Dienstag, 22. Dezember 2020

Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24

Aufgrund der Pandemie verbrachten ein Großteil der Verbraucher ihren Urlaub in diesem Jahr auf Balkonien. Doch gegen akutes Fernweh können manche Internet-Angebote helfen. Auf dem Portal „Rooms24“ der Firma AVAS UG (haftungsbeschränkt) haben Interessierte die Möglichkeit, eine Unterkunft, sprich Apartments & Ferienhäuser, zu suchen und bestenfalls zu finden. Die Einträge auf dem Portal sind natürlich nicht kostenlos. Gewerbetreibende können kostenpflichtig inserieren.

Titel: Über AVAS UG (haftungsbeschränkt) / Rooms24


Unterkunftssuche durch das Portal Rooms24

„Rooms24, die einfachste Art der Zimmervermittlung!“ - das behauptet die Betreiberin AVAS UG (haftungsbeschränkt) über ihr Internetportal. Kommt bekannt vor? Das hat einen guten Grund. Eine Webseite namens „Zimmersuche24“, über die wir 2018 berichteten, stellte sich auf ihrer Webseite ähnlich vor. Auch hier haben Touristen und Feriengästen die Wahl, sich über eine Suchanfrage Auskünfte über Unterkünfte einzuholen. Ob das Angebot angesichts der Beschränkungen derzeit noch aktuell ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hinweise zu Reisebeschränkungen oder geschlossenen Hotels konnten bei unserem letzten Besuch der Seite Room24.de nicht festgestellt werden.

Aus den AGB: Das Angebot der AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Über das Angebot der Betreiber von Rooms24 geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auskunft. Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Weiter heißt es: „Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.rooms24.de, www.rooms24.com, www.rooms24.at, www.rooms24.ch und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande.“

Rooms24: Bisherige Erfahrungen eines Gewerbetreibenden

Ein Gewerbetreibender legte uns eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ der AVAS UG (haftungsbeschränkt) vor. Die Betreiber des Portals Rooms24 fordern die Zahlung eines offenen Betrags in Höhe von mehr als 280 EUR.

Da der offene Rechnungsbetrag nicht gezahlt wurde, folgte ein weiteres Schreiben durch die Rechtsanwälte Neuzerling & Coll, die mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wurde. Die zu zahlende Summe ist aufgrund zusätzlicher RA-Gebühren deutlich höher.

Wichtig zu wissen: Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Das ist besonders wichtig, wenn Verträge für kostenpflichtige Dienstleistungen über das Telefon abgeschlossen werden. Schnell ist ein „Ja“ zu viel mit hohen Kosten verbunden.

Hilfe bei AVAS UG (haftungsbeschränkt)

Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS UG (haftungsbeschränkt) erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Rooms24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH

Die Firma Atwork GmbH betreibt das Online-Portal Finanz-Forum24, welches Dienstleistungen aus den Bereichen Vermögensvorsorge und Sachversicherungen zum Thema hat. Anscheinend ist die Nutzung nicht kostenlos, ein Verbraucher erhielt jüngst eine Forderung durch RA Ralf Trösch. Laut des Schreibens stehen Mitgliedsgebühren aus.

Titel: Rechtsanwalt Ralf Trösch fordert für Atwork GmbH


Was ist das Finanz-Forum24.de?

Laut der vorliegenden Forderung durch RA Ralf Trösch ist die Atwork GmbH Betreibern der Internetplattform Finanz-Forum24, abrufbar unter (www.finanz-forum24.de, zuletzt gesichtet am 16.12.2020). Diese Plattform soll unter anderem „Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen aus dem Bereich Vermögensvorsorge und Sachversicherungen“ vorhalten. Diese Dienstleistung soll nur für für zahlende Mitglieder des Finanz-Forum24 gelten.

Wir begutachteten die Plattform und stellten fest, dass zahlreiche Bereiche scheinbar nur für Nutzer mit entsprechenden Login-Daten Zugang zu den unterschiedlichen Bereichen wie „Ratenkredit“, „Gebührenfrei Mastercard“ oder „Rentenversicherung“ haben. Sieht man von einem aktuellen Hinweis bezüglich der Corona-bedingten Kontaktaufnahme ab, konnten wir bei unserem Besuch der Plattform keine näheren Erläuterungen der Dienstleistungen ermitteln.

Zur Forderung durch den RA Ralf Trösch

Der Rechtsanwalt Ralf Trösch weist in seiner vorliegenden Forderung für die Firma Atwork GmbH (Freisbach) darauf hin, dass eine Anmeldung für die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim „Finanzforum“ nicht im Internet erfolgte, sondern durch das Ausfüllen und Unterschreiben eines Mitgliedsformular erfolgt sein soll.

Das besagte Formular soll neben der Beitrittserklärung auch Hinweise auf die Beitragskosten in Höhe von 7,50 EUR monatlich (zzgl. Aufnahmekosten) beinhalten. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung, die dem Verbraucher vorgeworfen wird, ist es zum Zahlungsverzug gekommen. Demzufolge fordert RA Ralf Trösch den Empfänger auf, das Beitragskonto auszugleichen, indem die Summe von 215,20 EUR innerhalb einer Frist von sieben Tagen zu überweisen.

Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich den Vorwurf nicht erklären kann. Wir zitieren: „Ich bin mir nicht bewusst bei der Firma etwas unterschrieben zu haben vor allem nicht über ein schriftliches Formular noch das ich ein Schreiben dieses Unternehmens bekommen habe“.

Forderungen nicht ignorieren

Auch wenn es vielleicht nicht immer eindeutig scheint, was und wer in einer erhaltenden Zahlungsaufforderung Geld verlangt: ignorieren oder gar entsorgen ist keine geeignete Handhabe von solchen Schreiben. Vielmehr sollten die Aussagen geprüft werden und evtl. der bisherige Schriftverkehr unter die Lupe genommen werden. Stichwort „Junk-Ordner“ – ist unter Umständen die eine oder andere Email noch ungelesen? Vieles lässt sich schnell aufklären, doch das erübrigt keine Reaktion. Handeln Sie, um noch höhere Kosten zu vermeiden.

