Dienstag, 2. Juni 2026

Euromillionen-Forderung über 4.000 Euro: Vorsicht bei Schreiben der „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg

TItel: Euromillionen-Forderung über 4.000 Euro: Vorsicht bei Schreiben der „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg

Immer mehr Verbraucher berichten über Zahlungsaufforderungen einer angeblichen „International Inkasso GmbH“ aus Hamburg. Die Schreiben beziehen sich häufig auf eine vermeintliche Teilnahme an einer „Euromillionen“-Lotterie und fordern Beträge von mehreren Tausend Euro. In vielen Fällen beläuft sich die Forderung auf über 4.000 Euro und wird mit erheblichen Drohungen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder gerichtlichen Maßnahmen verbunden.

Bei genauerer Betrachtung ergeben sich jedoch zahlreiche Auffälligkeiten. Verbraucherschützer und Inkasso-Experten warnen seit Monaten vor ähnlichen Schreiben. Häufig fehlen nachvollziehbare Vertragsunterlagen, konkrete Nachweise über einen angeblichen Vertragsabschluss oder belastbare Angaben zum Gläubiger. Zudem berichten Betroffene von fragwürdigen Kontaktdaten, nicht erreichbaren Internetseiten und ungewöhnlichen Zahlungswegen.

International Inkasso: Kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister

Besonders problematisch ist, dass viele Empfänger nie an einer Euromillionen-Lotterie teilgenommen haben oder sich an keinen entsprechenden Vertrag erinnern können. Dennoch wird erheblicher Druck aufgebaut, um eine schnelle Zahlung zu erreichen. Nach unserer Einschätzung begründet allein ein Inkassoschreiben noch keine Zahlungspflicht. Wer eine Forderung erhält, sollte zunächst prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag nachgewiesen werden kann.

Ein weiteres Warnsignal ist, wenn sich das angebliche Inkassounternehmen nicht im Rechtsdienstleistungsregister finden lässt oder mit zweifelhaften Angaben auftritt. Seriöse Inkassodienstleister müssen in Deutschland registriert sein und ihre Forderungen nachvollziehbar belegen können.

Scan: Forderung der International Inkasso / Seite 1 / Mai 2026
Forderung der International Inkasso / Seite 1 / Mai 2026

Scan: Forderung der International Inkasso / Seite 2 / Mai 2026
Forderung der International Inkasso / Seite 2 / Mai 2026


Wie sollte auf eine solche Forderung reagiert werden?

Verbraucher sollten deshalb keinesfalls vorschnell zahlen. Empfehlenswert ist es, die Forderung sorgfältig prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Wer von einer Forderung über mehrere Tausend Euro wegen einer angeblichen Euromillionen-Teilnahme betroffen ist, sollte besonders aufmerksam sein und sich nicht durch kurze Fristen oder Drohungen unter Druck setzen lassen.

Fazit: Forderungen der angeblichen „International Inkasso GmbH“ im Zusammenhang mit Euromillionen-Schreiben werfen erhebliche Zweifel auf. Solange kein nachvollziehbarer Vertragsnachweis vorliegt, besteht kein Anlass, eine Forderung von über 4.000 Euro ungeprüft zu begleichen. Verbraucher sollten die Unterlagen kritisch prüfen und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Nach den uns vorliegenden Dokumenten handelt es sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung - von daher nicht zahlen!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 12. Mai 2026

Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Titel: Deutsche Gewinnwelt GmbH - Vorsicht bei Forderungen

Viele Verbraucher erhalten derzeit angebliche Anwaltsschreiben (postalisch oder via E-Mail) wegen offener Forderungen aus Gewinnspielen oder Aboverträgen. Die Firma "Deutsche Gewinnwelt GmbH" wurde in Zusammenhang mit derartigen Forderungen genannt.

Die Benachrichtigungen können offiziell wirken und die ansonsten typischen Merkmale wie Aktenzeichen, Fristen und Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren enthalten. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um zweifelhafte oder sogar gefälschte Forderungen, die einzig und alleine dazu dienen, Empfänger zur Zahlung zu drängen oder deren Daten abzugreifen.

Dr. Frieden & Partner bieten "Kündigung" online

Typisch ist, dass Betroffene sich an keinen Vertragsabschluss erinnern oder nie bewusst an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Schreiben setzen häufig auf Druck und Angst, damit schnell gezahlt wird. Teilweise werden bekannte Kanzleinamen missbraucht oder erfundene Inkassounternehmen eingesetzt.

In einem aktuellen Beispiel wird auf der Webseite "Rechtspartnerschaft" von "Dr. Jürgen Frieden & Partner" ein Kündigungsformular für die "Deutsche Gewinnwelt GmbH" präsentiert. Dieses Formular soll vollständig ausgefüllt werden, um eine Kündigung für das Lotto-Abo einzuleiten. 

