Montag, 31. Juli 2017

HAS Verlag GmbH Co. KG | Anzeigenvertrag für „Kinder Notruf“

Haben Sie auch Erfahrungen mit dem HAS Verlag GmbH Co. KG Verlag aus Hamburg? Derzeit liegt uns von dieser Firma ein Anzeigenvertrag vor, mit dem eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Kinder Notruf“ geschaltet werden kann. Diese Anzeige kann jedoch kostspieliger werden, als es auf den ersten Blick ersichtlich ist.

HAS Verlag GmbH Co. KG | Anzeigenvertrag für „Kinder Notruf“

HAS Verlag GmbH Co. KG aus Hamburg - Rechnung für Werbeanzeige


Aktuell häufen sich Meldungen und Berichte von Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen, die Erfahrungen mit Offerten und Druckaufträgen machen. Häufig nehmen Firmen Kontakt zu Gewerbetreibenden auf, um Verträge über Werbeanzeigen in/auf Printprodukten oder Firmeneinträge für Branchenbuchverzeichnisse abzuschließen.

Der HAS Verlag GmbH Co. KG aus Hamburg möchte gerne Werbekunden für ein Druckprodukt mit dem Namen „Kinder Notruf“ gewinnen. Zu diesem Zweck soll das Unternehmen dementsprechende Anzeigenverträge interessierten Unternehmern vorlegen, um eine Anzeige zu buchen. Für das derzeit bekannte Druckobjekt „Kinder Notruf“ ist eine sechsmalige Veröffentlichung im Jahr vorgesehen. Der Anzeigenpreis pro Veröffentlichung: 695,00 EUR.

Zu diesem Grundpreis kommen noch Repro/Satz-Kosten in Hohe von 175,00 EUR und Versandkosten von insgesamt 5,00 EUR hinzu. Fehlt nur noch die zuzügliche Mehrwertsteuer von 19%, was eine Gesamtsumme von 1.041,25 EUR ergibt. Zur Erinnerung: ein solcher Vertrag umfasst sechs Veröffentlichungen. Sollte ein Gewerbetreibender einen solchen Anzeigenvertrag mit der HAS Verlag GmbH Co. KG abschließen, könnte das insgesamt 6.247,50 EUR kosten.

Druckauftrag von HAS Verlag GmbH Co. KG | 17.05.2017
Druckauftrag von HAS Verlag GmbH Co. KG | 17.05.2017


Nicht das Kleingedruckte überlesen!


Auf dem Bild ist der Anzeigenvertrag zu sehen. Die wichtige Information, dass pro Veröffentlichung der Anzeigenpreis durch den Auftraggeber zu zahlen ist, findet sich im sogenannten „Kleingedruckten“. Dort erfahren Gewerbetreibende auch, dass der Vertrag nach drei Auflagen gekündigt werden kann, sobald der „erhoffte Werbeerfolg“ ausbleibt. Macht dann „nur noch“ 3.123,75 EUR.

Das Druckobjekt soll in einem Umkreis von maximal 50 Kilometern durch die Deutsche Post AG verteilt werden – ausgehend von der im Auftrag genannten PLZ. Einen Korrekturabzug erhält der Kunde nicht – nur grundlegende Informationen zum Abdruck der Anzeige, wie zum Beispiel das Format.

Gewerbetreibende haben kein Recht auf Widerruf. Deshalb sollte es eigentlich gegeben sein, sich vorgelegte Verträge genauer anzusehen, ehe man als Unternehmer eine Unterschrift zu viel bereut. Sollten Sie sich als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler in einer solchen Lage wiederfinden, einen Anzeigenauftrag von der HAS Verlag GmbH Co. KG unterzeichnet zu haben, so sollten Sie unbedingt reagieren und nicht zu viel Zeit verstreichen lassen.

Auch wenn ein Widerruf nicht möglich scheint, gibt es doch zahlreiche Möglichkeiten, auf Rechnungen und Mahnungen der HAS Verlag GmbH Co. KG zu reagieren. Verbraucherdienst e.V. half schon etlichen Mitgliedern – seien es Verbraucher oder Gewerbetreibende. Nehmen Sie für erste Informationen Kontakt mit uns auf:

Kontakt mit Verbraucherdienst


Erste allgemeine Informationen erhalten Sie unter:

Tel: 0201-176 790

oder per E-Mail:

Mail: kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 28. Juli 2017

Euro-Print-Service Ltd. aus Stuttgart: Druckauftrag via Fax

Ein Gewerbetreibender leitete uns seine Unterlagen zu der Firma Euro-Print-Service Ltd. aus Stuttgart weiter. Dieser erhielt von dem Unternehmen eine Offerte bzw. einen Druckauftrag per Fax, der ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden sollte. Hier erfahren Sie, wie Sie auf ein solches Formular reagieren können.

Euro-Print-Service Ltd. aus Stuttgart: Druckauftrag via Fax

Info-Broschüre „Neubürger und Bürger“ von der Euro-Print-Service Ltd.


Uns liegen mehrere Formulare der Euro-Print-Service Ltd. vor, die an einen Gewerbetreibenden versandt wurden. Angeboten wurden Druckaufträge für ein „Objekt: Info-Broschüre“ für „Neubürger und Bürger“. Der Schwerpunkt soll laut des Textes der Offerte „Tatort Kinder-Chat“ sein.

Auf dem ersten Blick könnte ein solches Formular den Eindruck erwecken, dass es sich hierbei um eine Art Bestätigung einer bereits bestehenden Anzeige handelt. Jedoch wird mit der Rücksendung des Formulars an die Euro-Print-Service Ltd. ein neuer Druckauftrag bestätigt, der natürlich nicht kostenfrei ist.

Was steht im Kleingedruckten?


