Freitag, 28. Januar 2022

Neue Forderung der „Inkasso Hauptzentrale Köln“

Neues in Sachen Massen-Inkasso: eine Inkasso Hauptzentrale Köln versucht (erneut), Verbrauchern mit Drohgebärden wie Zwangsvollstreckung zum schnellen Überweisen einer angeblich offenen Forderung zu bewegen. Wir raten zur Vorsicht.

Titel: 2022 - Neue Forderung der „Inkasso Hauptzentrale Köln“


Auch 2022 Briefe im Umlauf

Wir haben die Briefe bereits vermisst, um es mal mit einem Augenzwinkern auszudrücken: die bedrohlichen Zahlungsaufforderungen vermeintlicher Inkassounternehmen. Doch auch im Jahr 2022 werden die schon xfach kopierten Schreiben versandt, dieses Mal von einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“.

Am Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln hat sich laut des vorliegenden Briefkopfs mal wieder eine sogenannte „Inkasso Hauptzentrale Köln“ einquartiert. Angeblich soll die Empfängerin die Kosten des Dienstleistungsvertrags „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ nicht gezahlt haben. Uff, klingt bekannt? Ist es auch. Wir haben gefühlt dutzende Male in diesem Blog über vergleichbare Briefe berichtet.

Inkasso: Hauptzentrale Köln: Hinweispflichten fehlen

Schreiben dieser Art weisen meist ähnliche Auffälligkeiten auf: sie sind zum einen voller Drohgebärden und Schreibfehler, doch fehlen verpflichtende Angaben,, ohne die eine solche Forderung unseriös wirkt. Wir vermissen zum Beispiel den Auftraggeber oder wenigstens eine Kostenaufstellung.

Stattdessen findet sich in den Unterlagen nur ein Formular mit der Überschrift „Zahlungsbefehl“, auf der diverse Kosten aufgelistet sind. Von den neuen Hinweispflichten, die seit Oktober 2021 gelten, scheint die Inkasso Hauptzentrale Köln jedoch noch nie gehört zu haben.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Jan 2022
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 01 / Jan 2022

Scan: Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Jan 2022
Inkasso Hauptzentrale Köln / Seite 02 / Jan 2022


Angebliche Kontosperre

Die vielen Umstände verstärken den Eindruck, dass es sich bei Forderungen dieses Absenders um unseriöse Schreiben handelt, die direkt in den Papierkorb wandern sollten. Die Firma gibt an, Mitglied in diversen Verbünden zu sein, wie u.a. den BDIU. Eine Prüfung unsererseits konnte dies nicht bestätigen. (Stand 28.01.2022)

Sollten Sie Post von der Inkasso Hauptzentrale Köln erhalten, sollten Sie die geforderte Summe trotz der großen Drohungen nicht zahlen. Auch wenn die Überweisung in diesem Fall überraschend auf eine deutsche Kontoverbindung gehen soll, ist von einer Zahlung abzuraten. Ihr gutes Geld ist sonst höchstwahrscheinlich weg und sie werden ggf. noch weiteren Trittbrettfahrern dieser Art kontaktiert.

Wichtig: Seriöse Inkassoforderungen prüfen lassen

Auch wenn wir in diesem Fall erhebliche Zweifel haben: leider handelt es sich bei den meisten uns vorgelegten Forderungen um ernstzunehmende Schreiben, die geprüft werden sollten. Bei dieser Prüfung können Betroffene sich von den angeschlossenen Rechtsanwälten unseres Vereins helfen und unterstützen lassen, Stichwort Hilfe bei Mahnungen und Inkasso. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Keine Angst vor der Inkasso Hauptzentrale Köln. Aber haben Sie stattdessen eine seriöse Zahlungsaufforderung erhalten? Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern informieren Sie sich, bevor weitere Kosten entstehen. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Sexy-Date.Website: Forderung von INKASSOvonMORGEN.de (Update 2022)

Neues von INKASSOvonMORGEN.de: uns wurde eine neue Zahlungsaufforderung im Auftrag der Betreiber des Portals „Sexy-Date“ vorgelegt. In diesem Beitrag beschreiben wir die genauen Inhalte der Forderung und bieten die Möglichkeit, sich ein Bild zu machen.

