Die Kanzlei Petersen & Partner verschickt im Namen des „Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“ Forderungen, die allerhand Fragen aufwerfen. Es beginnt mit Unklarheiten über den Namen der Kanzlei; im Logo des Briefkopfes bezeichnet sich die Kanzlei mit Sitz in London als „Petersen und Kollegen“, während bei der Adresse „Petersen & Partner“ als Ansprechpartner vermerkt sind.Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.
Was fordert die Kanzlei Petersen & Partner?
Im Auftrag vom „Fachverband der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“ fordert die Kanzlei mit den nicht eindeutigen Namen insgesamt 750,86 EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus der Hauptforderung 650,10 EUR, den Verzugszinsen 34,76 EUR und den Auslagen des Gläubigers 21,00 EUR.
Petersen & Partner bietet „zur Erledigung der o.g. Forderung“ einen Vergleich von 323,00 EUR an. Eingegangen ist das Schreiben am 04.07.2015. Fällig ist die Zahlung am 19.07.2015.
Was sollte man über die Forderung von der Kanzlei Petersen & Partner wissen?
Die Kanzlei P&K National - ein weiteres Pseudonym – ist laut dem Schreiben für nationale und internationale Inkassodienstleistungen zuständig. Ihren Sitz hat die Kanzlei in London, genauer in 20 St. Mary Axe. Bei Recherchen durch den Verbraucherdienst fiel auf, dass es gar nicht so einfach ist, die genannte Adresse ausfindig zu machen. Grund dafür ist „The Gherkin“, der bekannte Wolkenkratzer im Londoner Finanzviertel. Dieser ist auf der 30 St. Mary Axe zu finden – eine wichtige Adresse mit eigenem Eintrag bei Wikipedia. Somit stellt sich die Frage, ob die angegebene Adresse überhaupt existiert.
Es wurde ein Bankkonto angegeben, auf die Zahlungen getätigt werden sollen. Kurioserweise befindet sich die Bank weder in London, noch in Deutschland. Stattdessen wird eine Bankverbindung in Rumänien angegeben. Unter der auf dem Schreiben angegebenen BIC Nummer RNCBROBU ist die Banca Comerciala Romana S.A. in Bukarest zu finden.
Zahlungsaufforderung | Kanzlei Petersen & Partner | 04.07.2015 |
Was tun bei einer Forderung von Petersen & Partner?
Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits von dubiosen Forderungen aus Glücksspielangeboten. In diesem Fall fehlt dem Schreiben ein Hinweis, dass es sich bei Petersen & Kollegen um ein zugelassenes Inkassobüro handelt. Es ist demnach wahrscheinlich, dass es sich in dem Fall um eine unberechtigte Forderung handelt. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Wir bieten Ihnen Informationen bezüglich Zahlungsforderungen durch dubiose Glücksspielanbieter. Unser Verein für Verbraucherschutz beantwortet Ihnen am Telefon oder per E-Mail alle Fragen zu Inkassounternehmen, die Forderungen verschicken.
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