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Dienstag, 1. September 2026

Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Titel: Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.

Um was geht es in dem Schreiben?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.

Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:

Position Zeitraum / Details Betrag
Hauptforderung 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) 3.909,00 €
Verzugszinsen Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) 313,02 €
Vorgerichtliche Kosten Anwaltliche Geltendmachung 439,00 €
Gesamtforderung Offener Gesamtbetrag 4.661,02 €

Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.

Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt

Vergleich & Anzeichen für dubiose Forderungen: Verbraucher sollten Schreiben genau prüfen, bevor sie reagieren. Folgende Punkte fallen beim vorliegenden Fall auf.

1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.

2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege

In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.

3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon

Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!

4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume

Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.

Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln

Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 1/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 2/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 3/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026


Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
  • Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
  • Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
  • Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fazit & Hilfe für Betroffene

Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 19. August 2025

Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen


Titel: Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen

Quizfrage: Wie heißt der Bürgermeister von Wesel? Esel! Das weiß doch jedes Kind.

Hier wird es etwas kniffliger: Wie heißt der Rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien? Tatsächlich sind wir ohne Google ahnungslos, aber zum Glück liefert ein spanischer Rechtsanwalt via E-Mail die Antwort. Der Absender, der sich selbst „Miguel Diaz“ nennt, will genau diese Position am obersten Gerichtshof inne haben.

Spurensuche: Wer ist Miguel Diaz?

Nur stimmt das überhaupt? Ohne nun zu sehr in Recherchearbeit zu ersticken, griffen wir zur einfachsten Methode, indem wir ChatGPT befragten. Unsere erste Frage: „Wer ist der rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien?“

ChatGPT spuckte uns diese Antwort aus. Auf Richtigkeit natürlich keine Gewähr.

In Spanien gibt es nicht die Funktion eines einzelnen "Rechtsanwalts am Obersten Gerichtshof" (Tribunal Supremo), wie es sie vielleicht in anderen Rechtssystemen gibt. Stattdessen ist das Tribunal Supremo das höchste Gericht des Landes, dessen Sitz der Präsident des Obersten Gerichtshofs ist. Seit 2024 ist dieses Amt von María Isabel Perelló Doménech bekleidet, die damit auch erste Frau in dieser Position ist . Quelle: Isabel Perelló (presidenta CGPJ): “Ningún poder del Estado puede dar indicaciones ni instrucciones a los jueces” | Legal | Cinco Días

Falls Sie mit Ihrer Frage jedoch auf den Abogado General del Estado (Generalstaatsanwalt im Sinne eines leitenden Rechtsberaters des Staates) abzielten – das heißt: den Juristen, der die staatliche Position vor Gericht insbesondere im Obersten Gerichtshof vertritt – so handelt es sich dabei um David Vilas Álvarez, der am 18. Juni 2024 in dieses Amt berufen wurde. Quelle: Abogado General del Estado - Director del Servicio Jurídico del Estado - Biografías

Kein Miguel Diaz, seltsam. Aber vielleicht war unsere Anfrage fehlerhaft. Wir führten unsere Fragerunde mit einer einfachen Suchanfrage via Google fort: Wer ist Señor Diaz? Die Antworten waren vielfältig: Entdecker, Boxtrainer und sogar ein fiktiver Charakter in der populären Serie „Cobra Kai“. Mit letzteren Ergebnis hat unser Miguel Diaz aber scheinbar eine Gemeinsamkeit: sie existieren nur auf Bildschirmen.

Wir gratulieren zum Scam-Jubiläum

Vor ca. 10 Jahren wurde in Deutschland noch etwas häufiger gefaxt als heute. Zu der Zeit, genau im Jahr 2015, berichteten wir über in den Beiträgen „Martin Bressers Madrid | Anwalt lockt per Fax mit einer großen Erbschaft“ und „Angeblicher Lottogewinn aus Spanien | Anwaltskanzlei Vin and Pamela“ über angebliche Erbschaften, die aufgrund von Namensgleichheiten deutsche Fax-Empfänger bereichern sollte.

Natürlich war es seinerseits bereits ein Scam-Versuch, ein Betrug. In vielen Medienberichten wurde vor diesem Betrugsversuch gewarnt. In vielen Fällen gaben sich Betrüger als real existierende Anwaltskanzleien in Spanien aus. Wer nach diesen Kanzleien im Netz suchte, wurde wahrscheinlich auch fündig, nur nutzten die Betrüger nur die Namen, um Vertrauen zu erwecken.

Wie bereits beschrieben: Bereits seit mehr als 10 Jahren ist dieser Scamming-Evergreen als Fax, E-Mail/SMS und mittlerweile sogar als WhatsApp-Nachricht zu finden. Der Masche hat sich dagegen nicht weiterentwickelt. Angeblich wurde eine große Summe gewonnen oder geerbt, doch um diese auch erhalten zu können, sollen hohe Beträge zuvor überwiesen werden - angeblich würde Verwaltungskosten etc. anfallen.

