Donnerstag, 27. August 2015

VSK Medienagentur | Allgemeine Bürgerinfo

Teure Firmenanzeigen in das Druckerzeugnis „Allgemeine Bürgerinfo“ werden von der VSK Medienagentur aus der Türkei an Gewerbetreibende vertrieben. Verbraucherdienst e.V. empfiehlt das zugeschickte Korrekturfax von der VSK Medienagentur nicht auszufüllen und nicht abzusenden. Denn dahinter verbirgt sich im Nachhinein eine Kostenfalle.



Vorsicht: Korrekturfax von der VSK Medienagentur aus der Türkei


Die Mitarbeiter der VSK Medienagentur aus der Türkei (Ismet Kaptan Mah. 1372 SK NO: 13, Cankaya – Konak) rufen nach Aussagen von Gewerbetreibende, Unternehmer bzw. Selbstständige mit der Bitte an, das ein späteres Korrekturfax auf seine Korrektheit zu überprüfen. Dieses Fax solle gegebenenfalls von dem Gewerbetreibenden korrigiert, ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Der Telefonverkäufer täuscht laut Angaben der betroffenen Gewerbetreibenden in dem Telefonat vor, das bereits eine Anzeige in das Printprodukt „Allgemeine Bürgerinfo“ von der VSK Medienagentur geschaltet sei. Wegen einer bevorstehenden Neuauflage der Printbroschüre „Allgemeine Bürgerinfo“ sei diese Bestätigung des Korrekturfaxes notwendig. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Allgemeine Bürgerinfo: Kosten über mehrere Tausend Euro


Der Gewerbetreibende, der einige Tage später das Korrekturfax für die Printbroschüre „Allgemeine Bürgerinfo“ an die VSK Medienagentur unterschrieben zurück schickt, und das Kleingedruckte nicht gelesen hat, läuft Gefahr in eine teure Kostenfalle zu tappen. Denn Kosten in der Höhe von mehreren Tausend Euro können bei einer Auftragsbestätigung für das Printprodukt „Allgemeine Bürgerinfo“ von der VSK Medienagentur entstehen. Obwohl das georderte Anzeigenfeld für den Firmeneintrag bei der VSK Medienagentur nur 389 EUR kosten soll, fallen zum Beispiel mit dem Satz und mit dem Versand zusätzliche Kosten für den Gewerbetreibenden an. Ebenfalls bestellt der Gewerbetreibende mit der Auftragsbestätigung nicht nur eine Auflage des Printprodukts „Allgemeine Bürgerinfo“. Insgesamt werden mit der Zusendung des unterschriebenen und ausgefüllten Korrekturfaxes an die VSK Medienagentur sogar drei Auflagen innerhalb eines Jahres in Auftrag gegeben.

Widerruf des Vertrags mit der VSK Medienagentur nicht mehr möglich


Die Rechnung für das Printprodukt „Allgemeine Bürgerinfo“ wird von der VSK Medienagentur erst nach circa 14 Tagen an den Kunden geschickt. Nach Erhalt der Rechnung ist das von der VSK Medienagentur großzügig eingeräumte Rücktrittsrecht abgelaufen. Ein Widerruf des abgeschlossenen Vertrags ist auch nicht möglich. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert am Verbrauchertelefon


Bei dem Printprodukt „Allgemeine Bürgerinfo“ handelt es sich um eine Dienstleistung, deren versprochener Werbenutzen möglicherweise nicht erreicht wird. Unser Verein informiert Sie gerne am Telefon oder per E-Mail über Firmeneinträge in das Printprodukt „Allgemeine Bügerinfo“.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Atelco | Insolvenz | Erfahrungen


Seit dem 23. Juli 2015 ist die Atelco Computer Aktiengesellschaft (Dieselweg 5, Möhnesee) mit Ladengeschäften unter anderem in Köln, Bochum und Dortmund insolvent. Kunden, die bereits per Vorkasse bei dem PC-Händler einkauften, bekommen schlimmstenfalls ihre bestellte Ware bzw. das vorher gezahlte Geld nicht wieder zurück. Haben Sie Probleme mit Ihrer Warenbestellung bezüglich der Insolvenz des Computerhändlers Atelco?

Bild Atelco Insolvenz Erfahrungen


Insolvenzverfahren der Atelco Computer Aktiengesellschaft kann sehr lange dauern


Das Insolvenzverfahren des Computerhändlers Atelco kann noch mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. In der Regel erhalten die Kunden erst das Geld für die im Voraus bezahlte Ware zurück, nachdem alle übrigen Gläubiger bedient wurden. Denn oft werden zuerst die Lieferanten bei einem Insolvenzprozess mit den zu zahlenden Geldern berücksichtigt. So kann es durchaus möglich sein, dass die Kunden zum jetzigen Zeitpunkt kein Geld aus der Insolvenzmasse erhalten werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Verlust von circa 2,4 Millionen EUR im Geschäftjahr 2013 / 2014


Bei der Atelco Computer Aktiengesellschaft handelt es um ein bundesweit bekanntes Unternehmen, welches bereits im Jahr 1988 in Essen im Ruhrgebiet gegründet wurde. Später wurde der Firmensitz nach Möhnsee (Kreis Soest) verlegt. Der Computerhändler war lange Zeit (nach eigenen Angaben) ein führender Händler für PC-Hardware und Unterhaltungselektronik in Deutschland. Vor dem Insolvenzantrag betrug im Geschäftsjahr 2013 / 2014 der Jahresumsatz des Händlers bei rund 113,9 Millionen EUR, jedoch bei einem Verlust von circa 2,4 Millionen EUR. Letztmalig war der PC-Händler Atelco in den Jahren 2009 bzw. 2010 mit dem Verkauf seiner Produkte aus dem Computerbereich profitabel. Die Krise des PC-Händlers aus NRW zeichnete sich also schon vor etlichen Jahren ab.

Stornierung der Vorkassebestellungen garantiert?


Verbraucherdienst e.V. fiel auf, dass Kunden noch Waren auf der Webseite www.atelco.de (auch mit Vorkasse via PayPal) bestellen können. Auf einer schwer zu findenden Unterseite nimmt der Computerhändler Atelco unter dem Stichwort „Zeit für Veränderung!“ mit einer Erklärung zur Insolvenz Stellung. „Die Bezahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter ist für drei Monate bis einschließlich zum 30.09.2015 über die Zahlung von Insolvenzgeld sichergestellt.“, heißt es dort. „Vorkassezahlungen zur Warenbestellung sind inzwischen wieder möglich. Die Lieferung der Ware bzw. die Rückzahlung des Geldes bei Stornierung wird für alle Vorkassebestellungen ab dem 23.07.2015 durch den Insolvenzverwalter garantiert.“, wird in der Meldung zur Pleite von dem Händler Atelco dem Kunden eingeräumt.

Zukunft des PC-Händlers Atelco ist noch ungewiss


Laut der aktuellen Stellungnahme des Computerhändlers aus Möhnesee seien die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für drei Monate bis zum 30.09.2015 über die Zahlung des Insolvenzgeldes gesichert. Derzeitig lote der Vorstand mit dem Insolvenzverwalter eine „langfristige Sanierung bzw. Restrukturierung“ von Atelco aus. Bereits seien mit dem Lieferanten Absprachen getroffen worden um die weitere Belieferung des Unternehmens sicherzustellen. Somit ist die weitere Zukunft des Computerhändlers Atelco leider noch weiter ungewiss. Aus diesem Grund sollte bei Problemen bezüglich bestellter Ware, die mit Vorkasse bezahlt wurde, schnell gehandelt werden. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die Insolvenz des Computerhändlers


Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Bestellung seit der Insolvenz bei Atelco gemacht? Wurde Ihre per Vorkasse gelieferte Ware trotz der Insolvenz des PC-Händlers geliefert? Bitte berichten Sie uns Ihre Erlebnisse mit dem insolventen Computerhändler aus Möhnesee (Kreis Soest). Apropos – auch die Internethändler www.Hardware-Versand.de bzw. www.Anobo.de sind ebenfalls von der Insolvenz betroffen, da diese Verkaufsplattformen ebenfalls von Atelco Computer Aktiengesellschaft betrieben werden. Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne am Telefon oder per E-Mail bei Problemen bezüglich der Insolvenz des bekannten Computerhändlers Atelco.


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Mittwoch, 26. August 2015

BDN Media | Bürgerinfo

Erneut liegen dem Verbraucherdienst e.V. Dokumente vor, in denen die Firma BDN Media aus der Türkei versucht, Werbeanzeigen für das Printprodukt „Bürgerinfo“ zu verkaufen. Gewerbetreibende werden in der Regel per Fax kontaktiert. Wer so ein Korrekturfax allerdings zurückschickt, landet schnell in einer Kostenfalle.


BDN Media | MMC Marketing Ltd | Bürgerinfo

Update 16.09.2015: BDN Media weiter aktiv


BDN Media für „Bürgerinfo“: Kostspielige Werbeanzeigen


Mittels Korrekturfax wurde ein Gewerbetreibender von der BDN Media kontaktiert, die Werbeanzeigen für ein Printprodukt verkauft. Die Anzeige soll in dem „bekannten Werbeobjekt Bürgerinfo“ erscheinen. Es wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Auftragserteilung gewährt. Insgesamt soll der Vertrag für ein Jahr gelten, wobei innerhalb des Jahres je Quartal drei weitere Auflagen mit der gebuchten Anzeige der „Bürgerinfo“ erscheinen sollen. Zwar wird auch erwähnt, dass die Deutsche Post AG für die Zustellung des Werbeobjekts zuständig sein soll, doch fehlen jegliche Angaben über die Auflage oder das Verteilungsgebiet. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Anzeige selbst soll pro Anzeigenfeld – mit einer Größe von 30cm² - 399 EUR kosten. Zusätzlich kommen einmalig die Kosten für den Satz 149 EUR, Farbe 199 EUR und Versandkosten 28 EUR hinzu.

