Freitag, 26. Juli 2024

Finances Futures LLC, Kreditkings: Forderung von Culpa Inkasso

Mit der Firma Finances Futures LLC in die finanzielle Freiheit? Zumindest wirbt die Webseite Kreditkings mit vergleichbaren Aussagen. Wir haben uns das Angebot genauer angeschaut. Außerdem berichten wir über eine Zahlungsaufforderung von Culpa Inkasso, die ebenfalls in diesem Zusammenhang beauftragt wurde.

Titel: Finances Futures LLC, Kreditkings: Forderung von Culpa Inkasso


Bis zu 7.500 EUR mit Kreditkings?

„Sichern Sie Sich Ihre Exklusive MasterCard® und bis zu 7.500€ ohne Schufa“ – Moment … kennen wir solche Werbeaussagen nicht? Bereits seit einigen Jahren berichteten wir über vergleichbare Kreditangebote, die im Zusammenhang zu Kreditkarten standen. Doch scheinbar gibt es nun ein ähnliches aktuelles Angebot auf der Webseite Kreditkings.com.

Screenshot Kreditkings.com / Juli 2024
Screenshot Kreditkings.com / Juli 2024

Die Bedienung der Webseite gestaltet sich einfach: über ein kleines Formular die gewünschte Kredithöhe bis zu 7.500 EUR samt Laufzeit angeben und dann auf den Button „Schritt 2“ klicken. Die nächste Seite wird dargestellt und plötzlich geht es nicht um alleine um den Kredit – sondern auch um eine Bestellung?

Finances Futures LLC betreibt das Angebot

Wir schauten uns Kreditkings.com noch einmal genauer an. Betrieben wird die Webseite laut dem Impressum aktuell von einer Firma namens Finances Futures LLC; der Sitz in 5 Brayford Square, London, E1 OSG, UK. Umschrieben wird das Angebot mit diesen Worten: „Mit unseren drei Produkten sichern Sie sich finanzielle Unabhängigkeit und das über Jahre. Sorgen Sie dafür das Sie immer Ihre Schufa im Blick haben und sichern Sie sich noch heute bis zu 7.500 Euro trotz negativen Schufa-Einträgen.“ (Quelle: https://kreditkings.com/, Letzter Abruf 24.07.2024)

Wie bereits beschrieben ist es für Interessierte einfach, über die Webseite selbst einen „Wunschkredit“ anzugeben. Erst im zweiten Schritt wird jedoch deutlich, dass es sich eigentlich mehr um eine Bestellung als eine Kreditvergabe handeln könnte. „Schritt 2“ fordert Besucher auf, die entsprechenden Felder auszufüllen (Name, Adresse, etc.). Am Ende des Formulars ist zu erkennen, dass es um folgende Produkte gehen soll:

  • 1 x Aufnahmegebühr Vorteilswelt: 12 Monate Laufzeit (99,90 EUR)
  • 1 x Vorscore: 24 Monate Laufzeit. (178,84 EUR)
  • 1 x Finabon: 24 Monate Laufzeit. (178,84 EUR)

Statt Kredit Vertrag für „Vorteilswelt“ geschlossen

Doch was sind das für Angebote? Im ersten Schritt war es für uns nicht erkennbar, dass Produkte wie „Vorscore“ und „Finabon“ Teil des Vertrags sein sollen. Erst bei Schritt Nummer 2 wird deutlich, dass es laut Leistungsbeschreibung es sich nicht primär um einen Kredit ohne Schufa dreht, sondern tatsächlich um ein „Schufafrei Sorglos Paket“. Dieses soll laut der Beschreibung aus einer sogenannten „Vorteilswelt“ bestehen, wo Vertragspartner sich, Zitat, „ausgewählte Produkte für Schufa Kunden wie z.B. Handyvertrag trotz Schufa sowie einer Prepaid MasterCard und optional und unabhängig von der Ausgabe der MasterCard der Beantragung eines Kredits bis zu max. 7.500 EUR ohne Einholung einer Schufa-Auskunft und ohne Eintragung des Kredits in die Schufa bestellen können.“ Zitatende.

