Freitag, 13. März 2026

Terra Nova Solutions UG: Forderung von National Inkasso

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn plötzlich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt. Besonders häufig berichten Betroffene über Forderungen im Zusammenhang mit der Terra Nova Solutions UG sowie Schreiben von National Inkasso.

Titel: Terra Nova Solutions UG: Erfahrungen mit Dating-Seiten und Inkassoforderungen von National Inkasso

Solche Briefe enthalten oft hohe Forderungsbeträge, Mahngebühren oder sogar Drohungen mit gerichtlichen Schritten. Doch nicht jede Inkassoforderung ist automatisch berechtigt. Wer betroffen ist, sollte daher wissen, wie man richtig reagiert und welche Rechte man hat.

In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter Forderungen von Terra Nova Solutions UG stecken kann, wie Inkassoverfahren funktionieren und welche Schritte Betroffene jetzt unternehmen sollten.

Was ist die Terra Nova Solutions UG?

Die Terra Nova Solutions UG wird häufig im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Portalen erwähnt. Dabei handelt es sich oftmals um Plattformen, auf denen Nutzer:

  • Dating- oder Flirtportale nutzen können
  • Community- oder Social-Media-Funktionen angeboten werden
  • kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften abgeschlossen werden können

In einigen Fällen sollen Nutzer berichtet haben, dass sie sich lediglich registriert haben oder ein kostenloses Angebot nutzen wollten, später jedoch mit kostenpflichtigen Mitgliedschaften oder verlängerten Abonnements konfrontiert wurden. So gibt es laut den AGB mehrere Premium-Modelle, die wir bei unserem Besuch der Seite jedoch nicht als Auflistung o.ä. sehen konnten. Wir hätten uns an dieser Stelle etwas mehr Transparenz gewünscht.

Wie üblich: Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kann ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein Mitglied durch das Inkassounternehmen National Inkasso via Mail kontaktiert; er soll laut der Forderung die Mitgliedsbeiträge für das Portal mfz69 Dating nicht bezahlt haben.

Scan: Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025
Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025 


Warum erhalten Betroffene Post von National Inkasso?

Wenn eine offene Rechnung aus Sicht des Unternehmens besteht, kann ein Inkassodienstleister eingeschaltet werden. Inkassounternehmen versuchen, offene Forderungen außergerichtlich einzutreiben. In diesem Fall handelt es sich um die Firma National Inkasso, ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro.

Typischerweise enthält ein Inkassoschreiben, bzw: folgende Punkte sollten ein einem seriösen Inkassobrief enthalten sein:

  • die ursprüngliche Forderung
  • Mahngebühren
  • Inkassokosten
  • Zahlungsfristen
  • mögliche Androhung rechtlicher Schritte

Für Betroffene wirkt ein solches Schreiben oft einschüchternd – insbesondere wenn hohe Kosten oder kurze Fristen genannt werden.

Ist eine Inkassoforderung automatisch berechtigt?

Nein. Eine Inkassoforderung bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich zahlen müssen. Damit eine Forderung rechtmäßig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein
  2. Der Verbraucher muss über Kosten informiert worden sein
  3. Die Forderung muss korrekt berechnet sein
  4. Mahn- und Inkassokosten dürfen nur begrenzt verlangt werden

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Forderung unberechtigt oder zumindest angreifbar sein. Forderungen der National Inkasso sollten keinesfalls ignoriert werden, da es sonst zu höheren Kosten kommen kann.

Wie sollte auf eine Forderung von National Inkasso für Terra Solutions UG reagiert werden?


1. Ruhe bewahren

Inkassoschreiben wirken oft sehr dringend oder bedrohlich. Trotzdem gilt: Nicht überstürzt handeln oder sofort zahlen. Nehmen Sie sich Zeit, die Forderung genau zu prüfen.

2. Forderung sorgfältig prüfen

Überprüfen Sie, wann der angebliche Vertrag geschlossen wurde und welche Leistung genau abgerechnet wird. Haben Sie eine Rechnung/Mahnung erhalten, sodass die Inkassokosten plausibel sein können? Besonders wichtig ist die Frage: Gab es überhaupt einen wirksamen Vertrag?