Titel: Sexy-Date.Website: Forderung von INKASSOvonMORGEN.de (Update 2022)

Haben Sie eine Forderung von CLAIM Rechtsanwalts GmbH bzw. INKASSOvonMORGEN.de erhalten? Wir bieten Hilfe! Hier geht es schnell und direkt zu unseren Kontaktmöglichkeiten.

Rechnung für SEXY-DATE, Mediapool & friends UG, Leipzig

Im August 2021 berichteten wir im Beitrag „CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Forderung für Mediapool & Friends UG“ über den Inhalt einer Email, die ein Verbraucher laut eigener Aussage erhalten haben soll. Aufgrund unseres Beitrags meldeten sich einige Betroffene, um sich über das Thema zu informieren.

Nun gibt es Neuigkeiten: es liegt eine neue Zahlungsaufforderung der CLAIM Rechtsanwalts GmbH vor, erneut im Auftag der Mediapool & Friends UG aus Leipzig. Bevor wir uns an dieser Stelle jedoch wiederholen, möchten wir die vorliegenden Dokumente genauer beleuchten.

Neben der Rechnung von „SEXYDATE Mediapool & friends liegt uns eine Zahlungsaufforderung durch die CLAIM Rechtsanwalts GmbH bzw. INKASSOvonMORGEN.de vor. Zur Rechnung:

Scan: Sexy-Date.info Rechnung // Mediapool & friends UG (haftungsbeschränkt)
Rechnung "Sexy-Date.Website" / Nov 2021


  • Geforderter Mitgliedsbeitrag: 488,84 EUR
  • Laufzeit: 11 Monate
  • Name, Datum der Bestellung, Email,Handynummer und IP-Adresse des Empfängers aufgeführt
  • Beginn der Mitgliedschaft soll der 23.11.2021 gewesen sein, Rechnung ausgestellt am 29.11.2021
  • Betrag soll bis zum 13.12.2021 bezahlt werden
  • Zahlungsaufforderungen durch INKASSOvonMORGEN.de

    Darüber hinaus liegt uns die Forderung durch CLAIM RA GmbH und ein Formular für eine Ratenzahlung vor. Der Rechtsanwalt Oliver Luesgens schreibt im Auftrag der Mediapool & Friends UG, dass die Forderung der Bestellung vom 23.10.2021 nicht beglichen wurde. Übertitelt ist der Brief mit „Vermeidung von Anwalt- und & Gerichtskosten (Zahlungsaufforderung).

    Besonders interessant ist die zweite Seite der Dokumente. Dort ist eine Auflistung (siehe Screenshot) dargestellt, inwiefern die Kosten steigen würden, falls der Verbraucher nicht zahlt. Als Beispiel seien hier die Kosten des Gerichtsverfahrens genannt, wobei statt der ursprünglich geforderten 499,83 EUR letztendlich 811,20 EUR fällig werden sollen.

    Scan: Forderung InkassovonMorgen.de // CLAIM Rechtsanwalts GmbH Seite 1/2
    Forderung InkassovonMorgen.de // CLAIM Rechtsanwalts GmbH Seite 1/2

    Scan: Forderung InkassovonMorgen.de // CLAIM Rechtsanwalts GmbH Seite 2/2
    Scan: Forderung InkassovonMorgen.de // CLAIM Rechtsanwalts GmbH Seite 2/2


    • Zahlreiche Aufrufe, wie u.a. „Nutzen sie die Chance“ oder „Vermeiden Sie weitere Kosten“
    • Auflistung der anfallenden Kosten vorhanden
    • Ratenzahlungsformular vorhanden „Rückantwort“
    • Auflistung der kommenden Kosten, sofern nicht gezahlt wird
    • Hinweis zur WhatsApp-Kommunikation

    „IchhabeeineFrage.de“ und Co. – Erstaunliches im WhatsApp Dschungel

    Auf der Rechnung für Nutzung des Portals „Sexydate“ wird dem Empfänger mittels einer kleinen Grafik angeboten, direkt über den allgegenwärtigen Messenger-Dienst „WhatsApp“ Kontakt aufzunehmen. Aus Recherchegründen klickten wir ebenfalls drauf und staunten nicht schlecht, als sich ein neues Browser-Fenster öffnete: die dargestellte Seite „SexyDate Whatsapp-Support“ mit der klangvollen URL „IchhabeeineFrage.de“ ermöglicht einen direkten Kontakt über den beliebten Messenger.