Kontakt zum Verbraucherdienst

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt wie RA Ralf Trösch für offene Kosten einer Mitgliedschaft auf „Finanz-Forum24.de“ erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 10. Dezember 2020

„Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Schöne Bescherung von der „Busines Inkasso AG“. Derzeit schickt die Firma mit dem sperrigen Namen aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Betroffene Verbraucher leiteten das Schreiben an uns weiter. Unser erster Eindruck: Unseriös! Zahlen Sie nicht.

Beitragsbild: „Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“


Angeblich sollen Verträge für die Teilnahme an Gewinnspielen geschlossen worden sein

Keine Sorge, die Weihnachtseinkäufe müssen aufgrund der Forderung nicht geringer ausfallen. Auch wenn es das Schreiben der „Busines Inkasso“ anders klingt. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Innerhalb von 9 Tagen soll der noch offene Betrag an die Busines Inkasso AG überwiesen werden. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten, sind auch vertreten. Der Absender droht gar mit einer Zwangsvollstreckung und vielen weiteren Kosten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Scan: Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020
Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020


Über 280 EUR fordert die Busines Inkasso AG

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Busines Inkasso AG ihren Sitz haben. Kurios, da wir erst gestern über ein ähnelndes Schreiben einer „Euro DE Inkasso GmbH“ berichtet haben. Wie das andere Schreiben auch strotzt auch dieses nur so von Rechtschreibfehlern.

Laut Briefkopf soll ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Die angeblich noch offene Summe in Höhe von 282,46 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Busines Inkasso AG überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Busines Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 7. Dezember 2020

Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“

Schöne Bescherung von der Euro DE Inkasso GmbH. Aktuell verschickt die Firma aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Doch wie seriös ist diese Forderung?

Titel: Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“


Gewinnspiele: Angeblich Vertrag geschlossen

Müssen die Weihnachtseinkäufe dieses Jahr etwas dürftiger ausfallen? Wenn es nach der „Euro DE Inkasso GmbH“ geht, könnte dies tatsächlich der Fall sein. In einer vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Angeblich sollen sogar mehrere Mahnungen zuvor versandt worden sein, von daher sieht Euro DE Inkasso GmbH „keine andere Möglichkeit“ als eine „Vorpfändung auszubringen“. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Über 200 EUR fordert Euro DE Inkasso GmbH

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Euro DE Inkasso GmbH ihren Sitz haben. Dies verrät uns der Briefkopf des Schreibens, welches übrigens vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt. Es soll noch ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Denn die geforderte Summe in Höhe von 217,88 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020
Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020


Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Euro DE Inkasso GmbH überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Euro DE Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

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Digi Medien GmbH, Delaware: „Brancheneintrag“ via Fax

Vor ungefähr einem Jahr berichteten wir an dieser Stelle über ein Fax der Firma Digi Medien GmbH. Dabei ging es um einem kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Empfänger der Offerte waren Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, die mit dem Portal Brancheneintrag.online ihre Daten veröffentlichen können. Ein Jahr später erhalten wir erneut ein Angebot – dieses Mal aber via Email.

Titel: Digi Medien GmbH, Delaware: „Brancheneintrag“ via Fax

Brancheneintrag.online: das Branchenbuch der Firma Digi Medien GmbH

„Finden Sie die richtigen Service-Experten“ heißt es auf der Webseite der Firma Digi Medien GmbH aus 2701 Centerville Rd., New Castle Count, 19808 Wilmington, Delaware. Auch 2021 wirkt das Portal nicht besonders beeindruckend auf uns. In den von uns gesichteten Firmeneinträgen sahen wir bei der Entstehung dieses Textes neben der Anschrift nur wenige Infos – bis auf die Anschrift.

In diesem Jahr wurde das Formular via Email verschickt. In der Mail ist folgende Nachricht. Zitat: „anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2022/2023. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterfertigt per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.“ Zitatende.

Über das Formular

Übertitelt ist das Formular mit „Brancheneintrag“. Nach der Anrede wird der Empfänger gebeten, die Firmendaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Wird dieses Schreiben zurückgeschickt, wird ein sehr teurer Vertrag für die Veröffentlichung der wenigen Zeilen Anschrift in einem kaum relevanten Branchenbuch geschlossen. Wir konnten keine nennenswerte Unterschiede zum Vorjahr feststellen.

Scan: Offerte Digi Medien GmbH / Dez 2020
Offerte Digi Medien GmbH / Dez 2020

Hohe Kosten für einen „Business Eintrag“

Die Kosten für einen Firmeneintrag (Digi Medien GmbH nennt es einen „Business Eintrag“) sind hoch: pro Jahr 899,00 EUR bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Wenigstens weist die Firma in dem auf den Formular abgedruckten Geschäftsbedingungen darauf hin, dass es sich bei dem „Brancheneintrag“ Formular nur um eine Offerte handelt, sprich ein unverbindliches Angebot. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre - es kann also sehr kostspielig werden, da sich der Vertrag bei einer nicht erfolgten Kündigung um ein weiteres Jahr verlängert.

Polizei warnt vor Fax der Fax der Digi Medien GmbH

In einem Beitrag vom 25. Januar 2021 wird vor der Masche mit dem Fax gewarnt. Dort ist auch der wichtige Hinweis genannt, dass ggf. Widerrufsmöglichkeiten und Zeiten beachtet werden sollten. Empfänger müssten „als Firma“ bedenken, dass für sie ggf. andere vertragliche Bedingungen gelten, die für eine Privatperson z.B. nicht zählen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von Digi Medien GmbH erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 2. Dezember 2020

„Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“

Eine Firma namens „Stadt Marketing“ bietet via Offerte den Druck von kostenpflichtigen Werbeanzeigen in einem „Bürger-Info-Folder“. Unternehmer, seid gewarnt: eine Rücksendung des unterschriebenen Formulars könnte kostspielig enden.

