Donnerstag, 30. August 2018

Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24

Uns liegt ein Brief von ECCL 24 – BonusWin24 vor, laut dem eine Verbraucherin zu einer Mitgliedschaft in einem Gewinner Club beglückwünscht wird. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie die Hintergründe.

Titel: Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24


Welche Vorteile soll BonusWin24 bringen?


Der „Gewinner Club“ BonusWin24 verschickte an eine Verbraucherin ein Begrüßungsschreiben. Laut diesem Brief hat die Empfängerin einen Reisegutschein im Wert von 398,00 EUR gewonnen – wenn das mal kein Grund zur Freude ist.

Die Gewinnerin hat die Wahl zwischen einer Reise nach Paris oder an den Gardasee. Scheinbar hat die Verbraucherin aber nicht nur eine Reise gewonnen, sondern wird zusätzlich als neues Mitglied bei BonusWin24 begrüßt. Als Mitglied von Bonuswin24 nimmt man an einer exklusiven Auslosung teil, bei der man laut des Briefes hohe Summen gewinnen kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass mit dem Einsatz einer sogenannten „BonusWin24 Super Card“ auf einem Bonus- und Rabattportal namens „www.myfuxx.shop“ mit bis zu 70% Rabatt eingekauft werden kann.

So viel kostet eine Mitgliedschaft


Dies ist nur ein Teil der vielen Vorteile, die der Empfängerin des Begrüßungsschreibens blühen. Doch umsonst sind all diese Vorzüge scheinbar nicht. So soll der Mitgliedsbeitrag 2,50 EUR pro Tag betragen; das wäre eine Summe von 74,50 EUR monatlich. Dieser Betrag wird monatlich eingezogen.

Als zusätzlichen Vorteil verweist das Service Team Bonuswin24 auf einen weiteren Sofortgewinn: ein kostenfreies Zeitungsabo, welches auf www.bonuswin24.com auf die Verbraucherin warten soll. Leider ist die Webseite derzeit nicht aufrufbar (Stand 30.08.2018).

Wie kommt ein Vertrag zustande?


BonusWin24 ist ein Produkt der Bonivoo Ltd. mit Sitz in London, UK. Als zusätzliche Korrespondenz-Adresse ist die ECCL24- BonusWin24 in Innsbruck, Österreich angegeben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Vertrag für eine Mitgliedschaft im „Bonus- und Rabatt Club BonusWin24 durch eine „telefonische Verkaufsaktion“ mit der Bonivoo Ltd. (oder mit einem beauftragten Partnerunternehmen) zustande kommen.

Unerwünschte Werbeanrufe durch Kaltakquise bzw. Cold Calls sind in Deutschland nicht erlaubt. Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist somit gesetzlich verboten. Außerdem dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummer nicht unterdrücken.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Wurden Sie auch telefonisch von Bonivoo Ltd. oder BonusWin24 kontaktiert? Haben Sie ebenfalls ein Begrüßungsschreiben erhalten? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 28. August 2018

Über die Offerten der „HR Verwaltung Berlin“

Uns liegt eine Offerte einer Firma namens HR Verwaltung Berlin vor, übertitelt mit „Hinterlegung Ihrer Handelsregistereintragung“. Dieses Formular könnte suggerieren, dass es für eine Neueintragung im deutschen Handelsregister zunächst einmal ausgefüllt und zurückgesandt werden muss. Gewerbetreibende, die so eine Offerte erhalten haben, erfahren hier mehr.

Titel: Über die Offerten der „HR Verwaltung Berlin“

HR Verwaltung aus Berlin: Keine Zahlungsverpflichtung?


Auf den ersten Blick macht die Offerte der „HR Verwaltung“ aus 10117 Berlin den Eindruck, als würde es sich hierbei um ein offizielles Schreiben von einer Behörde handeln. Schließlich ist es übertitelt mit „Hinterlegung Ihrer Handelsregistereintragung“ und wird wahrscheinlich an jene Gewerbetreibende versandt, die z.B. vor kurzem ein Unternehmen gründeten.

