Vielfältige Tricks von Gaunerei und Bauernfängerei
Die Tricks der Gauner und Bauernfänger sind meist vielfältig und oft sehr gut ausgefeilt. Oft bemerkt das Opfer erst einige Zeit später, dass er getäuscht wurde. Von Romance-Scamming bis hin zu Abofallen und sogar Warenbetrug reicht die weite Palette der Täter, die mittlerweile auch im Internet unterwegs sind. Verbraucherdienst e.V. informiert hier allgemein über die zahlreichen Tricks der leider recht zahlreichen Gauner und Bauernfänger. Wir möchten mit diesem Beitrag nur die recht zahlreichen Tricks und Maschen aufzeigen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Bauernfängerei durch Romance-Scammer auf Dating-Portalen
Mit dem professionellen Vortäuschen einer Liebesbeziehung auf einem Dating-Portal – dem sogenannten Romance-Scamming - geraten viele Verliebte ungewollt in eine böse Falle. Gerade wenn der Internet-User gerade verliebt ist und somit auf „Wolke sieben“ schwebt nutzen viele Romance-Scammer mit gefälschten Fake-Profilen ihre Opfer skrupellos aus, indem falsche Gefühle dem anonymen Gegenüber anonym im Internet vorgetäuscht werden. Schlimmstenfalls verlangt ein Romance-Scammer in einem Dialog auf einem Dating-Portal von seinem Opfer eine hohe Geldsumme von mehreren Tausend Euro. Wird allerdings der geforderte Geldbetrag – zum Beispiel über internationalen Bargeldtransfer - von dem verliebten und getäuschten Opfer bezahlt meldet, sich der Täter nicht mehr bei dem Verliebten.
Vorsicht vor der „Nigeria Connection“ oder bei unseriösen Ebay-Kleinanzeigen
Inzwischen machen Bauernfänger Kasse, indem sie das weltweit verfügbare Internet nutzen. Entfernungen von mehreren Tausend Kilometern oder weit entfernte Kontinente sind nur einen Klick von uns entfernt. So existiert zum Beispiel die Masche mit der Vorzahlung von gutgläubigen Verbrauchern. Bei dieser Masche, die auch als sogenannte „Nigeria Connection“ deutschlandweit bekannt wurde, handelt es sich um einem Geldtransfer ins Ausland (vorwiegend nach Schwarzafrika) auf dubiose Konten. So ist zum Beispiel immer Vorsicht geboten, wenn Vorkasse von dem Verbraucher geleistet werden soll und der Verkäufer nicht eindeutig zu identifizieren ist. Die Nichtlieferung der gekauften und vorher durch den Kunden bezahlten Ware findet häufig bei Ebay statt. Insbesondere sind Kunden bei den Ebay-Kleinanzeigen betroffen, da dieses Portal einige Sicherheitsmängel hinsichtlich des Käuferschutzes besitzt.
Bauernfängerei mit gefälschten Inkassoschreiben
Skrupellose Gauner und Bauernfänger nutzen oft fingierte Inkassoschreiben um an das sauer verdiente Geld ihrer Opfer zu gelangen. Inzwischen ist die Gaunerei mit fragwürdigen Inkassoschreiben leider kein Einzelfall mehr. Mit gefälschten Schreiben versuchen die unbekannten Täter, die sich als angebliche Inkassofirmen ausgeben, an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Oft soll dabei das in dem Inkassoschreiben geforderte Geld auf ein rumänisches, bulgarisches oder türkisches Konto überwiesen werden. Übrigens – Seriöse Inkassofirmen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Dieses Register können Sie auch im Internet aufrufen. Ein Klick genügt und Sie wissen Bescheid, ob das Inkassoschreiben unseriös oder seriös ist.
Öffnen Sie keine PC- oder Smartphone-Anhänge unbekannter Herkunft
Ebenfalls sollten Verbraucher niemals unbekannte Anhänge öffnen, die mit dem PC oder dem Smartphone zugeschickt wurden. Sollten Sie dennoch einen unbekannten Anhang unbeabsichtigt geöffnet haben könnten sich im schlimmsten Fall gefährliche Trojaner oder Viren darin enthalten. Diese herunter geladenen Trojaner oder Viren können u. a. die auf dem PC oder auf dem Smartphone gespeicherten Bankdaten des unbedarften Verbrauchers auslesen. Bei der nächsten Telefonrechnung oder bei dem nächsten Bankauszug folgt dann meist eine böse Überraschung. Dann ist nämlich schlimmstenfalls Ihr gesamtes Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Bauernfängerei mit dubiosen Gewinnversprechungen von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern
Verbraucherdienst e.V. kennt auch die Gaunerei von unseriösen Call-Center-Mitarbeitern bzw. die Bauernfängerei mit der Vorauszahlung. Dabei werden dem Opfer oft hohe Gewinnversprechen am Telefon von dubiosen Call-Center-Mitarbeitern versprochen. Um den versprochenen Gewinn zu erhalten, muss allerdings das angerufene Opfer – meist sind es unbedarfte und blauäugige Rentner und Senioren - in Vorkasse treten. Denn der hohe Gewinn – meist ein teures Luxusauto – soll von der dubiosen Firma nur mit einer vorher erfolgten Geldüberweisung ausgehändigt werden. Zahlt der angebliche „Gewinner“ den von den Call-Center-Mitarbeitern geforderten Betrag, ist jedoch sein Geld weg. Und der von dem Angerufenen erhoffte große Gewinn – das Luxusautomobil – kommt, wie uns Verbraucher berichten, in der Regel nicht.
