Betrug mit Call ID Spoofing: Was ist das?
Durch Call ID Spoofing wird anstatt der originalen Telefonnummer des Anrufers eine frei wählbare Rufnummer bei dem Angerufenen angezeigt. Inzwischen ist das Fälschen einer seriösen Telefonnummer (zum Beispiel von einem Staatsanwalt) mittels eines Call ID Spoofing-Dienstes wie „Telespoof“, „Cidspoof“ oder „Spoofcard“ kein technisches Problem mehr. Der gefälschte Anruf erfolgt dann über den Computer des angerufenen Opfers. Dabei wird die letzte Zahl der Durchwahl des Angerufenen so geschickt manipuliert, dass der Rückrufende sofort bei dem jeweiligen Betrüger landet. Dieser meldet sich dann als zum Beispiel als ein fingierter Staatsanwalt, als ein falscher Verbraucherschützer, als ein gefälschter BKA-Ermittler oder als ein erfundener Rechtsanwalt. Mitglied sein heißt – Gewinner zu sein.
Kein Staatsanwalt aus Deutschland ruft Sie unaufgefordert an!
Auf jeden Fall sollten Sie sofort misstrauisch werden, wenn in Deutschland ein Staatsanwalt bei Ihnen unaufgefordert anruft. Denn für gewöhnlich ruft niemals die „echte“ Staatsanwaltschaft in Deutschland bei einem unbescholtenen Bürger an und setzt diesen unter massiven Druck. Dabei drängt dieser den ahnungslosen Verbraucher oft noch zur Herausgabe der persönlichen Kontoverbindung oder anderen sensiblen Zahlungsinformationen. Diese Zahlungsinformationen sollten Sie niemals herausgeben – auch wenn der Anrufer vortäuscht, ein seriöser Staatsanwalt aus Deutschland zu sein. Auch wenn sich kein Verbraucher in Deutschland einen unangemeldeten Telefonanruf von einem Staatsanwalt wünscht, drohen die geschickten Betrüger oftmals mit einer fingierten Vorladung vor einem Gericht als auch mit einer hohen Geldsumme. Die unangenehme Situation nutzen die Betrüger dann skrupellos aus, wie Focus Online berichtete!
Spoofing Betrug: Überweisung einer hohen Geldsumme an den Betrüger
Oftmals wird der durch Call ID Spoofing angerufene Verbraucher in die Irre geführt, indem ihm ein hoher Gewinn bei einer vermeintlich seriösen Lotteriegesellschaft zugesprochen wird. Um diesen angeblichen Gewinn zu erhalten, muss allerdings ein hoher Betrag vorab überwiesen werden. Dabei handelt es sich laut Anrufer um Bearbeitungsgebühren oder einen Ausgleich um entstandene Auslagen zu decken. Erst nach der Zahlung soll die Überweisung des Gewinns erfolgen. Der Verbraucher wird jedoch keinerlei Gewinne erhalten und das überwiesene Geld ist ebenso verloren.
Mitglied sein heißt – stark zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com