Titel: „Stadt Marketing“ wirbt für kostenpflichtigen „Bürgerinformationsfolder“


Stadt Marketing – derstadtmarketing.de – verschickt Offerten an Gewerbetreibender

Erneut wurde uns durch eine Unternehmerin eine Offerte vorgelegt. Aktuell handelt es sich um ein schriftliches Angebot für die Platzierung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“. Günstig sind solche Anzeigen nicht. Der Nettopreis für eine Auflage soll laut des Dokuments 499 EUR. Hinzu sollen eine Farbpauschale 199 EUR, eine Satzpauschale 299 EUR und eine Versandpauschale in Höhe von 34,50 EUR kommen.

Auftragnehmer wäre eine Firma namens „Stadt Marketing“. In der Fußzeile der Offerte ist eine Adresse zu lesen: Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446. Die dazugehörige Homepage „derstadtmarketing.de“ gibt wenig Informationen her, vertröstet stattdessen mit dem Hinweis, dass sich die Webseite gerade im Aufbau befindet.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Auch wenn das Logo der Firma aufzeigt, die das Schriftstück erhalten hat, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertragsverhältnis. Dieses kann sich aber ändern, wenn Unternehmer das Dokument unterschreiben und zurücksenden.

Vertrag für kostenpflichtige Anzeigen wird erst bei Rücksendung geschlossen

Aus den Auftragsbedingungen der Offerte: „Der Vertrag beginnt mit der Erteilung des Auftrages (…) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten (…) Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahre und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig.“

Weiter heißt es: „Die erste Auflage erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Die folgenden Auflagen werden in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten auferlegt (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Scan: Stadt Marketing Offerte / NOV 2020
Stadt Marketing Offerte / NOV 2020


Für Gewerbetreibende bedeutet dies: Kosten entstehen erst, wenn diese Offerte an die Stadt Marketing Hunat mah Yeni Su sok Dünya İş Merkezi 1/29 Melikgazi 38030 Kay seri VD9610312446 via Fax oder Email (info@derstadtmarketing.de) zurückgesandt wird.

In so einem Fall werden insgesamt drei Werbeanzeigen berechnet. Das ist insgesamt eine Summe von mehr als 3.000 EUR. Eine hohe Summe für eine Werbeanzeige, deren Werbeeffekt nur schwer nachweisbar sein könnte./p>

Kontakt mit Verbraucherdienst

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte von „Stadt Marketing“ erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

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Montag, 30. November 2020

Cyberence KFT – über die möglichen Kosten des Portals „FlirtyCougars“

Hohe Rechnungen oder eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro können die Folge sein, wenn kostenpflichtige Dienste des Dating-Portals „FlirtyCougars“ genutzt werden. Zwar ist eine Anmeldung kostenlos, doch das muss nicht bedeuten, dass alle angebotenen Dienstleistungen auch kostenfrei sind. Betrieben wird das Portal von Cyberence KFT.

Titel: Cyberence KFT – über die möglichen Kosten des Portals „FlirtyCougars“


Cyberence KFT - betreibt die Dating-Seite „FlirtyCougars“

„Hübsche Frauen und Romantik finden!“ Mit kostenlosen Registrierungen u.a. wird auf dem Portal „FlirtyCougars.com“ geworben. Betrieben wird das Portal von der Firma Cyberence KFT mit Sitz in Verebeshegy Street, Csomad, 2161, Ungarn. Trotz des Sitzes sind die Seiten der jeweiligen Sprache des Besuchers angepasst; deutsche Nutzer werden demzufolge mit deutschsprachigen Texten und Versprechungen begrüßt: „Jetzt anmelden!“

Interessierte sollten wissen: es mag vielleicht möglich sein, sich kostenlos auf den Datingseiten der Cyberence KFT anzumelden, jedoch sind bestimmte Angebote nur durch die zusätzliche Buchung kostenpflichtiger Abos nutzbar.

Die entstehenden Kosten sind unter Umständen nicht jedem Nutzer klar, der seine Daten durch die kostenlose Registrierung mitteilt. Schnell entstehen so hohe Kosten, die bei Nichtzahlung weitergehende Folgen haben können, wie unter anderem Post von einem Inkassounternehmen.

Inkassounternehmen fordern für Betreiber von Dating-Seiten

Regelmäßig werden uns von Mitglieder Zahlungsaufforderungen von diversen Inkassounternehmen vorgelegt. Häufig sind Forderungen dabei, in denen im Auftrag von Dating-Portal-Betreibern dem Empfänger vorgeworfen wird, kostenpflichtige Dienstleistungen der jeweiligen Webseite in Anspruch genommen zu haben. In weiteren bekannten Fällen wurde im Auftrag eines Payment-Dienstleisters gefordert. Nicht selten wird die Zahlung noch offener Forderungen in dreistelliger Höhe verlangt. Wird nicht gezahlt, drohen Inkassobüros meist mit einem gerichtlichen Verfahren, was demzufolge weitere Kosten verursachen könnte. Darüber hinaus droht eine Meldung bei Scoring-Agenturen, sprich der SCHUFA.

Zahlungsaufforderungen sollten nicht ungelesen in der Tonne landen. Stattdessen ist es empfehlenswert, den Inhalt auf seine Richtigkeit hin zu prüfen. Reagieren statt Ignorieren. Um sich mehr Informationen über eine Inkasssoforderung zu beschaffen, ist es hilfreich, eine Suche im Rechtsdienstleistungsregister zu veranlassen.

Hilfe bei Dating-Portalen und Inkassoforderungen

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten? Weil Sie sich angeblich auf einer kostenpflichtigen Datingseite angemeldet haben sollen? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Anmeldung und Kündigung auf Flirtportalen wie „flirtycougars.com“? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 26. November 2020

D. I. E. GmbH, Monheim: Abos auf Dating-Portalen kündigen

Wir informieren weiterhin über die Casual Dating-Portale der D. I. E. GmbH aus Monheim, ehemals Ideo Labs GmbH. Auch zum Jahresende 2020 besteht die Möglichkeit, sich zwar kostenlos zu registrieren, aber letztendlich eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abzuschließen. Wie man diese kündigen kann, erfahren Sie hier.

