Dienstag, 16. August 2016

Branchenheld | Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Über 10.000 Branchenhelden sollen sich in dem Onlineverzeichnis „Branchenheld“ (abrufbar unter branchenheld.de) präsentieren. Dies steht zumindest in einer aktuellen Rechnung, die uns durch einen Gewerbetreibenden vorgelegt wurde. In der Rechnung werden insgesamt 711,62 EUR für einen dreijährigen Vertrag verlangt.


Branchenheld – über 700 EUR für einen Eintrag in das Verzeichnis


Uns liegt eine Rechnung eines Gewerbetreibenden vor. Laut diesem Schreiben wird eine „Firmenpräsentation Plus 36 Monate“ in Rechnung gestellt. Für eine Dauer von 36 Monaten werden für die „Präsentation und Beauskunftung“ laut Rechnung ganze 711,62 EUR verlangt. Absender der Rechnung ist das Branchenverzeichnis „Branchenheld“, die mit dem reimenden Slogan „Die ganze Welt!“ werben. Dem Schreiben ist entnehmbar, dass Branchenheld.de ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR sei. Über diese Firma ist uns aktuell nichts bekannt.

Kein Rücktritt vom Vertrag für Gewerbetreibende


Stattdessen schauten wir uns das Branchenverzeichnis Branchenheld.de genauer an, um den Eintrag des Gewerbetreibenden zu begutachten. Wir fanden den Eintrag. Zu lesen war der Name der Firma samt der Adresse und einer E-Mail Adresse. Darüber hinaus eine überschaubare Übersicht über die Branche, in welcher der Gewerbetreibende tätig ist.
Ob ein solcher Eintrag über 700 EUR wert ist, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Verbraucherdienst konnte jedoch feststellen, dass ein Gewerbetreibender sein Unternehmen bei Bedarf auf anderen Branchenverzeichnissen (Stadtbranchenbuch, Cylex usw.) kostenlos bewerben kann.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Des Weiteren prüften wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Vertragsbedingungen festzustellen. Dort ist zu lesen:
„Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich oder telefonisch. Bei einer telefonischen Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.“ Quelle: Branchenheld.de (Stand 12.08.2016) http://branchenheld.de/agb
Es kann anhand der verfügbaren Daten nicht versichert werden, ob es zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich über 10.000 „Branchenhelden“ geben kann. Verbraucherdienst nimmt an, dass mit Branchenhelden die Kunden des Verzeichnisses gemeint sind. Eine sogenannte „Site-Abfrage“ bei Google brachte 4.500 Suchergebnisse (Stand 12.08.2016) – bei so wenigen indexierten Seiten durch Google stellt sich die Frage, ob das Branchenbuch wirklich 10.000 Kunden aufweisen kann.

Möglicherweise irreführende Aussendung?


Die Wirtschaftskammer Salzburg meldet auf der Webseite „Aktuell in Umlauf befindliche irreführende Aussendungen“, dass eine Firma namens Branchenheld sich über Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) bei Gewerbetreibenden und Unternehmern meldet (Stand 12.08.2016). Diese haben bei Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf – auch nicht bei Cold Calling. Ob es sich um die besagte deutsche Firma aus Bielefeld handelt, kann an dieser Stelle nicht hundertprozentig bestätigt werden.
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/s/Achtung-Falle---irrefuehrende-Aussendungen.html
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie unter:

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