    Diese Art und Weise des direkten Kontaktes scheint sehr beliebt zu sein, zumindest entdeckten wir noch weitere Portale ähnlicher Bauart. So fanden wir auf der Zahlungsaufforderung der CLAIM Rechtsanwalts GmbH den Hinweis „Schreiben Sie uns per WhatsApp“ – die dazugehörige URL lautet „InkassoRettung.de“ Wie zuvor öffnete sich ein unserer Meinung nach ähnlich gestaltetes Browserfenster, ein sogenannter „Mandantensupport“.

    Weitere nennenswerte Seiten waren „Problemengel.de“ und „TollerHelfer.com“, die aber mit anderen Dienstleistungen bzw. Firmen in Zusammenhang stehen können. Wir nennen diese URLs aus dem Grund, da sie laut unserer Ansicht auffallend viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Wir können an dieser Stelle nicht 100% feststellen, inwiefern und ob genannte Firmen und Webseiten miteinander verknüpft sind. Sollte der eine oder andere Verbraucher jedoch Erfahrungen mit den genannten Portalen/Firmen gemacht haben, so freuen wir uns über eine Rückmeldung. (Stand: 26.01.2022

    Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

    Haben Sie Erfahrungen mit INKASSOvonMORGEN.de (CLAIM RA GmbH) oder haben eine Zahlungsaufforderung erhalten? Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern informieren Sie sich, bevor weitere Kosten entstehen. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Infos via E-Mail und Telefon weiter.

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    Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

    Dienstag, 11. Januar 2022

    Phonify.me – Erfahrungen einer Verbraucherin

    Eine Kreditkarte via Nachnahme zu einem Preis 98,90 EUR. Eine Verbraucherin berichtet uns gegenüber ihre Erfahrungen mit dem Portal Phonify.me und der Mastercard Advantia Card. Weil sie die Annahme verweigerte, folgte eine Forderung von der Euro Collect GmbH.

    Titel: Phonify.me – Erfahrungen einer Verbraucherin

    Mastercard Advantia Card: Hohe Nachnahme?

    Die Verbraucherin Frau A., Mitglied unseres Vereins, wandte sich mit ihren Erfahrungen hinsichtlich der Mastercard Advantia Card an uns. Sie teilte uns ausführlich die Folgen mit, als sie die Annahme eines Paket mit einer hohen Nachnahme verweigerte.

    Laut der Aussage von Frau A. stieß sie im Netz auf eine Seite, auf der es um eine Mastercard Advantia Card gehen soll. Leider liegen uns keinerlei Informationen wie die URL oder der Seitenname vor, noch welche Daten von der Verbraucherin übermittelt wurden. In Folge sah sie im Briefkasten eine Benachrichtigung , dass sie ein Paket bei der Post abholen kann, mit einer Nachnahme von einem Betrag in Höhe von 98,90 EUR. Sie verweigerte die Annahme.

    Zahlungsaufforderungen durch Euro Collect GmbH

    Ungefähr drei Wochen später erhielt sie laut ihrer Aussage eine Email von der Mailadresse me@cards-support.com mit dem Vermerk „Zahlungserinnerung Mastercard (phonify.me). Es soll argumentiert worden sein, dass eine Annahmeverweigerung kein Widerspruch sei.

    Daraufhin soll sich das Inkassounternehmen Euro Collect GmbH telefonisch bei Frau A. gemeldet haben – jedoch via Bandansage. Inhalt der Ansage soll gewesen sein, dass eine wichtige Nachricht im E-Mail Postfach auf Frau A. warten würde. Ein Anruf seitens der Verbraucherin führte zu keinem Erfolg – sie berichtet uns gegenüber, dass sie niemanden persönlich erreichen konnte. Aber sie erhielt die besagte Email von dem Inkasso-Dienstleister.

    Vertragsabschluss über Phonify.me?

    Uns liegen diverse Unterlagen und Dokumente von Frau A. vor, die sie uns freundlicherweise für diesen Bericht zur Verfügung gestellt hat. Unter anderem das Schreiben von Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein. Dabei handelte es sich um eine Zahlungsaufforderung im Auftrag von „Advantia Card“, der Vertragsabschluss soll über „Phonify.me“ erfolgt sein.

