Mittwoch, 1. August 2018

Bona Inkasso AG versendet „letzte außergerichtliche Mahnung“

Viele Verbraucher nutzen unseren Service, sich telefonisch erste allgemeine Informationen über einen Absender namens „Bona Inkasso AG“ zu erhalten. Laut einer uns vorliegenden Forderung sollen die Kosten für die Anbieter „Top 100 Gewinnspiele“ sowie „EuroWin 6-49“ noch nicht beglichen worden sein. Was ist zu tun, wenn ein solches Schreiben im Briefkasten landet?

Titel: Bona  Inkasso AG versendet „letzte außergerichtliche Mahnung“

Über „Bona Buchhaltungsservice“ aus 12207 Berlin


Ein Verbraucher leitete ein Dokument eines uns bislang unbekannten Absenders „Bona Inkasso AG“ vor. Übertitelt ist die Zahlungsaufforderung mit „letzte außergerichtliche Mahnung“. Innerhalb von sieben Tagen soll ein Betrag in Höhe von 296,46 EUR überwiesen werden. Bei Nichtzahlung oder Ablauf der genannten Frist drohen folgende Szenarien, die von Bona Inkasso AG übersichtlich aufgeführt werden: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge etc.

Als Grundlage dieser Forderung wird eine „telefonische Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag“ bei „Top 100 Gewinnspiele / EuroWin 6-49“ angegeben. Es wird behauptet, dass vorhandene Kontaktdaten und das Einverständnis durch den Empfänger ggf. im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet werden. Als Anschrift hat Bona Buchhaltungsservice / Bona Inkasso AG einen Adresse in Berlin angegeben.

Schreibfehler und ein Konto in Belgien


Das gesamte Schreiben zeichnet sich durch grobe Schnitzer in Sachen Rechtschreibung aus. So ist die zweite Seite des Schreibens übertitelt mit „Kündigungs Belegen“. Der geforderte Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden. All diese Ungereimtheiten lassen den Verdacht zu, dass es sich hierbei um keine ordentliche Inkassoforderung handeln könnte. Nur weil „Inkasso“ im Namen steht, bedeutet das nicht, dass die Firma in Deutschland Dienstleistungen eines Inkassounternehmens anbieten oder durchführen darf.

Scan: Forderung der "Bona Inkasso AG" / Juli 2018
Forderung der "Bona Inkasso AG" / Juli 2018


Bei einer Prüfung im Rechtsdienstleitungsregister (http://www.rechtsdienstleistungsregister.de, Stand 01.08.2018) wurde ersichtlich, dass Bona Inkasso AG zu diesem Zeitpunkt nicht eingetragen ist.


Noch eine Forderung: Corb Trading Inkasso AG


Wir erhielten zahlreiche Hinweise von betroffenen Verbrauchern, die ebenfalls eine nahezu wortgleiche Forderung erhielten, jedoch war der Absender eine gewisse "Corb Trading Inkasso AG". Am gleichen Firmensitz gelegen, werden auch hier noch angeblich offene Posten eines Dienstleistungsvertrag zwischen dem Verbraucher und "Top 100 Gewinnspiele" und "EuroWin 6-49" eingefordert. Auch dieses Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt (Stand: 20.08.2018)

Scan: Forderung der "Corb Trading Inkasso AG" / August 2018
Forderung der "Corb Trading Inkasso AG" / August 2018


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Bona Inkasso AG oder Corb Trading Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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