Eine neue Zahlungsaufforderung liegt dem Verbraucherdienst e.V. vor. Im Namen einer „Lotteriegesellschaft Win24“ soll eine Verbraucherin 3.800 Euro bezahlen. Absender des Schreibens ist eine angebliche Rechtsanwältin Simone Frei aus Berlin.
Behauptet wird, dass im Dezember 2023 telefonisch ein Vertrag über die Teilnahme an einem Lotteriespiel abgeschlossen worden sei. Nach einer zunächst dreimonatigen kostenlosen Teilnahme soll sich der Vertrag anschließend kostenpflichtig verlängert haben.
Doch das Schreiben wirft einige Fragen auf.
3.800 Euro für eine angebliche Lotterieteilnahme
In dem Schreiben vom 02.09.2026 wird eine Forderung über 3.800 Euro geltend gemacht. Als Aktenzeichen wird 0-4xx/24 genannt.
Die angebliche Rechtsanwältin erklärt, sie vertrete die Interessen einer „Lotteriegesellschaft Win24“. Grundlage der Forderung soll ein am Telefon am 04.12.2023 abgeschlossener Vertrag sein.
Dieser habe zunächst drei Monate kostenlos bestanden. Anschließend sei eine schriftliche Kündigung erforderlich gewesen. Da eine solche Kündigung angeblich nicht erfolgt sei, habe sich die Teilnahme in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis verlängert.
Als Nachweise werden unter anderem eine Bandaufzeichnung des Telefonats sowie angebliche Poststempel früherer Mahnungen genannt.
Zahlung innerhalb von drei Werktagen
Besonders auffällig ist die kurze Zahlungsfrist.
Die Empfängerin soll die geforderten 3.800 Euro innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Schreibens bezahlen.
Für den Fall, dass die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, werden weitere rechtliche Schritte angekündigt. Unter anderem ist von einer Übergabe der Akte an die Staatsanwaltschaft die Rede.
Auf Empfänger eines solchen Schreibens kann eine derart kurze Frist erheblichen Druck ausüben. Gerade deshalb sollte die Forderung zunächst in Ruhe geprüft werden.
Drohung mit Strafanzeige, Kontopfändung und Wohnungsräumung
Das Schreiben enthält mehrere besonders drastische Formulierungen.
So wird unter anderem auf eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges hingewiesen. Außerdem werden Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen und sogar eine Wohnungsräumung erwähnt.
Auffällig ist dabei die rechtliche Begründung.
Im Schreiben wird § 823 BGB im Zusammenhang mit einer möglichen Strafanzeige wegen Betruges genannt. § 823 BGB ist jedoch eine zivilrechtliche Vorschrift über Schadensersatzansprüche und keine Strafvorschrift.
Auch der Hinweis auf § 285 BGB passt nicht zu den anschließend genannten Maßnahmen wie Kontopfändung und Zwangsvollstreckung.
Für Verbraucher ist deshalb wichtig: Eine solche Formulierung im Brief bedeutet nicht automatisch, dass die angedrohten Maßnahmen unmittelbar bevorstehen.
Angeblicher Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen
Nach Angaben der Absenderin soll die Vereinbarung telefonisch zustande gekommen sein.
Die Argumentation lautet: Die ersten drei Monate seien kostenlos gewesen. Danach sei der Vertrag kostenpflichtig geworden, weil die Verbraucherin nicht schriftlich gekündigt habe.
Gerade bei Forderungen aus Gewinnspielen oder Lotterien sollte deshalb genau geprüft werden, welcher Vertrag überhaupt geschlossen worden sein soll.
Wichtig sind beispielsweise folgende Fragen:
- Wer ist der konkrete Vertragspartner?
- Was genau wurde am Telefon vereinbart?
- Welche Kosten sollten nach Ablauf der kostenlosen Phase entstehen?
- Wo befinden sich die vollständigen Vertragsbedingungen?
- Wann wurde über die Kostenpflicht informiert?
- Welche konkrete Kündigungsregelung soll vereinbart worden sein?
- Was soll die angekündigte Bandaufzeichnung tatsächlich beweisen?
- Wie setzt sich die Forderung von 3.800 Euro zusammen?
Das uns vorliegende Schreiben enthält hierzu keine detaillierte Forderungsaufstellung.