Scamming 2025: Das steht in der neuen E-Mail

Doch nun zur aktuellen E-Mail. Absender ist wie bereits erwähnt ein gewisser „Miguel Diaz“, der uns folgende frohe Botschaft übermittelt:

„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie hier in Spanien einen nicht beanspruchten Preisgeldbetrag aus dem internationalen Euro Million Spielprogramm haben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.“

Dazu wurde eine Telefonnummer angegeben, tatsächlich eine spanische Durchwahl.

Falls der Spam-Filter einmal versagt und Sie tatsächlich einmal so eine E-Mail erhalten haben: Natürlich raten wir dringend davon ab, Kontakt mit den Betrügern aufzunehmen oder auf irgendeine Anfrage dieser Art zu reagieren.

Wer sich dafür interessiert, welchen Verlauf ein Gespräch mit diesen Trickbetrügern nehmen kann, möchten wir unseren Artikel Angebliches Erbe aus Spanien: Wir unterhielten uns mit den Betrügern ans Herz legen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Dienstag, 7. März 2023

Lottobox24 Vorteilsgemeinschaft – per Telefon zum teuren Vertrag?

Eine Verbraucherin schloss einen Vertrag mit der Lottobox24 Vorteilsgemeinschaft, ein Service der Belmond Ltd. Mittels dieses Angebots soll man „Teil einer starken Gemeinschaft“ werden, deren „Ziel es ist bei den EuroMillionen groß abzusahnen“. Ob und wie das funktionieren soll, besprechen wir hier.

titel: Lottobox-24 Vorteilsgemeinschaft – per Telefon zum teuren Vertrag?

Millionen gewinnen mit einer Vorteilsgemeinschaft?

Eine Vorteilsgemeinschaft, bei der Sie nun endlich die Möglichkeit haben, den EuroMillionen-Jackpot auch oftmals “EuroPot” genannt zu knacken? Das soll mit der Lottobox24 möglich sein. Dadurch sollen größere Gewinnchancen entstehen, als wenn alleine gespielt wird.

Umsonst ist das jedoch nicht. Eine Verbraucherin leitete einige Schreiben der Lottobox24 an uns weiter. Was hat es mit den Kosten und der Teilnahme auf sich? Kommen die Verträge über das Telefon zustande? Woher kommen die Kontaktdaten überhaupt? Leider lassen sich nicht alle Fragen zufriedenstellend beantworten. Besonders, da es selbst bei der Kundenkorrespondenz zu Probleme kommen könnte.

Lottobox24 Teilnahme: Wir schauen in die AGB

Wie bei nahezu allen Berichten zu Gewinnspielen, die wir hier veröffentlichen, interessieren wir uns besonders dafür, wie ein Vertrag zustande kommen kann. Dazu werfen wir einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die sind derzeit (Stand 02.03.2023) auf der uns bekannten Webseite lottobox-24.com/agb einsehbar.

Dort heißt es, Zitat: „Der Treugeber („Der/Die Teilnehmer“, Anmerkung der Redaktion) macht der Belmond Ltd. ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der Lottobox24 Vorteilsgemeinschaft. Der Treugeber ermächtigt Belmond Ltd. das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Belmond Ltd. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.“

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Das bedeutet, dass ein Vertrag telefonisch zustande kommen. Weiter heißt es in den AGB, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von drei Monaten hat, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer gekündigt wird.

Uns wurden von einer Betroffenen Dokumente der Lottobox24 übermittelt. An dieser Stelle präsentieren wir eine Ertragsabrechnung für Dezember 2022:

Scan: Ertragsabrechnung Dez 2022 / Lottobox24
Ertragsabrechnung Dez 2022 / Lottobox24


Widersprüchliche Angaben

Im vorliegenden Brief, der am 31.12.2022 verfasst sein soll, ist als Absender eine Cuseon Ltd – Kundenservice LX24 genannt. Anschrift ist laut Briefkopf die Friedrichstr. 114A in 10117 Berlin.

Im Impressum der Homepage lottobox-24.com ist jedoch eine OCS Service Ltd. Kundenservice DTD, Sitz in Gumpendorfer Str. 142, 1060 Wien, Österreich genannt. Dies könnte zu Problemen in der Kommunikation führen, zum Beispiel, wenn Kunden ihren Vertrag widerrufen wollen.

In beiden Fällen geben die jeweiligen Firmen bekannt, dass sie „ausschließlich für die Entgegennahme und Weiterleitung der Kundenkorrespondenz verantwortlich“ sind. Nur wie soll der Kunde wissen, welche Firma Ansprechpartner ist?

Ein Blick ins Impressum

Auf der Webseite fanden wir im Impressum einen Hinweis auf die Verantwortlichen. Dort heißt es, Stand 02.03.2023: Lotto Spirale ist ein Service der: Belmond Ltd., 3rd Floor, C&H Towers, Corner of Great Marlborough and Great George Streets Roseau 00152, Commonwealth of Dominica.

Wie und ob Lottobox24 und Lotto Spirale zueinander stehen, lässt sich anhand unserer eingeschränkten Informationen leider nicht festlegen.

Wir helfen!

