Dienstag, 26. Juni 2012

Gegen Abzocke u. Betrug - Blog Beluga59 ist enttäuscht

Wer den Blog für Verbraucherschutz aus der Schweiz in den letzten Wochen verfolgte wird festgestellt haben, dass man dort die Entwicklung hinsichtlich einiger Verfahren gegen Michael Burat beobachtete und darüber berichtete.

Im Wesentlichen ging es um die Webseite outlets.de und den Vorwurf die Seite so gestaltet zu haben, das eine Kostenpflicht für User nicht oder zumindest nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Michael Burat passte die Webseite bezüglich Kostenhinweise an, nachfolgende Verfahren wurden von ihm gewonnen. In der Folge wurden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt aus denen die Empfänger dann erfuhren, dass sie bspw. ein Abo eingegangen sind.

Der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 startete Anfang Mai für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat im Zusammenhang mit outlets.de einen Zeugenaufruf. Blog Beluga informierte in diesem Aufruf darüber, dass Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen will wie unterschiedlich die Webseite von outlets.de hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht bezüglich einer Kostenpflicht zwischen 2009 und heute waren.

Nun veröffentlichen die Initiatoren des informativen Blog für Verbraucherschutz - den Zeugenaufruf betreffend - ein enttäuschendes Ergebnis. Beluga59 schreibt:

132’536 Unique – IP Adressen haben unsere Beiträge über Burat und Co gelesen.  Fast 15’000 E-Mails haben wir zu den Themen rund um die Projekte von Burat und seinem Rodgauer Imperium erhalten. Dann stellte Burat die Mahnwellen etwas ein. Diverse Gerichtstermine, zuletzt der in Frankfurt standen an. Einige folgen noch. In dieser Zeit wurden Zeugen, Abgezockte, oder auch Personen die mit den Leistungen von Burat zufrieden/unzufrieden sind gesucht. Die Aufrufe verhallten im Nichts. Bittere Endtäuschung nicht nur bei uns.

Diese Enttäuschung kann Verbraucherdienst e.V. gut nachvollziehen. Zwar in etwas anderer Form, aber nicht weniger enttäuschend, sind vereinzelt vorkommende Verhaltensweisen von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V.
Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Es wird Kontakt aufgenommen, der Verein sorgt erfolgreich für Klärung des Sachverhaltes und holt sogar noch einige tausend Euro für das neue Mitglied zurück und – die 15,- Euro Monatsbeitrag werden nicht bezahlt, sobald das zurück geholte Geld auf dem Konto des Mitglieds ist. Glücklicherweise sind derartige Fälle von Vertragsbruch, und vor allem Undankbarkeit, äußerst selten. Sie werden von Verbraucherdienst e.V. auch mittels entsprechendem Mahnverfahren konsequent verfolgt.

Aber das Beispiel von Beluga59 und dem Fall Michael Burat zeigt auch, das selbst kostenlose Hilfsangebote ihre Wertigkeit verlieren, wenn (Eigen-) Initiative gefragt ist – selbst wenn sie zum Vorteil für Betroffene ist.

Entsprechend informiert der Beluga-Beitrag weiter: 

Aber liebe Leser, wir sind es Leid. Leid immer wieder zu erklären, wie es um die Projekte steht. Leid Menschen zu helfen, die nicht bereit sind in der Gruppe zu helfen.  (Das betrifft nicht die vielen Leser die uns in dieser Zeit mit Rat und TAT beiseite standen.)
Wer nie willentlich einen Vertrag mit Burat und Co abgeschlossen hat, soll sich wehren, für den der die Kostenfolgen nicht gesehen hat und nach April 2010 auf eines der Projekte reingefallen ist sieht es zapfendüster aus. Wer auf den Routenplaner reingefallen ist hat grosse Chancen nie etwas bezahlen zu müssen.  Wehren müsst ihr euch aber alleine als Person, da dem lieben Burat wegen den Projekten Outlets.de oder seinen Download Seiten etc. nie Betrug vorgeworfen werden kann, selbst dann nicht wenn der Betrug offensichtlich ist. Wenn ihr in anderen Foren lest – Nicht bezahlen – und ihr das glauben wollt, haltet Euch an diese Ratschläge. Wir geben keine solchen mehr ab.