Das Kleingedruckte ist in diesem Fall wortwörtlich zu interpretieren. So ist der Text nicht nur schlecht lesbar (siehe Bild), sondern lässt auch viele Fragen offen. Hier sind jedoch ein paar Angaben in Kürze:
  • Größe der Anzeige: 140 x 65 mm
  • Kosten einer Anzeige: Nettopreis 698,00 EUR pro Auflage
  • Farbkostenpauschale: 89,00 EUR
  • Druckkostenpauschale: 90,00 EUR
  • Versandkostenpauschale: 29,00 EUR
  • 4 Auflagen pro Jahr
  • Vertragsdauer: 12 Monate, verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht 8 Wochen vor Ablauf gekündigt wurde


Es fehlen genaue Informationen über das Verteilungsgebiet, wo diese Info-Broschüre verteilt werden soll und somit die Kunden erreicht. Auch scheint es keinen Hinweis auf ein Ansichtsexemplar der fertigen Broschüre zu geben.

Offerte der Euro-Print-Service-Ltd. | 13.06.2017
Offerte der Euro-Print-Service-Ltd. | 13.06.2017

Update September 2021: Weiterhin Offerten der Euro-Print-Service Ltd.im Umlauf

Die Firma Euro-Print-Service Ltd. meldete sich Juli 2020 bei einem Gewerbetreibenden für die durch diesen Artikel bereits bekannte Veröffentlichung von kostenpflichtigen Anzeigen in der Info-Broschüre, die immer noch mit dem Titel "Tatort Kinder-Chat" bezeichnet wird. Im April 2021 erhielt der gleiche Gewerbetreibende eine Rechnung für den Druckauftrag, jedoch für das Produkt "Infobroschüre Neubürger und Bürger".

Für diese Ausgabe wird die hohe Summe von 1.078,14 EUR verlangt. Wohlgemerkt: es ist in den bekannten Offerten vermerkt, dass bei Unterschrift und Rücksendung ein Vertrag für mehrere Auflagen abgeschlossen wird. Es kann also um weitaus höhere Beträge gehen, die durch das fehlende Widerrufsrecht dieses B2B Geschäfts zum großen Ärger führen kann. Wie jedoch deutlich wird, hat sich in den Jahren zwischen der Veröffentlichung des Originalbeitrags und dieses Updates nicht viel getan, nicht einmal der Rechnungbetrag änderte sich. Update-Ende.

Hohe Kosten bei Rücksendung der Offerte


Diejenigen Gewerbetreibenden, die das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Euro-Print-Service Ltd. zurücksenden, müssen mit einer bösen Überraschung rechnen denn, es liegt nach wenigen Tage später eine Rechnung im Briefkasten in Höhe von 1078,14 EUR.

Die gesamte Offerte kostet dem Gewerbetreibenden 4312,56 Brutto.


Sitz der Firma Euro-Print-Service Ltd. ist laut der Rechnung in Birmingham, UK. Versandt wurde die Rechnung sowie die Offerte scheinbar aus Stuttgart, Baden Württemberg. Auffällig ist, dass das Konto wiederum in in einer Bank in Worms, Rheinland-Pfalz, angegeben ist.

Mahnung von der Euro-Print-Service Ltd. | 18.07.2017
Mahnung von der Euro-Print-Service Ltd. | 18.07.2017

Hilfe bei Euro-Print-Service Ltd.


Haben Sie eine Offerte der Euro-Print-Service Ltd. erhalten und zurückgeschickt? Folgten Rechnungen und Zahlungserinnerungen? Wir helfen. Für erste allgemeine Informationen kontaktieren Sie uns bitte über:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Arztverzeichnis Regional, München: Offerte für einen Firmeneintrag erhalten?

Das Arztverzeichnis Regional aus München schickte einer Praxis für Allgemeinmedizin eine Offerte via Fax für einen „Grundeintrag“ in ein Branchenbuch speziell für Ärzte und Praxen. Mehr als 700 EUR soll ein solcher Eintrag kosten. Hier erfahren Betroffene, wie sie reagieren können.

Arztverzeichnis Regional, München: Offerte für einen Firmeneintrag erhalten?

Offerte für Eintrag auf www.arztverzeichnis-regional.net


Es wurde eine Offerte von der Arztverzeichnis Regional SRL an eine Praxis für Allgemeinmedizin geschickt, die uns aktuell vorliegt. In dieser Offerte wird den dort tätigen Ärzten ein „Grundeintrag“ in das Branchenverzeichnis „ Arztverzeichnis Regional“ angeboten. Ein solcher Eintrag soll neben der Kontaktadresse samt Anfahrt auch die Fachrichtung darstellen. Diese liegen den Anbietern bereits vor, sodass bekannte Daten der Praxis bereits vorgedruckt auf dem Formular erkennbar sind (siehe Bild). Über dieser Datenübersicht ist der Hinweis zu lesen: „Bitte Daten überprüfen und ggf. ergänzen“.

Neuauftrag statt Überprüfung


Jedoch handelt es sich bei diesem Formular um kein Korrekturfax oder einen Datenabgleich, sondern um einen Neuauftrag. Die Arztverzeichnis Regional SRL versucht auf diese Art und Weise mit der jeweiligen Praxis einen Vertrag für einen Eintrag abzuschließen – die Dauer eines solchen „Grundeintrags“ beträgt zwei Jahre.

Der Vertrag verlängert sich sogar um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Jahre vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Leider schickte die Praxis für Allgemeinmedizin das Formular zurück, die Folge ist ein kostenpflichtiger Eintrag das Portal www.arztverzeichnis-regional.net.

