Freitag, 21. Dezember 2018

La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?

Haben Sie eine Reise gewonnen? Nach Zypern? Mit diesem vermeintlichen Gewinn einer „Traumreise“ sind Sie scheinbar nicht alleine. Viele Verbraucher fanden laut unserer Erfahrung Gewinnbenachrichtigungen in ihren Briefkästen; nicht selten waren sie an bereits Verstorbene adressiert. Das Reiseziel lautet meist Zypern für zwei Personen, mit einer Dauer von acht Tagen im Wert von knapp 1.000,00 EUR.

Titel: La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?


Aktuell verschickt eine La Strada Touristik GmbH aus Bremen Briefe an Verbraucher, dass sie eine Reise gewonnen hätten. Haben Sie auch eine solche Benachrichtigung erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Gewinnspiel verspricht Traumreise nach Zypern


Bisher trat eine Firma namens Kompass Holidays GmbH mit solchen Gewinnbenachrichtigungen in Erscheinung. Doch nun wurde uns durch eine aufmerksame Verbraucherin ein Schreiben der Firma La Strada Touristik GmbH vorgelegt. Die Firma aus Bremen schreibt:

„Herzlichen Glückwunsch Herr/Frau xxx! Ihr Name wurde gezogen, Sie gehören zu den glücklichen Personen, die eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen im Werte von 998,- € nach „Zypern“ antreten dürfen!“

Das kommt uns doch bekannt vor. Das aktuelle Schreiben der La Strada Touristik GmbH erinnert größtenteils an frühere Gewinnbenachrichtigungen, die eine Traumreise nach Zypern versprachen. Aber bei welchem Gewinnspiel die Karte bzw. der Name des Empfängers angeblich gezogen wurde, bleibt rätselhaft und unklar.

Scan: Gewinnbenachrichtigung La Strada Touristik GmbH / November 2018
Gewinnbenachrichtigung La Strada Touristik GmbH / November 2018

Scan: Faltblatt "Zypern" La Strada Touristik GmbH / November 2018
Faltblatt "Zypern" La Strada Touristik GmbH / November 2018

La Strada Touristik GmbH – Buchung statt Gewinn?


Die La Strada Touristik GmbH möchte laut des Schreibens innerhalb von 14 Tagen erfahren, ob die „Gewinnerin“ die Traumreise für zwei Personen antreten möchte. Sämtliche Empfängern solcher Briefe sollten jedoch beachten: lesen Sie die Allgemeinen Reisebedingungen! (Einsehbar unter: http://la-strada-touristik.de/la-strada—arbs.html, Stand: 20.12.2018).

Es lässt sich allgemein über das „Gewinnspiel“ der La Strada Touristik GmbH aus Bremen sagen, dass weitere Kosten für jene Teilnehmer entstehen können, die eine Reise nach Zypern antreten werden.

„Traumreise“ kann Kosten mit sich bringen


Das bedeutet im Klartext,dass trotz eines „Gewinns“ Zusatzkosten entstehen können. Für jede Aktivität (zum Beispiel Ausflug oder Veranstaltung) werden ggf. je nach Art und Angebot entstehen zusätzliche Kosten. Fraglich, ob sich ein vermeintlicher Gewinner den erhofften Urlaub so vorgestellte. Ein „Traumreise“ für die man draufzahlen soll? Unter diesen Umständen ist eine im Reisebüro gebuchte Reise nach Zypern finanziell nicht unbedingt kostspieliger.

Viele Verbraucher, die sich bei uns meldeten, teilten uns allgemein zum Thema „Gewinnspiel“ und „Traumreise“ diverse Meinungen und Erfahrungen mit. Es gibt sogar „Gewinner“, welche die Reise angetreten sind. Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht zu einer gewonnenen Zypern-Reise durch die Kompass-Holidays GmbH.

Fragen zu La Strada Touristik GmbH?