Statt einem Kredit ohne Schufa wird auf einmal ein Vertrag für die Nutzung von „Vorscore“ und „Finabon“ angeboten. Dies könnte Besucher und Interessenten verwirren und unter Umständen zu Vertragsabschlüssen führen, die unter der Absicht einen Kredit zu erhalten stattdessen eine Bestellung ausführen.

Forderung durch Culpa Inkasso

Mit Absenden der Daten sowie dem gesetzten Haken bei der Anerkennung der AGB und der Widerrufsbelehrung kommt es zur Bestellung mehrere Produkte. Das ist aktuell der Fall (Stand 24.07.2024). Uns liegt durch eine Verbraucherin eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso vor.

Scan: Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso / Financial Futures LLC / Juni 2024
Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso / Financial Futures LLC / Juni 2024


Culpa Inkasso gibt bekannt, dass sie durch die Firma Finance Futures LLC beauftragt wurden, eine offene Forderung geltend zu machen. Die Bestellung soll über Kreditkings erfolgt sein. In diesem Fall soll eine Portalanmeldung bestellt worden sein – die Kosten zzgl. der Inkassokosten belaufen sich auf mehr als 180 EUR.

Wir helfen und informieren

Besonders jene Personen könnten noch mehr in die Schuldenspirale geraten, weil sie sich aus einer finanziellen Not Angebote wie Kredite ohne Schufa-Eintrag nutzen wollen. Seiten wie Kreditkings präsentieren sich selbst mit Aussagen wie „Es war noch nie so einfach! Der schnelle Kredit bis zu 7.500 Euro, auch bei Schufa-Einträgen möglich“ und schaffen Hoffnung auf eine „finanzielle Freiheit“. Doch das bei Vertragsschluss weitere Kosten auf einen zukommen können, damit rechnet nicht jeder Verbraucher.

Aus diesem Grund bieten wir Betroffenen die Möglichkeit, sich bei uns Hilfe und Informationen zu holen. Sie erreichen uns salopp gesagt überall, ob via Telefon, Mail oder Social Media. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich gegen ungewollte Vertragsabschlüsse wehren wollen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 25. Juli 2024

Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Erneut wurde ein Gewerbetreibender via Cold Call kontaktiert, was zu einem unerwarteten Vertragsschluss führte. In dem Verzeichnis der sogenannten Wirtschafts- und Gewerbeauskunft soll nun für 12 Monate sein Premium Business Eintrag gelistet sein. Wir berichten hier über seine Erfahrungen.

Titel: Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Was ist die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

„Wir bringen Ihr Business nach vorn“ heißt es vielversprechend auf der Webseite der sogenannten „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ (Url: https://wirtschaftsundgewerbeauskunft.online, letzter Abruf 22.07.2024). Unser erster Eindruck: es handelt sich bei diesem Angebot um ein Branchenverzeichnis, welches Gewerbetreibenden kostenlose sowie auch kostenpflichtige Firmeneinträge zur Veröffentlichung auf besagter Internetplattform anbietet.

Viel können wir über die Betreiber der Seite nicht herausfinden. Durch das Impressum erfahren wir, dass die „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ ihren gegenwärtigen Sitz in 4 Hurchington Drive, Bexhill-on-Sea, TN394UA, UK haben soll. Als Geschäftsform ist Sole Trader eingetragen – vergleichbar mit dem Einzelkaufmann.

Preise der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

Es gibt laut der Webseite aktuell drei Preiskategorien und somit drei Möglichkeiten, einen Firmeneintrag zu buchen.