Offerte | Arztverzeichnis Regional | 13.06.2017
Offerte | Arztverzeichnis Regional | 13.06.2017


Widerruf nicht möglich


Die Gemeinschaftspraxis wollte ihr Recht auf Widerruf nutzen und wandte sich schriftlich an die Arztverzeichnis Regional SRL. Diese antworteten folgendes: „Wir haben den Vorgang explizit auf Gültigkeit geprüft, einen Fehler bei der Antragsannahme konnten wir nicht feststellen. (…) Bitte beachten Sie, dass beim Abschluss von Geschäftsverträgen weder ein Rücktritts- noch ein Widerrufsrecht besteht. (…) Ein Rücktritt aus dem Vertrag in Hinblick auf die schon erfolgte Veröffentlichung ist somit nicht möglich“.

Abschließend weißt das Unternehmen darauf hin, dass der noch offene Betrag für diesen Eintrag innerhalb der Frist zu begleichen sei.

Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen


Ein Grundeintrag in das Portal www.arztverzeichnis-regional.net soll insgesamt 792,00 EUR kosten. Wir schauten uns einen solchen Eintrag mal genauer an. Neben den üblichen Kontaktdaten und der Fachrichtung, die man unter Umständen auch in den „Gelben Seiten“ finden könnte, ist ein Link zur Homepage und eine Lokalisierung via Google-Maps der Gemeinschaftspraxis zu finden. Bilder, Videos und „Zusätzliche Informationen“ sind nicht eingetragen.

Das Portal wirbt mit der Aussage „Jetzt noch schneller finden und gefunden werden“. Ob und wie so ein Eintrag für Arztpraxen, Fachärzte und Mediziner nützlich ist, soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

Die Gemeinschaftspraxis erhielt aufgrund ausbleibender Zahlungen im Anschluss an die erste Rechnung weitere Zahlungsaufforderungen - und sogar eine „letzte Mahnung“. Die Summe blieb in all den Forderungen unverändert bei 792,00 EUR und wurden jeweils im Abstand von sieben Tagen verschickt.

Mahnung | Arztverzeichnis Regional | 26.07.2017
Mahnung | Arztverzeichnis Regional | 26.07.2017


Arztverzeichnis Regional SRL, München und Bukarest


Als Firmensitz war auf dem ursprünglichen Fax die rumänische Hauptstadt Bukarest angegeben. Doch mit der ersten Stellungnahme zum nicht erfolgten Widerruf tauchte ein neue Adresse im Briefkopf auf: und zwar ein Service-Center in München. Unter der Adresse ist eine Filiale von Mail Boxes Etc. zu finden, das „weltweit größte Franchisenetzwerk für Versand-, Verpackung-, Grafik- und Druckdienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden“. Dort ist es unter anderem für Firmen wie Arztverzeichnis Regional SRL möglich, Büroservice-Dienstleistungen und Postversand zu betreiben.

Rechnung bekommen? Hilfe bei Arztverzeichnis Regional SRL


Haben Sie Formular zurückgesandt? Haben Sie auch eine Rechnung für einen Grundeintrag erhalten? Gerne helfen wir betroffenen Ärzten und Medizinern weiter. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten für erste allgemeine Informationen:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 27. Juli 2017

ABVZ.de: Peters Online Verlag GmbH

Bislang war uns als Verantwortlicher des Branchenverzeichnisses ABVZ.de die dvvg digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH bekannt. Aktuell ist in dem Impressum und auf einem hier vorliegenden Dokument die Peters Online Verlag GmbH als Verantwortliche für ABVZ angegeben. Durch einen Firmeneintrag in so einem Verzeichnis werden Gewerbetreibende Versprechungen gemacht wie eine „perfekt abgestimmte Publikation und Auffindbarkeit“ durch Google. Umsonst ist so ein Angebot nicht. Sollte die Zahlung der Dienstleistung gegenüber der Peters Online Verlag GmbH ausbleiben, wird das Inkassounternehmen EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln beauftragt, um offene Beträge beizutreiben.

ABVZ.de: Peters Online Verlag GmbH Osnabrück

Wer ist die Peters Online Verlag GmbH aus Osnabrück?


Bereits im April 2016 berichteten wir über das Branchenverzeichnis ABVZ.de. Laut Handelsregister besteht der Peters Online Verlag GmbH seit Februar 2017 der sich Verantwortlich zeigt für das Internetportal ABVZ.de

Veröffentlichung auf Handelsregister.de
Veröffentlichung auf Handelsregister.de 


Das Konzept ist geblieben. Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sollen sich in dieses Branchenbuch eintragen, um ihre Reichweite und somit möglicherweise ihren Kundenstamm bzw. den Umsatz zu steigern. Ob ein solcher Firmeneintrag nun sinnvoll ist oder nicht, soll hier gar nicht behandelt werden. Jedoch sollte sich jeder Gewerbetreibende, der einen Vertrag mit der Peters Online Verlag GmbH bzw. abvz.de bezüglich eines Firmeneintrags abschließt, sich nicht nur der Kosten bewusst sein, sondern auch, dass kein Widerruf möglich ist.

ABVZ.de - Peters Online Verlag GmbH | 20.06.2017
ABVZ.de - Peters Online Verlag GmbH | 20.06.2017

Zahlungsaufforderung durch EuroTreuhand Inkasso GmbH


Die hohen Kosten für so einen Eintrag könnten den einen oder anderen Gewerbetreibenden überraschen. Nicht selten kommt es zur Beauftragung eines Inkassounternehmens, um noch offene Beträge für den Branchenbucheintrag in ABVZ.de einzutreiben - wie die EuroTreuhand Inkasso GmbH.

In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung wird im Auftrag der Peters Online Verlag GmbH die Zahlung von insgesamt 625,72 EUR verlangt. Für die Forderung wurde eine Frist von 10 Tagen gesetzt. Sollte auch dieser Aufforderung zur Zahlung nicht das gewünschte Ergebnis bringen, so droht die EuroTreuhand Inkasso GmbH mit weiteren Kosten bzw. einem gerichtlichen Verfahren.

Zahlunngsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmbH |04.07.2017
Zahlunngsaufforderung EuroTreuhand Inkasso GmbH |04.07.2017


Hilfe bei ABVZ, Peters Online Verlag GmbH und EuroTreuhand Inkasso GmbH


Haben Sie als Gewerbetreibender auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis ABVZ.de? Schlossen auch Sie einen Vertrag mit der Peters Online Verlag GmbH ab über einen Firmeneintrag ab? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten?

Gerne helfen wir Betroffenen mit ersten allgemeinen Informationen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 26. Juli 2017

PrimeSingles: Handelt es sich um eine Abofalle?

Die Partnersuche auf PrimeSingles kann teuer werden. Die Partnerbörse bietet kostenlose Anmeldungen, die schnell zu kostenpflichtigen Mitgliedschaften werden können. Zahlreiche Verbraucher meldeten sich bei uns, um uns ihre Erfahrungen mit dem Portal der Berliner Firma Frontline Digital GmbH mitzuteilen. Wir schauten uns deren Angebot genauer an.

Hilfe bei PrimeSingles: Kündigung

PrimeSingles - „Kündigung“ oder „Konto löschen“ gesucht


Die Suche nach Partnerschaften oder schnellem Sex im Internet ist beliebt wie eh und je und viele Portale buhlen um Mitglieder. „Singles mit Niveau“ verspricht die Partnerbörse „PrimeSingles.de“. Betrieben wir sie von der Frontline Digital GmbH aus Berlin, über die wir bereits in Zusammenhang mit Zahlungsaufforderungen durch Jedermann Inkasso GmbH berichteten.

Wer PrimeSingles via Google sucht, erkennt scheinbar dazugehörige Suchanfragen wie „Konto löschen“, „Kündigen“ oder „Abofalle“. Uns interessierte an dieser Stelle, wie es zu solchen Fragen u.a. in Internetforen und Frage-und-Antwort-Seiten kam.

(Genannte Suchergebnisse beziehen sich auf den Suchbegriff "PrimeSingles" bei der Nutzung von Google am 26. Juli 2017, ca. 12 Uhr)


Startseite der „Premium-Partnersuche“


Auf der Startseite von PrimeSingles, dem Portal für „Partnersuche auf höchstem Niveau“, wird angeboten, sich kostenlos Partnervorschläge ansehen zu können. Zu diesem Zweck muss der interessierte Nutzer Angaben über das eigene und das gesuchte Geschlecht machen. Zusätzlich wird eine Zustimmung der AGB und der Datenschutzbestimmung verlangt.

Es ist ratsam, sich bei jedem möglichen Vertragsabschluss über das Internet stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchzulesen, da dort etwaige Zusatzkosten erkennbar sein könnten.

Was steht in den AGB von PrimeSingles?


Ein Blick in die AGB zeigt, wie es von einer kostenlosen zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft kommen kann:

„Mit der Anmeldung entsteht zunächst ein kostenloses Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem angemeldeten Kunden. (...) Nach der Anmeldung kann der Kunde eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter erwerben und damit Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten erhalten. Mit dem Erwerb einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft geht der Kunde ein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein.“ Quelle: PrimeSingles.de, AGB

Dieser Rechnungsbetrag ist (für den jeweiligen Zeitraum) im Voraus zu leisten. Nun ist es so, dass zahlreiche Partnerbörsen zusätzliche Funktionen, wie das Empfangen und Senden von Nachrichten, erst bei einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft anbieten. Somit ist die Gefahr einer kostenpflichtigen Anmeldung groß.

Worauf man bei Partnerbörsen achten sollte


Eine Partnersuche im Internet, so verlockend und unkompliziert sie auch erscheinen mag, wird zur Kostenfalle, wenn man die Geschäftsbedingungen nicht im Auge behält. Interessierte sollten bei einer Registrierung auf etwaige Schnupperabos und Probemitgliedschaften skeptisch reagieren. Diese können trotz eines niedrigen Preises nach einer kurzen Dauer schnell das Vielfache kosten. Dann bleibt nur noch die Kündigung, die je nach Abrechnung (Laufzeit oder Anzahl der Kontakte) Probleme bringen könnte.

Generell gilt es, mit der Angabe von persönlichen wie auch Bankdaten vorsichtig zu sein. Für eine kostenlose Mitgliedschaft auf Probe sollten keine Bankdaten ausgetauscht werden müssen. Die betreffende Seite sollte ganz genau gelesen werden, besonders die AGB.

Hilfe bei PrimeSingles.de


Haben Sie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei PrimeSingles wider Willen abgeschlossen? Wollen Sie kündigen oder Ihren Vertrag mit der Frontline Digital GmbH widerrufen?
Oder haben Sie gar Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt und erhielten eine Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso GmbH? Wir bieten Hilfe und erste allgemeine Informationen.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 24. Juli 2017

Jedermann Inkasso | Frontline Digital GmbH

Das Geschäft mit Partnerbörsen im Internet boomt nach wie vor. Zahlreiche Singles suchen Ihr Liebesglück auf Dating-Portalen und Dating-Apps. Leider wird auf der Suche das Kleingedruckte auf den Seiten missachtet, sodass der Flirt im Internet teure Folgen haben kann. Die Firma Frontline Digital GmbH betreibt diverse Online-Partnerbörsen wie unter anderem „Parwise“ und „Primesingles“. Bei nicht erfolgter Zahlung kann eine Zahlungsaufforderung durch die Jedermann Inkasso GmbH erfolgen. Hier erfahren Sie, wie Sie in so einem Fall reagieren können.

