Mittwoch, 12. August 2015

I.K. Mediendienst GmbH | www.dov-portal.de

Aus Köln kommt das Unternehmen I.K. Mediendienst GmbH. Im Auftrag des Internet-Branchenbuchs www.dov-portal.de wurde eine Rechnung an ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. versandt. Für einen Firmeneintrag werden sage und schreibe 1067 EUR gefordert.

I.K. Mediendienst GmbH | www.dov-portal.de

Branchenbuch dov-portal.de: Viel Geld für wenig Nutzen?


Die vorliegende Rechnung von I.K. Mediendienst GmbH listet für einen sogenannten „Werbeeintrag“ beim Internet-Branchenbuch www.dov-portal.de folgende Positionen auf:

• Grundpreis: 399 EUR
• Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR
• Graf. Gestaltung: 199 EUR

Zuzüglich der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 1.067 EUR – für einen Firmeneintrag in dem Online-Branchenbuch. Wir warfen einen Blick auf das besagte Adressverzeichnis aus Köln. Die Seite selbst ist laut der Einschätzung des Verbraucherdienst e.V. nicht optimiert, um eine Firma oder ein Unternehmen eines Gewerbetreibenden eine bessere Präsenz im Internet zu ermöglichen.
Wie am Screenshot unweigerlich zu erkennen, ist zwar jede Menge Raum für Werbeflächen gegeben, doch findet sich dort kaum eine Firma. Die Qualität des Angebots ist fraglich. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Screenshot | dov-portal.de | 12.08.2015
Screenshot | dov-portal.de | 12.08.2015


Wer steckt hinter I.K. Mediendienst GmbH?


Laut unseren Recherchen existiert die I.K. Mediendienst GmbH seit dem 24.06.2015. Der Firmensitz ist auf dem Schreiben und im Impressum des Online-Branchenbuchs in 50672 Köln angegeben. Da die Firma recht neu auf dem Markt ist, stellt sich die Frage, ob die geforderten Beträge den versprochenen Nutzen einhalten können.

Auch wenn auf der Rechnung „Ohne automatische Verlängerung“ vermerkt ist, sollte der Gewerbetreibende vorsichtig sein. In den AGB von dov-portal.de ist zu lesen, dass ein Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren hat. Des Weiteren ist zu lesen: 


„ Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“

Auf der vorliegenden Rechnung ist keine Dauer des Vertrages - auch hier findet sich ein Rechtschreibfehler auf dem Schreiben – angegeben. Somit ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Vertrag von einer Dauer von drei Jahren handelt.

Rechnung | I.K. Mediendienst GmbH |07.08.2015
Rechnung | I.K. Mediendienst GmbH |07.08.2015

Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Branchenbüchern


Haben Sie als Gewerbetreibender auch eine Rechnung von I.K. Mediendienst GmbH erhalten? Haben Sie einen unfreiwilligen Eintrag auf dem Internetbranchenbuch www.dov-portal.de? Betroffene können sich für weitere Informationen an Verbraucherdienst e.V. wenden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten - Außerdem können Sie uns gerne Erfahrungen mit Branchenbüchern und I.K. Mediendienst GmbH mitteilen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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