Mittwoch, 15. Juli 2015

„Call a Bike“ kündigen | Abofalle?

Wird die Tarif-Umstellung bei dem Radverleih „Call a Bike“, einer Tochter der Deutschen Bahn (DB Rent) jetzt zur Abofalle? Hat die Fahrrad-Ausleihe nun automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement zur Folge?

Call a Bike - Kündigung bei Tarifumstellung

Heute wird das Tarifsystem bei „Call a Bike“ zu einem kostenpflichtigen Abo


Am heutigen Mitwoch (15.07.2015) verändert die Deutsche Bahn-Tochter DB Rent („Call a Bike“) ihr Tarifssystem. Benutzer des deutschlandweit bekannten Radverleihs werden sich wundern, wenn die aktuelle Tarifumstellung bei „Call a Bike“ automatisch zu einem kostenpflichtigen Abo wird. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

700.000 „Call a Bike“ - Kunden in ganz Deutschland


Der Fahrradausleiher „Call a Bike“ wird von der Deutschen Bahn-Tochter DB Rent in vielen deutschen Städten betrieben. Allerdings können die Fahrräder nur in Bahnhöfen mit ICE-Anschluss geliehen werden. „Call a Bike“ betreibt circa 8.500 Mieträder. Inzwischen registrierten sich circa 700.000 Kunden bei „Call a Bike“. Allein in München gibt es 70.000 registrierte User.

Das alte Tarifsystem


Benutzer des Fahrradverleihs konnten sich bislang kostenlos bei der Bahn-Tochter DB Rent anmelden. Beim alten Tarif wurde der Gebrauch eines Fahrrads mit acht Cent Nutzungszeit im Grundtarif berechnet. Nur 15 Euro hoch war der Tageshöchstpreis bezüglich der Benutzung eines geliehenen Rades bei „Call a Bike“. Bahncard-Besitzer zahlten früher mit dem alten Tarifsystem maximal nur neun Euro.

Das neue Tarifsystem ab dem 15.07.2015


Mit dem neuem Tarifssystem (ab dem 15.07.2015) der Deutschen Bahn-Tochter DB Rent („Call a Bike“) muss der Fahrradfahrer nun eine Jahresgebühr von drei Euro bezahlen (Basistarif). Die Benutzung eines Rades über einen Zeitraum von 30 Minuten wird jetzt mit einen Euro zusätzlich berechnet. Der Tageshöchstsatz bleibt bei den 15 Euro. Für Bahncard-Besitzer steigt auf 12 Euro.

So sieht der neue „Komfort-Tarif“ bei „Call a Bike“ aus


Der sogenannte alte „Pauschal-Tarif“ heißt ab heute „Komfort-Tarif“. Kunden dieses Tarifes müssen ab heute ohne Bahncard jährlich 49 Euro bezahlen. Konsumenten mit einer Bahncard sowie Studenten zahlen allerdings nur 39 Euro. Bei diesem Tarif erhalten die Verbraucher eine kostenlose 30-minütige Nutzung eines Fahrrads. Bei jeder weiteren Benutzung des Rades über einen weiteren Zeitraum von einer halben Stunde muss der Konsument nun einen Euro dazu bezahlen. Der Tagehöchstpreis kostet dann nur noch 12 Euro (statt den 15 Euro). Studenten und Besitzer einer Bahncard bezahlen dann nur noch 9 Euro.


Sonderkündigungsrecht gibt es bei der Bahn-Tochter DB Rent nicht


Bestandskunden werden von der Bahn-Tochter „Call a Bike“ werden automatisch auf das neue Tarif- und Abosystem umgestellt. Das Abo läuft mindestens 1 Jahr; sollte nicht rechtzeitig gekündigt werden (14 Tage vor Ablauf ), verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr. Bei Neuanmeldung gelten die Tarife ab dem 15 Juli 2015. Die Bestandskunden werden ab dem 01.09.2015 automatisch auf das neue Abo- Modell umgestellt - wenn diese nach dem 01.09.2015 ein "Call a Bike" Fahrrad ausleihen wollen. Ein Sonderkündigungsrecht bei der DB Rent gebe es nicht, da die AGB und die Preisliste (laut der Deutschen Bahn AG) „entkoppelt zu betrachten“ seien. Wer also nicht auf das Abo umgestellt werden will, darf künftig kein Rad mehr ausleihen.

Stellt dieser neue Vertrag von der Bahn-Tochter „Call a Bike“ eine Kosten- bzw. Abofalle dar? Denn (wie bei Tarifumstellungen in Nahverkehrsverbünden üblich) gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Tarifumstellung- sollte der neue Tarif beim Kunden nicht gewünscht sein. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Haben Sie noch Fragen zu „Call a Bike“?


Haben Sie noch weitere Fragen zu der aktuellen Tarifumstellung von "Call a Bike"? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne bezüglich der Abofalle des Fahrradverleihers. Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist deutschlandweit möglich.


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