Donnerstag, 22. Oktober 2015

Usenet.nl S.r.l. | mediafinanz Forderungsmanagement

Kunden des Portals „usenet.nl“ schließen bei Unaufmerksamkeit möglicherweise ungewollt ein Abonnement ab. Nach einer Testphase von 14 Tagen wandelt sich der kostenlose Testzugang in ein kostenpflichtiges Abo für jährlich 99,96 EUR um, sofern man nicht rechtzeitig kündigt. Versäumt man darüber hinaus das Begleichen der Rechnung, wird der Kunde durch das Inkassobüro mediafinanz Forderungsmanagement zur Zahlung aufgefordert. Verbraucherdienst e.V. wurde von einem Verbraucher kontaktiert, der jedoch laut eigener Aussage keinerlei Verträge mit Usenet.nl S.r.l. abgeschlossen hat, aber dennoch eine Zahlungsaufforderung erhielt. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte stärken!

Usenet.nl S.r.l.  mediafinanz Forderungsmanagement

Usenet.nl – Bankdaten für Gratis-Testzugang erforderlich


Das Usenet ist eins der dienstältesten Netzwerke sogenannter Newsgroups, in denen zahlreiche Dateien – wie zum Beispiel Filme, Fotos oder Musik - angeboten werden. Häufig wird das Usenet für den illegalen Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material gebraucht; eine Alternative zum mittlerweile weit verbreiteten Filesharing über P2P Technologie.
Die Website „usenet.nl“, betrieben von der Usenet.nl S.r.l. mit Sitz in San Marino, bietet für ihre Kunden zwei Pakete (Abonnements) an, um einen Zugang zum Usenet zu erhalten.

• Compact – Laufzeit 1 Monat – 11,99 EUR
• Relax – Laufzeit 12 Monate – 99,96 EUR

Auf der Startseite von usenet.nl fällt dem Besucher direkt eine Werbebutton auf, in dem ein „Kostenloser Testzugang – 14 Tage mehr als 300 GB“ beworben wird. Um diesen Testzugang zu erhalten, muss man jedoch neben seinen Kontaktdaten seine Zahlungsart mit den dazugehörigen Daten angeben. Doch warum muss man bei einem kostenlosen Testzugang Bankdaten abgeben? Usenet hat darauf eine Antwort:

„Usenet.nl bietet Ihnen die Möglichkeit 14 Tage lang das Produkt kostenlos und umfassend zu testen. Sollten Sie nicht zufrieden sein, können Sie Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.“ (Quelle: Usenet. nl - de.usenet.nl/anmeldung/bezahldaten)

Usenet.nl - Bezahldaten - Screenshot
Screenshot | Usenet.nl - Bezahldaten | 20.10.2015


Das ist zwar eine Erläuterung des Angebots von Usenet.nl, jedoch keine Erklärung für die benötigten Bankdaten. Auch findet sich dort über der Eingabemöglichkeit der Zahlungsart der wichtige Hinweis, dass das Testabo von 14 Tagen sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement (den zuvor erwähnten Relax-Tarif von jährlich 99,96 EUR) umwandelt, sofern nicht während Testphase gekündigt wird. Sollte man die Kündigung vergessen, wird aus dem Testzugang schnell ein Abo! Das erklärt die Abfrage der Bankdaten der der Anmeldung.

Zahlungsaufforderung durch mediafinanz Forderungsmanagement


Ein Verbraucher teilte uns mit, dass er eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen mediafinanz Forderungsmanagement erhalten hat. In diesem Schreiben wird im Auftrag von der Firma Usenet.nl S.r.l. insgesamt 184,16 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundforderung des Mandanten Usenet.nl (99,96 EUR Jahresgebühr für die Nutzung von usenet.nl) und den zusätzlichen Inkassogebühren sowie Mahnkosten. Das Inkassobüro mediafinanz AG ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und somit berechtigt, Inkassoforderungen zu stellen.
Scan Zahlungsaufforderung

Laut der Schilderungen des Verbrauchers besteht jedoch kein Vertragsverhältnis mit Usenet.nl. Er habe sich weder bei usenet.nl angemeldet, noch habe er Zugang zum Nutzerbereich. Außerdem wurden ihm bisher keine Rechnungen bezüglich des Angebots bei Usenet zugesandt. Erst mit der Zahlungsaufforderung durch die mediafinanz Forderungsmanagement AG wurde er auf die Problematik aufmerksam.

Fraglich ist, wie ein Zahlungsverzug entstehen kann, wenn doch zuvor die Bankdaten selbst bei dem Testzugang eingegeben werden müssen? Ein nicht ausreichend gedecktes Konto oder ein Fehler in den Bankdaten wären eine Erklärung für die nicht erfolgte Abbuchung – sofern man sich auch bei usenet.nl angemeldet hat. Eine andere Erklärung wäre, dass sich der Verbraucher möglicherweise nie auf der Plattform für einen kostenlosen Testzugang registriert hat.

Haben Sie auch Erfahrungen mit Usenet.nl S.r.l. oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung von mediafinanz Forderungsmanagement erhalten? Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.

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Dienstag, 20. Oktober 2015

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH

Die Singlebörse Parwise wird von Frontline Digital GmbH betrieben. Auf Parwise.de wird - laut der Homepage – „Online Partnersuche mit Niveau“ angeboten. Nach einem Test-Abo für einen Euro folgt jedoch ein sechsmonatiges Abo, sofern man nicht fristgerecht kündigt. Wir warnen Verbraucher vor möglichen Stolpersteinen bei einer Kündigung. Als Mitglied beim Verbraucherdienst e.V. sind Sie nicht allein.

Parwise kündigen | Frontline Digital GmbH


Parwise – Kündigung nur auf dem Postweg?


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parwise.de schreibt Frontline Digital GmbH:
„Die Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an die Frontline Digital GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten. Die Anwendung des § 127 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen. Die Kündigung per Fax bzw. E-Mail ist daher aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfand diese Kündigungsmöglichkeit als fragwürdig, da eine Anmeldung bei Parwise schließlich auch über die Website möglich ist. Warum ist demzufolge keine Kündigung auf demselben Weg - sprich online - möglich? Die VBZ Hamburg legte Klage ein und gewann in erster Instanz vor dem Landgericht Berlin.

Schnupper-Abo bei Parwise – Kostenlose Registrierung, teures Abo


Eine kostenlose Registrierung klingt verlockend, doch sind die Funktionen auf parwise.de (oder auch auf parwise.at und parwise.ch) dementsprechend eingeschränkt. Erst durch ein Testabo mit einer Dauer von 14 Tagen sind sogenannte „Premium-Funktionen“ für den Parwise-Nutzer verfügbar. So ein Schnupper-Abo kostet zwar nur 1 EUR, doch muss auf eine rechtzeitige schriftliche Kündigung geachtet werden – sonst führt sie schnell zu einem Vertrag über ein halbes Jahr, für monatlich 89,90 EUR.

