Montag, 25. November 2019

Warnung vor PROEX Inkasso GmbH: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „PROEX Inkasso GmbH“ können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen Teilnahme an den Gewinnspielen „TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Beitrag: Warnung vor PROEX Inkasso GmbH: Nicht zahlen!

Kein seriöses Inkassounternehmen: PROEX Inkasso GmbH


Im Juni diesen Jahres berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen der "Plus Expert Inkasso" sowie der „FED INKASSO AG“. Diese Briefe wurden seinerzeit von einem "Dr. Michael Kunt" unterzeichnet, der laut Briefkopf ein Rechtsanwalt sein soll. Mittlerweile liegt eine dritte Forderung vor, die inhaltlich große Ähnlichkeiten aufweist: nun heißt der Absender „PROEX Inkasso GmbH“.

Nicht zahlen! PROEX Inkasso GmbH fordert für angeblich offene Kosten


Alle guten Dingen sollen drei sein? In diesem Fall fraglich. Bereits in der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollten. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Im Juni 2019 war ein weiteres Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt war erneut tätig und forderte für eine "FED INKASSO AG".

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten


Dieses Mal nennt sich die Masche „PROEX Inkasso GmbH“. Erneut ist eine Adresse in Düsseldorf angegeben und eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") noch offen sein. PROEX Inkasso GmbH fordert somit den Betrag in Höhe von 298,76 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht Dr. Michael Kunt: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Scan: PROEX Inkasso GmbH / Seite 01 / Nov 2019
PROEX Inkasso GmbH / Seite 01 / Nov 2019

Scan: PROEX Inkasso GmbH / Seite 02 / Nov 2019
PROEX Inkasso GmbH / Seite 02 / Nov 2019


Eine Kontoverbindung aus Frankreich ist angegeben


Unser Telefon klingelt seit Wochenbeginn häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Insbesondere vor Weihnachten scheinen sich solche unseriösen Forderungen zu häufen. Zum Inhalt: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "PROEX GmbH) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die PROEX Inkasso GmbH ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens PROEX Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 22. November 2019

DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“

Ein unangenehmer Vorwurf wird von dem Absender DUVAR als Druckmittel genutzt, um Geld einzutreiben. Ein Betrag in Höhe von 140,00 EUR soll auf ein tschechisches Konto überwiesen werden, weil eine offene Rechnung für die Nutzung eines Telefonsex-Services bestehen soll. Doch ist diese Forderung rechtens?

Titel: DUVAR: Mahnung für einen „Service für besondere sexuelle Ansprüche“


Duvar fordert: Kontoverbindung in der Tschechei angegeben


Auf den ersten Blick könnte es sich um eine seriöse Forderung handeln: eine Firma namens DUVAR gibt an, eine zu zahlende Rechnung bislang nicht ausgeglichen wurde. Angeblich seien die Kosten durch die Nutzung von einem „Telefonsex-Service“ nicht beglichen worden, es handelt sich hierbei um die Summe von 90,00 EUR.

In dieser Mahnung kommen Verzugskosten in Höhe von 50,00 EUR hinzu. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Schreibens. Diese Summe ist auf ein tschechisches Konto zu überweisen. Sollte nicht gezahlt werden, droht DUVAR mit der Einleitung „weiterer Schritte“.

Scan: Mahnung DUVAR / Nov 2019
Mahnung DUVAR / Nov 2019


Ist diese Forderung rechtens?


DUVAR ist derzeit nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister (Stand 20.11.2019) eingetragen. Somit ist der Absender solcher Forderungen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Betroffene, die nachweislich keine solchen Telefonsex-Dienstleistungen in Anspruch nahmen, müssen diese Forderung nicht bezahlen.

Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde. Wer das Telefongespräch jedoch nicht geführt hat, sollte die Rechnung nicht bezahlen!

Update: Rechnungen von einer COMERA im Umlauf


Aktuell liegt uns eine weitere Rechnung ähnlicher Machart vor. Eine "COMERA" meldet sich kurz vor den Feiertagen, um die angebliche Nutzung eines "Services für Erwachsene" in Rechnung zu stellen. Es wird die runde Summe von 90,00 EUR verlangt, die wie bei anderen Schreiben dieser Art auf ein tschechisches Konto überwiesen werden sollen. Zahlen Sie nicht, sondern gönnen Sie sich stattdessen lieber etwas Schokolade zum Fest.


Scan: Rechnung "COMERA" / Dez 2019
Rechnung "COMERA" / Dez 2019


Wie Verbraucher auch berechtigte Forderungen reagieren sollten


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens DUVAR erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Da die derzeit vorliegenden Forderungen von DUVAR unseriös wirken, sollten Empfänger eines solchen Schreibens nicht zahlen, ohne das Schreiben vorab zu prüfen. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 14. November 2019

SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Wiedersehen macht Freude? Nicht unbedingt. Zahlreiche Empfänger von Zahlungsaufforderungen hatten uns kontaktiert. So verlangte die Firma mit Sitz in Düsseldorf die Zahlung von mehr als 270 EUR, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag bestehen sollten. Nun gibt es scheinbar einen erneuten Versuch, vermeintlich offene Kosten zu fordern: eine SAS PRO INKASSO GmbH droht sogar mit einer Kontosperrung. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollen.

Titel: SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Die Düsseldorfer Firma SAS PRO INKASSO GmbH fordert Geld


In Düsseldorf in der Grafenberger Allee soll ein Unternehmen mit dem Namen SAS PRO INKASSO GmbH ihren Sitz haben. So erhielten mehrere Betroffene Post von dieser Firma. SAS PRO INKASSO GmbH gibt dem Empfänger gegenüber an, dass offene Beträge aus einer telefonischen Anmeldung bei „TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49“ bestehen würden. Es handelt sich hierbei um eine Summe in Höhe von 311,76 EUR.

Weiter heißt es: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung anzubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“.

Drohung mit Vorpfändung


Als zweite Seite ist dem Schreiben eine Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ anhängig, auf der die Gesamtforderung aufgelistet ist. Neben der Gesamtsumme sind dort unter anderem die außergerichtlichen Kosten und Zinsen als Anspruch genannt.

Um eine Sperrung des Konts zu verhindern, soll innerhalb von sieben Tagen ein Betrag in Höhe von 279,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein zu finden. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein französisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „SAS PRO GmbH“.

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019


Wie sollte reagiert werden?


Neben mehrerer Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Dabei sind solche Angaben bei seriösen Inkassoschreiben zu erwarten. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der SAS PRO INKASSO GmbH auftragt haben soll? Das bleibt im Dunkeln. Des Weiteren ist auch fraglich, ob der genannte Rechtsanwalt „Dr. Michael Kunt“ tatsächlich existiert. Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassounternehmen mit diesem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.
Aus diesem Grund wird stark vermutet, dass es sich bei diesem Schreiben um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt. Empfänger eines solchen Schreibens sollten die geforderte Summe in Höhe von 311,76 EUR nicht zahlen.

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von „SAS PRO INKASSO GmbH“ erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.