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Freitag, 17. September 2021

Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele

Ein weiteres Schreiben, welches einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung stark ähnelt. Absender ist die "Inkasso Hauptzenrale Köln", die für die Teilnahme an Gewinnspielen eine Summe von über 500 EUR fordert. Wie sollten Empfänger reagieren?

Titel: Inkasso Hauptzentrale Köln: Zahlungsbefehl für Gewinnspiele


Inkasso Hauptzentrale Köln: Bekanntes Muster

2021 gab es ein Revival in Sachen Fake-Inkasso. Zahlreiche Verbraucher nutzten unsere Hotline und auch unser Online-Angebot "Jetzt Abzocke-Melden", um uns über dubiose Inkassoforderungen zu informieren. In unserem Blog informieren wir ausführlich über die unterschiedlichen Absender und versuchen unsere LeserInnen für zukünftige Schreiben zu sensibilisieren. 

In den uns bekannten Schreiben sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. So tritt auch die "Inkasso Hauptzentrale Köln" an die Empfänger heran. In diesem Fall wird die schräge Summe in Höhe von 559,44 EUR innerhalb von 7 Tagen. Wird nicht gezahlt, soll eine Kontosperrung erfolgen. 

Laute Drohungen aus Köln

Die Inkasso Hauptzentrale ist weiterhin an der gleichen Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln zu finden. Wir bezeichneten die Adresse in einem älteren Artikel bereits als "Hotspot für dubiose Inkassoschreiben", da dort mehrere Inkasso-Firmen diese Anschrift als Standort angaben. Auch diese Firma will Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V., sein - was wir jedoch bei unserer Recherche nicht feststellen konnten.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Sep 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Sep 2021


Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Inkasso Hauptzentrale Köln erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 24. August 2021

OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Wir staunten nicht schlecht, als wir die Forderung einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG sahen. Das Schreiben ähnelt stark einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung, über die wir bereits berichteten. Sogar die geforderte Summe ist gleich. Wie seriös ist der Brief?

Titel: OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Bekannte Drohgebärden von der OZCAN MA Forderungs AG

Die Unterschiede lassen sich an einer Hand abzählen. Wir berichteten an dieser Stelle über eine Forderung einer Rigo Forderungs AG, welche für die Teilnahme an Gewinnspielen Geld forderte. Der aktuell vorliegende Brief der OZCAN MA Forderungs AG gleicht der Forderung nahezu komplett, wir konnten nur wenige Unterschiede feststellen.

Allen voran natürlich der Name. Des Weiteren ist die Kontoverbindung anders, die Zahlung soll jedoch weiterhin auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen. Weiterhin sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. Auch die geforderte Summe ist gleich: 268,46 EUR innerhalb von 9 Tagen. Vergleichen Sie die Bilder und Sie werden die Gemeinsamkeiten ohne Schwierigkeiten erkennen können.

Scan: Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG
Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG / Aug 2021


BDIU warnt vor unseriöser Forderung durch OZCAN MA Forderungs AG

Das vorliegende Schreiben verweist nicht nur auf die gleiche Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln, derzeit scheinbar der Hotspot für dubiose Inkassoschreiben, sondern nutzt auch die gleichen grafischen Elemente. Große Mühe scheinen sich die Abzocker nicht gemacht zu haben. Auf der Forderung sind zahlreiche Logos und Abzeichen zu sehen, die seriös wirken sollen. OZCAN MA Forderungs AG soll angeblich ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Die Telefone stehen kaum still: eine weitere Firma versucht über Drohgebärden Verbraucher zu Überweisungen zu bewegen. Eine Rigo Forderungs AG fordert für Gewinnspiele eine hohe Summe und verschickte zu diesem Zweck Zahlungsaufforderungen.

Titel: Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit Zwangsvollstreckung von der Rigo Forderungs AG

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung und so weiter. Die Liste der Drohgebärden durch Rigo Forderungs AG nimmt kaum ein Ende. All diese unangenehmen Konsequenzen sollen eintreten, sofern die geforderte Summe in Höhe von 268,46 EUR nicht während der gesetzten Frist (9 Tage) überwiesen wird.