Jedermann Inkasso | Frontline Digital GmbH

Frontline Digital GmbH: Premium-Mitgliedschaft statt Schnupperabo?


Ob per Telefon oder via Mail: es haben sich bereits viele Betroffene bei uns gemeldet, um uns ihre Erfahrungen mit Dating-Plattformen der Frontline Digital GmbH zu schildern. Meist ähneln sich die Beschreibungen der Verbraucher: im Glauben, eine sogenannte „Schnuppermitgliedschaft“ abgeschlossen zu haben, erhalten diese Nutzer kurz darauf hohe Rechnungen von mehreren hundert Euro – weil sie scheinbar eine „Premium-Mitgliedschaft“ abgeschlossen haben.

Dies kann schnell geschehen. Zwar ist eine Registrierung „kostenlos“, aber das muss nicht für eine Nutzung der Partnerbörse gelten. So sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig nur wage Ausführungen zur Mitgliedschaft. Die AGB müssen aber bereits bei der Anmeldung akzeptiert werden, sodass aus dem „kostenlosen Flirt“ schnell ein teurer Spaß werden kann.

Forderung durch Jedermann Inkasso GmbH


Bei Nichtzahlung kann es zu einer weiteren unangenehmen Überraschung kommen: das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH aus Österreich wird von der Frontline Digital GmbH beauftragt, um fällige Monatsbeiträge geltend zu machen. Oftmals ist den Verbrauchern nicht klar, dass mit dem Abschluss einer Probemitgliedschaft für einen Euro eine automatische Verlängerung von mehreren Monaten verbunden sein kann, die in so einem Fall zu mehr Kosten führt. Umso überraschender dürfte es sein, wenn plötzlich ein Inkassounternehmen wie Jedermann Inkasso GmbH Geld für die Anmeldung in einer Partnerbörse fordert.

Viele Betroffene zahlen unter Umständen den geforderten Betrag von Frontline Digital GmbH bzw. Jedermann Inkasso GmbH. Jedoch sollten derlei Zahlungsaufforderungen auf Ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch eine Rechnung von der Frontline Digital GmbH zwecks der Anmeldung auf einer Partnerbörse erhalten? Oder wurden Sie bereits von Jedermann Inkasso kontaktiert, weil noch Mitgliedsbeiträge offen sein sollen? Zahlen Sie nicht voreilig, sondern reagieren Sie schnell, indem Sie sich beraten lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Verbraucherdienst e.V. bietet Ihnen über die Kontaktmöglichkeiten erste Informationen:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Freitag, 14. Juli 2017

James Cook Holidays GmbH: Wie seriös ist diese Firma?

Auf das Unternehmen James Cook Holidays GmbH wurden wir aufmerksam, als uns ein Verbraucher via E-Mail benachrichtigte. Laut seiner Aussage hätte er eine „8-tägige Traumreise für 2 Personen im Werte von 998,00€ nach Zypern gewonnen“. Nun wandte er sich an uns, um zu erfahren, wie seriös die James Cook Holidays GmbH sei.

James Cook Holidays Gmbh

Zusätzliche Kosten bei der James Cook Holidays GmbH


Gewinnbenachrichtigungen für eine mehrtägige Reise, wie zum Beispiel in die Türkei, sind uns bekannt. Die Firma James Cook Holidays GmbH, die vom Namen her möglicherweise gewollt an das bekannte Reiseunternehmen „Thomas Cook Touristik GmbH“ erinnert, soll laut unseren Recherchen bereits vor einigen Jahren aktiv gewesen sein. Aktuell ist die Firma aus Bremen unter der Webseite „james-cook.reisen“ auffindbar. Dort erläutert der (laut eigener Aussage) „Spezialist für Flug Reisen“ sein Angebot. Unter anderem ist dort eine Reise nach Zypern gelistet, eine 8-tägige Reise ab 499,00 EUR.

Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich erwartungsgemäß allerhand Informationen rund um die Reisen der James Cook Holidays GmbH. Besonderes Augenmerk widmeten wir jedoch dem Punkt „Bezahlung“. Dort ist von etwaigen Zusatzkosten bei Flugreisen die Rede, die „vor dem Reisebeginn direkt an Veranstalter und Ort zu entrichten“ sind. Darunter fallen ein Kerosinzuschlag und eine sogenannte „Flughafensicherheitsgebühr“.

Gewinnzusagen dürfen nichts kosten


Kann man in so einem Fall noch von einem Gewinn die Rede sein, wenn bei Reiseantritt zusätzliche Kosten entstehen? Zu dieser Frage gibt es ein noch nicht rechtswirksames Urteil, welches erst kürzlich von der IHK Dresden in einem Artikel mit dem Titel „Vorsicht bei Gewinnmitteilungen oder Gratisreisen“ erläutert wird.

Das LG Bremen, Urteil vom 22.02.2017, Az.: 12 O 203/16 (noch nicht rechtskräftig), entschied: „Gem. Nr. 17 des Anhangs zu § 3 III UWG darf eine Gewinnzusage keinesfalls mit weiteren Kosten verbunden sein, wenn die Möglichkeit, den Preis zu erlangen, von der Zahlung eines Geldbetrages oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht werden. Bei der Formulierung von Werbeschreiben bzw. Gewinnzusagen ist daher unbedingt große Vorsicht anzuwenden, denn bei einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung kommt es nicht darauf an, wie der Unternehmer eine Aussage gemeint hat, sondern darauf, wie ein durchschnittlicher Adressat der Werbung/Anschreiben diese verstehen durfte.“

"Traumreise gewonnen!" - So sieht die Gewinnbenachrichtigung aus


Uns liegen aktuell Dokumente wie eine Gewinnbenachrichtigung und eine Anmeldung der James Cook Holidays GmbH vor, die uns übermittelt wurden. In dem Brief bedankt sich das Unternehmen für die Teilname an einer "erfolgreichen Rätselaktion" und gibt dem Empfänger den Gewinn einer "8-tägigen Traumreise für zwei zwei Personen im Werte von 998,00 EUR nach Zypern" bekannt. Unter anderem sind folgende Leistungen demzufolge kostenlos enthalten: Hin- und Rückflug, 7x Übernachtung in 4 und 5 Sterne Hotels im Doppelzimmer und Frühstücksbuffet. Nach der Auflistung folgt der Hinweis, dass nur ein "eventueller Flughafenzuschlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag" anfällt. Auf der Rückseite des Anschreibens ist eine bunt gestaltete Seite zum Reiseziel Zypern zu sehen. "Gewinner" können sich da ein detailliertes Bild vom Reiseverlauf machen.