In der sogenannten "Kündigungserklärung" ist jedoch von einem Vertragsverhältnis mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH die Rede.

Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner
Screenshot "Kündigungsformular Dr. Frieden & Partner / Mai 2026

Vorsicht! Nicht zahlen

  • Nicht vorschnell zahlen
  • Schreiben genau prüfen
  • Keine persönlichen Daten elektronisch (z.B. online) übermitteln
  • Keine persönlichen Daten telefonisch bestätigen

Besonders wichtig: Ein echtes Anwaltsschreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Anbieter müssen nachweisen können, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren und Fristen prüfen. Vor allem sollte überprüft werden, ob die genannte Kanzlei bzw. der Rechtsanwalt im offiziellen Anwaltsregister zu finden ist. In dem vorliegenden Fall hat unsere Recherche zu keinem Ergebnis geführt!

Wir berichten regelmäßig über Warnungen und unseriöse Zahlungsaufforderungen. Sollten Sie ebenfalls eine Fake-Forderung melden wollen oder Hilfe bei einem seriösen Inkassobrief suchen, nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 7. Mai 2026

Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Titel: Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Immer mehr Verbraucher erhalten derzeit Post oder E-Mails von der Inkassofirma eCollect wegen angeblich offener Forderungen der Partnerbörsen-Betreiber be2 S.à.r.l. Viele Betroffene berichten, dass sie sich entweder gar nicht bewusst waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben oder dass Kündigungen und Widerrufe nicht immer zum Erfolg führten. Im Internet finden sich aktuell entsprechende Erfahrungsberichte und Beschwerden. Wir schauten uns diese Aussagen an.

Wer ist die be2 S.à.r.l.?

Die be2 S.à.r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das unter anderem die Dating-Plattformen be2.com, verliebtab40.at und zusammen.de betreibt. Bei diesen soll es Plattformen häufig vorkommen, dass Nutzer ungewollt an kostenpflichtige Abo-Verträge gelangen. 

Verbraucher berichten online darüber, dass sich Mitgliedschaften automatisch verlängern oder Kündigungen nicht wie erwartet verarbeitet werden sollen. Es kam in mindestens einem Fall anschließend zu offenen Forderungen, weshalb die Inkassofirma eCollect eingeschaltet wurde. 

Einzelne Erfahrungen lassen sich auf Bewertungsportalen nachlesen. MEHR (Letzter Abruf 07.05.2026)

Warum meldet sich eCollect?

eCollect tritt als Inkassodienstleister auf und fordert offene Beträge im Namen von be2 ein. Dabei werden oftmals neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Inkasso-, Mahn- und Verzugsgebühren verlangt.

Betroffene schildern häufig folgende Situationen:

  • angeblich automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigung wurde angeblich nicht rechtzeitig akzeptiert
  • keine Erinnerung oder Rechnung erhalten
  • überraschende Inkassoschreiben nach längerer Zeit
  • hohe Zusatzkosten durch Inkassogebühren

Wir wurden durch einen Verbraucher kontaktiert, der bereits eine Zahlungsaufforderung durch eCollect erhalten hatte. Auch ihm wurde laut der vorliegenden Dokumente mitgeteilt, dass er die Mitgliedschaft nicht bezahlt hatte.

Scan: Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026
Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026


Wie auf eine Forderung reagieren?

Sollte die Forderung einfach gezahlt werden? Nein. Verbraucher sollten eine Inkassoforderung möglichst nicht ungeprüft bezahlen.

Zunächst sollte überprüft werden:

  • Wurde tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen?
  • Gab es eine wirksame automatische Verlängerung?
  • Wurde fristgerecht gekündigt?
  • Ist die Forderung überhaupt nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlichen Inkassokosten berechtigt?

Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Gerade bei Online-Abonnements kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Kündigungen oder Widerrufe. Inkassounternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Berechtigung einer Forderung umfassend zu prüfen, bevor sie diese geltend machen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

1. Ruhe bewahren

Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass sofort gezahlt werden muss. Auch Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren sollten zunächst sachlich geprüft werden.

2. Forderung prüfen lassen

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mails
  • Kündigungsnachweise
  • Zahlungsbelege
  • Screenshots

Oft lässt sich bereits dadurch erkennen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

3. Der Forderung widersprechen

Wenn Zweifel bestehen, sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dabei sollte man ausdrücklich erklären, dass die Forderung bestritten wird und ein Nachweis verlangt wird.

4. Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Verbraucher berichten über wiederholte Mahnungen und Druckaufbau durch Inkassounternehmen. Erfahrungsberichte im Internet zeigen, dass Betroffene häufig verunsichert sein können.