Wer ist „Win24“?
Als Auftraggeber wird im Schreiben lediglich eine „Lotteriegesellschaft Win24“ genannt.
Für Verbraucher ist es wichtig, den angeblichen Gläubiger eindeutig identifizieren zu können. Bei einer Forderung über mehrere tausend Euro sollte nachvollziehbar sein, welches Unternehmen die Forderung geltend macht und aus welchem konkreten Vertragsverhältnis sie stammen soll.
Eine bloße Bezeichnung als „Lotteriegesellschaft Win24“ reicht für eine abschließende Prüfung der Forderung jedenfalls nicht aus.
Rechtsanwältin Simone Frei: Was fällt auf?
Im Briefkopf wird zunächst „Rechtsanwalt Simone Frei“ und „Fachanwalt für Strafrecht“ angegeben. Im weiteren Schreiben wird dagegen von „Rechtsanwältin Simone Frei“ gesprochen.
Als Adresse wird die Uhlandstraße 161 in 10719 Berlin genannt. Außerdem enthält das Schreiben die Internetadresse „kanzleifrei.com“ und eine Mobilfunknummer.
Die auf dem Schreiben genannten Kontaktdaten sollten von Empfängern unabhängig überprüft werden, bevor persönliche Daten oder Zahlungen übermittelt werden.
Auch die Verbraucherzentrale Thüringen führt die Bezeichnung „Rechtsanwältin Simone Frei“ mit der genannten Berliner Adresse aktuell in ihrer Liste zu verdächtigen Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt entsprechende Angaben ebenfalls in ihrer Warnliste.
Das allein beantwortet allerdings noch nicht die Frage, ob die konkrete Forderung berechtigt ist. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall.
Was sollten Betroffene tun?
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte nicht allein aufgrund der angedrohten Konsequenzen bezahlen.
1. Forderung prüfen
Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Vertrag mit dem genannten Unternehmen abgeschlossen wurde.
2. Vertragsunterlagen anfordern
Betroffene können sich die konkrete Vertragsgrundlage, die Vertragsbedingungen und eine nachvollziehbare Berechnung der geforderten 3.800 Euro vorlegen lassen.
3. Keine voreiligen Zahlungen leisten
Eine Zahlungsaufforderung ist noch kein gerichtlicher Vollstreckungstitel. Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte sich zunächst informieren und die Unterlagen prüfen lassen.
4. Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse unterschreiben
Auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Erklärungen sollten nicht ungeprüft abgegeben werden.
5. Schreiben und Umschlag aufbewahren
Das Originalschreiben, der Briefumschlag und eventuell weitere Schreiben oder E-Mails sollten vollständig aufbewahrt werden.
6. Gerichtliche Post nicht ignorieren
Ein tatsächlich zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid ist etwas anderes als eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Gerichtliche Schreiben sollten deshalb immer ernst genommen und fristgerecht geprüft werden.
Fazit: Zahlungsaufforderung genau prüfen
Die uns vorliegende Zahlungsaufforderung über 3.800 Euro weist mehrere Punkte auf, die aus Verbrauchersicht Fragen aufwerfen. Dazu gehören insbesondere die sehr kurze Zahlungsfrist, die behauptete telefonische Vereinbarung, die angekündigte Bandaufzeichnung und die teilweise ungewöhnlichen rechtlichen Hinweise.
Eine dementsprechende Rechtsanwältin Simone Frei ist derzeit nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis gelistet.
Hinzu kommen die aktuell veröffentlichten Warnhinweise der Verbraucherzentralen zu den im Schreiben genannten Angaben.
Ob die konkrete Forderung tatsächlich besteht, lässt sich allein anhand dieses Schreibens jedoch nicht abschließend beurteilen.
Betroffene sollten sich daher nicht allein durch die im Schreiben genannten Drohungen unter Druck setzen lassen, sondern zunächst prüfen, ob und unter welchen Bedingungen überhaupt ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist.
Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten?
Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwältin Simone Frei erhalten, in dem im Zusammenhang mit „Win24“ oder einem anderen Lotterie- bzw. Gewinnspielanbieter mehrere hundert oder tausend Euro gefordert werden?
Sie können uns das Schreiben zur Information zukommen lassen. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kundennummer oder andere persönliche Angaben sollten vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.