Empfänger einer Nachricht durch die La Strada Touristik GmbH aus Bremen haben die Wahl, ob sie die Reise nach Zypern antreten wollen. Haben Sie bereits gezahlt oder sind Sie gar die Reise angetreten? Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 19. Dezember 2018

Unerfreuliche Weihnachtspost von der Spare AG

Kurz vor den Feiertagen wurden Dokumente einer Firma namens Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro an uns weitergeleitet. Das Schreiben trägt den Betreff „Eilt – Inkassoverfahren (Mit Gerichtsbeschluss)“. So soll noch eine Forderung aus einer Dienstleistung der „Top 100 Gewinnspiele / MaxiWin 6-49“ offen sein. Haben Sie auch Post dieser Art erhalten? Hier erhalten Sie Fakten zu dem Thema.

Titel: Unerfreuliche Weihnachtspost von der Spare AG

Spare AG versendet einen Zahlungsbefehl


Die Spare AG scheut nicht, die Adressaten ihrer Zahlungsaufforderung mit Drohgebärden zu verunsichern. So wird neben der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder gar einer Pfändung gedroht – sofern die geforderte Summe nicht gezahlt wird. Die Firma Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro ist laut Briefkopf in 56068 Koblenz ansässig. Unter der angegeben Adresse befindet sich ein Büro-Service, in dem Büroräume und Telefondienste angeboten werden.

Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro schreibt: „Sie haben der kostenpflichtigen Dienstleistung mit Ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag für die Dienstleistung unseres Mandanten bis heute nicht beglichen. Wir fordern Sie daher letztmalig mit Nachdruck au, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges zu tragen haben, an uns auf das folgende Konto innerhalb von sieben Tagen zu überweisen“.

Innerhalb der genannten Frist soll die Gesamtsumme in Höhe von 243,59 EUR überwiesen werden, um weitere Folgen zu vermeiden. Unterzeichnet wurde das Schriftstück von einem gewissen „Dr. Thomas Berg, Rechtsanwalt“.

Wie seriös ist das Schreiben?


Die Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro droht bei Nichteinhaltung der Frist mit weiteren Folgen, wie unter anderem einem Inkassoverfahren sowie einer Pfändung . Zum Zwecke der Überweisung ist dem Schreiben ein Zahlschein beigefügt, der bereits zu Teilen ausgefüllt wurde.

Der Betrag in Höhe von 243,59 EUR soll an eine Spare Management AG überwiesen werden. Die angegebene Kontoverbindung verweist auf ein Konto in Polen.

Scan: Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 1
Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 1 
Scan: Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 2
Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 2


Scan: Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 3
Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro / Seite 3


Empfänger einer solchen Forderung sollten wissen, dass die Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro kein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen ist und somit stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt dazu berechtigt ist, Dienstleistungen einer Inkassofirma anzubieten und durchzuführen. Auch die im Schreiben angegebene Handelsregisternummer (Amtsgericht Hamburg) führt zu keinem Eintrag. Die genannte Telefonnummer führt ins Ausland, genauer gesagt nach Finnland. Eine Website für weitere Informationen ist nicht angegeben. Empfänger eines solchen Schreibens brauchen sich nicht über die Feiertage hinweg den Kopf zu zerbrechen: es handelt sich hierbei um keine Zahlungsaufforderung durch ein seriöses Unternehmen. Das Schreiben erinnert von der Aufmachung her an das nahezu zeitgleich verschickte Dokument der „Kanzlei Twinkle“.


Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma Spare AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Offerte der PW Logistik UG für das Portal „Unternehmerregister.online“

Die Firma PW Logistik UG aus Horn-Bad Meinberg verschickt Offerten für einen Eintrag in das virtuelle Branchenbuch „Unternehmerregister.online“. Empfänger solcher Schreiben sind Gewerbetreibende, dessen firmenrelevante Daten kürzlich im Bundesanzeiger öffentlich gemacht wurden bzw. ein Gewerbe anmeldeten. Es besteht die Möglichkeit, dass die PW Logistik UG so an jene Anschriften und Unternehmensdaten gelangt, um entsprechende Angebote zu verschicken. Ein Gewerbetreibender leitete das Schriftstück an uns weiter, damit wir uns genauer damit befassen können.

