Dienstag, 25. Juni 2019

European Domains & Trademarks: Vorsicht vor Rechnungen

Haben Sie eine Webseite geschaltet und eine E-Mail oder gar Rechnung von dem Absender „European Domains & Trademarks“ erhalten? Dort wird die Zahlung für die Registrierung eines Domainnamens gefordert. Wir warnen Empfänger solcher Schreiben davor, die Summe zu zahlen.

Beitrag: European Domains & Trademarks: Vorsicht vor Rechnungen

Infos über European Domains & Trademarks aus Brüssel


In der Rue de Grand Bigard 14 in 1082 Brüssel besteht die Möglichkeit, sich ein virtuelles Büro zu mieten, wie es scheinbar auch das Unternehmen European Domains & Trademarks umgesetzt haben. Von der Adresse aus werden Rechnungen für die Registrierung einen Domainnamens an die jeweiligen Domainbesitzer versandt. Für einen Zeitraum von 10 Jahren wird vom Empfänger der Rechnung die Zahlung einer Summe in Höhe von 197,50 EUR verlangt.

Uns liegt eine dementsprechende Rechnung vor, die uns ein angeschriebener Seitenbetreiber freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. er schreibt, dass er eine .COM Domain reserviert und bezahlte – aber erhielt darüber hinaus eine weitere Rechnung.

Scan: Rechnung European Domains & Trademarks / Mai 2019
Rechnung European Domains & Trademarks / Mai 2019


Es könnte sein, dass der Betroffene zuvor Kontakt mit der „European Trademarks & Domains“ aus Berlin hatte, die vom Namen her leicht mit der „European Domains & Trademarks“ zu verwechseln sind. Beide Unternehmen versandten laut unseren Informationen Mails mit der Aufforderung, eine Summe von rund 200 EUR für die Registrierung einer Webseite zu zahlen.

Zahlen Sie nicht!


Auch wenn die genannte Webseite in den Rechnungen möglicherweise tatsächlich vom Angeschriebenen angemeldet wurde: zahlen Sie diese Summe nicht. Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass es ich hierbei um keine seriöse Forderung handelt.

Die Macher der E-Mail und Betreiber der jeweiligen Homepages versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Forderung von einer offiziellen Behörde stammt. Manchmal werden Symbole wie ein Bundesadler genutzt, um den Eindruck zu verstärken. Die bisher in den Rechnungen auftauchenden Domains enden auf „.com“ – keine deutsche Behörde verwendet diese Endung, in der Regel wäre „.de“ zu lesen. Auf den Websites der Versender fehlt das verpflichtende Impressum. In Kombination mit dem Virtual Office verstärkt dies den Eindruck, dass es sich hierbei um Abzocke handeln könnte.

Kontakt zu Verbraucherdienst


Haben Sie weitere Fragen zu der European Domains & Trademarks und/oder haben eine Rechnung? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 24. Juni 2019

Mediendienstportal.de – Neues Branchenverzeichnis der I.K. Mediendienst GmbH?

Neues von der I.K. Mediendienst GmbH aus Köln. Wir berichteten bereits mehrfach über das Geschäftsgebaren der Firma, die aktuell laut eines Gewerbetreibenden erneut in Erscheinung traten. Scheinbar rief ein Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH einen Unternehmer an, weil die Kündigung einer Anzeige bestätigt werden soll. Dabei wurde laut des Gewerbetreibenden keine Anzeige geschaltet.

Titel: Mediendienstportal.de – Neues Branchenverzeichnis der I.K. Mediendienst GmbH?

Mehrere Anrufe durch einen Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH?


In einer Mail berichtet ein betroffener Gewerbetreibender über seine Erfahrungen mit der I.K. Mediendienst GmbH. Er schreibt, dass er wiederholt angerufen wurde und dass laut des Anrufers eine Anzeige gekündigt wurde. Dazu wäre noch eine schriftliche Bestätigung nötig. Angeblich war die Anzeige kostenlos und es soll auch ein „schriftlicher Bescheid“ durch den Gewerbetreibenden notwendig gewesen sein, um die Anzeige überhaupt einzustellen. Der Gewerbetreibende schreibt abschließend, dass keine Anzeige geschaltet wurde.