Bei der Registrierung ist das Preismodell leider nicht ersichtlich. Nach der Eingabe von einer E-Mail Adresse und der entsprechenden Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen wird man zu einem Fragebogen weitergeleitet, mit dessen Hilfe die Partnersuche erleichtert werden soll. Laut den AGB folgt die Preisbelehrung im Anschluss:

„Vor Abschluss eines solchen kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses wird der Kunde über den Inhalt der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsbedingungen informiert.“ Quelle: Parwise.de ABG 
Beitragsbild: AGB PARWISE
Parwise.de | AGB | Stand: 20.10.2015

Dem ist tatsächlich so. Nach dem Fragebogen gibt es ein „persönliches Willkommensgeschenk“ in Form des Schnupperabos mit der Dauer von 14 Tagen.

Haben Sie Erfahrungen mit Parwise? Gerne können Sie mit dem Verbraucherdienst e.V. Kontakt aufnehmen. Mitglied sein heißt – den Rest kannst Du Dir sparen.

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Montag, 19. Oktober 2015

Flirtcafe kündigen | Kosten der Dating Plattform

„Jetzt anmelden & sofort losflirten“ heißt es aktuell auf der Homepage der Dating Plattform „Flirtcafe“, welches von der gleichnamigen Flirtcafe Online GmbH betrieben wird. Bereits 2012 berichtete Verbraucherdienst e.V. - mittlerweile hat sich bei Flirtcafe einiges getan, denn dort darf nicht mehr mit „Jetzt kostenlos anmelden“ geworben werden.

Flirtcafe kündigen | Kosten der Dating Plattform

Landgericht Köln entscheidet, dass Flirtcafe nicht mit „Kostenlos Anmelden“ werben darf


Das Landgericht Köln entschied in einem Urteil vom 19.08.2014 (Az.:33 O 245/13), dass Flirtcafe nicht mit der Aussage „Jetzt kostenlos anmelden“ werben darf. Wer diesen Button anklickte, schloss zwar einen Vertrag ab, der aber nach der kostenlosen (!) Registrierung keinerlei Interaktionen mit anderen Nutzern dieser Plattform ermöglichte. Erst mit einem kostenpflichtigen Abonnement kann Kontakt zu anderen aufgenommen werden. Ohne Geld – kein Flirt.
Mit einem Testabonnement mit einer Dauer von 10 Tagen ist es erst möglich, die Möglichkeiten des Portals zu nutzen. Kosten für das Test-Abo: 1,99 EUR – zu zahlen bei Vertragsabschluss. Im Anschluss an das Testabonnement wechselt der Kunde automatisch in deutlich teureres Abo mit einer Dauer von sechs Monaten – für wöchentlich 19 EUR. Sollte der Kunde diesem Vertrag nicht widerrufen, kostet ein Monat Flirtcafe rund 76 EUR.

Das Landgericht Köln sah in diesem Kostenmodell einen Wettbewerbsverstoß. Wer mit einer
„kostenlosen“ Anmeldung wirbt, sollte dem Kunden auch die zu erwartenden Möglichkeiten einer Flirtbörse bieten. Dazu gehört natürlich auch das Anschreiben anderer User, sonst kann von Flirten keine Rede sein.

Kündigung bei Flirtcafe


Bei solchen hohen Kosten ist es nicht verwunderlich, wenn viele Kunden ihren Vertrag mit der Flirtcafe Online GmbH kündigen möchten. Zwar ist das „Kostenlos Anmelden“ verschwunden, wichtige Angaben wie Kosten und Widerrufmöglichkeiten sind weiterhin nur in den AGB und in den „BGB Infos“ zu finden.
Möchten Verbraucher ihren Vertrag bei Flirtcafe kündigen, so müssen folgende Vorgaben beachtet werden:

• 10-tägiges Probe-Abo: Kündigung ist spätestens drei Tage vor Ablauf kündbar
• 6 Monate Abo: Kündigung bis spätestens zwei Monate vor Ablauf kündbar

Darüber hinaus muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden. Das bedeutet, dass dies per Post geschehen muss, Kündigungen per E-Mail und Fax seien laut Flirtcafe Online GmbH „aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich“.

Haben Sie Erfahrungen mit einer Kündigung ihrer Flirtcafe Mitgliedschaft? Gerne können Sie mit dem Verbraucherdienst e.V. Kontakt aufnehmen. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.

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Donnerstag, 15. Oktober 2015

Garten Gethsemane Ltd. | Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich?

Haben Sie eine Mahnung von der Garten Gethsemane Ltd. erhalten? Welche Erfahrungen machten Sie mit der Kündigung Ihres „Gelenk-Forte“-Abos? Sollen ebenfalls einen hohen Geldbetrag für das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ bezahlen, obwohl Sie die Probepackung am Telefon ablehnten und ebenso deren Annahme verweigerten? Mitglied sein heißt - Ruhe bewahren zu können.

Garten Gethsemane Ltd.  Kündigung des „Gelenk-Forte“-Abos nicht möglich


„Gelenk Forte“ von der Gethsemane Ltd. am Telefon feilgeboten


Die Garten Gethsemane Ltd. aus Israel (Hillel St. 24 / Jerusalem) soll laut des Beitrags (09.09.2015) von der Verbraucherzentrale Niedersachsen per Cold Call Verbraucher das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ am Telefon feilbieten. Obwohl die Verbraucherin – nach Angaben des Beitrags von der Verbraucherzentrale Niedersachsen – die Zusendung einer angebotenen Probepackung ablehnte, bekam diese jedoch das Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ von der Garten Gethsemane Ltd. zugeschickt.

Forderung über 83,30 EUR von der Garten Gethsemane Ltd. aus Jerusalem


Die Verbraucherin verweigerte jedoch die Annahme der Warensendung.
„Trotzdem bekam sie mehrere Mahnungen und überwies in der Hoffnung, dass die Sache damit erledigt sei, den geforderten Betrag von 74,80 Euro plus 8,50 Euro Mahnkosten. Doch dann: Wieder ein Paket, das sie ebenfalls zurücksenden ließ. Und wieder eine Rechnung über 74,80 Euro.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vf-2-halbjahr-2015#1812486A). 
Die Garten Gethsemane Ltd. sah die Rücksendung des Nahrungsergänzungsmittel „Gelenk Forte“ nicht als eine Kündigung des angeblich am Telefon abgeschlossenen Abos an.

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


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Mittwoch, 14. Oktober 2015

Sky Online kündigen nicht möglich | Kein Widerrufsrecht?

Sky Online kündigen nicht möglich! Haben Sie auch diese Erfahrung mit Ihrem Sky-Online-Vertrag gemacht, dass eine Kündigung bezüglich der kostenpflichtigen Pay-TV-Box nicht möglich sein soll? Verwehrt Sky Online auch Ihr Widerrufsrecht bei einem abgeschlossenen Abonnement mit dem größten Anbieter Deutschlands für bezahltes Fernsehen? Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Sky Online kündigen geht nicht! | Kein Widerrufsrecht?

Kein Widerrufsrecht bei einer Kündigung des Sky Online-Abos?


Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagte nun (Stand 17. September 2015) den Online-Bezahlfernsehanbieter Sky mit seiner bekannten TV-Box:

„Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen. Doch Verbrauchern, die ein Abonnement gebucht haben, verwehrt Sky das Widerrufsrecht. Wir haben den größten deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen daher nun verklagt.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg https://web.archive.org/web/20170714015832/http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

Verlust des Widerrufsrechts wegen Bereitstellung digitaler Inhalte?


Weiter informiert die Verbraucherzentrale Hamburg: „Obwohl ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, lehnte Sky die Aufhebung des Vertrags ab. Als Begründung führte das Unternehmen an, dass es bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers digitale Inhalte bereitgestellt habe und das Widerrufsrecht daher erloschen sei. Zudem habe man in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung, der sogenannten Sky PIN, sein Widerrufsrecht verliere.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg  http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

Was bietet Sky Online an?


Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring (Medienallee 26) bietet mit dem Online-Dienst „Sky Online“ einen Streaming-Dienst an. Ähnlich wie der wie Netflix – dem Branchenprimus bei den sogenannten Streaming-Anbietern – können Abonnenten vielfältige Medieninhalte (unter anderem die Kinofilme „Fuck ju Göhte“ oder „Who am I“) sowie die UEFA Champion League, die Bundesliga oder die Formel 1 sofort über das Internet angeschaut werden.

„Monatsticket“ von Sky Online für 9,99 EUR bzw. 19,99 EUR


Ein Abo mit Sky Online kostet dem Verbraucher als „Starter Monatsticket“ 9,99 EUR oder als „Film Monatsticket“ 19,99 EUR. Dazu kann eine optionale „Sky Online TV Box“ für 69,99 EUR als eine einmalige Anschaffung erworben werden. Die Programmvielfalt von Sky Online kann über PC, Mac, iPad, iPhone & iPod touch, Android-Tablets und Smartphones, Chomecast, Apple TV, Samsung Smart TVs, Xbox One sowie über die „Sky Online TV Box“ auch über mobile Endgeräte angesehen werden.

Verbraucherdienst e.V. schließt sich der Kritik der Hamburger Verbraucherschützer an


In der oben genannten Mitteilung kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg gängige Praxis bezüglich des Widerrufsrechts bei den Angeboten von Sky Online. Dieser Kritik bezüglich einer Kündigung eines Abos schließt sich der Verbraucherdienst e.V. aus Essen an. Denn der Bezahlsender Sky hätte seine Leistung erst mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit – als bei einer Kündigung – erfüllt. Denn Sky Online sei laut den Hamburger Verbraucherschützern ein Streaming-Dienst, der eine unbegrenzte Anzahl von Medientiteln anbietet. Diese können ebenfalls so oft wie möglich vom Verbraucher angeschaut werden. Dort heißt es:

„Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen. Doch Sky Online ist ein Streaming-Dienst, mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien, Kinofilme oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stellt. Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


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H.P.W. International CV. | Matratzen-Kauf statt „Sommerschifffahrt 2015“

Möglicherweise nehmen Verbraucher anstatt einer ausgelobten „Sommerschifffahrt 2015“ an einer Verkaufsveranstaltung teil. Vorausgegangen ist immer eine Gewinnbenachrichtigung für eine sogenannte Kaffeefahrt von der H.P.W. International CV aus Börger, einer Gemeinde im Nordosten des Landkreises Emsland. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

H.P.W. International CV.  Matratzen-Kauf statt „Sommerschifffahrt 2015“

Matratzen-Kauf über 2.396 EUR anstatt „Sommerschifffahrt 2015“


Nach einem Bericht der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 11.09.2015 soll ein Verbraucher anstatt der „Sommerschifffahrt 2015“ an einer Verkaufsveranstaltung teilgenommen haben. Dort soll er zwei Matratzen im Wert von 2.396 EUR erworben haben. Er versandte seinen Widerruf fristgerecht an eine Firma in Zwolle, Niederlande - doch erhielt keine Antwort. Mit den Matratzen im Gepäck fuhr der Verbraucher direkt zu der benannten Adresse. Dort stellte er fest, "dass die Firma seit sechs Monaten keine Miete gezahlt und die Räumlichkeiten verlassen habe.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsichtfalle#1812493A).

Gewinnmitteilungen von der H.P.W. International CV. aus Börger


Bereits im Februar 2015 warnte auch das Landratsamts Fürstenfeldbruck (Bayern) vor den Gewinnmittelungen für eine Kaffefahrt. „Die Firma H.P.W. International CV., Postfach 1106, 26905 Börger hat im Landkreis Fürstenfeldbruck Einladungen zu einem „Eröffnungsempfang 2015 am 20.02.2015“, verteilt. In der Einladung wird mit einem Gewinn sowie einem kostenlosen Frühstück und Mittagessen geworben.“ (Quelle: Landratsamt Fürstenfeldbruck http://www.lra-ffb.de/akt/presse2015/press036.shtml).

H.P.W. International CV. auf der „Schwarzen Liste“ der Verbraucherzentrale Hamburg


Screenshot Verbraucherzentrale Hamburg | Übersicht der unseriösen Gewinnspiele |  16.09.2015
Screenshot Verbraucherzentrale Hamburg | Übersicht der unseriösen Gewinnspiele |  16.09.2015


Bereits seit Oktober 2013 ist die H.P.W. International CV. auf der „Schwarzen Liste“ von der Verbraucherzentrale Hamburg gelistet. Damals erschien der Kaffeefahrt-Anbieter für die Verbraucherschützer aus Hamburg unseriös, weil nur ein Postfach auf der Gewinnmitteilung angegeben sei. Ebenfalls würde möglicherweise eine Einladung von der Firma H.P.W. International CV. nur darauf abzielen auf einer Produktshow überteuerte Waren, die kein Verbraucher benötigt, zu verkaufen. Ebenfalls würden womöglich die ausgelobten angeblichen Gewinne nur als ein Lockmittel benutzt, um an der Verkaufsshow von der H.P.W. International CV. aus Börgen teilzunehmen.

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


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Bizzone d.o.o | Branchenbuch aus Bosnien-Herzegowina

Haben Sie einen Vertrag mit der Firma Biz-Zone d.o.o. aus Tuzla (Bosnien-Hezegowina) bezüglich eines kostenpflichtigen Branchenbucheintrags abgeschlossen? Sollen Sie ebenfalls 299 EUR netto (Laufzeit ein Jahr inklusive automatischer Verlängerung) für einen eventuell nutzlosen Eintrag in das Branchenbuch bizzone.de bzw. allesfinder.net zahlen? Per Cold Call und nachfolgender Bandaufzeichnung soll die bosnische Firma ihren Branchenbucheintrag vermarkten, die auch von Berlin (Teltower Damm 283) aus als BizZone GmbH operiert. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Bizzone d.o.o  Branchenbuch aus Bosnien-Herzegowina

Bizzone.de - Idealer Online-Dienst für kleine und mittelständische Unternehmen?


