Posts mit dem Label Top 200 Gewinnspiele werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Top 200 Gewinnspiele werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 10. Dezember 2020

„Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Schöne Bescherung von der „Busines Inkasso AG“. Derzeit schickt die Firma mit dem sperrigen Namen aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Betroffene Verbraucher leiteten das Schreiben an uns weiter. Unser erster Eindruck: Unseriös! Zahlen Sie nicht.

Beitragsbild: „Busines Inkasso AG“ verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“


Angeblich sollen Verträge für die Teilnahme an Gewinnspielen geschlossen worden sein

Keine Sorge, die Weihnachtseinkäufe müssen aufgrund der Forderung nicht geringer ausfallen. Auch wenn es das Schreiben der „Busines Inkasso“ anders klingt. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Innerhalb von 9 Tagen soll der noch offene Betrag an die Busines Inkasso AG überwiesen werden. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten, sind auch vertreten. Der Absender droht gar mit einer Zwangsvollstreckung und vielen weiteren Kosten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Scan: Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020
Forderung "Busines Inkasso AG" / Dez 2020


Über 280 EUR fordert die Busines Inkasso AG

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Busines Inkasso AG ihren Sitz haben. Kurios, da wir erst gestern über ein ähnelndes Schreiben einer „Euro DE Inkasso GmbH“ berichtet haben. Wie das andere Schreiben auch strotzt auch dieses nur so von Rechtschreibfehlern.

Laut Briefkopf soll ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Die angeblich noch offene Summe in Höhe von 282,46 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Busines Inkasso AG überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Busines Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 7. Dezember 2020

Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“

Schöne Bescherung von der Euro DE Inkasso GmbH. Aktuell verschickt die Firma aus 60325 Frankfurt am Main Briefe an diverse Verbraucher, um für die angebliche Teilnahme an „Top 200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ Geld zu fordern. Doch wie seriös ist diese Forderung?

Titel: Euro DE Inkasso GmbH droht „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“


Gewinnspiele: Angeblich Vertrag geschlossen

Müssen die Weihnachtseinkäufe dieses Jahr etwas dürftiger ausfallen? Wenn es nach der „Euro DE Inkasso GmbH“ geht, könnte dies tatsächlich der Fall sein. In einer vorliegenden Zahlungsaufforderung wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich zu zuvor telefonisch „zum Dienstleistungsvertrag TOP200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49“ angemeldet haben soll.

Diese Dienstleistung soll nicht kostenlos sein. Angeblich sollen sogar mehrere Mahnungen zuvor versandt worden sein, von daher sieht Euro DE Inkasso GmbH „keine andere Möglichkeit“ als eine „Vorpfändung auszubringen“. Große Drohgebärden, die unbedarfte Verbraucher unter Umständen einschüchtern könnten. Doch wir können Betroffene an dieser Stelle direkt beruhigen: das Schreiben wirkt höchst unseriös – zahlen Sie nicht!

Über 200 EUR fordert Euro DE Inkasso GmbH

Auf der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main soll die Euro DE Inkasso GmbH ihren Sitz haben. Dies verrät uns der Briefkopf des Schreibens, welches übrigens vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt. Es soll noch ein „Zentralbüro“ in Polen (Konduktorska 33 40-155 Katowice) existieren, was sich auch anhand des SEPA-Überweisung/Zahlschein, der als zweite Seite mitgeschickt wurde, bestätigt. Denn die geforderte Summe in Höhe von 217,88 EUR soll auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen werden.

Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020
Scan: Euro DE Inkasso GmbH Forderung / Dez 2020


Normalerweise nennen seriöse Inkassounternehmen ihren Auftraggeber bzw. den Mandanten, aber es stellt sich hier die Frage, ob der Absender Euro DE Inkasso GmbH überhaupt ein Inkassobüro ist. Nur weil Inkasso „drauf“ steht, muss es noch lange nicht „drin“ stecken. Personen, die so ein Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht blind überweisen. Es handelt sich allen Anschein nach um keine berechtigte Zahlungsaufforderung. Informieren Sie auch unbedingt ältere Personen in ihrem Umfeld, da diese häufiger Ziel solcher Schreiben sind.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Ebenfalls wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der Euro DE Inkasso GmbH erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 3. August 2020

Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Aktuell liegt eine Forderung des Absenders Pro Claim AG Forderungsmanagement und Inkasso Büro aus 60325 Frankfurt am Main vor. Es sollen Kosten für einen Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit Gewinnspielen offen sein.

Titel: Pro Claim AG: Warnung vor „Letzter außergerichtlicher Mahnung“

Pro Claim AG gibt sich als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmer aus


Das Thema „Unseriöse Zahlungsaufforderungen“ sind ein Dauerbrenner hier im Blog, nicht selten folgen zahlreiche fragwürdige Forderungen von verschiedenen Firmen hintereinander. Sie alle haben Gemeinsamkeiten: sie fordern für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen und die Summe soll ins Ausland überwiesen werden.

Aktuell liegt uns ein Schreiben einer „PRO CLAIM“ vor, die ihren Sitz in der Mainzer Landstraße 50 in 60325 Frankfurt am Main haben soll. Die Texte ähneln bereits bekannten Schreiben stark: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „TOP200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ … und dann endet der Satz auf unerklärliche Weise.

Angeblich will die Pro Claim AG Mitglied im BDIU sein, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer. Dem ist nicht der Fall! Der BDIU warnt sogar in einem aktuellen Blog-Beitrag vor den „Betrügerbriefen“ der genannten Firma und sagt ebenfalls: Nicht zahlen!

Über 280 EUR werden verlangt


Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags, dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen. Gefordert wird eine Summe in Höhe von 283,46 EUR, die innerhalb von 9 Tagen überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein polnisches Konto angegeben.

Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Demzufolge ist die Pro Claim AG auch nicht befugt, Geld für die Teilnahme an Gewinnspielen beizutreiben.

Scan: Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020
Pro Claim AG  Forderung / Juli 2020


Wie sollte man auf fragwürdige Forderungen reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist empfehlenswert, eintreffende Forderungsschreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Es kam in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen, die mit weiteren Maßnahmen drohten. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?




Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Pro Claim AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, scheint unwahrscheinlich. Zahlen Sie nicht! Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.