Offerte für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag


Zusätzlich wurde uns ein Dokument von der I.K. Mediendienst GmbH übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Offerte für einen Eintrag in dem Branchenverzeichnis mov-portal.de. Über dieses Portal berichteten wir bereits in einem anderen Beitrag. Zuvor sollte diese Offerte unterzeichnet an eine Faxnummer zurückgeschickt werden, doch mittlerweile wurde diese durch eine E-Mail-Adresse ersetzt, die auf die Webseite mediendienstportal.de verweist. Aktuell ist die Seite noch im Aufbau (Stand: 24.06.2019), von daher ist derzeit nicht bestimmbar, ob es sich auch wirklich um ein Branchenverzeichnis handelt.

Scan: Offerte I.K. Mediendienst / Mai 2019
Offerte I.K. Mediendienst / Juni 2019


Rücksendung kann zu Vertrag führen


Auf dem vorliegenden Formular wird einleitend darauf hingewiesen, dass der Kunde sich „heute per Telefon/Fax/E-Mail an die Fa. Medien-Online gewandt“ hätte. Mit der Rücksendung dieses unterschriebenen Formulars würde ein Gewerbetreibender diese Aussage bestätigen und einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag auf mov-portal.de bestätigen. Durch den Gewerbetreibenden wurde uns berichtet, dass es umgekehrt verlaufen sein soll. Dass sich ein Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH telefonisch bei dem Gewerbetreibenden gemeldet haben soll.

Die Preise für einen Eintrag haben sich nicht verändert: Grundpreis: 399 EUR, Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR sowie die Graf. Gestaltung: 199 EUR. Als besondere Vereinbarung ist schriftlich festgehalten, dass der Vertrag automatisch ausläuft. Die Laufzeit beträgt laut dem Formular drei Jahre. Gewerbetreibende, die das Formular an das „Mediendienstportal.de“ oder I.K. Mediendienst GmbH zurück mailen, bestellen somit einen teuren Branchenbucheintrag, dessen Nutzen nicht einzuschätzen ist. Des Weiteren haben Unternehmer bei solchen B2B Geschäften kein Widerrufsrecht!

Hilfe bei mediendienstportal.de oder I.K. Mediendienst GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf mediendienstportal.de der Firma I.K. Mediendienst GmbH? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel: 0201-176790

oder per E-Mail:

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Mittwoch, 19. Juni 2019

RA Sebastian Kipke fordert für Webbilling AG

In einer vorliegenden Zahlungsaufforderung durch RA Sebastian Kipke wird die Zahlung einer offenen Summe in Höhe von 111,65 EUR gefordert. Auftragsgeber ist die Webbilling AG, eine Zahlungsdienstleister aus der Schweiz.

Titel: RA Sebastian Kipke fordert für Webbilling AG

„Sofortdates69.com“: Offene Beträge werden eingefordert


Eine Firma namens Boranu Online B.V. betreibt das Dating-Portal „Sofortdates69.com“, auf der interessierte Besucher sich zwar kostenlos registrieren können, aber bei der Nutzung von bestimmten Dienstleistungen dennoch Kosten entstehen können. In den AGB steht: Boranu Online B.V. kann die Zahlung für kostenpflichtige Dienste über einen von Boranu beauftragten externen Dienstleister abwickeln lassen. Dieser Dienstleister scheint in diesem Fall die Webbilling AG zu sein.

Scheinbar konnte eine genutzte Dienstleistung (Hauptforderung 59,90 EUR) durch die Webbilling AG nicht verrechnet werden, sodass weiterhin offene Kosten bestehen. Zu diesem Zweck beauftragte Webbilling AG den Hamburger Rechtsanwalt Sebastian Kipke, der erneut zur Zahlung auffordert.

Das steht in dem Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian Kipke


RA Kipke schreibt, dass er die Zahlung von insgesamt 111,65 EUR fordert, da bisher kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung, sowie der Geschäftsgebühr, der Auslagenpauschale, der Mahngebühr etc. zusammen. Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, so droht RA Sebastian Kipke mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Dadurch würden noch weitere Kosten auf den Empfänger der Forderung zukommen.