Uns wurde diese Offerte durch einen Unternehmer zugestellt, um darüber zu berichten. Zugestellt wurde uns das Schreiben der „HR Verwaltung“ aus Berlin Mitte August; das Unternehmen, um dessen Handelsregistereintragung es gehen soll, wurde Ende Juli erst eingetragen. Das uns vorliegende Formular hat selbst kein Datum angegeben.

Es handelt sich um eine „Proformarechnung“


Auch wenn das Schreiben zunächst offiziell wirken mag, im klein gedruckten Textblock (siehe Bild) wird Folgendes bekannt gegeben: „Aufgrund der kürzlich von Ihnen vorgenommenen Neueintragung im Handelsregister wurden Ihre Daten automatisch erfasst und zur weiteren Hinterlegung in diese Datenbank vorbereitet. Hierfür schicken wir Ihnen nun die vorliegende Proformarechnung (…) Es besteht keinerlei Zahlungsverbindlichkeit und mangels Verbrauchereigenschaft n. §13 BGB auch kein Widerrufsrecht“.

Scan: Offerte von HR Verwaltung, Berlin / August 2018
Offerte von HR Verwaltung, Berlin / August 2018


Über 400 EUR werden verlangt


Das bedeutet im Klartext, dass es sich bei dieser Offerte der HR Verwaltung aus Berlin um ein Angebot handelt und keinerlei Verpflichtung zur Zahlung besteht. Sollte jedoch ein Gewerbetreibender, der dieses Schreiben erhalten hat, den geforderten Betrag auf das angegebene Konto überweisen, so hat er keinen Anspruch auf Widerruf.

Dabei handelt es sich um die hohe Summe von 416,50 EUR, die auf ein Konto in Litauen überwiesen werden sollen. Ein besonderer Nutzen durch die Zahlung ist auf Anhieb nicht erkennbar, da die Eintragung im offiziellen Handelsregister zu dem Zeitpunkt bereits erfolgte und die Veröffentlichung in einer weiteren und zudem ungenannten Datenbank weitere Vorteile vermissen lässt.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls ein Schreiben von einer HR Verwaltung aus Berlin erhalten? Haben Sie die Offerte ausgefüllt und zurückgesandt? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Montag, 27. August 2018

Über die Marber GmbH und das Firmenverzeichnis „Gewerbedatenbank.org“

Uns liegt eine Offerte der Firma Marber GmbH aus Recklinghausen vor. So haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, durch Rücksendung des Formulars sich einen Firmeneintrag in das Portal Gewerbedatenbank.org zu sichern. Was sollten Unternehmer über dieses Firmenregister wissen?

Titel: Über die Marber GmbH und das Firmenverzeichnis „Gewerbedatenbank.org“

Marber GmbH und ihr „Firmenregister für Industrie Handwerk und Handel“


Sind Sie Gewerbetreibender und haben erst kürzlich Ihr neues Unternehmen gegründet? Möglicherweise erhalten Sie dann Post vom sogenannten „Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien“ / Marber GmbH. Diese Firma sitzt in Recklinghausen und betreibt die Webseite Gewerbedatenbank.org, auf der sich laut der Startseite „aktuelle Firmeninformationen über deutsche Firmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel“ finden lassen.

Besonders interessant für die Marber GmbH sollten Neugründungen von Unternehmen sein, die erst kürzlich kostenfrei im offiziellen Handelsregister (abrufbar unter handelsregister.de) veröffentlicht wurden. Doch im Gegensatz zum diesem Portal ist ein Eintrag auf Gewerbedatenbank.org mit hohen Kosten verbunden. 850 EUR soll ein Eintrag pro Jahr kosten – bei einer Laufzeit von zwei Jahren.

