Mittwoch, 17. August 2016

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH

Verbraucher Herr L. leitete ein Schreiben von Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt an uns weiter. In diesem Schreiben wurde ein Probe-Abo über eine dreimonatige Lieferung einer Zeitschrift bestätigt. Laut der Aussage von Herr L. wurde von seiner Seite aus keine Bestellung der Zeitschrift „HÖRZU“ in Auftrag gegeben. Im Internet sind mit den genannten Unternehmen am häufigsten die Suchbegriffe „Widerruf“ und „kündigen“ genannt. Wir haben zusätzliche Informationen für alle Verbraucher, die ein solches Bestätigungsschreiben erhalten haben.

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH


Was schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?


In dem Anschreiben an den Verbraucher Herrn L. wird in der Einleitung Bezug auf ein „Gespräch mit der Firma Plus Prom GmbH, 58454 Witten“ genommen. So soll mit Herrn L. ein Gespräch stattgefunden haben, infolgedessen die „gewünschte“ Zeitschrift „HÖRZU“ für maximal 3 Monate kostenlos ausgeliefert wird.

Nach den drei Monaten wird aus dem kostenfreien ein kostenpflichtiges Abo. So schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung, dass ein „kurzer schriftlicher Bescheid 8 Wochen vor Ablauf des Vorzugszeitraumes bei unserem nachgenannten Dienstleister“ genügt, um die Lieferung einzustellen. Andernfalls fallen die Abokosten an (pro Heft 2,05 EUR, 52 Ausgaben jährlich), die vierteljährlich im Voraus gezahlt werden sollen.

PVZ Stockelsdorf ist der Lieferant


Der angesprochene Dienstleister ist die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, die mit der Betreuung des unter Umständen entstehenden Zeitschriftenabonnements beauftragt wurde. Über das Unternehmen PVZ berichte Verbraucherdienst e.V. bereits zahlreich. Aufgrund unseres Artikels mit dem Titel „PVZ Stockelsdorf – Abo ohne Mahnung kuendigen“ meldeten sich bereits zahlreiche Verbraucher, um sich allgemein über die PVZ und deren Abo-Angebote zu informieren. Auch Herr L. wurde durch unseren Artikel aufmerksam und leitete uns die hier beschriebenen Dokumente weiter.

Wie in dem Artikel erläutert, muss der Werber für das Abo nicht zwangsläufig im Auftrag der PVZ Stockelsdorf arbeiten. Diese ist nur der Lieferant, der Werber ist in diesem Fall die Plus Prom GmbH aus Witten, die Verwaltung übernimmt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt.


Zeitungsberichte über Wolfgang Klenk


Es gibt einige Berichte über Wolfgang Klenk, die im Internet zu finden sind. So ist laut den Berichten im Zusammenhang mit Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung häufig von „Betrug“ und „Abzocke“ die Rede. Zum Beispiel berichtet die Sächsische Zeitung 2013 unter dem Titel „Abzocker unterwegs“. In dem Beitrag aus dem Jahr 2013 wird beschrieben, wie aggressiver Werbung Abos vertickt werden.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit den genannten Firmen Plus Prom GmbH, Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG? Haben Sie unweigerlich ein Abo abgeschlossen? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 16. August 2016

Branchenheld | Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Über 10.000 Branchenhelden sollen sich in dem Onlineverzeichnis „Branchenheld“ (abrufbar unter branchenheld.de) präsentieren. Dies steht zumindest in einer aktuellen Rechnung, die uns durch einen Gewerbetreibenden vorgelegt wurde. In der Rechnung werden insgesamt 711,62 EUR für einen dreijährigen Vertrag verlangt.


Branchenheld – über 700 EUR für einen Eintrag in das Verzeichnis


Uns liegt eine Rechnung eines Gewerbetreibenden vor. Laut diesem Schreiben wird eine „Firmenpräsentation Plus 36 Monate“ in Rechnung gestellt. Für eine Dauer von 36 Monaten werden für die „Präsentation und Beauskunftung“ laut Rechnung ganze 711,62 EUR verlangt. Absender der Rechnung ist das Branchenverzeichnis „Branchenheld“, die mit dem reimenden Slogan „Die ganze Welt!“ werben. Dem Schreiben ist entnehmbar, dass Branchenheld.de ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR sei. Über diese Firma ist uns aktuell nichts bekannt.

