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Freitag, 17. September 2021

Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele

Ein weiteres Schreiben, welches einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung stark ähnelt. Absender ist die "Inkasso Hauptzenrale Köln", die für die Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 500 EUR fordert. Wie sollten Empfänger reagieren?

Titel: Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele


Inkasso Hauptzentrale Köln: Bekanntes Muster

2021 gab es ein Revival in Sachen Fake-Inkasso. Zahlreiche Verbraucher nutzten unsere Hotline und auch unser Online-Angebot "Jetzt Abzocke-Melden", um uns über dubiose Inkassoforderungen zu informieren. In unserem Blog informieren wir ausführlich über die unterschiedlichen Absender und versuchen unsere LeserInnen für zukünftige Schreiben zu sensibilisieren. 

In den uns bekannten Schreiben sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. So tritt auch die "Inkasso Hauptzentrale Köln" an die Empfänger heran. In diesem Fall wird die schräge Summe in Höhe von 559,44 EUR innerhalb von 7 Tagen. Wird nicht gezahlt, soll eine Kontosperrung erfolgen. 

Laute Drohungen aus Köln

Die Inkasso Hauptzentrale ist weiterhin an der gleichen Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln zu finden. Wir bezeichneten die Adresse in einem älteren Artikel bereits als "Hotspot für dubiose Inkassoschreiben", da dort mehrere Inkasso-Firmen diese Anschrift als Standort angaben. Auch diese Firma will Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V., sein - was wir jedoch bei unserer Recherche nicht feststellen konnten.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021


Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Inkasso Hauptzentrale Köln erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 24. August 2021

OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Wir staunten nicht schlecht, als wir die Forderung einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG sahen. Das Schreiben ähnelt stark einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung, über die wir bereits berichteten. Sogar die geforderte Summe ist gleich. Wie seriös ist der Brief?

Titel: OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Bekannte Drohgebärden von der OZCAN MA Forderungs AG

Die Unterschiede lassen sich an einer Hand abzählen. Wir berichteten an dieser Stelle über eine Forderung einer Rigo Forderungs AG, welche für die Teilnahme an Gewinnspielen Geld forderte. Der aktuell vorliegende Brief der OZCAN MA Forderungs AG gleicht der Forderung nahezu komplett, wir konnten nur wenige Unterschiede feststellen.

Allen voran natürlich der Name. Des Weiteren ist die Kontoverbindung anders, die Zahlung soll jedoch weiterhin auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen. Weiterhin sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. Auch die geforderte Summe ist gleich: 268,46 EUR innerhalb von 9 Tagen. Vergleichen Sie die Bilder und Sie werden die Gemeinsamkeiten ohne Schwierigkeiten erkennen können.

Scan: Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG
Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG / Aug 2021


BDIU warnt vor unseriöser Forderung durch OZCAN MA Forderungs AG

Das vorliegende Schreiben verweist nicht nur auf die gleiche Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln, derzeit scheinbar der Hotspot für dubiose Inkassoschreiben, sondern nutzt auch die gleichen grafischen Elemente. Große Mühe scheinen sich die Abzocker nicht gemacht zu haben. Auf der Forderung sind zahlreiche Logos und Abzeichen zu sehen, die seriös wirken sollen. OZCAN MA Forderungs AG soll angeblich ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Die Telefone stehen kaum still: eine weitere Firma versucht über Drohgebärden Verbraucher zu Überweisungen zu bewegen. Eine Rigo Forderungs AG fordert für Gewinnspiele eine hohe Summe und verschickte zu diesem Zweck Zahlungsaufforderungen.

Titel: Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit Zwangsvollstreckung von der Rigo Forderungs AG

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung und so weiter. Die Liste der Drohgebärden durch Rigo Forderungs AG nimmt kaum ein Ende. All diese unangenehmen Konsequenzen sollen eintreten, sofern die geforderte Summe in Höhe von 268,46 EUR nicht während der gesetzten Frist (9 Tage) überwiesen wird.

Die Zahlung soll auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen, Zahlungsempfänger ist eine RIGO AG. Ein Auftraggeber wird in der Forderung nicht genannt. Jedoch sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben.

Scan: Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021


Rigo Forderungs AG angeblich Mitglied im BDIU

Das vorliegende Schreiben zeigt jede Menge Logos, welche die Glaubwürdigkeit der Forderung stärken sollen. Rigo Forderungs AG soll demnach ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die Rigo Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Rigo Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln

Derzeit ist Hochsaison für dubiose Inkassoschreiben: eine Fordinal Forderungs AG fordert ebenfalls für die Teilnahme an einem Gewinnspiel und droht bei Nichtzahlung mit gerichtlichen Konsequenzen.

