Montag, 16. Mai 2022

Fragwürdige Forderung von Inkasso Hauptzentrale Hamburg

Ein neues Quartal, eine neue Forderungswelle. Aktuell sind Schreiben von einer Inkasso Hauptzentrale Hamburg im Umlauf. Über 400 EUR sollen offen sein, weil an einem Gewinnspiel teilgenommen worden sein soll. Doch wie sollten Empfänger auf so ein Schreiben reagieren?

Titel: Fragwürdige Forderung von Inkasso Hauptzentrale Hamburg


Letzter Brief der Inkasso Hauptzentrale liegt wenige Monate zurück

Wir haben zuletzt im Januar 2022 mehr Meldungen durch Verbraucher erhalten, die uns über die Schreiben einer "Inkasso Hauptzentrale" informierten. Nun ist es wieder soweit, es sind wieder neue Versuche im Umlauf, Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Viel hat sich seit dem letzten Schreiben nicht geändert, bis auf kleine Änderungen. Eine neue Email-Kontaktadresse, eine neue Unterschrift etc. Es ist damit zu rechnen, dass Varianten mit aktualisierten Daten im Umlauf sind

In diesem Fall lautet die Adresse Normannenweg 32 in 20537 Hamburg. Weiterhin sollen Empfänger die Kosten des Dienstleistungsvertrags „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ nicht gezahlt haben. Keine Neuigkeit, sondern immer der gleiche Vorwurf. Wir würden uns wenigstens über kleine Änderungen freuen, alleine schon, um in diesem Blog auch einmal wirklich Neues über derartige Schreiben zu berichten. Hier noch der angeblich offene Betrag: es geht um 417,44 EUR. Sollten Sie an keinem Gewinnspiel dieser Art teilgenommen haben, sollten Sie die Forderung kritisch beurteilen.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Hamburg / Mai 2022
Inkasso Hauptzentrale Hamburg / Mai 2022


Inkasso Hauptzentrale Hamburg: Fragwürdige Drohung mit Kontosperre

Es gibt für uns zahlreiche Anhaltspunkte, die uns an der Seriosität des Schreibens zweifeln lassen. Gerne würden wir an dieser Stelle den Hinweis geben, dass Empfänger das Schreiben direkt in die Ablage "P" (wie Papierkorb) befördern können. Die Firma gibt an, Mitglied in diversen Verbünden zu sein, wie u.a. den BDIU. Eine Prüfung unsererseits konnte dies nicht bestätigen. (Stand 13.05.2022).

Noch einmal zusammenfassend: Bekommen Sie Post von der Inkasso Hauptzentrale Hamburg, zahlen Sie trotz der Drohungen die geforderte Summe nicht. Es sei denn, Sie haben gewollt an dem genannten Gewinnspiel teilgenommen. Andernfalls gilt: auch wenn die Überweisung in diesem Fall überraschend auf eine deutsche Kontoverbindung gehen soll, ist von einer Zahlung abzuraten. Ihr Geld verschwindet höchstwahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen und es folgen ggf. noch weitere Schreiben oder Anrufe dieser Art.

Nicht blind überweisen! Forderung prüfen lassen!

Wir hatten bei der Begutachtung des Briefes ein kleines Déjà-vu. Schließlich sind uns in den vergangenen Monaten mehrere fragwürdige Zahlungsaufforderung vorgelegt, die sich meist nur durch Kleinigkeiten unterscheiden. Wir raten von einer Zahlung ab, ohne die Forderung auf Richtigkeit zu prüfen. Bei dieser Prüfung können Betroffene sich von den angeschlossenen Rechtsanwälten unseres Vereins helfen und unterstützen lassen, Stichwort Hilfe bei Mahnungen und Inkasso. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von einer "Inkasso Hauptzentrale" erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 13. Mai 2022

Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“

Wir berichten häufig über Branchenverzeichnisse und Datenbanken, die um Einträge von Gewerbetreibende buhlen. Nun gibt es noch ein Verzeichnis aus Kleve, die Suchmaschinen Service GmbH.