    Frau A. wird in dem Schreiben darüber informiert, dass bisher kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Ein Gesamtbetrag von 181,30 EUR wird gefordert, zahlbar in ungefähr 10 Tagen. Wird nicht gezahlt, droht Euro Collect GmbH mit einem gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zum Erlass eines Haftbefehls. Zuvor erhielt Frau A. eine Email von der Absenderadresse „inkasso@inkassodienst.nrw“ (Schuldner.NRW) - scheinbar mit einer Forderungsaufstellung.

    Zahlung soll an Lectio Rechtsanwalts GmbH gehen

    Frau A. schreibt uns, dass sie mehrere Anrufe erhalten haben will. Es soll sogar eine SMS zugestellt worden sein, in der von einer Ratenzahlung die Rede gewesen sein soll. Sie will kurz darauf einen Vertrag erhalten haben, in der sie das Geld an eine Rechtsanwaltskanzlei namens Lectio Rechtsanwalts GmbH überweisen soll. Wir berichteten bereits in einem anderen Artikel über die Kanzlei.

    Was ist das Phonify.me-Starterpaket?

    Betrieben wird die Webseite „Phonify.me“ von der Advanzo Services KFT (Sitz: Portyázó út 34, 1221 Budapest Stand: 11.01.2022). Auf der Seite besteht gegenwärtig die Möglichkeit, ein sogenanntes „Phonify.me Starterparket“ inklusive einem Smartphone und einer Mastercard zu bestellen.

    In den AGB zur Mastercard Vermittlung wird bekanntgegeben, dass der Vertragspartner eine Firma namens Platinum Card Services UK, Ltd. (Zusätzliche Infos hier) sein soll. Unter Punkt 4 der Geschäftsbedingungen finden wir Infos zum Angebot, Zitat: „Das Schufafrei Sorglos Duo ist eine Finanzdienstleistung, es besteht aus einer Premium Prepaid Mastercard mit Gold-Design und Hochprägung zum Ausgabepreis von 98,90 Euro (…) Die Zahlung der Ausgabegebühr (…) erfolgt unmittelbar nach Bestellung via Nachnahme und vor Kartenausgabe“. Zitatende. Quelle: phonify.me/agb-widerrufsbelehrung.pdf, Stand 11.01.2022)

    Aus den AGB

    Wird die Annahme von dem Paket verweigert, wie es Frau A. zuvor gehandhabt hat, soll dem Kunden/der Kundin die Möglichkeit gegeben werden, die Zahlung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu tätigen. Eine dementsprechende Bankverbindung fanden wir in den AGB nicht. Erfolgt auch dann keine Zahlung, tritt die Platinum Card Services UK Ltd. die Forderung an ihren Zessionar, die Advantia Card, 81 Skipper Way, Suite 335, St. Neods, PE19 6LT (UK) ab.

    Sollten Kunden vom Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, so müssen sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich reagieren. Der Widerruf is an die Platin Card Services Ltd., 85 Great Portland Street, London, England, W1W 7LT zu stellen.

    Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

    Haben Sie Erfahrungen mit Phonify.me oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH oder der Lectio Rechtsanwalts GmbH erhalten? Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unbedingt reagieren, da weitere Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

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    Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

    Freitag, 7. Januar 2022

    National Inkasso fordert für Ideawise Limited

    Eine neue Zahlungsaufforderung von National Inkasso aus Düsseldorf. Die Inkassofirma versandte via Mail eine Forderung für Ideawise Ltd., die diverse Dating-Plattformen und Apps anbietet. Wie sollten Empfänger reagieren?

    Titel: National Inkasso fordert für Ideawise Limited


    Ideawise Ltd.: Für welches Unternehmen fordert National Inkasso?

    Ein Verbraucher leitete eine Email an uns weiter, die von dem Inkassounternehmen National Inkasso aus Düsseldorf verschickt worden sein soll. Sie schreiben: „trotz wiederholter Aufforderungen haben Sie es bislang unterlassen, die an Sie herangetragenen Zahlungsaufforderungen zu berücksichtigen und Zahlung zu leisten. Dies trotz Anerkenntnis der Forderung und Zahlungszusage.“ Gefordert wird die Summe von insgesamt 130,40 EUR. Auftraggeberin ist die Firma Ideawise Ltd.