Titel: Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln


Noch ein Inkasso? Fordinal Forderungs AG fordert über 260 EUR

Es scheint, als gäbe es einen Zusammenhang zwischen der Urlaubszeit mit und dem Anstieg von dubiosen Inkassoforderungen. In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Anrufe, Faxe und Mails von besorgten Verbrauchern, die um Hilfe baten.

Unter den Forderungen ist auch das Schreiben einer Fordinal Forderungs AG aus Köln. Dieser Absender gibt vor, noch offene Beiträge für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel – in diesem Fall EuroWin24 Eurojackpot 6/49 – beitreiben zu wollen. Insgesamt wird eine Summe von 268,46 EUR gefordert, zahlbar innerhalb einer kurz gesetzten Frist.

Wir prüften das Unternehmen, ob es denn im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Wir konnten bei unserer Recherche keinen Eintrag finden. Demzufolge ist das Unternehmen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Zahlen Sie nicht!

Inkassoschreiben haben viele Gemeinsamkeiten

Bei unseren Recherchen stellten wir außerdem fest, dass es große Übereinstimmungen bei den zuletzt erhaltenen Forderungen der unterschiedlichen Absender gab. Eine möchten wir an dieser Stelle hervorheben. Die Email-Adresse „inkassbuero.de@gmail.com“ ist nicht nur auf dem Schreiben der Fordinal Forderungs AG angegeben, sondern ebenfalls auf dem der Buhrmann Inkasso AG, über die wir auch berichteten.

Vielleicht noch auffälliger ist neben der Email die Anschrift selbst: Beide Unternehmen sollen am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sitzen. Das ist sicherlich nichts Verbotenes, in einem Bürokomplex können sich einige Firmen eine Hausnummer teilen. Jedoch besteht hier der Verdacht, dass viele der vorliegenden Forderungen trotz unterschiedlicher Namen den/die gleichen Urheber haben.

Hinzu kommt, dass die Überweisung auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen soll – dies ist zumindest bei mehreren Forderungen der Fall. Jedoch wechseln auch hier die Kontoinhaber bzw. Zahlungsempfänger.

Scan: Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Fordinal Forderungs AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 20. August 2021

Franz HS Forderungs AG: Noch mehr Inkasso-Schreiben im Umlauf

Urlaubszeit, Inkassozeit. Die Ferienzeit neigt sich langsam dem Ende, dies lässt sich von den zahlreichen Forderungen, die uns auf Trab hielten, nicht sagen. Viele besorgte Verbraucher informierten uns über Zahlungsaufforderungen einer sogenannten Franz HS Forderungs AG. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren können.

Titel: Franz HS Forderungs AG: Noch mehr Inkasso-Schreiben im Umlauf

Letzte Mahnung von der Franz HS Forderungs AG aus Köln

In den vergangenen Tagen sind bei uns zahlreiche Anrufe und Emails eingegangen, die uns über diverse Forderungsschreiben unterschiedlicher Absender informierten. Über diese haben wir in mehreren Beiträgen innerhalb dieses Blogs berichtet. Heute kam eine weitere dazu: Die Firma Franz HS Forderungs AG fordert ebenfalls für die angebliche Teilnahme an „Eurowin24-Eurojackpot 6/49“.

Laut der vorliegenden Forderung werden ähnliche Formulierungen genutzt wie in bekannten Forderungen. In diesem Fall ist auch die Adresse keine unbekannte; erneut soll am Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln der Sitz der Firma Franz HS Forderungs AG sein.

Gewinnspiele: Forderung über 260 EUR

Für einen ungenannten Mandanten wird ein Dienstleistungsvertrag für die Teilnahme an Gewinnspielen gefordert. Innerhalb einer Frist von insgesamt 9 Tagen soll die Summe von 268,46 EUR auf ein Konto in der Slowakischen Republik (SK) überwiesen werden. Erkennbar ist das an der IBAN-Nummer; die ersten Buchstaben der langen Nummer verweisen auf das jeweilige Land.

Eine lange Liste an Drohungen ist dem Schreiben der Franz HS Forderungs AG zu entnehmen, angefangen von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. All die Dinge sollen eintreffen, sofern der Empfänger die Summe nicht fristgerecht zahlt.