Droht sofort ein SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wird eine Forderung bestritten, ist ein SCHUFA-Eintrag in vielen Fällen gerade nicht ohne Weiteres zulässig.

Fazit: Inkassoforderung von eCollect wegen be2 genau prüfen

Wer eine Forderung von eCollect im Namen von be2 S.à.r.l. erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen – aber nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Online-Dating-Portalen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Vertragsverlängerungen und Kündigungen.

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung der Forderung sowie eine rechtzeitige Reaktion. Verbraucher sollten sich nicht allein von Mahnungen oder Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 5. Mai 2026

Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Titel: Vorscore: Erfahrungen mit dem Bonitätschecker der Bonibutler Ltd.

Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von unerwarteten Rechnungen für Online-Dienste, die sie entweder nicht bewusst abgeschlossen haben oder deren Kosten nicht klar ersichtlich waren. Ein aktuelles Beispiel betrifft den Dienst „Vorscore“ von Bonitbutler Ltd. Anhand eines aktuellen Falls möchten wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Der Fall: Plötzlich eine Rechnung

Eine Verbraucherin erhielt eine Rechnung über 89,42 Euro für einen angeblichen Zugang zum „Vorscore-Portal“ mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Laut Dokument wurde:

  • eine Mitgliedschaft abgeschlossen
  • die Bestellung online durchgeführt
  • eine konkrete IP-Adresse erfasst
  • eine Zahlungsfrist gesetzt

Besonders auffällig: Die Rechnung fordert zur Zahlung über einen speziellen Link auf und nennt einen externen Zahlungsdienstleister. Alle persönlichen Daten wurden für diesen Screenshot anonymisiert.

Screenshot Bezahlen-Link Vorscore
Screenshot vom Bezahlen-Screen / Vorscore / Mai 2026

Was ist „Vorscore“ überhaupt?

„Keine negative SCHUFA mehr"! Vorscore ist ein kostenpflichtiger Abo-Dienst der englischen Firma Bonibutler Ltd., der Nutzern Bonitätsprüfungen, Tipps zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit und Kreditangebote verspricht. Der Dienst wirbt damit, Verbrauchern Informationen zur Bonität, Finanzen oder Verträgen bereitzustellen. Solche Angebote sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich – allerdings kommt es häufig auf die Transparenz beim Vertragsabschluss an.

Typische Kritikpunkte bei vergleichbaren Diensten:

  • Kostenpflicht wird nicht klar dargestellt
  • Anmeldung wirkt wie ein kostenloser Test
  • Vertragslaufzeiten sind versteckt
  • Widerrufsbelehrungen sind unklar

Typische Merkmale von Vorscore Rechnungen

Auch in diesem Fall zeigen sich einige klassische Warnsignale:

  1. Unerwartete Forderung: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
  2. Jahresabo statt Einmalzahlung: Die Rechnung bezieht sich direkt auf eine 12-monatige Laufzeit, nicht auf eine einmalige Leistung.
  3. Zahlungsdruck: Eine relativ kurze Zahlungsfrist soll schnellen Handlungsdruck erzeugen.
  4. Zahlung über externen Link: Die Aufforderung, über einen speziellen Link zu zahlen, ist zwar nicht automatisch unseriös, sollte aber immer kritisch geprüft werden.

Was gilt für Verträge?

Nach deutschem Recht gilt:

  • Ein kostenpflichtiger Vertrag muss klar und eindeutig erkennbar sein
  • Der sogenannte „Button-Lösung“ (§ 312j BGB) verlangt, dass Nutzer ausdrücklich bestätigen, dass sie zahlungspflichtig bestellen
  • Fehlt diese Transparenz, ist der Vertrag oft nicht wirksam

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie eine ähnliche Rechnung erhalten haben:

✔ Ruhe bewahren: Nicht sofort zahlen – prüfen Sie den Sachverhalt genau.

✔ Vertrag prüfen: Haben Sie sich wirklich bewusst angemeldet?

✔ Widerruf einlegen: Falls die Anmeldung kürzlich war, kann ein Widerruf möglich sein.

✔ Forderung widersprechen: Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, widersprechen Sie schriftlich.

✔ Keine vorschnellen Zahlungen: Eine Zahlung kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden.

Unser Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, Online-Angebote genau zu prüfen. Dienste wie „Vorscore“ bewegen sich oft in einem rechtlichen Graubereich zwischen legitimen Angeboten und potenziellen Kostenfallen.

Unser Rat:

👉 Lesen Sie immer das Kleingedruckte

👉 Prüfen Sie Zahlungsaufforderungen kritisch

👉 Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mehr Infos können Sie bei uns anfordern. Teilen Sie auch Ihre Erfahrungen gern in den Kommentaren oder kontaktieren Sie uns direkt über unseren Blog:

Gemeinsam sorgen wir für mehr Transparenz im Verbraucherschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.