Formular von „IM Internet Medien Service“ kommt „analog“ per Post
Ein Gewerbetreibender hat unserem Verein ein Formular von IM Internet Medien Service aus 83052 Bruckmühl in Bayern (Landkreis Rosenheim) zugeschickt. Das Schreiben, das ausgefüllt zurück gesandt werden soll, wird per sogenanntem „Post-Spam“ verschickt. Neben der Vermarktung von Branchenbucheinträgen mittels Korrekturfax bzw. Cold Call gibt es auch im Jahr 2015 noch dieses altmodische (und auch häufig totgeglaubte) Geschäftsmodell mit der Infopost. Dabei wirft der Briefträger einen Werbebrief in den Briefkasten des Gewerbetreibenden ein. Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.
Welche Leistungen bietet die „IM Internet Medien Service GmbH“ an?
Die „Leistungsbeschreibung“ des Branchenbucheintrags „Standard Plus“ in das Internet-Portal www.regionalesbranchenbuch.net vom IM Internet Medien Service soll aus
„zehn Branchenangaben, fünfzig Schlüsselwörter, Standardlink zur Homepage, Positionierung auf Umgebungskarte, eigenständige Datenaktualisierung, Öffnungszeiten, bis zu zehn Bilder / Logos, Angaben von Produkt,- Markennamen usw.“bestehen.
Wie uns Verbraucher berichteten, ist dieser Leistungsumfang bezüglich des Branchenbuchs „IM Internet Medien Service GmbH“ aus 83052 Bruckmühl möglicherweise eventuell nutzlos für den Gewerbetreibenden. Aus diesem Grund ist die Rücksendung des ausgefüllten Formulars mit den „Branchenbucheintrag Ausgabejahr 2015“ nicht zu empfehlen.
IM Internet Medien Service GmbH | Eintragungsantrag | Februar März 2015 |
Nur noch die fehlenden Angaben im „Eintragungsantrag“ ausfüllen
Der sogenannte „Eintragungsantrag“ für den sogenannten „Branchenbucheintrag Ausgabejahr 2015“ soll von dem Gewerbetreibenden mit den fehlenden Angaben (zum Beispiel die Faxnummer und die E-Mail-Adresse) ausgefüllt werden. Der Name des Betriebs des angeschriebenen Selbstständigen sowie deren Adresse mit der korrekten Telefonnummer sind schon vorher maschinell ausgefüllt worden.
Annahme des kostenpflichtigen Angebots durch die Unterschrift
Das zugestellte Formular bezüglich des Branchenbucheintrags soll außerdem von dem Selbstständigen unterschrieben werden. Denn durch „die Unterschrift erfolgt die Annahme dieses kostenpflichtigen Angebots im Format des Standard Plus Eintrags.“, ist in den kleingedruckten Fliesstext im unteren Teil des Formulars, die die AGB enthalten, zu lesen. Die AGB der IM Internet Medien Service bezüglich des Branchenbuchs sind kaum lesbar, sodass diese im oft hektischen Geschäftsalltag womöglich übersehen werden.
Abzocke? 1.188 Euro netto pro Jahr (Laufzeit zwei Jahre) – nicht kündbar!
Allerdings bestätigt dann der Gewerbetreibende mit seiner „Unterschrift die Richtigkeit der oben aufgeführten Unternehmensdaten und die Aufnahme in das Branchenbuch zum Preis von pro Monat 99 bzw. pro Jahr 1.188, jeweils zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer“ Weiter heißt es in den AGB zur Vertragslaufzeit: „Der Vertrag wird auf zwei Jahre fest abgeschlossen und ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar.“ Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollte der „Standard Plus Eintrag“ nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt werden.
Zielgruppe sind Firmen, Selbstständige und Freiberufler
Auch die Zielgruppe des Branchenbucheintrags wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher erläutert. Dort heißt es schwarz auf weiss: „Es werden nur Daten von Firmen, Selbstständigen und Freiberuflern akzeptiert.“ Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.
Verbraucherdienst e.V. informiert
Unser Verein informiert Sie gerne über den möglicherweise eventuell nutzlosen Branchenbucheintrag in das Online-Portal www.regionalesbranchenbuch.net. Nutzen Sie unser Verbrauchertelefon oder unseren E-Mail Kontakt:
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
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