Offerte für einen Eintrag auf Gewerbedatenbank.org


Dieses recht kostspielige Angebot wird Gewerbetreibenden via Offerte unterbreitet. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige erhalten somit ein „Aufnahmeformular für gewerbliche Teilnehmer“, welches ausgefüllt und unterschrieben an die Marber GmbH zurückgefaxt werden soll.

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Widerruf und schließen bei einer Rücksendung einen Vertrag mit der Marber GmbH ab. Die dafür erbrachte Leistung ist die Darstellung der Firmendaten; eine „bestimmte Platzierung in Suchmaschinen“ ist laut den beigefügten AGB nicht inbegriffen. Es besteht somit die Möglichkeit, die ohnehin kostenlos abrufbaren Firmendaten erneut für hohe Gebühren auf Gewerbedatenbank.org darstellen zu lassen. Ob das eine sinnvolle Investition für neu gegründete Unternehmen ist, sollte jeder für sich selbst beantworten.

Scan: Offerte Marber GmbH für Gewerbedatenbank.org / August 2018
Offerte Marber GmbH für Gewerbedatenbank.org / August 2018


Hilfe bei Gewerbedatenbank.org / Marber GmbH


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls ein Schreiben von einer Firma namens „Verlag für gewerbliche Auskunftsmedien“ / Marber GmbH erhalten? Haben Sie die Offerte ausgefüllt und zurückgesandt? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Freitag, 24. August 2018

Movido Media Verlag GmbH – Telefonwerbung für eine Webpräsenz Analyse?

Wir erhielten eine E-Mail eines Gewerbetreibenden, der uns seine Erfahrungen mit der Firma Movido Media Verlag GmbH mitteilen wollte. So soll ein Werbeanruf durch besagtes Unternehmen stattgefunden haben, bei dem ein Firmeneintrag beworben wurde. Wenige Tage später erhielt er laut eigener Aussage trotz Widerruf eine Rechnung. Was hat es mit der Firma aus Düsseldorf auf sich?

Movido Media Verlag GmbH – Telefonwerbung für eine Webpräsenz Analyse?


Was ist der Movido Media Verlag?


„Ihr Spezialist für lokales Marketing“ - so stellt sich das Unternehmen Movido Media Verlag aus Düsseldorf vor. Auf der Homepage lässt sich ein sogenanntes „Movido Listing“ buchen, damit die eigene Firma sich online „besser“ finden lässt. Ein Klick auf den Button „Bestellen“ leitet zu einem Kontaktformular weiter, mit dem ein Termin für eine kostenlose Beratung durch einen Mitarbeiter des Movido Media Verlags vereinbart werden kann.

So weit so gut. Leider ist nicht bekannt, wie ein solches „Movido Listing“ aussehen könnte. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bringen diesbezüglich keine weitere Erkenntnisse. Somit ist leider auch nicht bestimmbar, ob dem Gewerbetreibenden, der sich bei uns meldete, ein solches Angebot unterbreitet wurde.

Prüfung der Reichweite einer Firma im Internet


Der Gewerbetreibende schrieb uns, dass die Firma Movido Media Verlag telefonisch “per Gesprächsmitschnitt einen angeblichen Auftrag für einen Firmeneintrag in Höhe von 49,99 EUR“ anbot. Er erhielt daraufhin eine Rechnung, die uns zur Veröffentlichung vorliegt. Weiter schreibt er: einen sofortigen „Widerruf haben sie angeblich nie bekommen“.

In der uns vorliegenden Auftragsbestätigung wird die Dienstleistung der Webpräsenz-Analyse detailliert aufgeführt. So prüft die Movido Media Verlag GmbH die Reichweite im Internet der Firma, welche den Auftrag erteilt haben soll. Dazu werden 47 Online-Portale, alle relevanten Suchmaschinen, soziale Netzwerke und noch mehr geprüft. Wie diese Prüfung genau aussieht, oder um welche Online-Portale und Suchmaschinen es sich handelt, wird nicht erläutert.