Bildtitel: D. I. E. GmbH, Monheim: Abos auf Dating-Portalen kündigen


Eine kostenlose Registrierung muss keine kostenlose Nutzung bedeuten

„Jetzt KOSTENLOS registrieren“ – so laden diverse Portale der D. I. E. GmbH aus Monheim. Die Initialen stehen für Digital Interactive Experiences, frei übersetzt für digitale interaktive Erfahrungen. Diese können auf den zahlreichen Casual-Dating-Portalen besagter Firmen sammeln. Um sich „kostenlos“ zu registrieren, werden Angaben wie das Geschlecht und eine E-Mailadresse abgefragt. Zusätzlich soll ein Haken bei dem Feld „Ich akzeptiere die AGB & Datenschutzbestimmungen“ setzen.

Bei Portalen der D. I. E. GmbH ist dringend anzuraten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab gelesen werden. Wichtige Informationen, wie u.a. dass es nach der kostenlosen Anmeldung zu einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft auf dem jeweiligen Portal kommen kann, sollten Nutzern bewusst sein. Viele Mitglieder trugen uns ihre Erfahrungen mit der Firma aus Monheim vor. Des Weiteren wurden uns mehrere Zahlungsaufforderungen von der D. I. E. GmbH als E-Mail vorgelegt. Darin wurden laut des Abesenders noch offene Mitgliedsbeiträge eingefordert.

Dabei ist vielen Verbrauchern nicht unbedingt bewusst, dass Sie nach dem Eintragen Ihrer Daten bereits ein kostenpflichtiges Abo abschließen können. Nur die kostenpflichtige Variante soll Nutzern Möglichkeiten wie die Kontaktaufnahme zu anderen Personen auf der jeweiligen Plattform bieten.

Aktuell bekannte Casual Dating-Portale der D. I. E. GmbH

Die D. I. E. GmbH betreibt zahlreiche Portale, die man unter dem Thema „Casual Dating“ zusammen fassen könnte. Aktuell sind uns folgende Webseiten bekannt (Stand 25.11.2020)

  • 4.dating
  • 6.dating
  • c.dating
  • click-and-date.de
  • daily-date.at
  • daily-date.ch
  • daily-date.de
  • dateformore.at
  • dateformore.ch
  • dateformore.de 
  • flirt-lounge.com 
  • flirtdate18.com 
  • flirtygirls.de 
  • just-date.de 
  • lol-date.de 
  • million-dates.com 
  • now-date.de 
  • only-dates.de 
  • s.dating 
  • wow-date.de 
  • wowdate.de

Nicht gezahlte Mitgliedsanträge: Mahnung via Email

Uns wurden Emails von D. I. E. GmbH vorgelegt, die betroffene Verbraucher erhielten. In den Mails schrieb die Firma, dass auf bisherige Mahnungen nicht reagiert wurde und somit weiterhin der Mitgliedsbeitrag für die Nutzung eines bestimmten Portals ausstehen soll. Somit werden Empfänger letztmalig zur Zahlung aufgefordert. Sofern der Betrag nicht innerhalb einer gewissen Frist beglichen wird, drohen weitere Konsequenzen, wie die Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Es soll auch Verbraucher geben, die Abbuchungen durch die D. I. E. GmbH auf ihren Kontoauszügen feststellten. Die Nutzer scheinen der Firma aus Monheim scheinbar eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat für Lastschriften erteilt zu haben.

Kündigen der Premium-Mitgliedschaft

Dass sich nach Ablauf der 14 Tage die Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten verwandelt werden, wird einigen Verbraucher meist erst mit der Abbuchung bewusst.

Aus den AGB der Seite „Dateformore“: „Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung der nachfolgend genannten Fristen vor Ablauf des erworbenen Zugangszeitraums ordentlich gekündigt werden. Bei Vertragslaufzeiten von weniger als drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, bei Vertragslaufzeiten von drei Monaten oder mehr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Sofern beim Kauf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine andere Frist genannt wurde, ist diese einzuhalten.“

Die Kündigung sollten unzufriedene Kunden so bald wie möglich erklären. Hierbei wäre es von Vorteil, dass der Eingang der Kündigung nachgewiesen werden kann. Laut Erfahrungen betroffener Verbraucher sollte eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, der Rückschein ist gut aufzubewahren.

Hilfe bei D. I. E. GmbH und Abos bei Dating-Portalen

Haben Sie auch Erfahrungen mit der D. I. E. GmbH und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Dating-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 19. November 2020

City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag

Gewerbetreibende kennen das: via Telefon, Fax oder gar persönlich versuchen Dienstleister, kostspielige Verträge für Werbeanzeigen an den Mann zu bringen. In der Vergangenheit traten auch Unternehmen in Erscheinung, die Offerten via Fax verschicken. So auch der BCV Verlag aus der Türkei. Wird der Anzeigenauftrag bestätigt, kann eine Rechnung durch die City-Verlag24 GmbH folgen.

Titel: City-Verlag24 GmbH fordert für BCV Verlag


BCV Verlag: Retourfax bzw. Anzeigenofferte für ein Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein betroffener Gewerbetreibender legte uns eine Offerte von einer Firma namens BCV Verlag vor. Sitz bzw. genaue Anschrift des Absenders ist laut des Formulars Kilbris Sehitleri Cad. NO: 134/1/45. 35600 Konak/Izmir (TR). In diesem schriftlichen Angebot werden Anzeigenfelder für kostenpflichtige Werbenanzeigen angeboten. Diese Anzeigen sollen in einem „Bürger Info Folder“ erscheinen. Details über das Druckobjekt bleiben unbekannt.

Der Anzeigenvertrag würde sich auf ein Jahr belaufen und insgesamt drei kostenpflichtige Auflagen beinhalten. Die Auflagenstärke soll mindestens 1.000 Stück pro Ausgabe betragen. Der Preis für ein Anzeigenfeld: 398 EUR. Hinzu kommen Kostenpunkte wie die Satz- und Farbpauschale. Gewerbetreibende, die das Schriftstück unterschrieben zurückschicken, laufen Gefahr, einen teuren Vertrag abzuschließen. Unternehmer haben bei B2B keinen Anspruch auf Widerruf.

