Freitag, 18. September 2026

Rechtsanwältin Simone Frei fordert 3.800 Euro für Win24 – Zahlungsaufforderung echt oder Abzocke?

Titel: Rechtsanwältin Simone Frei fordert 3.800 Euro für Win24 – Zahlungsaufforderung echt oder Abzocke?

Eine neue Zahlungsaufforderung liegt dem Verbraucherdienst e.V. vor. Im Namen einer „Lotteriegesellschaft Win24“ soll eine Verbraucherin 3.800 Euro bezahlen. Absender des Schreibens ist eine angebliche Rechtsanwältin Simone Frei aus Berlin.

Behauptet wird, dass im Dezember 2023 telefonisch ein Vertrag über die Teilnahme an einem Lotteriespiel abgeschlossen worden sei. Nach einer zunächst dreimonatigen kostenlosen Teilnahme soll sich der Vertrag anschließend kostenpflichtig verlängert haben.

Doch das Schreiben wirft einige Fragen auf.

3.800 Euro für eine angebliche Lotterieteilnahme

In dem Schreiben vom 02.09.2026 wird eine Forderung über 3.800 Euro geltend gemacht. Als Aktenzeichen wird 0-4xx/24 genannt.

Die angebliche Rechtsanwältin erklärt, sie vertrete die Interessen einer „Lotteriegesellschaft Win24“. Grundlage der Forderung soll ein am Telefon am 04.12.2023 abgeschlossener Vertrag sein.

Dieser habe zunächst drei Monate kostenlos bestanden. Anschließend sei eine schriftliche Kündigung erforderlich gewesen. Da eine solche Kündigung angeblich nicht erfolgt sei, habe sich die Teilnahme in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis verlängert.

Als Nachweise werden unter anderem eine Bandaufzeichnung des Telefonats sowie angebliche Poststempel früherer Mahnungen genannt.

Zahlung innerhalb von drei Werktagen

Besonders auffällig ist die kurze Zahlungsfrist.

Die Empfängerin soll die geforderten 3.800 Euro innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Schreibens bezahlen.

Für den Fall, dass die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, werden weitere rechtliche Schritte angekündigt. Unter anderem ist von einer Übergabe der Akte an die Staatsanwaltschaft die Rede.

Auf Empfänger eines solchen Schreibens kann eine derart kurze Frist erheblichen Druck ausüben. Gerade deshalb sollte die Forderung zunächst in Ruhe geprüft werden.

Drohung mit Strafanzeige, Kontopfändung und Wohnungsräumung

Das Schreiben enthält mehrere besonders drastische Formulierungen.

So wird unter anderem auf eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges hingewiesen. Außerdem werden Kontopfändungen, Zwangsvollstreckungen und sogar eine Wohnungsräumung erwähnt.

Auffällig ist dabei die rechtliche Begründung.

Im Schreiben wird § 823 BGB im Zusammenhang mit einer möglichen Strafanzeige wegen Betruges genannt. § 823 BGB ist jedoch eine zivilrechtliche Vorschrift über Schadensersatzansprüche und keine Strafvorschrift.

Auch der Hinweis auf § 285 BGB passt nicht zu den anschließend genannten Maßnahmen wie Kontopfändung und Zwangsvollstreckung.

Für Verbraucher ist deshalb wichtig: Eine solche Formulierung im Brief bedeutet nicht automatisch, dass die angedrohten Maßnahmen unmittelbar bevorstehen.

Angeblicher Vertrag wurde telefonisch abgeschlossen

Nach Angaben der Absenderin soll die Vereinbarung telefonisch zustande gekommen sein.

Die Argumentation lautet: Die ersten drei Monate seien kostenlos gewesen. Danach sei der Vertrag kostenpflichtig geworden, weil die Verbraucherin nicht schriftlich gekündigt habe.

