Freitag, 28. September 2018

Firmenscout24 – Branchenbuch der EU Marketing AG

Das Internet bietet unendliche Möglichkeiten hinsichtlich des Shoppings und Informationen. Unter Umständen kann ein Branchenverzeichnis suchenden Verbrauchern dabei unter die Arme greifen. Dies soll zumindest das Portal „FirmenScout24“ aus Zürich ermöglichen. Dieses Firmenverzeichnis wird betrieben von einer Firma namens EU Marketing AG und stellt bestimmte Datensätze von Gewerbetreibenden unter der URL firmen-scout24.com zur Verfügung.



EU Marketing AG fordert über 500 EUR


Jene Unternehmer, die sich auf dem Portal FirmenScout24 eintragen wollen, können dazu laut den auf der Website zu findenden AGB einen kostenlosen Basiseintrag wählen. Jedoch gibt es auch ein kostenpflichtiges Angebot eines Premiumeintrags, zu dem uns derzeit eine Rechnung vorliegt. Ein Gewerbetreibender leitet dieses Dokument zur Veröffentlichung an uns weiter.

Auf der uns vorliegenden Rechnung werden u.a. folgende Dienstleistungen in Rechnung gestellt: Premiumeintrag Google AdWords, Google My Business, FirmenScout24.com und eine Eintragszeit von 6 Monaten. Wie die besagten Einträge gestaltet sein sollen oder welche Informationen dafür erfasst werden, ist anhand der Rechnung nicht bestimmbar. Innerhalb von 7 Tagen soll ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR überwiesen werden.

Scan: Rechnung von FirmenScout24 / September 2018
Rechnung von FirmenScout24 / September 2018


Ein Google-Bestätigungscode soll zugesandt werden


Als weitere Hinweise sind aufgeführt, dass der besagte Premiumeintrag automatisch nach einem halben Jahr endet. Des Weiteren soll ein Bestätigungscode durch Google innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden, der an FirmenScout24 weitergeleitet werden soll. Nur so soll es möglich sein, die Aktivierung komplett abzuschließen.

Es ist eine Möglichkeit, für solche Dienstleistungen des Online-Marketings Agenturen mit dem Google Partner Siegel zu kontaktieren. Solche Unternehmen mussten sich für diesen Titel zunächst qualifizieren und sind am entsprechenden Google-Partner-Siegel zu erkennen. EU Marketing AG hat dieses Siegel derzeit nicht (Stand 27.09.2018).

Firmenscout24: Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Einträgen wie FirmenScout24 können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um das entsprechende kostenpflichtige Angebot zu bewerben. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Sagt der Gewerbetreibende „JA“, also dass ein Eintrag in dem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Hilfe bei Firmenscout24 und EU Marketing AG


Wurden Sie auch durch die EU Marketing AG kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag in benanntes Branchenbuch abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu FirmenScout24 oder anderen Branchenbüchern im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mulpor Company S.R.L. - Offerte für Werbung auf „Inter-Fairs.com“

Gewerbetreibende und Messeaussteller könnten eine Offerte durch die Mulpor Company S.R.L. aus Costa Rica erhalten. Dabei handelt es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag im „International Fairs Directory“. Haben Sie auch so ein Formular erhalten? Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Titel:  Mulpor Company S.R.L. - Offerte für Werbung auf „Inter-Fairs.com“

Offerte für teure Werbung im International Fairs Directory


Die Mulpor Company S.R.L. mit Sitz in Costa Rica betreibt das Webportal "International Fairs Directory" (abrufbar unter inter-fairs.com). Dieses Portal stellt eine Art Branchenbuch dar, in dem die Daten von Ausstellern auf europäischen Messen zu lesen sind. Um an diese Daten zu gelangen, sollen Formulare unter dem Namen der jeweiligen Messe versandt werden, vermeintlich aufgrund der Korrektheit vorliegender Ausstellerdaten. Sollte das Formular unterschrieben zurückgesandt werden, so kann eine Überraschung in Form einer hohen Rechnung die Folge sein.

Die Mulpor Company S.R.L. versandte im Grunde eine Offerte für eine Eintragung auf „International Fairs Directory“. Ein solcher Eintrag würde eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren haben. Ob es für Messeaussteller eine nützliche Dienstleistung darstellt, darf durchaus zur Diskussion stehen.