Fax | BDN Media | Bürgerinfo | 10.06.2015
Fax | BDN Media | Bürgerinfo | 10.06.2015


MMC Marketing Ltd verschickt Rechnung für Bürgerinfo


Sollte der Gewerbetreibende das Korrekturfax zurückschicken, erhält er wenige Tage später eine Rechnung durch die MMC Marketing Ltd aus London, England. Die MMC Marketing hat auch eine Adresse in Hamburg, die auf der Rechnung angegeben ist. Doch bei der Recherche stellt sich heraus, dass sich unter der Postanschrift "Am Kaiserkai 69" in 20457 Hamburg das CS-Businesscenter befindet, in dem man virtuelle Büros mieten kann.

In dieser Rechnung werden für das Druckobjekt „Bürgerinfo“, welche laut Schreiben von der BDN Media gebucht wurde, insgesamt 1174 EUR verlangt. Sollten Gewerbetreibende diese Summe nicht zahlen, folgt eine Zahlungserinnerung beziehungsweise eine Mahnung.

MMC Marketing Ltd | Rechnung für Bürgerinfo | 24.07.2015
MMC Marketing Ltd | Rechnung für Bürgerinfo | 24.07.2015 

MMC Marketing Ltd | Zahlungserinnerung für Bürgerinfo | 24.07.2015
MMC Marketing Ltd | Zahlungserinnerung für Bürgerinfo | 07.08.2015

Update 16.09.2015: BDN Media weiter aktiv

Wir erhielten durch ein Großhandelsunternehmen, welches im Ruhrgebiet beheimatet ist, eine Mail bezüglich BDN Media. Auch dieses Unternehmen wurde auf die hier geschilderte Art und Weise per Korrekturfax kontaktiert. In diesem Fall wurde behauptet, dass bereits eine Anzeige vor fünf Jahren existiert hätte.

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Am Dienstag haben wir einen Anruf von der BDN-Media erhalten. Uns wurde erzählt, dass wir vor 5 Jahren eine ********-Anzeige in der »Bürgerinfo« Duisburg geschaltet hätten. Nächstes Jahr werde der Vertrag auslaufen. Daraufhin hat uns die Dame ein Fax geschickt – mit der Bitte um Antwort an eine Faxnummer. Auch anderen Häusern der ******** hat BDN-Media eine entsprechende Geschichte aufgetischt.
Anbei erhalten Sie das Fax welches uns zugegangen ist. Bei Recherchen zu der Firma sind wir auf Ihren Link (http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/08/bdn-media-buergerinfo.html) gestoßen.


Mit freundlichen Grüßen
******* ****
- Unternehmens- und Markenkommunikation - 


Verbraucherdienst e.V. informiert bei Anzeigenbetrug


Es handelt sich bei den Werbeanzeigen in dem Printobjekt „Bürgerinfo“ möglicherweise um eine nutzlose Dienstleistung. Die BDN Media (Istasyon Yolu Sk.No 3/1, 34830 Istanbul) wendet sich scheinbar per Spam-Fax an Gewerbetreibende, um eine teure und nicht überprüfbare Anzeigen-Offerte in einem Druckobjekt zu verkaufen. Sollten Sie ein solches Fax an BDN Media oder MCC Marketing zurückgeschickt haben und somit in einer Kostenfalle gelandet sein, bietet
Verbraucherdienst e.V. Informationen an. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

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Dragon Slim Xtreme | Kapseln | Erfahrungen

Welche Erfahrungen haben Sie mit der Internet-Bestellung der Abnehmkapseln Dragon Slim Xtreme gemacht?  Kann bei einer Bestellung der Kapseln Dragon Slim Xtreme ein monatliches Abo die Folge sein? Dass es sich bei einer Bestellung der Abnehmkapseln übers Internet um einen Abovertrag handelt, ist möglicherweise nicht auf dem ersten Blick erkennbar. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
Dragon Slim Xtreme | Kapseln | Erfahrungen

Erfahrungen bei einer Bestellung von Dragon Slim Xtreme-Kapseln


Mit den Werbeversprechen „Mehr Kalorien verbrennen“, „Energie-Level verstärken“, „Stoffwechsel erhöhen“, „100% natürlich“ sowie mit „100%-ige Zufriedenheit oder Geld zurück“ wird die Schlankheitskapsel auf der deutschsprachigen Internetseite de.dragonslim.com beworben. Um den Umsatz mit den Abnehmkapseln Dragon Slim Xtreme zu steigern, wird diese Webseite mit einer einer jungen schlanken Frau beworben. Neben der sympathisch lächelnden Frau wird der Neukunde mit einer für den Verkauf der Kapseln wichtigen Frage konfrontiert: „Wohin sollen wir Ihre Flaschen schicken?

Kostenpflichtiges Abo: 149 / 299 / 449 EUR plus 19 EUR Versandkosten!


Ein Abschluss eines rechtwirksamen Vertrags im Internet für die Kapseln Dragon Slim Xtreme ist denkbar einfach. Der Konsument muss bei einem Kauf der Wunderkapseln nur noch den „Vor- und Nachnahme, die „Adresse“, die „Postleitzahl“ und die „Stadt“ eintragen, die Auswahl der Packungsgröße treffen, die „Verkaufs- und Lieferbedingungen“ akzeptieren sowie zum Schluss auf den „Kaufen“-Button drücken. Die Kapseln lassen sich als eine Flasche (60 Pillen) für 149 EUR, (voreingestellt) als drei Flaschen (180 Pillen) für 299 EUR oder sogar als sechs Flaschen (360 Pillen) für sage und schreibe 449 EUR im Internet auf de.dragonslim.com bestellen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Dragon Slim Xtreme-Kapseln werden monatlich an den Kunden geliefert


Nach dem Bestätigen des „Kaufen“-Button ist dann allerdings ein Vertrag über eine Abolieferung mit der Abnehmpille Dragon Slim Xtreme abgeschlossen worden. Beim genauen Lesen der Hinweise auf der Webseite fällt jedoch auf, dass der Verbraucher nicht nur einmal die teuren Kapseln Dragon Slim Xtreme bestellt hatte, sondern dass eine kostspieliges Abo abgeschlossen wurde. Dann erhält der Konsument eine monatliche Lieferung der Abnehmkapseln Dragon Slim Xtreme für je 149 / 299 / 449 EUR plus 19 EUR Versandkosten. Für einen Kauf von den Dragon Slim Xtreme-Kapseln auf Rechnung fällt für den Verbraucher zusätzlich eine Gebühr von 19 EUR an. Auf der Website ist zu lesen:

„Ich erhalte eine monatliche Lieferung für den regulären Preis von 149 EUR sofern ich mich nicht abmelde. Ich kann den automatischen Lieferservice jederzeit beenden. Die Versandkosten belaufen sich auf 19 EUR Falls ich mich für einen Kauf auf Rechnung entscheide, beläuft sich die Gebühr dafür auf 19 EUR“

Kein Impressum auf der Homepage zu finden


Ebenfalls gibt die Webseite de.dragonslim.com kein Impressum an. Daher lässt es sich nicht exakt nachvollziehen, welches Unternehmen hinter den Kapseln Dragon Slim Extreme steckt und diese im Internet vermarktet. Erst nach einer Bestellung der Abnehmkapseln ist davon die Rede. Dragon Slim Xtreme sei möglicherweise im Eigentum der Aliaz Cooperation SIA (einer lettischen Firma aus Riga) und würde von dieser vertrieben.


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Montag, 24. August 2015

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Haben Sie Erfahrungen mit einer Rechnung von der HRB Tailor GmbH aus Frankfurt am Main (Westendstraße 19) gemacht? Die Frankfurter Firma vermarktet Handelsregisterbekanntmachungen in eine private Onlinedatenbank an Gewerbetreibende. Der Gewerbetreibende, der die anschließende Rechnung von der HRB Tailor GmbH bezahlt ist dann leider in eine Kostenfalle getappt.

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Rechnung von der HRB Tailor GmbH über 796 EUR


Unmittelbar nach einer Handelsregisteränderung im Bundesanzeiger verschickt die HRB Tailor GmbH einen Brief an das entsprechende Unternehmen. Der Inhalt dieses Schreibens ist eine Aufforderung für einen Eintrag für 796 EUR in die private Onlinedatenbank der Frankfurter Firma HRB Tailor GmbH. Bei einer Änderung im Handelsregister durch den Gewerbetreibenden erhält dieser im Anschluss eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in das private Register der HRB Tailor GmbH (http://www.handelsregisterbekanntmachungen.eu) - mit einem vorgefertigten Überweisungsträger. Damit soll es dem Gewerbetreibenden äußerst leicht gemacht werden den geforderten Geldbetrag für die dazugehörige Rechnung schneller zu überweisen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Fake Rechnungen: Keine amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen

Das uns vorliegende Schriftstück ist nur eine kostenlose Offerte. Bei der Dienstleistung des Frankfurter Unternehmens HRB Tailor GmbH handelt es sich um eine nichtamtliche Eintragung in ein private Registers der Firma, die jedoch als amtlich wirkende Handelsregister-Bekanntmachungen getarnt sind. Bei privaten Handelsregister-Bekanntmachungen in ein x-beliebiges Verzeichnis besteht in Deutschland keine gesetzliche Eintragungspflicht. Denn seriöse Handelsregister-Bekanntmachungen werden niemals von einer privaten Firma (wie der HRB Tailor GmbH) durchgeführt. Eine Warnung vor unlauteren Anbietern findet sich auch im der Online-Version des Bundesanzeigers.