Scan: Offerte BCV Verlag / Okt 2020
Offerte BCV Verlag / Okt 2020


Rechnung von City-Verlag24 GmbH

Wer die Offerte unterschrieben zurückschickt, könnte eine Rechnung von der Firma City-Verlag24 GmbH aus 60528 Frankfurt am Main erhalten. Das Unternehmen gibt in einem vorliegenden Schreiben bekannt, dass ein Anzeigenauftrag mit dem BCV Verlag vereinbart worden sein soll. Demzufolge berechnet City-Verlag24 GmbH die Veröffentlichung und fordert einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.344,44 EUR.

Neben der Rechnung beinhaltet das Schreiben auch einen Korrekturabzug der Anzeige, die in dem Druckobjekt „Bürger Info Folder“ erscheinen soll. Innerhalb von sieben Tagen sollen gewünschte Änderungen mitgeteilt werden, sonst wird die Vorlage für den Druck freigegeben.

Die Firma City-Verlag24 GmbH selbst hat aktuell keine eigene Homepage, auf der wir uns weiter über die angebotenen Dienstleistungen informieren könnten (Stand 18.11.2020).

Scan: Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020
Rechnung City-Verlag24 GmbH / Nov 2020


Erfolg bei der Abwehr durch Verbraucherdienst

Weiterhin ist die City-Verlag24 GmbH aktiv. Mit der Hilfe der angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes gibt es jedoch Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen Forderungen zu wehren. 

Hilfe bei City-Verlag24 GmbH und BCV Verlag

Sind Sie Gewerbetreibender und haben eine Offerte vom BCV Verlag erhalten und unterschrieben zurückgeschickt? Oder haben Sie eine Rechnung von City-Verlag24 GmbH erhalten? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren – auch aus Österreich und der Schweiz.

Kostenlose Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

ARZ, GHZ und ITVH GmbH: Offerten für Handelsregister-Eintrag

Ein Dauerbrenner bei unseren Themen sind Offerten von Anbietern inoffizieller „Handelsregisterzentralen“ und „Gewerberegister“. In dem meisten Fällen werden jene Gewerbetreibende angeschrieben, die Änderungen und Neueintragungen im offiziellen Handelsregister veranlasst haben. In einem aktuellen Fall bekam ein Unternehmen sogar drei Angebote auf einmal. Die Firmennamen in diesem Fall: ARZ, GHZ und ITVH GmbH.

Titel: ARZ, GHZ und ITVH GmbH: Offerten für Handelsregister-Eintrag


Freche und überteuerte Angebote für Handelsregistereinträge

Leider scheint das folgende Szenario mittlerweile Standard: ein Unternehmer veranlasst eine Neueintragung oder Änderung im offiziellen Handelsregister – wie unter anderem eine Änderung der Anschrift. Es folgt kurz darauf ein Schreiben einer Firma, die ein inoffizielle Datenbank mit Adressdaten betreibt.

Es handelt sich dabei um Offerten, sprich unverbindliche Angebote. Auf dem ersten Blick können die Schreiben wirken, als stünde der Empfänger bereits in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender. In den vorliegenden Fällen könnte sogar der Eindruck erweckt werden, dass es sich gar um eine Benachrichtigung einer Behörde handeln könnte.

Wie sind die Schreiben aufgebaut?

Die Texte der unterschiedlichen Schreiben ähneln sich stark und beschreiben in der Regel folgenden Umstand: „Ihre firmenrelevanten Daten wurden im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet (…) bereitgestellt“. Für diese Dienstleistung würden die Absender unterschiedliche Summen in Rechnung stellen (siehe Bilder) in den aktuellen Fällen handelt es sich um Beträge zwischen 837-885 EUR.

Die aktuellen Absender sollen laut der Schreiben ARZ, GHZ und ITVH GmbH heißen. Es ist keine Anschrift angegeben, sondern jeweils nur eine Bankverbindung.

Was Gewerbetreibende beachten sollten

Wichtig: es handelt sich bei diesen Schreiben um nicht verpflichtende Angebote, sozusagen Offerten. Erst wenn der Empfänger die geforderte Summe überweist, wird der Vertrag geschlossen. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf, von daher sollte eine etwaige Zahlung gründlich geprüft werden.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass sich abgeschlossene Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht innerhalb einer angegebenen Frist gekündigt werden.

Versandte Offerten: Liste der Absender

Uns liegen derzeit die folgenden Absender von Offerten in möglicherweise unterschiedlichen Datenbanken bzw. Firmenverzeichnissen vor:

Scan: Offerte ARZ / NOV 2020
Offerte ARZ / NOV 2020

Scan: Offerte GHZ / NOV 2020
Offerte GHZ / NOV 2020

Scan: Offerte ITVH GmbH / NOV 2020
Offerte ITVH GmbH / NOV 2020


Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“,„Gewerberegister“ u.ä.

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 17. November 2020

„Letzte Mahnung“ durch Rechtsanwalt Dr. Beck

Nur wenige Berufe genießen besonders bei der älteren Generation ein höheres Ansehen wie beispielsweise Ärzte oder Richter. Auch das Einschalten eines Rechtsanwalt könnte umgangssprachlich dafür stehen, dass es „ernst“ wird. Müssen Verbraucher, die ein Schreiben von einem Dr. Beck aus 10719 Berlin erhalten haben, nun auch um ihre Ersparnisse fürchten, weil dieser einen Betrag über 640 EUR fordert? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die ausführliche Antwort folgt.

Titel: „Letzte Mahnung“ durch Rechtsanwalt Dr. Beck


„Dr. Beck“ droht mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Dienstleistungen (meist aus Gewinnspielen etc.) zu zahlen wären.

Meist handelt es sich dabei um vermeintliche Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind. Im vorliegenden Fall meldet sich ein Rechtsanwalt Dr. Beck zu Wort. Er schreibt, dass die betroffene Verbraucherin weder auf bisherige Schreiben noch auf Anrufe (drei sollen es gewesen sein) reagierte. Angeblich soll eine Gesprächsaufzeichnung als Audio-CD vorliegen, in der die Verbraucherin eine „Mitgliedschaft“ bei der SKULLCANDY Service GmbH bestätigt.

Zahlen Sie nicht!