Titel: Offerte der PW Logistik UG für das Portal „Unternehmerregister.online“

Unternehmerregister.Online: Einblicke erst nach der Registrierung


„Auf unserem Portal erhalten Sie Informationen über eingetragene Unternehmen im Handelsregister. Diese Informationen stehen jedoch nur registrierten Unternehmen zur Verfügung“ heißt es für Besucher der Website „Unternehmerregister.Online“, die von der Firma PW Logistik UG betrieben wird. Laut einer uns zugesandten Email erhielt ein Unternehmer, der ein Gewerbe anmeldete, ein Angebot der Firma aus Horn-Bad Meinberg zugesandt. Die Zahlung eines Betrags in Höhe von insgesamt 599,76 EUR bietet dem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, dass seine bereits im offiziellen Handelsregister eingetragenen Datensätze erneut auf einer wahrscheinlich recht unbekannten Domain namens Unternehmerregister.Online präsentiert werden. Leider sind diese Daten jedoch nur für registrierte Unternehmen zugänglich. Das wirft die Frage auf: Warum dann überhaupt registrieren, wenn firmenrelevante Datensätze auch frei verfügbar unter Handelsregister.de einsehbar sind?

Überweisung soll an die „Zahlstelle Unternehmerregister“ gehen


Es handelt sich bei dem Dokument um eine Offerte, ein unverbindliches Angebot. Sollte sich ein Gewerbetreibender dazu entschließen, den geforderten Betrag zu überweisen, so geht er ein Geschäft mit der PW Logistik UG ein, obwohl zuvor keine geschäftliche Vertragsbeziehung bestand. Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Widerruf, deshalb sollten erhaltene Dokumente bzw. Offerten dieser Art stets genau geprüft werden. Oftmals wird bei der Aufmachung der Eindruck erweckt, als handele es sich bei dem Brief und ein Schreiben einer Behörde – dies ist aber nicht der Fall.

Die Zahlung der Summe von 599,76 EUR soll auf ein deutsches Konto gehen, Zahlungsempfänger ist die „Zahlstelle Unternehmerregister“. Anders als bei ähnlichen Offerten dieser Art ist keine Frist genannt.

Scan: Offerte PW Logistik UG für „Unternehmerregister.online“ / Seite 1
Offerte PW Logistik UG für „Unternehmerregister.online“ / Seite 1

Scan: Offerte PW Logistik UG für „Unternehmerregister.online“ / Seite 2
Offerte PW Logistik UG für „Unternehmerregister.online“ / Seite 2


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zum Branchenverzeichnis bzw. der Offerte der PW Logistik UG ? Haben Sie als Gewerbetreibender die Offerte erhalten und den genannten Betrag überwiesen? Gerne helfen wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Daten- und Handelsregisterzentrale: Offerte von der AIZ Online e.K.

Die Methode ist leider immer noch aktuell: Frisch im offiziellen Handelsregister eingetragene Firmen erhalten ein Formular, welches im ersten Moment wie ein offizielles Schreiben einer Behörde wirkt. Versandt wurde ein solches Schreiben von einer AIZ Online e.K., im Briefkopf ist „Daten und Handelsregisterzentrale“ (Gewerbe, Industrie- und Handelsveröffentlichungen) zu lesen. Es geht um die kostenpflichtige Veröffentlichung von „firmenrelevanten Daten“. Gewerbetreibende, die eine derartige Offerte erhielten, erfahren an dieser Stelle mehr.

Titel: Daten- und Handelsregisterzentrale: Offerte von der AIZ Online e.K.


AIZ Online e.K. aus Berlin bietet nicht überprüfbare Dienstleistung an


Auf den ersten Blick vermittelt das Schreiben der AIZ Online e.K. den Eindruck, als würde sie dem Adressaten ein seriöses Angebot unterbreiten. Die Berliner Firma schreibt, dass die „Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens“ im offiziellen Bundesanzeiger stattgefunden hat. Dies ist tatsächlich der Fall, sobald ein Unternehmer ein neues Gewerbe anmeldet. Die AIZ Online e.K. möchte laut der vorliegenden Offerte bereits veröffentlichte Daten nutzen, um diese auf einer unbekannten und nicht weiter definierten „Internetpräsenz“ zu veröffentlichen. Natürlich ist dieses Angebot nicht umsonst: insgesamt 618,22 EUR soll diese Dienstleistung kosten.