„BizZone ist im Web und auf allen gängigen Smartphones verfügbar.“, wirbt die Biz-Zone d.o.o. aus dem bosnischen Tuzla (Vakufska 91) für das gleichnamige Branchenbuch. Bizzone.de sei „der ideale Online-Dienst für kleine und mittelständische Unternehmen, die schnell und einfach im Online-Marketing durchstarten wollen. Egal ob Handwerker, Restaurants, Ärzte, Versicherungen oder Einzelhandel.“, heißt es auf deren Webseite. Das Branchenbuch sei auch „im Web und auf allen gängigen Smartphones verfügbar“ und pflege ebenfalls die Facebook-, Twitter- und Google+-Präsenz des Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder Unternehmers auf der Plattform bizzone.de. Verbraucherdienst e.V. bezweifelt jedoch den Nutzen des kostenpflichtigen Branchenbuchs Bizzone.de. Eine suchmaschinenfreundliche Reichweite der eigenen Firma kann eigenhändig und kostenlos bei Google erstellt werden – mit Hilfe eines Eintrags bei „Google My Business“. Auch ist es möglich, kostenfrei eine wirksame Facebook- oder Twitterseite zu erstellen, die dem Gewerbetreibenden höchstens etwas Zeit statt Geld kostet.

Abschluss eines Fernabsatzvertrags mittels Cold Call und Bandaufzeichung?


Mittels eines doppelten Anrufs und einer teilweise stattfindenden Bandaufzeichnung soll der Vertrag mit den Gewerbetreibenden zustande gekommen sein. So wird berichtet von Angerufenen das ein derartiger Spam-Anruf von der Bizzone d.o.o wie folgt ablaufen sein soll: der Anrufer aus Berlin soll in dem Telefonat behaupten, dass ein Branchenbucheintrag in den Portalen bizzone.de oder allesfinder.net für die Firma des Gewerbetreibenden existiert – und zwar kostenlos. Der Vertrag mit der Bizzone d.o.o sei angeblich jedoch von dem Gewerbetreibenden nicht rechtzeitig gekündigt worden. Aus diesem Grund müsse der Gewerbetreibende einen Geldbetrag über 299 EUR netto - mit einer Laufzeit von einem Jahr - bezahlen und dazu die persönlichen Daten abgleichen. Bei einer Nichtzahlung drohe die Bizzone d.o.o mit einem „Verfahren“, welches noch teurer für den Selbstständigen werden könnte.
Nach kurzer Zeit soll der Telefonverkäufer von der Bizzone d.o.o erneut anrufen und die Geschäftsdaten des Gewerbetreibenden abfragen. Bei diesem Gespräch soll eine Bandaufzeichnung stattfinden, bei der die abgefragten Daten möglicherweise nur noch mit einem simplen „Ja“ bestätigt werden müssen. Ob diese Angaben von den Betroffenen richtig sind kann von Verbraucherdient e.V nicht beurteilt werden.

299 EUR netto sollen an die Hypo Alpe-Adria-Bank D.D aus Kroatien überwiesen werden


In der Hektik des täglichen Geschäftsalltags werden häufig Spam-Anrufe mit anschließender Bandaufzeichnung von den Gewerbetreibenden nicht genug ernst genommen. Dadurch wurde jedoch oft aus Versehen ein rechtswidriger Vertrag bezüglich eines Branchenbucheintrags in das Portal bizzone.de oder allesfinder.net am Telefon abgeschlossen. Kurze Zeit später kommt möglicherweise eine Rechnung von der Berliner Firma „BIZZONE – your business everywhere“. Auf dem Schreiben wird ein Finanzamt in Tuzla (Bosnien-Herzegowina) angegeben. Der geforderte Geldbetrag über 299 EUR netto soll an die kroatische Hypo Alpe-Adria-Bank D.D. aus Zagreb (BIC: HAABHR22XXX) überwiesen werden. Der Vertrag mit der Bizzone d.o.o soll sich um ein weiteres Jahr verlängern, sofern dieser nicht nach den AGB der bosnischen Firma gekündigt wird.

Scan: Biz-Zone D.O.O. - Auftrag / Feb 2019
Biz-Zone D.O.O. - Auftrag / Feb 2019

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Dienstag, 13. Oktober 2015

Appsichern | Erfahrungen mit Kurzzeitversicherungen per App

Welche Erfahrungen machten Sie mit den Start-Up-Unternehmen „Appsichern“? Diese App bietet Kurzzeitversucherungen an, die einen spontanen Versicherungsschutz benötigen. Ebenfalls kann der Versicherte die Laufzeit seines Vertrags selber bestimmen. Sind die Last-Versicherungen eine Kostenfalle? Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen Stand zu sein.

Appsichern | Erfahrungen mit Kurzzeitversicherungen per App


Welche Erfahrungen machten Sie mit den Kurzzeitversicherungen von der App „Appsichern“?


Versicherungen gibt es in Deutschland in Hülle und Fülle. Egal, ob Sie ihr Automobil oder Ihre Zähne versichern möchten, eine Versicherung wird immer angeboten. Inzwischen bietet die App „Appsichern“ vom Start-Up- Unternehmen SituatiVe GmbH aus Düsseldorf (Margaratenstr. 4) für Kurzentschlossene sogenannte Last-Minute-Versucherungen mit einer Laufzeit von 24 Stunden an. Doch die dort angebotenen Kurzzeitversicherungen, dir die App „Appsichern“ anbietet, sind nicht billig. Gerade der Schutz mit einer Kurzzeitversicherung hat seinen Preis.

Lohnt sich überhaupt ein 24-stündiger Versicherungsschutz?


Die Dienstleistungen von der Webseite https://www.appsichern.de/, die von der SituatiVe GmbH stammen sollte kritisch betrachtet werden. Verglichen mit den sonst üblichen Preisen bei einer Versicherung muss ein Verbraucher bei einer sogenannten Kurzzeitversicherung „gesalzene Preise“ zahlen. Ob sich der oft nur 24 Stunden lange Versicherungsschutz bei der Kurzzeitversicherung „Appsichern“ lohnt, ist allerdings zu bezweifeln.

„DrittfahrerSchutz“ für einen Tag bei der App „Appsichern“ für 6,99 EUR


Bei einer Laufzeit von 24 Stunden kostet der „DrittfahrerSchutz“ bei „Appsichern“ 6,99 EUR. Für einen „Stadium-Schutz“ über einen Tag muss der Versicherte ab 1,59 EUR zahlen. Für den 24-stündigen Mietwagenschutz werden 4,99 EUR von „Appsichern“ verlangt. Die Versicherung „RaceCover“, die Unfälle im Rennsport absichert, kostet für einen Tag 2,99 EUR.