Registergericht und Notar bei amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen zuständig


In der Regel ist ein beauftragter Notar bzw. ein zuständiges Registergericht in Deutschland für Handelsregister-Bekanntmachungen bei Gewerbetreibenden, Unternehmern oder Selbstständigen zuständig. Deren Dienstleistungen bezüglich Handelsregister-Bekanntmachungen können durchaus kostenpflichtig sein und mehrere Hundert Euro kosten. Üblicherweise werden die Firmenänderungen in einem Handelsregister von einem Notar beglaubigt. Anschließend wird die abgeänderte elektronische Signatur an das zuständige Registergericht (und nicht die HRB Tailor GmbH!) weiter geleitet und verarbeitet. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015
HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015

Erfahrungen mit Kostenfallen - Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Haben Sie einen Vertrag mit der HRB Tailor GmbH bezüglich einer Handelsregister-Bekanntmachung abgeschlossen?


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Freitag, 21. August 2015

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Bargeldloses Zahlen über das eigene Smartphone per SMS mittels eines Bezahlcodes (zum Beispiel über die Zong GmbH - einer Tochter der PayPal), ohne vorher eine Bank aufsuchen zu müssen, ist heute eine Zahlung mittels SMS eine bequeme und einfache Sache. Der Verbraucher braucht dazu weder eine Bankkarte oder noch einen Bankmitarbeiter um einen x-beliebigen Geldbetrag bargeldlos zu überweisen. Es ist jedoch ärgerlich, wenn es unbekannte Cyberkriminelle auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Auf Facebook, Skype, WhatsApp oder anderen sozialen Medien versuchen Cyberkriminelle mittels Betrug durch falsche Profile an Ihre persönliche Handynummer zu gelangen um anschließend Ihr Bankkonto zu plündern.

Zong GmbH | SMS | Betrug bei Facebook

Wie funktioniert der Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH?


Betrüger hacken sich zuerst in ein unbekanntes Facebook-Konto ein. Anschließend werden in großer Zahl entsprechende Nachrichten an die gesamte Freundesliste des gehackten Facebook-Opfers geschickt. Mit der Bitte um die Zusendung der persönlichen Mobilfunknummer werden die Facebook-Betrugsopfer anschließend in die SMS-Falle gelockt. Die Cyberkriminellen geben nun mittels einer SMS über die Zong GmbH (einer PayPal-Tocher aus Düsseldorf) eine fingierte Rechnung in Zahlung. Daraufhin wird das Facebook- bzw. WhatsApp-Betrugsopfer von den Kriminellen erneut kontaktiert. Mit der zweiten Kontaktaufnahme soll das Opfer über das Mobiltelefon den gerade eben zugeschickten Bezahlcode (TAN-Nummer) bestätigen, der zur Betrug benötigt wird. Erst mit dem Erhalt der nächsten Telefonrechnung erfährt das Opfer den Facebook-Betrug mittels SMS über die Zong GmbH. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Geben Sie nicht ungeprüft Ihre Telefonnummer oder Ihre Bankdaten weiter!


Seien Sie äußerst vorsichtig und skeptisch, wenn Sie von anonymen Usern in sozialen Medien (Facebook, WhatsApp etc.) zur Bestätigung von Bezahlcodes oder zur sogar zur Herausgabe Ihrer persönlichen Bankdaten aufgefordert werden. Denn in der Anonymität der sozialen Medien können sich auch Betrüger mit gefälschten Profilen verbergen, die sich nur auf Ihr Geld auf Ihrem Bankkonto abgesehen haben. Schon bei dem kleinsten Verdacht sollten Sie mit dem Gegenüber (sofern möglich) in Kontakt treten. Schlimmstenfalls muss jedoch die Polizei kontaktiert werden, sollten Sie Ihre eigene Mobilfunknummer oder Ihre Bankdaten anonymen Betrügern mitgeteilt haben. Seien Sie bitte immer umsichtig bei der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten in sozialen Medien.
Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Verbraucherdienst e.V. kann  bezüglich des SMS-Bezahldienstes Zong GmbH kontaktiert werden


Einen Beitrag zu diesem Thema veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Focus Online. Haben Sie weitere Fragen zu dem Betrug mit den Bezahlcodes von dem SMS-Bezahldienst Zong? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon zu den Tricks der Cyberkriminellen. Auch ein Kontakt über unser E-Mail-Postfach ist möglich.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Trend Media Ltd. | Anzeigenbetrug | Zypern

Aus Zypern kommt die Trend Media Ltd. mit ihrem Printprodukt „Informationsfolder“. Obwohl dieses Unternehmen ihren Firmensitz auf der Mittelmeerinsel Zypern hat, vermarktet diese Firma ein „altmodisches“ Anzeigenprodukt an deutsche Gewerbetreibende, Unternehmer und Selbstständige. Es handelt sich um eine klassische Print-Anzeige der Firma Trend Media Ltd. aus Zypern, die im Rahmen eines Informationsfolders verteilt werden soll. Was für ein Folder damit gemeint ist, bleibt dabei offen. Verbraucherdienst e.V. vermutet einen Anzeigenbetrug, da das Produkt nicht nachprüfbar ist.

Trend Media Ltd. | Anzeigenbetrug | Zypern

Trend Media Ltd. von der Mittelmeerinsel Zypern


Die sogenannte Anzeigen-Offerte wird von der Trend Media Ltd. aus Zypern (Lord Byron Street 61-63, Larnaka) vermarktet, die sich per Spam-Fax bei Gewerbetreibenden meldet. Diese sollen das Fax ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken, Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Anrufer der Trend Media Ltd. sich auf bereits geschaltete Anzeigen aus anderen Bereichen berufen, die der Gewerbetreibende in der Vergangenheit geschaltet hat. Infolgedessen soll eine Verlängerung durchgeführt werden. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Hat der Gewerbetreibende das Spam-Fax nach Zypern zurückgeschickt, ist dieser leider in eine Kostenfalle getappt!

Anzeigenbetrug? Vier Auflagen kosten insgesamt 2.820 EUR


Die Anzeigen-Offerte in einem unbekannten „Informationsfolder“ von der Trend Media Ltd. kostet für den Gewerbetreibenden insgesamt 2.820 EUR netto (für vier Auflagen in zwei Jahren). Für eine Auflage eines „Informationsfolder“, bei dem die Auflagenanzahl nicht bekannt ist, werden 705,50 EUR verlangt. Der Nettopreis des „Informationsfolders“ beträgt zwar nur 399 EUR netto. Dazu kommen allerdings noch die Kosten für den Satz, Repro und Gestaltung (149 EUR), Farbe (129 EUR) und dem Versand (28,50 EUR) hinzu. Die Rechnung für den Informationsfolder soll der Gewerbetreibende innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt bezahlen.

Nutzen Sie unser Verbrauchertelefon


Verbraucherdienst e.V. kann gerne bezüglich der Anzeigen-Offerte von der Trend Media Ltd. aus Zypern kontaktiert werden.  Über unsere Hotline oder per E-Mail ist unser eingetragener Verein erreichbar. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

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Betrug | Call ID Spoofing | Deutschland

Wir warnen vor Betrug mit dem sogenannten Call ID Spoofing in Deutschland! Hat schon einmal ein Staatsanwalt Sie auf Ihrem Handy angerufen? In dem Call ID Spoofing Anruf forderte ein angeblicher Staatsanwalt wegen frei erfundener staatsanwaltlichen Ermittlungen von Ihnen eine hohe Summe Geld? Dann sollten Sie auf jeden Fall Ihren Hörer auflegen, denn dann sind in der Regel skrupellose Betrüger am Werk, die Call ID Spoofing-Dienste wie „Telespoof“, „Cidspoof“ oder „Spoofcard“ zum Betrug benutzen.

Betrug | Call ID Spoofing | Deutschland

Betrug mit Call ID Spoofing: Was ist das?


Durch Call ID Spoofing wird anstatt der originalen Telefonnummer des Anrufers eine frei wählbare Rufnummer bei dem Angerufenen angezeigt. Inzwischen ist das Fälschen einer seriösen Telefonnummer (zum Beispiel von einem Staatsanwalt) mittels eines Call ID Spoofing-Dienstes wie „Telespoof“, „Cidspoof“ oder „Spoofcard“ kein technisches Problem mehr. Der gefälschte Anruf erfolgt dann über den Computer des angerufenen Opfers. Dabei wird die letzte Zahl der Durchwahl des Angerufenen so geschickt manipuliert, dass der Rückrufende sofort bei dem jeweiligen Betrüger landet. Dieser meldet sich dann als zum Beispiel als ein fingierter Staatsanwalt, als ein falscher Verbraucherschützer, als ein gefälschter BKA-Ermittler oder als ein erfundener Rechtsanwalt. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Kein Staatsanwalt aus Deutschland ruft Sie unaufgefordert an!