Noch einmal zusammengefasst: ein Gewerbetreibender meldet ein neues Gewerbe an und erhält Post von einer Firma, die öffentlich und kostenlos zugängliche Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen möchte. Die URL der Internetpräsenz ist auf der Offerte nicht zu lesen. Das bedeutet: selbst wenn man als Unternehmer es für sinnvoll einschätzt, die Firmendaten erneut zu verbreiten – das Ergebnis ist laut dem derzeitigen Stand nicht überprüfbar.

Scan: Offerte AIZ Online e.K. / Mai 2018
Offerte AIZ Online e.K. / Mai 2018


Das sollten Gewerbetreibende wissen


Das vorliegende Dokument für eine „Daten und Handelsregisterzentrale“ wurde uns freundlicherweise von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Offerte, in anderen Worten ein Angebot. Auf den ersten Blick könnte die Offerte jedoch wie ein offizielles Schreiben, wie zum Beispiel von einer Behörde, stammen. Wichtig ist jedoch: es handelt sich hierbei um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung!

Eintrag erst nach Zahlung an die AIZ Online e.K.


Der Vertrag für die Dienstleistung einer Eintragung kommt nur zustande, sofern ein Empfänger der Offerte den geforderten Betrag in Höhe von 618,22 EUR an eine „AIZ Online e.K.“ überweist. Mit der Überweisung sollen „firmenrelevante Unternehmensdaten“ in die Datenbank eingetragen werden. Ein hoher Preis für eine Eintragung, die gegenwärtig nicht überprüfbar ist. Es ist auch zu beachten, dass die AIZ Online e.K. in keiner laufenden Geschäftsbeziehung zum Empfänger steht.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben vom Handels und Gewerberegister erhalten und den Betrag an die AIZ Online e.K. bezahlt? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 11. Dezember 2018

Kanzlei Twinkle droht mit einem Inkassoverfahren

Uns liegt ein Dokument eine Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH vor. Das Schreiben trägt den Betreff „Eilt – Inkassoverfahren (Mit Gerichtsbeschluss“. Es sollen Zahlungen offen sein, die nun durch die Kanzlei eingefordert werden. Haben Sie auch Post dieser Art erhalten? Hier erhalten Sie Fakten zu dem Thema.

Titel: Kanzlei Twinkle droht mit einem Inkassoverfahren

Kanzlei Twinkle fordert eine hohe Summe


Erneut wurde uns ein Schreiben vorgelegt, in welchem mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bzw. einer Zwangsvollstreckung gedroht wird, sofern nicht gezahlt wird. In diesem Fall stammt diese schriftliche Forderung von einer Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH, die laut Briefkopf in Frankfurt am Main ansässig sind.

Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH schreibt: „sie haben trotz zahlreicher Mahnungen Ihre Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt. Deshalb haben sich Kosten und Zinsen weiter erhöht“. Kein Wort wird über den Auftraggeber oder den Ursprung der Forderung verloren. Empfänger eines solchen Schreibens sollen zahlen – und das möglichst schnell. Innerhalb von 10 Tagen soll die Gesamtsumme in Höhe von 239,89 EUR überwiesen werden, um weitere Folgen zu vermeiden.

Wie seriös ist das Schreiben?


Die Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH droht aufgrund mangelhafter Kooperationsbereitschaft zur Zahlung mit einer Vorpfändung. die laut des Schreibens sogar bereits vorbereitet wurde. Genauer: das Konto des Empfängers wird in Kürze gesperrt. Um dies zu verhindern, muss schnellstens überwiesen werden. Zum Zwecke der Überweisung ist dem Schreiben ein Zahlschein beigefügt, der bereits zu Teilen ausgefüllt wurde.