Leider sind es oft Senioren, die mittels Cold Calling und Haustürgeschäften in Verträge geraten können, die sich als kostenintensiv herausstellen. In einigen Fällen werden sogar SEPA-Lastschriftmandate erteilt, sodass Monat für Monat gewisse Beträge abgebucht werden.

Oft geht es dabei um Gewinnspiele oder Spielgemeinschaften, die zum Abo führen können. Wir helfen Betroffenen, sich gegen hohe Forderungen und Vertragsfallen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt auf!

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 18. Juli 2022

GLO Inkasso Management fordert für diverse Glücksspiele

Sommerloch? Von wegen. Besonders während der Ferienzeit haben es vermeintliche Inkasso-Unternehmen auf Ihr Geld abgesehen. Die Firma GLO Inkasso Management aus Karlsruhe verschickt derzeit Forderungen, weil angeblich noch Beitragszahlungen bei Glücksspielen offen sein sollen.

Titel: GLO Inkasso Management fordert für diverse Glücksspiele

Angeblich offene Kosten bei Glücksspielanbietern

Das Wichtigste zuerst: die auf dem Schreiben angegebene Handelsregister-Nummer beim Amtsgericht Karlsruhe existiert nicht. Seit dem 04.10.2006 sind Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert. Wir gehen davon aus, dass der Sitz der Firma (Auf der Römerstr. 2, 76228 Karlsruhe) den Absender dazu verleitet hat, das Registergericht ebenfalls in der gleichen Stadt anzusiedeln.

Zum Inhalt lässt sich sagen, dass wir schon mehrfach über diese und ähnliche Schreiben berichteten, in denen vermeintliche Inkasso-Unternehmen mit Drohungen (schriftlich wie auch telefonisch) versuchen, unbedarfte Bürger und Bürgerinnen zum schnellen Zahlen zu bewegen. Es melden sich regelmäßig betroffene Verbraucher bei uns, um allgemeine Infos zum Thema zu erfragen. Viele der Anrufer sind besorgt oder haben sogar bereits gezahlt.

GLO Inkasso Management fordert 760 EUR

Die GLO Inkasso Management schreibt, dass ihre Mandanten (u.a. EuroMillions, Jackpot49,NKL, SKL, Euro-Rente, Euro69, Lottoengel, 6aus49) sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen ihrer Kunden an GLO Inkasso abgetreten haben. Angeblich sollen 760 EUR offen sein. Doch die „netten“ Inkasso-Dienstleister gewähren die Möglichkeit, innerhalb der nächsten drei Tage ein Vergleichsangebot wahrzunehmen und direkt 290 EUR zu überweisen – womit sich die Angelegenheit erledigt haben soll. Als Kontoverbindung wurde eine IBAN aus Bulgarien angegeben.

Scan: Forderung Glo Inkasso Management // Juli 2022
Forderung Glo Inkasso Management // Juli 2022


Empfänger dieser Forderung sollten die Summe nicht zahlen, sofern keine Verträge mit Gewinnspielanbietern geschlossen wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um einen Versuch handelt, mit gefälschten Inhalten an das schnelle Geld zu kommen. Verbraucher, die ein solches Schreiben im Briefkasten vorfanden, sollten es zur Seite legen und keinesfalls überweisen. Es besteht die Möglichkeit, dass Folgeforderungen kommen könnten. In diesem Fall haben Sie die Option, uns zu kontaktieren, sei es via Mail, Whatsapp oder natürlich Telefon.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von einem zulässigen Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann ist es nun an der Zeit, richtig zu reagieren. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützen Mitglieder beim Widerspruch und der Abwehr. Wehren Sie sich, um steigende Kosten zu vermeiden. Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem KONTAKT zu kontaktieren.

Donnerstag, 28. April 2022

Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“

Uns wurde eine Rechnung für die Teilnahme an der Dienstleistung „1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ vorgelegt. Es wird eine Summe von über 80 EUR verlangt. Was hat es damit auf sich?

Titel: Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“


Über 80 EUR für Lotto-Dienstleistung?

Ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von Kraftlotto. Mit Suchanfragen via Google ist über diesen Anbieter nur wenig zu erfahren, mehr dafür auf der Homepage. Dort fanden wir den Hinweis:

„www.Kraftlotto.com website is operated by VB Ventures Limited. Kraftlotto is an independent service website offering online sale of lotto tickets and is not connected nor supervised by National Lottery, MUSL Camelot Plc, or any other provider of the products available on this website. EuroMillions is a Services aux Loteries en Europe brand. National Lottery and Lotto are Camelot Group Plc Brands.“ 

Quelle: https://www.kraftlotto.com/en

Die vorliegende Rechnung wirft mehr Fragen auf als sie Antworten liefert. Es wird eine Dienstleistung „Ihre 1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ in Rechnung gestellt und eine Summe in Höhe von 87,49 EUR gefordert. Zahlbar innerhalb von zwei Wochen. In der Fußzeile des Briefes fanden wir den verwirrenden Hinweis „Denken Sie daran, Referenz-Nummer verwenden, wenn die Zahlung“. Hmm, okay.

