Donnerstag, 7. Mai 2026

Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Titel: Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Immer mehr Verbraucher erhalten derzeit Post oder E-Mails von der Inkassofirma eCollect wegen angeblich offener Forderungen der Partnerbörsen-Betreiber be2 S.à.r.l. Viele Betroffene berichten, dass sie sich entweder gar nicht bewusst waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben oder dass Kündigungen und Widerrufe nicht immer zum Erfolg führten. Im Internet finden sich aktuell entsprechende Erfahrungsberichte und Beschwerden. Wir schauten uns diese Aussagen an.

Wer ist die be2 S.à.r.l.?

Die be2 S.à.r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das unter anderem die Dating-Plattformen be2.com, verliebtab40.at und zusammen.de betreibt. Bei diesen soll es Plattformen häufig vorkommen, dass Nutzer ungewollt an kostenpflichtige Abo-Verträge gelangen. 

Verbraucher berichten online darüber, dass sich Mitgliedschaften automatisch verlängern oder Kündigungen nicht wie erwartet verarbeitet werden sollen. Es kam in mindestens einem Fall anschließend zu offenen Forderungen, weshalb die Inkassofirma eCollect eingeschaltet wurde. 

Einzelne Erfahrungen lassen sich auf Bewertungsportalen nachlesen. MEHR (Letzter Abruf 07.05.2026)

Warum meldet sich eCollect?

eCollect tritt als Inkassodienstleister auf und fordert offene Beträge im Namen von be2 ein. Dabei werden oftmals neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Inkasso-, Mahn- und Verzugsgebühren verlangt.

Betroffene schildern häufig folgende Situationen:

  • angeblich automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigung wurde angeblich nicht rechtzeitig akzeptiert
  • keine Erinnerung oder Rechnung erhalten
  • überraschende Inkassoschreiben nach längerer Zeit
  • hohe Zusatzkosten durch Inkassogebühren

Wir wurden durch einen Verbraucher kontaktiert, der bereits eine Zahlungsaufforderung durch eCollect erhalten hatte. Auch ihm wurde laut der vorliegenden Dokumente mitgeteilt, dass er die Mitgliedschaft nicht bezahlt hatte.

Scan: Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026
Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026


Wie auf eine Forderung reagieren?

Sollte die Forderung einfach gezahlt werden? Nein. Verbraucher sollten eine Inkassoforderung möglichst nicht ungeprüft bezahlen.

Zunächst sollte überprüft werden:

  • Wurde tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen?
  • Gab es eine wirksame automatische Verlängerung?
  • Wurde fristgerecht gekündigt?
  • Ist die Forderung überhaupt nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlichen Inkassokosten berechtigt?

Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Gerade bei Online-Abonnements kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Kündigungen oder Widerrufe. Inkassounternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Berechtigung einer Forderung umfassend zu prüfen, bevor sie diese geltend machen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

1. Ruhe bewahren

Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass sofort gezahlt werden muss. Auch Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren sollten zunächst sachlich geprüft werden.

2. Forderung prüfen lassen

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mails
  • Kündigungsnachweise
  • Zahlungsbelege
  • Screenshots

Oft lässt sich bereits dadurch erkennen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

3. Der Forderung widersprechen

Wenn Zweifel bestehen, sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dabei sollte man ausdrücklich erklären, dass die Forderung bestritten wird und ein Nachweis verlangt wird.

4. Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Verbraucher berichten über wiederholte Mahnungen und Druckaufbau durch Inkassounternehmen. Erfahrungsberichte im Internet zeigen, dass Betroffene häufig verunsichert sein können.

Droht sofort ein SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wird eine Forderung bestritten, ist ein SCHUFA-Eintrag in vielen Fällen gerade nicht ohne Weiteres zulässig.

Fazit: Inkassoforderung von eCollect wegen be2 genau prüfen

Wer eine Forderung von eCollect im Namen von be2 S.à.r.l. erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen – aber nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Online-Dating-Portalen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Vertragsverlängerungen und Kündigungen.