Auf jeden Fall sollten Sie sofort misstrauisch werden, wenn in Deutschland ein Staatsanwalt bei Ihnen unaufgefordert anruft. Denn für gewöhnlich ruft niemals die „echte“ Staatsanwaltschaft in Deutschland bei einem unbescholtenen Bürger an und setzt diesen unter massiven Druck. Dabei drängt dieser den ahnungslosen Verbraucher oft noch zur Herausgabe der persönlichen Kontoverbindung oder anderen sensiblen Zahlungsinformationen. Diese Zahlungsinformationen sollten Sie niemals herausgeben – auch wenn der Anrufer vortäuscht, ein seriöser Staatsanwalt aus Deutschland zu sein. Auch wenn sich kein Verbraucher in Deutschland einen unangemeldeten Telefonanruf von einem Staatsanwalt wünscht, drohen die geschickten Betrüger oftmals mit einer fingierten Vorladung vor einem Gericht als auch mit einer hohen Geldsumme. Die unangenehme Situation nutzen die Betrüger dann skrupellos aus, wie Focus Online berichtete!

Spoofing Betrug: Überweisung einer hohen Geldsumme an den Betrüger


Oftmals wird der durch Call ID Spoofing angerufene Verbraucher in die Irre geführt, indem ihm ein hoher Gewinn bei einer vermeintlich seriösen Lotteriegesellschaft zugesprochen wird. Um diesen angeblichen Gewinn zu erhalten, muss allerdings ein hoher Betrag vorab überwiesen werden. Dabei handelt es sich laut Anrufer um Bearbeitungsgebühren oder einen Ausgleich um entstandene Auslagen zu decken. Erst nach der Zahlung soll die Überweisung des Gewinns erfolgen. Der Verbraucher wird jedoch keinerlei Gewinne erhalten und das überwiesene Geld ist ebenso verloren.
Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

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Dienstag, 18. August 2015

PrintMediaService Ltd. | Bürgerinformationsfolder | London

Heute warnen wir vor dem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“ von der PrintMediaService Ltd. aus London. Das Unternehmen vertreibt per Cold Call Einträge an Gewerbetreibende. Handelt es sich um Abzocke?

PrintMediaService Ltd. | Printprodukt „Bürgerinformationsfolder“

„Bürgerinformationsfolder“ von der PrintMediaSevice Ltd. ist ein „altmodisches“ Printprodukt


Per Cold Call vertreibt diese britische Firma (196 High Road Wood Green London N22 8HH) keinen sonst üblichen kostenpflichtigen Eintrag in ein Online-Branchenbuch. Bei dem beworbenen „Bürgerinformationsfolder“ handelt es sich nämlich um ein „altmodisches“ analoges Printprodukt. Dabei wird gegenüber dem Gewerbetreibenden, dem Selbstständigen bzw. dem Unternehmer am Telefon per Cold Call suggeriert, dass es sich hierbei lediglich um eine Verlängerung der „alten“ Anzeige bzw. um eine Neuauflage der Printbroschüre handeln würde. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Das Ziel ist ein kostenpflichtiger Neuabschluss mit dem Gewerbetreibenden


Hatte sich der Gewerbetreibende von dem Telefonverkäufer zu einer angeblichen Fortsetzung der Firmenanzeige in den „Bürgerinformationsfolder“ überreden lassen ist es jedoch zu einem Neuabschluss des kostenpflichtigen Abo-Werbevertrags mit der PrintMediaService Ltd. gekommen. Da Gewerbetreibende jedoch keinerlei Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen (auch bei einem Fernabsatzvertrag § 312b BGB) besitzen kann dieser nur noch im Nachhinein juristisch angefochten werden. Oftmals wird allerdings in der sonst üblichen Hektik des tagtäglichen Geschäftsalltags von den Gewerbetreibenden übersehen, wenn ein rechtswirksamer Vertrag hinsichtlich des Printprodukts zustande kam. Dann kann der abgeschlossene Vertrag mit der PrintMediaService Ltd. aus London nicht mehr gekündigt werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

2.944 EUR netto für vier Auflagen des Printprodukts „Bürgerinformationsfolder“


Der am Telefon per Cold Call abgeschlossene Vertrag für den „Bürgerinformationsfolder“ ist im Nachhinein für den Gewerbetreibenden, Unternehmer oder Gewerbetreibenden ziemlich teuer. Für die geplanten vier Auflagen des „Bürgerinformationsfolders“ soll dieser innerhalb einer Laufzeit von zwei Jahren insgesamt 2.944 EUR netto berappen. Pro Auflage verlangt die britische Firma PrintMediaService Ltd den stolzen Betrag von 736 EUR. Dieser recht hohe Geldbetrag gliedert sich in den Nettopreis für die jeweilige Auflage (399 EUR), den Satz für den Farbdruck (159 EUR) sowie für den Versand (29 EUR) auf.


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Niederrhein Energie Wasser | NEW | Anbieterwechsel des Stromvertrags durch Haustürgeschäft

Haben Sie auch an Ihrer Haustür einen Stromvertrag mit der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW) aus (womöglich aus Versehen) abgeschlossen?

Niederrhein Energie Wasser | NEW | Anbieterwechsel des Stromvertrags durch Haustürgeschäft

Haustürgeschäfte von angeblichen Mitarbeitern von der EWE Aktiengesellschaft aus Oldenburg


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sowie der Verbraucherdienst e.V. aus NRW warnen vor Haustürgeschäften angeblicher Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft aus Oldenburg. Das Ziel dieser Verkaufsmasche an der Haustür ist nicht nur das Informieren über Stromtarife, sondern der erfolgreiche Abschluss eines neuen rechtskräftigen Stromvertrags mit der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW). Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Neuer Stromvertrag von der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ aus Mönchengladbach


Obwohl die angeblichen Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft stammen sollten, vermittelten diese neue Abschlüsse von Stromverträgen, dessen Unterlagen die Wort-Bild-Marke „NEW“ (die Abkürzung für die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ aus Mönchengladbach) enthalten sollen. Auf Nachfrage der Konsumenten (die Haustürgeschäfte abschlossen), was die Abkürzung „new“ (gleich „neu“) zu bedeuten hätte, wurde dem Konsumenten gesagt, dass es sich hierbei um einen „neuen“ Vertrag handeln würde. Der Anbieterwechsel fiel allerdings erst auf, als das Begrüßungsschreiben für den neuen Stromkunden von der „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ (NEW) zugeschickt wurde. Denn die angeblichen Mitarbeiter von der EWE Aktiengesellschaft hatten die Durchschrift bei Vertragsabschluss dem Verbraucher nicht vorgelegt.

Wer ist die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“?


Die „Niederrhein Energie und Wasser GmbH“ ist eine Tochtergesellschaft im kommunalen Besitz von der „NEW AG“ aus Mönchengladbach. Das kommunale Versorgungsunternehmen „NEW AG“ ist hauptsächlich für die Energie- und Wasserentsorgung sowie für die Abwasserentsorgung am Niederrhein und für die Stadt Mönchengladbach tätig. Die „NEW AG“ war früher die ehemals „Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG“ (NVV AG). Diese ist im Jahr 1998 aus der „Niederrheinische Licht- und Kraftwerke AG“ (NLK AG), der „RWE Stromversorgung Mönchengladbach“, sowie den „StadtwerkenMönchengladbach“ entstanden. Auch als regionaler Dienstleister des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Linienbussen und dem Betrieb von Hallen- und Freibädern ist die NEW AG aus Mönchengladbach tätig. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Verbraucherdienst e.V. kann am Verbrauchertelefon kontaktiert werden


Haben Sie auch ein Haustürgeschäft abgeschlossen, woraus ein neuer Stromvertrag für Sie wurde? Ist der abgeschlossene Stromvertrag im schlimmsten Fall mit schlechteren Konditionen als ihr alter Vertrag? Verbraucherdienst e.V. kann per E-Mail oder am Verbrauchertelefon kontaktiert werden.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Disneyland Paris | Tickets | Werden deutsche Besucher stärker zur Kasse gebeten?

Gibt es nun den „Sommerlochaufreger des Jahres 2015“ wegen überhöhter Ticket-Preise für deutsche Besucher vom Disneyland Paris?

Disneyland Paris | Tickets | Werden deutsche Besucher stärker zur Kasse gebeten?


Überhöhe Preise für deutsche Disneyland Paris-Besucher


Wegen überhöhter Preise für Frankreichs beliebteste Attraktion für deutsche Urlauber schaltete sich inzwischen die EU-Kommission bezüglich Preisdiskriminierung von ausländischen Gästen ein. Die Differenz der Eintrittspreise zwischen französischen, britischen und deutschen Disneyland Paris-Besuchern ist dabei recht groß. Teilweise betragen die Preisdifferenzen zwischen Briten, Franzosen und Deutschen bis zu 1.000 EUR!  Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Disneyland Paris erspart eine teure Reise nach China, Hong Kong, Japan oder den USA


Haben Sie schon in Disneyland Paris Ihre Freizeit verbraucht? Für europäische Disney-Fans ist dieser Freizeitpark in 77777 Marne-la-Vallée (32 Kilometer östlich von Paris) leicht zu erreichen. Fans brauchen nicht in das „Disneyland“ in Anaheim (USA), das „Hong Kong Disneyland“, das „Tokio Disneyland“ oder in das „Shanghai Disneyland“ (Eröffnung 2015) zu reisen, um die Attraktionen des US-amerikanischen Unterhaltungsriesen zu erleben. Denn in der Regel ist eine Überseereise nach China, Hong Kong, Japan oder den Vereinigten Staaten mit sehr viel Geld und Aufwand verbunden, wenn der Reisende nur einen Disneyland-Freizeitpark besuchen möchte.