Gerade im letzten Satz > Foren empfehlen nicht zu zahlen < steckt sehr viel Potenzial für Missverständnisse, wie auch Verbraucherdienst e.V. immer wieder in Veröffentlichungen den Menschen zu vermitteln versucht.

Betroffene sollten sich vielleicht auch einmal die Frage warum:

1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."

2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)

3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."

Eine Forderung hat prinzipiell eine juristische Grundlage. Ob diese berechtigt oder aber Betrug und Abzocke ist, entscheidet sich erst vor Gericht. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Wesentliche Regel ist: Je eher du dich mit juristischen Mitteln wehrst gegen eine unberechtigte Forderung, desto preiswerter ist die gerichtliche Entscheidung. Warum?
 In der Regel verjähren z.B. Inkassoforderungen erst nach drei Jahren. Entsprechend zu beobachten ist, das zunächst gefordert und gemahnt wird bis zu Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Doch dann ist plötzliche Ruhe … allerdings hat sich die geforderte Summe durch Gebühren usw. bereits verdreifacht.

Diese Vorgehensweise wird nun, sagen wir alle zwei Jahre wiederholt. So können aus einer ursprünglichen Forderung von vielleicht. 60,- Euro in sechs Jahren schnell eine Forderung von 700,- bis 1.000,- Euro werden. Das heisst auch, der Streitwert, der in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten für eine juristische Vertretung steht, erhöht sich ebenfalls.

Scheint dem Fordernden die Gesamtsumme hoch genug, wird häufig tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid gezogen. Diesem sollte, wenn die Forderung unberechtigt ist, natürlich widersprochen werden. - Ist widersprochen worden, wird der Sachverhalt kostenpflichtig vor Gericht geklärt. Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt einschaltet wird es diesem schwer machen, sich in den Sachverhalt einzulesen.  
Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er die letzten sechs Jahre sämtliche Unterlagen und Erinnerungen für seinen Anwalt beisammen hat zur Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.

Handelt es sich um Forderungen aus dem Gewinnspielbereich oder Erotikwebseiten, verweigern Versicherer i.d.R. zudem Deckungszusagen für eine juristische Vertretung.

Daher appelliert Verbraucherdienst e.V. immer wieder nicht auszusitzen, sondern sofort zu reagieren!

Quelle zu obigen Zitaten 




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 15. Juni 2012

Phishing im Namen von Foto Thun


Beim Unternehmen Foto Thun handelt es sich um ein Fotofachgeschäft mit angeschlossenem Online-Shop aus Magdeburg. 1956 gegründet verfügt die Firma heute bundesweit  über sieben weitere Filialen unter anderem in Gotha, Erfurt, Eisleben, Berlin und Halle.

Derzeit werden im Namen des Unternehmens, aber mit unterschiedlichsten E-Mail-Adressen ohne Bezug zu Foto Thun, vermeintliche Rechnungen an Verbraucher versendet. Das Unternehmen hat bereits reagiert und auf der eigenen Webseite des Geschäftes eine entsprechende Verlautbarung veröffentlicht, zu sehen hier http://www.fotothun.de/. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Was war passiert? Verbraucher und Mitglieder informierten Verbraucherdienst e.V.
Diesen Informationen nach versenden Unbekannte derzeit (Stand 13.06.2012) im umfangreichen Stil Rechnungen per E-Mail im Namen von Foto Thun. Gefordert werden nach aktuellem Kenntnisstand (14.06.2012) Beträge von zwischen 600,- bis ca. 900,- Euro für angebliche Bestellungen beim Fotofachgeschäft Thun.

Das diese E-Mails nicht von Foto Thun stammen ist auf den ersten Blick am Absender erkennbar. 

Die E-Mails stammen aus aller Herren Länder.