Scan: Auftrag Movido Media Verlag GmbH / August 2018
Auftrag Movido Media Verlag GmbH / August 2018


Erfahrungen mit Movido Media Verlag GmbH


Wir erhielten eine Email eines unzufriedenen Kundens, die wir an dieser Stelle unkommentiert und ungekürzt teilen:

Zitat:
"Auch ich hatte eine durchaus schlechte und mittlerweile nervenaufreibende Erfahrung mit dieser Firma. Sie riefen mich an und baten mir (mit Druck und Drang und Lügen!) eine Analyse und eine Beratung an, mit dem Versprechen, dass ich dafür einmalig 79,- bezahle, und mit der falschen Information, dass ich nach mündlicher Zusage am Telefon nicht mehr zurücktreten kann. Die Analyse, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen könnte, war eine oberflächliche und mit meinem Beruf als Psychotherapeutin durchaus irrelevante. Die Beratung war noch schlechter. Wenn ich sagte, dass diese Informationen für mich als Psychotherapeutin irrelevant und gar nicht nützlich sind, antwortete er unhöflich, dass ich
„Pech gehabt“ habe und es für mich „blöd gelaufen“ ist, aber ich bezahlen muss.

Nachdem ich die Firma auf Google schlecht bewertet habe und meine Erfahrung rezensiert habe, bekam ich einen Anruf von der Firma mit dem Angebot, dass ich eine Stornorechnung erhalte, wenn ich meine Bewertung ausbessere. Aber nach dem ich die Bewertung auf 3 Sterne steigerte und sie mir daraufhin die Stornorechnung geschickt haben, habe ich plötzlich jeden Tag auf meinem Google My Business ganz schlechte Bewertungen und grausame gemeine und sogar offensive Rezensionen von Unbekannten bekommen, die aber wie ich später bemerkte, alle Movido Media Verlag mit 5 Sternen bewertet hatten und die alle offensichtlich in Deutschland und nicht in Wien waren, wo meine Praxis ist. Sie verstehen, für Psychotherapie ist regelmäßige persönliche Anwesenheit notwendig und diese Profile waren nicht einmal in Wien. Und meine professionelle E-Mail Adresse wurde auch gleichzeitig mit E-Mails attackiert, die offensichtlich ein Virus enthalten. Die letzte war ganz gezielt für mich hergerichtet, mit meinem vollständigen Namen, und als ob es eine E-Mail von Amazon wäre! Aber kein Amazon Konto ist mit dieser E-Mail Adresse verknüpft und ein random Hacker oder Psycho würde auch normalerweise keine E-Mail für mich mit meinem Namen herstellen. Also diese Leute sind wirklich Verbrecher und gefährlich."

Zitatende

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Gewerbetreibender und haben auch Erfahrungen mit der Movido Media Verlag GmbH? Sie können uns telefonisch oder via Mail kontaktieren! Unser Angebot richtet sich auch an Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.
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Mittwoch, 22. August 2018

yourFinance AG: Erfahrungen mit dem Kreditvermittler

Uns liegen zwei Zahlungserinnerungen der Züricher Firma yourFinance AG vor. So soll ein Empfänger via Nachnahme einen kostenpflichtigen Finanzsanierungsplan zugestellt bekommen haben, obwohl er aber eine Kreditanfrage über die Homepage der Firma gestellt hatte.

Titel: yourFinance AG: Erfahrungen mit dem Kreditvermittler

yourFinance AG: Kreditvermittlung über das Internet


Die leidigen Themen Schulden, Geldnöte oder der Wunsch einer kostspieligen Anschaffung lockt zahlreiche Verbraucher in das Internet, um sich über Kredite zu informieren. Für jene, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sind unter Umständen die sogenannten „Kredite ohne Schufa“ interessant. Im Netz tummeln sich zahlreiche Kreditvermittler – mitunter auch gewisse Unternehmen, die anstatt den erwarteten Kredit auszahlen sogar noch eine Rechnung zu stellen.