Titel: Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“


Noch ein Branchenverzeichnis aus Kleve – Suchmaschinen Service GmbH

„Bei uns, die besten lokalen Unternehmen“ heißt es auf der Startseite der Suchmaschinenauskunft, abrufbar unter suchmaschinenauskunft.com. Bei diesem Internetauftritt handelt es sich um ein Firmenverzeichnis – oder mit anderen Worten ein Branchenbuch.

Das bedeutet, dass Besucher der Seite über ein Suchfeld eine Dienstleistung oder einen Service suchen können. Wird beispielsweise ein Frisör in der Nähe benötigt, soll das Branchenverzeichnis dementsprechende Adressen liefern. So zumindest die Theorie.

Betrieben wir das Verzeichnis von einer Suchmaschinen Service GmbH (Sitz: Worcester Str. 104, 47533 Kleve). Im Impressum ist als Geschäftsführer ein gewisser Lukas V. genannt, der uns bislang noch nicht bekannt war. Wir haben in der Vergangenheit oft mit verschiedenen Branchenverzeichnissen zu tun gehabt, die von ein und demselben GF geführt wurden. Dennoch ist der Sitz in Kleve keine neue Adresse, sondern trat schon oft in Erscheinung.

Suchmaschinenauskunft: Das steht in den AGB

Ein Eintrag in der Suchmaschinenauskunft kann laut den AGB (Stand 12.05.2022) durchaus kostenfrei sein. Ein sogenannter „Basiseintrag“ soll über ein bereitgestelltes Webformular möglich sein.

Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, die auf andere Art und Weise abgeschlossen werden können – zum Beispiel via Telefon. Ebenfalls in den AGB finden wir dazu folgende Regelung: 

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Suchmaschinen Service GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“ Quelle: https://suchmaschinenauskunft.com/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen

Bei derartigen Telefonaten ist unter Umständen nicht immer klar, inwiefern welche Kosten für welche Laufzeiten entstehen. Bei unserem Besuch war es uns nicht möglich, genaue Angaben über die Kosten und Laufzeiten zu finden.

Sind Suchmaschinen-Marketing und Firmenverzeichnisse im Jahr 2022 sinnvoll?

Ein besseres Ranking bei den Suchergebnissen, der eigene Firmenname direkt auf Platz 1 – eine optimale Position für jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Zu diesem Zweck waren vor etlichen sogenannte „Firmenverzeichnisse“ im Netz stark verbreitet. Auch als „Branchenbuch“ bekannt, waren und sind derartige Datenbanken in vielen Fällen nur eine schlichte Sammlung von Kontaktdaten, die nach unserer Einschätzung in den vergangenen Jahren obsolet wurde.

Google selbst bietet zufriedenstellende Lösungen für eine schnelle Suche nach einem Zahnarzt in der Nähe, der nächsten Bäckerei oder den zuständigen Schornsteinfeger an. Wozu dann noch langjährige Verträge für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch abschließen? Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine Einschätzung von John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, verweisen. Müller äußerte sich bereits 2017 kritisch zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und „Links von Verzeichnissen erhalten“ sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen.

Gewerbetreibende aufgepasst: Vorsicht bei B2B Anrufen

Häufig berichten Selbständige und Unternehmer, die zugleich Mitglieder in unserem Verein sind, über Vertragsabschlüsse, die über das Telefon abgeschlossen wurden. In Zusammenhang mit anderen Firmen soll von den Anrufern sogar behauptet worden sein, dass mit „Google“ zusammengearbeitet wird.