Die Zahlung soll auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen, Zahlungsempfänger ist eine RIGO AG. Ein Auftraggeber wird in der Forderung nicht genannt. Jedoch sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben.

Scan: Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021


Rigo Forderungs AG angeblich Mitglied im BDIU

Das vorliegende Schreiben zeigt jede Menge Logos, welche die Glaubwürdigkeit der Forderung stärken sollen. Rigo Forderungs AG soll demnach ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die Rigo Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Rigo Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln

Derzeit ist Hochsaison für dubiose Inkassoschreiben: eine Fordinal Forderungs AG fordert ebenfalls für die Teilnahme an einem Gewinnspiel und droht bei Nichtzahlung mit gerichtlichen Konsequenzen.

Titel: Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln


Noch ein Inkasso? Fordinal Forderungs AG fordert über 260 EUR

Es scheint, als gäbe es einen Zusammenhang zwischen der Urlaubszeit mit und dem Anstieg von dubiosen Inkassoforderungen. In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Anrufe, Faxe und Mails von besorgten Verbrauchern, die um Hilfe baten.

Unter den Forderungen ist auch das Schreiben einer Fordinal Forderungs AG aus Köln. Dieser Absender gibt vor, noch offene Beiträge für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel – in diesem Fall EuroWin24 Eurojackpot 6/49 – beitreiben zu wollen. Insgesamt wird eine Summe von 268,46 EUR gefordert, zahlbar innerhalb einer kurz gesetzten Frist.

Wir prüften das Unternehmen, ob es denn im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Wir konnten bei unserer Recherche keinen Eintrag finden. Demzufolge ist das Unternehmen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Zahlen Sie nicht!

Inkassoschreiben haben viele Gemeinsamkeiten

Bei unseren Recherchen stellten wir außerdem fest, dass es große Übereinstimmungen bei den zuletzt erhaltenen Forderungen der unterschiedlichen Absender gab. Eine möchten wir an dieser Stelle hervorheben. Die Email-Adresse „inkassbuero.de@gmail.com“ ist nicht nur auf dem Schreiben der Fordinal Forderungs AG angegeben, sondern ebenfalls auf dem der Buhrmann Inkasso AG, über die wir auch berichteten.

Vielleicht noch auffälliger ist neben der Email die Anschrift selbst: Beide Unternehmen sollen am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sitzen. Das ist sicherlich nichts Verbotenes, in einem Bürokomplex können sich einige Firmen eine Hausnummer teilen. Jedoch besteht hier der Verdacht, dass viele der vorliegenden Forderungen trotz unterschiedlicher Namen den/die gleichen Urheber haben.

Hinzu kommt, dass die Überweisung auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen soll – dies ist zumindest bei mehreren Forderungen der Fall. Jedoch wechseln auch hier die Kontoinhaber bzw. Zahlungsempfänger.

Scan: Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Fordinal Forderungs AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 20. August 2021

Franz HS Forderungs AG: Noch mehr Inkasso-Schreiben im Umlauf

Urlaubszeit, Inkassozeit. Die Ferienzeit neigt sich langsam dem Ende, dies lässt sich von den zahlreichen Forderungen, die uns auf Trab hielten, nicht sagen. Viele besorgte Verbraucher informierten uns über Zahlungsaufforderungen einer sogenannten Franz HS Forderungs AG. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren können.

Titel: Franz HS Forderungs AG: Noch mehr Inkasso-Schreiben im Umlauf

Letzte Mahnung von der Franz HS Forderungs AG aus Köln

In den vergangenen Tagen sind bei uns zahlreiche Anrufe und Emails eingegangen, die uns über diverse Forderungsschreiben unterschiedlicher Absender informierten. Über diese haben wir in mehreren Beiträgen innerhalb dieses Blogs berichtet. Heute kam eine weitere dazu: Die Firma Franz HS Forderungs AG fordert ebenfalls für die angebliche Teilnahme an „Eurowin24-Eurojackpot 6/49“.

Laut der vorliegenden Forderung werden ähnliche Formulierungen genutzt wie in bekannten Forderungen. In diesem Fall ist auch die Adresse keine unbekannte; erneut soll am Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln der Sitz der Firma Franz HS Forderungs AG sein.