3. Unterlagen anfordern

Wenn Ihnen die Forderung unklar ist, können Sie verlangen, dass das Inkassounternehmen oder der ursprüngliche Anbieter folgende Unterlagen vorlegt: Vertragsnachweis, Anmeldung oder Registrierung, Rechnung, Übersicht über die Kosten. Ohne entsprechende Nachweise kann eine Forderung schwer durchgesetzt werden.

4. Schriftlich widersprechen

Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, sollten Sie schriftlich widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel enthalten:

  • dass Sie die Forderung bestreiten
  • dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
  • dass Sie Nachweise verlangen

Der Widerspruch sollte möglichst schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.

5. Keine voreiligen Zahlungen leisten

Manche Betroffene zahlen aus Angst einen Teilbetrag oder stimmen einer Ratenzahlung zu. Das kann problematisch sein, weil eine Zahlung häufig als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann. Wenn Zweifel bestehen, sollte daher zunächst eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und Vertragsunterlagen auf. Diese Dokumente können entscheidend sein, wenn Sie eine Forderung prüfen lassen oder rechtlich dagegen vorgehen möchten.

Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemnen mit Dating-Portalen

Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Freitag, 13. Februar 2026

Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente

Wo beginnt Urlaub? Manche würden sagen im Flugzeug, an einem bestimmten Tag, oder gar erst am Reiseziel. Das Onlineportal „Reisezeit-Momente“ von der Reisezeit LLC stellt jedoch klar: „Urlaub beginnt hier“. Wir wurden von einem Gewerbetreibenden auf diese Plattform aufmerksam gemacht. Wir warfen einen Blick auf das Angebot und die Kosten.

Titel: Reisezeit LLC – Erfahrungen mit dem dem Portal Reisezeit-Momente


Reisezeit-Momente: Urlaub nur in Brandenburg?

Die Reisezeit LLC soll laut den Ausführungen auf ihrem eigenen Portal das Ziel verfolgen einer der „führenden Anbieter von Ferienunterkünften in Deutschland“ zu sein. Interessenten aus dem können demzufolge über das Portal „Reisezeit-Momente“ die passende Ferienwohnung für den nächsten Urlaub buchen. Bei den Recherchen zu diesem Beitrag scheint sich die Suche jedoch nur auf Brandenburg zu beziehen; zumindest gibt das das Suchfeld bestimmte Kriterien vor (siehe Screenshot):

Screenshot: Reisezeit-Momente Suche
Quelle: reisezeit-momente.com / Feb 2026

Die Betreiberin beantwortet auf ihrem Portal ebenfalls die Frage „Warum Reisezeit LLC?“, doch anstatt sich an die potentielle Urlauber und Urlauberinnen zu richten, fokussieren sich die Antworten viel mehr auf die Anbieter von Ferienunterkünften und somit die eigene Kundschaft. Das Portal soll demzufolge „benutzerfreundlich“ sein und eine „mühelose“ Präsentation der zu bewerbenden Unterkunft ermöglichen. Des Weiteren soll es mit einem Inserat möglich sein, „durch die Vermietung der Ferienunterkünfte nachhaltig und sicher Einkommen zu erzielen“. Ob es auch ohne Inserat möglich wäre?

Frust über Vertragsabschlüsse

Die Meinungen auf Bewertungsportalen sind zum aktuellen Stand (13.02.2026) überwiegend negativ. Es ist in den Bewertungen häufig von unerlaubter Telefonwerbung die Rede und ungewollten Vertragsabschlüssen: https://de.trustpilot.com/review/www.reisezeit-momente.com

Ein Betroffener meldete sich bei uns und teilte ebenfalls seine Erfahrungen mit. Es wurde ebenfalls eine Vertragsbestätigung via E-Mail zugestellt; zuvor soll eine „kostenfreie Testphase“ vereinbart worden sein. Genau da liegt oft das Problem, was erst durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich wird. Denn da ist zu erfahren, dass es nach Ablauf der Testphase zum kostenpflichtigen Vertrag kommt, sofern nicht innerhalb des Testmonats gekündigt wird:

„Kündigung während der Testphase: Spätestens zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase muss der Vertrag schriftlich mit Originalunterschrift bei Reisezeit eingehen. Erfolgt innerhalb der Testphase keine frist- und formgerechte Kündigung, läuft der Vertrag automatisch mit der vereinbarten Laufzeit von 12 oder 24 Monaten weiter“, Quelle: https://www.reisezeit-momente.com/term_conditions.php (Letzte Abruf 13.02.2026) 

Unterstützung bei Einträgen in Firmenverzeichnisse

Kam es durch einen Werbeanruf oder ein Onlineformular zu einem ungewollten Vertragsabschluss für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 22. Januar 2026

Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik

Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.