Scan: Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022
Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022


We Simplify Payments LLC für Kraftlotto

Viel konnten wir über das Schreiben von Kraftlotto nicht in Erfahrung bringen. Leider liegen uns auch keine weitere Informationen vor, wie die Rechnung zustande gekommen sein soll. Fest steht auf alle Fälle, dass eine Firma namens „We Simplify Payments LLC“ mit Sitz in der 24 Old Queen Street in SW1H 9HP London als Empfänger für die Zahlung angegeben wurde. Diese Firma hat eine Kontoverbindung in Litauen angeben.

Bei Fragen zur Rechnung sollen sich Empfänger direkt an die We Simplify Payments LLC wenden, bei Fragen zum Kauf jedoch via Mail oder Telefon an Kraftlotto. Laut der Homepage scheint es sich um einen Zahlungsdienstleister zu handeln.

Wie sollten Sie reagieren?

Grundlegend sollten Sie keine Zahlung leisten, wenn Sie keinen Vertrag für eine Lotto-Dienstleistung dieser Art abgeschlossen haben. Viel mehr sollten Sie das Schreiben auf Richtigkeit und Seriosität prüfen. Dabei können Sie die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes unterstützen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

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Mittwoch, 4. August 2021

MegaSystem Club, Verlosungskorb: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma „Verlosungskorb“ erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „MegaSystem Club“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus Stuttgart weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: MegaSystem Club, Verlosungskorb: Abo als Premiummitglied kündigen

Wider Willen Clubmitglied? MegaSystem Club / Verlosungskorb verschickt Benachrichtigung

„Herzlichen Glückwunsch nochmals! Freuen Sie sich auf Eurojackpot und auf die 500 € Verlosung!“ – heißt es in dem Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Absender: Verlosungskorb, Postfachadresse- Holderaeckerstr. 8, 70499 Stuttgart.

Im Schreiben wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich vor „geraumer Zeit“ registriert hätte und die Widerrufsfrist nicht beachtet hätte. So soll sich die Teilnahme automatisch um weitere drei Monate verlängert haben. Vorteile als ein solches Clubmitglied: Teilnahme „jeden Freitag mit 200 Zahlenreihen Eurojackpot (…) jede Woche die Chance auf den Megajackpot von bis zu 90.000,00 EUR“ heißt es in dem Begrüßungsschreiben.

Hohe Kosten für eine Teilnahme am „MegaSystem“

Teilnehmern wird die Summe von monatlich 69,00 EUR verlangt. Da Kunden für mindestens 3 Monate zur Zahlung verpflichtet sind, wird am Ende die Summe in Höhe von 207,00 EUR eingezogen. Eingezogen, weil auf der zweiten Seite des Schreibens ein SEPA-Lastschriftmandat zu finden ist. Dort ist die Rede von einem Club Mega Glückspaket, die Ermächtigung zum Einzug soll einer Firma namens MpTelekomLtd. gewährt werden.

Auf der Homepage erreichbar unter der URL verlosungskorb.com sollen ebenfalls die persönlichen Tippzahlen zu finden sein. Bei unserem Recherchen stellten wir fest, dass eine MPTELECOMMUNICATION Ltd. als Betreiberin im Impressum aufgeführt wird.


Scan: MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021
MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 01 / Juli 2021



Scan: MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021
MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021


Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften

Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei MegaSystem Club / Verlosungskorb

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Lotto- bzw. Gewinnspielen oder sogar „Verlosung“? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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Dienstag, 10. November 2020

„Lotto-Welt“ Viking Technology N.V. – Forderung durch Jedermann Inkasso

Beim Lotto den Jackpot knacken? Wer träumt nicht davon? Ob die Betreiber Viking Technology N.V. der Plattform „Lotto-Welt“ dies ermöglichen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Aber das für Kunden des Unternehmens hohe Abo-Kosten entstehen können, wird spätestens bei Zahlungsaufforderungen durch die Jedermann Inkasso GmbH deutlich.

Titel: „Lotto-Welt“ Viking Technology N.V.  – Forderung durch Jedermann Inkasso


Wer betreibt das Portal Lotto-Welt?

„Die größten Jackpots der Welt“ heißt es auf der Startseite der Lotto-Welt, einem Gewinnspielportal, die das Spiel auf einzelne Reihen Lotto und in Lotto-Tippgemeinschaften ermöglichen soll. Betrieben wird das Portal von der Firma Viking Technology N.V. mit Sitz in Helsumstraat 51, CUW-140518 Curacao.

Das Unternehmen betreibt laut unserer Kenntnis mehrere Portale mit nahezu identischen Werbeaussagen. Auch diese Seiten bewerben die Teilnahme an diversen Gewinnspielen. Aktuell sind uns folgende Portale der Viking Technologyy N.V. bekannt:

  • Lotto-Welt (url: www.lotto-welt.com) 
  • 121Lotto (url: www.121lotto.com) 
  • 365Lotto (url: www.365lotto.com) 
  • Kombolotto (www.kombolotto.com) 
  • 10xLotto (www.10xlotto.com)

Rechnung vom Lotto-Welt Kundendienst

Eine Verbraucherin übermittelte uns eine aktuelle Rechnung von Lotto-Welt. Der Absender (Postfach 0020, 3730 Eggersburg) teilte der Empfängerin mit, dass sie mit ein kostenpflichtiges „Lotto-Paket“ an den „größten Lotterien der Welt“ teilnehmen würde und sie zu diesem Zweck die entstehenden Kosten zahlen müsste. Für das Paket „World Combo 400 Reihen“ fordert Lotto-Welt eine Summe in Höhe von 79,96 EUR. Diese Summe gilt für den Zeitraum von einem Monat.