„Financial Times“ (FT) aus Großbritannien berichtete zuerst über den Eintrittspreis-Skandal


Ein Besuch in das Disneyland Paris bietet sich also für deutsche Urlauber an. Wären da nicht die überhöhten Preise für die deutschen Touristen. Die „Financial Times“ (FT) aus Großbritannien berichtete zuerst über die Preisdifferenzen der internationalen Freizeitpark-Besucher. Inzwischen berichten die alle großen deutschen Medien (unter anderem die Zeitschrift „Stern“) über den Eintrittspreis-Skandal bei Disneyland Paris.

2.447 EUR für das „Premium-Paket“ für deutsche Besucher


Um die Attraktionen des „Disneyland Parks“ mit „Adventureland“, „Frontierland“, „Main Street USA“, „Discoveryland“ und „Fantasyland“ sowie dem „Walt Disney Studios Park“ zu erleben kostet ein sogenanntes „Premium-Paket“ für Franzosen 1.346 EUR. Britische Besucher müssen für dieselbe Dienstleistung 1.870 Euro berappen. Die Besucher von Disneyland Paris aus Deutschland werden sogar mit 2.447 EUR zur Kasse gebeten.

Maßgeschneiderte Preise auf der Homepage für deutsche Disneyland Paris-Besucher


Da Disneyland Paris zum Beispiel speziell für die deutschen Touristen eine eigene deutschsprachige Homepage zur Bestellung der jeweiligen Tickets für den Freizeitpark eingerichtet hat, landen diese sofort bei den finanziell maßgeschneiderten (überteuerten) Angeboten. Obwohl eine unterschiedliche Gestaltung der Ticket-Preise für Disneyland Paris nicht grundsätzlich verboten ist, wird diese Art der Preisgestaltung durchaus auch von anderen großen Unternehmen (zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG) praktiziert.

Diskriminierung wegen Nationalität und Wohnort


Jedoch ist es laut EU-Recht nicht erlaubt einen Besucher von Disneyland Paris wegen seiner Nationalität oder seines Wohnorts zu diskriminieren. Ebenfalls darf auch den deutschen Kunden ein Zugang zu einem günstigeren Angebot des Freizeitpark-Anbieters nicht verwehrt werden. Laut der EU-Kommission aus Brüssel sei die unterschiedliche Preisgestaltung in der Freizeitpark-Branche ohne Beispiel.

Unterschiedliche Preisgestaltung wegen schwieriger wirtschaftlicher Situation


Da jedoch der französische Ableger des Disney-Imperiums unter einem großen Verlust der Besucherzahlen litt, musste Disneyland Paris im Jahr 2014 mit einem Milliarden-Notfallplan, der zum Teil auch vom Mutterkonzern aus den USA kam, saniert werden. Wegen der schwierigen Wirtschaftslage und dem Wegbleiben der französischen Touristen wirkten die Manager von Disney zum Missfallen der EU-Kommission mit einer veränderten Preisgestaltung einem wirtschaftlichen Niedergang entgegen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


EU-Kommission erhöht Druck auf Disney, Amazon, Apple und Google


Allerdings geriet nicht nur der Disney unter die Lupe der EU-Kommission mit dem amtierenden Präsidenten Jean-Claude Juncker an deren Spitze. Seit der Präsidentschaft Junkers gibt es eine verstärkte Offensive gegen nationale Handelsbarrieren, die zu Ungunsten für europäische Konsumenten sind. Auch gegen die US-Riesen Amazon, Apple und Google geht die EU-Kommission inzwischen offensiv vor. Diese bekamen unter anderem den Druck durch ein EU-Verfahren zu spüren. Gerne informieren wir Sie über Ihre Verbraucherrechte bezüglich der unterschiedlichen Preisgestaltung für Disneyland Paris-Tickets. Wir sind über Telefon oder über unserem E-Mail-Briefkasten erreichbar.


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Quellen:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/disneyland-paris-soll-deutsche-abzocken-a-1045857.html

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/preisdiskriminierung-im-disneyland-paris-deutsche-zahlen-mehr-als-briten-und-franzosen,10808230,31338422.html

http://www.stern.de/wirtschaft/news/disneyland-paris--eu-kommission-schaltet-sich-wegen-ueberhoehter-preise-fuer-auslaendische-besucher-ein-6363514.html

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/disneyland-paris/im-visier-von-eu-kommission-41986782.bild.html

http://www.express.de/reise/was-soll-das-denn--medien--deutsche-muessen-im-disneyland--paris-fast-doppelt-so-viel-zahlen,2482,31335522.html

http://www.spiegel.de/reise/europa/disneyland-paris-eu-prueft-angebliche-preisunterschiede-a-1045882.html

http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-07/disneyland-paris-eintritt-europaeische-kommission

GFS GmbH | Hamburg | Glückscode

Ist in Ihren Briefkasten auch ein Schreiben von der GFS GmbH aus Hamburg geflattert? Wurden Sie auch mit einer Überraschung (Geld-Geschenk) sowie mit einem persönlichen Glückscode bedacht? Haben Sie diesen auch schon eingelöst?

GFS GmbH | Überraschung | Glückscode

Update: GFS weiterhin aktiv - nun gibt es eine Chance auf 10.000 EUR monatlich

GFS GmbH aus Hamburg verschickt Briefe mit Überraschung und Glückscode


Die „Gesellschaft für Service-Dienstleistungen GmbH“ (GFS GmbH) aus der Freie und Hansestadt Hamburg versendet fragwürdige Briefe „An alle Bewohner, die sich über Geschenke freuen“ und mit fragwürdigen Versprechen inklusive eines Glückscodes gelockt werden. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Geschenk im Wert über 300 EUR


Laut des eines aktuellen Artikels der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) soll der Gladbecker Marvin Kamrath von der GFS GmbH einen solchen Überraschungsbrief mit einem Glückscode erhalten haben. In seinem Schreiben von der GFS GmbH aus Hamburg heißt es:

„Exklusiv für Sie haben wir uns etwas ganz Besonderes ausgedacht: Ein Überraschungs-Geschenk im Wert von mehr als 300 Euro! Ein Anruf genügt: Einfach Glückscode nennen.“

Gewinn über 5.000 EUR monatlich - zehn Jahre lang


Auf dem Schreiben von der GFS GmbH sind ebenfalls eine gebührenfreie 0800er-Telefonnummer sowie ein Glückscode für den Verbraucher aufgeführt. Der Angeschriebene soll bis zu einer festgelegten Frist am Telefon den mitgeschickten Glückscode aktivieren.
Weiter ist in dem Brief von der GFS GmbH (Bargkoppelweg 54) zu lesen:

„Und es kommt noch besser: Zusätzlich haben Sie eine kostenlose Chance auf bis zu 5000 Euro Monat für Monat, 10 Jahre lang, staatlich garantiert. Bei Anruf nehmen Sie automatisch an dieser Verlosung teil. Verlieren Sie jetzt keine Zeit. Rufen Sie noch heute gebührenfrei an.“

Update: GFS weiterhin aktiv - nun gibt es eine Chance auf 10.000 EUR monatlich


GFS Gesellschaft der Service Dienstleistungen mbH | Glückscode | 26.10.2015
GFS Gesellschaft der Service Dienstleistungen mbH | Anschreiben | 26.10.2015


Auch im Oktober 2015 verschickt die GFS Gesellschaft für Service Dienstleistungen mbH aus Hamburg schriftliche "Überraschungs"-Schreiben, in denen nun eine kostenlose Chance auf bis zu 10.000 EUR monatlich gewährt wird. Mit einem Anruf nimmt unter der auf dem Schreiben angegebenen 0800er Nummer nimmt man an der Verlosung teil. Es scheint sich an dem Konzept nichts geändert zu haben - bis auf die Verdopplung des Gewinns.

Tappen Sie nicht in die Verbraucherfalle mit dubiosen Gewinnversprechen


Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) warnt alle Adressaten des fragwürdigen Gewinnversprechens von der Gesellschaft für Service-Dienstleistungen GmbH (GFS GmbH) aus Hamburg. Der angeschriebene Verbraucher soll möglicherweise eventuell in eine kostspielige Verbraucherfalle tappen.

Schreiben zielt auf die Leichtgläubigkeit ahnungsloser Verbraucher ab


Bei dem Geschenkversprechen über 300 EUR sowie staatlich garantierte Zahlungen über mehrere Tausend Euro über zehn Jahre handelt es sich um einen Lockvogel, der gutgläubige und ahnungslose Verbraucher zum Telefonanruf animieren soll. Mit diesem Schreiben, das auf die Leichtgläubigkeit ahnungsloser Verbraucher abzielt, soll auch der Eindruck von Seriosität vermittelt werden. Denn ein offiziell wirkendes Zeichen mit dem Text „Verbraucherschutz“ ziert das Schreiben von der „Gesellschaft für Service-Dienstleistungen GmbH“. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Wofür das Schreiben von der GFS GmbH wirbt ist nicht ersichtlich. Vielleicht haben Sie als Verbraucher schon einmal bei der GFS GmbH angerufen und Ihren Glückscode genannt? Oder haben Sie einen schon einen kostenpflichtigen Vertrag mit dieser Hamburger Firma abgeschlossen? Die Mitarbeiter vom Verbraucherdienst e.V. informieren Sie über das fragwürdige Schreiben von der „Gesellschaft für Service-Dienstleistungen GmbH“ (GFS GmbH) mit der Überraschung und dem persönlichen Glückscode. Ein Kontakt über unser Telefon sowie über unser E-Mail-Postfach ist möglich.