Der Betrag in Höhe von 239,89 EUR soll an die Zahlungsempfängerin „Kanzlei Twinkle“ überwiesen werden. Die angegebene Kontoverbindung verweist auf ein Konto in Belgien.

Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 1
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 1

Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 2
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 2
Scan: Kanzlei Winkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 3
Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH / Seite 3


Empfänger einer solchen Forderung sollten wissen, dass der Rechtsanwalt und Notar Dr. Frank Müller laut der Überprüfung durch das offizielle „Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK“ kein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist. Folglich stellt sich die Frage, ob die Kanzlei Twinkle überhaupt dazu berechtigt ist, oben zu sehende Forderungen zu stellen. Da im Schreiben keinerlei nötige Hinweise auf die zuständige Rechtsanwaltskammer vorhanden sind, sind Zweifel berechtigt. Die genannte Telefonnummer stellt eine Mobiltelefonnummer dar, eine Website für weitere Informationen ist nicht angegeben.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Verbraucher, die ebenfalls Post von der Kanzlei Twinkle, Rechtsanwälte und Notar Dr. Frank Müller Partnerschaftsgesellschaft mBH erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 7. Dezember 2018

Mit der Firma ADinnovation GmbH & Co. KG auf den ersten Platz bei Google?

Uns wurde eine Email bezüglich der Firma namens ADinnovation GmbH & Co. KG zugestellt. Laut der Mail gab sich ein Anrufer als „Google Mitarbeiter aus“ und versprach eine hohe Position in den Suchergebnissen. Was sollten Gewerbetreibende beachten, wenn statt guten Rankings nur teure Rechnungen ins Haus flattern?

Titel: Mit der Firma ADinnovation GmbH & Co. KG auf den ersten Platz bei Google?

Vermeintliche „Google-Mitarbeiter“ auf Kundenfang?


Ein besseres Ranking bei Google – dazu brauchen Gewerbetreibende das nötige Knowhow und unter Umständen Zeit und Nerven. Denn neben dem Geschäft sich auch noch um die Pflege der Online-Auftritte und deren Positionen in den Suchmaschinen zu kümmern, erfordert Aufwand. Kein Wunder, wenn Unternehmer spezialisierte Agenturen beauftragen, die sich um das Ranking kümmert. Was ist jedoch, wenn man als Gewerbetreibender von einer Firma kontaktiert wird, die sich als „Google Mitarbeiter“ ausgibt und „den ersten Platz bei Google“ versprechen?

Die Firma ADinnovation GmbH & Co. KG aus Aachen verkündet auf ihrer Homepage „Mit AdDirect24 auf Seite 1“. Darunter verstehen die Anbieter die Optimierung von Kampagnen via Google AdWords, sprich Werbeanzeigen, die bei dementsprechenden Bedingungen in den Suchmaschinenergebnissen angezeigt werden.

Schlechte Bewertungen für ADinnovation GmbH & Co. KG


Umso überraschender ist das Fazit, wenn man die eigenen Suchergebnisse der ADinnovation GmbH & Co. KG googelt. Es gibt zahlreiche schlechte Bewertungen, die den Verdacht verhärten, dass sich die Mitarbeiter von AdDirect24 als Google-Mitarbeiter ausgeben:

Screenshot: Bewertung ADinnovation GmbH & Co. KG / Dez 2018
Screenshot: Bewertung ADinnovation GmbH & Co. KG / Dez 2018

Text: „Haben ein ziemlich aufdringliches Kaltakquise Team.
Erwecken den Eindruck sie seien selbst von Google oder von Google beauftragt.
Erst nach dreimaliger Nachfrage wurde klar gestellt das es sich bei der addirect24.de / ADinnovation um eine ganz normales Unternehmen handelt, welches versucht seine Adwords Pakte an den Mann zu bringen.“
 
Screenshot: Bewertung ADinnovation GmbH & Co. KG / Dez 2018
Screenshot: Bewertung ADinnovation GmbH & Co. KG / Dez 2018

