Mittwoch, 2. September 2026

Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Titel: Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Aktuell erreichen Verbraucherinnen und Verbraucher Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dem Online-Angebot „Astrolonova“. Hinter dem Horoskop-Dienst steht nach den vorliegenden Unterlagen die in Hongkong ansässige MARGOT BRANDS LIMITED.

Dem Verbraucherdienst liegt ein Fall vor, bei dem zunächst eine Rechnung über 299,00 Euro für ein angebliches Jahresabo von Astrolonova versendet wurde. Die betroffene Person bestritt, einen kostenpflichtigen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben. Inzwischen wird auch öffentlich über Forderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Astrolonova und der MARGOT BRANDS LIMITED berichtet.

Wichtig: Eine Forderung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie von einem Unternehmen oder einem Inkassodienstleister geltend gemacht wird. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die geltend gemachte Forderung nachvollziehbar belegt werden kann.

299 Euro für ein Astrolonova-Jahresabo

In dem uns vorliegenden Vorgang wird ein Jahresabo von Astrolonova zu einem Preis von 299,00 Euro behauptet. Die Rechnung nennt als Leistungszeitraum zwölf Monate. Als Anbieterin wird die MARGOT BRANDS LIMITED mit Sitz in Hongkong genannt.

Die Rechnung enthält neben der Jahresnutzung verschiedene technische Positionen, unter anderem die Einrichtung eines Nutzerkontos, eine Rechnungs- und Dokumenten-Pipeline sowie die Konfiguration eines Systems zur Erstellung von Horoskopen. Zusammen mit der Jahresnutzung ergibt sich laut Rechnung ein Gesamtbetrag von 299,00 Euro.

Die Rechnung wurde mit einer sofortigen Fälligkeit versehen. Für den Fall einer ausbleibenden Zahlung kündigte die Anbieterin weitere Mahnungen und anschließend die Einschaltung eines Inkassounternehmens an.

Betroffene bestreiten den Vertragsschluss

Im vorliegenden Fall wurde die Forderung ausdrücklich zurückgewiesen. Die betroffene Person erklärte, keinen bewussten kostenpflichtigen Vertrag über ein Jahresabo abgeschlossen zu haben. Vorsorglich wurden außerdem Widerruf und Anfechtung erklärt. Gleichzeitig wurde die Anbieterin aufgefordert, den behaupteten Vertragsschluss nachzuweisen.

MARGOT BRANDS LIMITED verwies daraufhin auf einen angeblichen Online-Anmeldevorgang. Nach Darstellung des Unternehmens seien dabei unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung bestätigt worden. Außerdem berief sich das Unternehmen auf einen dokumentierten Widerrufsverzicht.

In einem weiteren Schreiben legte die Anbieterin technische Angaben zum behaupteten Anmeldevorgang vor und erklärte, die Forderung bleibe bestehen.

Was sagen die Vertragsunterlagen?

Die uns vorliegende Auftragsbestätigung bezeichnet das Angebot als Jahresabo für einen Horoskop-Dienst. Danach soll die Mindestlaufzeit zwölf Monate betragen und der Jahrespreis 299,00 Euro betragen. Außerdem wird eine automatische Verlängerung beschrieben.

Die Unterlagen enthalten zudem Angaben darüber, dass beim behaupteten Vertragsschluss AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung bestätigt worden sein sollen. Auch technische Daten zum verwendeten Browser und zur IP-Adresse werden in den Unterlagen aufgeführt.

Diese Angaben stammen allerdings aus den von MARGOT BRANDS LIMITED vorgelegten Unterlagen. Sie belegen zunächst, was die Anbieterin als Vertragsschluss dokumentiert hat. Ob damit im konkreten Einzelfall tatsächlich ein wirksamer Vertrag nachgewiesen ist, ist eine rechtliche Frage und kann anhand der vorliegenden Dokumente allein nicht abschließend beurteilt werden.

Culpa Inkasso im Zusammenhang mit Astrolonova

Inzwischen wird auch über Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der MARGOT BRANDS LIMITED für Astrolonova berichtet.

Nach einer aktuell veröffentlichten Darstellung einer Rechtsanwaltskanzlei soll eine von Culpa Inkasso geltend gemachte Forderung aus einer Astrolonova-Mitgliedschaft eine Hauptforderung von 299,00 Euro enthalten haben. Hinzugekommen seien dort Zinsen und Inkassokosten, sodass ein Gesamtbetrag von 355,43 Euro verlangt worden sei.

Eine weitere Quelle berichtet für August 2026 über Inkassoforderungen der Culpa Inkasso GmbH für MARGOT BRANDS LIMITED beziehungsweise Astrolonova.

Für den uns konkret vorliegenden Fall ist jedoch festzuhalten: Das beigefügte Dokumentenpaket enthält keine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH. Es dokumentiert die Auseinandersetzung bis zur Ankündigung der Übergabe an ein Inkassounternehmen. Deshalb können wir aus diesen Unterlagen keine konkreten Angaben zu einer individuellen Culpa-Forderung, deren Kosten oder einer gesetzten Zahlungsfrist machen.