    Die genannte Firma soll diverse Dating-Portale betreiben, aber scheint auch mehrere Dating-Apps anzubieten. Welches Portal nun genau in der Zahlungsaufforderung besucht worden sein soll, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

    Bekannte Portale der Ideawise Limited

    Wir schauten uns eins der aktuellen Portale des genannten Betreibers an. Auf „poppen.de“ wurden wir mit folgenden Hinweis begrüßt: „Seit mehr als 17 Jahren nutzen viele Millionen sympathische Menschen unsere Community vollkommen kostenlos.“ Das Angebot ist jedoch nicht vollständig kostenlos, in den AGB ist zu lesen: „Natürlich kannst du darüber hinaus noch weitere Funktionen für wenig Geld erwerben“ Quelle: https://www.poppen.de/conditions/popup/true/

    Firmensitz ist laut Impressum Room 604, Alliance Building 133 Connaught Road, Central, Hong Kong.

    Bei unserer Recherche suchten wir nach Portalen, die laut Impressum von der Ideawise Ltd. betrieben werden. Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 05.01.2022

    • poppen.de
    • fetisch.de
    • gay.de
    • fet-app.de
    • popcorn-dating.com
    • gaudi.dating
    • swinger.de

    Erfahrungen mit National Inkasso

    Das Inkassounternehmen aus Düsseldorf ist regelmäßigen Lesern unserer Berichterstattungen bekannt. Wir berichteten nicht nur über versandte Zahlungsaufforderungen von National Inkasso, sondern auch über Urteile, die das Unternehmen aus Düsseldorf betrafen. Mit stets neuen Beiträgen schaffen wir einen informativen und aktuellen Überblick zu diesem Thema. Weitere Infos können interessierte Verbraucher gerne erfragen.

    Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

    Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der National Inkasso erhalten?Reagieren statt Ignorieren! Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

    Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

    TEL: 0201-176 790

    E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

    WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

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    Dienstag, 4. Januar 2022

    „Pro-Media-Verlag“: Offerte für eine Werbeanzeige

    Eine Gewerbetreibende legte uns eine Offerte von einem Absender namens „Pro-Media-Verlag“ vor. Es geht um die kostenpflichtige Veröffentlichung von Werbeanzeigen in einem unbekannten Werbeobjekt.

    Titel: „Pro-Media-Verlag“: Offerte für eine Werbeanzeige


    Rücksendung kann zu hohen Kosten führen

    Uns wurde das Angebot von einer aufmerksamen Gewerbetreibenden zur Veröffentlichung vorgelegt. Dazu schrieb sie eine Mail: „Ich bekam einen Anruf um Bestätigung zur Verlängerung meiner Anzeige. Bzw. vorzeitige Vertragskündigung. Ich kannte die Firma nicht und habe auch nie eine Anzeige geschaltet. Sie haben mir trotzdem ein Bestellformular geschickt. Ist im Anhang inkl. der Nummer die mich angerufen hat. Ich habe nichts unterschrieben oder zurückgeschickt.“

    Auf der Offerte ist eine Anzeige der Firma der Gewerbetreibenden zu sehen, die wir aufgrund der Anonymisierung schwärzten. Woher der Absender die Firmendaten sowie die Grafik bezogen hat, ist für uns nur zu vermuten.

    Über den Absender „Pro-Media-Verlag“

    Viel ist über den Absender nicht bekannt, in der Offerte selbst ist von einem Vertragspartner namens „Pro-Media-Verlag“ die Rede. Dieser ist trotz der sehr ähnlichen Schreibweise nicht zu verwechseln mit dem österreichischen Buchverlag!

    Eine Recherche im Netz brachte uns keine nennenswerte Erkenntnisse zum Absender, doch uns liegt die genutzte Telefonnummer vor. Diese weist eine Hamburger Vorwahl auf. Auf der Offerte selbst ist eine Adresse angegeben: Park Cad.24 / 67450 Kestei (?).

    Infos zu den Vertragsbedingungen

    Unterhalb der Beispiel-Anzeige finden sich die geltenden Auftragsbedingungen, die bei Rücksendung und Unterschreibung des Formulars gültig werden. Hier die wichtigsten Inhalte: Der Anzeigenvertrag läuft über zwei Jahre und beinhaltet zwei kostenpflichtige Anzeigen im „angegeben Werbeobjekt“. Nur die Auflagenstärke ist bekannt, 1.000 Stück sollen es sein.