Der Absender versucht angestrengt, seriös zu erscheinen. Zu diesem Zweck nutzt er auch (wahrscheinlich unerlaubt) das Logo des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) und den Titel eines Rechtsanwalts – in der Hoffnung, sämtliche Empfänger einzuschüchtern. Dazu passen auch die Drohgebärden, die in dem Schreiben zu finden sind. Sie alle dienen dazu, die Empfänger zur Zahlung zu bewegen.

Wir warnen jedoch vor der Zahlung des Betrags. Es handelt sich laut unserer Recherche um keine seriöse Mahnung. Woran Betroffene eine seriöse Inkasso-Forderung erkennen, erfahren Sie weiter im Text.

Ein Betrag über 600 EUR soll zu zahlen sein

Eine Summe in Höhe von 643,65 EUR soll zu zahlen sein – doch Dr. Beck bietet in seiner „letzten Mahnung“ ein Vergleichsangebot. Innerhalb von sieben Tagen soll die Empfängerin 343,65 EUR zahlen, um die Angelegenheit abzuschließen. Sollte die Zahlung ausbleiben, winkt ein Eintrag bei der SCHUFA. Zumindest lässt sich ein Hinweis von Dr. Beck so deuten, weil er behauptet, „ein Mitglied der SCHUFA Holding AG“ zu sein.

Scan: Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 01 / November 2020
Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 01 / November 2020



Dem Schreiben ist ein Zahlschein beigefügt. Zahlungsempfänger ist eine Thermoplan S.R.O. Die Kontoverbindung verweist auf die Slowakische Republik.

Scan: Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 02 / November 2020
Letzte Mahnung / Dr. Beck / Seite 02 / November 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt Dr. Beck erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 13. November 2020

Achtung bei Euro KschG: Draufzahlen statt kündigen

Uns erreichte ein sonderbares Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Eine besorgte Verbraucherin schrieb uns, dass sie sich nicht daran erinnern könnte, an irgendeinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Dennoch möchte der Absender einen Betrag über 100 EUR einfordern. Eins direkt vorweg: Zahlen Sie nicht!

Titel: Achtung bei Euro KschG: Draufzahlen statt kündigen


Fragwürdiges „Kündigungsschutzgesetz“

Bislang war uns das Kündigungsschutzgesetz nur im Zusammenhang mit dem Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ bekannt. Doch aktuell erstaunt ein Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Dieser Absender schrieb eins unserer Mitglieder an, weil unter Umständen irgendwelche „Inkasso oder Mahnschreiben“ durch die Teilnahme an Gewinnspielen Geld fordern könnten. In so einem Fall soll die Empfängerin eine Kopie des Schreibens an das jeweilige Unternehmen schicken – dann wäre die Zahlung hinfällig.

Scan: Anschreiben Euro KschG / Nov 2020


Auf einer zweiten Seite ist ein vorausgefüllter Zahlschein beigefügt. Dort ist der Betrag 103,75 EUR vorausgefüllt, die Überweisung soll auf eine polnische Kontoverbindung erfolgen. Zahlungsempfänger ist die Euro KschG. Genaue Erläuterungen, wieso ausgerechnet diese Summe überwiesen werden soll, erschließt sich nicht.

Zahlen Sie nicht an die Euro KschG

Wir berichten regelmäßig über angebliche Inkassounternehmen, die mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen versuchen, an das Geld der unbedarften Verbraucher zu gelangen. Meist geht es um die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen. Auch die Euro KschG behauptet, dass die Daten der Empfängerin des Schreibens in dementsprechenden Kundenverzeichnissen gespeichert sein sollen.

Auch wenn es sich in diesem Fall um keine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung handelt, raten wir dennoch dazu, den Betrag auf keinen Fall zu überweisen. Es gibt kein „Kündigungsschutzgesetz“ in diesem Bereich bzw. für die Teilnahme an Gewinnspielen. Der optimale Platz für Schreiben dieser Art ist die Ablage P (wie Papierkorb).

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  •  Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  •  Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Euro KschG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 11. November 2020

Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „Astra EU Inkasso“ haben keinen Grund zur Aufregung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen telefonischen Anmeldung an den Gewinnspielen „TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in die Ablage "P" (wie Papierkorb) ablegen. Es handelt sich dabei trotz angeblicher Siegel um einen Fake und kein eingetragenes Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!


Kein seriöses Inkassounternehmen: Astra EU Inkasso

Im Supermarkt um die Ecke sind seit ein paar Tagen Lebkuchen und Adventskalender im Angebot. Das bedeutet für Verbraucher nicht nur, dass die Weihnachtszeit eingeläutet wurde, sondern auch das Abzocker jetzt besonders aktiv sind. Aktuell sind Zahlungsaufforderungen des angeblichen Inkasssounternehmens Astra EU Inkasso im Umlauf. Eine besorgte Verbraucherin schickte uns eine Kopie des Schreibens, welches sich bis auf kleine Details kaum von anderen bekannten Fake-Forderungen unterscheidet. 

Auf dem vorliegenden Schreiben hat die Astra EU Inkasso einige Logos und Siegel abgebildet, die nicht nachweisbar darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wirkt sogar der fälschliche Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.

Nicht zahlen! Astra EU Inkasso fordert für angeblich offene Kosten

Laut der vorliegenden Dokumente sollen noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen. Der Absender behaupet, dass der oder die Empfängerin sich zuvor telefonisch angemeldet haben soll. Innerhalb von 9 Tagen soll die nicht unerhebliche Summe von 282,46 EUR zahlen. 

Im "Fall der Nichtzahlung" sieht Astra EU Inkasso keine andere Möglichkeit, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren wird mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in die entsprechenden Schuldenverzeichnisse gedroht. Die besorgte Verbraucherin, die das Schreiben an uns weiterleitete, beurteilt das die Zeilen des Absenders als "aufregend und schrecklich". Wir können an dieser Stelle den Schrecken etwas nehmen: das Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Inkassoforderungen zu verfassen. In einfachen Worten: Fake.

Überweisung auf ein polnisches Konto

Unser Telefon klingelt seit regelmäßig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Die Überweisung soll in diesem Fall auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger ASTRA EU) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. 