Rechnung erhalten – was sollten Verbraucher tun?

Wer eine Rechnung von Astrolonova erhält und sich nicht an einen entsprechenden Vertrag erinnern kann, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung prüfen.

Eine Rechnung allein beweist nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Auch die Verbraucherzentralen weisen aktuell darauf hin, dass entscheidend ist, ob ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist und ob die gesetzlichen Anforderungen an einen kostenpflichtigen Online-Vertrag erfüllt wurden.

Betroffene sollten insbesondere:

  • die Rechnung und sämtliche Mahnungen aufbewahren,
  • prüfen, ob tatsächlich eine Bestellung vorgenommen wurde,
  • den behaupteten Vertragsschluss und die konkrete Preisangabe nachvollziehen,
  • bei einer aus ihrer Sicht unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen,
  • kein Schuldanerkenntnis abgeben,
  • nicht vorschnell eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben und
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid keinesfalls ignorieren.

Wer eine Forderung bestreitet, sollte dies möglichst nachvollziehbar und nachweisbar tun. Dabei kann verlangt werden, dass der Anspruchsteller den behaupteten Vertragsschluss konkret darlegt und die entsprechenden Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt.

Was ist mit einem möglichen Schufa-Eintrag?

Auch die Ankündigung einer Meldung an eine Wirtschaftsauskunftei sollte Verbraucher nicht dazu verleiten, eine möglicherweise unberechtigte Forderung allein aus Angst zu bezahlen.

Im vorliegenden Schriftverkehr wurde eine mögliche Meldung an die SCHUFA angesprochen. Die Anbieterin selbst beschreibt in ihren inzwischen veröffentlichten Datenschutzinformationen Voraussetzungen für eine solche Übermittlung, unter anderem die Behandlung bestrittener Forderungen.

Für Verbraucher gilt deshalb: Eine bestrittene Forderung sollte als solche dokumentiert werden. Bei einem tatsächlich zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid gelten wiederum besondere Fristen. Hier sollte gegebenenfalls unverzüglich rechtlicher Rat eingeholt werden.

Unser Fazit

Die aktuellen Forderungen rund um Astrolonova zeigen erneut, wie wichtig es ist, bei überraschenden Rechnungen nicht vorschnell zu zahlen.

Im uns vorliegenden Fall behauptet MARGOT BRANDS LIMITED, dass ein kostenpflichtiges Jahresabo über Astrolonova abgeschlossen worden sei. Die betroffene Person bestreitet dagegen einen bewusst vorgenommenen kostenpflichtigen Vertragsschluss. Die Anbieterin verweist auf technische und elektronische Dokumentationen des Anmeldevorgangs.

Ob die Forderung im konkreten Einzelfall tatsächlich berechtigt ist, lässt sich aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilen.

Fest steht jedoch: Wer eine solche Forderung erhält und keinen entsprechenden Vertrag bewusst abgeschlossen hat, sollte diese nicht einfach ignorieren, aber ebenso wenig aus Angst vor einem Inkassoverfahren ungeprüft bezahlen.

Sollte anschließend tatsächlich ein Schreiben der Culpa Inkasso GmbH eingehen, sollte auch dieses sorgfältig geprüft und mit den ursprünglichen Vertrags- und Rechnungsunterlagen abgeglichen werden.

Hinweis zur Berichterstattung

Dieser Beitrag basiert auf den uns vorliegenden Unterlagen sowie ergänzend auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Themenkomplex Astrolonova/MARGOT BRANDS LIMITED. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls dar. Die Darstellung gibt insbesondere die jeweiligen Behauptungen der beteiligten Seiten wieder, ohne damit deren Richtigkeit abschließend festzustellen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 1. September 2026

Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Titel: Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.

Um was geht es in dem Schreiben?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.

Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:

Position Zeitraum / Details Betrag
Hauptforderung 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) 3.909,00 €
Verzugszinsen Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) 313,02 €
Vorgerichtliche Kosten Anwaltliche Geltendmachung 439,00 €
Gesamtforderung Offener Gesamtbetrag 4.661,02 €

Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.

Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt

Vergleich & Anzeichen für dubiose Forderungen: Verbraucher sollten Schreiben genau prüfen, bevor sie reagieren. Folgende Punkte fallen beim vorliegenden Fall auf.

1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.

2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege

In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.

3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon

Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!

4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume

Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.

Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln

Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 1/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 2/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 3/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026


Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
  • Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
  • Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
  • Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fazit & Hilfe für Betroffene

Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Montag, 31. August 2026

Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Titel: Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.

Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.

Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.

Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss

Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.

In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.

Scan: Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026
Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026


Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?

Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:

  1. Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
  2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  3. Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig

Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
  • Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
  • Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
  • Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Freitag, 28. August 2026

Medien Total GmbH, PVZ & ADU Inkasso: Zeitschriftenabos und hohe Forderungen

Titel: Medien Total GmbH, PVZ & ADU Inkasso: Zeitschriftenabos und hohe Forderungen

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuell erneut Anfragen und Berichte von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die mit unerwarteten Forderungen für angebliche Zeitschriften-Abonnements konfrontiert werden. Im Fokus stehen dabei die Medien Total GmbH, die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG sowie der Inkassodienstleister Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH (ADU Inkasso).

