Freitag, 13. Februar 2026

Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente

Wo beginnt Urlaub? Manche würden sagen im Flugzeug, an einem bestimmten Tag, oder gar erst am Reiseziel. Das Onlineportal „Reisezeit-Momente“ von der Reisezeit LLC stellt jedoch klar: „Urlaub beginnt hier“. Wir wurden von einem Gewerbetreibenden auf diese Plattform aufmerksam gemacht. Wir warfen einen Blick auf das Angebot und die Kosten.

Titel: Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente


Reisezeit-Momente: Urlaub nur in Brandenburg?

Die Reisezeit LLC soll laut den Ausführungen auf ihrem eigenen Portal das Ziel verfolgen einer der „führenden Anbieter von Ferienunterkünften in Deutschland“ zu sein. Interessenten aus dem können demzufolge über das Portal „Reisezeit-Momente“ die passende Ferienwohnung für den nächsten Urlaub buchen. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag scheint sich die Suche jedoch nur auf Brandenburg zu beziehen; zumindest gibt das das Suchfeld bestimmte Kriterien vor (siehe Screenshot):

Screenshot: Reisezeit-Momente Suche
Quelle: reisezeit-momente.com / Feb 2026

Die Betreiberin beantwortet auf ihrem Portal ebenfalls die Frage „Warum Reisezeit LLC?“, doch anstatt sich an die potentielle Urlauber und Urlauberinnen zu richten, fokussieren sich die Antworten viel mehr auf die Anbieter von Ferienunterkünften und somit die eigene Kundschaft. Das Portal soll demzufolge „benutzerfreundlich“ sein und eine „mühelose“ Präsentation der zu bewerbenden Unterkunft ermöglichen. Des Weiteren soll es mit einem Inserat möglich sein, „durch die Vermietung der Ferienunterkünfte nachhaltig und sicher Einkommen zu erzielen“. Ob es auch ohne Inserat möglich wäre?

Frust über Vertragsabschlüsse

Die Meinungen auf Bewertungsportalen sind zum aktuellen Stand (13.02.2026) überwiegend negativ. Es ist in den Bewertungen häufig von unerlaubter Telefonwerbung die Rede und ungewollten Vertragsabschlüssen: https://de.trustpilot.com/review/www.reisezeit-momente.com

Ein Betroffener meldete sich bei uns und teilte ebenfalls seine Erfahrungen mit. Es wurde ebenfalls eine Vertragsbestätigung via E-Mail zugestellt; zuvor soll eine „kostenfreie Testphase“ vereinbart worden sein. Genau da liegt oft das Problem, was erst durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich wird. Denn da ist zu erfahren, dass es nach Ablauf der Testphase zum kostenpflichtigen Vertrag kommt, sofern nicht innerhalb des Testmonats gekündigt wird:

„Kündigung während der Testphase: Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase muss der Vertrag schriftlich mit Originalunterschrift bei Reisezeit eingehen. Erfolgt innerhalb der Testphase keine frist- und formgerechte Kündigung, läuft der Vertrag automatisch mit der vereinbarten Laufzeit von 12 oder 24 Monaten weiter“, Quelle: https://www.reisezeit-momente.com/term_conditions.php (Letzte Abruf 13.02.2026) 

Unterstützung bei Einträgen in Firmenverzeichnisse

Kam es durch einen Werbeanruf oder ein Onlineformular zu einem ungewollten Vertragsabschluss für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 22. Januar 2026

Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik

Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.

Titel: Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik


ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?

Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.

Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.

Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:

  • www.zimmersuche24 de
  • www.zimmersuche24 at
  • www.zimmersuche24 ch

Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.

Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“

Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.

Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.

Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.

Stimmen aus dem Netz

Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.

Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.

Screenshot - Trustpilot Bewertungen Zimmersuche24

Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026) 

Hilfe bei Firmenverzeichnissen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 20. Januar 2026

Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag

Neues Jahr, neue Offerte. Dank einer Gewerbetreibenden erhielten wir Einblick in ein Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag für das Portal „Firmensuche online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG. Was hat es damit auf sich?

Titel: Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag


Online-Firmenverzeichnisse auch 2026 weiterhin aktiv

Klassiker Branchenbuch-Offerte. Es scheint, als sei die Methode nicht totzukriegen: Formulare werden an Unternehmen verschickt mit der Hoffnung, dass sie diese unterschrieben zurücksenden. Es würde demzufolge zum Vertragsschluss kommen, bei dem ein Widerrufsrecht leider ausgeschlossen ist – da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

Wir berichten seit unserem Bestehen regelmäßig über die Erfahrungen unserer Mitglieder mit diesen Offerten. Erstaunlich ist, dass sich beim Ablauf in all den Jahren so gut wie nichts geändert hat. Auch im aktuell vorliegenden Fall erhielt eine Praxis für Physiotherapie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Firmenverzeichnis. Es handelt sich hierbei um das Portal „Firmensuche.online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG, Sitz Duisburg.