Gerade bei Forderungen aus Gewinnspielen oder Lotterien sollte deshalb genau geprüft werden, welcher Vertrag überhaupt geschlossen worden sein soll.

Wichtig sind beispielsweise folgende Fragen:

  • Wer ist der konkrete Vertragspartner?
  • Was genau wurde am Telefon vereinbart?
  • Welche Kosten sollten nach Ablauf der kostenlosen Phase entstehen?
  • Wo befinden sich die vollständigen Vertragsbedingungen?
  • Wann wurde über die Kostenpflicht informiert?
  • Welche konkrete Kündigungsregelung soll vereinbart worden sein?
  • Was soll die angekündigte Bandaufzeichnung tatsächlich beweisen?
  • Wie setzt sich die Forderung von 3.800 Euro zusammen?

Das uns vorliegende Schreiben enthält hierzu keine detaillierte Forderungsaufstellung.

Wer ist „Win24“?

Als Auftraggeber wird im Schreiben lediglich eine „Lotteriegesellschaft Win24“ genannt.

Für Verbraucher ist es wichtig, den angeblichen Gläubiger eindeutig identifizieren zu können. Bei einer Forderung über mehrere tausend Euro sollte nachvollziehbar sein, welches Unternehmen die Forderung geltend macht und aus welchem konkreten Vertragsverhältnis sie stammen soll.

Eine bloße Bezeichnung als „Lotteriegesellschaft Win24“ reicht für eine abschließende Prüfung der Forderung jedenfalls nicht aus.

Rechtsanwältin Simone Frei: Was fällt auf?

Im Briefkopf wird zunächst „Rechtsanwalt Simone Frei“ und „Fachanwalt für Strafrecht“ angegeben. Im weiteren Schreiben wird dagegen von „Rechtsanwältin Simone Frei“ gesprochen.

Als Adresse wird die Uhlandstraße 161 in 10719 Berlin genannt. Außerdem enthält das Schreiben die Internetadresse „kanzleifrei.com“ und eine Mobilfunknummer.

Die auf dem Schreiben genannten Kontaktdaten sollten von Empfängern unabhängig überprüft werden, bevor persönliche Daten oder Zahlungen übermittelt werden.

Auch die Verbraucherzentrale Thüringen führt die Bezeichnung „Rechtsanwältin Simone Frei“ mit der genannten Berliner Adresse aktuell in ihrer Liste zu verdächtigen Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt entsprechende Angaben ebenfalls in ihrer Warnliste.

Das allein beantwortet allerdings noch nicht die Frage, ob die konkrete Forderung berechtigt ist. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall.

Was sollten Betroffene tun?

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte nicht allein aufgrund der angedrohten Konsequenzen bezahlen.

1. Forderung prüfen

Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Vertrag mit dem genannten Unternehmen abgeschlossen wurde.

2. Vertragsunterlagen anfordern

Betroffene können sich die konkrete Vertragsgrundlage, die Vertragsbedingungen und eine nachvollziehbare Berechnung der geforderten 3.800 Euro vorlegen lassen.

3. Keine voreiligen Zahlungen leisten

Eine Zahlungsaufforderung ist noch kein gerichtlicher Vollstreckungstitel. Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte sich zunächst informieren und die Unterlagen prüfen lassen.

4. Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse unterschreiben

Auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Erklärungen sollten nicht ungeprüft abgegeben werden.

5. Schreiben und Umschlag aufbewahren

Das Originalschreiben, der Briefumschlag und eventuell weitere Schreiben oder E-Mails sollten vollständig aufbewahrt werden.

6. Gerichtliche Post nicht ignorieren

Ein tatsächlich zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid ist etwas anderes als eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Gerichtliche Schreiben sollten deshalb immer ernst genommen und fristgerecht geprüft werden.