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Montag, 17. August 2015

Ratgeber für Finanzen e.V. | Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Verein aus Köln gemacht?

Wurden Sie von Ratgeber für Finanzen e.V. mittels eines unerlaubten Werbeanrufs (Cold Call) angerufen? Haben Sie auch schon eine riskante Geldanlage mit dem Verein aus Köln (Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29) abgeschlossen?

Ratgeber für Finanzen e.V. | Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Verein aus Köln gemacht?


Verbraucherzentrale Hamburg und Verbraucherdienst e.V. aus Essen warnen


Die Verbraucherzentrale Hamburg sowie der Verbraucherdienst e.V. warnen vor den Geschäftsmethoden des Vereins Ratgeber für Finanzen e.V. aus der Metropole Köln. Auch im Internet tauschen einige Verbraucher ihre Erfahrungen mit diesem Verein aus, die recht ambivalent sind. (Quelle: http://www.webwiki.de/ratgeberverein.de). Bereits am 04.05.2015 berichtete der NDR in einem Radiobeitrag über den fragwürdigen Verein Ratgeber für Finanzen e.V., der Hochrisiko-Papiere am Telefon anbietet anstatt über Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu informieren. Quelle: http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Ratgeber-fuer-Finanzen-auf-dubiosem-Kundenfang,lebensversicherung104.html

Cold Call von „ehrenamtlichen“ Mitarbeitern von Ratgeber für Finanzen e.V.


Angebliche „ehrenamtliche“ Mitarbeiter des Vereins aus Köln sollen – wie uns Verbraucher berichten – per Cold Call die Lebens- und Rentenversicherungsverträge der Angerufenen kostenlos überprüfen. Der Verein Ratgeber für Finanzen e.V. empfiehlt anschließend dem Angerufenen seine Lebens- und Rentenversicherungsverträge an die Firma TREUK AG – Kanzlei für Kapitalsicherung (Im Zollhafen 24 / Köln) zu verkaufen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Beiträge aus den Versicherungen werden nicht sofort ausgezahlt


Bei einem Verkauf seiner Lebens- und Rentenversicherungsverträge bekommt der durch verbotenen Cold Call Angerufene jedoch sein Geld aus seiner Versicherung nicht sofort ausgezahlt. Die Auszahlung des Geldes für die Lebens- und Rentenversicherungsverträge erfolgt durch die Vermittlung des Vereins Ratgeber für Finanzen e.V. innerhalb von mehreren Jahren. Dadurch würde dieses als ein sogenanntes Nichtrangdarlehen betrachtet. Das hat zur Folge, dass bei einer Insolvenz der TREUK AG ein Totalverlust des Verbrauchers die unangenehme Folge sein kann. Denn bei einer Zahlungsunfähigkeit würden zuerst andere Gläubiger bedacht.

Angerufener Verbraucher profitiert nicht vom Verein Ratgeber für Finanzen e.V.


Bei dem Rückkauf der Lebens- bzw. Rentenversicherung, die durch den Verein Ratgeber für Finanzen e.V. vermittelt wurde, macht allerdings der Verbraucher ein schlechtes Geschäft. Eine Servicegebühr (2,5 Prozent) sowie eine Vermittlerprovision (1,2 Prozent vom Rückkaufwert) muss der Verbraucher dann bei einem Abschluss verkraften. Würde der Verbraucher selber seine Versicherungen kündigen, hätte dieser wohlmöglich ein besseres Geschäft gemacht.

Verkauf von hochriskanten Geldanlagen mittels unerlaubtem Werbeanruf


Ebenfalls sollen die „Mitarbeiter“ vom Ratgeber für Finanzen e.V. hochriskante Geldanlagen von Drittanbietern per Cold Call unbedarften Verbrauchern am Telefon feilbieten. Bei diesen Geldanlagen – Erwerb von Förderrechten an Öl und Gas – kann die Gefahr eines Totalverlustes des vom Verbraucher eingesetzten Geldes die Folge sein. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Ratgeber für Finanzen e.V. verdient an der Provision des Verbrauchers


Der Kölner Verein Ratgeber für Finanzen e.V. gibt zwar vor, dass ehrenamtliche Mitarbeiter selbstlos und ohne gewinnorientierten Vorgaben arbeiten würden. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet:
Der Ratgeber für Finanzen e.V. gibt vor, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter selbstlos tätig sind und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Doch das ist zweifelhaft, denn die „ehrenamtlichen“ Mitarbeiter erhalten − zumindest bei der Vermittlung an die ACTUAR AG − eine Provision. Ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates bei der TREUK AG war früher außerdem gleichzeitig Vorsitzender des Ratgebervereins.
Quelle: https://web.archive.org/web/20160412104642/http://www.vzhh.de/versicherungen/367997/schlechter-ratgeber.aspx


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Kanzlei Petersen & Partner | FCC Financial Cooperative Customer

Es liegt eine weitere Forderung der Kanzlei Petersen & Partner vor, die im Auftrag vom „Fachverband der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland“ (Eurolotto International Ltd) versandt wurde. Die Zahlung wurde zwar beglichen, doch kurz darauf meldete sich das Unternehmen FCC Financial Cooperative Customer – mit einer Mahnung von 2888 EUR.

Kanzlei Petersen & Partner | FCC Financial Cooperative Customer

Vergleichsangebot von Kanzlei Petersen & Partner


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits im Juli über dubiose Zahlungsaufforderungen durch die Kanzlei Petersen & Partner. In der nun aktuell vorliegenden Forderung werden auch insgesamt 750,86 EUR im Auftrag vom „Fachverband der Lotterie und Glücksspielanbieter Deutschland“ verlangt; ein Vergleichsangebot in Form einer „einmaligen Zahlung“ von 323 EUR zur „Erledigung“ der Forderung wird auch in dem Schreiben unterbreitet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Der Forderung ist ein „Vergleichsvertrag“ beigefügt, der vom Schuldner unterzeichnet werden soll. Vertragsgegenstand laut dieses Vertrags ist die bestehende Forderung „Eurolotto International Ltd“ vom zweiten Quartal 2015. Auch in diesem Schreiben sollen die 323 EUR auf ein rumänisches Konto überwiesen werden – der Zahlungsempfänger ist die Justoraf SRL.

Letzte Mahnung von FCC Financial Cooperative Customer


Leider zahlte der Schuldner die fragwürdige Forderung von 323 EUR an die Justoraf SRL und ging davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt wäre. Stattdessen schrieb das Inkassobüro FCC Financial Cooperative Customer den Schuldner an – mit einer „Kündigungsbestätigung“ beziehungsweise einer letzten Mahnung. Dort ist zu lesen:
„Durch Ihre Zahlung von 323€ ist uns aufgefallen das eine weitere Akte von unserem Mandant EurowinAG besteht. (…) Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB§ 284,286) zu tragen haben, an uns innerhalb der nächsten 3 Tage zu überweisen.“

FFC - Financial Cooperative Customer - Letztet Mahnung
FFC Financial Cooperative Customer | Mahnung | 11.08.2015


In dieser Mahnung wird ein eine Gesamtforderung von 2888 EUR verlangt – für eine angebliche Anmeldung bei einem Gewinnspiel.

FCC Financial Cooperative Customer ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister zu finden


Auch über das Inkassounternehmen FCC Financial Cooperative Customer hat Verbraucherdienst e.V. bereits berichten können. Im Februar 2015 lagen unserem Verein für Verbraucherschutz Inkassoforderungen vor, die im Auftrag einer „Multi Gewinngesellschaft“ an Schuldner versandt wurde. Das Inkasso-Büro ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister zu finden. Ohne einen Eintrag in diesem Verzeichnis ist es dem Inkasso-Unternehmen untersagt, in Deutschland Geld einzutreiben.
„Nach Eingang der Zahlung wird der fall abgeschlossen und sie werden automatisch gekündigt“ – schreibt FCC, wobei das Schreiben mit „Ihr Factoring Service Center Team“ als Grußformel abschließt. Ob sich die Angelegenheit damit wirklich erledigt, oder ob der vermeintliche Schuldner weiterhin dubiose Briefe erhält, bleibt abzuwarten. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei dubiosen Mahnungen


Sollten Sie ein Schreiben von FCC Financial Cooperative Customer oder der Kanzlei Petersen & Partner erhalten haben, können Sie sich an uns wenden. Wir informieren Sie bei fragwürdigen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Auch zu dem Thema Gewinnspiel-Abos können Sie uns gerne kontaktieren.


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Freitag, 14. August 2015

Expo Guide SC | Auch 2015 weitere Schreiben aus Mexiko

Bereits 2013 berichtete unser Verein für Verbraucherschutz über das digitale Branchenbuch expo-guide.com der Expo-Guide SC. Aktuell versenden die vermeintlichen Anbieter aus Mexiko Schreiben an Gewerbetreibende und Messeaussteller, die zum Beispiel auf der Hannover Messe ausstellen wollen.