Viele Betroffene schildern ein ähnliches Szenario: Plötzlich werden Zeitschriften geliefert oder Mahnungen zugestellt – ohne dass nach Erinnerung der Empfänger jemals ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

Verunsicherung durch überraschende Post und hohe Inkassogebühren

Nach den uns vorlegenden Informationen berichten Verbraucher von Lieferungen bekannter Magazintitel wie der Zeitschrift „Bunte“. Zunächst wird die Auslieferung oft gar nicht recht eingeordnet, bis schließlich Rechnungen oder Mahnungen im Briefkasten landen.

In den der Redaktion vorliegenden Schilderungen geben Betroffene an, dass sie sich an keinen Vertragsschluss mit der Medien Total GmbH erinnern können. Auf Versuche der Betroffenen, bei den beteiligten Firmen einen Nachweis über das Zustandekommen eines Abonnements oder eine Widerrufsbelehrung anzufordern, sei laut Verbraucherschilderungen häufig gar nicht oder unzureichend reagiert worden.

Statt einer Klärung erfolgt im weiteren Verlauf oft die Abgabe der Forderung an ein Inkassobüro. Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH (ADU Inkasso) fordert in diesen Schreiben Beträge, die inklusive Gebühren schnell auf über 300 Euro ansteigen können. Zudem wird mit Fristen gedroht sowie auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnverfahrens hingewiesen, was bei den Empfängern zusätzlichen Druck erzeugt.

Wie entstehen solche vermeintlichen Abonnements?

In der Praxis des Verbraucherschutzes zeigt sich häufig, dass angebliche Verträge über verschiedene Wege initiiert werden können – oft ohne dass es den Betroffenen im Moment der Dateneingabe bewusst ist. Zu den typischen Konstellationen gehören:

  • Gewinnspiele und Umfragen im Internet: Teilnahme an Online-Gewinnspielen, bei denen im Kleingedruckten oder durch versteckte Häkchen ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo gekoppelt ist.
  • Angeblich „kostenlose“ Probe-Abos oder Produkttests: Werbung für Gratis-Ausgaben, die sich nach Ablauf eines Probezeitraums automatisch in ein kostenpflichtiges Langzeit-Abo umwandeln.
  • Unerwünschte Telefonanrufe (Cold Calling): Werbeanrufe, bei denen Daten abgeglichen werden und im Nachgang behauptet wird, es sei ein mündlicher Vertrag geschlossen worden.

Einordnung: Wer muss den Vertrag beweisen?

Grundsätzlich gilt im deutschen Zivilrecht: Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast.

Wenn ein Unternehmen wie die Medien Total GmbH behauptet, dass ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, muss das Unternehmen dies im Streitfall nachweisen können. Ein bloßes Versenden von Ware oder das Ausstellen einer Rechnung reicht als Nachweis für einen wirksamen Vertragsschluss nicht aus.

Zudem gelten bei Verträgen, die im Fernabsatz (also online, per Telefon oder per Post) geschlossen werden, strenge gesetzliche Pflichten:

  • Widerrufsbelehrung: Verbraucher müssen ordnungsgemäß über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht beleuchtet werden. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist unter Umständen um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  • Vertragsbestätigung: Bei Fernabsatzverträgen muss dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Brief) zur Verfügung gestellt werden.
Scan: Anschreiben "medien total gmbh" / August 2026
Anschreiben "medien total gmbh" / August 2026

Verhaltensempfehlung: Was tun bei Post von PVZ oder ADU Inkasso?

Sollten Sie Rechnungen der PVZ oder Schreiben der ADU Inkasso für eine Forderung der Medien Total GmbH erhalten haben, die Sie für unberechtigt halten, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Nicht vorschnell zahlen: Lassen Sie sich durch kurze Zahlungsfristen oder die Androhung gerichtlicher Schritte nicht einschüchtern. Eine unberechtigte Forderung wird durch das Beachten der Ruhe nicht automatisch rechtens.
  2. Forderung schriftlich bestreiten: Teilen Sie der PVZ und dem Inkassounternehmen nachweisbar (vorzugsweise per Einwurf-Einschreiben oder qualifiziertem Fax) mit, dass kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde. Verlangen Sie einen konkreten Nachweis (z. B. Bandaufnahme, Unterschrift, Log-Daten der IP-Adresse).
  3. Hilfsweise Widerruf und Anfechtung erklären: Tragen Sie hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung vor, falls behauptet wird, ein Vertrag sei zustande gekommen.
  4. Dokumente aufbewahren: Heben Sie alle Rechnungen, Mahnungen, Schreiben sowie eigene Briefe und Sendeberichte sorgfältig auf.

Wie kann Ihnen der Verbraucherdienst e.V. helfen?

Wenn Sie ebenfalls Schreiben von der Medien Total GmbH, der PVZ Pressevertriebszentrale oder der ADU Inkasso erhalten haben und unsicher sind, wie Sie richtig reagieren sollen, stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.