Beispiele
ryokyo2006@yahoo.co.jp (Japan)
fschmidtb@uol.com.br (Brasilien)
btisdale@sd58.bc.ca (Kanada)
stephen@shenkin.com


Inhaltlich sind die Mailings der Abzocker stets fasst gleich abgefasst und lauten etwa wie folgt – Zitat:         Sehr geehrter XXXXX XXXXX,
Sicher ist es Ihnen entgangen, dass die Zahlungsfrist der nachfolgenden Rechnung abgelaufen ist. Auf zwei Erinnerungen haben Sie ebenso nicht reagiert.
Ihre Bestellung: IBM Ultra JA Artikelnummer: 8972787828862 Stück: 4 Betrag: 765,55 Euro
Aufgrund zusätzlicher Kosten anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen erheben wir Mahngebühren und Einschreibegebühren in der Höhe von 10.- Euro inkl. MwSt.
Wir bitten Sie, den ausstehenden Rechnungsbetrag in den nächsten 7 Tagen zu überweisen. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen, ein Betreibungsverfahren in die Wege zu leiten und ein Inkasso Unternehmen für die weiteren Massnahmen zu beauftragen.
Sollte sich dieses Mahnungsschreiben mit der Zahlung des ausstehenden Betrags zeitlich überschnitten haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Anlagen: - Rechnungsübersicht - Bestellung
Mit besten Grüßen
FOTO THUN AG   Zitat Ende. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.





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Unerlaubter Werbeanruf – verschärfte Bedingungen


Telefonakquise bzw. der Werbeanruf ist ein beliebtes Werkzeug seit es die Möglichkeit gibt, telefonisch einen rechtsgültigen Vertrag zu schliessen. Geregelt wird dies durch das Fernabsatzrecht nach § 312b ff BGB (Link http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html)

Die Folge waren in den Anfangsjahren ständige Werbeanrufe bei Verbrauchern. Eine Datenschutznovelle aus 2009 sollte diesen Zustand beenden. Sie sah vor, dass Verbraucher der Nutzung ihrer Kontaktdaten für Werbezwecke, eben auch Werbeanrufe, ausdrücklich zustimmen mussten. Ohne die Zustimmung handelte es sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Zum Ende des Jahres 2012 wird diese Regelung im Sinne des Konsumenten vereinfacht, und Strafen bei Zuwiderhandlungen seitens Unternehmen drastisch erhöht. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


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Dienstag, 12. Juni 2012

Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt Fake!


Per E-Mail eine Steuerrückerstattung via Bundeszentralamt für Steuern erhalten? Wenn es sich bei der E-Mail um folgenden Inhalts handelt …


 Zitat
Datum
11 Juni 2012

Unsere Referenz
D/32647/12

Ihr Zeichen
02A/345/12


HINWEIS DER STEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011

Sehr geehrte Steuerzahler,

Nach den letzten Berechnungen des jährlichen steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 233,14 EUR erhalten sollen.

Um Ihre Rücksendung erhalten, füllen Sie bitte das Steuerformular im Anhang zu dieser E-Mail und ermöglichen es uns 3-5 Werktage, um es zu verarbeiten.


Mit freundlichen Grüßen
ROLAND KOCH
Bundeszentralamt für Steuern
© Bundeszentralamt für Steuern - 2012 Zitat Ende
 … E-Mail gleich löschen. Es handelt sich um sogenanntes Pishing. Wird der Anhang der E-Mail geöffnet erscheint eine vermeintliche Webseite in Form eines Formulares. Abgefragt werden neben Namen, Adresse, Telefon, auch Bankdaten sowie Kreditkartennummer als Pflichtangabe. Füllt man das Fake-Formular aus und klickt auf absenden ist wohl recht sicher, das kurze Zeit später Konto und Kreditkarte des Absenders in Anspruch genommen werden. Das Formular sendet alle Daten an die Internetkriminellen, die nun über den Zugang zum Bank- und Kreditkartenkonto des Betroffenen verfügen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Wie kann dieser Pishing-Versuch erkannt werden, worauf ist zu achten?