  • Basis, kostenlos
  • Premium, 799 EUR, 12 Monate
  • Business, 1.399 EUR, 24 Monate

Die Kategorien unterscheiden sich nicht nur offensichtlich durch die Kosten und Laufzeiten, sondern auch durch die zusätzlich angebotenen Features. Im Gegensatz zum Basis-Eintrag, der nur die jeweilige Firmenvorstellung, einen Standort und eine Kategorie beinhaltet, soll ein Premium-Eintrag Optionen wie die Einbindung eines Logos oder Google-Maps bieten.

Besonders die Verknüpfung mit einem Google-Dienst löst bei uns die Frage aus, warum überhaupt ein Firmeneintrag in einem kostenpflichtigen Verzeichnis geschaltet werden soll, wenn via einem Google Business Eintrag eine kostenlose und effektive Alternative vorhanden sein könnte.

Angeblich bereits Kunde?

Wir wurden auf die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft aufmerksam, weil uns ein Gewerbetreibender seine Erfahrungen mitteilte. Im Juni 2024 wurde er telefonisch kontaktiert; Er schrieb uns folgenden Sachverhalt: 

Im Vorgespräch wurde mir gesagt, dass meine Firma bereits Kunde sei und unser Vertrag zur Verlängerung ansteht. Aufgrund dieser Aussage stimmte ich dem Ganzen zu. Nach einer Prüfung wurde klar, dass ich niemals Kunde war…

Scan: Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024
Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024


Fast 800 EUR werden in Rechnung gestellt

Tatsächlich erhielt der angerufene Gewerbetreibende wenige Tage darauf eine Rechnung für einen Firmeneintrag „Premium Business 12 Monate“ von der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft.

Wie am Bild erkennbar, wird die Summe in Höhe von 799,00 EUR gefordert. Wir prüften, ob der Eintrag überhaupt in diesem Verzeichnis dargestellt wird. Zur Veröffentlichung dieses Artikels ist der Eintrag auffindbar – doch scheinen teilweise die Inhalte des „Premium Business 12 Monate“ Firmeneintrags von der Homepage des Gewerbetreibenden kopiert. Wie ein solcher Eintrag einen Mehrwert für den zahlenden Kunden in Hinsicht auf Duplicate Content auf einem „frischen“ Onlineportal ohne nennenswerte Reputation bringen soll, können wir nicht beantworten.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

An dieser Stelle möchten wir allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels unsere Meinung zu Branchenverzeichnissen kundtun. Es beginnt meist mit einem Cold Call, einem Mail-Formular oder gar durch den Besuch eines Vertreters. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende aus dem Nichts auf dem falschen Fuß erwischt, manchmal sogar mit nicht eindeutigen Aussagen in die Irre geführt. Das Ergebnis sind hohe Rechnungen, lange Laufzeiten und ein langwieriger Prozess, sich aus dem Vertragsknoten zu lösen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Wiedersehen macht Freude: vor zwei Jahren berichteten wir über die Suchmaschinenauskunft, ein Branchenverzeichnis für die Darstellung mehrerer Firmenanschriften. Es meldete sich ein Unternehmer bei uns, da er eine hohe Rechnung erhalten hat. Wir lassen ihn in diesem Artikel zu Wort kommen, damit er seine Erfahrungen mitteilen kann.

Titel: Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Firmenverzeichnisse, Branchenportale weiterhin sichtbar?

In Emmerich sitzt immer noch die Suchmaschinen Service GmbH. Wer sich die Mühe macht, in unserem Blog nach Firmen zu suchen, die ebenfalls ihren Sitz dort haben, wird auf einige Namen stoßen. Scheinbar ist Emmerich ein beliebter Standort für Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenportalen.

Genau das bietet auch die Suchmaschinen Service GmbH an: ein Portal, auf dem Unternehmer kostenpflichtig ihre Daten darstellen lassen können. Und soll sich das im Jahr 2024 noch lohnen? Laut der Webseite suchmaschinenauskunft.com sollen sich - zumindest vor ein paar Jahren - noch wahnsinnig viele Unternehmen in Online Branchenportalen registriert haben.


Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024
Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024

Doch wie kommen Einträge zustande? Tatsächlich war es uns nicht möglich, uns über die besagte Webseite einzutragen (Stand 22.07.2024), stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass dies telefonisch erfolgen soll. Ein Mitglied meldete sich diesbezüglich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Suchmaschinenauskunft mitzuteilen.

Der Gewerbetreibende meldet sich zu Wort

Wir haben eine schriftliche Stellungnahme von unserem Mitglied vorliegen, in dem deutlich wird, wie der Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH aus Emmerich zustande gekommen sein soll.

Zitat: „Am 26.06.2024 habe ich einen telefonischen Vertrag zugestimmt, nachdem mir zuvor mitgeteilt wurde, dass ich bereits einen bestehenden Vertrag hätte und dieser ja eh verlängert werden würde. Mir wurden Nachlässe zugesichert, worauf ich zusagte (da ich ja dachte, der Vertrag läuft ja so oder so). Es stellte sich heraus, dass ich hier vorher gar keinen Vertrag hatte. Aus diesem Grund wollte ich dem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufspflicht widerrufen. Die Firma lehnte den Widerruf ab mit der Begründung wurde in den AGB ausgeschlossen.“ Zitatende.

Wir halten aus diesem Statement fest: es soll laut seiner Aussage beim Telefonat mitgeteilt worden sein, dass bereits ein Vertrag bestehen würde. Ob dem wirklich so ist, können wir an dieser Stelle nicht festlegen. Aber ein Mitschnitt des gesamten (!) Telefonats könnte aufschlussreich sein.

Forderung von über 3.500 EUR

Mittlerweile liegt eine Zahlungserinnerung für den Firmeneintrag auf Suchmaschinenauskunft vor. Insgesamt soll unser Mitglied über 3.500 EUR zahlen für den Vertragsgegenstand „Firmen-Webseite suchmaschinenauskunft.com“ bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wird nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen gezahlt, drohen rechtliche Konsequenzen.

Scan: Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024
Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024


Nutzen eines Eintrags?

Die Suchmaschinen Service GmbH schreibt auf ihrer Startseite (Url: https://suchmaschinenauskunft.com/, letzter Abruf 22.07.2024) über die Vorteile eines Firmeneintrags. Wir waren neugierig auf den Erfolg des Firmeneintrags unseres Mitglieds und gaben die Firmenbezeichnung in Google ein. Zusätzliche Suchbegriffe wie „Suchmaschinenauskunft“ ließen wir dabei weg, um festzustellen, ob und wie der Firmeneintrag unseres Mitglieds in den Suchergebnissen platziert ist. Leider fanden wir bei unserer Abfrage auf den ersten drei Seiten der Google-Suchergebnisse keine Hinweise auf den Eintrag.

An dieser Stelle wollen wir gar nicht beurteilen, ob der Preis in Höhe von über 3.500 EUR für dieses Ergebnis enttäuschend sein könnte – das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur hätten wir uns bessere Ergebnisse erhofft.

Zur Info: Wir nutzen jeweils die Browser Google Chrome und Microsoft Edge (Beides Desktop) mit dem IP-Standort unseres Kunden. Wir zeichneten die Google-Suche als Video auf. Stand der Aufnahme: 22.07.2024 – 15.46 Uhr.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

Wir berichteten bereits 2022 über das Unternehmen Suchmaschinen Service GmbH. In unserem bestehenden Artikel ging es vorrangig um die damals gültigen AGB. Wir möchten an dieser Stelle allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels einen Hinweis für Gewerbetreibende geben. Besonders frische UnternehmerInnen sind sich nicht immer bewusst, dass es Fernabsatzverträgen zwischen Kaufleuten kein Widerrufsrecht gibt. Deshalb kann eine unbedachte Zustimmung zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen, die hohe Kosten verursachen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 20. Juni 2024

Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Uns wurde eine Rechnung von einem Schweizer Unternehmen mit dem Namen IBB Pronowa GmbH von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Berechnung für einen sogenannten Premium Plus Business Eintrag, 6 Monate. Dieser Eintrag soll mit aller Voraussicht auf dem Portal Firmenanzeiger24 erfolgen.