Das Schweizer Unternehmen yourFinance AG ist ein Kreditvermittler, die auf ihrer Homepage mit den Angeboten „Eilkredite“, ,“Umschuldungen“ und „Finanzsanierungen“ wirbt. Letzteres ist im Grunde eine gewerbliche Schuldenberatung, die verschuldeten Personen unter anderem die Erstellung eines Haushaltsplan ermöglicht.

Weitere Kosten statt dem erhofften Kredit


Ein Verbraucher und Mitglied beim Verbraucherdienst meldete sich bei uns via Mail, dass er einen „Online Kredit“ aufnehmen wollte und das Angebot der yourFinance AG entdeckte und dementsprechend ausfüllte. Er ging laut eigener Aussage davon aus, dass ihm die Firma aus Zürich helfen würde, aber stattdessen sollte er Vorkasse leisten: 273,00 EUR für eine „Vermittlergebühr“ bzw. einen „Finanzsanierungsvertrag“.

Dieses Angebot wurde unserem Mitglied postalisch zur Nachnahme versandt. Selbst bei Nichtannahme der Postsendung folgt eine Zahlungserinnerung, in der yourFinance AG erneut darauf hinweist, dass ein unterschriebener Vertrag vorliegt. Uns liegen sogar zwei solcher Erinnerungen zwei unterschiedlicher Mitglieder vor. In beiden wird dem Empfänger mitgeteilt, dass erst nach Zahlungseingang ein „vorliegender und genehmigter Finanzsanierungsvertrag“ zugestellt werden kann.

Scan:  Erinnerung von "yourFinance AG" / Juli 2018
 Erinnerung von "yourFinance AG" / Juli 2018


Hilfe bei yourFinance AG


Haben Sie auch eine Rechnung bzw. Erinnerung von yourFinance AG erhalten? Wollten Sie einen Kreditanfrage stellen und erhielten stattdessen einen Finanzsanierungsplan? Für weitere Informationen allgemeiner Art nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 21. August 2018

Saturn Inkasso GmbH fordert für Euro Finanzsanierung Sp.z o.o.

Oftmals als „Kredit ohne Schufa“ angeboten entpuppt sich so manches Angebot als eine sogenannte Finanzsanierung. In so einem Fall werden anstatt der Übermittlung einer Auskunft Leistungen wie eine Aufstellung vorhandener Gläubiger hohe Gebühren berechnet, was bei Geldproblemen für den Kreditsuchenden weitere Probleme bedeuten könnte. Aktuell liegen Dokumente der Saturn Inkasso GmbH vor, die für Euro Finanzsanierung Sp.z o.o. fordern

Titel: Saturn Inkasso GmbH fordert für Euro Finanzsanierung Sp.z o.o.

Über die Euro Finanzsanierung Sp.z o.o.


Die Firma Euro Finanzsanierung Sp.z o.o. hatte vor einiger Zeit diverse Dienstleistungen auf ihrer Webseite (euro-finanzsanierung.pl) beworben, wie unter anderem eine Erstellung eines Haushaltsplans und einen Gläubigervergleich, eine Finanzsanierung. Es lässt sich somit evtl. behaupten, dass es sich um eine gewerbliche Schuldnerberatung handelt – ohne Garantie, dass sich die finanzielle Situation des Kunden verbessert. Leider ist die besagte Homepage zum aktuellen Zeitpunkt nicht aufrufbar (Stand 21.08.2018).

Somit lassen sich auch derzeit kaum Informationen für Verbraucher oder gar Schuldner über das Internet einholen, die sich für Dienstleistungen der Euro Finanzsanierung Sp. z o.o. interessieren. Dennoch wurden in der Vergangenheit scheinbar Dienste in Rechnung gestellt. Eins unserer Mitglieder leitete sogar eine Zahlungsaufforderung von der Firma Saturn Inkasso GmbH an uns weiter, in der ein Inkassoverfahren eröffnet wurde, weil Rechnungen nicht bezahlt wurden.