    Bezugnehmend auf die uns vorliegenden Unterlagen haben wir keinerlei Hinweise zum Werbeobjekt gesehen, die uns Aufschluss über die Verwendung der Anzeigenvorlage geben könnten. Die Kosten dafür haben es in sich und gelten jeweils nur für eine Ausgabe: der Nettopreis beträgt 598,00 EUR, Farbkosten 199,00 EUR und Gestaltungskosten 299,00 EUR.

    Scan: Offerte Pro-Media-Verlag / Jan 2022
    Offerte Pro-Media-Verlag / Jan 2022


    Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

    Gewerbetreibende aufgepasst: Haben Sie auch eine Offerte für eine Werbeanzeige erhalten?Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

    Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

    TEL: 0201-176 790

    E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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    Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

    Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

    Onlinegelbeseiten24.de: Widerruf nicht möglich

    Angeblich soll ein Gewerbetreibender via Cold Calling einen Vertrag für ein „Branchenbuch Premiumpaket“ abgeschlossen haben. Vertragspartner soll demzufolge die Firma onlinegelbeseiten24.de aus 10117 Berlin sein.

    Titel: Onlinegelbeseiten24.de: Widerruf nicht möglich


    Rücksendung kann zu hohen Kosten führen

    Die Ähnlichkeit ist unserer Meinung nach nicht von der Hand zu weisen. Die Firma „onlinegelbeseiten24.de“ erinnert uns stark an das bekannte Branchenbuch mit der eindeutigen Farbgebung. Doch da scheinen die Gemeinsamkeiten auch zu enden, denn wir konnten bei unserer Recherche kein Branchenbuch unter der URL onlinegelbeseiten24.de finden. (Stand 04.01.2022)

    Jedoch möchte diese Firma mit Sitz in der Friedrichstr. 123, 10117 Berlin einen Gewerbetreibenden zur Kasse bitten. In einer Email weist das onlinegelbenseiten24.de-Team den Empfänger auf das fehlende Widerrufsrecht bei B2B Geschäften hin und fordert demzufolge die offenen Kosten ein.

    Gewerbetreibender soll Kündigung „vergessen“ haben

    Der Gewerbetreibende wundert sich und schrieb diese Zeilen an uns, Zitat: „Ich wurde angerufen, mir wurde erzählt das mein Eintrag bei den gelben Seiten sich verlängert und ich vergessen hätte zu kündigen. Ich könnte aber noch sofort kündigen und brauche, dann nur noch einen geringeren Betrag bezahlen.“ Zitatende.

    Im Schreiben der onlinegelbeseiten24.de wird behauptet, dass sich im Anhang der Email eine Sprachaufzeichnung befinden solle. Diese liegt uns aktuell nicht vor, jedoch möchten wir an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass telefonische Vertragsabschlüsse bei B2B Geschäften oft über zwei Anrufe erreicht werden.

    Im ersten Telefonat wird das Angebot vorgestellt und im zweiten Anruf durch einen anderen Mitarbeiter die Bestätigung der Bestellung durchgeführt. In vielen Fällen wird nur das zweite Telefonat als relevant eingestuft, obwohl im ersten Telefonat die wichtigsten Vertragsinhalte besprochen werden.

    Vergleich von 369,00 EUR

    Insgesamt soll das „Branchenbuch Premiumpaket 1 Jahr“ den Gewerbetreiben 1.249,00 EUR kosten. Doch bietet onlinegelbeseiten24.de den Empfänger ein Vergleichsangebot mit sofortiger Kündigung an. Kosten dafür: 369,00 EUR. Diese Summe sollte er innerhalb von sieben Tagen überweisen – auf ein Konto in Belgien.

    Scan: Schreiben "onlinegelbeseiten24.de" / Dez 2021
    Schreiben "onlinegelbeseiten24.de" / Dez 2021


    Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

    Gewerbetreibende aufgepasst: Haben Sie auch eine Rechnung von onlinegelbeseiten24.de erhalten? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

    Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

    TEL: 0201-176 790

    E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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    Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

    Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.