Scan: Zahlungsaufforderung Franz HS Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Franz HS Forderungs AG / Aug 2021


Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Franz HS Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 5. August 2021

EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Scheinbar ist die Sommerzeit nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern auch bei fragwürdigen Inkasso-Firmen, die in großen Stückzahlen Droh-Briefe an Verbraucher senden. Derzeit steht unser Telefon kaum still, da Schreiben von einer EU Forderungs AG im Umlauf sind. Diese teilen in einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ mit, dass noch Kosten aufgrund der Teilnahme an einem Gewinnspiel offen sind. Besorgte Verbraucher fragen uns häufig, ob dieses Schreiben seriös ist.

Titel: EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“


Mehr als 250 EUR für die Teilnahme an „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“

Ein Evergreen in unserem Blog sind Zahlungsaufforderungen, die aufgrund von Gewinnspielen verschickt werden. Bei einem Großteil fallen Schlagwörter wie „Eurowin“ und „Eurojackpot“. Nun liegt eine neue Forderung vor, ein Absendern namens EU Forderungs AG meldet sich, weil noch Kosten offen sein sollen.

Insgesamt wird die Summe in Höhe von 269,49 EUR gefordert. Innerhalb von 9 Tagen soll die Summe auf ein Konto im Ausland überwiesen werden – in diesem Fall Griechenland. Zahlungsempfänger ist eine „EU AG“. Die EU Forderungs AG soll laut des Briefkopfes am Theodor-Heuss-Ring in Köln ihren Sitz haben. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über inhaltlich ähnliche Forderungen einer „Köln Euro Inkasso AG“. Auch da sollte auf ein griechisches Konto gezahlt werden.

EU Forderungs AG: Drohung mit Mahnbescheid, Kontosperre etc.

Wie so häufig wird auch in diesem Fall nicht gespart, wenn es um die Beschreibungen der Folgen bei einer Nichtzahlung geht. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und noch mehr. Dabei steht nicht einmal fest, ob die Firma namens EU Forderungs AG überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen zu betreiben. Dazu müsste sie im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Unter der angegebenen Adresse konnten wir bei unserer Recherche weder ein Inkasso-Unternehmen oder eine Kanzlei ausmachen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Schreiben der EU Forderungs AG um keine seriöse Forderung handelt.

Auch wenn ein unerwartetes Schreiben von einem Inkassobüro oder eines Rechtsanwalts im ersten Moment erschrecken kann: Empfänger sollten diese Forderung nicht ohne Weiteres bezahlen. Eine vorab erfolgte Prüfung kann Geld und Nerven sparen!

Scan: EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021
EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021


Woran lassen sich seriöse Inkassoforderungen erkennen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EU Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 10. Dezember 2020

„Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Schöne Bescherung von der „Busines Inkasso AG“. Derzeit schickt die Firma mit dem sperrigen Namen aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Betroffene Verbraucher leiteten das Schreiben an uns weiter. Unser erster Eindruck: Unseriös! Zahlen Sie nicht.

Beitragsbild: „Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“


Angeblich sollen Verträge für die Teilnahme an Gewinnspielen geschlossen worden sein

Keine Sorge, die Weihnachtseinkäufe müssen aufgrund der Forderung nicht geringer ausfallen. Auch wenn es das Schreiben der „Busines Inkasso“ anders klingt. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Innerhalb von 9 Tagen soll der noch offene Betrag an die Busines Inkasso AG überwiesen werden. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten, sind auch vertreten. Der Absender droht gar mit einer Zwangsvollstreckung und vielen weiteren Kosten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Scan: Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020
Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020


Über 280 EUR fordert die Busines Inkasso AG

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Busines Inkasso AG ihren Sitz haben. Kurios, da wir erst gestern über ein ähnelndes Schreiben einer „Euro DE Inkasso GmbH“ berichtet haben. Wie das andere Schreiben auch strotzt auch dieses nur so von Rechtschreibfehlern.

Laut Briefkopf soll ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Die angeblich noch offene Summe in Höhe von 282,46 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Busines Inkasso AG überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Busines Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 7. Dezember 2020

Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“

Schöne Bescherung von der Euro DE Inkasso GmbH. Aktuell verschickt die Firma aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Doch wie seriös ist diese Forderung?