Die Summe von fast 80 EUR soll auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist „Lotto-Welt“.

Scan: Rechnung Lotto-Welt Okt 2020
Rechnung "Lotto-Welt" / Okt 2020


Bei unserer Recherche (Stand 10.11.2020) fanden wir keine Angebote wie die „World Combo 400 Reihen), die der Verbraucherin in Rechnung gestellt wurden.

Zahlungsaufforderung durch Jedermann Inkasso

Das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso schickte aufgrund ausbleibender Zahlungen eine Zahlungsaufforderung als Email an die Verbraucherin. Betreff der Mail: „Packen wir es gemeinsam an“. Jedermann Inkasso gibt bekannt, dass sie die Firma Viking Technology N.V. vertritt, um die noch offene Gesamtforderung in Höhe von 87,46 EUR beizutreiben. Das Inkassounternehmen fordert zuzüglich der anfallenden Inkassokosten nun insgesamt einen Betrag von 153,76 EUR.

Jedermann Inkasso schreibt: „Wenn wir zu einer Vereinbarung kommen, können Sie einen CRIF-Eintrag vermeiden.“ Zur Erklärung: dabei handelt es sich salopp gesagt um die österreichische Variante der SCHUFA. Die Jedermann Inkasso GmbH hat ihren Sitz in Salzburg, Österreich, aber auch eine Zweigniederlassung in Wanna, Deutschland.

Scan: Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020
Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020 


Hilfe bei Lotto-Welt und Inkassoforderungen

Haben Sie Probleme mit einem Glücksspiel-Abo? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen wie Jedermann Inkasso oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Montag, 24. September 2018

Safe Invest Ltd.: Abos für „Lottogemeinschaft Stern“ und „Lottoengel“

Ein Verbraucher wandte sich mit einem Begrüßungsschreiben der „Lottogemeinschaft Engel“ an uns. Der Empfänger soll in Kürze ein „Premiummitglied“ in einer Spielgemeinschaft sein, das beinhaltet ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 95,90 EUR monatlich. Zuvor wurde der Verbraucher telefonisch kontaktiert. Wurden Sie auch kontaktiert? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Safe Invest Ltd.: Abos für „Lottogemeinschaft Stern“ und „Lottoengel“


Begrüßungsschreiben durch die Lottogemeinschaft Engel


Die Firma Safe Invest Ltd. mit Sitz auf den Seychellen betreibt die beiden Internet-Portale „Lottogemeinschaft Stern“ (URL: lottogemeinschaft-stern.com) und „Engel“ (URL: lottoengel.com). Beide Portale stellen das jeweilige Produkt als „zuverlässigen Partner rund um das Thema Lottogemeinschaften und Spielsysteme“ vor.

Sollte ein Besucher der Portale an einer Teilnahme interessiert sein, so könnte es zu einer Enttäuschung kommen. Denn ein Anmeldeformular oder etwas Vergleichbares sucht man vergebens. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt ein Vertrag schriftlich oder fernmündlich zustande. Dies scheint laut den Schilderungen eines Mitglieds auch tatsächlich geschehen zu sein. Der Verbraucher wurde telefonisch von einer Frau Eva S. (Name der Redaktion bekannt) kontaktiert und musste laut seiner Aussage „immer nur Ja sagen“. Kurze Zeit darauf erhielt er ein Begrüßungsschreiben der Lottogemeinschaft Engel.

Scan: Begrüßungsschreiben"Lottogemeinschaft Engel" / Sep 2018
Begrüßungsschreiben"Lottogemeinschaft Engel" / Sep 2018


Kostenpflichtiges Abo


Angeblich soll unser Mitglied im Zuge einer Premiummitgliedschaft innerhalb eder Spielgemeinschaft diverse Vorteile genießen, wie unter anderem hohe Gewinnchancen beim Lotto 6aus49. In diesem Schreiben wird ebenfalls mitgeteilt, dass demnächst ein „Servicebetrag“ in Höhe von 95,90 EUR abgebucht werden würde. Dieses Abo der Lottogemeinschaft Engel soll für die nächsten drei Monate gelten.

In dem Begrüßungsschreiben wird eine veraltete Bankverbindung des Empfängers genannt. Diese soll der Lottogemeinschaft Engel durch den Verbraucher mitgeteilt worden sein. Da er laut eigener Aussage bei dem zuvor stattgefundenen Telefonat auf sämtliche Fragen nur mit „Ja“ antworten musste, stellt sich die Frage, woher die Bankdaten stammen.