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung der Forderung sowie eine rechtzeitige Reaktion. Verbraucher sollten sich nicht allein von Mahnungen oder Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 5. Mai 2026

Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Titel: Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unerwarteten Rechnungen für Online-Dienste, die sie entweder nicht bewusst abgeschlossen haben oder deren Kosten nicht klar ersichtlich waren. Ein aktuelles Beispiel betrifft den Dienst „Vorscore“ von Bonitbutler Ltd. Anhand eines aktuellen Falls möchten wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Der Fall: Plötzlich eine Rechnung

Eine Verbraucherin erhielt eine Rechnung über 89,42 Euro für einen angeblichen Zugang zum „Vorscore-Portal“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Laut Dokument wurde:

  • eine Mitgliedschaft abgeschlossen
  • die Bestellung online durchgeführt
  • eine konkrete IP-Adresse erfasst
  • eine Zahlungsfrist gesetzt

Besonders auffällig: Die Rechnung fordert zur Zahlung über einen speziellen Link auf und nennt einen externen Zahlungsdienstleister. Alle persönlichen Daten wurden für diesen Screenshot anonymisiert.

Screenshot Bezahlen-Link Vorscore
Screenshot vom Bezahlen-Screen / Vorscore / Mai 2026

Was ist „Vorscore“ überhaupt?

„Keine negative SCHUFA mehr"! Vorscore ist ein kostenpflichtiger Abo-Dienst der englischen Firma Bonibutler Ltd., der Nutzern Bonitätsprüfungen, Tipps zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit und Kreditangebote verspricht. Der Dienst wirbt damit, Verbrauchern Informationen zur Bonität, Finanzen oder Verträgen bereitzustellen. Solche Angebote sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich – allerdings kommt es häufig auf die Transparenz beim Vertragsabschluss an.

Typische Kritikpunkte bei vergleichbaren Diensten:

  • Kostenpflicht wird nicht klar dargestellt
  • Anmeldung wirkt wie ein kostenloser Test
  • Vertragslaufzeiten sind versteckt
  • Widerrufsbelehrungen sind unklar

Typische Merkmale von Vorscore Rechnungen

Auch in diesem Fall zeigen sich einige klassische Warnsignale:

  1. Unerwartete Forderung: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
  2. Jahresabo statt Einmalzahlung: Die Rechnung bezieht sich direkt auf eine 12-monatige Laufzeit, nicht auf eine einmalige Leistung.
  3. Zahlungsdruck: Eine relativ kurze Zahlungsfrist soll schnellen Handlungsdruck erzeugen.
  4. Zahlung über externen Link: Die Aufforderung, über einen speziellen Link zu zahlen, ist zwar nicht automatisch unseriös, sollte aber immer kritisch geprüft werden.

Was gilt für Verträge?

Nach deutschem Recht gilt:

  • Ein kostenpflichtiger Vertrag muss klar und eindeutig erkennbar sein
  • Der sogenannte „Button-Lösung“ (§ 312j BGB) verlangt, dass Nutzer ausdrücklich bestätigen, dass sie zahlungspflichtig bestellen
  • Fehlt diese Transparenz, ist der Vertrag oft nicht wirksam

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie eine ähnliche Rechnung erhalten haben:

✔ Ruhe bewahren: Nicht sofort zahlen – prüfen Sie den Sachverhalt genau.

✔ Vertrag prüfen: Haben Sie sich wirklich bewusst angemeldet?

✔ Widerruf einlegen: Falls die Anmeldung kürzlich war, kann ein Widerruf möglich sein.

✔ Forderung widersprechen: Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie schriftlich.

✔ Keine vorschnellen Zahlungen: Eine Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Unser Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, Online-Angebote genau zu prüfen. Dienste wie „Vorscore“ bewegen sich oft in einem rechtlichen Graubereich zwischen legitimen Angeboten und potenziellen Kostenfallen.

Unser Rat:

👉 Lesen Sie immer das Kleingedruckte

👉 Prüfen Sie Zahlungsaufforderungen kritisch

👉 Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mehr Infos können Sie bei uns anfordern. Teilen Sie auch Ihre Erfahrungen gern in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns direkt über unseren Blog:

Gemeinsam sorgen wir für mehr Transparenz im Verbraucherschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

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Montag, 4. Mai 2026

Vorsicht vor Forderung von UnitedRespect GmbH für Dating-Plattform

Titel: Vorsicht vor Forderung von UnitedRespect GmbH für Dating-Plattform

Aktuell erhalten zahlreiche Verbraucher E-Mails von der UnitedRespect GmbH, in denen sie zur Zahlung von angeblich offenen Forderungen für eine Premium-Mitgliedschaft auf der Plattform „yuuflirt“ aufgefordert werden. Angeblich sollen sich Betroffene auf einer Dating- oder Flirt-Plattform angemeldet und die kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht gekündigt haben. Doch Vorsicht – hier handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um keine berechtigte Forderung.

