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Dienstag, 23. August 2022

Plain Werbeservice GmbH, Pulheim: Mahnung für Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“

Ein Cold Call, der teuer wurde: Ein sogenannter „Ratgeber Erste Hilfe“ soll Werbeanzeigen beinhalten, vorzugsweise von kleineren Unternehmen. Gefunden wurde eine Besitzerin eines Friseursalons, die ungewollt einen teuren Vertrag mit der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim abgeschlossen hat. 

Titel: Plain Werbeservice GmbH, Pulheim: Mahnung für Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“

Mahnung von Plain Werbeanzeige GmbH

Eine Gewerbetreibende leitete u.a. eine Mahnung der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim an uns weiter. In der Mahnung teilt das Unternehmen mit, dass noch eine Rechnung offen sein. Laut des Schreibens soll eine Werbeanzeige für ein Druckobjekt beauftragt worden sein. Die Kosten: 1.077,19 EUR.

In vielerlei Fällen werden derartige Verträge via Cold Calling abgeschlossen. Mit Hilfe der telefonischen Kaltakquise werden manchmal Behauptungen aufgestellt, wie „es geht um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige“. Dass zuvor gar keine Geschäftsbeziehung bestanden hat, wird meist erst beim schriftlichen Anzeigenauftrag klar.

Scan: Mahnung / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022
Mahnung / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022

Ob die Plain Werbeanzeige GmbH ebenfalls behauptet, dass bereits eine Werbeanzeige existierte, kann an dieser Stelle nur vermutet werden. Sicher ist jedoch, dass es zum Anruf kam.

Das steht im Anzeigenauftrag

Uns liegt der Anzeigenauftrag für das Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“ der Plain Werbeservice GmbH vor. Am rechten Rand des Formulars ist zu lesen: „Nicht von der Stadt – Gemeinde beauftragt“. Das Blatt listet neben den Geschäftsbedingungen einzelne Details des Vertragspartners auf. Zusätzlich vermerkt sind die Eigenschaften zur Auflage und zur Anzeige: Größe, Ausgabe, Gestaltungskosten etc.

Die vereinbarte Werbeanzeige soll in 2.000 Faltblättern (DinA3) abgedruckt und innerhalb eines Radius von 50 km zum genannten Postleitzahlengebiet verteilt werden. Für die Verteilung soll die Deutsche Post AG verantwortlich sein. Der Vertrag mit der Pulheimer Agentur soll laut den AGB für ein Jahr gelten. Dieser verlängert sich um ein Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Scan: Anzeigenauftrag / Plain Werbeservice GmbH / Mai 2022
Anzeigenauftrag / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022

Erfahrungen einer Gewerbetreibenden

Diese gesamten Informationen wurden uns freundlicherweise von einer betroffenen Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt. Zu den oben besprochenen Unterlagen teilte sie uns noch zusätzliche Informationen mit, die wir an dieser Stelle hervorheben wollen.

Bei der Gewerbetreibenden handelt es sich um eine Betreiberin eines Friseursalons. Sie teilt uns mit, dass bei der Kontaktaufnahmen nicht einmal ihr Name mitgeteilt wurde. Auch auf den Unterlagen konnten wir nur die Anrede des Salons entdecken. Darüber hinaus reagiert sie ablehnend auf eine Werbeanzeige im Ratgeber „Erste Hilfe“. Zugegeben: auch für uns passen die beiden Themenbereiche nicht zusammen.

Abschließend berichtet sie uns, dass sie bereits Vorsichtsmaßnahmen bei B2B Anrufen getroffen hat, um unbeabsichtigte Vertragsabschlüsse zu minimieren. Sie schreibt: „Lege bei dubiosen Anrufen sofort auf“.