Wir möchten allgemein Unternehmer warnen, am Telefon Verträge abzuschließen. Ein „Ja“ zu viel kann zu ungewollten Verträgen führen. Gewerbetreibende sollten sich die AGB vorlegen lassen und/oder sich die Zeit nehmen, die in aller Ruhe zu lesen – so lassen sich ungewollte Kosten vermeiden. Auch Mitarbeiter sollten hinsichtlich solcher B2B Anfragen informiert werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit der Suchmaschinen Service GmbH? Oder Erfahrungen mit Suchmaschinenauskunft.com? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

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Mittwoch, 11. Mai 2022

INKASSOvonMORGEN fordert ebenfalls für „LeichteLuder“

Vor wenigen Tagen berichteten wir allgemein über das Dating-Portal „LeichteLuder“. Ein Verbraucher legte uns eine Inkassoforderung vor, da er laut des Vorwurfs die Mitgliedskosten nicht gezahlt haben soll. Ein anderer Verbraucher übermittelte uns aktuell eine weitere Forderung, dieses Mal jedoch von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, auch bekannt als „INKASSOvonMORGEN“.

Titel: INKASSOvonMORGEN fordert ebenfalls für „LeichteLuder“


Über 986 EUR sollen offen sein

Laut unseren Informationen, die wir ausführlich in dem Beitrag „Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für Leichteluder“ ist die Vertragspartnerin - und somit verantwortlich für die Webseite - die Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD) Sitz in: Via Maggio 1C, Ticino Lugano, CH 6900, Schweiz). Für die Vertragsabwicklung in Deutschland ist dagegen die Smiles & Happy Entertainment GmbH (Sitz: Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt) verantwortlich.

Die Inkassoforderung, die von der Kanzlei „INKASSOvonMORGEN.DE“ mit dem Betreff „DRINGENDE MAHNUNG / Smiles & Happy Entertainment GmbH / Kundennummer“ vorliegt, wirft einige Fragen auf. Laut der CLAIM Rechtsanwalts GmbH wurde das Inkassobüro von einer Firma namens Mediapool & Friends UG mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt. Weiter heißt es, dass die Rechnung der Smiles & Happy Entertainment GmbH über 986,00 EUR nicht bezahlt worden sei.

CLAIM Rechtsanwalts GmbH fordert die gesamten Kosten

Die hohe Summe kommt durch die hohe Laufzeit zustande. So soll ein Monat im Paket „Premium Plus“ 39,95 EUR kosten. In der Zahlungsaufforderung wird aufgrund der ausbleibenden Zahlung der gesamte Mitgliedsbetrag fällig – für 24 Monate. Die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH schreibt: „Vermeiden Sie weitere Kosten und zahlen Sie 986,00 Euro“. Für die Zahlung wurde eine Frist von ungefähr zwei Wochen eingeräumt.

Über die Firma Mediapool & Friends UG berichteten wir ebenfalls im August 2021. Im Beitrag ging es ebenfalls um Zahlungsaufforderungen von INKASSOvonMORGEN; genauer handelte es sich um Mitgliedschaften für das Dating-Portal „sexy-date.website“. Wieso in der vorliegenden Email die BetreiberIn einer vollkommen anderer, wenn auch vom Angebot und der Optik her ähnliche Webseite genannt wird, wunderte uns. Wir fanden den Firmennamen Mediapool & Friends UG auch in keinem Zusammenhang in den AGB oder im Impressum von LeichteLuder.com. (Stand 10.05.2022).

Es könnte sich natürlich um einen Fehler durch die Kanzlei handeln. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Gemeinsamkeiten nicht nur aufgrund des ähnlichen Konzepts der Dating-Seiten bestehen. So soll laut einer Suche bei Northdata der aktuelle Geschäftsführer der Smiles & Happy Entertainment GmbH und Mediapool & Friends UG ein gewisser E.M. Bergal sein. (Stand 10.05.2022).

Hilfe bei Inkassoforderungen

Es handelt sich bei dieser Forderung um keinen Fake – die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH ist ein Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und darf demzufolge Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Mahnung durch Smiles & Happy Entertainment GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?

Die Themen Dating-Portale und D.I.E. GmbH wurden von uns schon häufig vorgestellt. Aktuell schrieb uns ein Verbraucher an, weil er Hilfe suchte. Laut seiner Aussage soll nicht auf seine Kündigung reagiert worden sein.

Titel: D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?