Kein Rücktritt vom Vertrag für Gewerbetreibende


Stattdessen schauten wir uns das Branchenverzeichnis Branchenheld.de genauer an, um den Eintrag des Gewerbetreibenden zu begutachten. Wir fanden den Eintrag. Zu lesen war der Name der Firma samt der Adresse und einer E-Mail Adresse. Darüber hinaus eine überschaubare Übersicht über die Branche, in welcher der Gewerbetreibende tätig ist.
Ob ein solcher Eintrag über 700 EUR wert ist, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Verbraucherdienst konnte jedoch feststellen, dass ein Gewerbetreibender sein Unternehmen bei Bedarf auf anderen Branchenverzeichnissen (Stadtbranchenbuch, Cylex usw.) kostenlos bewerben kann.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Des Weiteren prüften wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Vertragsbedingungen festzustellen. Dort ist zu lesen:
„Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich oder telefonisch. Bei einer telefonischen Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.“ Quelle: Branchenheld.de (Stand 12.08.2016) http://branchenheld.de/agb
Es kann anhand der verfügbaren Daten nicht versichert werden, ob es zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich über 10.000 „Branchenhelden“ geben kann. Verbraucherdienst nimmt an, dass mit Branchenhelden die Kunden des Verzeichnisses gemeint sind. Eine sogenannte „Site-Abfrage“ bei Google brachte 4.500 Suchergebnisse (Stand 12.08.2016) – bei so wenigen indexierten Seiten durch Google stellt sich die Frage, ob das Branchenbuch wirklich 10.000 Kunden aufweisen kann.

Möglicherweise irreführende Aussendung?


Die Wirtschaftskammer Salzburg meldet auf der Webseite „Aktuell in Umlauf befindliche irreführende Aussendungen“, dass eine Firma namens Branchenheld sich über Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) bei Gewerbetreibenden und Unternehmern meldet (Stand 12.08.2016). Diese haben bei Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf – auch nicht bei Cold Calling. Ob es sich um die besagte deutsche Firma aus Bielefeld handelt, kann an dieser Stelle nicht hundertprozentig bestätigt werden.
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/s/Achtung-Falle---irrefuehrende-Aussendungen.html
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie unter:

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


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Montag, 15. August 2016

Lottogemeinschaft lucky3-6-5 seriös? | Heithmeier Ltd

Die Tipp- und Lottogemeinschaft „lucky 3-6-5“ warb um neue Abonnenten. So leitete eines unserer Mitglieder einen Brief der lucky 365-Tippgemeinschaft an uns weiter, in der sie bereits als Serviceabonnent bezeichnet wurde. Für die Teilnahme an Lotto und Glücksspielen sollten monatlich 96,00 EUR gezahlt werden, zunächst einmal für drei Monate. Die Firma Heithmeier Ltd. gibt sich in den Anschreiben als Betreiber der Dienstleistung zu erkennen.


Tippen via Vertrag: Sechs Richtige dank der Gemeinschaft?

Wer von uns träumt nicht von einem satten Lottogewinn und einer finanziell sorgenfreien Zukunft? Aus diesem Grunde könnte es sich lohnen, ein paar Euro ins Glücksspiel zu investieren.

Um die Chancen zu erhöhen, bilden Lottospieler gerne Tippgemeinschaften - oft im privaten Freundeskreis oder auf der Arbeit mit Kollegen. Wenn endlich die Glücksgöttin Fortuna den Spielern hold ist, steht leider oft Streit um den Geldgewinn an. Solche Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft werden vermieden, wenn die Spielregeln vertraglich klar umrissen sind.

Ein derartiger Vertrag sollte alles Notwendige regeln: Bei welchen Lottoziehungen soll teilgenommen werden? Welchen Zahlen sollen ausgespielt werden? Wie viele Zahlenreihen werden ausgefüllt? Vertrauen alleine hilft nicht. Ist viel Geld im Spiel, kann eine Freundschaft abrupt enden.

Lucky 3 6 5 c/o Andreart und Heithmeier Ltd. vertrauensvoll?


Würden Sie einer Tippgemeinschaft vertrauen, welche ihren Sitz auf den Seychellen hat? Nun, diese Frage musste sich eine Verbraucherin stellen, die einen Brief der Lucky 3 6 5 c/o Andreart ltd. erhielt. Im weiteren Text heißt es, dass sich die Heithmeier Ltd. herzlich für die Anspruchnahme der Dienste bedankt. Aber wer ist denn nun der Vertragspartner? Die Andreart Ltd. aus dem Briefkopf oder die Heithmeier Ltd.?

