Posts mit dem Label Dating Portale werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Dating Portale werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 12. Oktober 2026

ProCollect GmbH: Zahlungsaufforderung für Terra Nova Solutions UG wegen Flirro-me

Titel: ProCollect GmbH: Zahlungsaufforderung für Terra Nova Solutions UG wegen Flirro-me

Wer eine Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH aus der Schweiz erhält, sollte die darin geltend gemachte Forderung genau prüfen. In einem vorliegenden Schreiben vom 7. Oktober 2026 verlangt das Inkassounternehmen 177,35 Euro im Auftrag der Terra Nova Solutions UG. Als Forderungsgrund wird eine angebliche Jahresmitgliedschaft auf der Internetseite Flirro.me genannt.

177,35 Euro für eine angebliche Jahresmitgliedschaft

Die ProCollect GmbH mit Sitz in Hünenberg bezeichnet das Schreiben als „Letzte Zahlungsaufforderung“. Als Zahlungsfrist wird der 17. Oktober 2026 angegeben.

Der geforderte Gesamtbetrag setzt sich laut Schreiben wie folgt zusammen:

  • 114,26 Euro Grundforderung: Darin enthalten sind laut Aufstellung 92,40 Euro sowie eine Mahngebühr von 20 Euro und Zinsen.
  • 46,35 Euro Inkassokosten
  • 16,74 Euro Telekommunikations- und Kontoführungsgebühren

Insgesamt verlangt ProCollect damit 177,35 Euro. Die Forderung wird der Terra Nova Solutions UG zugeordnet. Als Grund nennt das Schreiben eine Jahresmitgliedschaft bei Flirro me.

Ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist und ob sämtliche geltend gemachten Kosten berechtigt sind, lässt sich allein anhand der Zahlungsaufforderung nicht feststellen.

Was steckt hinter der Forderung von Terra Nova Solutions UG?

Die Zahlungsaufforderung bezieht sich auf eine angebliche Mitgliedschaft bei Flirro.me. Wer sich nicht an eine entsprechende Anmeldung erinnert oder die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte zunächst die Vertragsgrundlage prüfen.

Wichtig sind insbesondere folgende Fragen:

  • Wurde tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen?
  • Welche Vertragsbedingungen und Preise galten zum Zeitpunkt der Anmeldung?
  • Kann der angebliche Vertrag durch geeignete Unterlagen belegt werden?
  • Sind die verlangten Mahn-, Inkasso- und sonstigen Zusatzkosten rechtlich begründet?

Ein Inkassoschreiben allein beweist nicht, dass die gesamte Forderung berechtigt ist. Umgekehrt sollte eine Zahlungsaufforderung nicht einfach ignoriert werden.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer die Forderung nicht zuordnen kann oder Zweifel an ihrer Höhe hat, sollte schriftlich reagieren und die Forderung ausdrücklich bestreiten, soweit sie bestritten wird.

Dabei empfiehlt es sich, von der ProCollect GmbH beziehungsweise dem Auftraggeber aussagekräftige Nachweise anzufordern. Dazu gehören insbesondere der behauptete Vertragsschluss, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen und eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Forderungsbestandteile.

Betroffene sollten außerdem die geltend gemachten Zusatzkosten getrennt von der eigentlichen Hauptforderung prüfen. Nicht jede Position, die in einem Inkassoschreiben aufgeführt wird, ist automatisch geschuldet.

Wer die Mitgliedschaft tatsächlich abgeschlossen hat, sollte ebenfalls prüfen, ob die Rechnung korrekt ist und ob gegebenenfalls noch eine Kündigung erforderlich ist. Bei Unsicherheit kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Achtung: Eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens ist nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer gerichtlichen Entscheidung gleichzusetzen. Sollte jedoch ein offizielles gerichtliches Schreiben eintreffen, müssen die darin genannten Fristen unbedingt beachtet werden.

Scan: ProCollect Zahlungsaufforderung Okt 2026
ProCollect Zahlungsaufforderung Okt 2026


Fazit: ProCollect-Forderung sorgfältig prüfen

Die ProCollect GmbH fordert im vorliegenden Schreiben 177,35 Euro für eine angebliche Jahresmitgliedschaft bei Flirro.me im Auftrag der Terra Nova Solutions UG. Ob die Forderung in dieser Höhe berechtigt ist, kann anhand des Schreibens allein nicht abschließend beurteilt werden.

