Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürgerinformationsfolder“
Wir berichteten bereits zahlreich über diese Art von Offerten, die an Selbständige, Unternehmer und Freiberufler verschickt werden. Meist geht es um Einträge in eher unbekannte Branchenbücher oder die Veröffentlichung der Firmendaten in einer via Internet zugänglichen Datenbank.
Häufig wenden sich Gewerbetreibende aber auch mit Offerten für Werbeanzeigen an uns, die in kaum erläuterten „Druckobjekten“ erscheinen sollen. So auch in dem Fall des Schreibens der ARP Marketing Verlag SL mit Sitz in Urb. Cala. Blanca 81, 03730 Javea, Spanien. Diese Firma verschickte eine Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung der Firmendaten in einer „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“. In der Hektik des geschäftlichen Alltags kann ein solches Schreiben nicht aufmerksam unterzeichnet werden, sodass die Überraschung umso größer ist, sofern kurz darauf eine hohe Rechnung im Postfach landet. Durch die Unterschrift und das Zurückschicken an die ARP Marketing Verlag SL scheint ein Anzeigenvertrag entstanden zu sein.
Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende
Freiberufler und Betreiber eines Gewerbes, die aktuell eine Offerte von ARP Marketing Verlag SL erhalten haben, sollten dies ganz genau prüfen. Häufig bleiben bei Anzeigen in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ etliche Fragen offen wie z.B. wie und in welcher Höhe so eine „Bürgerinfo“ vertrieben wird. Zwar ist ein Postleitzahlenbereich angegeben und eine Gesamtauflage (2.000 Exemplare, 25 Stück pro Auslagestelle), aber ein Ansichtsexemplar und dergleichen fehlen. Auch ist die Frage ungeklärt, ob dieses Werbeprodukt überhaupt genügend potenzielle Kunden erreichen könnte.
Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019 |
Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 299,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 119,00 EUR, eine Farbpauschale 49,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 29,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Insgesamt sollen vier Auflagen erscheinen, das bedeutet, es kommt bei Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden eine Rechnung von mindestens 1984,00 EUR zu. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird. Wichtig für Gewerbetreibende: Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht.
Hilfe bei ARP Marketing Verlag SL
Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von ARP Marketing Verlag SL erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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