Zahlungsaufforderung von Saturn Inkasso GmbH


Das Inkassounternehmen Saturn Inkasso GmbH sitzt in Nürnberg und ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und ist demzufolge befugt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Sie vertreten in einer vorliegenden Zahlungsaufforderung die Euro Finanzsanierung Sp. z o.o. und fordern die Zahlung noch offener Posten: einen Gesamtbetrag in Höhe von 238,18 EUR.

Sollte die Forderung ungeachtet bleiben und keine Überweisung erfolgen, wird ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Schuldner eingeleitet. Das wäre mit noch weiteren Kosten verbunden. Für Menschen in finanziellen Nöten wäre das die schlimme Folge einer vermeintlich harmlosen Kreditanfrage über das Internet.

Scan: Zahlungsaufforderung Saturn Inkasso GmbH, Seite 1 von 2 / August 2018
Zahlungsaufforderung Saturn Inkasso GmbH, Seite 1 von 2 / August 2018

Scan: Zahlungsaufforderung Saturn Inkasso GmbH, Seite 2 von 2 / August 2018
Zahlungsaufforderung Saturn Inkasso GmbH, Seite 2 von 2 / August 2018


Hilfe bei Saturn Inkasso GmbH und Euro Finanzsanierung Sp.z o.o.


Haben Sie auch Forderungsschreiben von Saturn Inkasso GmbH erhalten? Oder haben Erfahrungen mit der Euro Finanzsanierung Sp.z o.o.? Das Inkassounternehmen Saturn Inkasso GmbH ist im Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt, aus diesem Grund sollten Forderungen ernst genommen werden. Für weitere Informationen allgemeiner Art nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Inkasso&Co SP. GmbH: Offene Rechnung bei „Lotterie 6/49 Gewinnspiel Zentrale“

Uns liegt eine Forderung aus Linz in Österreich vor. Eine Firma namens Inkasso&Co. SP. GmbH schreibt, dass es trotz einer zuvor zugesandten Mahnung noch offene Beträge bei einem Gewinnspiel gäbe. Was hat es mit diesem Brief auf sich?

Titel: Inkasso&Co SP. GmbH: Offene Rechnung bei „Lotterie 6/49 Gewinnspiel Zentrale“

Bandaufzeichnungen sollen Verträge belegen


Viel wissen wir nicht über den Absender der vorliegenden Forderung, der Inkasso&Co. SP. GmbH aus Linz, Österreich. So behauptet dieses Unternehmen, dass eine offene Rechnung bei einer „Lotterie 6-49 Gewinnspiele Zentrale“ existieren soll. Es sollen zwei Bandaufzeichnungen aus dem Jahren 2016 und 2017 mit dem hörbaren Beweis vorliegen, dass persönlich einem Vertrag zugestimmt wurde.

Der vorliegende Brief stellt somit die „letzte Mahnung“ dar, bevor die Inkasso&Co. SP. GmbH sich gezwungen sieht „gerichtliche Schritte einzuleiten“. Als mögliche Folgen bei einer Nichtzahlung wird ein Besuch eines Gerichtsvollziehers und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Pfändung des Guthabens angedroht.

Inkasso&Co. SP. GmbH : Forderung soll auch zeitgleich eine Kündigung sein


Das Unternehmen teilt mit, dass es sich bei diesem Schreiben zeitgleich um eine offizielle Kündigungsbestätigung handeln soll. Der Empfänger wird somit laut der Inkasso&Co. SP. GmbH bei der „Hauptzentrale“ und „sämtlichen Tochtergesellschaften der Lotterie“ gekündigt. Um welche Tochtergesellschaften es sich dabei handeln soll, bleibt unerwähnt.

Es ist ungewöhnlich, dass bei diesem Brief keinerlei Anreden, Kundennummern oder sonstige wichtige Informationen auf der ersten Seite des Schreibens zu erkennen sind.

