Donnerstag, 14. November 2019

SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Wiedersehen macht Freude? Nicht unbedingt. Zahlreiche Empfänger von Zahlungsaufforderungen hatten uns kontaktiert. So verlangte die Firma mit Sitz in Düsseldorf die Zahlung von mehr als 270 EUR, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag bestehen sollten. Nun gibt es scheinbar einen erneuten Versuch, vermeintlich offene Kosten zu fordern: eine SAS PRO INKASSO GmbH droht sogar mit einer Kontosperrung. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollen.

Titel: SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Die Düsseldorfer Firma SAS PRO INKASSO GmbH fordert Geld


In Düsseldorf in der Grafenberger Allee soll ein Unternehmen mit dem Namen SAS PRO INKASSO GmbH ihren Sitz haben. So erhielten mehrere Betroffene Post von dieser Firma. SAS PRO INKASSO GmbH gibt dem Empfänger gegenüber an, dass offene Beträge aus einer telefonischen Anmeldung bei „TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49“ bestehen würden. Es handelt sich hierbei um eine Summe in Höhe von 311,76 EUR.

Weiter heißt es: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung anzubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“.

Drohung mit Vorpfändung


Als zweite Seite ist dem Schreiben eine Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ anhängig, auf der die Gesamtforderung aufgelistet ist. Neben der Gesamtsumme sind dort unter anderem die außergerichtlichen Kosten und Zinsen als Anspruch genannt.

Um eine Sperrung des Konts zu verhindern, soll innerhalb von sieben Tagen ein Betrag in Höhe von 279,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein zu finden. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein französisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „SAS PRO GmbH“.

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019


Wie sollte reagiert werden?


Neben mehrerer Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Dabei sind solche Angaben bei seriösen Inkassoschreiben zu erwarten. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der SAS PRO INKASSO GmbH auftragt haben soll? Das bleibt im Dunkeln. Des Weiteren ist auch fraglich, ob der genannte Rechtsanwalt „Dr. Michael Kunt“ tatsächlich existiert. Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassounternehmen mit diesem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.
Aus diesem Grund wird stark vermutet, dass es sich bei diesem Schreiben um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt. Empfänger eines solchen Schreibens sollten die geforderte Summe in Höhe von 311,76 EUR nicht zahlen.

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von „SAS PRO INKASSO GmbH“ erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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