Bei der Andreart Ltd. ist schließlich nur eine Postfach-Adresse zu erkennen. Eine Straße, auf der sich diese Firma in Gröbenzell oder Umgebung befinden soll, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Laut den Teilnahmebedingungen wäre auch eine Widerrufserklärung an die Andreart Ltd. zu senden, falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Abbuchung über 96,- Euro monatlich


Von dem Konto der Empfängerin wird monatlich ein Servicebetrag von 96,00 Euro abgebucht. Wie die Kontodaten in die Hände der Andreart Ltd. bzw. Heithmeier Ltd. gekommen ist, konnte der Verbraucherdienst e.V. zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachvollziehen. Eine telefonische Nachfrage würde bei der 0800 Telefonnummer aber 28 Cent pro Minute kosten. Falls es Ihnen bekannt sein sollte, ob bei einem Werbeanruf die Bankverbindung bei Ihnen abgefragt wurde, schreiben Sie doch bitte einen Kommentar am Ende dieses Artikels.

In den Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu lesen, dass sich internationale Lotteriegesetze unterscheiden. Es läge in der Verantwortung des Spielers sicherzustellen, dass er alle in seinem Land geltenden Gesetze und Vorschriften versteht und auch befolgt. Besonders, wenn Steuer oder Altersbeschränkungen gelten.

Warnung vor unseriösen Tippgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. hatte schon in der Vergangenheit über die Heithmeier Ltd. und Vip Lotto gewarnt.

Falls Sie durch einen Werbeanruf ohne vorherige Aufforderung kontaktiert werden, möchte der Verbraucherdienst e.V. Sie warnen. Meist dienen Sie nur dem Zweck, persönliche Daten von Ihnen zu erfragen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, können Sie sich gerne an unseren Verein für Verbraucherschutz wenden.

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Mittwoch, 10. August 2016

IGA Gewerbe-Auskunftei UG | Offerten für eine Datenbank

Die Firma IGA Gewerbe-Auskunftei UG aus Essen verschickt an Gewerbetreibende, die eine Neueintragung im Bundesanzeiger veröffentlichen, Offerten für einen Eintrag in eine Online-Datenbank. Eine solche Eintragung kann teuer werden: So wird für die Veröffentlichung mehr als 800 EUR verlangt.

IGA Gewerbe-Auskunftei UG   Offerten für eine Datenbank

IGA Gewerbe-Auskunftei UG bietet kostspieligen Eintrag in eine Online-Datenbank


Beispiel: Herr T. ist Gewerbetreibender und hat vor kurzem ein Unternehmen gegründet. Seine firmenrelevanten Daten wurden nach der Gründung im Bundesanzeiger bekannt gemacht und sind dort online abrufbar. Kostenlos und für jedermann auch ohne Registrierung einsehbar.

Dieser Gewerbetreibender würde unter Umständen auch eine Offerte von der IGA Gewerbe-Auskunftei UG erhalten – in Form eines Briefes mit der Bezeichnung „Gewerbe und Industrie Aufnahme und Eintragung“. IGA Gewerbe-Auskunftei hat ihren Sitz in Essen und betreibt eine Online-Datenbank unter „iga-gewerbeauskunft.de“. Um Kunden für diese Datenbank zu gewinnen, verschickt das Unternehmen postalisch Offerten, um eine Eintragung zu vergleichsweise hohen Kosten anzubieten.

Wie kommt IGA Gewerbe-Auskunftei an die Daten?


Die Bekanntmachungen im offiziellen – und kostenlosen – Bundesanzeiger könnten der der IGA Gewerbe-Auskunftei die benötigten Datensätze bieten, um das Angebot einer Eintragung in ihre eigene Datenbank an Gewerbetreibende zu richten. Für diese Veröffentlichung der firmenrelevanten Daten auf der eigenen Datenbank (iga-gewerbeauskunft.de) verlangt IGA Gewerbe-Auskunftei die stolze Summe von 835,38 EUR von Gewerbetreibenden, sofern sie das schriftliche Angebot annehmen. Der Vertrag hat laut den AGB (Stand: 05.08.2016) eine Laufzeit von einem Jahr und wird nicht automatisch verlängert.