Das Pishing-Mail zur vermeintlichen Steuerrückerstattung
Zunächst fällt die Adresse des Absenders, lautend auf steuer@center.de, auf. Hinter dem @-Zeichen sollte die Domain des Bundeszentralamt für Steuern stehe n. In diesem Fall @bzst.bund.de.

Das Pishing-Formular
Der Dateiname des Anhangs heißt > Formular für die Steuererklärung.htm <. Öffnet man den Anhang des Mails für die angebliche Steuerrückerstattung öffnet sich die vermeintliche Webseite des Bundeszentralamts, die ein Formular darstellt. Tatsächlich befindet man sich jedoch nicht auf der richtigen Homepage des Bundeszentralamts für Steuern, sondern auf einer Fake-Seite der Internetkriminellen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein. 
Erkennbar ist dies am Inhalt der URL-Adressleiste, in der nicht www.bzst.de/xxxx steht. Stattdessen ist bspw. dort zu lesen > file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/USER08/Lokale%20Einstellungen/Temporary%20Internet%20Files/OLK13/Formular%20f%C3%BCr%20die%20Steuererkl%C3%A4rung.htm < .
Die vermeintliche Webseite wird, vereinfacht ausgedrückt, auf dem eigenen Rechner “gehostet“ – erkennbar an > C:/Dokumente und Einstellungen/….. <. Das eine Webseite vorgaukelnde html-Dokument verfügt auch über eine IP-Adresse. In unserem Fall war dies die IP 61.16.250.151.

Whois IP 61.16.250.151
Eine sogenannte Whois-Abfrage ergab, das der Server zu dieser IP in Indien steht …

Zum Vergleich die echte Webseite des BZST
Die URL der originalen Webseite des Bundeszentralamt für Steuern lautet http://www.bzst.de/DE. Die Behörde warnt auf der Startseite ausdrücklich vor der Pishing-Attacke im Zusammenhang mit einer angeblichen Steuerrückerstattung und weist darauf hin, dass für die Rückerstattung überzahlter Steuern nicht das BZST (Bundeszentralamt für Steuern) zuständig ist, sondern das jeweilige Finanzamt am Wohnort des Steuerzahlers.
                                                                                 
Auch der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 berichtet am 05.06.2012 von einer ganz ähnlichen Pishing-Attacke im Rahmen angeblicher Steuerrückerstattungen in der Schweiz. Die Vorgehensweise der Cyberkriminellen in der Schweiz kann als gleich bezeichnet werden, wie der Beluga-Beitrag zur Fake-Steuerrückerstattung darstellt.  



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Mittwoch, 6. Juni 2012

Steuerrückerstattung ein Fake

Aus der Schweiz berichtet Beluga 59 über ein vermeintliches Anschreiben der dortigen Steuerbehörden, das per Email zugestellt wurde. das zuständige schweizer Steueramt habe aus dem Jahr 2011 eine Gutschrift zur Rücküberweisung vorliegen. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine Pishing-Attacke. Wie diese funktionierte jetzt bei Beluga 59 lesen 
Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Nachtrag vom 13.06.2012
Mittlerweile ist die oben beschrieben Vorgehensweise mit angeblicher Steuerrückerstattung auch in Deutschland angekommen. Mit Screenshots! Bericht zur Steuerrückerstattung vom Bundeszentralamt für Steuern per E-Mail.

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Dienstag, 5. Juni 2012

Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf


Die Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf versendet an Gewerbetreibende Anschreiben, die den Anschein erwecken, es handele sich um einen Eintrag in ein öffentliches Register. Es sind bereits Angaben zum Unternehmen des jeweils Angeschriebenen vorhanden. Diese sollen, so der Inhalt des Anschreibens, nur noch ergänzt bzw. falls notwendig korrigiert werden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. 
Wird das Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wunschgemäß ausgefüllt und zurück geschickt, wird ein Zwei-Jahres-Vertrag über eine Eintragung in das Branchenbuchverzeichnis der Gewerbeauskunft-Zentrale eingegangen - Das Jahr zu 596,06 Euro. Verbraucherdienst e.V. informiert über das Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

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