Scan: Gewinnbenachrichtigung Vorderseite | James Cook Holidays GmbH
Gewinnbenachrichtigung Vorderseite | James Cook Holidays GmbH
Scan: Gewinnbenachrichtigung Rückseite | James Cook Holidays GmbH
Gewinnbenachrichtigung Rückseite | James Cook Holidays GmbH

Dem Brief ist eine Antwortkarte beigelegt, mit der sich die "gewonnene" Reise buchen lässt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Eine spätere Anmeldung kann laut des Schreibens nicht berücksichtigt werden. Auf der Karte selbst ist nicht mehr von einer "8-tägigen kostenlosen Traumreise" die Rede, sondern von einem "8-tägigen-Erholungs-Traumurlaub". Wer diese Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben an die James Cook Holidays GmbH zurückschickt, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese sind dem Schreiben nicht beigefügt. An der Karte ist jedoch der jeweilige Flughafenzuschlag zu erkennen, der (bis auf Hamburg und Wien) je 79,00 EUR kosten soll.

Scan: Anmeldung Vorderseite | James Cook Holidays GmbH
Anmeldung Vorderseite | James Cook Holidays GmbH

Scan: Anmeldung Rückseite | James Cook Holidays GmbH
Anmeldung Rückseite | James Cook Holidays GmbH

Fazit zu den Gewinnbenachrichtigung durch James Cook Holidays GmbH


Haben Sie eine Gewinnbenachrichtigung für eine 8-tägige Reise nach Zypern oder in die Türkei erhalten? In so einem Fall sollten Sie vor der Urlaubsplanung unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters genau durchlesen. Sofern zusätzliche Kosten auf Sie zukommen könnten, wie zum Beispiel ein zu entrichtender Kerosinzuschlag, müssen Sie selbst entscheiden, ob das für Sie in Frage kommt.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie Erfahrungen mit James Cook Holidays GmbH sammeln dürfen? Sind Sie die Reise angetreten und können Informationen zu dem Thema beisteuern? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Mittwoch, 12. Juli 2017

Firmenverzeichnis Service SRL: Per Fax zum teuren Branchenbucheintrag

Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sind das Ziel zahlreicher Branchenverzeichnisse, über die wir im Rahmen unseres Blogs bereits berichten konnten. Aktuell liegt uns eine Offerte der Firmenverzeichnis Service SRL vor, die einen kostenpflichtigen Firmeneintrag anbietet. Haben Sie als Gewerbetreibender auch Kontakt zu dieser Firma gehabt? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Firmenverzeichnis Service SRL: Per Fax zum teuren Branchenbucheintrag

„Firmenverzeichnis Baden-Württemberg“ – Firmeneintrag via Fax


Ein Unternehmer leitete eine Offerte an uns weiter, die auf den ersten Blick wie ein „Korrektur-Fax“ wirken könnte. Versandt wurde es durch das Unternehmen Firmenverzeichnis Service SRL. Das Formular ist übertitelt mit „Ihr Firmeneintrag“ und weist dem Empfänger im folgenden Text darauf hin, die „untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit“ zu korrigieren oder zu ergänzen.

Was jedoch möglicherweise erst auf dem zweiten Blick deutlich wird: im Kleingedruckten wird deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass hier keine Firmendaten „aktualisiert“ bzw. „korrigiert“ werden, sondern bei Rücksendung ein neues Vertragsverhältnis zur Firmenverzeichnis Service SRL beschlossen wird.

Firmenverzeichnis Service SRL Formular | 08.07.2017
Firmenverzeichnis Service SRL Formular | 08.07.2017

Hohe Kosten für einen Firmeneintrag


Sollte der Auftrag zurückgefaxt werden (eine Faxnummer ist angegeben, siehe Bild), wird ein „Grundeintrag“ geschaltet. Dieser beinhaltet unter anderem Kontaktdaten sowie Bilder und wird auf der Website „www.firmenverzeichnis-online.net“ veröffentlicht. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vertrag für einen Firmeneintrag eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragslaufzeitende gekündigt wurde.

Ein Grundeintrag werden monatlich 66,00 EUR fällig. Das macht für die gesamte Vertragsdauer eine Summe von 1584,00 EUR.

Wer sich die Mühe macht, die angegebene Webseite zu besuchen, wird feststellen, dass dort sogar ein kostenloser Eintrag angeboten wird. Bei einem solchen kostenfreien Eintrag muss auf „Optimale Platzierung in der Suchtrefferliste“ sowie „Regelmäßige Platzierung auf der Startseite“ verzichten. Sprich die Gründe, die einen Firmeneintrag in einem Branchenbuch lohnenswert machen.

Rechnung aus Frankfurt am Main?


Zusätzlich liegt uns eine Rechnung von Firmenverzeichnis Service SRL vor - für ein Jahr "Grundeintrag". Dieser muss laut dem Kleingedruckten nach Unterschrift und Rücksendung des Formulars im Voraus bezahlt werden. Als Absender ist auf der Rechnung eine Adresse in Frankfurt am Main angegeben. Möglicherweise wurde dort ein Logistikunternehmen beauftragt, um anfallende Post zu verwalten.