Scan: Mulpor Company S.R.L. Offerte / Sep 2018
Mulpor Company S.R.L. Offerte / Sep 2018


Kosten der Werbung auf Inter-Fairs.com


Sollte das Formular an Mulpor Company S.R.L. zurückgesandt werden, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung für die Schaltung des Logos und evtl. weiterer Daten der jeweiligen Firma folgen. Uns liegt eine solche Rechnung vor, in der die hohe Summe von insgesamt 1.212,00 EUR verlangt wird - für eine „Anzeige im International Fairs Directoy“. Überwiesen werden soll der Betrag an eine Firma in Lissabon, Portugal: die Finad Economy Lda.

Scan: Mulpor Company S.R.L. Rechnung / Sep 2018
Mulpor Company S.R.L. Rechnung / Sep 2018


Erfahrungen eines Gewerbetreibenden


Ein Unternehmer wandte sich an uns, da ein Mitarbeiter seiner Firma eine Offerte der Mulpor Company S.R.L. erhielt und auch ausgefüllt zurücksandte. Wir zitieren:

„Ich hatte im Mai diesen Jahres ein als „Datenaktualisierungsschreiben von der Messe Energy Decentral“ getarntes Schreiben erhalten und dies aufgrund des genau zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden neuen DSGVO ohne genauere Prüfung ausgefüllt und zurückgesendet. Tatsächlich steht aber hinter dem Schreiben eine Firma Mulpor Company S.R.L. die über das Kleingedruckte überteuerte Anzeigen nach dem Abofallenprinzip für ihr Internetportal „International Fairs Directory“ erschleichen möchte, für welche sie pro Jahr 1.213 EUR (3 Jahre Laufzeit) in Rechnung stellen“.
 Zitat Ende.

AUMA warnt vor inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen


AUMA, der Verband der deutschen Messewirtschaft, warnt in einem Beitrag auf ihrer Homepage vor unseriösen Herausgebern inoffizieller Ausstellerverzeichnisse und nennt dabei die Verzeichnisse „Expoguide“ und „International Fairs Directory“. AUMA rät: „Prüfen Sie genau, ob das Angebot seriös ist. Wenn es sich um ein betrügerisches Angebot handelt, unterschreiben Sie nicht. Informieren Sie Ihre Kollegen, insbesondere aus der Buchhaltung, um betriebsintern zu sensibilisieren und künftige Fälle zu vermeiden.“ Quelle: https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/inoffizielle-ausstellerverzeichnisse

Hilfe bei Mulpor Company S.R.L. / Inter-Fairs


Wurden Sie auch durch das Unternehmen via Fax kontaktiert, um Ihre Geschäftsdaten abzugleichen? Schickten Sie die Offerte unterschrieben zurück? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenbuch-Einträgen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 24. September 2018

Safe Invest Ltd.: Abos für „Lottogemeinschaft Stern“ und „Lottoengel“

Ein Verbraucher wandte sich mit einem Begrüßungsschreiben der „Lottogemeinschaft Engel“ an uns. Der Empfänger soll in Kürze ein „Premiummitglied“ in einer Spielgemeinschaft sein, das beinhaltet ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 95,90 EUR monatlich. Zuvor wurde der Verbraucher telefonisch kontaktiert. Wurden Sie auch kontaktiert? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Safe Invest Ltd.: Abos für „Lottogemeinschaft Stern“ und „Lottoengel“


Begrüßungsschreiben durch die Lottogemeinschaft Engel


Die Firma Safe Invest Ltd. mit Sitz auf den Seychellen betreibt die beiden Internet-Portale „Lottogemeinschaft Stern“ (URL: lottogemeinschaft-stern.com) und „Engel“ (URL: lottoengel.com). Beide Portale stellen das jeweilige Produkt als „zuverlässigen Partner rund um das Thema Lottogemeinschaften und Spielsysteme“ vor.

Sollte ein Besucher der Portale an einer Teilnahme interessiert sein, so könnte es zu einer Enttäuschung kommen. Denn ein Anmeldeformular oder etwas Vergleichbares sucht man vergebens. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt ein Vertrag schriftlich oder fernmündlich zustande. Dies scheint laut den Schilderungen eines Mitglieds auch tatsächlich geschehen zu sein. Der Verbraucher wurde telefonisch von einer Frau Eva S. (Name der Redaktion bekannt) kontaktiert und musste laut seiner Aussage „immer nur Ja sagen“. Kurze Zeit darauf erhielt er ein Begrüßungsschreiben der Lottogemeinschaft Engel.

