Das Portal „Zimmersuche24 com“ ist weiterhin aktiv, doch gab es einen Betreiberwechsel. Mittlerweile ist die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) für das Angebot verantwortlich. Vertragsinhalt ist weiterhin die Veröffentlichung von Firmendaten in einer elektronischen Datenbank. Bereits 2018 wurde uns über Probleme mit ungewollten Vertragsverlängerungen berichtet. Nun meldete sich erneut ein Besitzer einer Ferienwohnung, der eine Rechnung für einen Eintrag erhielt.
ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt) – einfache Zimmervermittlung?
Laut der Startseite des Portals und des Logos von Zimmersuche24.com soll es sich um „die einfachste Art der Zimmervermittlung“ handeln. Wir würden eher davon ausgehen, dass einige Personen auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Unterkunft lieber eine Suchmaschine wie Google nutzen würden – aber das soll jeder selbst entscheiden.
Im Jahr 2028 wurden wir von einem Mitglied über das Portal Zimmersuche24.com informiert, welches laut den AGB (letzter Abruf 22.01.2026) nach wie vor auch in Österreich bzw. der Schweiz angeboten werden soll.
Es gab einen Betreiberwechsel, wie wir anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Impressums erkennen können. Die Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH ist dort aktuell nicht mehr vermerkt, sondern die ConnectHouse UG (haftungsbeschränkt). Weiterhin werden die uns bekannten folgenden Webseiten angeboten:
- www.zimmersuche24 de
- www.zimmersuche24 at
- www.zimmersuche24 ch
Alle drei Portale wurden von uns am 22.01.2026 aufgerufen – doch nur die deutsche Endung führte für uns zu der Webseite. Die anderen beiden Endungen waren zu dem Zeitpunkt unserer Recherche nicht erreichbar.
Kostenloser Testeintrag wird zur „Premiumpräsentation“
Wir warfen einen erneuten Blick auf die Angebote von Zimmersuche24.com, da wir von einem Gewerbetreibenden kontaktiert wurden, der uns seine Erfahrungen mitteilen wollte. Er übersandte uns Unterlagen wie ein „Bestätigungsschreiben für IT-Dienstleistung/Vertragsunterlagen“ und eine Rechnung für einen „Basic 2 Jahre“ Eintrag.
Der Gewerbetreibende wurde telefonisch kontaktiert, um in die Datenbank der Zimmersuche24 aufgenommen zu werden. Derartige Cold Callings sind leider keine unbekannte Methode, kostenpflichtige Verträge für Einträge in Firmenverzeichnisse abzuschließen. Da bei B2B Geschäften – und somit auch beim unerwünschten Telefonkontakt - kein Widerrufsrecht besteht, kommt es oft zu Problemen.
Im Fall von Zimmersuche24 gibt es einen kostenfreien Testeintag, der zunächst einen Monat läuft und alle „Funktionen“ und „Leistungspunkte einer Premiumpräsentation“ aufweist, doch rechtzeitig gekündigt werden muss, damit dieser kostenlose Eintrag nicht einen kostenpflichtigen Eintrag übergeht. Die Laufzeit für einen kostenpflichtigen Eintrag wäre in diesem vorliegenden Fall zwei Jahre.
Stimmen aus dem Netz
Laut der vorliegenden Unterlagen hat der Gewerbetreibenden nun einen Eintrag „Basic 2 Jahre“. Kostenpunkt: mehr als 400 Euro für ein Jahr.
Nicht nur der Unternehmer, der sich bei uns meldete, äußerte sich dazu. Auch auf Bewertungsportalen wie Trustpilot sind zahlreiche Erfahrungsberichte zu finden.
Quelle: https://de.trustpilot.com/review/www.zimmersuche24.com (Letzer Abruf 22.01.2026)
Hilfe bei Firmenverzeichnissen
Kam es via Cold Call oder Formular zu einem unerwünschten Vertragsabschluss für einen Firmenverzeichnis-Eintrag? Oder wurden Sie gar durch ein Inkasso-Unternehmen kontaktiert?
Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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