Titel: Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“


Gewinnspiele: Angeblich Vertrag geschlossen

Müssen die Weihnachtseinkäufe dieses Jahr etwas dürftiger ausfallen? Wenn es nach der „Euro DE Inkasso GmbH“ geht, könnte dies tatsächlich der Fall sein. In einer vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Angeblich sollen sogar mehrere Mahnungen zuvor versandt worden sein, von daher sieht Euro DE Inkasso GmbH „keine andere Möglichkeit“ als eine „Vorpfändung auszubringen“. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Über 200 EUR fordert Euro DE Inkasso GmbH

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Euro DE Inkasso GmbH ihren Sitz haben. Dies verrät uns der Briefkopf des Schreibens, welches übrigens vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt. Es soll noch ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Denn die geforderte Summe in Höhe von 217,88 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020
Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020


Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Euro DE Inkasso GmbH überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Euro DE Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 3. August 2020

Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Aktuell liegt eine Forderung des Absenders Pro Claim AG Forderungsmanagement und Inkasso Büro aus 60325 Frankfurt am Main vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein.

Titel: Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Pro Claim AG gibt sich als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmer aus


Das Thema „Unseriöse Zahlungsaufforderungen“ sind ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Sie alle haben Gemeinsamkeiten: sie fordern für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen und die Summe soll ins Ausland überwiesen werden.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „PRO CLAIM“ vor, die ihren Sitz in der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main haben soll. Die Texte ähneln bereits bekannten Schreiben stark: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „TOP200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

Angeblich will die Pro Claim AG Mitglied im BDIU sein, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer. Dem ist nicht der Fall! Der BDIU warnt sogar in einem aktuellen Blog-Beitrag vor den „Betrügerbriefen“ der genannten Firma und sagt ebenfalls: Nicht zahlen!

Über 280 EUR werden verlangt


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 283,46 EUR, die innerhalb von 9 Tagen überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein polnisches Konto angegeben.

Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Demzufolge ist die Pro Claim AG auch nicht befugt, Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen beizutreiben.

Scan: Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020
Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Pro Claim AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Freitag, 10. Januar 2020

Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Erst wenige Tage ist es her, als wir in dem Bericht „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ vor Schreiben einer „Portex Inkasso AG“ warnten. Aktuell liegt uns noch eine Variante der unseriösen Inkassoforderungen vor: Mon Expert Inkasso AG.

Titel: Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Zahlen Sie nicht


Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Mon Expert Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, damit sie die Summe von insgesamt 284,46 EUR überweisen. Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Top100 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020


Es handelt sich hierbei um keine seriöse Forderung. Der Absender Mon Expert Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht überweisen!

Meinungen über unseriöse Inkassoforderungen


Die Unterlagen wurden uns freundlicherweise von der Verbraucherin Frau H. zwecks der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ferner bedankt sie sich, dass wir mit derartigen Berichten uns dafür einsetzen, dass andere Verbraucher informiert werden und – wir zitieren - „diese den Schwachsinn nicht auch noch bezahlen“. Wir haben ebenfalls zu danken. Unter anderem ermöglichen uns aufmerksamer LeserInnen uns, stets aktuell über Verbraucherschutzthemen zu berichten.

Auch der BDIU twittert über das Thema:



Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

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Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

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Donnerstag, 9. Januar 2020

Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Neues Jahr, neues Glück? Nicht, wenn es um die unzähligen Zahlungsaufforderungen geht, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen an viele Haushalte verschickt wurden. Insbesondere vor den Feiertagen zum Ende des Jahres 2019 berichteten über Absender wie „EXPRO Inkasso AG“ und „Plus Inkasso AG“. Doch auch 2020 geht es weiter. Verbraucher meldeten „Letzte außergerichtliche Mahnungen“ von einer „Portex Inkasso AG“.

Titel: Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Nicht zahlen! Forderungen für „TOP100 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“


Betroffene Verbraucher suchen bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen, die u.a. mit „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ betitelt ist, nicht erklären konnten. Das Thema ist in diesem Blog ein Dauerbrenner, regelmäßig berichten wir über unseriöse Forderungen, in denen ohne Vertragsgrundlage Geld gefordert wird. Die Beträge sollen laut unserer Erfahrung meist auf ein ausländisches Konto erfolgen. Angeblich sollen noch offene Forderungen aus Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen.

Aktuell ist eine Forderung von einer Firma „Portex Inkasso AG“ im Umlauf. Die Briefe ähneln sich vom Inhalt und von der Aufmachung her stark. Die Unterschiede zu den Schreiben der EXPRO INKASSO AG und der PLUS INKASSO AG sind der neue Name, Telefonnummern, Kontoverbindung und der geforderte Betrag. Beim aktuellen Schreiben soll der Betrag in Höhe von 284,49 EUR auf ein französisches Konto überwiesen werden. Empfänger einer solchen Forderungen sollten nicht zahlen, da es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt.