Hilfe bei Abbuchungen durch Lottogemeinschaften Stern und Engel


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. / Safe Invest Ltd. und der Stern Lottogemeinschaft oder Engel? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 12. September 2016

Achtung | DeutschesJackpotSystem49 | Luzern

Achtung! DeutschesJackpotSystem49 mit Sitz in 6003 Luzern Schweiz, (Hirschgraben 33) ist auf der Jagd nach Teilnehmern mittels unerlaubten Werbeanrufs. Uns stellte ein Verbraucher Unterlagen zur Verfügung, über die wir im Rahmen unserer Tätigkeit berichten sollen.

Beitragsbild: Achtung DeutschesJackpotSystem49  Luzern Call Drop Holding


In dem übermittelten Schreiben wurde der Verbraucher durch die Firma DeutschesJackpotSystem49 kontaktiert. In dem Schreiben bedankt sich eine Call Drop Holding für das in sie gesetzte Vertrauen und informiert darüber, dass ein monatlicher Spielbeitrag in Höhe von 69 EUR ab November 2016 von dem Konto eingezogen wird und der Kontoinhaber für die dementsprechende Deckung zu sorgen habe.

DeutschesJackpotsystem49 wirbt telefonisch mittels unerlaubten Werbeanruf


Nach eigenen Aussagen des Verbrauchers wurde dieser mittels unerlaubten Werbeanrufes durch die Firma DeutschesJackpottsyste49 kontaktiert. Laut das Anrufers wurde in dem Telefonat mitgeteilt, dass er bereits teilnehmen würde am Gewinnspiel "Lotto 49" - und das jeweils mittwochs und freitags. Der Betroffene war irritiert, woher der Anrufer weiss, dass er überhaupt am Lotto49 mittwochs und freitags teilnehmen würde. Zudem verfügte der Anrufer über seine komplette Adresse samt Bankverbindung. Aufgrund der Begebenheiten ging er davon aus, dass der Anruf von der Deutschen Lottozentrale sein würde.

Lastschrifteinzug von der "Call Drop Holding"


Tage später nach dem Anruf fand er einen Brief in seinem Briefkasten von einer Firma "DeutschesJackpotSystem49" mit Sitz in Luzern. In dem Schreiben wird er darauf aufmerksam gemacht, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der monatliche Spielbeitrag beläuft sich auf insgesamt 69,00 EUR. Und dieser wird ab November durch eine Firma namens "Call Drop Holding" mittels Lastschrift von seinem Konto eingezogen.

Der Verbraucher fühlte sich getäuscht. Denn an der Anschrift erkannte er, dass es sich nicht um die Deutsche Lottozentrale handelte, sondern um ein Unternehmen mit dem er noch nie zuvor Kontakt hatte. Zudem ist in dem Schreiben von einer Vermittlung an DeutschesJackpotSystem49 die Rede. Darüber hinaus soll es sich hier um eine Tippgemeinschaft handeln. Der Betroffene hatte er einer sogenannten "Call Drop Holding" keinerlei Erlaubnis erteilt einen Lastschrifteneinzug in Höhe von 69,00 EUR monatlich auf seinem Konto vorzunehmen.


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit "DeutschesJackpotSystem49" aus Luzern? Wurden auch von Ihrem Konto Beträge durch die "Call Drop Holding" eingezogen? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeit:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?

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Montag, 15. August 2016

Lottogemeinschaft lucky3-6-5 seriös? | Heithmeier Ltd

Die Tipp- und Lottogemeinschaft „lucky 3-6-5“ warb um neue Abonnenten. So leitete eines unserer Mitglieder einen Brief der lucky 365-Tippgemeinschaft an uns weiter, in der sie bereits als Serviceabonnent bezeichnet wurde. Für die Teilnahme an Lotto und Glücksspielen sollten monatlich 96,00 EUR gezahlt werden, zunächst einmal für drei Monate. Die Firma Heithmeier Ltd. gibt sich in den Anschreiben als Betreiber der Dienstleistung zu erkennen.


Tippen via Vertrag: Sechs Richtige dank der Gemeinschaft?

Wer von uns träumt nicht von einem satten Lottogewinn und einer finanziell sorgenfreien Zukunft? Aus diesem Grunde könnte es sich lohnen, ein paar Euro ins Glücksspiel zu investieren.

Um die Chancen zu erhöhen, bilden Lottospieler gerne Tippgemeinschaften - oft im privaten Freundeskreis oder auf der Arbeit mit Kollegen. Wenn endlich die Glücksgöttin Fortuna den Spielern hold ist, steht leider oft Streit um den Geldgewinn an. Solche Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft werden vermieden, wenn die Spielregeln vertraglich klar umrissen sind.

Ein derartiger Vertrag sollte alles Notwendige regeln: Bei welchen Lottoziehungen soll teilgenommen werden? Welchen Zahlen sollen ausgespielt werden? Wie viele Zahlenreihen werden ausgefüllt? Vertrauen alleine hilft nicht. Ist viel Geld im Spiel, kann eine Freundschaft abrupt enden.

Lucky 3 6 5 c/o Andreart und Heithmeier Ltd. vertrauensvoll?


