Freitag, 19. Mai 2017

ALBU-Verlag, Koblenz – Erfahrungen mit dem Anzeigenvertrag

Der ALBU-Verlag aus Koblenz bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Anzeigen in Werbebroschüren bzw. Infobroschüren zu platzieren. Für die Schaltung einer solchen Anzeige werden hohe Beträge von mehreren hundert Euro verlangt. Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Verlag? Hier erfahren Sie mehr.

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ALBU-Verlag: Verkauft Anzeigen in Printmedien


Der ALBU Verlag aus Bendorf erstellt regionale Printmedien für Handel, Handwerk und Heilberufe her. Als Beispiele für solche Printerzeugnisse wären zum einen die sogenannte „Info-Regional-Broschüre“ (IRB) zu nennen und zum anderen die „Branchenwegweiser-Karte“ (BWT).

In solchen Printprodukten sollen Anzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern erscheinen. Zu diesem Zweck sollen im Auftrag des ALBU-Verlag insbesondere jene Unternehmer kontaktiert werden, die bereits öffentliche Anzeigen geschaltet haben sollen. Damit ALBU-Verlag einen Anzeige in einem der Printmedien veröffentlichen kann, bedarf es eines Anzeigenvertrags, der den Gewerbetreibenden vorgelegt wird.

Was steht in dem Anzeigenvertrag?


In einem Anzeigenvertrag des ALBU-Verlags sind die Auftragsbedingungen für das Zustandekommen eines Vertrags über eine Anzeige in einem Printprodukt aufgeführt. In einem umrahmten Textfeld werden die Einzelheiten zur Broschüre genannt. Als da wären:


  • Anzeigenpreis gilt für eine Ausgabe, ein Vertrag beinhaltet drei (!) kostenpflichtige Ausgaben
  • Es entstehen zusätzlich Auslieferungs-, Druck- und Farbkosten
  • Verteilung innerhalb von 90 Nach Vertragsabschluss an mindestens 50 Stellen (innerhalb zwei benachbarter Landkreise) – ohne genaue Ortsangabe
  • Verteilt werden sollen die Broschüren via Post an ausgewählte Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z.B. Krankenhäuser und Behörden)
  • Die Textvorlage ist verbindlich und kann während der Laufzeit nicht geändert werden


Des Weiteren sind noch die Maße der Anzeige handschriftlich eingetragen und die Vereinbarung des automatischen Auslaufens des Vertrags nach einem Jahr. Der Anzeigenvertrag wurde durch einen Kundenberater unterschrieben.

Hohe Rechnung für eine Anzeige


Jene Gewerbetreibenden und Freiberufler, die einen solchen Anzeigenvertrag abgeschlossen haben, dürften eine Rechnung erhalten, in der die einzelnen Punkte wie „Anzeigen-Nettopreis“ und „Druckkosten“ aufgelistet werden. Der Betrag in der vorliegenden Rechnung hat eine Höhe von insgesamt über 800 EUR. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen per Überweisung.

Vertragspartner mit dem ALBU-Verlag sollten beachten, dass bei einem erfolgreich abgeschlossenen Anzeigenvertrag drei Ausgaben dieser Anzeige berechnet werden. Das bedeutet, dass innerhalb eines Jahres über 2.000 EUR gefordert werden. Ob der hohe Preis eine solche Anzeige rechtfertigt, muss jeder Unternehmer selbst entscheiden. Wir empfehlen, dass Sie sich in zu diesem Zweck selbst ein Bild auf der Homepage des ALBU-Verlags machen: http://www.albuverlag.de

Aldana Media UG (Haftungsbeschränkt)


Bei unserer Recherche stießen wir auf ein zweites Portal des Geschäftsführers des ALBU-Verlags, A. Busch: Aldana-Media UG (Haftungsbeschränkt), aus Bendorf. Das Unternehmen beschreibt sich selbst so: „Die ALDANA-MEDIA ist eine Full-Service-Werbeagentur mit vielen Facetten. Wir betreuen Sie mit Ihrem Firmenauftritt von Beginn an. Von Logoentwürfen über Ausstattung Ihrer Geschäftspapiere bis hin zur Präsentation Ihrer optimierten Werbeanzeige im Web sowie auf klassischen Printmedien.“ Quelle: http://aldana-media.de/ (Stand 18.05.2017)

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung vom ALBU-Verlag erhalten? Es ist stets empfehlenswert, schnell zu reagieren und nicht „einfach zu zahlen“, nur damit Sie Ihre Ruhe haben. Sie erhalten allgemeine Informationen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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