Scan: Begrüßungsschreiben"Lottogemeinschaft Engel" / Sep 2018
Begrüßungsschreiben"Lottogemeinschaft Engel" / Sep 2018


Kostenpflichtiges Abo


Angeblich soll unser Mitglied im Zuge einer Premiummitgliedschaft innerhalb eder Spielgemeinschaft diverse Vorteile genießen, wie unter anderem hohe Gewinnchancen beim Lotto 6aus49. In diesem Schreiben wird ebenfalls mitgeteilt, dass demnächst ein „Servicebetrag“ in Höhe von 95,90 EUR abgebucht werden würde. Dieses Abo der Lottogemeinschaft Engel soll für die nächsten drei Monate gelten.

In dem Begrüßungsschreiben wird eine veraltete Bankverbindung des Empfängers genannt. Diese soll der Lottogemeinschaft Engel durch den Verbraucher mitgeteilt worden sein. Da er laut eigener Aussage bei dem zuvor stattgefundenen Telefonat auf sämtliche Fragen nur mit „Ja“ antworten musste, stellt sich die Frage, woher die Bankdaten stammen.

Hilfe bei Abbuchungen durch Lottogemeinschaften Stern und Engel


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. / Safe Invest Ltd. und der Stern Lottogemeinschaft oder Engel? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 21. September 2018

Über das Branchenbuch „Online-Firmenauskunft“

Die Online-Firmenauskunft aus Oberhausen betreibt ein gleichnamiges Branchenbuch und soll ihre Dienstleistung via Telefon vermarkten. Eine Gewerbetreibende leitete eine Rechnung an uns weiter.

Titel: Über das Branchenbuch „Online-Firmenauskunft“


Online-Firmenauskunft fordert über 350 EUR


„Wir machen Sie sichtbar“ heißt es auf der Homepage der „Online-Firmenauskunft“. Die Firma aus Oberhausen betreibt ein Firmenverzeichnis, auch „Branchenbuch“ genannt. Mit der dort angeboten Funktion der „Firmensuche“ ist es Besucher der URL www.onlinefirmenauskunft.de möglich, u.a unterschiedlichste Branchen (in dem Fall Kategorien) anzeigen zu lassen, um einen Anbieter der gewünschten Dienstleistung zu finden.

Uns liegt eine aktuelle Rechnung der „Online-Firmenauskunft“ vor, die uns freundlicherweise durch eine Gewerbetreibende zur Verfügung gestellt wurde. Online-Firmenauskunft stellt eine „personalisierte Mikroseite“ in Rechnung – mit einer Laufzeit von insgesamt 12 Monaten. Der Preis: über 350 EUR.

Vertragsabschluss via Cold Call?


Welchen Nutzen eine solche Mikroseite dem zahlenden Kunden bieten soll, ist nicht in dem Schreiben aufgeführt. Wir schauten in dem Firmenverzeichnis, ob dort genauere Angaben zur Dienstleistung vorhanden sind. Vom Preis her käme das Angebot „Basic“ in Frage, welches die Online-Firmenauskunft für 299,00 EUR anbietet. Neben dem Namen und der Anschrift wäre es Gewerbetreibenden möglich, in dieser öffentlich zugänglichen Datenbank u.a. ihre Telefonnummer oder ein Logo hochzuladen.

Anbei wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestellt, die uns ebenfalls vorliegen. Die AGB (Stand: 02.04.2013) zeigen auf, dass Verträge „insbesondere fernmündlich“ geschlossen werden. Auf der Homepage ist eine aktuellere Fassung der AGB (Stand 02.04.2015) zu finden. Ein markanter Unterschied: in der 2015-Fassung schreibt „Online-Firmenauskunft“, dass „der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch“ zustande kommt.

Scan: Rechnung von "Online-Firmenauskunft" / August 2018
Rechnung von "Online-Firmenauskunft" / August 2018


Hilfe bei Online-Firmenauskunft


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Online-Firmenauskunft aus Oberhausen erhalten? Gewerbetreibende haben kein Anrecht auf Widerruf und sollte unbedingt auf solche Schreiben reagieren. Sie erhalten allgemeine Informationen zu diesem Thema unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 17. September 2018

Forderung durch Atriga GmbH für Usenet.nl S.r.l.

Wir berichteten bereits über Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Usnet.nl S.r.l. aus San Marino. Das Portal bietet einen schnelle Zugang zum sogenannten usenet. Gegen eine monatliche Gebühr ist es Kunden möglich, auf diverse Dienstleistungen zurückzugreifen. Bleibt eine Zahlung aus, so besteht die Möglichkeit einer Forderung durch das Inkassounternehmen Atriga GmbH aus Langen. Ein Verbraucher leitete ein solches Schreiben an uns weiter.