Scan: Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020
Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?


  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Warnung vor EXPRO Inkasso AG: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „EXPRO Inkasso AG“ können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen Teilnahme an den Gewinnspielen „TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Warnung vor EXPRO Inkasso AG: Nicht zahlen!

Kein seriöses Inkassounternehmen: EXPRO Inkasso AG


Vor wenigen Wochen berichteten wir im Rahmen dieses Blogs über Forderungen eines ähnlich klingenden Absenders namens „PROEX Inkasso GmbH“. Im Grunde sind die Schreiben ähnlich aufgebaut, auch da wurde für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von nahezu 300 EUR verlangt. Auf dem vorliegenden Schreiben hat der aktuelle Absender EXPRO Inkasso AG allerlei Logos abgebildet, die nicht nachweisbar darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wirkt sogar der fälschliche Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.




Nicht zahlen! EXPRO Inkasso AG fordert für angeblich offene Kosten


Gerade vor der Weihnachtszeit häufen sich unseriöse Forderungen via Post. Zahlreiche besorgte Verbraucher suchten bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen nicht erklären konnten. Bereits in der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollten. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Im Juni 2019 war ein weiteres Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt war erneut tätig und forderte für eine "FED INKASSO AG". Zuletzt ist laut unserer Kenntnis eine PROEX Inkasso GmbH in Erscheinung getreten.

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten


Dieses Mal nennt sich die Masche EXPRO Inkasso AG. Erneut ist eine Adresse in einem Büro-Center (dieses Mal Frankfurt am Main) angegeben und es soll eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") offen sein. EXPRO Inkasso AG fordert den Betrag in Höhe von 283,49 EUR, ansonsten wird bei dem "Fall der Nichtzahlung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren wird mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in die entsprechenden Schuldenverzeichnisse gedroht. Eine Kontoverbindung aus Frankreich ist angegeben

Scan: EXPRO Inkasso AG / Seite 01 / Dez 2019
EXPRO Inkasso AG / Seite 01 / Dez 2019
Scan: EXPRO Inkasso AG / Seite 02 / Dez 2019
EXPRO Inkasso AG / Seite 02 / Dez 2019


Unser Telefon klingelt seit Wochenbeginn häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Insbesondere vor Weihnachten scheinen sich solche unseriösen Forderungen zu häufen. Zum Inhalt: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger EXPRO AG) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die EXPRO Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Update: "Plus Inkasso AG" aus Frankfurt am Main fordert ebenfalls


Heute legte uns ein Mitglied eine weitere Forderung mit nahezu identischer Optik vor. Dieses Mal nennt sich der Absender "PLUS INKASSO AG" und gibt ebenfalls als Sitz ein Business Center in Frankfurt am Main an. Die Beträge weichen leicht ab, aber auch bei diesem Schreiben ist Vorsicht geboten. Empfänger eines solchen Schreibens sollten nicht überweisen! Es handelt sich bei der "PLUS INKASSO AG" um kein eingetragenes Inkassounternehmen. Vielmehr erweckt das Schreiben den Eindruck, als solle hier kurz vor Weihnachten noch einmal versucht werden, sich mittels unseriöser Forderungen zu bereichern.

Scan: Forderung "PLUS INKASSO AG" / Dez 2019
Forderung "PLUS INKASSO AG" / Dez 2019

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EXPRO Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 25. November 2019

Warnung vor PROEX Inkasso GmbH: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „PROEX Inkasso GmbH“ können aufatmen. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen Teilnahme an den Gewinnspielen „TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Es handelt sich dabei um einen Fake und kein seriöses Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Beitrag: Warnung vor PROEX Inkasso GmbH: Nicht zahlen!

Kein seriöses Inkassounternehmen: PROEX Inkasso GmbH


Im Juni diesen Jahres berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen der "Plus Expert Inkasso" sowie der „FED INKASSO AG“. Diese Briefe wurden seinerzeit von einem "Dr. Michael Kunt" unterzeichnet, der laut Briefkopf ein Rechtsanwalt sein soll. Mittlerweile liegt eine dritte Forderung vor, die inhaltlich große Ähnlichkeiten aufweist: nun heißt der Absender „PROEX Inkasso GmbH“.

Nicht zahlen! PROEX Inkasso GmbH fordert für angeblich offene Kosten


Alle guten Dingen sollen drei sein? In diesem Fall fraglich. Bereits in der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollten. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Im Juni 2019 war ein weiteres Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt war erneut tätig und forderte für eine "FED INKASSO AG".