In dieser Offerte wird zwar deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Offerte handelt und keine Zahlungsverbindlichkeit besteht. Jedoch sind dem Schreiben Aussagen wie „Bitte sofort bearbeiten!“ oder „Sie werden gebeten bei Annahme, binnen 7 Tage den Gesamtbetrag in Höhe von 835,38 EUR zu zahlen, bzw. rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen“ zu entnehmen.


Lohnenswerte Datenbank für Gewerbetreibende?


Ob sich ein solcher Eintrag für das eigene Unternehmen lohnt, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Laut IGA Gewerbe-Auskunftei UG erhält man für die 835,38 EUR neben der Eintragung „verschiedene Vermittlungspakete, Dienstleistungen“ und „Listingangebote“.

Diese zusätzlichen Dienstleistungen sind anhand der Datenbank zum aktuellen Stand nicht ersichtlich. In den AGB ist Folgendes vermerkt: „Weitere Serviceleistungen oder Dienstleistungsaufträge werden individuell nach Aufwand berechnet.“ (Stand 05.08.2016)
Die Datenbank, die unter iga-gewerbeauskunft.de abrufbar ist, gleicht einem Branchenbuch bzw. Online-Branchenverzeichnis, in das Gewerbetreibende ihre Unternehmen eintragen können. Ob dadurch die Reichweite des Unternehmens erhöht wird, lässt sich schwer beurteilen.

Beitragsbild: Offerte der IGA Gewerbe-Auskunftei UG | 21.07.2016
Offerte der IGA Gewerbe-Auskunftei UG | 21.07.2016

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Haben Sie auch eine Offerte von IGA Gewerbe-Auskunftei erhalten? Oder haben Sie das Formular gar zurückgesandt? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Freitag, 5. August 2016

Fox Opper Forderungs Management droht mit Kontosperrung

Fox Opper Forderungs Management ist laut des eigenen Briefkopfes in den Bereichen außergerichtliche Forderungseinzüge, Inkasso Außendienstund gerichtliche Mahnbescheide tätig. Nun droht das Unternehmen aus München mit einer Vorpfändung, sofern der geforderte Betrag von nahezu 500 EUR nicht gezahlt wird.

Fox Opper Forderungs Management droht mit Kontosperrung

Androhung einer Kontosperre für die WIN24


Uns liegt eine Schreiben von Fox Opper Forderungs Management aus München vor. Der Betreff lautet „Abgetretene Forderung der Firma Fox Opper Forderungs B.V.“ und soll für „WIN24“ sein. Der Empfängerin dieses Briefes, die uns die Unterlagen freundlicherweise zur Verfügung stellte, wird vorgeworfen, dass sie die Zahlung noch offener Beträge verweigert hätte. Als Reaktion droht die Münchner Firma mit einer Vorpfändung:

„Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Konto in Kürze gesperrt sein wird. Sie haben dann keine Zugriffsmöglichkeit mehr.“

Fox Opper Forderungs Management fordert einen Betrag in Höhe von 499,49 EUR, um die Sperrung zu vermeiden. Es ist ein Überweisungsträger als Anlage beigelegt. Die Bankdaten verweisen auf niederländisches Konto.

Fox Opper Forderungs Management: Vorpfändung als Druckmittel


Tatsächlich ist den Unterlagen ein Dokument beigefügt, welches mit „Vorpfändung“ betitelt ist. Eine Vorpfändung stellt ein vorläufiges Zahlungsverbot dar. Das bedeutet, dass der Drittschuldner nicht mehr an SchuldnerInnen zahlt. Eine solche Vorpfändung wird durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt; auf dem Dokument der Fox Opper Forderungs Management ist ein Hinweis auf eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle enthalten.

Aufgelistet sind folgende Beträge: Gesamtforderung 499,49 EUR, Außergerichtliche Kosten 227,51 EUR, Festgesetzte Kosten und Kosten der Zwangsvollsterckung (sic!) Gerichts und GV-Kosten 247,42 EUR und Zinsen von 27,56 EUR.


