Telefonakquise bzw. der Werbeanruf ist ein beliebtes Werkzeug seit es die Möglichkeit
gibt, telefonisch einen rechtsgültigen Vertrag zu schliessen. Geregelt wird
dies durch das Fernabsatzrecht nach § 312b ff BGB (Link http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html)
Die Folge waren in den Anfangsjahren ständige Werbeanrufe
bei Verbrauchern. Eine Datenschutznovelle aus 2009 sollte diesen Zustand
beenden. Sie sah vor, dass Verbraucher der Nutzung ihrer Kontaktdaten für
Werbezwecke, eben auch Werbeanrufe, ausdrücklich zustimmen mussten. Ohne die
Zustimmung handelte es sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Zum Ende des Jahres 2012 wird diese Regelung im Sinne des
Konsumenten vereinfacht, und Strafen bei Zuwiderhandlungen seitens Unternehmen
drastisch erhöht. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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