Scan: Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020
Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? 
  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Astra EU Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 10. November 2020

„Lotto-Welt“ Viking Technology N.V. – Forderung durch Jedermann Inkasso

Beim Lotto den Jackpot knacken? Wer träumt nicht davon? Ob die Betreiber Viking Technology N.V. der Plattform „Lotto-Welt“ dies ermöglichen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Aber das für Kunden des Unternehmens hohe Abo-Kosten entstehen können, wird spätestens bei Zahlungsaufforderungen durch die Jedermann Inkasso GmbH deutlich.

Titel: „Lotto-Welt“ Viking Technology N.V.  – Forderung durch Jedermann Inkasso


Wer betreibt das Portal Lotto-Welt?

„Die größten Jackpots der Welt“ heißt es auf der Startseite der Lotto-Welt, einem Gewinnspielportal, die das Spiel auf einzelne Reihen Lotto und in Lotto-Tippgemeinschaften ermöglichen soll. Betrieben wird das Portal von der Firma Viking Technology N.V. mit Sitz in Helsumstraat 51, CUW-140518 Curacao.

Das Unternehmen betreibt laut unserer Kenntnis mehrere Portale mit nahezu identischen Werbeaussagen. Auch diese Seiten bewerben die Teilnahme an diversen Gewinnspielen. Aktuell sind uns folgende Portale der Viking Technologyy N.V. bekannt:

  • Lotto-Welt (url: www.lotto-welt.com) 
  • 121Lotto (url: www.121lotto.com) 
  • 365Lotto (url: www.365lotto.com) 
  • Kombolotto (www.kombolotto.com) 
  • 10xLotto (www.10xlotto.com)

Rechnung vom Lotto-Welt Kundendienst

Eine Verbraucherin übermittelte uns eine aktuelle Rechnung von Lotto-Welt. Der Absender (Postfach 0020, 3730 Eggersburg) teilte der Empfängerin mit, dass sie mit ein kostenpflichtiges „Lotto-Paket“ an den „größten Lotterien der Welt“ teilnehmen würde und sie zu diesem Zweck die entstehenden Kosten zahlen müsste. Für das Paket „World Combo 400 Reihen“ fordert Lotto-Welt eine Summe in Höhe von 79,96 EUR. Diese Summe gilt für den Zeitraum von einem Monat.

Die Summe von fast 80 EUR soll auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist „Lotto-Welt“.

Scan: Rechnung Lotto-Welt Okt 2020
Rechnung "Lotto-Welt" / Okt 2020


Bei unserer Recherche (Stand 10.11.2020) fanden wir keine Angebote wie die „World Combo 400 Reihen), die der Verbraucherin in Rechnung gestellt wurden.

Zahlungsaufforderung durch Jedermann Inkasso

Das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso schickte aufgrund ausbleibender Zahlungen eine Zahlungsaufforderung als Email an die Verbraucherin. Betreff der Mail: „Packen wir es gemeinsam an“. Jedermann Inkasso gibt bekannt, dass sie die Firma Viking Technology N.V. vertritt, um die noch offene Gesamtforderung in Höhe von 87,46 EUR beizutreiben. Das Inkassounternehmen fordert zuzüglich der anfallenden Inkassokosten nun insgesamt einen Betrag von 153,76 EUR.

Jedermann Inkasso schreibt: „Wenn wir zu einer Vereinbarung kommen, können Sie einen CRIF-Eintrag vermeiden.“ Zur Erklärung: dabei handelt es sich salopp gesagt um die österreichische Variante der SCHUFA. Die Jedermann Inkasso GmbH hat ihren Sitz in Salzburg, Österreich, aber auch eine Zweigniederlassung in Wanna, Deutschland.

Scan: Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020
Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020 


Hilfe bei Lotto-Welt und Inkassoforderungen

Haben Sie Probleme mit einem Glücksspiel-Abo? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen wie Jedermann Inkasso oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 3. November 2020

EU Business Register – Warnung vor Spam

Ein gewisses EU Business Register aus Zeist (NL) verschickt viele Emails mit einem Formular im Anhang. Empfänger sind in der Regel Gewerbetreibende, die das Formular ausfüllen und zurücksenden sollen. Sogar wir haben eine solche Nachricht bzw. Offerte erhalten. Wir haben unser dieses Angebot angesehen.

EU Business Register – Offerte für einen Firmeneintrag

Eintrag in das EU Business Register: Per Mail zum kostenpflichtigen Firmeneintrag

Es passiert nicht alle Tage, dass wir von Firmen kontaktiert werden, um telefonisch oder via Fax kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Dieses Mal können wir sogar von einer umgangssprachlichen „Wiederholungstat“ berichten. Das EU Business Register (Sitz in: 3700 AA Zeist, Niederlande) schrieb uns bereits 2020 und nun auch ein Jahr später 2021 an. Beim Inhalt der Email sind uns keine merklichen Unterschiede aufgefallen.

Text der Offerte

Die Firma schreibt: „In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2020/2021, please print, complete and submit the attached form in a reply to this email.“

Frei übersetzt: „Damit wir Ihre Firma für 2020/2021 im EU Business Register eintragen können, drucken Sie bitte den Anhang aus und schicken ihn als Anhang unterschrieben zurück an den Absender dieser Mail zurück.“

Datenbank aus den Niederlanden

Bei dem Formular im Anhang der Mail handelt es sich um eine Offerte für das Branchenverzeichnis EU Business Register. Scheinbar war dieses Verzeichnis unter zwei Internetadressen zu finden, zum einen www.eubusinessregister.net und zum anderen registry-ebr.org. Laut unserer Erfahrung wurden in solchen Verzeichnissen die relevanten Firmendaten der betreffenden Firma dargestellt. Jedoch scheinen die genannten Seiten aktuell offline zu sein (Stand 21.12.2021).

Scan: Formular EU Business Register / Okt 2020
Formular EU Business Register / Okt 2020


Was möglicherweise erst auf dem zweiten Blick deutlich wird: im Kleingedruckten wird deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass hier keine Firmendaten „aktualisiert“ bzw. „korrigiert“ werden, sondern bei Rücksendung wird ein neuer Vertrag mit dem EU Business Register abgeschlossen.