Fazit: Zahlungsaufforderung genau prüfen

Die uns vorliegende Zahlungsaufforderung über 3.800 Euro weist mehrere Punkte auf, die aus Verbrauchersicht Fragen aufwerfen. Dazu gehören insbesondere die sehr kurze Zahlungsfrist, die behauptete telefonische Vereinbarung, die angekündigte Bandaufzeichnung und die teilweise ungewöhnlichen rechtlichen Hinweise.

Eine dementsprechende Rechtsanwältin Simone Frei ist derzeit nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis gelistet.

Hinzu kommen die aktuell veröffentlichten Warnhinweise der Verbraucherzentralen zu den im Schreiben genannten Angaben.

Ob die konkrete Forderung tatsächlich besteht, lässt sich allein anhand dieses Schreibens jedoch nicht abschließend beurteilen.

Betroffene sollten sich daher nicht allein durch die im Schreiben genannten Drohungen unter Druck setzen lassen, sondern zunächst prüfen, ob und unter welchen Bedingungen überhaupt ein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist.

Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwältin Simone Frei erhalten, in dem im Zusammenhang mit „Win24“ oder einem anderen Lotterie- bzw. Gewinnspielanbieter mehrere hundert oder tausend Euro gefordert werden?

Sie können uns das Schreiben zur Information zukommen lassen. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Kundennummer oder andere persönliche Angaben sollten vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Donnerstag, 3. September 2026

enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Titel: enDebito collect & finance GmbH für date4friend AG: Was Betroffene jetzt wissen müssen

In den letzten Wochen erreichen den Verbraucherdienst vermehrt Anfragen bezüglich Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Inkassodienstleisters enDebito collect & finance GmbH. Im Auftrag der date4friend AG werden darin offene Forderungen im dreistelligen Bereich angemahnt – oft verbunden mit dem Hinweis auf eine bevorstehende Übergabe an Rechtsanwälte. Verbraucher reagieren verunsichert: Soll man zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden, oder liegt hier möglicherweise eine unberechtigte Forderung vor?

Worum geht es bei den Schreiben der enDebito?

Aktuelle Fälle zeigen ein typisches Muster: Betroffene erhalten Mahnungen (beispielsweise eine „3. Mahnung“), in denen Summen um die 150 Euro gefordert werden. Als Rechtsgrundlage wird meist die Nutzung von Online-Dating-Plattformen angegeben, welche von der date4friend AG betrieben werden.

Um den Druck zu erhöhen und die Dringlichkeit zu untermauern, verweisen die Schreiben häufig darauf, dass Daten wie das Anmeldedatum, die IP-Adresse sowie die E-Mail-Adresse vorliegen. Zudem werden flexible Zahlungsoptionen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Direktzahlungen über Online-Portale und QR-Codes angeboten.

Datenschutz & Pressekodex:

Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes (DSGVO & Pressekodex) berichten wir über Inkassovorgänge grundsätzlich in anonymisierter Form ohne Nennung von Aktenzeichen, persönlichen Daten oder Einzelfallidentifikatoren. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik, lassen Sie sich aber auch nicht vorschnell zu unüberlegten Zahlungen oder Schuldanerkennungen hinreißen. Lesen Sie mehr zu enDebito Collect: MEHR

Rechtliche Einordnung: Wie sollten Verbraucher reagieren?

Beim Erhalt von Inkassoschreiben verlangen Gesetzgeber und Pressekodex eine sachliche Bewertung. Nicht jede Mahnung ist automatisch berechtigt, aber Ignorieren ist selten der beste Weg. Beachten Sie folgende Grundsätze:

