Donnerstag, 19. Juli 2012

RHAETIA IT Service AG

Die schweizer Verbraucherschützer Beluga59 haben bezüglich der RHAETIA IT Service AG einen Aufruf gestartet. Es werden Personen gesucht, die noch alte Rechnungen oder Abmahnungen dieses Unternehmens auf dem PC oder in der Schublade haben. Vorrangig geht es Beluga59 hier um das Gewinnspiel SunStar, Win-Abo und Firstline.

Ausserdem werden betroffene Personen gesucht, die solche Rechnungen zwischen 05/2012 bis 05/2012 bereits bezahlt haben, oder immer noch Mahnungen / Rechnungen erhalten. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Wer sich angesprochen fühlt bzw. behilflich sein kann nutzt den Link und nimmt mit Beluga59 Kontakt auf. Beluga59 sucht alte Rechnungen / Mahnungen der RHAETIA IT AG  



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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 11. Juli 2012

Timesharing - Im Urlaub droht Abzocke


Timesharing bezeichnet ein sogenanntes Teilzeitwohnrecht. Ein Timesharing-Vertrag bietet dem Verbraucher die Möglichkeit, während dessen Laufzeit zu vereinbarten Zeitpunkten und Zeitfenstern in einer Urlaubsunterkunft wohnen zu dürfen. An und für sich eine gute Idee.

Schwarze Schafe der Branche nutzen die lockere Stimmung der Urlauber am Urlaubsort jedoch für Abzocke / Betrug mit Timesharing-Verträgen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Auf einige Dinge sollte geachtet werden um Abzocke in Form unwirtschaftlicher Konditionen mit Timesharing zu umgehen.  Abzocke mit Timesharing vermeiden


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Montag, 2. Juli 2012

Michael Burat verurteilt in Frankfurt und Osnabrück

Das Landgericht Frankfurt verurteilte Michael Burat am 18.06.2012 im Zusammenhang mit dem Betreibens von Abofallen (versuchter Betrug) zu zwei Jahren auf Bewährung.das Urteil bezieht sich auf die Webseite OnlineContent. Bezüglich der Plattform Netcontend erfolgte ein Freispruch, dessen Basis ein sogenanntet Verbotsirrtum war. Michael Burat kassiert Schuldspruch wegen Abofalle

Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. wurden vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt. Sowohl Herr Burat und Anwalt Bernhard S. als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Revision. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des LG Osnabrück hinsichtlich Rechtsfehlern prüfen. Betrug – Burat in Revision gegen Urteil des LG Osnabrück  

Es läuft derzeit ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Michael Burat, dessen mündliche Verhandlung am kommenden Mittwoch, den 04. Juli 2012 vor dem Amtsgericht in Seligenstadt stattfindet. In diesem Verfahren geht es um die Plattform outlets.de. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren will die Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen, wie unterschiedlich die Seiten von Outlets.de zwischen 2009 und heute waren. Anwalt Rader sucht Screenshots oder ähnliche entsprechende Nachweise zu outlets.de für das anhängige Verfahren gegen Herrn Burat.
Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.




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