Bandaufzeichnungen sollen Verträge belegen
Viel wissen wir nicht über den Absender der vorliegenden Forderung, der Inkasso&Co. SP. GmbH aus Linz, Österreich. So behauptet dieses Unternehmen, dass eine offene Rechnung bei einer „Lotterie 6-49 Gewinnspiele Zentrale“ existieren soll. Es sollen zwei Bandaufzeichnungen aus dem Jahren 2016 und 2017 mit dem hörbaren Beweis vorliegen, dass persönlich einem Vertrag zugestimmt wurde.
Der vorliegende Brief stellt somit die „letzte Mahnung“ dar, bevor die Inkasso&Co. SP. GmbH sich gezwungen sieht „gerichtliche Schritte einzuleiten“. Als mögliche Folgen bei einer Nichtzahlung wird ein Besuch eines Gerichtsvollziehers und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie eine Pfändung des Guthabens angedroht.
Inkasso&Co. SP. GmbH : Forderung soll auch zeitgleich eine Kündigung sein
Das Unternehmen teilt mit, dass es sich bei diesem Schreiben zeitgleich um eine offizielle Kündigungsbestätigung handeln soll. Der Empfänger wird somit laut der Inkasso&Co. SP. GmbH bei der „Hauptzentrale“ und „sämtlichen Tochtergesellschaften der Lotterie“ gekündigt. Um welche Tochtergesellschaften es sich dabei handeln soll, bleibt unerwähnt.
Es ist ungewöhnlich, dass bei diesem Brief keinerlei Anreden, Kundennummern oder sonstige wichtige Informationen auf der ersten Seite des Schreibens zu erkennen sind.
In Österreich ist eine Gewerbeberechtigung für seriöse Inkassoinstitute erforderlich. Diese können Verbraucher jederzeit online unter „firmen.wko.at“ selbst prüfen. Im Bereich „Firmeninfos“ finden Interessierte weitere Informationen zur Gewerbeberechtigung und dem gewerberechtlichen Geschäftsführer. Die Inkasso&Co. SP. GmbH ist derzeit nicht aufgelistet bzw. auffindbar (Stand 20.08.2018)
Forderung Inkasso&Co. SP. GmbH / August 2018 |
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Inkasso&Co. SP. GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Genau dieses Schreiben hab ich auch bekommen, Wie reagiere ich richtig?
AntwortenLöschenStrafanzeige stellen.
Löschen