Rechnung von Firmenverzeichnis Service SRL | 05.07.2017
Rechnung von Firmenverzeichnis Service SRL | 05.07.2017

Hilfe bei Branchenverzeichnissen wie Firmenverzeichnis Service SRL


Sind Sie unternehmerisch, selbständig oder freiberuflich tätig und wurden durch Firmenverzeichnis Service SRL kontaktiert? Haben Sie gar das Fax zurückgesandt?
Die Firmenverzeichnis Service SRL hat laut ihrem Impressum in Bukarest, auch die angegebene Fax-Vorwahl hat eine rumänische Länderkennung.

Als Gewerbetreibender haben Sie kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Darüber informieren wir Betroffene gerne unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 7. Juli 2017

Ararat Company GmbH: Gerichtsbeschluss durch „Anwältin Gabi Schütter“

„Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“ - so droht eine „Anwältin Gabi Schütter“ in einem Schreiben, welches uns dank einer Verbraucherin vorliegt. Insgesamt aus zwei Seiten bestehend, sind die einzelnen Seiten jeweils mit „Gerichtsbeschluss“ und „Zahlungsbefehl“ überschrieben. Haben Sie auch so ein Schreiben im Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Ararat Company GmbH: Gerichtsbeschluss durch „Anwältin Gabi Schütter“

Als Gerichtsbeschluss betitelte Zahlungsaufforderung – Betrug?


Auf der Gartenfelder Straße in Berlin, nicht unweit von einer Schuldnerberatung, soll die Absenderin „Anwältin Gabi Schütter“ ihre Anschrift haben. Sie fordert in einem mit „Gerichtsbeschluss“ betitelten Brief, dass der Empfänger „trotz zahlreicher Mahnungen“ seine „Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt“ hat.

Um diese offene Forderung zu begleichen, fordert sie nun die Zahlung von insgesamt 249,36 EUR. Um der Dringlichkeit Nachdruck zu verleihen, droht Schütter mit einer „Vorpfändung bei Ihrer Bank/Sparkasse“. Dem Empfänger des Schreibens soll scheinbar der Ernst der Lage bewusst werden, indem es heißt: „Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt!“

Keinerlei Angaben über den Gläubiger


Es ist anhand des vorliegenden Schreibens nicht erkennbar, wer der Gläubiger dieser Forderung sein soll. Liegt ein Titel vor? Was soll Vertragsgegenstand sein? Wie lange dauert die Zahlungsfrist? Gibt es eine Aufstellung der Mahn- und Inkassokosten?

Diese Fragen bleiben offen. Möglicherweise lassen sich diese Punkte klären, indem man die angegebene Telefonnummer kontaktiert, welche neben der Adresse als einzige Kontaktmöglichkeit angegeben ist.

"Gerichtsbeschluss" - Anwältin Gabi Schütter | 28.06.2017
"Gerichtsbeschluss" - Anwältin Gabi Schütter | 28.06.2017



Zweite Seite: „Zahlungsbefehl“


Dem Schreiben ist eine zweite Seite mit angehängt, die mit „Zahlungsbefehl“ überschrieben ist. Dort ist zu erkennen, wie sich die Forderung in Höhe von 249,36 EUR zusammensetzt. Auch auf dieser Seite sind zahlreiche Schreib- bzw. Tippfehler zu finden, die man auf einem seriösen Schreiben nicht erwarten würde.

Im unteren Bereich der Seite ist ein vorausgefüllter Zahlschein für eine SEPA-Überweisung zu finden. Der Betrag soll demzufolge auf ein belgisches Konto überwiesen werden, der Zahlungsempfänger lautet „Ararat Company GmbH“.

"Zahlungsbefehl" - Ararat Company GmbH | 08.06.2017
"Zahlungsbefehl" - Ararat Company GmbH | 08.06.2017


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Auch wenn diese Forderung wichtige Informationen vermissen und Fragen offen lässt: ignorieren Sie keine dennoch nie Zahlungsaufforderungen. Selbst wenn in Internetforen häufig von „falschen Inkassos“ und dergleichen die Rede ist: eine Forderung sollte man stets prüfen.

Haben Sie eine Forderung von Anwältin Gabi Schütter bzw. Ararat Company GmbH erhalten? Verbraucherdienst e.V. gibt erste allgemeine Informationen unter den angegebene Kontaktmöglichkeiten.

Telefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 5. Juli 2017

Neuer Anzeigenauftrag/Offerte durch Trend Media Ltd.

Bereits 2015 berichteten wir über schriftliche Offerten der Trend Media Ltd. aus Larnaca, Zypern. Die Masche hat sich im Laufe der Zeit nicht geändert: Gewerbetreibende laufen bei Rücksendung der Offerte Gefahr, einen kostspieligen Anzeigenauftrag abzuschließen. Da die Trend Media Ltd. scheinbar weiterhin aktiv ist, aktualisieren wir unseren Erfahrungsbericht.

Neuer Anzeigenauftrag/Offerte durch Trend Media Ltd.

Warnung vor Offerte durch die Trend Media Ltd.


Ein Gewerbetreibender leitete ein aktuelles Fax der Trend Media Ltd. an uns weiter. Wie beschrieben, ist uns das Unternehmen aus Larnaca, Zypern bereits seit einiger Zeit bekannt. So wurde auch hier ein Anzeigenauftrag (oder Offerte) an den Gewerbetreibenden weitergeleitet, um einen Vertrag um insgesamt vier Anzeigen abzuschließen.