In Österreich ist eine Gewerbeberechtigung für seriöse Inkassoinstitute erforderlich. Diese können Verbraucher jederzeit online unter „firmen.wko.at“ selbst prüfen. Im Bereich „Firmeninfos“ finden Interessierte weitere Informationen zur Gewerbeberechtigung und dem gewerberechtlichen Geschäftsführer. Die Inkasso&Co. SP. GmbH ist derzeit nicht aufgelistet bzw. auffindbar (Stand 20.08.2018)

Scan: Forderung Inkasso&Co. SP. GmbH / August 2018
Forderung Inkasso&Co. SP. GmbH / August 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Inkasso&Co. SP. GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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Mittwoch, 1. August 2018

Bona Inkasso AG versendet „letzte außergerichtliche Mahnung“

Viele Verbraucher nutzen unseren Service, sich telefonisch erste allgemeine Informationen über einen Absender namens „Bona Inkasso AG“ zu erhalten. Laut einer uns vorliegenden Forderung sollen die Kosten für die Anbieter „Top 100 Gewinnspiele“ sowie „EuroWin 6-49“ noch nicht beglichen worden sein. Was ist zu tun, wenn ein solches Schreiben im Briefkasten landet?

Titel: Bona  Inkasso AG versendet „letzte außergerichtliche Mahnung“

Über „Bona Buchhaltungsservice“ aus 12207 Berlin


Ein Verbraucher leitete ein Dokument eines uns bislang unbekannten Absenders „Bona Inkasso AG“ vor. Übertitelt ist die Zahlungsaufforderung mit „letzte außergerichtliche Mahnung“. Innerhalb von sieben Tagen soll ein Betrag in Höhe von 296,46 EUR überwiesen werden. Bei Nichtzahlung oder Ablauf der genannten Frist drohen folgende Szenarien, die von Bona Inkasso AG übersichtlich aufgeführt werden: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge etc.

Als Grundlage dieser Forderung wird eine „telefonische Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag“ bei „Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49“ angegeben. Es wird behauptet, dass vorhandene Kontaktdaten und das Einverständnis durch den Empfänger ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden. Als Anschrift hat Bona Buchhaltungsservice / Bona Inkasso AG einen Adresse in Berlin angegeben.

Schreibfehler und ein Konto in Belgien


Das gesamte Schreiben zeichnet sich durch grobe Schnitzer in Sachen Rechtschreibung aus. So ist die zweite Seite des Schreibens übertitelt mit „Kündigungs Belegen“. Der geforderte Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden. All diese Ungereimtheiten lassen den Verdacht zu, dass es sich hierbei um keine ordentliche Inkassoforderung handeln könnte. Nur weil „Inkasso“ im Namen steht, bedeutet das nicht, dass die Firma in Deutschland Dienstleistungen eines Inkassounternehmens anbieten oder durchführen darf.

Scan: Forderung der "Bona Inkasso AG" / Juli 2018
Forderung der "Bona Inkasso AG" / Juli 2018


Bei einer Prüfung im Rechtsdienstleitungsregister (http://www.rechtsdienstleistungsregister.de, Stand 01.08.2018) wurde ersichtlich, dass Bona Inkasso AG zu diesem Zeitpunkt nicht eingetragen ist.


Noch eine Forderung: Corb Trading Inkasso AG


Wir erhielten zahlreiche Hinweise von betroffenen Verbrauchern, die ebenfalls eine nahezu wortgleiche Forderung erhielten, jedoch war der Absender eine gewisse "Corb Trading Inkasso AG". Am gleichen Firmensitz gelegen, werden auch hier noch angeblich offene Posten eines Dienstleistungsvertrag zwischen dem Verbraucher und "Top 100 Gewinnspiele" und "EuroWin 6-49" eingefordert. Auch dieses Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt (Stand: 20.08.2018)

Scan: Forderung der "Corb Trading Inkasso AG" / August 2018
Forderung der "Corb Trading Inkasso AG" / August 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Bona Inkasso AG oder Corb Trading Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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