  1. Forderung prüfen: Prüfen Sie genau, ob Sie tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit der date4friend AG eingegangen sind. Haben Sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen oder handelte es sich eventuell um ein ungewolltes Abo nach Ablauf eines Testzugangs?
  2. IP-Adresse ist kein eindeutiger Beweis: Die bloße Nennung einer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse im Mahnschreiben beweist noch nicht rechtskräftig, wer den Vertrag tatsächlich abgeschlossen hat oder ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
  3. Keine übereilten Ratenzahlungen vereinbaren: Das Eingehen einer Ratenzahlung oder das Unterschreiben von Schuldanerkennungen kann rechtlich als Anerkenntnis der gesamten Forderung gewertet werden. Tun Sie dies nur, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung zu Recht besteht.
  4. Schriftlich widersprechen: Wenn Sie sicher sind, keinen Vertrag geschlossen zu haben oder täuschend in eine Abo-Falle geraten zu sein, sollten Sie der Forderung schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) widersprechen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich durch drohende Worte wie „Übergabe an den Rechtsanwalt“ oder „Vermeiden Sie weitere Kosten“ nicht unter Druck setzen. Sichern Sie alle Unterlagen und prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung gründlich. Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung des Anspruchs haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Mittwoch, 2. September 2026

Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Titel: Forderung für Astrolonova von Margot Brands: Was Betroffene wissen sollten

Aktuell erreichen Verbraucherinnen und Verbraucher Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit dem Online-Angebot „Astrolonova“. Hinter dem Horoskop-Dienst steht nach den vorliegenden Unterlagen die in Hongkong ansässige MARGOT BRANDS LIMITED.

Dem Verbraucherdienst liegt ein Fall vor, bei dem zunächst eine Rechnung über 299,00 Euro für ein angebliches Jahresabo von Astrolonova versendet wurde. Die betroffene Person bestritt, einen kostenpflichtigen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben. Inzwischen wird auch öffentlich über Forderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Astrolonova und der MARGOT BRANDS LIMITED berichtet.

Wichtig: Eine Forderung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie von einem Unternehmen oder einem Inkassodienstleister geltend gemacht wird. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die geltend gemachte Forderung nachvollziehbar belegt werden kann.

299 Euro für ein Astrolonova-Jahresabo

In dem uns vorliegenden Vorgang wird ein Jahresabo von Astrolonova zu einem Preis von 299,00 Euro behauptet. Die Rechnung nennt als Leistungszeitraum zwölf Monate. Als Anbieterin wird die MARGOT BRANDS LIMITED mit Sitz in Hongkong genannt.

Die Rechnung enthält neben der Jahresnutzung verschiedene technische Positionen, unter anderem die Einrichtung eines Nutzerkontos, eine Rechnungs- und Dokumenten-Pipeline sowie die Konfiguration eines Systems zur Erstellung von Horoskopen. Zusammen mit der Jahresnutzung ergibt sich laut Rechnung ein Gesamtbetrag von 299,00 Euro.

Die Rechnung wurde mit einer sofortigen Fälligkeit versehen. Für den Fall einer ausbleibenden Zahlung kündigte die Anbieterin weitere Mahnungen und anschließend die Einschaltung eines Inkassounternehmens an.

Betroffene bestreiten den Vertragsschluss

Im vorliegenden Fall wurde die Forderung ausdrücklich zurückgewiesen. Die betroffene Person erklärte, keinen bewussten kostenpflichtigen Vertrag über ein Jahresabo abgeschlossen zu haben. Vorsorglich wurden außerdem Widerruf und Anfechtung erklärt. Gleichzeitig wurde die Anbieterin aufgefordert, den behaupteten Vertragsschluss nachzuweisen.

MARGOT BRANDS LIMITED verwies daraufhin auf einen angeblichen Online-Anmeldevorgang. Nach Darstellung des Unternehmens seien dabei unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung bestätigt worden. Außerdem berief sich das Unternehmen auf einen dokumentierten Widerrufsverzicht.

In einem weiteren Schreiben legte die Anbieterin technische Angaben zum behaupteten Anmeldevorgang vor und erklärte, die Forderung bleibe bestehen.

Was sagen die Vertragsunterlagen?

Die uns vorliegende Auftragsbestätigung bezeichnet das Angebot als Jahresabo für einen Horoskop-Dienst. Danach soll die Mindestlaufzeit zwölf Monate betragen und der Jahrespreis 299,00 Euro betragen. Außerdem wird eine automatische Verlängerung beschrieben.

