„Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“?
Mit dem vielversprechenden Werbespruch „Ihr zuverlässiger Partner Für die Suche von Firmen und Branchen in Ihrer Nähe“ wirbt das spanische Unternehmen auf der Homepage www.dbm-online.com für die kostenpflichtigen Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.
Diese werden mittels eines Cold-Call-Anrufs an die deutsche Unternehmerin oder den deutschen Unternehmer gebracht. Dabei wird allerdings oft in dem manchmal hektischen Geschäftsalltag jedoch von dem Gewerbetreibenden übersehen, dass auch am Telefon (per Fernabsatzvertrag § 312b) ein rechtskräftiger Vertrag mit dem Branchenbuch von der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. zustande gekommen ist.
Deutsches Branchenmagazin S.L.U. stammt aus „Calle Teobaldo Power 1 Puerto 111 35100 San Bartolome de Tirajuna Las Palmas“
Der Selbstständige hat dann allerdings bei einer Beauftragung eines Branchenbucheintrags einen in Deutschland rechtskräftigen Vertrag am Telefon mittels Bandaufzeichnung (als Nachweis für den Abschluss) mit der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. aus „Calle Teobaldo Power 1 Puerto 111 35100 San Bartolome de Tirajuna Las Palmas“ abgeschlossen. Obwohl es sich hierbei um eine spanische Firma aus der spanischen Sonderzone ZEC („Zona Especial Canaria“) westlich der marokkanischen Küste Afrikas handelt, sollen deutsche Gewerbetreibende zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in das Portal www.dbm-online.com bewegt werden.
„Branchen Neueintragung unter dbm-online.com Laufzeit 6 Monate“ für 298 EUR netto
Das Branchenbuch mit dem Online-Portal www.dbm-online.com wird mittels inzwischen in Deutschland verbotenem Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) sowie mit einer anschließender Bandaufzeichnung durch ein zweites Telefongespräch in Deutschland vertrieben. Durch diese umstrittene Verkaufsmethode sollen Neueinträge für das Branchenbuch aus Spanien generiert werden. Für eine sogenannte „Branchen Neueintragung unter dbm-online.com Laufzeit 6 Monate“, die eventuell nutzlos ist, soll der Angerufene 298 EUR (laut § 10 AGB sind die angegebenen Preise Nettopreise) zahlen. Der abgeschlossene Vertrag ist „mit einer automatischen Verlängerung laut fernmündlichen Vertrag“ verbunden. Der Nettobetrag über 298 EUR soll auf ein Konto der Santander Bank (BIC: BSCHESMMXXX) von dem Zahlenden zeitnah überwiesen werden.
Kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei der Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U.
Allerdings gibt es bei den abgeschlossenen Verträgen mit der spanischen Firma Deutsches Branchenmagazin S.L.U. einen bösen Haken. Denn laut § 12 und § 13 BGB ergebe „sich weder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, da das Deutsches Branchenmagazin S.L.U. ausschließlich Geschäfte mit Gewerbetreibenden, Unternehmern und Freiberuflern betreibt.“
Gerne informiert Sie der Verbraucherdienst e.V. am Telefon oder per E-Mail, sollten Sie einen kostenpflichtigen Eintrag in das Branchenbuch aus San Bartolome de Tirajuna Las Palmas abgeschlossen haben. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.
Verbraucherdienst e.V. informiert über Branchenbücher von den Kanaren
Wir berichteten im der Vergangenheit schon über etliche kostenpflichtige Branchenbücher von den Kanarischen Inseln. Dabei ist die Vorgehensweise für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in der Regel identisch, sofern es sich bei der Vermarktung um einen Cold-Call-Anruf mit anschließender Bandaufzeichnung handelt. Verträge mit Gewerbetreibenden werden auch mittels Korrekturfax abgeschlossen. Je nach Betreiberin des Branchenbucheintrags variiert die Vorgehensweise hinsichtlich eines rechtskräftigen Vertragsabschlusses mittels Fernabsatzvertrag. Hier ist eine kleine Auswahl aktueller zum Teil noch aktiver Branchenbücher aus dem Königreich Spanien.
Oertlicher Telefonbuchverlag S.L.U.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/09/oertlicher-telefonbuchverlag-s.I.u.html
DBV Online S.C.P.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/09/dbv-internet-branchenbuch.html
Gesellschaft für Webdesign S.L.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/07/gesellschaft-fur-webdesign-sl.html
Tele Medien Verlag
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/06/branchenbuch-telemedien-verlag.html
Gewerbeverlag Online
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/05/gewerbeverlag-online.html
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Also ich kann die Aufregung gar nicht verstehen....ich habe vor kurzem einen Eintrag im Branchenmagazin geschaltet. Ich bin Einzelunternehmer im Handwerksbereich und das es in diesem Geschäft nicht immer rosig läuft, weiß jeder, der selbst in dieser Branche tätig ist.
AntwortenLöschenIch habe seitdem 6 Großaufträge erhalten und man ist durch das Deutsche Branchenmagazin auf mich gestossen. Es ist auch völlig egal, wo die Firma ihren Sitz hat, solange die Firmen tatsächlich mit ihrer Einschaltung gefunden werden. Ich kann nur sagen, ich bin begeistert!