Hilfe bei ungewollten Vertragsabschlüssen

Wir bieten neben unserem Kernbereich Verbraucherschutz auch Hilfe und Unterstützung für kleinere Unternehmen bzw. den Mittelstand. Besonders häufig erhalten wir Anfragen wegen Branchenverzeichnissen, SEO-Agenturen und unerwünschte Cold Calls, die in teuren Verträgen enden. Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler können uns gerne kontaktieren, wenn sie Probleme haben – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der Plain Werbeservice GmbH? Reagieren Sie unbedingt, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten, gerne auch für Gewerbetreibende aus Österreich oder der Schweiz:

TEL: 0201-176 790

Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

oder bequem über unser Kontaktformular:

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. Mai 2022

FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über Druckstudio Streit s.à.r.l. und die FHG Inkasso GmbH. Nun liegt uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vor. Es geht um nicht bezahlte Anzeigenwerbung in Bürger-Infos.

Titel: FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.


Das steht in der Forderung von FHG Inkasso GmbH

Uns wurde die Zahlungsaufforderung von der FHG Inkasso GmbH vorgelegt. Das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen hat ihren Sitz in 55585 Durchroth. Die Firma Druckstudio Streit s.à.r.l. beauftragte FHG Inkasso mit dem Einzug einer noch offenen Forderung.

Es handelt sich dabei um eine noch offene Rechnung für einen Anzeigenvertrag in einer sogenannten „Bürgerinformation“. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von insgesamt 778,03 EUR.

Bürgerinfo – Anzeigenauftrag via Offerte?

Wir berichteten bereits über das Druckstudio Streit s.à.r.l. Das Thema ist weiterhin relevant, wie wir an der aktuellen Forderung durch FHG Inkasso sehen. Uns liegt ebenfalls eine Offerte von Druckstudio Streit Sàrl vor, die 2021 unser Mitglied erreicht haben soll.

Eine Offerte stellt allgemein gesagt ein unverbindliches Angebot dar, erst bei Rücksendung kann ein Vertrag für ein B2B Geschäft entstehen. In diesem Fall soll es um Anzeigenwerbung auf einem „Notfrufflyer“ für 4 Auflagen gegangen sein. Dieser Infoflyer sollte am Firmensitz des Beklagten in einer Auflage von 250 Stück verteilt werden.

Druckstudio Streit Sàrl: Wie kam der Vertrag zustande?

Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Abschluss des Vertrages, wie er aus seiner Sicht wohl geschlossen wurde. Wir geben seine Schilderung in diesem Artikel als Zitat wieder. Ob der Vertrag mit Druckstudio Streit tatsächlich so zustande kam, können wir an dieser Stelle nur vermuten.

Zitat: „Die Firma Druckstudio Streit Sàrl hat sich bei mir einen Vertrag erschlichen. Per Anruf wurden wir dazu aufgefordert die Anzeige schnell bestätigen zu lassen und das haben wir dann auch getan, da wir dachten es handelt sich um unser Druckstudio. Leider war die Annahme falsch.“ Zitatende.

Gewerbetreibende: Vorsicht bei Cold Calling

Die meisten Unternehmer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mit Kaltakquise (sog. Cold Calling oder unerwünschter Werbeanruf) in Berührung kommen. Es ist allgemein empfehlenswert, keine Daten oder Bestätigungen via Telefon zu geben, ohne den Vertrag und besonders die AGB zu prüfen.

Wir hören regelmäßig von unerwünschten Vertragsabschlüssen, die mit dem doppelten Anruf erreicht werden. Im ersten Telefonat wird der/dem UnternehmerIn die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung nahe gebracht. Es folgt die Ankündigung, dass direkt im Anschluss ein zweites Telefonat stattfinden wird, in dem nur die Daten abgefragt und bestätigt werden. Das besiegelt den Vertragsschluss.

Laut unserer Erfahrung wird bei einem Rechtsstreit vor Gericht von der Gegenseite nur das zweite Telefonat vorgelegt, um die Verkaufstaktik und geäußerte Bedenken des Gewerbetreibenden zu unterschlagen. Deshalb: Besser direkt auflegen und/oder sich das Angebot schriftlich vorlegen lassen – es kann sich dabei auch um eine Offerte handeln! Nehmen Sie sich Zeit für die Geschäftsbedingungen! Setzen Sie unbedingt auch ihre Mitarbeiter in Kenntnis, damit dementsprechend auf Cold Callings reagiert werden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden unsere Unterstützung an. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Vorwürfe und helfen – auch bei einer Klage durch Druckstudio Streit S.á.r.l.