Wie sieht die E-Mail von der UnitedRespect GmbH aus?

Die E-Mail ist als „Zahlungserinnerung“ betitelt und enthält folgende Elemente:

  • Absender: UnitedRespect GmbH, Abteilung Forderungsmanagement
  • Betreff: Forderung des Betreibers der Plattform yuuflirt.com
  • Anschreiben: Behauptung, der:die Empfänger:in habe unter einem bestimmten Benutzernamen ein Konto auf yuuflirt erstellt und die AGB akzeptiert. Nach Ablauf einer Testphase sei das Konto automatisch in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft überführt worden.
  • Forderungsbetrag: 279,00 EUR (aufgeschlüsselt in Hauptforderung, Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale)
  • Zahlungsfrist: Meist kurzfristig
  • Drohungen: Bei Nichtzahlung werden zusätzliche Mahnkosten, gerichtliche Mahnverfahren und Vollstreckung angedroht.
  • Zahlungsdaten: IBAN eines deutschen Kontos, Empfänger: UnitedRespect GmbH

Warum ist diese Forderung unseriös?


Keine tatsächliche Anmeldung:

Viele Empfänger behaupten, dass sie sich nie auf yuuflirt.com oder ähnlichen Plattformen angemeldet haben. Es sollen zufällig generierte Benutzernamen oder gestohlene E-Mail-Adressen genutzt worden sein.

Kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister:

Die UnitedRespect GmbH ist zwar eine existierende Firma, aber die E-Mail stammt nicht von der offiziellen Domain der Firma. Die angegebene Website forderungsservice.com und die E-Mail-Adresse kontakt@forderungsservice-com verweisen nicht auf die Firma.

Darüber hinaus ist sie aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister als Inkassounternehmen eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen.

Im Handelsregisterauszug steht zum Gegenstand des Unternehmens: (Stand 04.05.2026) „Die Entwicklung, Planung und Realisierung von internationalen Event-Projekten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.“

Klassische Betrugsmerkmale:

  • Dringlichkeit: Kurze Zahlungsfrist, Drohung mit weiteren Kosten.
  • Psychologischer Druck: Androhung von gerichtlichen Schritten und Vollstreckung.
  • Unpersönliche Ansprache: Die E-Mail ist generisch gehalten und enthält oft falsche oder erfundene Benutzernamen.

Bestätigung aus sozialen Netzwerken:

In Facebook-Gruppen wie „Verbraucherzentrale NRW – Phishingwarnungen“ berichten zahlreiche Nutzer und Nutzerinnen von identischen E-Mails – ohne dass sie jemals auf yuuflirt.com waren. 

Was tun, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten?

Nicht reagieren: Zahlen Sie auf keinen Fall! Ignorieren Sie die E-Mail und klicken Sie auf keine Links oder Anhänge.

Prüfen Sie Ihre Konten: Überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich jemals auf yuuflirt.com oder ähnlichen Plattformen aktiv waren. Falls nein, könnte es sich um Betrug handeln.

Melden Sie den Vorfall: Senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere „Abzocke melden“ Funktion.

Warnen Sie andere: Teilen Sie den Vorfall in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie Verbraucherdienst, um andere zu schützen.

E-Mail als Spam markieren: Markieren Sie die E-Mail in Ihrem Postfach als Spam/Junk und blockieren Sie den Absender.

Wie erkenne ich solche Betrugs-E-Mails in Zukunft?

🔍 Absender prüfen: Echte Unternehmen nutzen offizielle Domains (z. B. @unitedrespect-de, nicht @forderungsservice-com).

🔍 Rechtschreibung und Formulierungen: Betrugs-E-Mails enthalten oft Fehler oder unnatürliche Formulierungen.

🔍 Dringlichkeit und Drohungen: Seriöse Unternehmen drohen nicht innerhalb weniger Tage mit gerichtlichen Schritten.

🔍 Zahlungsaufforderung per E-Mail: Echte Inkassofirmen fordern selten per E-Mail zur Zahlung auf, ohne vorherigen schriftlichen Kontakt per Post.

Fazit: Handelt es sich um einen Scam?

Ja, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.