Was steht in der Offerte der Stadt & Gemeinde Verlag für Firmensuche.Online?

Auffälligkeiten oder Inhalte, die wir nicht von Offerten dieser Art kennen, sind uns nicht aufgefallen. Auch bei dem Formular der Stadt & Gemeinde Verlag UG geht um die „Möglichkeit“, die eigene Firma in einem zumindest uns unbekannten Online-Portal kostenpflichtig anzumelden. Dazu soll das Schriftstück ausgefüllt, unterschrieben und zurückgesandt werden, damit ein für diese Art Dienstleistung typischer B2B Vertrag geschlossen wird. Sprich, ein Vertragsabschluss ohne Widerrufsrecht.

Scan: Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026
Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026


Die Kosten für einen Eintrag in der Firmensuche.Online belaufen sich laut Unterlagen auf 379,00 Euro für 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wir schauten uns das besagte Portal an, auf dem Einträge geschaltet werden sollen. Außer den Kontaktdaten und der Anschrift fanden wir bei unserem Besuch (Stand 20.01.2026) keine weiteren Informationen, die von eingetragenen Unternehmen preisgegeben wurden. Google hätte uns diese Infos vorab kostenlos geben können.

Offerte für Firmenverzeichnisse nicht einfach unterschreiben

Ob sich ein Eintrag in das Verzeichnis Firmensuche.Online lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir berichteten zahlreich über andere Branchenverzeichnisse, die auch mit der Hilfe von vorausgefüllten Formularen versuchen, kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Um ungewollte Einträge und Kosten zu vermeiden, ist es notwendig, sich die Formulare genau zur Brust zu nehmen, ehe sie bedenkenlos bearbeitet werden. Es sollen zusätzlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens geschult werden, wie sie mit solchen Formularen umzugehen haben. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich bei uns melden.

Hilfe bei Forderungen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Montag, 22. Dezember 2025

Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Titel: Plan Inkasso GmbH, Rheinberg – Warnung vor Forderung

Zum Jahresende freuen sich viele auf entspannte Weihnachtsfeiertage und den darauffolgenden Jahreswechsel. Nicht selten wird es aber vor dem eigentlich Fest hektisch und stressig – Geschenke müssen gekauft und verpackt werden, ein Tannenbaum besorgt und noch so viel mehr. Ausgerechnet in diesen Momenten melden sich Störenfriede, die mit gefälschten Inkassoschreiben ihre eigene Weihnachtskasse aufbessern wollen.

Im aktuell vorliegenden Fall handelt es sich um eine Forderung von dem angeblichen Inkassounternehmen Plan Inkasso GmbH. Der Sitz soll laut des Briefkopfes in der Finkenstrasse in Rheinberg sein, der Unterzeichner ein gewisser Dr. RA Thomas Schumacher.

Scan: Anschreiben Plan Inkasso GmbH
Anschreiben Plan Inkasso / Dez 2025


Deshalb ist das Schreiben der Plan Inkasso unseriös

Die Plan Inkasso behauptet in einem vorliegenden Brief, der uns durch ein Mitglied vorgelegt wurde, dass angeblich eine offene Forderung der EG-Lotterie vorliegen würde. Um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, soll sich die Empfängerin melden. Sollten Sie ebenfalls eine Nachricht von der Plan Inkasso GmbH aus Rheinberg erhalten haben, so raten wir dringend von einer Kontaktaufnahme ab. Hier sind weitere Auffälligkeiten:

  • Keine Nennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin
  • Keine Forderungsaufstellung, keine Kosten
  • Keine Fristen
  • Keine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister

Lassen Sie sich die Feiertage nicht verderben und NEHMEN SIE KEINEN KONTAKT zum Absender auf.

Auch die VBZ Brandenburg hat dieses Unternehmen in ihre Liste der betrügerischen Inkassoschreiben aufgenommen: MEHR

Hilfe bei seriösen Forderungen

Es handelt sich bei der oben beschriebenen E-Mail um keine seriöse Inkassoforderung. In der Vergangenheit wurden uns jedoch von Mitgliedern Briefe von eingetragenen Inkassounternehmen vorgelegt, mit denen mehrere hunderte Euro für Dienstleistungen und Abos gefordert wurden.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.