„Sie sind nicht der richtige Empfänger?“ In der Zahlungsaufforderung wird dem Empfänger ein Internet-Link vorgeschlagen, hinter dem sich weitere Informationen befinden. Dort ist erneut der Hinweis zu lesen, dass möglicherweise ein kostenpflichtiger Vertrag über Waren, Dienstleistungen, Spiele oder ähnliches im Internet abgeschlossen wurde, was einen Anspruch berechtigen würde.

Hilfe bei RA Sebastian Kipke und Webbilling AG


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Webbilling AG und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Online-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen oder durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Brandes Rechtsanwälte fordern für Webbilling AG

Für den Auftraggeber Webbilling AG, ein Zahlungsdienstleister für kostenpflichtige Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet, fordert die Kanzlei Brandes Rechtsanwälte die Zahlung einer offenen Forderung.

Titel:   Brandes Rechtsanwälte fordern für Webbilling AG

RA Brandes fordert: offene Rechnung aus einem Online-Vertrag?


In Hamburg hat die Kanzlei Brandes ihren Sitz, die sich selbst als „exzellent vernetzte Boutique-Kanzlei“ beschreibt. RA Matthias Brandes ist laut eigener Aussage auf die Gebiete Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung spezialisiert. Eine solche Zahlungsaufforderung liegt uns derzeit vor. Im Auftrag der Firma Webbilling AG fordert RA Brandes die Zahlung einer noch offenen Rechnung. Die Webbilling AG ist laut des Schreibens eine „Zahlungsabwicklerin für entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet“. Dem Empfänger der Forderung wird vorgeworfen, sich Ende April diesen Jahres mit den persönlichen Daten ein dementsprechendes Angebot angenommen zu haben. Es wird durch die Kanzlei keine zugehörige Rechnungs- und Kundennummer genannt, sondern ausschließlich eine E-Mail Adresse, die dem Empfänger der Forderung zuzuordnen sein soll.

Fand eine Anmeldung auf einem Dating-Portal statt?


Die Webbilling AG hat laut unseren Informationen ihren Sitz in Würlingen in der Schweiz. Uns ist bekannt, dass noch andere Rechtsanwälte für die Webbilling AG unter Umständen offene Kosten beitreiben – dort wird u.a. geschrieben, dass eine Anmeldung auf dem Dating-Portal „sofortdates59.com“ erfolgt sein soll. Demzufolge besteht die Möglichkeit, dass die zu zahlende Summe der vorliegenden Forderung der Brandes Rechtsanwälte auf einer Anmeldung auf einem Dating-Portal beruht. Leider ist es anhand der Forderung nicht ersichtlich, welches „Unterhaltungs- und Warenangebot“ der Empfänger online genutzt haben soll.

RA Brandes fordert in dem Schreien die Zahlung einer Summe in Höhe von 89,71 EUR. Sollte eine Zahlung ausbleiben, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren die Folge sein.

Hilfe bei Brandes Rechtsanwälte und Webbilling AG


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Webbilling AG und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Online-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen oder die Brandes Rechtsanwälte erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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Freitag, 14. Juni 2019

Über die Portale der D.I.E. GmbH – ehemals Ideo Labs GmbH

Verbraucherdienst berichtete bereits mehrfach über den möglichen Abschluss eines Abos auf einem der zahlreichen Dating-Portale der Ideo Labs GmbH. Mittlerweile ist die Firma aus Monheim unter einen neuen Namen bekannt: D.I.E. GmbH.

Titel: Über die Portale der D.I.E. GmbH – ehemals Ideo Labs GmbH

D.I.E. GmbH: Kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften als Abo


Digital Interactive Experiences – dafür stehen die Initialen D.I.E. der Firma aus Monheim. Auf ihren vielen Internetportalen zum Thema Dating besteht für Besucher die Möglichkeit, sich kostenlos zu registrieren. Zu diesem Zweck müssen Angaben wie Geschlecht und E-Mailadresse eingegeben sowie ein Häkchen bei dem Feld „Ich akzeptiere die AGB & Datenschutzbestimmungen“ setzen.