Empfänger haben keine Sperrung zu befürchten


Dieses Mal nennt sich die Masche „PROEX Inkasso GmbH“. Erneut ist eine Adresse in Düsseldorf angegeben und eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") noch offen sein. PROEX Inkasso GmbH fordert somit den Betrag in Höhe von 298,76 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht Dr. Michael Kunt: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Scan: PROEX Inkasso GmbH / Seite 01 / Nov 2019
PROEX Inkasso GmbH / Seite 01 / Nov 2019

Scan: PROEX Inkasso GmbH / Seite 02 / Nov 2019
PROEX Inkasso GmbH / Seite 02 / Nov 2019


Eine Kontoverbindung aus Frankreich ist angegeben


Unser Telefon klingelt seit Wochenbeginn häufig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Insbesondere vor Weihnachten scheinen sich solche unseriösen Forderungen zu häufen. Zum Inhalt: Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "PROEX GmbH) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die PROEX Inkasso GmbH ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Empfänger sollten demzufolge nicht zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Forderung und der beste Ort für das Schreiben scheint der Papierkorb zu sein.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:



  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens PROEX Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 14. November 2019

SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Wiedersehen macht Freude? Nicht unbedingt. Zahlreiche Empfänger von Zahlungsaufforderungen hatten uns kontaktiert. So verlangte die Firma mit Sitz in Düsseldorf die Zahlung von mehr als 270 EUR, da noch offene Kosten aus einem Dienstleistungsvertrag bestehen sollten. Nun gibt es scheinbar einen erneuten Versuch, vermeintlich offene Kosten zu fordern: eine SAS PRO INKASSO GmbH droht sogar mit einer Kontosperrung. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollen.

Titel: SAS PRO INKASSO GmbH für TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49

Die Düsseldorfer Firma SAS PRO INKASSO GmbH fordert Geld


In Düsseldorf in der Grafenberger Allee soll ein Unternehmen mit dem Namen SAS PRO INKASSO GmbH ihren Sitz haben. So erhielten mehrere Betroffene Post von dieser Firma. SAS PRO INKASSO GmbH gibt dem Empfänger gegenüber an, dass offene Beträge aus einer telefonischen Anmeldung bei „TOP100 GEWINNSPIELE und EUROJACKPOT 49“ bestehen würden. Es handelt sich hierbei um eine Summe in Höhe von 311,76 EUR.

Weiter heißt es: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung anzubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“.

Drohung mit Vorpfändung


Als zweite Seite ist dem Schreiben eine Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ anhängig, auf der die Gesamtforderung aufgelistet ist. Neben der Gesamtsumme sind dort unter anderem die außergerichtlichen Kosten und Zinsen als Anspruch genannt.

Um eine Sperrung des Konts zu verhindern, soll innerhalb von sieben Tagen ein Betrag in Höhe von 279,76 EUR überwiesen werden. Zu diesem Zweck ist auf der zweiten Seite des Schreibens ein vorab ausgefüllter Zahlschein zu finden. Dort wird anhand der Kontodaten ersichtlich, dass der Empfänger des Schreibens die geforderte Summe auf ein französisches Konto einzahlen soll – Zahlungsempfänger ist „SAS PRO GmbH“.

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 01 / Nov 2019

Scan: SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019
SAS PRO INKASSO GmbH / Seite 02 / Nov 2019


Wie sollte reagiert werden?


Neben mehrerer Schreibfehler fällt auf, dass keinerlei Angaben zum Auftraggeber gemacht wurden. Dabei sind solche Angaben bei seriösen Inkassoschreiben zu erwarten. Was ist der Forderungsgrund bzw. wer ist Vertragspartner/Gläubiger, der SAS PRO INKASSO GmbH auftragt haben soll? Das bleibt im Dunkeln. Des Weiteren ist auch fraglich, ob der genannte Rechtsanwalt „Dr. Michael Kunt“ tatsächlich existiert. Wir prüften im deutschen Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Inkassounternehmen mit diesem Namen registriert ist. Zum aktuellen Stand ist das nicht der Fall.
Aus diesem Grund wird stark vermutet, dass es sich bei diesem Schreiben um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt. Empfänger eines solchen Schreibens sollten die geforderte Summe in Höhe von 311,76 EUR nicht zahlen.

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von „SAS PRO INKASSO GmbH“ erhalten? Auch wenn es sich hierbei um keinen eingetragenen Inkassodienstleister handelt, sollte man gerechtfertigte Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren! Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.