Ein Cold Call, der teuer wurde: Ein sogenannter „Ratgeber Erste Hilfe“ soll Werbeanzeigen beinhalten, vorzugsweise von kleineren Unternehmen. Gefunden wurde eine Besitzerin eines Friseursalons, die ungewollt einen teuren Vertrag mit der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim abgeschlossen hat.
Mahnung von Plain Werbeanzeige GmbH
Eine Gewerbetreibende leitete u.a. eine Mahnung der Plain Werbeanzeige GmbH aus Pulheim an uns weiter. In der Mahnung teilt das Unternehmen mit, dass noch eine Rechnung offen sein. Laut des Schreibens soll eine Werbeanzeige für ein Druckobjekt beauftragt worden sein. Die Kosten: 1.077,19 EUR.
In vielerlei Fällen werden derartige Verträge via Cold Calling abgeschlossen. Mit Hilfe der telefonischen Kaltakquise werden manchmal Behauptungen aufgestellt, wie „es geht um die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Werbeanzeige“. Dass zuvor gar keine Geschäftsbeziehung bestanden hat, wird meist erst beim schriftlichen Anzeigenauftrag klar.
Mahnung / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022 |
Ob die Plain Werbeanzeige GmbH ebenfalls behauptet, dass bereits eine Werbeanzeige existierte, kann an dieser Stelle nur vermutet werden. Sicher ist jedoch, dass es zum Anruf kam.
Das steht im Anzeigenauftrag
Uns liegt der Anzeigenauftrag für das Druckobjekt „Ratgeber Erste Hilfe“ der Plain Werbeservice GmbH vor. Am rechten Rand des Formulars ist zu lesen: „Nicht von der Stadt – Gemeinde beauftragt“. Das Blatt listet neben den Geschäftsbedingungen einzelne Details des Vertragspartners auf. Zusätzlich vermerkt sind die Eigenschaften zur Auflage und zur Anzeige: Größe, Ausgabe, Gestaltungskosten etc.
Die vereinbarte Werbeanzeige soll in 2.000 Faltblättern (DinA3) abgedruckt und innerhalb eines Radius von 50 km zum genannten Postleitzahlengebiet verteilt werden. Für die Verteilung soll die Deutsche Post AG verantwortlich sein. Der Vertrag mit der Pulheimer Agentur soll laut den AGB für ein Jahr gelten. Dieser verlängert sich um ein Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Anzeigenauftrag / Plain Werbeservice GmbH / Juli 2022 |
Erfahrungen einer Gewerbetreibenden
Diese gesamten Informationen wurden uns freundlicherweise von einer betroffenen Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt. Zu den oben besprochenen Unterlagen teilte sie uns noch zusätzliche Informationen mit, die wir an dieser Stelle hervorheben wollen.
Bei der Gewerbetreibenden handelt es sich um eine Betreiberin eines Friseursalons. Sie teilt uns mit, dass bei der Kontaktaufnahmen nicht einmal ihr Name mitgeteilt wurde. Auch auf den Unterlagen konnten wir nur die Anrede des Salons entdecken. Darüber hinaus reagiert sie ablehnend auf eine Werbeanzeige im Ratgeber „Erste Hilfe“. Zugegeben: auch für uns passen die beiden Themenbereiche nicht zusammen.
Abschließend berichtet sie uns, dass sie bereits Vorsichtsmaßnahmen bei B2B Anrufen getroffen hat, um unbeabsichtigte Vertragsabschlüsse zu minimieren. Sie schreibt: „Lege bei dubiosen Anrufen sofort auf“.
Hilfe bei ungewollten Vertragsabschlüssen
Wir bieten neben unserem Kernbereich Verbraucherschutz auch Hilfe und Unterstützung für kleinere Unternehmen bzw. den Mittelstand. Besonders häufig erhalten wir Anfragen wegen Branchenverzeichnissen, SEO-Agenturen und unerwünschte Cold Calls, die in teuren Verträgen enden. Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler können uns gerne kontaktieren, wenn sie Probleme haben – auch aus Österreich und der Schweiz.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie Ihre eigenen Erfahrungen mit der Plain Werbeservice GmbH? Reagieren Sie unbedingt, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten, gerne auch für Gewerbetreibende aus Österreich oder der Schweiz:
TEL: 0201-176 790
Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
oder bequem über unser Kontaktformular:
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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
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