Freitag, 19. Mai 2017

ALBU-Verlag, Koblenz – Erfahrungen mit dem Anzeigenvertrag

Der ALBU-Verlag aus Koblenz bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Anzeigen in Werbebroschüren bzw. Infobroschüren zu platzieren. Für die Schaltung einer solchen Anzeige werden hohe Beträge von mehreren hundert Euro verlangt. Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Verlag? Hier erfahren Sie mehr.

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ALBU-Verlag: Verkauft Anzeigen in Printmedien


Der ALBU Verlag aus Bendorf erstellt regionale Printmedien für Handel, Handwerk und Heilberufe her. Als Beispiele für solche Printerzeugnisse wären zum einen die sogenannte „Info-Regional-Broschüre“ (IRB) zu nennen und zum anderen die „Branchenwegweiser-Karte“ (BWT).

In solchen Printprodukten sollen Anzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern erscheinen. Zu diesem Zweck sollen im Auftrag des ALBU-Verlag insbesondere jene Unternehmer kontaktiert werden, die bereits öffentliche Anzeigen geschaltet haben sollen. Damit ALBU-Verlag einen Anzeige in einem der Printmedien veröffentlichen kann, bedarf es eines Anzeigenvertrags, der den Gewerbetreibenden vorgelegt wird.

Was steht in dem Anzeigenvertrag?


In einem Anzeigenvertrag des ALBU-Verlags sind die Auftragsbedingungen für das Zustandekommen eines Vertrags über eine Anzeige in einem Printprodukt aufgeführt. In einem umrahmten Textfeld werden die Einzelheiten zur Broschüre genannt. Als da wären:


  • Anzeigenpreis gilt für eine Ausgabe, ein Vertrag beinhaltet drei (!) kostenpflichtige Ausgaben
  • Es entstehen zusätzlich Auslieferungs-, Druck- und Farbkosten
  • Verteilung innerhalb von 90 Nach Vertragsabschluss an mindestens 50 Stellen (innerhalb zwei benachbarter Landkreise) – ohne genaue Ortsangabe
  • Verteilt werden sollen die Broschüren via Post an ausgewählte Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z.B. Krankenhäuser und Behörden)
  • Die Textvorlage ist verbindlich und kann während der Laufzeit nicht geändert werden


Des Weiteren sind noch die Maße der Anzeige handschriftlich eingetragen und die Vereinbarung des automatischen Auslaufens des Vertrags nach einem Jahr. Der Anzeigenvertrag wurde durch einen Kundenberater unterschrieben.

Hohe Rechnung für eine Anzeige


Jene Gewerbetreibenden und Freiberufler, die einen solchen Anzeigenvertrag abgeschlossen haben, dürften eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Punkte wie „Anzeigen-Nettopreis“ und „Druckkosten“ aufgelistet werden. Der Betrag in der vorliegenden Rechnung hat eine Höhe von insgesamt über 800 EUR. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen per Überweisung.

Vertragspartner mit dem ALBU-Verlag sollten beachten, dass bei einem erfolgreich abgeschlossenen Anzeigenvertrag drei Ausgaben dieser Anzeige berechnet werden. Das bedeutet, dass innerhalb eines Jahres über 2.000 EUR gefordert werden. Ob der hohe Preis eine solche Anzeige rechtfertigt, muss jeder Unternehmer selbst entscheiden. Wir empfehlen, dass Sie sich in zu diesem Zweck selbst ein Bild auf der Homepage des ALBU-Verlags machen: http://www.albuverlag.de

Aldana Media UG (Haftungsbeschränkt)


Bei unserer Recherche stießen wir auf ein zweites Portal des Geschäftsführers des ALBU-Verlags, A. Busch: Aldana-Media UG (Haftungsbeschränkt), aus Bendorf. Das Unternehmen beschreibt sich selbst so: „Die ALDANA-MEDIA ist eine Full-Service-Werbeagentur mit vielen Facetten. Wir betreuen Sie mit Ihrem Firmenauftritt von Beginn an. Von Logoentwürfen über Ausstattung Ihrer Geschäftspapiere bis hin zur Präsentation Ihrer optimierten Werbeanzeige im Web sowie auf klassischen Printmedien.“ Quelle: http://aldana-media.de/ (Stand 18.05.2017)

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung vom ALBU-Verlag erhalten? Es ist stets empfehlenswert, schnell zu reagieren und nicht „einfach zu zahlen“, nur damit Sie Ihre Ruhe haben. Sie erhalten allgemeine Informationen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 12. Mai 2017

Orrios – Hohe Rechnung für Telefonservice

Uns wurde durch ein Mitglied ein Dokument eines Unternehmens mit dem Namen Orrios vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine Rechnung für einen angeblich in Anspruch genommenen Telefonsexservice. Für diese schlüpfrige Dienstleistung werden 90,00 EUR verlangt. Hier erfahren Sie mehr über das Schreiben von Orrios.

Titelbild: Orrios – Hohe Rechnung für Telefonservice

90 EUR für Telefondienstleistungen


Uns sind zahlreiche Meldungen über Firmen bekannt, die aufgrund angeblich getätigter Anrufe auf Erotikhotlines Rechnungen an Verbraucher verschicken. Weil es sich unter Umständen um ein unangenehmes Thema handeln könnte und die geforderte Summe nicht allzu hoch ist, wird die Rechnung schnell gezahlt – damit ist die Angelegenheit erledigt.

Auch die Firma Orrios aus Dobris (Tschechische Republik) verschickt aktuell Rechnungen für den eindeutig zweideutigen Gebrauch einer Telefonservices. Es wird der runde Betrag von 90,00 EUR verlangt. Um die Echtheit der Forderung zu untermauern, auch der Zeitpunkt des Anrufs genannt. In der uns vorliegenden Rechnung wird beispielsweise die Uhrzeit 23:49:53 Uhr genannt. Die Dauer des Telefonats wird verschwiegen.

Falls Zweifel an dieser Verbindung bestehen, rät Orrios in der Rechnung, den Telefonanbieter um einen Einzelverbindungsnachweis zu bitten.

Orrios macht Forderung geltend


Der Betrag von 90,00 EUR kann auf zwei unterschiedliche Arten und Weisen gezahlt werden. Eine Barzahlung sei möglich, indem man 90,00 EUR in einen Umschlag steckt und diese an ein Postfach in Dorbis verschickt. Alternativ bietet Orrios auch die Zahlung via SEPA-Überweisung an. Die in der Rechnung dargestellte Bankverbindung verweist auf ein Konto in der Tschechischen Republik.

Der Betrag ist innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Bleibt eine Zahlung aus, so macht Orrios die „Forderung im Wege des Factorings geltend“. Das könnte bedeuten, dass die Forderung durch ein anderes Unternehmen zuvor übertragen wurde.

Sollten Empfänger der Rechnung noch offene Fragen zur Rechnung haben, können sie sich telefonisch an Orrios in Verbindung setzten. Zu diesem Zweck ist eine Telefonnummer mit einer österreichischen Vorwahl vermerkt.

Rechnungsbild: Orrios aus Dobris vom 02.05.2017
Orrios Rechnung vom 02.05.2017

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von Orrios erhalten? Haben Sie niemals bewusst und beabsichtigt einen kostenpflichtigen Erotik Service von Orrios genutzt, müssen Sie die erhaltene Rechnung nicht bezahlen! Sie erhalten allgemeine Informationen zu dem Schreiben, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.