Montag, 8. August 2022

Hellweg Inkasso – Zahlungsaufforderung für Spielgemeinschaft

Besonders während der Ferienzeit haben wir es mit vermeintlichen Inkasso-Unternehmen zu tun, die zahlreiche Verbraucher anschreiben. Meist geht es um angeblich offene Kosten, die bei der telefonischen Anmeldung bei Spielgemeinschaften entstanden sein sollen. Die Firma Hellweg Inkasso aus 12207 Berlin verschickt derzeit solche Zahlungsaufforderungen.

Titel: Hellweg Inkasso – Zahlungsaufforderung für Spielgemeinschaft

Angeblich unbezahlte Kosten bei Spielgemeinschaften

„Trotz zahlreicher Mahnungen haben Sie die obengenannte Forderung noch nicht ausgeglichen“ heißt es im ersten Satz der Zahlungsaufforderung des Absenders Hellweg Inkasso. Das Wichtigste zuerst: wir konnten keinen eingetragenen Inkassodienstleister mit dem Namen im Rechtsdienstleistungsregister finden – Stand 08.08.2022.

Zusätzlich war es uns nicht möglich, die auf dem Schreiben angegebene Handelsregister-Nummer beim Amtsgericht Berlin zu finden. Unsere Suche im offiziellen Handelsregister führte zu keinem Ergebnis. Unter diesen Voraussetzungen fällt es uns schwer, die Forderung als seriös einzustufen.

Wichtiger Hinweis: es existiert eine Firma namens "Hellweg Inkasso e.K." in 59494 Soest. Das hier besprochene und vorliegende Schreiben stammt aber von einem anderen Absender aus Berlin.

Zum Inhalt lässt sich sagen, dass wir schon mehrfach über diese und ähnliche Schreiben berichteten, in denen vermeintliche Inkasso-Unternehmen mit Drohungen (schriftlich wie auch telefonisch) versuchen, unbedarfte Bürger und Bürgerinnen zum schnellen Zahlen zu bewegen. Wir raten von einer schnellen Zahlung ohne Prüfung ab!

Hellweg Inkasso fordert 404,70 EUR

Die Hellweg Inkasso schreibt, dass ihre Mandantschaft eine Spielgemeinschaft sei, genauer Winner 49, Spiele-Club-49, Win AG 24. Weitergehend heißt es, dass die „Kanzlei“ Hellweg Inkasso damit beauftragt wurde, beim zuständigen Mahngericht das „gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung“ einzuleiten.

Angeblich sollen die Hauptkosten von 237,09 EUR offen sein. Hellweg Inkasso fordert jedoch einen Gesamtbetrag in Höhe von 404,70 EUR, weil noch Rechtsanwaltskosten und mehr addiert wurden. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen.

Scan: Forderung Hellweg Inkasso // August 2022
Forderung Hellweg Inkasso // August 2022

Empfänger dieser Forderung sollten die Summe nicht zahlen, sofern keine Verträge mit Gewinnspielanbietern geschlossen wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um einen Versuch handelt, mit gefälschten Inhalten an das schnelle Geld zu kommen. Verbraucher, die ein solches Schreiben im Briefkasten vorfanden, sollten es zur Seite legen und keinesfalls überweisen. Es besteht die Möglichkeit, dass Folgeforderungen kommen könnten. In diesem Fall haben Sie die Option, uns zu kontaktieren, sei es via Mail, WhatsApp oder natürlich Telefon.

Update November 2022

Uns wurde durch eine Verbraucherin eine aktualisierte Fassung der oben besprochenen Zahlungsaufforderung zur Verfügung gestellt. Weiterhin fordert das Inkasso-Unternehmen für Gewinnspiel-Anbieter Winner 49 / Spiele Club-49 / Win AG 24, wie in dem Schreiben zuvor. Die geforderte Summe hat sich jedoch geändert, es sind ein paar Euros weniger, insgesamt 395,18 EUR. Überwiesen soll der Betrag auf eine neue Kontoverbindung, dieses Mal handelt es sich um ein deutsches Konto. Zahlungsempfänger ist "Hellweg Inkasso". Auch die Anschrift hat sich scheinbar geändert. Nun soll der Absender den Sitz in der Kaiserstr. in 31134 Hildesheim haben. Wir warnen weiterhin vor Überweisungen!

Scan: Hellweg Inkasso Hildesheim // Nov 2022
Scan: Hellweg Inkasso Hildesheim // Nov 2022

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von Hellweg Inkasso erhalten? Zahlen Sie die geforderte Summe nicht, da es sich scheinbar um kein seriöses Inkasso handelt. Bei Fragen können Sie sich uns dennoch kontaktieren:

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem KONTAKT zu kontaktieren

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