Text: „Machen aufdringliche Kaltakquise für einen vielversprechenden "Adwords Flatratetarif". Für Unwissende so formuliert, als sei es Google direkt, auf Nachfrage geben sie sich aber zu verstehen, dass sie nur Partner seien. Selbst das ist aber nicht auf deren Website ersichtlich, daher ist auch diese Aussage in Frage zu stellen.“
Quellen: Google My Business Bewertungen / Dezember 2018.
Bitte beachten: Ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, kann an dieser Stelle nicht belegt werden. Es handelt sich bei diesen Zitaten um Aussagen und Behauptungen von den Bewertern.

Email bestätigt den Eindruck


Wir wurden via Mail von einem Herrn R. kontaktiert, der uns ebenfalls den Eindruck bestätigt. Laut seiner Mail fordert die Firma ADinnovation GmbH & Co. KG Geld, „obwohl nie ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Die Firma gibt sich am Telefon als Google Mitarbeiter aus und versprechen den ersten Platz bei Google“.

Nun ist es so, dass natürlich keine „Google-Mitarbeiter“ bei Gewerbetreibenden anrufen, um das jeweilige Ranking zu verbessern. Möglicherweise wird man jedoch von sogenannten „Google-Partnern“ kontaktiert. In der Regel sind das Agenturen, die durch spezielle Prüfungen und Tutorials mit dem „Partner-Emblem“ ausgezeichnet werden – damit sie zukünftige Kunden effektiv beraten können. Dennoch: ein Google-Partner ist kein Angestellter von Google selbst.

Was tun, wenn ADinnovation GmbH & Co. KG Geld fordert?


Betroffene Gewerbetreibende sollten Forderungen oder gar Mahnungen der ADinnovation GmbH & Co. KG nicht ignorieren. Es empfiehlt sich, dass die erhaltenen Dokumente von einem Anwalt geprüft werden. Unternehmer, Selbständige und Freiberufler haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf!

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit der ADinnovation GmbH & Co. KG oder wurden Sie auch durch einen sogenannten „Google-Mitarbeiter“ kontaktiert? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Tideplay.de und PlaPlay.de – Hohe Kosten nach Ablauf der Testphase

In vergangener Zeit meldeten sich Verbraucher bei uns, die uns ihre Erfahrungen mit den Streaming-Portalen „Tideplay.de“ und „PlaPlay.de“ mitteilen wollten. Optisch sind die beiden Webseiten kaum auseinanderzuhalten, doch ist jeweils ein anderes Unternehmen aus UK für den Betrieb verantwortlich. Uns wurde berichtet, dass nach einer 5-Tage-Testphase die Zahlung von mehr als 350 EUR gefordert wurde. Worauf Verbraucher bei der Nutzung achten sollten, erläutern wir im folgenden Artikel.

Titel: Tideplay.de und PlaPlay.de – Hohe Kosten nach Ablauf der Testphase

Tideplay: Nach 5 Tagen folgt eine hohe Rechnung


„Filme online ansehen“ - so einfach sollen aktuelle Kinohits auf den heimischen Fernseher geholt werden. Während Netflix und Co. bereits seit Jahren auf dem Siegeszug sind, versucht scheinbar die Plattform „Tideplay.de“ ebenfalls mit Blockbustern bei Serien- und Filmfans punkten zu wollen. Bereits die Startseite von Tideplay bietet eine reichhaltige Übersicht über das Angebot, sei es der Animationsfilm „Findet Dorie“ oder die Comicverfilmung „Guardians Of The Galaxy“. Betrieben wird Tideplay.de laut Impressum von der FAST TIDE LTD mit Sitz in Großbritannien.