Haben Sie ebenfalls eine Forderung durch FHG Inkasso GmbH erhalten? Oder auch Erfahrungen mit Druckstudio Streit Sàrl und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 5. Juli 2017

Neuer Anzeigenauftrag/Offerte durch Trend Media Ltd.

Bereits 2015 berichteten wir über schriftliche Offerten der Trend Media Ltd. aus Larnaca, Zypern. Die Masche hat sich im Laufe der Zeit nicht geändert: Gewerbetreibende laufen bei Rücksendung der Offerte Gefahr, einen kostspieligen Anzeigenauftrag abzuschließen. Da die Trend Media Ltd. scheinbar weiterhin aktiv ist, aktualisieren wir unseren Erfahrungsbericht.

Neuer Anzeigenauftrag/Offerte durch Trend Media Ltd.

Warnung vor Offerte durch die Trend Media Ltd.


Ein Gewerbetreibender leitete ein aktuelles Fax der Trend Media Ltd. an uns weiter. Wie beschrieben, ist uns das Unternehmen aus Larnaca, Zypern bereits seit einiger Zeit bekannt. So wurde auch hier ein Anzeigenauftrag (oder Offerte) an den Gewerbetreibenden weitergeleitet, um einen Vertrag um insgesamt vier Anzeigen abzuschließen.

Auf dem Faxformular ist der Hinweis gedruckt: „wie telefonisch besprochen, läuft automatisch aus“. Dies ist auch tatsächlich geschehen, wie uns der betroffene Gewerbetreibende mitteilte. Er schreibt uns:

„(…) Hiermit schicke ich Ihnen nur zur Info wieder eine dubiose Faxfirma. Habe einen Anruf erhalten und es ging um die Verlängerung eines bestehenden Werbevertrags. Um diesen aber endgültig zu kündigen soll man dieses Fax (siehe Bild, Anmerkung der Redaktion) unterzeichnen und zurückschicken.“

Dem Unternehmer wurden an dieser Stelle durch den Mitarbeiter der Trend Media Ltd. möglicherweise absichtlich falsche Gegebenheiten genannt. Sollte er das Fax unterschrieben zurücksenden, geht er einen Neuvertrag ein – wie es in dem Kleingedruckten auf dem Formular zu lesen ist.

Anzeigenauftrag als Fax von der Trend Media Ltd. | 03.07.2017
Anzeigenauftrag als Fax von der Trend Media Ltd. | 03.07.2017


Gewerbetreibende haben kein Recht auf Widerruf


Ein Vertrag mit der Trend Media Ltd. wird teuer. Man erhält für insgesamt 705,50 EUR vier Anzeigen in einem „Informationsfolder“. Wie diese Anzeigen aussehen sollen und wo diese überhaupt verteilt werden bleibt ungeklärt. Der Vertragspartner erhält kein Ansichtsexemplar.

Da ein Anzeigenauftrag der Trend Media Ltd. insgesamt vier Anzeigen umfasst, würde ein Gewerbetreibender insgesamt vier Mal die genannte Summe berappen müssen. Das macht 2.822,00 EUR – ein hoher Preis für eine nie gesehene Anzeige.

Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen. Somit sind sie zur Zahlung verpflichtet, sobald sie das Fax der Trend Media Ltd. ausgefüllt zurücksenden.

Hilfe für betroffene Gewerbetreibende


Aufträge dieser Art sind angreifbar. Wenn man das Fax der Trend Media Ltd. zurückgeschickt hat und in Folge eine Rechnung erhält, ist es ratsam, sich schnellstmöglich mit der Angelegenheit zu befassen, um weitere Kosten zu vermeiden. Gerne können Sie uns ansprechen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.