Auch 2022 ist die D.I.E. GmbH im Bereich „Casual Dating“ aktiv

Neuigkeiten von der D.I.E. GmbH aus Monheim. Die Firma betreibt aktuell weiterhin zahlreiche Dating-Portale, die sich meist auf den Bereich „Casual Dating“ konzentrieren. In der Vergangenheit wurden laut den Aussagen unserer Mitglieder noch nicht gezahlte Kosten für eine Mitgliedschaft gefordert.

Vielen Verbrauchern ist nicht unbedingt bewusst, dass sie nach dem Eintragen Ihrer Daten bereits ein kostenpflichtiges Abo abschließen können. Nur die kostenpflichtige Variante soll Nutzern Möglichkeiten wie die Kontaktaufnahme zu anderen Personen auf der jeweiligen Plattform bieten. Umso höher ist die Überraschung, wenn dann doch eine Rechnung von der D.I.E. GmbH im Briefkasten landet.

Ist man unzufrieden mit dem Angebot, bleibt wohl nur noch die Kündigung. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil es laut seiner Ansicht nicht reibungslos funktionierte.

Es soll keine Reaktion auf das Kündigungsschreiben gegeben haben

Der Verbraucher schreibt, Zitat: „Hallo, D.I.E. GmbH reagiert nicht auf Kündigungsschreiben. Es ist auch nirgends die Laufzeit zu finden.“ Zitatende. Dieses Schreiben liegt uns ebenfalls vor und es betrifft die Dating-Seite „Supremeflirt“. Zur Laufzeit schauten wir uns erneut die AGB auf der Seite supremeflirt.com an.

Wir hatten ebenfalls Probleme, genaue Angaben zur Laufzeit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu finden. Eine Registrierung soll scheinbar kostenlos sein, doch eine Übersicht der kostenpflichtigen Angebote hätten wir uns gewünscht.

Wir zitieren aus den Nutzungsbedingungen: „Der Kunde kann nach der kostenlosen Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter erwerben, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten. (...) Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Inhalt, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen kostenpflichtigen Leistungen.“ Quelle: https://www.supremeflirt.com/info.aspx

Somit gehen wir davon aus, dass der Verbraucher über die Laufzeit vor Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft informiert wurde. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Kunden auch nach dem Abschluss Zugriff auf solche Informationen haben. Wir können an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen, welche Möglichkeiten den Nutzern von Supremeflirt offen stehen.

Aktuelle Portale der D.I.E. GmbH, 2022

Uns sind derzeit folgende Portale bekannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Liste nicht vollständig ist. Ältere Portale finden Sie in unserem Beitrag aus dem Jahr 2019. Diese Auflistung wird ggf. aktualisiert, (Stand 10.05.2022).

  • 18.dating
  • betterflirt.com
  • flirtdatechat.com
  • flirtxx.com
  • mega.date
  • supremeflirt.com
  • triff-mich-heute.com

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Haben Sie ebenfalls Post durch D. I. E. GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. Mai 2022

FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über Druckstudio Streit s.à.r.l. und die FHG Inkasso GmbH. Nun liegt uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vor. Es geht um nicht bezahlte Anzeigenwerbung in Bürger-Infos.

Titel: FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.


Das steht in der Forderung von FHG Inkasso GmbH

Uns wurde die Zahlungsaufforderung von der FHG Inkasso GmbH vorgelegt. Das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen hat ihren Sitz in 55585 Durchroth. Die Firma Druckstudio Streit s.à.r.l. beauftragte FHG Inkasso mit dem Einzug einer noch offenen Forderung.

Es handelt sich dabei um eine noch offene Rechnung für einen Anzeigenvertrag in einer sogenannten „Bürgerinformation“. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von insgesamt 778,03 EUR.

Bürgerinfo – Anzeigenauftrag via Offerte?

Wir berichteten bereits über das Druckstudio Streit s.à.r.l. Das Thema ist weiterhin relevant, wie wir an der aktuellen Forderung durch FHG Inkasso sehen. Uns liegt ebenfalls eine Offerte von Druckstudio Streit Sàrl vor, die 2021 unser Mitglied erreicht haben soll.

