Montag, 24. August 2015

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Haben Sie Erfahrungen mit einer Rechnung von der HRB Tailor GmbH aus Frankfurt am Main (Westendstraße 19) gemacht? Die Frankfurter Firma vermarktet Handelsregisterbekanntmachungen in eine private Onlinedatenbank an Gewerbetreibende. Der Gewerbetreibende, der die anschließende Rechnung von der HRB Tailor GmbH bezahlt ist dann leider in eine Kostenfalle getappt.

HRB Tailor GmbH | Rechnung | Handelsregister-Bekanntmachungen

Rechnung von der HRB Tailor GmbH über 796 EUR


Unmittelbar nach einer Handelsregisteränderung im Bundesanzeiger verschickt die HRB Tailor GmbH einen Brief an das entsprechende Unternehmen. Der Inhalt dieses Schreibens ist eine Aufforderung für einen Eintrag für 796 EUR in die private Onlinedatenbank der Frankfurter Firma HRB Tailor GmbH. Bei einer Änderung im Handelsregister durch den Gewerbetreibenden erhält dieser im Anschluss eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in das private Register der HRB Tailor GmbH (http://www.handelsregisterbekanntmachungen.eu) - mit einem vorgefertigten Überweisungsträger. Damit soll es dem Gewerbetreibenden äußerst leicht gemacht werden den geforderten Geldbetrag für die dazugehörige Rechnung schneller zu überweisen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Fake Rechnungen: Keine amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen

Das uns vorliegende Schriftstück ist nur eine kostenlose Offerte. Bei der Dienstleistung des Frankfurter Unternehmens HRB Tailor GmbH handelt es sich um eine nichtamtliche Eintragung in ein private Registers der Firma, die jedoch als amtlich wirkende Handelsregister-Bekanntmachungen getarnt sind. Bei privaten Handelsregister-Bekanntmachungen in ein x-beliebiges Verzeichnis besteht in Deutschland keine gesetzliche Eintragungspflicht. Denn seriöse Handelsregister-Bekanntmachungen werden niemals von einer privaten Firma (wie der HRB Tailor GmbH) durchgeführt. Eine Warnung vor unlauteren Anbietern findet sich auch im der Online-Version des Bundesanzeigers.

Registergericht und Notar bei amtlichen Handelsregister-Bekanntmachungen zuständig


In der Regel ist ein beauftragter Notar bzw. ein zuständiges Registergericht in Deutschland für Handelsregister-Bekanntmachungen bei Gewerbetreibenden, Unternehmern oder Selbstständigen zuständig. Deren Dienstleistungen bezüglich Handelsregister-Bekanntmachungen können durchaus kostenpflichtig sein und mehrere Hundert Euro kosten. Üblicherweise werden die Firmenänderungen in einem Handelsregister von einem Notar beglaubigt. Anschließend wird die abgeänderte elektronische Signatur an das zuständige Registergericht (und nicht die HRB Tailor GmbH!) weiter geleitet und verarbeitet. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015
HRB Tailor GmbH | Bekanntmachung | 28.08.2015

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