Gewinnspiele: Forderung über 260 EUR

Für einen ungenannten Mandanten wird ein Dienstleistungsvertrag für die Teilnahme an Gewinnspielen gefordert. Innerhalb einer Frist von insgesamt 9 Tagen soll die Summe von 268,46 EUR auf ein Konto in der Slowakischen Republik (SK) überwiesen werden. Erkennbar ist das an der IBAN-Nummer; die ersten Buchstaben der langen Nummer verweisen auf das jeweilige Land.

Eine lange Liste an Drohungen ist dem Schreiben der Franz HS Forderungs AG zu entnehmen, angefangen von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. All die Dinge sollen eintreffen, sofern der Empfänger die Summe nicht fristgerecht zahlt.

Scan: Zahlungsaufforderung Franz HS Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Franz HS Forderungs AG / Aug 2021


Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Franz HS Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 5. August 2021

EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Scheinbar ist die Sommerzeit nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern auch bei fragwürdigen Inkasso-Firmen, die in großen Stückzahlen Droh-Briefe an Verbraucher senden. Derzeit steht unser Telefon kaum still, da Schreiben von einer EU Forderungs AG im Umlauf sind. Diese teilen in einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ mit, dass noch Kosten aufgrund der Teilnahme an einem Gewinnspiel offen sind. Besorgte Verbraucher fragen uns häufig, ob dieses Schreiben seriös ist.

Titel: EU Forderungs AG droht mit „Letzter außergerichtlicher Mahnung“


Mehr als 250 EUR für die Teilnahme an „Eurowin-24 Eurojackpot -6/49“

Ein Evergreen in unserem Blog sind Zahlungsaufforderungen, die aufgrund von Gewinnspielen verschickt werden. Bei einem Großteil fallen Schlagwörter wie „Eurowin“ und „Eurojackpot“. Nun liegt eine neue Forderung vor, ein Absendern namens EU Forderungs AG meldet sich, weil noch Kosten offen sein sollen.

Insgesamt wird die Summe in Höhe von 269,49 EUR gefordert. Innerhalb von 9 Tagen soll die Summe auf ein Konto im Ausland überwiesen werden – in diesem Fall Griechenland. Zahlungsempfänger ist eine „EU AG“. Die EU Forderungs AG soll laut des Briefkopfes am Theodor-Heuss-Ring in Köln ihren Sitz haben. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über inhaltlich ähnliche Forderungen einer „Köln Euro Inkasso AG“. Auch da sollte auf ein griechisches Konto gezahlt werden.

EU Forderungs AG: Drohung mit Mahnbescheid, Kontosperre etc.

Wie so häufig wird auch in diesem Fall nicht gespart, wenn es um die Beschreibungen der Folgen bei einer Nichtzahlung geht. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und noch mehr. Dabei steht nicht einmal fest, ob die Firma namens EU Forderungs AG überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen zu betreiben. Dazu müsste sie im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Unter der angegebenen Adresse konnten wir bei unserer Recherche weder ein Inkasso-Unternehmen oder eine Kanzlei ausmachen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Schreiben der EU Forderungs AG um keine seriöse Forderung handelt.

Auch wenn ein unerwartetes Schreiben von einem Inkassobüro oder eines Rechtsanwalts im ersten Moment erschrecken kann: Empfänger sollten diese Forderung nicht ohne Weiteres bezahlen. Eine vorab erfolgte Prüfung kann Geld und Nerven sparen!

Scan: EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021
EU Forderungs AG / Seite 01 / AUG 2021


Woran lassen sich seriöse Inkassoforderungen erkennen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens EU Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 17. Mai 2018

Ankündigung einer Zwangsvollstreckung durch Mainkas Solution Group

Uns liegt ein Dokument einer Firma namens Mainkas Solution Group vor. Das Schreiben trägt den Betreff „1. Mahnung – Sammelklagen – Ankündigung Zwangsvollstreckung“. Es sollen noch Beitragszahlungen offen sein, die nun durch das Unternehmen eingefordert werden. Haben Sie auch Post dieser Art erhalten? Hier erhalten Sie Fakten zu dem Thema.