Expo-Guide SC | Auch 2015 weitere Schreiben aus Mexiko


Expo-Guide.com – Kostspielige Einträge für Messeaussteller


Die Firma Expo Guide SC hat ihren Sitz angeblich in Mexiko; von dort aus betreiben sie nicht nur das Online-Branchenbuch expo-guide.com, sondern verschicken auch Briefe an Gewerbetreibende und Messeaussteller. Inhalt dieser Briefe ist, dass die Angaben über das eigene Unternehmen in ihrer Gültigkeit bestätigt werden sollen. Darüber hinaus sei wird der Eindruck erweckt, dass es sich hier um einen offiziellen Vertragspartner von Messeveranstaltern handelt. Die IZB (Internationale Zuliefererbörse) warnt aus diesem Grunde auf ihrer Website vor der Expo-Guide SC und weiteren dubiosen Firmen. Auch die Hannover Messe hat einen entsprechenden Warnhinweis geschaltet.
Sollte so ein Brief vom Aussteller beantwortet werden, blüht ihm ein blaues Wunder. Es geht dem Branchenbuch aus Mexiko nicht um einen Datenabgleich, sondern um einen kostspieligen Eintrag in das Verzeichnis expo-guide.com. Es kommt ein Vertrag für eine Anzeige im Messe- und Ausstellerverzeichnis zustande, welcher eine Laufzeit von drei Jahren hat. Diese Anzeige soll jährlich 1271 EUR kosten. Somit sind die Kosten für einen Eintrag im Vergleich zu unserem Bericht aus dem Jahr 2013 unverändert.

Insgesamt 3813 EUR für einen Eintrag im Messe- und Ausstellerverzeichnis


Die im Rahmen unserer Berichterstattung genannten Branchenbücher und Onlineverzeichnisse wie expo-guide.com versprechen laut unserer Erfahrung mehr, als sie halten können. Wenn weder Konsumenten noch neue Kundschaft aufgrund mangelhafter Webseiten-Gestaltung und Suchmaschinenoptimierung erreicht werden, wirkt ein Eintrag für Gewerbetreibende möglicherweise nutzlos. Mit der Bestätigung der Daten wird nicht nur der Vertrag über drei Jahre abgeschlossen, sondern es droht auch ein Abonnement. Im Kleingedruckten ist zu lesen:

„Der Auftrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls die schriftliche Kündigung nicht spätestens der Monate vor Auftragsende mittels eingeschriebenen Briefs erfolgt.“

Brief | Expo Guide SC | 09.07.2015
Brief | Expo Guide SC | 09.07.2015

Rechnung | Expo Guide SC | 30.07.2015
Rechnung | Expo Guide SC | 30.07.2015

Verbraucherdienst e.V. informiert weiterhin Gewerbetreibende


Die fragwürdigen Branchenbuch-Aufträge durch Expo Guide SC sind auch im Jahr 2015 ein Thema. Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit dem Verzeichnis aus Mexico und bietet Informationen für Gewerbetreibende und Freiberufler. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.



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Mittwoch, 12. August 2015

I.K. Mediendienst GmbH | www.dov-portal.de

Aus Köln kommt das Unternehmen I.K. Mediendienst GmbH. Im Auftrag des Internet-Branchenbuchs www.dov-portal.de wurde eine Rechnung an ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. versandt. Für einen Firmeneintrag werden sage und schreibe 1067 EUR gefordert.

I.K. Mediendienst GmbH | www.dov-portal.de

Branchenbuch dov-portal.de: Viel Geld für wenig Nutzen?


Die vorliegende Rechnung von I.K. Mediendienst GmbH listet für einen sogenannten „Werbeeintrag“ beim Internet-Branchenbuch www.dov-portal.de folgende Positionen auf:

• Grundpreis: 399 EUR
• Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR
• Graf. Gestaltung: 199 EUR

Zuzüglich der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 1.067 EUR – für einen Firmeneintrag in dem Online-Branchenbuch. Wir warfen einen Blick auf das besagte Adressverzeichnis aus Köln. Die Seite selbst ist laut der Einschätzung des Verbraucherdienst e.V. nicht optimiert, um eine Firma oder ein Unternehmen eines Gewerbetreibenden eine bessere Präsenz im Internet zu ermöglichen.
Wie am Screenshot unweigerlich zu erkennen, ist zwar jede Menge Raum für Werbeflächen gegeben, doch findet sich dort kaum eine Firma. Die Qualität des Angebots ist fraglich. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Screenshot | dov-portal.de | 12.08.2015
Screenshot | dov-portal.de | 12.08.2015


Wer steckt hinter I.K. Mediendienst GmbH?


Laut unseren Recherchen existiert die I.K. Mediendienst GmbH seit dem 24.06.2015. Der Firmensitz ist auf dem Schreiben und im Impressum des Online-Branchenbuchs in 50672 Köln angegeben. Da die Firma recht neu auf dem Markt ist, stellt sich die Frage, ob die geforderten Beträge den versprochenen Nutzen einhalten können.

Auch wenn auf der Rechnung „Ohne automatische Verlängerung“ vermerkt ist, sollte der Gewerbetreibende vorsichtig sein. In den AGB von dov-portal.de ist zu lesen, dass ein Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren hat. Des Weiteren ist zu lesen: 


„ Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“

Auf der vorliegenden Rechnung ist keine Dauer des Vertrages - auch hier findet sich ein Rechtschreibfehler auf dem Schreiben – angegeben. Somit ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Vertrag von einer Dauer von drei Jahren handelt.

Rechnung | I.K. Mediendienst GmbH |07.08.2015
Rechnung | I.K. Mediendienst GmbH |07.08.2015

Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Branchenbüchern


Haben Sie als Gewerbetreibender auch eine Rechnung von I.K. Mediendienst GmbH erhalten? Haben Sie einen unfreiwilligen Eintrag auf dem Internetbranchenbuch www.dov-portal.de? Betroffene können sich für weitere Informationen an Verbraucherdienst e.V. wenden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten - Außerdem können Sie uns gerne Erfahrungen mit Branchenbüchern und I.K. Mediendienst GmbH mitteilen.


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0201-176 790

oder per E-Mail:

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Überfällige Zahlungserinnerung | RS Publishing B.V.

Ein weiteres fragwürdiges Schreiben der RS Publishing B.V. liegt vor. Dieses Mal geht es nicht um eine Mahnung, sondern um eine „Überfällige Zahlungserinnerung“ - im schlechten Deutsch.

Überfällige Zahlungserinnerung | RS Publishing B.V.

Bereits im Juli berichteten wir im Rahmen dieses Verbraucher-Blogs über Mahnungen der RS Publishing B.V. – da handelte es sich um eine nicht eindeutige Forderung, die sich nicht einordnen ließ. Weder wurde auf der Mahnung das Produkt oder die Dienstleistung genauer erläutert.

RS Publishing verschickt Zahlungserinnerungen für ein Abonnement


In einem aktuellen Schreiben der RS Publishing B.V., welches Verbraucherdienst e.V. vorliegt, geht es jedoch um ein Abonnement. Die „Überfällige Zahlungserinnerung“ wird so umschrieben:
„Die Dauer des Dienstes, den Sie von unserer Firma erworben haben, ist fast am Ende. Laut unseren Unterlagen haben Sie Ihre Abonnementpreis noch nicht bezahlt“. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Auf dem Schreiben ist das Logo von „local.ch“ zu sehen. Dabei handelt es sich um ein Branchenbuch aus der Schweiz, auf dem Gewerbetreibende und Selbstständige ihre Firmen und Unternehmen bewerben und eintragen können. Auf der Homepage des Schweizer Online-Adressbuchs wird vor Branchenbuch-Betrug gewarnt (http://info.local.ch/de/ihr-eintrag/adressbuchschwindel). Ob eine Kooperation zwischen „local.ch“ und RS Publishing B.V. besteht, ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Es besteht die Möglichkeit, dass RS Publishing sich eventuell das Logo des Schweizer Adressbuchs zu Nutze machte.

Undurchsichtige Schreiben aus Holland: Teures Abonnement


RS Publishing hat in diesem Schreiben einen anderen Firmensitz angegeben. Zuvor in Den Haag gelegen, versenden sie nun ihre „Zahlungserinnerung“ aus Amersfort, im niederländischen Utrecht. Leider strotzt der vorliegende Brief nur vor Rechtschreibfehlern, sodass die Forderung arg in Frage gestellt werden muss. Darüber hinaus ist zwar eine Auflistung der Abonnement-Optionen angegeben; jedoch fehlen Hinweise, welche Gebühr der Empfänger des Briefes nun überhaupt begleichen soll. Das gesamte Anschreiben wirkt unseriös und mehr schlecht als recht via Übersetzungsprogramm ins Deutsche gebracht.

Zahlungserinnerung | RS Publishing B.V.| 05.08.2015
Zahlungserinnerung | RS Publishing B.V. | 05.08.2015


Wie zu sehen, soll für ein „1 Jahr Mitgliedschaft“ eine Gebühr von 290 EUR bezahlt werden. Für fünf Jahre sollen 1.250 EUR gezahlt werden. RS Publishing B.V. lässt somit dem vermeintlichen Kunden offen, wie lange das Abonnement laufen soll. Doch ob die Vertragsverlängerung gerechtfertigt ist, bleibt fraglich. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Haben Sie Post von RS Publishing B.V. erhalten?