Die Unterlagen enthalten zudem Angaben darüber, dass beim behaupteten Vertragsschluss AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung bestätigt worden sein sollen. Auch technische Daten zum verwendeten Browser und zur IP-Adresse werden in den Unterlagen aufgeführt.

Diese Angaben stammen allerdings aus den von MARGOT BRANDS LIMITED vorgelegten Unterlagen. Sie belegen zunächst, was die Anbieterin als Vertragsschluss dokumentiert hat. Ob damit im konkreten Einzelfall tatsächlich ein wirksamer Vertrag nachgewiesen ist, ist eine rechtliche Frage und kann anhand der vorliegenden Dokumente allein nicht abschließend beurteilt werden.

Culpa Inkasso im Zusammenhang mit Astrolonova

Inzwischen wird auch über Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH im Zusammenhang mit Forderungen der MARGOT BRANDS LIMITED für Astrolonova berichtet.

Nach einer aktuell veröffentlichten Darstellung einer Rechtsanwaltskanzlei soll eine von Culpa Inkasso geltend gemachte Forderung aus einer Astrolonova-Mitgliedschaft eine Hauptforderung von 299,00 Euro enthalten haben. Hinzugekommen seien dort Zinsen und Inkassokosten, sodass ein Gesamtbetrag von 355,43 Euro verlangt worden sei.

Eine weitere Quelle berichtet für August 2026 über Inkassoforderungen der Culpa Inkasso GmbH für MARGOT BRANDS LIMITED beziehungsweise Astrolonova.

Für den uns konkret vorliegenden Fall ist jedoch festzuhalten: Das beigefügte Dokumentenpaket enthält keine Zahlungsaufforderung der Culpa Inkasso GmbH. Es dokumentiert die Auseinandersetzung bis zur Ankündigung der Übergabe an ein Inkassounternehmen. Deshalb können wir aus diesen Unterlagen keine konkreten Angaben zu einer individuellen Culpa-Forderung, deren Kosten oder einer gesetzten Zahlungsfrist machen.

Rechnung erhalten – was sollten Verbraucher tun?

Wer eine Rechnung von Astrolonova erhält und sich nicht an einen entsprechenden Vertrag erinnern kann, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung prüfen.

Eine Rechnung allein beweist nicht automatisch, dass ein wirksamer Vertrag besteht. Auch die Verbraucherzentralen weisen aktuell darauf hin, dass entscheidend ist, ob ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist und ob die gesetzlichen Anforderungen an einen kostenpflichtigen Online-Vertrag erfüllt wurden.

Betroffene sollten insbesondere:

  • die Rechnung und sämtliche Mahnungen aufbewahren,
  • prüfen, ob tatsächlich eine Bestellung vorgenommen wurde,
  • den behaupteten Vertragsschluss und die konkrete Preisangabe nachvollziehen,
  • bei einer aus ihrer Sicht unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen,
  • kein Schuldanerkenntnis abgeben,
  • nicht vorschnell eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben und
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid keinesfalls ignorieren.

Wer eine Forderung bestreitet, sollte dies möglichst nachvollziehbar und nachweisbar tun. Dabei kann verlangt werden, dass der Anspruchsteller den behaupteten Vertragsschluss konkret darlegt und die entsprechenden Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt.

Was ist mit einem möglichen Schufa-Eintrag?

Auch die Ankündigung einer Meldung an eine Wirtschaftsauskunftei sollte Verbraucher nicht dazu verleiten, eine möglicherweise unberechtigte Forderung allein aus Angst zu bezahlen.

Im vorliegenden Schriftverkehr wurde eine mögliche Meldung an die SCHUFA angesprochen. Die Anbieterin selbst beschreibt in ihren inzwischen veröffentlichten Datenschutzinformationen Voraussetzungen für eine solche Übermittlung, unter anderem die Behandlung bestrittener Forderungen.