Titel: Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Bestand ein Vertrag mit Firmenanzeiger24?

„Wird Ihr Unternehmen überall gefunden?“ ist als Frage dargestellt, als wir die Seite Firmenanzeiger24.com aufrufen. Betrieben wird die Seite aktuell laut Impressum von einer IBB Pronowa GmbH, Sitz in 8001 Zürich, CH. Um das eigene Unternehmen „überall“ zu finden, werden kostenlose Firmeneinträge auf einer Webseite angeboten. Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, mit Bezeichnungen wie „Premium Plus Business Eintrag“.

Die Verträge für die kostenpflichtigen Einträge kommen laut den AGB (https://firmenanzeiger24.com/info/agb/) durch einen telefonischen Kontakt zustande. Da liegen uns sogar genauere Informationen vor. Eine Gewerbetreibende übermittelte uns nicht nur die Rechnung von IBB Pronowa GmbH, sondern auch schriftlich eine Auskunft, wie sie telefonisch kontaktiert wurde. Sie schreibt:

Erfahrungen mit IBB Pronowa GmbH

„Ein Herr Schmidt rief mich Ende März an und sagte, ich hätte mit der Firma Firmen Anzeiger 24 einen Vertrag. Da ich ihn immer wieder erklärte, ich hätten keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, setze er mich dermaßen unter Druck und meinte, das würde 2.000 EUR kosten, ich könnte aber auch für ein Jahr bezahlen, das wäre günstiger – dann müsste ich jetzt kündigen.

Die Kündigung übernimmt ein anderer Herr, der mir Fragen vorlas, und ich musste immer mit JA antworten. Ich war froh, als das Gespräch zu Ende war. Nach ca. 10 Tagen kam dann eine Rechnung“.

Scan: Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024
Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024


Diese Rechnung liegt uns auch vor. Für den Premium Plus Business Eintrag 6 Monate wird von der Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR gefordert. Diese Summe soll innerhalb der nächsten sieben Tag an die IBB Pronowa GmbH überwiesen werden – auf eine belgische Kontoverbindung.

Während der Briefkopf die Adresse in Zürich dargestellt, die wir ebenfalls im Impressum von Firmenanzeiger24 fanden, ist in der Fußzeile der Rechnung eine andere Adresse in 1050 Brüssel, Belgien angegeben.

Zahlungsaufforderung durch National Inkasso

Etwas mehr als zwei Monate nach der Rechnung folgte eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen National Inkasso (LINK). Im Auftrag der IBB Pronowa GmbH wird im Schreiben bekannt gegeben, dass eine Zahlung bislang ausgeblieben bleiben soll und aus diesem Grunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen der Betrag in Höhe von 670,66 EUR gezahlt werden soll.

Scan: Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024
Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024


Hilfe gegen überteuerte Rechnungen

Wir beurteilen Online-Firmenverzeichnisse und Branchenbücher, die selbst über keine Reichweite verfügen, aber teure Anzeigen verkaufen möchten, als sehr zweifelhaft. Wir berichteten im Rahmen unserer Berichterstattung zuhauf über Mitarbeiter derartige Portale, die sich via Spam-Fax und Cold Calling bei Unternehmern melden, um B2B Verträge abzuschließen. Das Problem für Gewerbetreibende: es gibt bei diesen Vertragsschlüssen kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ zu viel kann demzufolge teure Folgen haben – und die erhaltene Dienstleistung ist in vielen Fällen ohne Nutzen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax? Melden Sie sich bei uns für weitere Infos.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.