Würden Sie einer Tippgemeinschaft vertrauen, welche ihren Sitz auf den Seychellen hat? Nun, diese Frage musste sich eine Verbraucherin stellen, die einen Brief der Lucky 3 6 5 c/o Andreart ltd. erhielt. Im weiteren Text heißt es, dass sich die Heithmeier Ltd. herzlich für die Anspruchnahme der Dienste bedankt. Aber wer ist denn nun der Vertragspartner? Die Andreart Ltd. aus dem Briefkopf oder die Heithmeier Ltd.?

Bei der Andreart Ltd. ist schließlich nur eine Postfach-Adresse zu erkennen. Eine Straße, auf der sich diese Firma in Gröbenzell oder Umgebung befinden soll, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Laut den Teilnahmebedingungen wäre auch eine Widerrufserklärung an die Andreart Ltd. zu senden, falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Abbuchung über 96,- Euro monatlich


Von dem Konto der Empfängerin wird monatlich ein Servicebetrag von 96,00 Euro abgebucht. Wie die Kontodaten in die Hände der Andreart Ltd. bzw. Heithmeier Ltd. gekommen ist, konnte der Verbraucherdienst e.V. zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachvollziehen. Eine telefonische Nachfrage würde bei der 0800 Telefonnummer aber 28 Cent pro Minute kosten. Falls es Ihnen bekannt sein sollte, ob bei einem Werbeanruf die Bankverbindung bei Ihnen abgefragt wurde, schreiben Sie doch bitte einen Kommentar am Ende dieses Artikels.

In den Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu lesen, dass sich internationale Lotteriegesetze unterscheiden. Es läge in der Verantwortung des Spielers sicherzustellen, dass er alle in seinem Land geltenden Gesetze und Vorschriften versteht und auch befolgt. Besonders, wenn Steuer oder Altersbeschränkungen gelten.

Warnung vor unseriösen Tippgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. hatte schon in der Vergangenheit über die Heithmeier Ltd. und Vip Lotto gewarnt.

Falls Sie durch einen Werbeanruf ohne vorherige Aufforderung kontaktiert werden, möchte der Verbraucherdienst e.V. Sie warnen. Meist dienen Sie nur dem Zweck, persönliche Daten von Ihnen zu erfragen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, können Sie sich gerne an unseren Verein für Verbraucherschutz wenden.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 8. Januar 2016

Vorsicht bei VIP Lotto | Heithmeier Ltd

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Bürger, die Woche für Woche ihre Kreuze auf die Lottoscheine platzieren. Der Wunsch nach dem Millionengewinn motiviert dubiose Firmen, Verbraucher in Tippgemeinschaften anzumelden, bei denen ordentlich zur Kasse gebeten wird. So auch VIP-Lotto von der Heithmeier Ltd., die sich per Brief bei einem Mitglied von uns meldeten. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Vorsicht bei VIP Lotto  Heithmeier Ltd


VIP Lotto – Unfreiwilliges Abo einer Spielgemeinschaft


„Herzlich Willkommen bei VIP-Lotto“ – so beginnt das Schreiben, welches eine Verbraucherin in ihrem Briefkasten vorfand. Auffällig ist, dass kein Absender auf dem Brief zu finden ist. Stattdessen sind eine Website (www.vip-lotto.com), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „VIP-Lotto Tippgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden. Nur so sei es möglich, von der Tippgemeinschaft zu profitieren.
VIP-Lotto wird laut dem Schreiben von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. Die Verbraucherin gab uns an, dass sie zuvor telefonisch kontaktiert wurde, um Daten (wie zum Beispiel Kontoverbindungen) zu erfragen. Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Wo ist der Sitz der Firma? Ein Blick in die AGB


Auf der Rückseite des Schreibens sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Dort findet sich auch ein Hinweis auf die Vertragsbedingungen. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft sind drei Monate. Wir erinnern uns: pro Monat sollten 96 EUR gezahlt werden. Diese Teilnahme verlängert sich je um einen Monat, sofern das Mitglied nicht schriftlich kündigt. Wir fragen uns: Wie soll man kündigen, wenn keine Adresse angegeben ist?

Die betroffene Verbraucherin schilderte uns, dass Sie Widerspruch einlegen wollte, indem sie die Hotline von VIP-Lotto wählte. Tatsächlich erreichte sie nach mehreren Versuchen eine Mitarbeiterin, die ihr aber sagte, dass es keine Adresse gäbe. Genauso verwundert wie die Verbraucherin reagieren auch wir auf diese Falschaussage.

Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015
Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei VIP-Lotto


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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Donnerstag, 9. Juli 2015

Inkasso | Kanzlei Petersen & Partner | Eurolotto International Ltd

Dem Verbraucherdienst e.V. liegt eine Forderung der Kanzlei Petersen & Partner vor, die den Glücksspielvertreter Eurolotto International Ltd vertreten. Doch sind diese überhaupt berechtigt, solche Forderungen zu stellen?

Inkasso | Kanzlei  Petersen & Partner | Eurolotto International Ltd


Die Kanzlei Petersen & Partner verschickt im Namen des „Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“ Forderungen, die allerhand Fragen aufwerfen. Es beginnt mit Unklarheiten über den Namen der Kanzlei; im Logo des Briefkopfes bezeichnet sich die Kanzlei mit Sitz in London als „Petersen und Kollegen“, während bei der Adresse „Petersen & Partner“ als Ansprechpartner vermerkt sind.Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Was fordert die Kanzlei Petersen & Partner?