Wer die Mitgliedschaft nicht kennt oder die Kosten nicht nachvollziehen kann, sollte die Vertragsunterlagen und die einzelnen Gebührenpositionen prüfen lassen, statt vorschnell zu zahlen oder das Schreiben unbeachtet zu lassen.

Sie haben ebenfalls eine Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH erhalten? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen oder informieren Sie sich über unsere Kontaktmöglichkeiten bei Verbraucherdienst e.V.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf ein vorgelegtes Zahlungsaufforderungsschreiben. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung der Forderung dar.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Freitag, 17. Juli 2026

C-Date kündigen? Kosten, Laufzeit und Inkasso prüfen

Titel: C-Date kündigen? Kosten, Laufzeit und Inkasso prüfen

Kostenlose Registrierung, später hohe Forderung? Verbraucher berichten immer wieder von Unsicherheiten rund um Dating-Portale, Vertragslaufzeiten und Inkassoschreiben. Auch im Zusammenhang mit C-Date erreichen uns Anfragen. Worauf du bei Anmeldung, Kündigung und Zahlungsforderungen achten solltest.

C-Date kündigen? Was Verbraucher zu Kosten, Laufzeit und Inkassoschreiben wissen sollten

Abos gehören für viele Menschen längst zum Alltag – vom Streamingdienst bis zur Fitness-App. Auch Dating-Plattformen arbeiten häufig mit Mitgliedschaften und laufzeitgebundenen Verträgen. Problematisch wird es aus Verbrauchersicht vor allem dann, wenn Nutzer erst spät erkennen, dass aus einer Registrierung ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entstehen kann.

Auch im Zusammenhang mit C-Date erreichen uns immer wieder Verbraucheranfragen. In einem aktuellen Fall schilderte uns ein Betroffener, dass er eine Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft erhalten habe. Nach seinen Angaben wurde die Forderung im Auftrag der Betreiberin Interdate S.A. geltend gemacht. Der Fall zeigt: Wer sich bei Dating-Portalen anmeldet, sollte Kosten, Laufzeiten und Kündigungsfristen besonders genau prüfen.

Was ist C-Date?

C-Date ist eine Online-Dating-Plattform, die mit diskreten Kontakten und unkompliziertem Kennenlernen wirbt. Das Angebot ist über die Website nutzbar, außerdem stehen mobile Anwendungen zur Verfügung. Wie bei vielen vergleichbaren Portalen werden Nutzer im Registrierungsprozess schrittweise durch Fragen zu Profil, Interessen und Erwartungen geführt.

Für Verbraucher entscheidend ist dabei weniger die Art der Fragen als die Transparenz des Buchungsvorgangs: Wann wird auf Kosten hingewiesen? Welche Leistungen sind kostenlos? Und unter welchen Voraussetzungen kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande?

C-Date: Kosten und Vertragsbedingungen genau prüfen

Wer sich bei einer Dating-Plattform anmeldet, sollte nicht allein auf Werbeaussagen oder den Hinweis auf eine „kostenlose Registrierung“ vertrauen. Wichtig ist vor allem, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

  • Ist nur die Registrierung kostenlos oder auch die Nutzung wesentlicher Funktionen?
  • Wann wird aus der Anmeldung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft?
  • Welche Laufzeit gilt?
  • Verlängert sich der Vertrag automatisch?

Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?

Gerade im Bereich digitaler Mitgliedschaften entstehen Streitigkeiten häufig dann, wenn Nutzer den Umfang der Zahlungsverpflichtung nach eigener Darstellung erst später erkennen.

Unser Eindruck vom Registrierungsprozess

Bei unserem Blick auf das Angebot zeigte sich ein mehrstufiger Registrierungsablauf. Dabei stehen zunächst Fragen zur Nutzung und zu persönlichen Vorlieben im Vordergrund. Preis- und Vertragsinformationen sind aus Nutzersicht jedenfalls nicht zwingend von Beginn an zentral platziert.