Auf dem Faxformular ist der Hinweis gedruckt: „wie telefonisch besprochen, läuft automatisch aus“. Dies ist auch tatsächlich geschehen, wie uns der betroffene Gewerbetreibende mitteilte. Er schreibt uns:

„(…) Hiermit schicke ich Ihnen nur zur Info wieder eine dubiose Faxfirma. Habe einen Anruf erhalten und es ging um die Verlängerung eines bestehenden Werbevertrags. Um diesen aber endgültig zu kündigen soll man dieses Fax (siehe Bild, Anmerkung der Redaktion) unterzeichnen und zurückschicken.“

Dem Unternehmer wurden an dieser Stelle durch den Mitarbeiter der Trend Media Ltd. möglicherweise absichtlich falsche Gegebenheiten genannt. Sollte er das Fax unterschrieben zurücksenden, geht er einen Neuvertrag ein – wie es in dem Kleingedruckten auf dem Formular zu lesen ist.

Anzeigenauftrag als Fax von der Trend Media Ltd. | 03.07.2017
Anzeigenauftrag als Fax von der Trend Media Ltd. | 03.07.2017


Gewerbetreibende haben kein Recht auf Widerruf


Ein Vertrag mit der Trend Media Ltd. wird teuer. Man erhält für insgesamt 705,50 EUR vier Anzeigen in einem „Informationsfolder“. Wie diese Anzeigen aussehen sollen und wo diese überhaupt verteilt werden bleibt ungeklärt. Der Vertragspartner erhält kein Ansichtsexemplar.

Da ein Anzeigenauftrag der Trend Media Ltd. insgesamt vier Anzeigen umfasst, würde ein Gewerbetreibender insgesamt vier Mal die genannte Summe berappen müssen. Das macht 2.822,00 EUR – ein hoher Preis für eine nie gesehene Anzeige.

Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen. Somit sind sie zur Zahlung verpflichtet, sobald sie das Fax der Trend Media Ltd. ausgefüllt zurücksenden.

Hilfe für betroffene Gewerbetreibende


Aufträge dieser Art sind angreifbar. Wenn man das Fax der Trend Media Ltd. zurückgeschickt hat und in Folge eine Rechnung erhält, ist es ratsam, sich schnellstmöglich mit der Angelegenheit zu befassen, um weitere Kosten zu vermeiden. Gerne können Sie uns ansprechen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

FID Inkasso GmbH fordert für OVM GmbH

In Nürnberg hat die FID Inkasso GmbH ihren Sitz, der „Fränkische Inkassodienst“. Uns liegt eine aktuelle Zahlungsaufforderung gegen eine Verbraucherin vor. Laut des Schreibens ist noch eine Forderung offen - knapp mehr als 400 EUR. Hier erfahren Betroffene, wie sie in solchen Situationen reagieren sollten.


FID Inkasso GmbH ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen


Der Verbraucherdienst berichtete in diesem Blog bereits mehrfach über das Geschäftsgebaren der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. Dieses Unternehmen bietet online sogenannte „Finanz Management Pakete“ an, die für Kunden kostspielig werden können. So kann das Angebot der OVM GmbH mehr als 350,00 EUR kosten – bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Nun haben laut unserer Erfahrung Verbraucher unwissentlich einen Vertrag für das genannte Paket abgeschlossen, obwohl diese einen Weg aus einem möglichen Schuldenproblem suchten. So steht auf der Homepage der OVM GmbH: „Finanzen in den Griff bekommen - Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket - 14 Tage gratis testen“.

Leider ist dies mit weiteren Kosten verbunden, da der Vertrag über die 14 Tage hinaus geht. Sollte die Forderung bzw. die Monatsraten nicht überweisen werden, kümmert sich ein Inkassobüro um die Eintreibung des Geldes. In diesem Fall die FID Inkasso GmbH, der Fränkische Inkassodienst aus Nürnberg. Dieses Inkassounternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und ist demzufolge dazu berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten.

Inkassoforderung für die OVM GmbH


In der uns vorliegende Zahlungsaufforderung der FID Inkasso GmbH wird die Zahlung der „längst überfälligen Forderung“ verlangt. Zur Beseitigung der Schulden werden sieben Tage eingeräumt. Das Inkassobüro weist darauf hin, dass zur Vermeidung größerer Unannehmlichkeiten und weiterer Kosten dies die letzte Möglichkeit darstellt, die Forderung einvernehmlich zu begleichen.

Die Gesamtforderung hat eine Höhe von 401,00 EUR. Der Betrag setzt sich aus unter anderem aus Schadenersatz und Inkassokosten zusammen. Des Weiteren ist ein Formular mit der Überschrift „Rückantwort“ beigelegt. Mit Ausfüllen und Rücksenden dieses Schriftstücks erkennt man die Forderung an und fragt eine Ratenzahlung an.

FID Inkasso GmbH Zahlungsaufforderung | 20.06.2017
FID Inkasso GmbH Zahlungsaufforderung | 20.06.2017



Inkassoforderungen der FID Inkasso GmbH ernst nehmen!


Lassen Sie sich nicht einschüchtern, aber ignorieren Sie keine Zahlungsaufforderungen. Selbst wenn in Internetforen häufig von „falschen Inkassos“ und dergleichen die Rede ist: eine Forderung sollte man stets prüfen. Haben Sie eventuell eine Ware erhalten oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, welche Sie nicht bezahlt haben? Oder haben Sie ganz einfach nur unbedarft Ihre Anschrift angegeben, weshalb die Mahnung vom Inkasso Unternehmen möglicherweise nicht berechtigt ist?

Haben Sie eine Forderung von FID Inkasso GmbH für die OVM GmbH erhalten? Verbraucherdienst e.V. hilft Betroffenen und gibt erste allgemeine Informationen unter den angegebene Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt zu Verbraucherdienst e.V.


Telefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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