Im Auftrag vom „Fachverband der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“ fordert die Kanzlei mit den nicht eindeutigen Namen insgesamt 750,86 EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus der Hauptforderung 650,10 EUR, den Verzugszinsen 34,76 EUR und den Auslagen des Gläubigers 21,00 EUR.

Petersen & Partner bietet „zur Erledigung der o.g. Forderung“ einen Vergleich von 323,00 EUR an. Eingegangen ist das Schreiben am 04.07.2015. Fällig ist die Zahlung am 19.07.2015.

Was sollte man über die Forderung von der Kanzlei Petersen & Partner wissen?


Die Kanzlei P&K National - ein weiteres Pseudonym – ist laut dem Schreiben für nationale und internationale Inkassodienstleistungen zuständig. Ihren Sitz hat die Kanzlei in London, genauer in 20 St. Mary Axe. Bei Recherchen durch den Verbraucherdienst fiel auf, dass es gar nicht so einfach ist, die genannte Adresse ausfindig zu machen. Grund dafür ist „The Gherkin“, der bekannte Wolkenkratzer im Londoner Finanzviertel. Dieser ist auf der 30 St. Mary Axe zu finden – eine wichtige Adresse mit eigenem Eintrag bei Wikipedia. Somit stellt sich die Frage, ob die angegebene Adresse überhaupt existiert.

Es wurde ein Bankkonto angegeben, auf die Zahlungen getätigt werden sollen. Kurioserweise befindet sich die Bank weder in London, noch in Deutschland. Stattdessen wird eine Bankverbindung in Rumänien angegeben. Unter der auf dem Schreiben angegebenen BIC Nummer RNCBROBU ist die Banca Comerciala Romana S.A. in Bukarest zu finden.

Zahlungsforderung | Kanzlei  Petersen & Partner | Eurolotto International Ltd
Zahlungsaufforderung | Kanzlei Petersen & Partner | 04.07.2015

Was tun bei einer Forderung von Petersen & Partner?


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits von dubiosen Forderungen aus Glücksspielangeboten. In diesem Fall fehlt dem Schreiben ein Hinweis, dass es sich bei Petersen & Kollegen um ein zugelassenes Inkassobüro handelt. Es ist demnach wahrscheinlich, dass es sich in dem Fall um eine unberechtigte Forderung handelt. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Wir bieten Ihnen Informationen bezüglich Zahlungsforderungen durch dubiose Glücksspielanbieter. Unser Verein für Verbraucherschutz beantwortet Ihnen am Telefon oder per E-Mail alle Fragen zu Inkassounternehmen, die Forderungen verschicken.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Mittwoch, 20. Mai 2015

Deutsches Zentralregister TCR | Fragwürdiger „Datenlöschungsauftrag“

Verbraucherdienst e.V. sowie die Verbraucherzentrale Niedersachsen informieren aktuell über das Unternehmen „Deutsches Zentralregister TCR“ aus dem nordrhein-westfälischen Dortmund.

269 Euro für „Datenlöschungsauftrag“ von der Firma „Deutsches Zentralregister TCR“


Laut den Informationen der Verbraucherzentrale Niedersachsen soll die Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ einen sogenannten „Datenlöschungsauftrag“ am Telefon an Verbraucher vertreiben. Für diese fragwürdige Dienstleistung („Datenlöschungsauftrag“) verlangt die Dortmunder Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ sogenannte Aktenverwaltungsgebühren über 269 Euro. Mit diesen recht zweifelhaften Gebühren (über 269 Euro) habe dann der Verbraucher das Dortmunder Unternehmen beauftragt europaweit Gewinnspielfirmen, Lotterieveranstalter sowie Zeitschriftenverlage wegen vermuteter Datenmissbrauchsfälle anzuschreiben. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Kunde soll auf ein rumänisches Konto der Firma „Justorat“ überweisen


Die 269 Euro soll der Kunde anschließend auf ein Konto aus Rumänien überweisen. Der rumänische Empfänger der fragwürdigen Dienstleistung von der Firma „Deutsches Zentralregister TCR“ ist dem Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten allerdings schon bestens bekannt! Es ist nämlich die Firma „Justorat“ aus Bulgarien. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits über die Firma „Justorat“ aus der Hauptstadt Sofia, die bereis Mahnungen – auch als Zahlungsaufforderungen bekannt - im Auftrag des „Fachverbandes der Lotterie- und Glückspielanbieter Deutschland“ an deutsche Verbraucher verschickt hatte. Laut den Recherchen des Verbraucherdienst e.V. ist die rumänische Firma „Justorat“ auch als Inkassofirma tätig.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie unverbindlich!


Eine unverbindliche Telefon-Hotline bzw. eine E-Mail-Adresse vom Verbraucherdienst e.V. können bezüglich „Deutsches Zentralregister TCL“ und deren Aktenverwaltungsgebührten kontaktiert werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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