Die aktuelle Welle an E-Mails im Namen der UnitedRespect GmbH und yuuflirt ist für uns leider keine neue Methode, sondern fast ein Klassiker an Phishing- und Scam-Mails. Die Absender hoffen, dass Verbraucher aus Angst oder Unsicherheit zahlen – ohne dass eine tatsächliche Forderung besteht.

Bleiben Sie wachsam, prüfen Sie kritisch und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Haben Sie eine solche E-Mail erhalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und helfen Sie anderen, nicht auf Betrug hereinzufallen!

Quellen:

Facebook-Gruppe: Verbraucherzentrale NRW – Phishingwarnungen (Letzter Abruf: 04.05.2026)

Eigene Recherche und Meldungen betroffener Nutzer und Nutzerinnen

Trustpilot-Review: YuuFlirt-Net Profil (Letzter Abruf 04.05.2026)

Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 17. April 2026

Forderung von Match Global Services Ltd. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten oder eine Abbuchung festgestellt, die Sie nicht zuordnen können? Dann sind Sie nicht allein. Viele Betroffene melden sich, nachdem sie eine Forderung von National Inkasso im Zusammenhang mit der Plattform bff-friends erhalten haben. Auftraggeber ist die Firma Match Global Services Ltd.

Titel: Forderung von Match Global Services Ltd. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

BFF-Friends: Was hat es mit der der Seite auf sich?

Mit der Aussage „Tausende Singles warten bereits auf dich“ werden Besucher der Plattform bff-friends begrüßt. Betrieben wird es von der Match Global Services Ltd. mit Sitz in Malta. Ob man auf dieser Seite seinen „besten Freund für alle Zeiten“ oder halt modern ausgedrückt „bff“ (best friend forever) findet, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Laut den Nutzungsbedingungen erfolgt die Interaktion jedoch nicht zwingend mit echten Personen, sondern können auch auf digital erzeugten Inhalten basieren, was einer echten Freundschaft eventuell im Weg stehen würde. Aber nicht nur deshalb interessierte uns mehr, wie Verträge geschlossen werden, sondern ebenfalls, weil uns mehrere Verbraucher zu diesem Thema kontaktierten.

Erfahrungen von Verbrauchern

Diese berichteten uns gegenüber, dass sie Zahlungsaufforderungen via E-Mail erhalten hätten, weil sie Mitglied auf besagtem Portal sein sollen. In zwei Fällen wurde durch ein Inkassounternehmen jeweils die Zahlung offener Mitgliedsbeiträge gefordert. Beide teilten uns unabhängig voneinander mit, dass sie keine Verträge oder Abos mit der Firma abgeschlossen haben. Die Anmeldung erfolgt häufig über eine zunächst kostenlose Testphase. Wird diese nicht rechtzeitig beendet, geht sie automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über.

National Inkasso fordert für Match Global Services Ltd.

Die Forderungen wurden durch die National Inkasso im Auftrag der Match Global Services Ltd. An die Verbraucher verschickt. Die National Inkasso ist ein eingetragenes Inkassounternehmen und ist somit kein „Fake“. Forderungen – auch via E-Mail – sind demzufolge zu beachten. Ein Ignorieren könnte sonst die Kosten steigen lassen. Wenn auf Mahnungen nicht reagiert wird, kann es im weiteren Verlauf zu gerichtlichen Schritten kommen, etwa:

  • Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung)

Spätestens wenn ein Schreiben vom Gericht eingeht, sollten Sie unbedingt schnell handeln und sich Rat einholen.

Dating-Abo und Forderung – wie sollte vorgegangen werden?

  1. Ruhe bewahren Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  2. Nichts vorschnell bezahlen Zahlen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung berechtigt ist.
  3. Unterlagen prüfen Fordern Sie den angeblichen Vertrag an, falls Ihnen keiner vorliegt.
  4. Fristen beachten Reagieren Sie rechtzeitig, insbesondere bei offiziellen Schreiben.
  5. Schriftlich widersprechen Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten.
  6. Keine Telefonate führen Vermeiden Sie unnötigen telefonischen Kontakt.
  7. Kündigung nur bei echtem Vertrag Sonst könnte dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
  8. Rechtlichen Rat einholen Vor allem bei Unsicherheiten oder gerichtlichen Schreiben.

Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemen mit Dating-Portalen

Forderungen rund um Online-Dating-Abos sind kein Einzelfall. Entscheidend ist, die Situation sachlich zu prüfen und besonnen zu reagieren. Weder vorschnelles Zahlen noch komplettes Ignorieren sind gute Strategien.

Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.