Eine Offerte stellt allgemein gesagt ein unverbindliches Angebot dar, erst bei Rücksendung kann ein Vertrag für ein B2B Geschäft entstehen. In diesem Fall soll es um Anzeigenwerbung auf einem „Notfrufflyer“ für 4 Auflagen gegangen sein. Dieser Infoflyer sollte am Firmensitz des Beklagten in einer Auflage von 250 Stück verteilt werden.

Druckstudio Streit Sàrl: Wie kam der Vertrag zustande?

Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Abschluss des Vertrages, wie er aus seiner Sicht wohl geschlossen wurde. Wir geben seine Schilderung in diesem Artikel als Zitat wieder. Ob der Vertrag mit Druckstudio Streit tatsächlich so zustande kam, können wir an dieser Stelle nur vermuten.

Zitat: „Die Firma Druckstudio Streit Sàrl hat sich bei mir einen Vertrag erschlichen. Per Anruf wurden wir dazu aufgefordert die Anzeige schnell bestätigen zu lassen und das haben wir dann auch getan, da wir dachten es handelt sich um unser Druckstudio. Leider war die Annahme falsch.“ Zitatende.

Gewerbetreibende: Vorsicht bei Cold Calling

Die meisten Unternehmer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mit Kaltakquise (sog. Cold Calling oder unerwünschter Werbeanruf) in Berührung kommen. Es ist allgemein empfehlenswert, keine Daten oder Bestätigungen via Telefon zu geben, ohne den Vertrag und besonders die AGB zu prüfen.

Wir hören regelmäßig von unerwünschten Vertragsabschlüssen, die mit dem doppelten Anruf erreicht werden. Im ersten Telefonat wird der/dem UnternehmerIn die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung nahe gebracht. Es folgt die Ankündigung, dass direkt im Anschluss ein zweites Telefonat stattfinden wird, in dem nur die Daten abgefragt und bestätigt werden. Das besiegelt den Vertragsschluss.

Laut unserer Erfahrung wird bei einem Rechtsstreit vor Gericht von der Gegenseite nur das zweite Telefonat vorgelegt, um die Verkaufstaktik und geäußerte Bedenken des Gewerbetreibenden zu unterschlagen. Deshalb: Besser direkt auflegen und/oder sich das Angebot schriftlich vorlegen lassen – es kann sich dabei auch um eine Offerte handeln! Nehmen Sie sich Zeit für die Geschäftsbedingungen! Setzen Sie unbedingt auch ihre Mitarbeiter in Kenntnis, damit dementsprechend auf Cold Callings reagiert werden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden unsere Unterstützung an. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Vorwürfe und helfen – auch bei einer Klage durch Druckstudio Streit S.á.r.l.

Haben Sie ebenfalls eine Forderung durch FHG Inkasso GmbH erhalten? Oder auch Erfahrungen mit Druckstudio Streit Sàrl und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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Donnerstag, 5. Mai 2022

Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für „Leichteluder“

Mehrere Verbraucher wandten sich mit Mahnungen für die Nutzung des Dating-Portals LeichteLuder.com an uns. Sie erhielten eine Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH oder sogar eine Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso. Alles Wichtige und Infos für Betroffene finden Sie hier.

Titel: Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für „Leichteluder“


Über „Leichteluder“ und Smiles & Happy Entertainment GmbH

„Wir packen die Katze aus dem Sack“ heißt es auf der Startseite des Internetportals „Leichterluder.com“, welches sich offensichtlich an ein erwachsenes Publikum richtet. Die Webseite stellt eine Single-Börse für Online-Dating dar und wirbt mit einem „Blick ins Portal“, um das Angebot vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zu begutachten.

Betrieben wird das Portal von der Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD) aus der Schweiz. Für die Vertragsabwicklung in Deutschland soll eine Smiles & Happy Entertainment GmbH aus Frankfurt am Main verantwortlich sein. Mit Klick auf das Feld „Jetzt ins Portal schauen“ auf Leichteluder öffnet sich eine Seite mit Möglichkeiten für Registrierungen – via Email oder Handy.