Titel: Ankündigung einer Zwangsvollstreckung durch Mainkas Solution Group

Mainkas Solution Group fordert eine hohe Summe


Erneut wurde uns ein Schreiben vorgelegt, in welchem mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bzw. einer Zwangsvollstreckung gedroht wird, sofern nicht gezahlt wird. In diesem Fall stammt diese schriftliche Forderung von einer Firma namens „Mainkas Solution Group“, die laut Briefkopf in Hamburg ansässig sind.

Mainkas Solution Group schreibt: „Mit diesem Schreiben müssen wir Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Sammelklagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben (u.a. EuroMillions, EuroWinAg, Weblotto, EuroWin24, NKL/SKL EuroJackpot), diese haben sämtliche im Zahlungsverzug befindliche Beitragszahlungen Ihrer Kunden an uns abgetreten“.

Innerhalb von drei Tagen soll die Gesamtsumme in Höhe von 285,00 EUR überwiesen werden, um weitere Folgen zu vermeiden. Bei diesem Betrag handelt es sich um ein Vergleichsangebot, die Hauptforderung samt Mahn- und Inkassokosten würde laut des Schreibens 760,00 EUR betragen.

Wie seriös ist das Schreiben?


Die Mainkas Solution Group droht bei Nichteinhaltung der Frist mit weiteren Folgen, wie unter anderem einer „Pfändung zukünftiger Rentenansprüche“ sowie einer „SCHUFA-Meldung“. Zum Zwecke der Überweisung ist dem Schreiben ein Zahlschein beigefügt, der bereits zu Teilen ausgefüllt wurde.

Der Betrag in Höhe von 285,00 EUR soll an eine Mainkas Solution SRL überwiesen werden. Die angegebene Kontoverbindung verweist auf ein Konto in Rumänien.

Scan: Anschreiben "Mainkas Solution Group"
Anschreiben "Mainkas Solution Group" 


Empfänger einer solchen Forderung sollten wissen, dass die Mainkas Solution Group kein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen ist und somit stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt dazu berechtigt ist, Dienstleistungen einer Inkassofirma anzubieten und durchzuführen. Auch die im Schreiben angegebene Handelsregisternummer (Amtsgericht Hamburg) führt zu keinem Eintrag. Die genannte Telefonnummer ist im Ausland angesiedelt, genauer gesagt in Großbritannien. Eine Website für weitere Informationen ist nicht angegeben.

Update Dezember 2018


Vor wenigen Tagen erhielten wir erneut eine Forderung mit dem Betreff "1. Mahnung - Ankündigung Zwangsvollstreckung droht" von der Mainkas Group. Scheinbar hat an der Aufmachung des Schreibens keinerlei Änderungen stattgefunden zu haben, jedoch hat sich der geforderte Betrag geändert. Anbei ein Scan der aktuellen Forderung, Stand Dez 2018:


Scan: Anschreiben "Mainkas Solution Group" / Dez 2018
Anschreiben "Mainkas Solution Group" / Dez 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma Mainkas Solution Group erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 12. April 2018

Mahnung durch die „BDE Group“, Berlin

Frau W. ist Mitglied unseres Vereins und leitete ein Schreiben einer Berliner Firma namens BDE Group an uns weiter. Der Betreff lautet „1. Mahnung – Außerordentliche Kündigung / Beitragszahlungen“. Es wird verkündet, dass sämtliche Mitglieder im „Fachverbrand der Lotterie und Glücksspielanbieter“ (u.a. EuroMillions, MegaMillions, EuroWinAg, EMG49, EuroWin24, EuroJackPot) offene Forderungen gegenüber nicht gezahlter Beitragszahlungen an die BDE Group abgetreten wurden.

Titel: Mahnung durch die „BDE Group“, Berlin


Offene Kosten gegenüber Gewinnspielanbieter?


Frau W. soll zu den Kunden eines Gewinnspielanbieters oder einer Lotterie gehören und ihre Beiträge nicht bezahlt haben. Aus diesem Grund die Zahlung von 794,00 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung 743,00 EUR, den Mahnkosten 22,00 EUR und vorgerichtlichen Inkassokosten 29,00 EUR zusammen.