„Appsichern“ spielt mit den Ängsten der Menschen laut Verbraucherzentrale


Obwohl die Preise für eine Kurzzeitversicherung von der App „Appsichern“ im ersten Augenblick sehr gering erscheinen, sollte jedoch dabei bedacht werden, dass es sich herum nur um einen 24-stündigen Versicherungsschutz handelt. Laut dem Geschäftsführer würden die Kunden von Appsichern  [Zitat] "würden allein und autark entscheiden, welchen Versicherungsschutz sie aktuell brauchen. Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg nennt dies jedoch ein Angebot, das mit den Ängsten der Menschen spielt.“ [Zitatende] (Quelle: Neue Osnarücker Zeitung http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/608142/verbraucherzentrale-kritisiert-kurzzeitversicherungen).


Verbraucherschützer raten zu konventionellen Langzeitangeboten


Für einen kurzfristigen Versicherungsschutz von einem Tag sind die Dienstleistungen von „Appsichern“ vielleicht noch zu empfehlen. Wird jedoch ein längerer Versicherungsschutz benötigt, rät Verbraucherdienst e.V. zu den konventionellen Langzeitangeboten, die nach wie vor neben den Kurzzeitversicherungen angeboten werden. Denn mit den üblichen Langzeitverträgen können Verbraucher nicht so leicht in eine Kostenfalle tappen.

Test über Kurzzeitversicherungen auf der n-tv-Mediathek


Einen Test zu den Kurzzeitversicherungen (wie zum Beispiel die App „Appsichern“) bietet unter anderem ein Video auf der n-tv-Mediathek (Quelle: n-tv http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Kurzzeitversicherungen-per-App-im-Test-article11599921.html).

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Canada Gold Trust GmbH insolvent

Mit dem Claim “Gold, das Rendite bringt” wirbt die Canada Gold Trust GmbH heute noch (Stand 13.10.2015) um zukünftige Anleger. Inzwischen ist das Unternehmen aus Konstanz (Obere Laube 48) insolvent. Bereits am 27. Juli 2015 wurde das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Konstanz (Az.: 42 IN 152/15) eröffnet. Nun kann bei zahlreichen Anlegern das Risiko eines finanziellen Totalverlusts drohen. Welche Erfahrungen machten Sie bereits deren Fonds? Gehören Sie sogar zu den Geschädigten? Berichten Sie uns Ihre Meinung über dieses Unternehmen, das für zahlreiche Anleger offenbar ein hohes Risiko barg. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Canada Gold Trust GmbH insolvent


Update | 19.05.2016: Mahnbescheid - Anleger von Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG sollen zahlen



Die Anleger der Canada Gold Trust (Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG) erhalten derzeit höchst unerfreuliche Post in Form eines Mahnbescheids. Zuvor forderte Canada Gold Trust bereits ihre Anleger dazu auf, 30 Prozent der Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nun wird der gerichtliche Weg eingeschlagen, um die Ansprüche durchzusetzen. Somit erhielten erste Anleger ihre schriftlichen Mahnbescheide des Amtsgerichts Stuttgart. Im Mahnbescheid werden Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvertrag in Höhe von  insgesamt 1.510,44 EUR geltend gemacht.

Laut des Emissionsprospekt der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG sind die Anleger nur Treugeber und haften nur mit dem Einlage-Kapital in voller Höhe. Eine Nachschusspflicht wird in den Emissionsprospekt der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG auf Seite 105 unter Punkt 12 ("Verträge") ausgeschlossen. Dort heißt es: "...Die Anleger übernehmen keinen über ihre Verpflichtungen zur Leistung des in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. Agio hinausgehende Zahlungen oder Nachschussverpflichtungen. Vorstehendes gilt auch für den Fall der Liquidation..."

Die jährlichen Auszahlungen von der Treuhänderin XOLARIS Service GmbH, soweit diese tatsächlich an die Anleger geflossen sind, sollen Renditeerlöse aus dem wirtschaftlichen Erfolgsergebnissen der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG sein. Das wird auch Seite 145 des Emissionsprospekts der Canada Gold Trust II unter Punkt 14 Abwicklungshinweise ausgewiesen.

Dort heißt es: "Auszahlungen erfolgen planmäßig quartalsweise in der Gesamthöhe von 14% p.a. des von einem Anleger gezeichneten Betrages für das vorausgegangene Geschäftsjahr unter der Voraussetzung, dass das Nachrangdarlehen durch die Beaver Pass Gold Mines Inc. bedient wird.

Die Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG soll laut des Emissionsprospektes mit der Beaver Pass Gold Mines Inc. einen Nachrangdarlehensvertrag geschlossen haben. Der Darlehensnehmer hat sich in dem verpflichtet, eine Verzinsung von 28% jährlich zu zahlen.

Es könnte möglich sein, dass auch die Anleger der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG in Zukunft ebenfalls Mahnbescheide aufgrund von Rückforderungen aus dem Gesellschaftsvertrag erhalten. Diese Mahnbescheide sollten grundsätzlich nicht ignoriert werden.



Insolvente Canada Gold Trust GmbH initiierte den “Canada Gold Trust Fonds“


Das Unternehmen aus Konstanz, das „hochwertige Investmentmöglichkeiten mit Stand-alone-Charakter“ (siehe Homepage) biete, ist die Initiatorin des „Canada Gold Trust Fonds“ (GCT). Obwohl die „Canada Gold Trust Fonds“ I, II, III und IV nicht unmittelbar von der Insolvenz der Canada Gold Trust GmbH betroffen sind, befinden sich diese womöglich auch in finanziellen Schwierigkeiten. Es sollten bis zu 30% der erhaltenen Auszahlungen an den Gold Trust Fonds I bis IV zurückgezahlt werden. Dies soll der neue Geschäftführer in einem Schreiben vom 1.April 2015 gefordert haben.

Henning Gold Mines Inc. aus Kanada förderte zuwenig für die 3.500 Anleger


Der „Canada Gold Trust Fonds“ beteiligte sich an der Henning Gold Mines Inc., die in Vancouver (Kanada) Goldminen betreibt. Die Anleger profitierten nur zum Anfang von dem investierten Geld in die kanadische Goldmine. Denn inzwischen hinkt die Fördermenge des begehrten Edelmetalls den Erwartungen der Anleger hinterher. Denn anstatt den angepeilten 30.000 oz (Unzen) Gold forderte das kanadische Mining-Unternehmen nur 1.000 oz (Unzen). Sogar das bekannte Magazin Galileo (siehe wiwo-Bericht vom 30. Juli 2014) warb mit einem TV-Bericht für den „Canada Gold Trust Fonds“ (CGT) und der Henning Gold Mines Inc., die dem Anleger sage und schreibe 14 Prozent Rendite versprach. Insgesamt sollen circa 3.500 Anleger (mindestens 10.000 EUR pro Anteil) angelegt haben.

Droht ein Totalverlust für die knapp 3.500 Anleger?


Es soll das Geld der Anleger nur zu einem kleinen Teil bei der kanadischen Firma Henning Gold Mines Inc. angekommen sein. Die Fonds, die von der Konstanzer Firma initiiert wurden, sind somit möglicherweise auch in eine finanzielle Schieflage geraten. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Totalverlust der investierten Geldanlage für die knapp 3.500 Anleger die unangenehme Folge sein.

Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden


Weitere Informationen zum Thema Canada Gold Trust II erhalten Sie auf unserer Homepage. Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Montag, 12. Oktober 2015

Aldi Talk Paket 300 | Verbraucherschützer warnen

Das beliebte „Aldi Talk Paket 300“ Prepaid-Tarif ist für monatlich 300 Freiminuten, 300 Frei-SMS sowie für monatlich 300 Megabyte High-Speed-Internet ausgelegt. Aldi-Kunden können den Tarif „Aldi Talk Paket 300“ für nur 7,99 EUR pro Monat buchen. Nur ärgerlich wird es, wenn der Handy-User bei Zahlungsverzug automatisch in einen kostspieligeren Telefon-Tarif ohne Freiminuten- bzw. –SMS wechselt - für circa 100 EUR. Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.

Aldi Talk Paket 300  Verbraucherschützer warnen


Ärgerlich! Aldi Talk Paket für mehr als 100 EUR anstatt 7,99 EUR!


Es ist für Kunden ärgerlich wenn der Betreiber für einen LTE-Prepaid-Tarif circa 100 EUR von dem Handynutzer verlangt. Da Aldi Talk ein Prepaid-System ist, wird der Betrag für das "Paket 300" wird am Monatsanfang vom vorhandenen Guthaben abgezogen. Wenn jedoch nicht genügend Guthaben vorhanden ist, storniert Aldi Talk die Paket-Buchung. In so einem Fall wechselt der Kund automatisch in den deutlich teureren Standard-Tarif - ohne Freiminuten und ohne Frei-SMS.
(Quelle: http://www.derwesten.de/wirtschaft/verbraucher/verbraucherschuetzer-warnen-vor-abzocke-bei-aldi-talk-id11069833.html)

Beendigung des „Aldi Talk Paket 300“


Das „Aldi Talk Paket 300“ wird beendet, wenn das geforderte Prepaid-Guthaben von 7,99 EUR nicht mehr automatisch abgebucht werden kann. Die Betreiberfirma rechnet daraufhin den weitaus kostspieligeren Tarif von Aldi Talk ab:

Der unfreiwillige Tarifwechsel kann stattfinden, wenn der Nutzer für die automatische Aufladung der Prepaid-Karte online die Aufladeoption "unter fünf Euro" eingestellt hat. Befindet sich das Prepaid-Guthaben zwischen 5 und 7,98 Euro, kann der Preis für das Paket nicht abgebucht werden. Auch erfolgt keine automatische Aufladung, da das Guthaben nicht unter 5 Euro gesunken ist; das bedeutet, dass die Flatrate nicht mehr gebucht werden kann. In so einem Fall beendet Aldi nach Ablauf des Monats die 300-Flatrate für Telefon, mobiles Internet sowie SMS. Stattdessen wird zu den Konditionen des rund zehnmal teureren Basistarifs abgerechnet. Nutzer, die ihre Flatrate dennoch voll ausnutzen, zahlen dann statt 7,99 EUR bis zu 100 EUR. Gerade bei mobilen Internetverbindungen können YouTube-Video ein teures Vergnügen werden.
(Quelle: http://www.golem.de/news/kostenfalle-aldi-talk-paket-300-bucht-weit-ueber-100-euro-ab-1509-116169.html

Aldi Talk warnt Kunden per SMS


Aldi Talk weist laut Medienberichten in den Geschäftsbedingungen und bei der Guthaben-Kontrolle auf den Tarifwechsel hin. Zusätzlich verschickt das Unternehmen kurz vor Auslaufen des Tarifs dementsprechende Warnungen per SMS. Leider fallen immer wieder Kunden darauf rein, weil sie diese Warnungen aus diversen Gründen nicht beachten oder gar ernstnehmen. (Quelle:  http://www.derwesten.de/wirtschaft/verbraucher/verbraucherschuetzer-warnen-vor-abzocke-bei-aldi-talk-id11069833.html)

Sparsame Kunden buchen das „Aldi Talk Paket 300“


Gerade Telefon-Kunden mit einem geringen Einkommen wählen den günstigen Prepaid-Tarif „Aldi Talk Paket 300“ um nicht in eine Kostenfalle zu geraten. Leider kann gerade der sparsame Handy-User unwissentlich in eine Kostenfalle tappen. Für circa 100 EUR im Monat kann jeodch ein Premium-Smartphone und / oder –Tablet von Apple, Samsung und Co. mit einer großen Flatrate ohne Probleme per Handyvertrag finanziert werden!

Was Verbraucherschützer Aldi-Talk-Kunden raten


Die Verbraucherschützer raten, eine Häufung solcher Nachrichten als Alarmsignal zu werten - und sich umgehend zu informieren, in welchem Tarif man gerade unterwegs ist. Dabei helfe einem entweder die Aldi-Talk-App weiter oder die Servicehotline des Anbieters. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.

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Strafverfolgungsstelle Hamburg | Verbraucherdienst e.V. informiert

Aktuell warnt Verbraucherdienst e.V. vor unseriösen Anrufen von einer sogenannten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“. Denn die Staatsanwaltschaft ruft niemals persönlich bei einem Verbraucher an und schlägt dem Angerufenem eine außergerichtliche Einigung am Telefon an. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Strafverfolgungsstelle Hamburg | Verbraucherdienst e.V. informiert


Warnung vor der „Strafverfolgungsstelle Hamburg“


In einem Artikel der Tageszeitung Rheinischen Post vom 7.August 2015 warnt inzwischen auch die Polizei vor der Betrugsmasche bezüglich der fingierten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“. Als ein Leser der Rheinischen Post „den Hörer abnahm, bekam er eine Bandansage zu hören: "Wenn Sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind, drücken Sie bitte die Taste. . ." Seine umgehende Reaktion: "Ich habe aufgelegt." Eine Justizbehörde würde bestimmt nicht anrufen - "und schon gar nicht auf diesem Weg".“.

Geben Sie niemals Ihre Bankdaten am Telefon preis!


Das Ziel der fingierten „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ ist nämlich an die persönlichen Daten des Angerufen (zum Beispiel die Bankdaten zu gelangen. Im schlimmsten Fall könnte sogar Ihr Bankkonto von den unbekannten Anrufern leergeräumt werden. Verbraucherdienst e.V. rät deshalb bei einem Anruf von der „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ oder von einer anderen dubiosem „Justizbehörde“ keinesfalls die persönlichen Kontodaten herauszugeben. Diese Warnung gilt übrigens auch für die Angabe des Alters oder die genaue Adresse des Angerufenen.

Seriöse Unternehmen und Behörden rufen niemals bei Ihnen an

Apropos – ein seriöses Unternehmen oder eine auch eine Justizbehörde arbeitet nicht mit einer Bandansage am Telefon. Deshalb sollten Sie sofort Ihren Hörer auflegen, sollte die „Strafverfolgungsstelle Hamburg“ bei Ihnen zu Hause anrufen. Gerne informiert Sie
Verbraucherdienst e.V. am Telefon oder per E-Mail. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.