Wie bei allen Internetverträgen ist es sinnvoll, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab zu lesen. Dort erfahren Besucher der Seite, dass es nach der kostenlosen Anmeldung zu einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft auf dem jeweiligen Portal kommen kann. Uns liegen mehrere Zahlungsaufforderungen von der D.I.E. GmbH als E-Mail vor, in denen scheinbar noch offene Mitgliedsbeiträge eingefordert werden.

Forderung des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 89,90 EUR


In einer vorliegenden Mail der D.I.E. GmbH schreibt die Monheimer Firma, dass bislang auf vorherige Mahnungen nicht reagiert wurde und somit der Mitgliedsbeitrag einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft weiterhin ausstehen würde. Es wurden laut der Mail die persönlichen Daten sowie die IP Adresse des Anschlusses gespeichert, somit habe sich der Besucher nach Anerkennung der AGB dem Vertragsabschluss zugestimmt.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 89,90 EUR zuzüglich 10,00 EUR, zahlbar innerhalb einer Woche. Sollte eine Zahlung weiterhin ausbleiben, so droht das Unternehmen mit weiteren gerichtlichen Schritten.

Liste der bekannten Dating-Portale


Die D.I.E. GmbH aus Monheim betreibt zahlreiche Portale, die sich hauptsächlich auf das Thema „Casual Dating“ berufen. Folgende Webseiten sind uns derzeit bekannt (Stand 16.05.2021)


  • 4.dating
  • 6.dating
  • 18.dating
  • c.dating
  • s.dating
  • click-and-date.de
  • dateformore.de
  • just-date.de
  • flirt-lounge.com
  • flirtdate18.com
  • daily-date.de
  • million-dates.com
  • daily.dating
  • flirtygirls.de
  • lol-date.de
  • now-date.de
  • mega.date
  • wow-date.de
  • wowdate.de
  • only-dates.de

Letzte Mahnung via Email


Uns liegt eine aktuelle Mahnung der D.I.E. GmbH vor, die via E-Mail versandt wurde. So schreibt die Firma, dass auf bisherige Mahnungen nicht reagiert wurde und somit weiterhin der Mitgliedsbeitrag für die Nutzung des Portals S.Dating ausstehen soll. Letztmalig wird der Empfänger zur Zahlung aufgefordert. Wird der Betrag nicht innerhalb einer gewissen Frist beglichen, droht die Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Scan: Letzte Mahnung via E-Mail / D.I.E. GmbH / Mai 2019
Letzte Mahnung via E-Mail / D.I.E. GmbH / Mai 2019

Update 20.08.2020: Ein Verbraucher erhielt Mail von Mega Date


Uns liegt eine Email von Mega Date vor, die dazu einlädt, die Absenderadresse zum Adressbuch hinzuzufügen, um kein Date verpassen. Mit Versprechungen wie "Auf Dich warten neue Kontakte" soll der Empfänger motiviert werden, sein "Abenteuer" zu starten und sein neuen Kontakte nicht länger warten zu lassen. Laut der Aussage des Verbrauchers erfolgte keine Anmeldung seinerseits.

Screenshot:Email 18.08.2020 Mega Date
Screenshot Email 18.08.2020 Mega Date


Hilfe bei D.I.E. GmbH und Abos bei Dating-Portalen


Haben Sie auch Erfahrungen mit der D.I.E. GmbH und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Dating-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 12. Juni 2019

Offerte von MS DESIGN 4U REKLAM aus Karabağlar

Ein Gewerbetreibender legte uns eine aktuelle Offerte der Firma MS DESIGN 4U REKLAM vor. Es handelt sich hierbei scheinbar um die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem Werbeobjekt mit der Bezeichnung „Allgemeine Bürgerinfo“. Offensichtlich versandte diese Firma dieses Dokument via Fax und wies im Text darauf hin, dass eine kostenpflichtige Anzeige gedruckt werden soll. Wie sollten Gewerbetreibende auf eine solche Mail reagieren?

