Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.
Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel
Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.
Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).
Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.
Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss
Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.
In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.
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| Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026 |
Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?
Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.
Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:
- Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
- Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).
Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig
Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:
- Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
- Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
- Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
- Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
- Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.
Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.
Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
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