Mehrere Anrufe durch einen Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH?
In einer Mail berichtet ein betroffener Gewerbetreibender über seine Erfahrungen mit der I.K. Mediendienst GmbH. Er schreibt, dass er wiederholt angerufen wurde und dass laut des Anrufers eine Anzeige gekündigt wurde. Dazu wäre noch eine schriftliche Bestätigung nötig. Angeblich war die Anzeige kostenlos und es soll auch ein „schriftlicher Bescheid“ durch den Gewerbetreibenden notwendig gewesen sein, um die Anzeige überhaupt einzustellen. Der Gewerbetreibende schreibt abschließend, dass keine Anzeige geschaltet wurde.
Offerte für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag
Zusätzlich wurde uns ein Dokument von der I.K. Mediendienst GmbH übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Offerte für einen Eintrag in dem Branchenverzeichnis mov-portal.de. Über dieses Portal berichteten wir bereits in einem anderen Beitrag. Zuvor sollte diese Offerte unterzeichnet an eine Faxnummer zurückgeschickt werden, doch mittlerweile wurde diese durch eine E-Mail-Adresse ersetzt, die auf die Webseite mediendienstportal.de verweist. Aktuell ist die Seite noch im Aufbau (Stand: 24.06.2019), von daher ist derzeit nicht bestimmbar, ob es sich auch wirklich um ein Branchenverzeichnis handelt.
Offerte I.K. Mediendienst / Juni 2019 |
Rücksendung kann zu Vertrag führen
Auf dem vorliegenden Formular wird einleitend darauf hingewiesen, dass der Kunde sich „heute per Telefon/Fax/E-Mail an die Fa. Medien-Online gewandt“ hätte. Mit der Rücksendung dieses unterschriebenen Formulars würde ein Gewerbetreibender diese Aussage bestätigen und einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag auf mov-portal.de bestätigen. Durch den Gewerbetreibenden wurde uns berichtet, dass es umgekehrt verlaufen sein soll. Dass sich ein Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH telefonisch bei dem Gewerbetreibenden gemeldet haben soll.
Die Preise für einen Eintrag haben sich nicht verändert: Grundpreis: 399 EUR, Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR sowie die Graf. Gestaltung: 199 EUR. Als besondere Vereinbarung ist schriftlich festgehalten, dass der Vertrag automatisch ausläuft. Die Laufzeit beträgt laut dem Formular drei Jahre. Gewerbetreibende, die das Formular an das „Mediendienstportal.de“ oder I.K. Mediendienst GmbH zurück mailen, bestellen somit einen teuren Branchenbucheintrag, dessen Nutzen nicht einzuschätzen ist. Des Weiteren haben Unternehmer bei solchen B2B Geschäften kein Widerrufsrecht!
Hilfe bei mediendienstportal.de oder I.K. Mediendienst GmbH
Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf mediendienstportal.de der Firma I.K. Mediendienst GmbH? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?
Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:
Tel: 0201-176790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Hallo, auch ich habe gestern einen Anruf von einen Herr Stör von Stadtmedien erhalten. Er sagte mir, dass wir im Dezember 2017 einen Vertrag über 4 Jahre für die Erscheinung unserer Logos in div. Zeitschriften abgeschlossen hätten, da ich mich bei uns im Hause jedoch um die Werbung kümmere, war mir davon nichts bekannt. Also bat ich Herrn Stör um den Vertrag, der angeblich 2017 abgeschlossen wurde. Ich erhielt per Fax das Grundformular zur Unterzeichnung, damit der Vertrag auslaufen kann. Natürlich haben wir dieses nicht unterschrieben. Ich habe aber noch die Telefonnummer von Herrn Stör von Stadtmedien (030-5669585756) . Bitte fallt nicht auf diese Masche rein !!!
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