Hohe Kosten für einen wahrscheinlich ungewollten Firmeneintrag

Sollte der Auftrag an die EU Business Register zurückgesandt, könnten die eingetragenen Daten öffentlich gemacht werden. Neben den sowieso schon öffentlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon etc.) würde auch die Branche genannt werden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte im unteren Bereich der Offerte) hat der Vertrag für einen Firmeneintrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht zwei Monate vor Vertragslaufzeitende gekündigt wurde.

Für einen Eintrag im EU Business Register sollen jährlich 995,00 EUR gezahlt werden. Das macht für die gesamte Vertragsdauer eine Summe von 2.985 EUR. Dabei ist die betreffende Seite aktuell am 21.12.2021 offline. Ob Kunden der EU Business Register von dem Angebot hinsichtlich der Reichweite profitieren, ist von daher sehr fraglich.

Hilfe bei EU Business Register

Sind Sie Unternehmer, selbständig oder freiberuflich tätig und wurden durch das EU Business Register kontaktiert? Haben Sie gar das Formular zurückgesandt?

Als Gewerbetreibender haben Sie in der Regel kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Darüber informieren wir Betroffene gerne unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten, auch für Gewerbetreibende aus Österreich bzw. der Schweiz:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 13. Oktober 2020

Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers

Anfang September warnte Verbraucherdienst an dieser Stelle vor Investitionen in die Nowea Energy Aktie. Es meldete sich mittlerweile ein weiterer Anleger bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma mitzuteilen. Wir warfen außerdem einen Blick auf das aktuelle Angebot der Nowea Energy Inc.

Titel: Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers


Über Nowea Energy Inc. und ihren Webauftritt

„Nowea Energy Inc. ist eine spezialisierte Private-Equity-Firma, die sich auf den Energiesektor konzentriert“ heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Als Sitz ist in dem abrufbaren Impressum die Adresse 200 S Virginia St 8th Floor, Reno, 89501 NV, USA angegeben.

Die Seite „Investoren“ der Hompage des Unternehmens zeigt bei unserem Besuch am 12.10.2020 einen Warnhinweis. Dort heißt es unter anderem: „Die Inhalte und Informationen dieser Webseite dienen lediglich allgemeinen Zwecken und stellen keineswegs eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar“.

Die Nowea Energy Inc. könnte mit diesem Hinweis verhindern wollen, dass die Webseite irrtümlich als Werbung für die angebotenen Aktien verstanden werden könnte. Ohnehin wäre dieser Bereich bei „Investoren“ passwortgeschützt.

North West Oil wird nicht genannt

Des Weiteren gibt die Nowea Energy Inc. in einer Meldung vom 30.01.2020 unter „Newsroom“ bekannt, dass aus „NW OIL“ die „NOWEA ENERGY Inc.“ wurde. Interessant dabei ist, dass der Name NW Oil nicht ausgeschrieben wurde; es handelt sich dabei um eine Abkürzung von Northwest Oil. Zur Erinnerung: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte am 15. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der North West Oil durch die Compass Consulting Group wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Auch wir berichteten bereits über Anfang September 2020 über die Erfahrungen eines Anlegers bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Lesen Sie kompletten Bericht hier: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung 

„Strategische Neuausrichtung“: Presserklärung von Mai 2020

Die Nowea Energy Inc. berichtet in einer Pressemitteilung vom 26.05.2020 gebeutelt von der Corona-Krise, „dass der Betrieb und die Projekte in den USA keine Priorität mehr haben. Deshalb wurde das "Operation Agreement" mit Mystic Energy LLC gekündigt und werden wir selbst als Operator der Ölquellen in Kentucky auftreten.“

Das Unternehmen Nowea Energy Inc. wird laut des Artikels in eine „Investment- und Private-Equity-Gesellschaft“ umgewandelt; diese Neuausrichtung soll zukunftsorientierte Geschäftsmodelle ermöglichen.

Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/nowea-energy-inc-strategische-neuausrichtung/?newsID=1340077

Neue Erfahrungen eines Betroffenen

Wir behandelten in unserem Blog bereits das Thema Nowea Energy INC., doch aktuell wandte sich ein weiter Anleger an uns, um noch mehr Erfahrungen beizusteuern. Er schreibt: „Gemäß beiliegender Tabelle (Anlage liegt der Redaktion vor) habe ich verschiedene Einzahlungen als Aktien/Shares an die Nowea Energy Inc. geleistet. Ich habe dafür auch Bestätigungen erhalten.“

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!

Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen dieser Art? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele

Erneut erreichte uns eine Zahlungsaufforderung, in der für die Anbieter „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ versucht wird, angeblich offene Kosten zu verlangen. In diesem Fall heißt der Absender Alternetive Dispute Resolution, kurz ADR Service, mit Sitz in einem virtuellen Büro auf der Königsallee in Düsseldorf.

Titel: Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele


Angebot für eine „Außergerichtliche Schuldenbereinung"

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären.

Auch die Alternetive Dispute Resolution dürfte in diese Sparte fallen, da sie in einem aktuellen Schreiben behaupten, dass trotz einer „bekannten Forderung“ der fällig Betrag noch nicht gezahlt wurde. Der Absender schlägt im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von einmalig 207,69 EUR vor.

Wird die Summe nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen gezahlt, wird die Gesamtforderung in Höhe von 717,79 EUR fällig.

Scan: Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020
Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020



Alternetive Dispute Resolution: Keine gültige HRB Nummer?

Die Überweisung soll an eine deutsche Kontoverbindung gehen. Doch wir überprüften die angegebenen Daten im Schreiben der Alternetive Dispute Resolution, indem wir unter anderem die Online-Suche auf „handelsregister.de“ bemühten. Interessierte sind gerne dazu eingeladen, sich selbst auf die Suche nach dem Unternehmen zu machen, wir fanden jedoch keinen Eintrag. (Stand 08.10.2020).

Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handeln könnte. Laut unserer Erfahrung wurden bereits zahlreiche solcher Schreiben an Verbraucher verschickt, die sich durch den Namen des Absenders zu unterscheiden waren.

Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.