an gewissen Plätzen zu hohen Kosten führen. Die Bußgeldreform begünstigt Radfahrer und soll mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer auf den umweltfreundlichen zwei Rädern gewähren. Für Autofahrer bedeutet dies, dass unter anderem das Parken auf Rad- und Gehwegen deutlich teurer werden kann – es drohen sogar Punkte in Flensburg.

Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Änderungen im Bußgeldkatalog, um sich eine Übersicht der neuen Bußgelder zu verschaffen.

Bußgeldkatalog Falsches Parken, gültig ab 28.04.2020:



  • Geparkt an/auf: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfe Kurve, Fußgängerüberwegen, 5 m vor und 10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot: 35 EUR
    • mit Behinderung: 55 EUR
    • über eine Stunde: 55 EUR
    • über eine Stunde mit Behinderung: 55 EUR
  • An engen Stellen geparkt, sodass Rettungsfahrzeuge behindert wurden: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Parken an Stellen, auf denen das Halten verboten ist: 25 EUR
    • mit Behinderung: 40 EUR
    • über eine Stunde: 40 EUR
    • über eine Stunde mit Behinderung: 50 EUR
  • Auf dem Geh- oder Radweg geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Behinderung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • über eine Stunde mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt: 55 EUR
    • dabei Einsatzfahrzeuge behindert: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Auf Sperrflächen geparkt: 25 EUR
    • mit Behinderung: 25 EUR
    • über 15 Minuten: 30 EUR
    • über 15 Minuten mit Behinderung: 35 EUR
  • In zweiter Reihe geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 90 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 110 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • länger als 15 Minuten: 85 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • länger als 15 Minuten mit Behinderung: 90 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen: 10 EUR
    • mit Behinderung: 15 EUR
    • über 3 Stunden: 20 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 30 EUR
  • An folgenden Orte geparkt: 5 Meter vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln: 10 EUR
    • mit Behinderung: 15 EUR
    • über 3 Stunden: 20 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 30 EUR
  • Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ...
    • bis zu 30 Minuten: 20 EUR
    • bis zu 1 Stunde: 25 EUR
    • bis zu 2 Stunden: 30 EUR
    • bis zu 3 Stunden: 35 EUR
    • über 3 Stunden: 40 EUR
  • Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt: 55 EUR
  • Nicht platzsparend geparkt: 10 EUR
  • Parklücke einem Berechtigten weggenommen: 10 EUR
  • Auf Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • über 3 Stunden: 70 EUR
  • Abfahrtsweg eines anderen KFZ zugeparkt: 20 EUR
  • Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt: 25 EUR
  • In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem KFZ über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt: 30 EUR
  • Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt: 20 EUR
  • Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
  • Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen geparkt: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • mit Gefährdung: 80 EUR
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR
    • über 3 Stunden: 70 EUR
    • über 3 Stunden mit Behinderung: 80 EUR
    • über 3 Stunden mit Gefährdung: 80 EUR
    • über 3 Stunden mit Sachbeschädigung: 100 EUR
  • Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt: 55 EUR
  • Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt: 55 EUR


Bußgeldkatalog Falsches Halten, gültig ab 28.04.2020:



  • Unzulässiges Halten: 20 EUR
    • mit Behinderung: 35 EUR
  • Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Nicht platzsparendes Halten: 10 EUR
  • Unzulässiges Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht, unberechtigt: 20 EUR
  • Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 EUR
    • mit Behinderung: 30 EUR
  • Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Gefährdung: 80 EUR (1 Punkt in Flensburg)
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR (1 Punkt in Flensburg)
  • Unzulässiges Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen: 55 EUR
    • mit Behinderung: 70 EUR
    • mit Gefährdung: 80 EUR
    • mit Sachbeschädigung: 100 EUR


Hilfe bei Verkehrsrecht


Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht. Melden Sie sich unter:

TEL:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com