Fox Opper Forderungs Management Anschreiben Seite 1
Anschreiben Fox Opper Forderungs Management | 27.07.2016

Anschreiben Fox Opper Forderungs Management, Vorpfändung | 26.07.2016
Fox Opper Forderungs Management, Vorpfändung | 26.07.2016


Optische Ähnlichkeit zu Schreiben der EK Flex Forderung Management

Derzeit melden sich verstärkt besorgte Verbraucher, um sich über Schreiben der EK Flex Forderung Management zu informieren. Es gibt laut der uns vorliegenden Dokumente von EK Flex Forderung Management und Fox Opper Forderungs Management Gemeinsamkeiten. So verlangent beide Unternehmen Forderung im Auftrag der WIN24 und haben im jeweiligen Briefkopf eine identische Adresse angegeben. Auch hier liegt ein Formular mit der Bezeichnung Vorpfändung bei.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Forderung von Fox Opper Forderungs Management für die WIN24 erhalten? Oder gar eine Vorpfändung? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 4. August 2016

G.S.V.P Verlag GmbH: Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (G.S.V.P Verlag GmbH) soll Offerten via Fax an Gewerbetreibende in der Schweiz und Österreich verschicken. Möglicherweise könnten auch deutsche Gewerbetreibende solche Faxe erhalten und kostspielige Verträge abschließen, sofern sie die Offerte unterschrieben zurücksenden.

G.S.V.P Verlag GmbH Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Offerten aus Mazedonien


Auf dem ersten Blick könnte es zu einer Verwechslung mit dem Städte-Verlag aus Fellbach kommen. Die jeweiligen Firmenlogos wirken ähnlich, sogar vom Farbton her. Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH jedoch hat seinen Hauptsitz laut Homepage auf Tetovo, Mazedonien. Die Verwaltung der G.S.V.P Verlag GmbH, wie sich das Unternehmen abkürzt, ist dagegen in Sofia, Bulgarien angesiedelt, wie der HP ebenfalls zu entnehmen ist.

G.S.V.P. Verlag GmbH – Aufträge via Fax


Was bietet der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH an? Die Firma vertreibt laut ihrer Homepage Printprodukte wie unter anderem Broschüren, Magazine und Aushangpläne. Darüber hinaus bieten sie noch „Grafische Dienstleistungen“ wie Aufkleber und Kundenstopper an. Um an Kundenaufträge zu kommen, versendet die G.S.V.P Verlag GmbH Aufträge/Offerten via Fax. Auf dem Schweizer Webportal „Ktipp“ ist es möglich, ein solches Faxformular der G.S.V.P Verlag GmbH einzusehen.


Viel Geld für eine Anzeige


Ein Gewerbetreibender könnte demzufolge eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH via Fax erhalten. Mit dem Dokument würde eine mögliche Veröffentlichung einer Anzeige angeboten, die erst bei der Rücksendung des Faxes zum verpflichtenden Auftrag wird. Empfänger einer solchen Offerte sollten unbedingt das Kleingedruckte lesen, da ein solcher Vertrag sehr kostspielig werden kann. Der Kunde würde sich bei Rücksendung an die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (laut des Faxes von „Ktipp“) zu der Zahlung von insgesamt vier Ausgaben zu je 1.698 CHF, das sind umgerechnet 1565,52 EUR, verpflichten.

Automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr


Auch sind Angaben über die Verbreitung gemacht. So sollen laut Offerte pro Ausgabe die Karten/Tafeln eine Auflage von mindestens 500 Stück haben und die Broschüren mindestens 1.000. Diese sollen in der Schweiz durch die Post bzw. durch eine Verteileragentur verteilt werden. Genauere Angaben sind dem Fax nicht zu entnehmen.

Dieser Vertrag, sofern er bei der Rücksendung des Faxes zustande kommt, hat eine Laufzeit von 12 Monate. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht vier Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Offerte bald auch in Deutschland?


Diese Offerte wurden scheinbar an österreichische und schweizerische Gewerbetreibende versandt. Zumindest war die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH auf sogenannten „Warnlisten“ von gesundheitstipp.ch und der Wirtschaftskammer Salzburg (Link nicht mehr aktiv, entfernt am 25.01.2021) zu finden.

Auf der Homepage der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH sind weitere Domains angegeben, unter denen die Firma im Netz erreichbar ist. Dort ist auch eine deutsche URL vertreten, die unter Umständen darauf hinweist, dass auch in Deutschland solche Faxofferten versandt werden.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH bzw. der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbHR erhalten? Haben Sie gar als Gewerbetreibender das besagte Formular ausgefüllt zurückgesandt? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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oder per E-Mail:
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