Für Verbraucher gilt deshalb: Eine bestrittene Forderung sollte als solche dokumentiert werden. Bei einem tatsächlich zugestellten gerichtlichen Mahnbescheid gelten wiederum besondere Fristen. Hier sollte gegebenenfalls unverzüglich rechtlicher Rat eingeholt werden.

Unser Fazit

Die aktuellen Forderungen rund um Astrolonova zeigen erneut, wie wichtig es ist, bei überraschenden Rechnungen nicht vorschnell zu zahlen.

Im uns vorliegenden Fall behauptet MARGOT BRANDS LIMITED, dass ein kostenpflichtiges Jahresabo über Astrolonova abgeschlossen worden sei. Die betroffene Person bestreitet dagegen einen bewusst vorgenommenen kostenpflichtigen Vertragsschluss. Die Anbieterin verweist auf technische und elektronische Dokumentationen des Anmeldevorgangs.

Ob die Forderung im konkreten Einzelfall tatsächlich berechtigt ist, lässt sich aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilen.

Fest steht jedoch: Wer eine solche Forderung erhält und keinen entsprechenden Vertrag bewusst abgeschlossen hat, sollte diese nicht einfach ignorieren, aber ebenso wenig aus Angst vor einem Inkassoverfahren ungeprüft bezahlen.

Sollte anschließend tatsächlich ein Schreiben der Culpa Inkasso GmbH eingehen, sollte auch dieses sorgfältig geprüft und mit den ursprünglichen Vertrags- und Rechnungsunterlagen abgeglichen werden.

Hinweis zur Berichterstattung

Dieser Beitrag basiert auf den uns vorliegenden Unterlagen sowie ergänzend auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Themenkomplex Astrolonova/MARGOT BRANDS LIMITED. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls dar. Die Darstellung gibt insbesondere die jeweiligen Behauptungen der beteiligten Seiten wieder, ohne damit deren Richtigkeit abschließend festzustellen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Dienstag, 1. September 2026

Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Titel: Forderung wegen Lotterie-Abonnement von Rechtsanwalt Thomas Schmidt / Wintipp24 – Echt oder Abzocke?

Erhöhte Vorsicht bei angeblichen Lotterie-Forderungen: Uns liegt ein auffälliges Schreiben eines angeblichen Rechtsanwalts Thomas Schmidt vor. Im Namen einer Firma „Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen“ wird eine erhebliche Summe von über 4.600 Euro für ein angebliches Lotterie-Abonnement gefordert. Doch ist dieses Schreiben überhaupt seriös? Und wie sollten Betroffene reagieren? Wir haben den Fall eingehend analysiert.

Um was geht es in dem Schreiben?

In dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Offene Forderung aus einem Lotterie-Abonnement“ wird behauptet, dass im Mai 2023 ein kostenpflichtiger Lotterie-Vermittlungsvertrag per Telefon geschlossen worden sei.

Der angebliche Auftraggeber, die Wintipp24 – Lotterie Dienstleistungen (Betreiberin des Vermittlungsportals www.wintipp24.de), macht über einen Zeitraum von 31 Monaten Beitragsrückstände geltend:

Position Zeitraum / Details Betrag
Hauptforderung 31 Monate (05.05.2023 – 31.12.2025) 3.909,00 €
Verzugszinsen Bis 31.12.2025 (verschiedene Zinssätze) 313,02 €
Vorgerichtliche Kosten Anwaltliche Geltendmachung 439,00 €
Gesamtforderung Offener Gesamtbetrag 4.661,02 €

Der Empfänger wird aufgefordert, die Summe innerhalb von 10 Tagen auszugleichen oder Kontakt zwecks einer Zahlungsvereinbarung aufzunehmen. Es wird mit gerichtlichen Schritten wie Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung gedroht.