Titel: Offerte von MS DESIGN 4U REKLAM aus Karabağlar

Gewerbetreibende aufgepasst: Kein Datenabgleich, sondern Neuauftrag


Selbständige, Unternehmer und Freiberufler könnte ein Fax der MS Design 4U Reklam erreichen, die sich mittels einer Fax-Offerte neue Aufträge sichern möchte. Das besagte Unternehmen hat seinen Sitz in Hizmetleri, 9209/1 Sok. No.7 Karabağlar in der Türkei. Bei dem Formular handelt es sich um einen Neuauftrag für eine Werbeanzeige „gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße“ in dem angeblich ebenfalls bekannten Werbeobjekt „Allgemeine Bürgerinfo“ kostenpflichtig abzudrucken. Zu diesem Zweck wird in dem Formular eine Werbeanzeige des Empfängers präsentiert, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen für diese Veröffentlichung entfernten. Sollte dieses Formular unterschrieben an die MS DESIGN 4U REKLAM via Fax zurück gesandt werden, wird ein neuer Vertrag geschlossen.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Allgemeine Büroinfo“


Vertragsgegenstand ist eine Werbeanzeige in einem Werbeobjekt, welches laut des Formulars durch die Deutsche Post AG in dem „vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet“ ausgeliefert werden soll. Empfänger der Offerte werden nicht über wichtige Bedingungen der Anzeige informiert, sondern nur geringfügig in Kenntnis gesetzt. So ist von einer Auflagenstärke von „mind. 1.000 Stück pro Ausgabe die Regel“ und das sie „in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten“ aufgelegt werden. Der genaue Raum der Verteilung wird mit der Nennung der PLZ vereinfacht.

Sollte sich ein Gewerbetreibender trotz der wenigen Informationen dennoch für eine Werbeanzeige in der „Allgemeinen Bürgerinfo“ der MS DESIGN 4U REKLAM entscheiden, würde der Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Scan: Offerte MS Design 4U Reklam / Mai 2019
Offerte MS Design 4U Reklam / Mai 2019


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 399,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 198,00 EUR, eine Farbpauschale 149,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 25,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Hilfe bei MS DESIGN 4U REKLAM


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von MS DESIGN 4U REKLAM erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Uns wurde eine Offerte der Firma ARP Marketing Verlag SL aus Spanien vorgelegt, die für kostenpflichtige Werbeanzeigen für eine sogenannte „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“ wirbt. Für insgesamt vier Auflagen einer Anzeige soll der Empfänger die hohen Kosten tragen, sofern der Anzeigenauftrag zurückgesandt wird.

Titel: ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürgerinformationsfolder“


Wir berichteten bereits zahlreich über diese Art von Offerten, die an Selbständige, Unternehmer und Freiberufler verschickt werden. Meist geht es um Einträge in eher unbekannte Branchenbücher oder die Veröffentlichung der Firmendaten in einer via Internet zugänglichen Datenbank.

Häufig wenden sich Gewerbetreibende aber auch mit Offerten für Werbeanzeigen an uns, die in kaum erläuterten „Druckobjekten“ erscheinen sollen. So auch in dem Fall des Schreibens der ARP Marketing Verlag SL mit Sitz in Urb. Cala. Blanca 81, 03730 Javea, Spanien. Diese Firma verschickte eine Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung der Firmendaten in einer „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“. In der Hektik des geschäftlichen Alltags kann ein solches Schreiben nicht aufmerksam unterzeichnet werden, sodass die Überraschung umso größer ist, sofern kurz darauf eine hohe Rechnung im Postfach landet. Durch die Unterschrift und das Zurückschicken an die ARP Marketing Verlag SL scheint ein Anzeigenvertrag entstanden zu sein.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Freiberufler und Betreiber eines Gewerbes, die aktuell eine Offerte von ARP Marketing Verlag SL erhalten haben, sollten dies ganz genau prüfen. Häufig bleiben bei Anzeigen in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ etliche Fragen offen wie z.B. wie und in welcher Höhe so eine „Bürgerinfo“ vertrieben wird. Zwar ist ein Postleitzahlenbereich angegeben und eine Gesamtauflage (2.000 Exemplare, 25 Stück pro Auslagestelle), aber ein Ansichtsexemplar und dergleichen fehlen. Auch ist die Frage ungeklärt, ob dieses Werbeprodukt überhaupt genügend potenzielle Kunden erreichen könnte.