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Freitag, 9. Oktober 2015

Thermomix Vorwerk | Vorkassebetrug in Fake-Shops?

Den Staubsauger „Kobold“ von Vorwerk kennt bestimmt jede Hausfrau. Kennen Sie auch das Küchengerät Thermomix, das bereits seit 1961 produziert wird? Das aktuelle Model TM 5 ist ein Multifunktionsgerät von der Wuppertaler Unternehmensgruppe „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ vom Mühlenweg 17-37. Die Allround-Küchenmaschine Thermomix kann die fleißige Hausfrau nicht offiziell in diversen Online-Shops und im stationären Einzelhandel als Neugerät kaufen. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.

Thermomix Vorwerk  Vorkassebetrug in Fake-Shops


Vorkassebetrug mit den Thermomix von Vorwerk in inoffiziellen Fake-Shops


Dennoch versuchen vermutlich immer wieder sogenannte Vorkassebetrüger in diversen Fake-Shops im Internet an das sauer verdiente Geld der Hausfrau bzw. der Verbraucherin zu erlangen. Geldbeträge über mehrere Hundert EUR für einen originalen Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal-Barmen oder ein kostengünstigeres Plagiat sind dann allerdings keine Seltenheit. Aber dann im schlimmsten Fall ihr Geld im „Nirvana“ verschwinden. Denn überwiesenes Geld, das per Vorkasse an Unbekannte aus dem „Netz“ überwiesen wurde, sieht die Verbraucherin in der Regel nie mehr wieder!

Küchengerät Thermomix von Vorwerk aus Wuppertal nur im Direktvertrieb offiziell erhältlich


Der offizielle Vertrieb der multifunktionellen Vorwerk-Küchenmaschine Thermomix funktioniert ähnlich wie das Tupperware-Konzept über den Direktvertrieb. Ein Kauf eines Neugeräts über den stationären Einzelhandel oder in inoffiziellen Online-Shops ist nicht möglich:

„Dies geschieht einerseits über sogenannte „Repräsentantinnen“, die den potenziellen Kunden besuchen und das Gerät vorführen. Andererseits erfolgt der Direktvertrieb der Geräte seit einigen Jahren auch über eigene Läden. Bis zum Juni 2013 wurden nach Angaben des Herstellers vier Millionen Geräte verkauft. Der Umsatz belief sich 2013 auf 204 Millionen Euro. In Deutschland gibt es rund 7000 Vertreterinnen für Thermomix sowie 70 regionale Studios, in denen Kochkurse angeboten werden. Weltweit wird die Küchenmaschine in über 60 Ländern vertrieben. Ein besonderes Merkmal, das auch mit dem Direktvertriebsprinzip verbunden ist, sind die speziell für das Gerät geschriebene Rezepte und Kochkurse, die der Hersteller anbietet. Die Rezepte werden als Kochbücher, Rezepthefte oder als Mobile App vermarktet.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix).

Kosten von 1.109 EUR und etwa acht Wochen Wartezeit bei einer Bestellung über Vorwerk


Der stolze Neubesitzer eines offiziell erworbenen Thermomix von dem Wuppertaler Unternehmen Vorwerk muss 1.109 EUR für die Küchenmaschine mit den „üblichen Funktionen wie Rühren, Mixen, Kneten und Zerkleinern, aber auch weitere Funktionen wie Wiegen, Erwärmen, Kochen und Dünsten“ bezahlen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Thermomix). Eine Wartezeit von etwa acht Wochen inbegriffen. Vorwerk begründet das lange Warten mit der großen Nachfrage, die weit über den Erwartungen des Unternehmens hinausgehen. (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/internet-abzocke-verbraucherschuetzer-warnen-vor-thermomix-schwindel-1.2670568).

Inoffizielle Angebote für den Thermomix von Vorwerk in Internet


Im Internet gibt es jedoch auch unzählige inoffizielle Angebote von Thermomix-Geräten, die dann für die Hausfrau bedeutend preiswerter sind. Ein Thermomix von Vorwerk kostet im Internet zwar nur noch etwa 699 EUR, was ebenfalls noch recht kostspielig ist. Verglichen mit dem Originalpreis von 1109 EUR ist dieser Preis ein Schnäppchen. Die knapp 700 EUR für den Thermomix sollen manchmal anschließend in diversen Online-Shops mittels Vorkasse beglichen werden. Das bezahlte Haushaltsgerät soll anschließend binnen zwei Tagen anstatt acht Wochen von dem inoffiziellen Anbieter geliefert werden. Dabei handelt es höchstwahrscheinlich nicht um Neugeräte sondern um funktionierende Gebrauchtware. Denn einen neuen Thermomix gibt es nur offiziell von Vorwerk aus Wuppertal im Direktvertrieb, wie schon oben erwähnt wurde.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnte bereits vor unseriösen Vorkassebetrügern


Doch bei einigen Fake-Shops im Internet gibt höchstwahrscheinlich es einen Haken. Das im Voraus bezahlte Haushaltsgerät wird womöglich nicht geliefert und der ziemlich hohe Geldbetrag von fast 700 EUR ist dann „futsch“. Deshalb warnte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor sogenannten Vorkassebetrügern, die den Thermomix von Vorwerk inoffiziell in diversen Online-Shops anbieten sollen:

Umfangreiche Berichterstattung in den deutschen Medien


In der Zwischenzeit berichteten unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, die Rheinische Post, die Kölnische Rundschau, die Neue Osnabrücker Zeitung sowie das Nachrichtenmagazin Focus Online und die Online-Plattform netzwelt.de über die angeblichen Vorkassebetrugs-Maschen beim inoffizellen Kauf eines Thermomix-Geräts. Verbraucherdienst e.V. warnt ebenfalls vor dem sogenannten Vorkassebetrug im Internet bei unseriösen und inoffiziellen Händlern bezüglich der Allround-Küchenmaschine aus Wuppertal.


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Haben Sie auch Probleme bezüglich eines Kaufs des Küchengeräts Thermomix TM 5, welches nicht offiziell bei der „Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG“ erworben wurde? Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder über unser Verbrauchertelefon bestehen. Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

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Freitag, 2. Oktober 2015

Habibi.de | Erfahrungen mit der Firma aus Chemnitz?

Kennen Sie die Online-Plattform Habibi.de? Welche Erfahrungen haben Sie mit der Firma aus Chemnitz gemacht? Handelt es sich bei dem Angebot der Habibi Media GmbH i.G. um eine mögliche Abofalle? Mitglied sein heißt - frühzeitig mögliche Abofallen erkennen!