Laut eines Counters soll dieses Angebot eine zeitliche Begrenzung haben, jedoch können wir nicht beurteilen, ob dieser Blick ins Portal nach Ablauf des Timers nicht mehr gilt. Ein wichtiger Hinweis ist unten zu lesen, siehe Screenshot: „nicht kostenlos, aber perfekt um mal kurz reinzuschauen!“

Screenshot Leichteluder // Mai 2022
Screenshot Leichteluder // Mai 2022


Leichteluder.com: Hohe Kosten für eine Mitgliedschaft

Dass diese Singlebörse für Online-Dating nicht kostenlos ist, wurde uns durch eine vorgelegte Forderung der Firma Smiles & Happy Entertainment GmbH bestätigt. Ein Verbraucher erhielt einen Brief mit dem Betreff „Letzte Aufforderung / Mahnung“ für einen offenen Mitgliedsbeitrag.

Smiles & Happy Entertainment GmbH schreibt: „Leider haben Sie auf unsere vorherigen Mitteilungen und Hinweise nicht reagiert und den offenen Mitgliedsbeitrag noch nicht beglichen. Wir haben Ihnen ein tolles Produkt zur Verfügung gestellt und Ihnen tolle Bedingungen geboten, warum tragen Sie nun Ihren Teil dazu bei?“

Ob das Produkt und vor allem die Bedingungen „toll“ sind, soll jeder für sich selbst beantworten. Der Verbraucher soll jedenfalls eine Summe in Höhe von 473,05 EUR zahlen. Smiles & Happy Entertainment GmbH droht andernfalls mit einem Gerichtsprozess, bei dem sich der fällige Betrag bereits in der ersten Instanz auf 1.374,05 EUR summieren soll.

Etwas zynisch wirkt auf uns die Kontaktadresse, an die man zwecks Ratenzahlungen und Stundungen wenden kann: „freunde@leichteluder.info“ oder die URL „tollerhelfer.com“.

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir haben uns die AGB angesehen und dort ein paar wichtige Punkte aufgegriffen:

Über die Schnupperphase: „Innerhalb der ersten 14 Tage, beginnend mit dem Tag der Anmeldung, haben alle unsere Mitglieder eine sogenannte “SchnupperPhase”. Innerhalb dieser Phase kann der Vertrag jederzeit - ohne jegliche Angabe von Gründen beendet werden. Auch wenn auf das Widerrufsrecht bei der Bestellung verzichtet wurde.“ Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_Leistungen.pdf

Zu Kündigungen: „Kündigt der Kunde nicht 4 Wochen (1 Monat) vor Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 1 Monat zum Preis von 69,90 Euro“. Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_AGB.pdf

Zu den Kosten: „Weitere kostenpflichtige Services sind in ihrer jeweils aktuellen Form unter der Rubrik „Mitgliedschaft / Preise und Leistungen“ aufgeführt. Hier findet sich auch eine Erläuterung über etwaig bestehende Kontaktgarantien, die Blue Internet Media GmbH (EOOD) in Abhängigkeit von dem jeweils gewählten Produkt gewährt. Als Kontakt in diesem Sinne gilt auch, wenn der Kunde auf den Kontaktwunsch eines anderen Kunden eingeht.“ Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_AGB.pdf

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso

In einem anderen Fall berichtete uns ein Mitglied, dass er von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart kontaktiert wurde. Er soll eine Email erhalten haben, in der eine noch offene Rechnung in Höhe von über 570 EUR innerhalb von 5 Tagen zu überweisen sei.

Wir berichteten bereits mehrfach über Forderungen von Culpa Inkasso. Es handelt sich hierbei um keine Fake-Schreiben, sondern um eine in Deutschland zugelassene Inkassofirma. Empfänger einer solchen Mail oder einen Brief sollten demzufolge dringend reagieren, da sonst noch höhere Kosten drohen.

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Montag, 2. Mai 2022

La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub

Schon länger nichts mehr von der La Stada Touristik GmbH gehört. Das Thema Urlaub war a der Pandemie möglicherweise auch nicht so präsent, wie es üblicherweise der Fall ist. Nun liegt uns aber eine neue Email des Reiseveranstalters vor.