Klickt man auf einen der dargestellten Filme, so erscheint der Hinweis: „Achtung! Es wurde ein Fehler festgestellt: Nicht registrierte Nutzer haben keinen Zugriff auf die Filme, melden Sie sich bitte an bzw. registrieren Sie sich auf der Webseite.“ Wir klickten auf den Button „Registrieren“ und fanden ein Formular. Wird dieses ausgefüllt und an die Betreiber von Tideplay gesandt, so soll eine kostenlose Testphase mit der kurzen Dauer von fünf Tagen starten. Nach Ablauf der Zeit muss die Zahlung einer Premium-Mitgliedschaft einmalig in Höhe von 359,88 EUR geleistet werden.

Screenshot: Registrierung auf "Tideplay.de"
Screenshot: Registrierung auf "Tideplay.de" / Dezember 2018


Kein Widerrufsrecht durch den Betreiber eingeräumt


Über die hohen Kosten einer Mitgliedschaft wird erst in den Nutzungsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Dort heißt es: „Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 29,99 € pro Monat (359,88 € pro Jahr) verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft einmalig in Höhe von 359,88 € geleistet werden“. Quelle: tideplay.de/nutzungsbedingungen.html

Was in den Nutzungsbedingung des Webportals Tideplay.de jedoch fehlt, ist das Widerrufsrecht. Nach der geltenden EU-Richtlinie über Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014 müssen Anbieter digitaler Inhalte ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Das gilt auch für derartige Streamingportale.

PlaPlay.de – optische ähnliche Aufmachung wie Tideplay


Über das rein visuell zum Verwechseln ähnliche Streaming-Portal „PlaPlay.de“ erfuhren wir durch eine Email einer Verbraucherin. Sie konnte sich die Mails von PlaPlay nicht erklären. Die Verbraucherin soll sich auf dem Portal für eine 5-Tage-Testphase registriert haben. Auch hier soll der kostenlose Account in einen Premium-Status umgewandelt werden. Die Kosten dafür: ebenfalls 359,88 EUR für ein Jahr.

Betrieben wird PlaPlay.de von einer ABABLE PLAY LTD, ebenfalls aus Großbritannien, aber nicht an der gleichen Adresse wie Tideplay. Dennoch unterscheiden sich die Nutzungsbedingungen rein visuell kaum – bis auf den Vertragspartner bzw. den Betreiber der jeweiligen Webseite.

Screenshot: Startseite Tideplay.de / Dez 2018
Startseite Tideplay.de / Dez 2018
Screenshot: Startseite Plaplay.de / Dez 2018
Startseite Plaplay.de / Dez 2018


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit den genannten Portalen Tideplay oder PlaPlay? Haben Sie unweigerlich eine Mitgliedschaft abgeschlossen? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Neues Portal der ZaBu GmbH: Mein-Dienstleistungsservice.de

Bereits 2015 berichtete Verbraucherdienst über die ZaBu GmbH, die in der Vergangenheit mit dem Branchenbuch „Mein Businessdeal“ in Erscheinung tat. Nun ist uns ein neues Portal bekannt geworden: mit Einträgen auf der URL Mein-Dienstleistungsservice.de wird versucht, Verträge mit Gewerbetreibenden abzuschließen. Doch da zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Webportal nicht funktionstüchtig ist, könnte es Schwierigkeiten geben.

Titel: Neues Portal der ZaBu GmbH: Mein-Dienstleistungsservice.de

Mehr Umsatz durch Mein-Dienstleistungsservice.de?


„Mehr Umsatz?“ fragt das Portal Mein-Dienstleistungsservice.de der Firma ZaBu GmbH aus Schwerin. Die Seite bietet Gewerbetreibenden, Unternehmern und Selbständigen scheinbar die Möglichkeit, ein Firmenprofil anzulegen und bestenfalls neue Aufträge zu erhalten. Jedoch ist eine Anmeldung für die Auftragserteilung aktuell nicht möglich; die Seiten „Auftrag erteilen“ und „Auftragsbuch füllen“ führen derzeit zu einer 404 Fehlerseite. (Stand: 06.12.2018)

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Verträge zwischen Gewerbetreibenden und der ZaBu GmbH telefonisch geschlossen, eine schriftliche Bestätigung dessen erfolgt dann in schriftlicher Form. Alternativ kann die Auftragserteilung via Post, ‬Fax oder E-Mail eingehen. Laut unserer Erfahrung mit Branchenbüchern und Gewerbeverzeichnissen, die Einträge auf dem telefonischen Wege vermitteln, können insgesamt zwei Anrufe erfolgen. Das erste Telefonat dient zur Information, währen das zweite Gespräch in der Regel nur Daten abgleicht.