Kennen Sie auch den Enkeltrick?
Oder kennen Sie den sogenannten Enkeltrick? Bei dieser Masche ruft ein vermeintlicher „Enkel“ bei dem älteren Mitbürger an. Der Anrufer erzählt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befände. Aus diesem Grund bräuchte der Anrufer, der sich als der Enkel des Angerufenen ausgibt eine hohe Summe Geld. Wurde das von dem Betrüger geforderte Geld anschließend von einem Mittelsmann an der Haustür abgeholt, ist das betrogene Opfer schon dem Täter auf dem Leim gegangen. Von dem angeblichen Enkel hört das ahnungslose Opfer in der Regel nichts mehr. Eine hohe Geldsumme – die das Enkeltrickopfer bezahlt hat – ist dazu noch in die Hände von Gaunern und Bauernfängern gelangt.
Vertrauen Sie nicht sofort an Ihrer Haustür klingelnde Handwerker
Ebenfalls ist es– nicht nur für ältere Mitbürger – wichtig, sich einem „Fremden“, der sich auch als Handwerker oder als Vertreter ausgibt, nicht auf Anhieb zu vertrauen. Denn wenn ein Vertreter oder ein Handwerker ungefragt vor Ihrer Tür stehen sollte und für eine fragwürdige Dienstleistung eine hohe Geldsumme verlangt hilft es meist weiter, wenn Sie zuerst misstrauisch sind. Oft hilft es schon weiter, wenn Sie den Unbekannten, der an Ihrer Haustür klingelt, ausweisen lassen. Oder rufen Sie bei der angeblichen Firma an, die den Auftrag mit der Vorkasse erteilt haben soll.
Geben Sie Unbekannten keine persönlichen Kontodaten am Telefon oder im Internet preis
Verbraucherdienst e.V. aus Essen rät auch vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten umzugehen. So kann es für Sie als Verbraucher sehr gefährlich werden, wenn Sie unbedacht Ihre persönlichen Daten am Telefon Unbekannten preisgeben. Ihre persönlichen Kontodaten wie die IBAN oder die BIC bzw. Ihre eigene Kreditkartennummer sollten Sie auf jeden Fall keinem unbekannten Dritten ohne Weiteres am Telefon oder im Internet weitergeben. Denn die Gauner und Bauernfänger sind „scharf“ auf Ihre persönlichen Daten. Seien Sie alarmiert, wenn Sie laut Anrufer Ihre persönlichen Daten im Internet oder am Telefon preisgeben sollen. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Im Internet wird in der Regel Verbrauchern nichts geschenkt
Bitte bedenken Sie: In der Regel wird nichts verschenkt. Sofern Sie kein kostenloses Infomaterial bei einer seriösen Institution geordert haben, stellt das Word-Wide-Web zum Teil eine übergroße Verkaufsplattform dar, in der sich leider auch viele unseriöse Unternehmen tummeln. So ist es nicht verwunderlich, dass einige Betrüger mit angeblich kostenlosen Angeboten Verbraucher in die Falle locken. Zum Beispiel werden Konsumenten mit Kochrezepten in eine überteuerte Abofalle gelockt.
Sind Sie ein Opfer vom Gaunerei und Bauernfängerei geworden?
Sind Sie in ein Opfer einer unseriösen Masche geworden? Den Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten in so einem Fall aufzusuchen ist sinnvoll. Denn wir betreuen im Mitgliederauftrag schon seit einigen Jahren Verbraucher, die Opfer von Gaunern und Bauernfängern geworden sind. Sollten Sie durch eine Masche betrogen worden sein, teilen Sie uns diese mit. Denn nur mit der Hilfe von geprellten Verbrauchern können wir erfolgreich im Verbraucherschutz für unsere Mitglieder tätig sein. Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder per E-Mail bestehen.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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