Titel: Forderung durch Atriga GmbH für Usenet.nl S.r.l.


Kostenpflichtige Abos bei der Usenet.nl S.r.l.


Bereits 2015 berichteten wir über die Firma Usenet S.r.l., die kostenpflichtige Zugänge zum sogenannten Usenet anbietet. Das Usenet ist ein weltweites Online-Netzwerk und ein eigenständiger Dienst im Internet, der lange vor dem World Wide Web (WWW) entstanden ist unter anderem „Newsgroups“ anbietet. Kunden, die einen Zugang zu diesem Netzwerk suchen, könnten die Dienstleistung der Usenet.nl S.r.l. in Betracht ziehen. So bietet Usenet.nl S.r.l. derzeit Verträge mit zwei unterschiedlichen Laufzeiten an (monatlich und jährlich). Auch ist die Möglichkeit einer kostenlosen Testphase mit einer Dauer von 14 Tagen (zwei Wochen) gegeben, die sich nach Ablauf in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Atriga GmbH fordert für die Nutzung der Onlineplattform „usenet.nl“


Ein Verbraucher wandte sich mit einem Schreiben der Atriga GmbH Aus Langen an uns. Das Inkassobüro aus Langen wirft dem Empfänger vor, dass dieser einen Vertrag zur Nutzung der Onlineplattform „Usenet“ abgeschlossen hätte. Als Zahlungsmethode soll die Zahlung via Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift vereinbart worden sein. Jedoch schreibt Atriga GmbH, dass eine Belastung „nicht möglich“ war.

Verlangt wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 184,49 EUR. Der Verbraucher schilderte uns gegenüber, dass er sich „keiner Schuld bewusst sei“. Zum Glück reagierte er jedoch richtig, indem er das Schreiben nicht ignorierte. Die Atriga GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen und ist somit berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Ein Ignorieren könnte weitere Kosten verursachen!

Scan: Forderung für Usenet S.r.l. von Atriga GmbH / Sep 2018
Forderung für Usenet S.r.l. von Atriga GmbH / Sep 2018


Hilfe bei Atriga GmbH und Usenet.nl


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die Atriga GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Corbu Trading Inkasso AG droht mit letzter außergerichtlichen Mahnung

Fast täglich wenden sich besorgte Verbraucher bei uns, weil sie eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, in der jede Menge Geld verlangt wird. Aktuell sind die Forderungen einer Corbu Trading Inkasso AG, die laut eigener Aussage von Gewinnspielanbietern beauftragt wurden. Hier erfahren Verbraucher, wie auf solche Schreiben reagiert werden kann.

Titel: Corbu Trading Inkasso AG droht mit letzter außergerichtlichen Mahnung

Über 250 EUR für die Teilnahme an Gewinnspielen?


Ein ungenannter Mandant beauftragte die Corbu Trading Inkasso AG, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag mit „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ bestehen sollen. Zum „letzten Mal“ fordert das Unternehmen den Empfänger zur Zahlung auf, in einem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Summe von insgesamt 269,46 EUR.

Bei Nichtzahlung droht Corbu Trading Inkasso AG mit weiteren unangenehmen Folgen wie unter anderem einer Zwangsvollstreckung und Einträgen in Schuldnerverzeichnisse.

Um das zu verhindern, sollen die Empfänger der Forderung innerhalb von sieben Tagen überweisen und ein Dokument mit dem Titel „Kündigungs-Formular“ an eine angegebene Faxnummer bzw. Email Adresse senden.

Über die Zahlungsaufforderung der Corbu Trading Inkasso AG


Das Forderungsschreiben sowie das „Kündigungs-Formular“ wirkt unseriös, da zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler erkennbar sind. Der erste Satz des Anschreibens ist unvollständig; es ist für den Empfänger nicht nachvollziehbar, für welchen Zweck die Corbu Trading Inkasso AG bevollmächtigt wurde. Die zweite Seite, das „Kündigungs-Formular“, soll an die „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ (Französische Straße, 10117 Berlin) gehen. Um sich selbst einen Eindruck über den Brief zu verschaffen, haben wir die Schriftstücke eingescannt:

Scan:  Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 1
 Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 1

Scan:  Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 2
 Forderung von Corbu Trading Inkasso AG / Seite 2