Titel: Zimmersuche24 com, Update – Erfahrungen und Kritik


ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?

Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.

Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.

Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:

  • www.zimmersuche24 de
  • www.zimmersuche24 at
  • www.zimmersuche24 ch

Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.

Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“

Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.

Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.

Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.

Stimmen aus dem Netz

Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.

Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.

Screenshot - Trustpilot Bewertungen Zimmersuche24

Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026) 

Hilfe bei Firmenverzeichnissen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 20. Januar 2026

Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag

Neues Jahr, neue Offerte. Dank einer Gewerbetreibenden erhielten wir Einblick in ein Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag für das Portal „Firmensuche online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG. Was hat es damit auf sich?

Titel: Stadt & Gemeinde Verlag – Offerte für einen kostenpflichtigen Eintrag


Online-Firmenverzeichnisse auch 2026 weiterhin aktiv

Klassiker Branchenbuch-Offerte. Es scheint, als sei die Methode nicht totzukriegen: Formulare werden an Unternehmen verschickt mit der Hoffnung, dass sie diese unterschrieben zurücksenden. Es würde demzufolge zum Vertragsschluss kommen, bei dem ein Widerrufsrecht leider ausgeschlossen ist – da es sich um ein B2B Geschäft handelte.

Wir berichten seit unserem Bestehen regelmäßig über die Erfahrungen unserer Mitglieder mit diesen Offerten. Erstaunlich ist, dass sich beim Ablauf in all den Jahren so gut wie nichts geändert hat. Auch im aktuell vorliegenden Fall erhielt eine Praxis für Physiotherapie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Firmenverzeichnis. Es handelt sich hierbei um das Portal „Firmensuche.online“ von der Stadt & Gemeinde Verlag UG, Sitz Duisburg.

Was steht in der Offerte der Stadt & Gemeinde Verlag für Firmensuche.Online?

Auffälligkeiten oder Inhalte, die wir nicht von Offerten dieser Art kennen, sind uns nicht aufgefallen. Auch bei dem Formular der Stadt & Gemeinde Verlag UG geht um die „Möglichkeit“, die eigene Firma in einem zumindest uns unbekannten Online-Portal kostenpflichtig anzumelden. Dazu soll das Schriftstück ausgefüllt, unterschrieben und zurückgesandt werden, damit ein für diese Art Dienstleistung typischer B2B Vertrag geschlossen wird. Sprich, ein Vertragsabschluss ohne Widerrufsrecht.

Scan: Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026
Stadt & Gemeinde Verlag UG Offerte / Jan 2026


Die Kosten für einen Eintrag in der Firmensuche.Online belaufen sich laut Unterlagen auf 379,00 Euro für 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wir schauten uns das besagte Portal an, auf dem Einträge geschaltet werden sollen. Außer den Kontaktdaten und der Anschrift fanden wir bei unserem Besuch (Stand 20.01.2026) keine weiteren Informationen, die von eingetragenen Unternehmen preisgegeben wurden. Google hätte uns diese Infos vorab kostenlos geben können.

Offerte für Firmenverzeichnisse nicht einfach unterschreiben

Ob sich ein Eintrag in das Verzeichnis Firmensuche.Online lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wir berichteten zahlreich über andere Branchenverzeichnisse, die auch mit der Hilfe von vorausgefüllten Formularen versuchen, kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Um ungewollte Einträge und Kosten zu vermeiden, ist es notwendig, sich die Formulare genau zur Brust zu nehmen, ehe sie bedenkenlos bearbeitet werden. Es sollen zusätzlich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens geschult werden, wie sie mit solchen Formularen umzugehen haben. Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich bei uns melden.

Hilfe bei Forderungen

Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.