Falls Sie eine Zahlungserinnerung für eine längst „überfällige“ Abonnement Gebühr erhalten haben, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Verbraucherdienst e.V. Wir haben Erfahrung mit Mahnungen und Zahlungsaufforderungen – sowie mit dubiosen Geschäftspraktiken. Brauchen Sie weitere Informationen in Sachen RS Publishing?


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Dienstag, 11. August 2015

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

Leider keine unrealistische Situation: Man öffnet einen Brief, enthalten ist ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Kaum bezahlbare Forderungen über hunderte oder gar tausende Euro zuzüglich hoher Gebühren werden gefordert. Eine falsche Reaktion wäre das Ignorieren der Zahlungsaufforderung. Eng gesetzte Fristen erhöhen den Druck und lassen Betroffene schnell verzweifeln. Dabei gibt es Mittel und Wege, Inkassoforderungen unter Umständen erfolgreich abzuwehren. Wie reagiert man richtig bei Inkassoschreiben?

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten



Insbesondere betroffene Verbraucher, die Erfahrungen mit Abofallen via Internet /Telefon, Haustürgeschäften oder dubiosen Gewinnbriefen sammelten, könnten zusätzlich Schreiben von Inkassobüros erhalten. Nach einer ersten Prüfungen könnten diverse Fragen aufkommen: Sind die Forderungen und die Gebühren berechtigt? Wie und wo finde ich Hilfe bzw. eine Auskunft? Wie kommt diese Inkassoforderung überhaupt zustande? Manchmal kommt die Erinnerung an eine unbezahlte Rechnung, aber in manchen Fällen kann man sich die Umstände nicht erklären. Guter Rat ist hier teuer. Um nicht unnötig in ein kostspieliges Gerichts- oder Mahnverfahren zu gelangen oder horrende Gebühren zu bezahlen, sollte richtig reagiert werden.

Inkassoforderungen: Zahlen oder Ignorieren?


Es kommt vor, dass sich Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, durch Zahlungsaufforderungen im Namen des Ursprungsgläubigers profilieren wollen. Inkassodienstleistungen in Deutschland sind aber erlaubnispflichtig, hierfür benötigt man eine spezielle „Lizenz“.

Doch woran erkennen Verbraucher, welche Inkassofirmen seriös sind und welche nicht? Sind die Forderungen gerechtfertigt oder muss der Schuldner sich dagegen wehren?

Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen, die von einem Inkassobüro verschickt werden, drohen mit zahlreichen Folgen, wenn die geforderte Summe nicht im gesetzten Rahmen beglichen wird. Alleine schon, um beispielsweise einem angedrohten SCHUFA Eintrag zu entgehen, zahlen nicht wenige Verbraucher den im Schreiben festgesetzten Betrag, ohne die Höhe und den Grund zu prüfen, egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Tipps im Umgang mit einem Inkasso-Schreiben: Forderung prüfen!


Eine Prüfung der Forderung ist das A und O. Haben Sie die im Schreiben angegebene Dienstleistung bezogen oder waren Sie nur auf einer Seite im Internet zu Besuch, ohne sich anzumelden? Haben Sie das genannte Produkt bestellt oder sich nur informiert?

In jedem Fall sollten Verbraucher, die von einem Inkassounternehmen angeschrieben wurden, auch einen Blick in frühere Unterlagen werfen. Denn wenn eine titulierte Forderung vorliegt, also ein Gericht entschieden hat, dass man zahlen muss, verjährt der geschuldete Betrag erst nach 30 Jahren ab Urteil = Titel. Auch können Sie das Inkasso-Büro kontaktieren, um sich die Unterlagen - worauf die Forderungen begründet sein soll – in Kopie zusenden zu lassen.

Seriöse Inkassounternehmen erkennbar?


Zudem hilft es, einen Blick in das Rechtsdienstleistungsregister zu werfen. Daran ist erkennbar, ob das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen für Dritte beitreiben zu dürfen. In Deutschland muss man gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz für das Anbieten und Durchführen von Inkassodienstleistungen eine registrierte Person sein. Andernfalls dürfen Inkassodienstleistungen nicht betrieben werden.

Es gibt aber auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen oder Firmen, die als Nebenleistung zu ihrem Betrieb tätig sind. Daher gilt: Bei eingetragenen Inkassounternehmen ist grundsätzlich von einer seriösen Firma auszugehen, bei nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen bleiben zumindest Zweifel bestehen, ob Forderungen im Namen Dritter beigetrieben werden dürfen. Dies muss man dann überprüfen.

Weitere Hinweise auf eine seriöse Inkassofirma finden sich im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Firmen, die dort Mitglied sind, werden gesondert auf ordnungsgemäße Ausführung des Inkassos geprüft und verpflichten sich mit ihrer dortigen Mitgliedschaft dazu. Dies ist also auch ein wesentliches Indiz für Seriosität. Es gilt aber: Auch seriöse Inkassounternehmen können eine Forderung unseriös beitreiben. Auch ein unseriöses Unternehmen kann eine seriöse und nicht überhöhte Forderung geltend machen.

Was muss in einem Inkassoschreiben stehen?


Gem. § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss bei Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson im ersten Schreiben folgendes stehen:


  • Name und Firma des Auftraggebers
  • Grund der Forderung inkl. Datum des Vertragsschlusses
  • Bei Zinsen eine Zinsberechnung
  • Gesonderte Hinweispflichten bei erhöhten Zinsen
  • Grund und Art und Höhe der Inkassovergütung
  • Erklärung, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist


Weiter kann man noch eine


  • Ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers
  • Namen der Firma, bei der die Forderung entstanden ist (bei Abtretungen=
  • Wesentliche Umstände des Vertragsschlusses


anfordern.

Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, liegt eine unseriöse Inkassoforderung vor.

Reicht eine Inkassoforderung per eMail?


Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Postschreiben zu versenden. Seriöse Unternehmen schreiben aber meist auch per Brief an. Manchmal aber hat das Inkassounternehmen nur eine EMail-Adresse, um mit Ihnen zu korrespondieren.

Sind kurze Fristen seriös?


Nicht alles, was unangenehm ist, ist auch unseriös. Inkassofirmen sollen und müssen unbequem sein, damit das Geld eingetrieben wird. Dazu gehört auch, Druck aufzubauen, indem man auf Rechtsfolgen wie Klagen hinweist oder Möglichkeiten wie Kontopfändung ergreift. Kurze Fristen werden daher gesetzt, damit Schuldner möglichst ohne Prüfung bezahlen.

Was gilt es bei Inkassoschreiben zu tun?



  1. Besteht eine solche Forderung? Wenn ja, muss man die Höhe prüfen. Wenn nein, sollte man der Forderung sofort widersprechen, schriftlich und per Einwurfeinschreiben oder vorab per eMail/Telefax und dann per Normalbrief hinterher. Wenn Sie es nicht wissen fordern Sie weitere Informationen und Belege an
  2. Wenn man die Höhe prüft, sollten Sie über Zinsrechner und Anwaltskostenrechner im Internet die Inkassokosten gegenrechnen und ggf. Belege fordern
  3. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, ohne dass diese zum Beispiel durch den Verbraucherdienst oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, rechtlich kompetent geprüft wurde. Denn hierin könnte ein Anerkenntnis auch von unberechtigten Forderungen liegen
  4. Wenn ein Schufa-Eintrag droht, Sie etwas nicht verstehen,die Kosten zu hoch sind, Sie das Gefühl haben, dass etwas faul ist oder sie sogar bedroht und zur Zahlung genötigt werden: Holen Sie sich Rat und Hilfe. Dies gilt auch, wenn Sie sich zu einer Unterschrift haben drängen lassen, die Sie bereue.


Gutes Inkasso, schlechtes Inkasso?


Informieren Sie sich, gern auch auf dieser Seite oder via Google. Dank der schnellen Suche ist es möglich, Informationen zu erhalten, die freilich nicht stimmen müssen. Daher gilt immer die Berechtigung, eine Forderung zu prüfen. Nicht vergessen: Zahlungen auf Auslandskonten sind unüblich.

Über die Recherche auf Inkasso.de und dem rechtsdienstleistungsregister.de können Sie direkt jene Inkassobüros auszusortieren, die problematisch sein könnten. Freilich gibt es keine allgemeingültigen Kriterien, die immer passen.

Daher bietet unser Verein für Verbraucherschutz Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgende Liste als Hilfestellung zu nutzen. Alle Inkassounternehmen die in Zusammenhang mit Forderungsbeitreibung über die Verbraucherdienst e.V. bereits berichtet und informiert hat, finden Sie hier wieder. Diese Liste wird stets aktualisiert und erweitert.

Hilfe bei Inkassoschreiben


Haben Sie ein Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Zögern Sie nicht lange und wenden Sie sich telefonisch an unseren Verein für Verbraucherschutz!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Auch nehmen wir gerne Informationen von Verbrauchern wie Ihnen entgegen. Haben Sie Hinweise auf unseriöse Inkassobüros oder dubiose Inkassoschreiben? Mit Ihrer Hilfe können wir vor unseriösen Inkassounternehmen schützen und bieten Informationen für Verbraucher und Schuldner im Rahmen von Berichterstattungen an.

Schicken Sie uns eine Mail unter: kontakt@verbraucherdienst.com
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! Bitte beachten Sie, dass die Meldungen den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung widergeben!

Inkassounternehmen, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, die aber trotzdem Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit unseren Mitgliedern waren:





Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet sind