Habibi.de  Erfahrungen mit der Firma aus Chemnitz

Update 05.10.2015: Habibi Media GmbH änderte die AGB


Shopping-Portal Habibi.de ist eine Webseite mit Schnäppchen


Hinter dem arabischen Namen „Habibi“ (übersetzt: „Mein Geliebter“) verbirgt sich die Habibi Media GmbH i.G. (HRB 29199) aus dem sächsischen Chemnitz (Neefestraße 88) mit der gleichnamigen Online-Plattform habibi.de. Diese wird von dem Geschäftsführer David Jähn geleitet. Habibi.de sollen bereits 77.185 Mitglieder (Stand 29.09.2015) benutzen. Laut des Anbieters aus Sachsen soll es sich bei diesem Online-Portal um einen neu entwickelten Shopping-Club für Privat- und Geschäftskunden handeln:

„Habibi.de bietet Ihnen einen einmaligen und gänzlich neu entwickelten Shopping-Club sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. (…) Wir von Habibi freuen uns, Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Privatkunden bei der individuellen Suche nach Lieferanten sowie bei der maßgetreuen Auswahl einzelner Angebote unterstützen zu dürfen.“ (Quelle: http://habibi.de/index.php?request=about)

So soll zum Beispiel ein Apple iPad nur sage und schreibe 99 EUR, eine PlayStation 4 für unglaubliche 199 EUR, ein Schachtel „Marlboro Light“ für nur 1,76 EUR sowie ein Notebook-Schnäppchen nur 29,95 EUR kosten. Wer möchte da nicht zuschlagen?

Screenshot: Habibi.de Angebote
Screenshot: Habibi.de Angebote | Stand 29.09.2015


Habibi.de - Premium-Paket für volle Nutzung erforderlich


Doch wie kann der zukünftige „Internet-Schnäppchenjäger“ ein preisgünstiges Produkt auf der Plattform habibi.de erwerben? Ganz einfach mit einer Anmeldung auf dem Anmeldeformular der Firma. Den Vornamen, den Nachnamen, die dazugehörige E-Mail-Adresse, ein dazugehöriges Passwort von mindestens vier Zeichen sowie das Geburtstagsdatum des Internet-Users muss der „Schnäppchenjäger“ bei der Chemnitzer Firma im Internet hinterlegen. Mit einem Häkchen müssen anschließend nur noch die AGB der Habibi GmbH akzeptiert werden. Mit einem kurzen Klick auf dem Button „Kostenlos registrieren“ ist der Verbraucher anschließend bei dem neu entwickelten „Shopping-Club“ aus der sächsischen Stadt Chemnitz angemeldet. Nur mit einem „Premium Paket“ kann der Verbraucher die Online-Plattform www.habibi.de mit seinen vielen Produktschnäppchen nutzen.

Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren für 792 EUR! Wo bleibt das Schnäppchen?


Der „Schnäppchenjäger“ hätte sich nämlich vorher die AGB von der Habibi Media GmbH aus Chemnitz durchlesen sollen. Dann hätte dieser den „Kostenlos registrieren“- Button bestimmt niemals angeklickt und wäre womöglich in keine kostspielige Abofalle von der Habibi GmbH getappt. So heißt unter § 3.2 AGB „Preise, Zahlung, Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit, Kündigung“:

„Die bei Anmeldung jeweils gültigen Preise (Servicegebühren) für die kostenpflichtigen Leistungen der Habibi Media GmbH sind den Anmeldeseiten zu entnehmen. Der Preis (Servicegebühr) für den zweiwöchigen "Test" des kostenpflichtigen Premium-Service beträgt € 1 inkl. MwSt., zahlbar Abschluss des Vertrages. Der Preis für das anschließende, auch direkt buchbare, Zwei-Jahres-Abonnement, beträgt quartalsweise € 99 inkl. MwSt., zahlbar jeweils quartalsweise im Voraus (Gesamtendpreis für die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren: € 792).“ Quelle: http://habibi.de/index.php?request=agb, Stand: 02.10.2015

Automatische Verlängerung um weitere zwei Jahre und 792 EUR!


Eine Mitgliedschaft von zwei Jahren kostet bei dem Schnäppchen-Portal www.habibi.de somit stolze 792 EUR. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, sofern diese von dem Verbraucher nicht gekündigt wird, siehe § 3.6 AGB:

„Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt.“ Quelle: http://habibi.de/index.php?request=agb, Stand: 02.10.2015

Update 05.10.2015: Habibi Media GmbH änderte die AGB


Die Habibi Media GmbH zeigt auf ihrem Portal neue AGBs, die ab dem 05.10.2015 gelten sollen. Dort ist nicht mehr die Rede von einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu einem Betrag von 792 EUR. Vielmehr werden gar keine Kosten aufgezeigt - diese werden möglicherweise während des Vorgangs einer Registrierung auf habibi.de dargestellt. 

Freie Presse kennt die Geschäftsgebaren des Geschäftsführers David Jähn


Der Geschäftsführer der Habibi Media GmbH i. G. ist wie schon oben erwähnt ein gewisser David Jähn. Laut eines Artikels der Freien Presse aus Chemnitz soll dieser kein Unbekannter mehr sein. Mit dem Titel „Staatsanwalt klagt Chemnitzer Online-Umsatzmillionäre an“ wurde bereits am 08.01.2015 über die Geschäftsgebaren des David Jähn berichtet:

„Monatlich 4,5 Millionen Klicks, 70.000 Mitglieder: David Jähn hat im Internet mit Handelsplattformen wie Melango.de Millionen Euro eingenommen. Doch jetzt werfen ihm die Ermittler Betrug vor.“ Quelle zur Freien Presse: http://www.freiepresse.de/WIRTSCHAFT/WIRTSCHAFT-REGIONAL/Staatsanwalt-klagt-Chemnitzer-Online-Umsatzmillionaere-an-artikel9080752.php

Weiter berichtet die Tageszeitung aus Chemnitz:


„Jähn steuert aus dem zehnten Stock des Solaris-Turms in Chemnitz ein Netz aus Dutzenden Internetpräsenzen, in dem sich Schnäppchenjäger schon seit 2007 verstricken. Wer Seiten wie lagerverkauf-billig.de, restpostenabverkauf24.de oder www.mein-outletsverkauf.de anklickt, landet automatisch auf dessen B2B-Beschaffungsplattform.de. Zehn Millionen Euro Umsatz hatte Jähn nach eigenen Angaben für 2014 angepeilt. Das Schild mit dem Firmennamen wechselte allerdings häufig. In zwei Jahren wurde aus Melango.de erst JP Handelssysteme, dann B2B Technologies Chemnitz.“ Quelle zur Freien Presse: http://www.freiepresse.de/WIRTSCHAFT/WIRTSCHAFT-REGIONAL/Staatsanwalt-klagt-Chemnitzer-Online-Umsatzmillionaere-an-artikel9080752.php

Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über B2B Web Consulting GmbH. Mitglied sein - heißt unseriösem Geschäftsgebaren Einhalt zu bieten!

http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/06/abofalle-b2b-web-consulting-gmbh.html
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/04/profi-kochrezepte.html


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Persönlich erreichen Sie uns in unseren Räumlichkeiten von Montags bis Freitags 8 – 17 Uhr oder per Telefon 0201 176 790.

Gerne können Sie uns auch unter der folgenden Email-Adresse: kontakt@verbraucherdienst.com kontaktieren.

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