Sollte jedoch innerhalb der nächsten drei Tage gezahlt werden, würde ein Vergleichsangebot der BDE Group in Höhe von 314,00 EUR greifen. Um Frau W. zu einer sofortigen Zahlung zu bewegen, weist das Berliner Unternehmen darauf hin, dass somit auch das gerichtliche Mahnverfahren eingestellt wird. Des Weiteren sollen sämtliche Daten aus dem den System gelöscht werden, damit Frau W. nicht mehr durch Gewinnspielverbände kontaktiert wird.

Scan: Mahnung / BDE Group, Berlin
Mahnung / BDE Group, Berlin


Drohung mit Zwangsvollstreckung


Sollte die Frist nicht eingehalten werden, so wird die Gesamtforderung in Höhe von 794,00 EUR geltend gemacht und mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, eine Zwangsvollstreckung und einer Pfändung gedroht.

Der „Mahnung“ ist ein vorab ausgefüllter Überweisungsträger angehängt. Als Zahlungsempfänger ist eine „Bosphorus Escape SRL“ eingetragen. Die eingetragene Summe (314,00 EUR) soll auf ein Konto einer rumänischen Bank überwiesen werden.

Hilfe bei BDE Group


Haben Sie auch ein Schreiben der BDE Group erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

0201-176 790

oder per E-Mail:
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Donnerstag, 9. Juni 2016

€urowin24deutschland | Kanzlei fordert für Eurowin24

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung von „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ vor. Diese verlangt im Auftrag des Gewinnspieleintragdienstes €urowin24deutschland die Zahlung von nahezu 300 EUR. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen sollten.

Inkasso Bergmann – Zahlungsaufforderung für €urowin24deutschland

Nicht eingetragenes Inkassobüro fordert für Eurowin240


Mit großen Drohgebärden beginnt das Schreiben der „Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann“ aus Berlin. So soll die Firma laut eigener Aussage beauftragt worden sein, beim „zuständigen Mahngericht das gerichtliche Mahn- Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung“ in die Wege zu leiten.
Es soll laut dem Schreiben eine Gesprächsaufzeichnung vorliegen, welche den Vertragsabschluss beweisen soll. So sind insgesamt 298,69 EUR für einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag mit €urowin24deutschland von dem Empfänger des Schreibens zu zahlen. Die Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann räumt für die Zahlung einen Zeitraum von einer Woche ein.

Es drängt sich die Frage auf, ob diese Forderung gerechtfertigt ist. Denn es gibt keine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann in Berlin. Die in dem Schreiben angegebene Handelsregisternummer ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht gelistet.


Forderung von nahezu 300 EUR für €urowin24deutschland


Eine weitere Auffälligkeit dieser vorliegenden Forderung ist im beigelegten Überweisungsträger zu finden. So ist als Zahlungsempfängerin eine gewisse Anna K. angegeben. Ob Frau K. sich dessen bewusst ist, dass ihre Kontodaten für die Eurowin24 im Umlauf sind, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Laut des Forderungsschreibens sollen die 298,69 EUR also anhand des Zahlscheins nicht an die €urowin24deutschland überwiesen werden, sondern an die genannte Person Frau K.

Zahlungsaufforderung Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann €urowin24deutschland
Auszüge Zahlungsaufforderung | Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann für  €urowin24deutschland | 01.06.2016

Bereits vor einem Jahr gab es Meldungen über gefälschte Anwaltsschreiben im Auftrag der €urowin24deutschland. So schreibt unter anderem ein Internetportal, dass eine angebliche Anwaltskanzlei namens Wohlfeil & Partner auch für den Gewinnspieleintragsdienst rund 300 EUR forderte. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtete ebenfalls über die Schreiben und gibt sogar den Hinweis, dass als Absender die gleiche Adresse wie in dem aktuellen Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei INKASSO Bergmann verwendet wurde.

Aktuell berichtet auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen über dieses Schreiben für Eurowin24. Deshalb ist unter Umständen davon auszugehen, dass noch zahlreiche Forderungen dieser Art unterwegs sind.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Forderung im Auftrag von Eurowin24 erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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