Seriöser Rechtsanwalt oder dubiose Methode? Woran man Unstimmigkeiten erkennt

Vergleich & Anzeichen für dubiose Forderungen: Verbraucher sollten Schreiben genau prüfen, bevor sie reagieren. Folgende Punkte fallen beim vorliegenden Fall auf.

1. Abgleich im offiziellen Rechtsanwaltsverzeichnis (BRAV)

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt muss im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registriert sein. Ein Abgleich der Kanzleiangaben (Name, Adresse, Kammerbezirk Brandenburg) stellt die erste Prüfung dar. Häufig nutzen Betrüger Namen real existierender Anwälte oder erfunden Kanzleinamen, um Druck aufzubauen.

2. Fehlen konkreter Bankdaten und Zahlungswege

In dem vorliegenden Schreiben fällt auf: Es wird zwar ultimativ zur Zahlung binnen 10 Tagen aufgefordert, eine konkrete Bankverbindung (IBAN/BIC) oder Einzahlungsmöglichkeit sucht man auf den Briefseiten jedoch vergebens. Oft wird versucht, Betroffene erst durch telefonischen Kontakt oder Nachfolgeschreiben zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder einer Ratenzahlung zu bewegen.

3. Ungereimtheiten bei angeblichen Vertragsschlüssen am Telefon

Oft wird behauptet, ein Vertrag sei telefonisch geschlossen und aufgezeichnet worden. Seit der Reform des Verbraucherschutzrechts gelten für Verträge über Gewinnspieldienste strenge Formvorschriften: Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen der Textform (§ 675f BGB / Verbraucherschutzregelungen bei Gewinnspieldienstleistungen). Ein reiner Anruf reicht für ein wirksames Gewinnspiel-Abo in der Regel rechtlich gar nicht aus!

4. Extrem hohe Nachforderungen über lange Zeiträume

Dass angebliche Beiträge über nahezu drei Jahre (31 Monate) auflaufen, ohne dass zuvor qualifizierte Mahnungen oder Vertragsunterlagen zugesendet wurden, ist bei seriösen Dienstleistern extrem unüblich und dient häufig dazu, durch eine Schock-Summe Vergleichsbereitschaft zu erzwingen.

Pressekodex & Verbraucherschutz: Wichtige Verhaltensregeln

Aus Gründen des Datenschutzes und gemäß den Richtlinien des Pressekodex veröffentlichen wir grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von betroffenen Verbrauchern. Sämtliche Empfängerdaten wurden anonymisiert.

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 1/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 1 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 2/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 2 von 3 / August 2026

Scan: RA Thomas Schmidt / Wintipp24 / Seite 3/ August 2026
Forderung RA Schmidt Seite 3 von 3 / August 2026


Worauf sollten Verbraucher achten, wenn sie ein solches Schreiben erhalten?
  • Keine voreiligen Zahlungen leisten: Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft aus Angst vor angedrohten rechtlichen Schritten.
  • Nichts unterschreiben: Lassen Sie sich nicht zu Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnissen drängen. Dies kann als rechtliches Zugeständnis gewertet werden!
  • Vertragsschluss bestreiten und Forderung zurückweisen: Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, sollten Sie der Forderung schriftlich (nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) widersprechen und den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses fordern.
  • Prüfung durch Experten: Lassen Sie dubiose Forderungsschreiben von einem Verbraucherschutzverein, der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige erstatten: Sollten sich Hinweise auf Identitätsdiebstahl oder gewerbsmäßigen Betrug verhärten, kann Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Fazit & Hilfe für Betroffene

Lassen Sie sich durch drastisch formulierte Mahnschreiben und hohe Geldbeträge nicht verunsichern. Überprüfen Sie stets genau, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Haben auch Sie ein Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Schmidt oder bezüglich Wintipp24 Lotterie Dienstleistungen erhalten? Wenden Sie sich gerne an unseren Verbraucherdienst, um Unterstützung und nähere Informationen zu erhalten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.