Scan: Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019
Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 299,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 119,00 EUR, eine Farbpauschale 49,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 29,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Insgesamt sollen vier Auflagen erscheinen, das bedeutet, es kommt bei Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden eine Rechnung von mindestens 1984,00 EUR zu. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird. Wichtig für Gewerbetreibende: Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht.

Hilfe bei ARP Marketing Verlag SL


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von ARP Marketing Verlag SL erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Donnerstag, 6. Juni 2019

Europe Finance Inkasso droht mit Zwangsvollstreckung

Aktuell erreichen uns auffallend viele Benachrichtigungen von betroffenen Verbrauchern, die eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, die sie sich nicht erklären können. Bekannt sind uns u.a. Schreiben der "E.S. Company" und "E.B. Inkasso", über die wir in diesem Blog bereits berichteten. Nun liegt eine neue vor: Europe Finance Inkasso fordert ebenfalls für angeblich noch offene Posten aus Gewinnspielen die Zahlung von beinahe 300 EUR.

Titel: Europe Finance Inkasso droht mit Zwangsvollstreckung

Ankündigung einer Zwangsvollstreckung


Auch die Europe Finance Inkasso teilt mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die Absender abgetreten haben. Europe Finance Inkasso hat laut Briefkopf ihren Sitz in Duisburg. Die angegebene Handelsregisternummer (siehe Bild) führt zu keinem Ergebnis. Auch die Adresse, die wir dem Schreiben entnommen haben, führt zu anderen Unternehmen. Handelt es sich somit hierbei um eine seriöse Forderung?

Europe Finance Inkasso ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Verbraucher, die eine Forderung der Europe Finance Inkasso erhalten, fragen sich möglicherweise berechtigt: ist diese Zahlungsaufforderung seriös? Zum aktuellen Stand (06.06.2019) ist kein Unternehmen mit diesem Namen im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Interessierte Verbraucher können dies selbst auf dem offiziellen Portal rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen. Somit ist die Europe Finance Inkasso nicht berechtigt in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen.

Scan: Europe Finance Inkasso Forderung / Juni 2019
Europe Finance Inkasso Forderung / Juni 2019

Aus Bottrop kommt ein ähnliches Schreiben


Zum Verwechseln ähnlich ist ein ebenfalls uns zugestelltes Schreiben einer "Finance Inkasso" aus Bottrop. Vom Inhalt her nahezu identisch soll auch hier ein Betrag in Höhe von 290,00 EUR auf ein Konto in Litauen überwiesen werden.

Scan: Finance Inkasso Forderung / Juni 2019
Finance Inkasso Forderung / Juni 2019


Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Europe Finance Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 4. Juni 2019

Rechtsanwalt Dr. Michael Kunt meldet sich mit "FED INKASSO AG" zurück

Hinweis: Haben Sie ein Schreiben von PROEX Inkasso GmbH erhalten? MEHR INFOS.

Erst vor wenigen Wochen berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen der "Plus Expert Inkasso". Diese Briefe wurden seinerzeit von einem "Dr. Michael Kunt" unterzeichnet, der laut Briefkopf ein Rechtsanwalt sein. Mittlerweile liegt eine neue Forderung vor, die inhaltlich große Ähnlichkeiten aufweist: eine Forderung von einer "FED INKASSO AG".

Titel:   Rechtsanwalt Dr. Michael Kunt meldet sich mit "FED INKASSO AG" zurück

Fed Inkasso AG fordert für "Deutsche Gewinner Zentrale"


In der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Nun ist ein neues Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt ist erneut tätig und fordert, doch dieses Mal für eine "FED INKASSO AG".

Erneut ist eine Adresse in Düsseldorf angegeben und eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") noch offen sein. FED INKASSO AG fordert somit den Betrag in Höhe von 286,76 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht Dr. Michael Kunt: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Scan: Fed Inkasso AG Forderung Seite 01 / Mai 2019
Fed Inkasso AG Forderung Seite 01 / Mai 2019

Scan: Fed Inkasso AG Forderung Seite 02 / Mai 2019
Fed Inkasso AG Forderung Seite 02 / Mai 2019


Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "FED AG") werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die FED INKASSO AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens FED INKASSO AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

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