Weitere Informationen über das Unternehmen


Die Corbu Trading Inkasso AG soll laut Briefkopf ihren Sitz in Berlin haben, genauer „Am Zirkus“. Für alle Nicht-Berliner: "Am Zirkus ist der Name einer kurzen Straße (Hausnummern 1–6) im Berliner Ortsteil Mitte. Sie verläuft westlich der Friedrichstraße und verbindet den Schiffbauerdamm mit der Reinhardtstraße" (Quelle: Wikipedia). Das lässt Optionen offen, um den genauen Sitz der Corbu Trading Inkasso AG ausfindig zu machen. Wahrscheinlich kommt ein Bürokomplex in Frage. Die Firma „Design Offices“ vermietet am Bertolt-Brecht-Platz 3 in Berlin sogenannte „Virtuelle Büros“.

Das Unternehmen trägt zusätzlich eine ähnliche Bezeichnung wie eine Firma, über deren Forderungen wir kürzlich berichteten: Die Corb Trading Inkasso AG. Bei dem Namen enden die Gemeinsamkeiten nicht. So soll der geforderte Betrag auf die exakt gleiche belgische Bankverbindung überwiesen werden. Auch die Telefon- bzw. Faxnummer sind identisch.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Die Corbu Trading Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister registriert, somit darf das Unternehmen in Deutschland keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Corbu Trading Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 6. September 2018

IM Internet Medien Service GmbH: Branchenbucheinträge für regionalesbranchenbuch.net

Die IM Internet Medien Service GmbH bietet Gewerbetreibenden weiterhin via Offerte an, bereits im Internet veröffentlichten Daten kostenpflichtig auf das Webportal www.regionalesbranchenbuch.net zu übertragen. Uns liegen eine aktuelle Rechnung bzw. Mahnungen der betreibenden Firma aus Bruckmühl vor.

Titel: IM Internet Medien Service GmbH: Branchenbucheinträge für regionalesbranchenbuch.net

Wer ist die IM Internet Medien Service GmbH?


„Wir sind für Sie da“, steht auf der Offerte der Firma IM Internet Medien Service GmbH aus 83052 Bruckmühl. Ob das nun ein Grund zur Freude ist, soll an dieser Stelle nicht thematisiert werden. Viel eher geht es um versandte Angebote für einen sogenannten „Branchenbuchneueintrag“ in einem Online-Branchenbuch.

Unter der URL www.regionalesbranchenbuch.net ist besagtes Branchenbuch zu finden. Die Betreiber IM Internet Medien Service GmbH schreiben auf der dazugehörigen Startseite, dass interessierte Gewerbetreibende ihr Unternehmen „KOSTENLOS, professionell und deutschlandweit“ präsentieren können. Ein kostenloser Eintrag ist derzeit sogar möglich, jedoch gibt es auch kostenpflichtige Angebote die unter anderem die Angabe eines Links zur eigenen Homepage ermöglichen.

In Zeiten von günstigen bis kostenlosen Möglichkeiten der Vermarktung im Internet (siehe Google, Bing, Yelp etc.) ist es möglicherweise nicht so einfach, an zahlungswillige Kunden zu gelangen. Mit Hilfe einer Offerte könnte jedoch ein neuer Kundenkreis gewonnen werden, die sonst evtl. nie auf das Angebot gestoßen wären.

Über 1.400 EUR für die Veröffentlichung im Branchenbuch


Eine vorliegende Offerte der IM Internet Medien Service GmbH bietet einen solchen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch an. Dazu wurden auf dem Formular bereits einige Daten erfasst, die unter Umständen ohnehin online verfügbar waren. In diesem Fall wurden neben der Branche die Firmenadresse und die Telefonliste aufgelistet.

Wird dieses Formular unterschrieben an die IM Internet Medien Service GmbH zurück geschickt, wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Der Vertragsinhalt ist folgendermaßen: mit der Unterschrift erfolgt die Annahme des Angebots, diese Daten in einem möglicherweise nicht gut platzierten Branchenbuch im Internet zu veröffentlichen – für einen Preis von insgesamt 1.413,72 EUR.

Scan: Offerte IM Internet Medien Service GmbH / August 2018
Offerte IM Internet Medien Service GmbH / August 2018

Hilfe bei Offerten der IM Internet Medien Service GmbH


Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte der IM Internet Medien Service GmbH erhalten und unterschrieben zurückgesandt? Als Gewerbetreibender gibt es keinen Anspruch auf Widerruf. Sie können sich jedoch bei uns melden, um sich allgemein zu diesem Thema zu informieren.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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