Titel: La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub


Bezahlter Traumurlaub von La Strada Touristik GmbH?

„Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Sie für eine Reise nach Zypern ausgewählt haben“, heißt es in der Email von der La Strada Touristik GmbH. Wir berichteten in den vergangenen Jahren mehrfach über diesen Reiseveranstalter und viele Verbraucher teilten uns ihre Erfahrungen mit. Vorrangig ging es um vermeintlich „gewonnene“ Reise nach Zypern, bei denen jedoch trotzdem für manche „Gewinner“ Kosten entstanden sein sollen.

Wir können an dieser Stelle nur vermuten, ob und wie sich die Reisebeschränkungen der letzten Jahre auf das Geschäft mit den Zypern-Reise ausgewirkt haben. Jedenfalls gibt es nun in der angesprochenen Email erneut ein Lebenszeichen der La Stada Touristik GmbH. Dieses Mal ist jedoch nicht von einem Gewinn die Rede, vielmehr ist in der Mail zu lesen: „Für Sie und Ihre Begleitung bereits bezahlt“. Von wem eigentlich? Diese Information liegt leider nicht vor; nur der Hinweis, dass die Empfängerin der Mail „ausgewählt“ worden sein soll.

Scan: Email La Strada Touristik GmbH // April 2022
Email La Strada Touristik GmbH // April 2022


Eine Woche Traumurlaub in der Mailbox

Folgende Posten für die Reise nach Zypern sollen scheinbar bereits vorab bezahlt worden sein, wie:

  • Hin- und Rückflug
  • 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer
  • 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • deutschsprachige Reisebegleitung
  • Alle Transfers zwischen Flughafen und Hotels

Klingt ziemlich gut, oder? Eine mehr oder weniger geschenkte Reise nach Zypern. Doch wo ist da der Haken? Es könnten Zusatzkosten auf die Reisenden zukommen, wie wir von Erfahrungen von Verbrauchern erfahren haben. Die Aussage „bereits bezahlt“ ist demzufolge vielleicht zu gut, um wahr zu sein – aber Werbeversprechen sind ja nicht für ihren Wahrheitsgehalt bekannt.

Details zur Email „Reise bestätigen“

Wir listen an dieser Stelle alle relevanten Informationen aus dieser Email auf. Zusätzlich haben wir einen Screenshot eingefügt, um die Besonderheiten aufzuzeigen.

  • Betreff: „Wir bitten um Ihre Bestätigung, Frau ***** (Name der angeschriebenen Person)“
  • Versandt durch den Dienstanbieter BlueMediaAds GmbH aus Erlangen
  • Name des Absenders: „Reise bestätigen“
  • Hinweis, dass es sich um ein Werbeangebot handelt: „Diese Werbeangebote werden Ihnen zugestellt, weil Sie sich auf Seiten von Drittanbietern angemeldet haben. Diesen Werbenewsletter können Sie durch einen einfachen Klick abmelden“

Reise antreten oder nicht?

Wahrscheinlich gibt es zahlreiche VerbraucherInnen, die sich über eine bereits bezahlte Reise freuen – selbst wenn noch Zusatzkosten auf sie zukommen. Demzufolge muss jede Person für sich selbst entscheiden, ob sie auf das Werbeangebot eingehen wollen oder die Mail in den Spam-Ordner verschieben.

Noch etwas zum Reiseziel: Was in den Gewinnbenachrichtigungen und Werbeangeboten nicht explizit steht, ist das eigentliche Reiseland. Statt in Zypern landen die Reisenden in der türkischen Republik Nordzypern (die nur von der Türkei als souveräner Staat anerkannt wird). Ob das der erhoffte „Traumurlaub“ ist, bleibt fraglich. Zumal diese Reisen wie eine moderne „Kaffeefahrt“ anmuten sollen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post erhalten? Prüfen Sie das Angebot, bevor Sie darauf eingehen. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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