Ein weiteres Branchenverzeichnis der ZaBu GmbH


Bereits mit dem Branchenbuch „Mein Businessdeal“ versuchte die ZaBu GmbH mit ihren beiden Geschäftsführern Madlen Zanner und Marcel Bruhn Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge abzuschließen. So meldeten sich zahlreiche Gewerbetreibende bei uns, um uns ihre Erfahrungen mit dem damaligen Portal mitzuteilen. Oftmals lagen teure Rechnungen und Mahnungen der ZaBu GmbH vor. Es kam sogar vor, dass ein Unternehmer laut eigener Aussage keinerlei Kontakt (weder schriftlich noch telefonisch) zur ZaBu GmbH hatte, aber dennoch eine Rechnung erhielt.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben Erfahrungen mit der Firma ZaBu GmbH oder Mein-Dienstleistungsservice.de? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Dienstag, 4. Dezember 2018

Erfahrungen mit der AGD Medien und Service UG

Wir bieten Verbrauchern und sämtlichen Lesern unseres Webangebots die Möglichkeit, uns via den sogenannten „Abzockbutton“ zu kontaktieren. Dies nutzte auch der Verbraucher Herr S., der uns über die Firma AGD Medien und Service UG informieren wollte.

Titel: Erfahrungen mit der AGD Medien und Service UG

Fragt die AGD Medien und Service UG telefonisch Kontodaten ab?


Herr S. trat mit uns in Kontakt über unsere „Abzocke melden“ Funktion, die wir auf unseren Webseiten anbieten. Er teilte uns auf diesem Weg mit, wie eine Firma namens AGD Medien und Service UG ihn kontaktierte. Wir zitieren an dieser Stelle die Mail von Herrn S.:

„Ich möchte die Firma AGD Medien und Service UG melden, diese ruft folgender Nummer +49152******** (Nummer der Redaktion bekannt) an und verspricht zwei Reisen plus 500,00 EUR in bar. Nachdem man die Kontodaten preisgegeben hat, muss man zur Finanzierung der Gewinne ein Abo abschließen, dass mit zwei Raten à ca. 53,00 EUR abgebucht werden soll. Danach kommt dann noch einen Kontrollanruf von folgender Nummer +49211******** (Nummer der Redaktion bekannt).


Was ist über die Firma AGD Medien und Service UG bekannt?


Bei unseren Recherchen nach der Firma stießen wir auf weitere Informationen. So soll die AGD Medien und Service UG laut der Suchmaschinenergebnisse ihren Sitz auf der Grafenberger Allee in Düsseldorf, NRW haben. Dort befindet sich ein Business-Center, in dem Unternehmer u.a. virtuelle Büros und weitere Dienstleistungen nutzen können.

Die Suchmaschinenergebnisse zeigen neben einer möglichen Adresse auch andere Verbrauchermeinungen und Erfahrungen auf. So ist ebenfalls von telefonisch versprochenen Reisegewinnen die Rede, für die jedoch eine Zeitschrift abonniert werden müsste. Andere Kommentare nennen die Firma PVZ Pressevertriebszentrale GmbH und Co. KG die uns bekannt ist. Wichtig zu wissen: Die Werber müssen für das Abo nicht zwangsläufig im Auftrag der PVZ Pressevertriebszentrale arbeiten. Diese ist nur der Lieferant, der Werber könnte in diesem Fall die AGD Medien und Service UG sein.

Screenshot: Screenshot Google Bewertung / AGD Medien und Service UG
Screenshot Google Bewertung / AGD Medien und Service UG


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit den genannten Firmen AGD Medien und Service UG oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG? Haben Sie unweigerlich ein Abo abgeschlossen? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.