Wir haben den Vorgang an der Stelle beendet, an der eine E-Mail-Adresse eingegeben werden sollte. Denn bevor persönliche Daten übermittelt werden, sollte möglichst klar erkennbar sein, welche Leistungen kostenlos sind und unter welchen Bedingungen Kosten entstehen können.

Verbraucherschilderung: Hohe Forderung nach der Mitgliedschaft

In dem uns geschilderten Fall berichtete ein Verbraucher, dass er eine Zahlungsaufforderung über mehr als 500 Euro erhalten habe. Nach seiner Darstellung stand diese Forderung im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei C-Date. Die Geltendmachung sei durch ein Inkassounternehmen erfolgt.

Wichtig ist dabei: Ein einzelner geschilderter Fall erlaubt keine pauschale Bewertung aller Forderungen oder Vertragsverhältnisse. Ob eine Zahlungsforderung berechtigt ist, muss immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden. Maßgeblich sind unter anderem der tatsächliche Vertragsschluss, die im Buchungsvorgang angezeigten Informationen, die vereinbarte Laufzeit sowie eine mögliche Kündigung.

Inkassoschreiben zu C-Date: Was du jetzt tun solltest

Wenn du ein Inkassoschreiben erhältst, solltest du dieses nicht einfach ignorieren. Gleichzeitig gilt: Eine Zahlungsaufforderung bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung in jeder Hinsicht berechtigt ist.

Sinnvoll ist es, zunächst in Ruhe zu prüfen:

  • Worauf stützt sich die Forderung genau?
  • Wann soll der Vertrag abgeschlossen worden sein?
  • Gibt es Vertragsunterlagen oder Bestätigungsmails?
  • Wurde bereits gekündigt?
  • Liegt ein Nachweis über die Kündigung vor?
  • Ist die Forderung nachvollziehbar aufgeschlüsselt?

Gerade bei digitalen Verträgen können bereits E-Mails, Screenshots oder gespeicherte Buchungsinformationen später eine wichtige Rolle spielen.

Welche Unterlagen Betroffene sichern sollten

Wenn du Zweifel an einer Forderung hast, solltest du möglichst früh alle relevanten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Anmeldebestätigungen
  • Vertragsunterlagen
  • Preisangaben zum Zeitpunkt der Buchung
  • E-Mails des Anbieters
  • Kündigungsschreiben
  • Versand- oder Zugangsnachweise der Kündigung
  • Screenshots aus dem Anmelde- oder Buchungsprozess
  • Inkassoschreiben mit genauer Forderungsaufstellung

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich prüfen, ob und in welchem Umfang eine Forderung bestehen könnte.

C-Date kündigen: Warum der Nachweis so wichtig ist

Wer ein Dating-Abo beenden möchte, sollte nicht nur kündigen, sondern die Kündigung auch nachweisbar dokumentieren. Denn in der Praxis geht es später häufig nicht nur um die Frage, ob eine Kündigung erklärt wurde, sondern auch darum, wann und in welcher Form sie erfolgt ist.

Achte deshalb darauf, Fristen einzuhalten und Bestätigungen oder Versandnachweise aufzubewahren. Wer zu spät reagiert, riskiert unter Umständen, dass sich eine Mitgliedschaft verlängert oder weitere Forderungen geltend gemacht werden.

Fazit: Bei Dating-Abos genau hinschauen

Ob C-Date oder andere Dating-Portale: Verbraucher sollten vor einer Anmeldung genau prüfen, welche Kosten entstehen, wie lange ein Vertrag läuft und wann gekündigt werden muss. Kommt es später zu einer Zahlungsaufforderung oder einem Inkassoschreiben, sollte der Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Pauschale Aussagen helfen hier selten weiter. Entscheidend sind die konkreten Vertragsunterlagen, die Kommunikation mit dem Anbieter und eine saubere Dokumentation aller Schritte.

Call-to-Action

Du hast Ärger mit einer Dating-Plattform oder eine hohe Zahlungsforderung erhalten?

Dann sichere alle Unterlagen, Screenshots, E-Mails und Kündigungsnachweise. Wenn du unsicher bist, ob die Forderung berechtigt ist, lass deinen Fall prüfen.

Ein rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Ob und welche Ansprüche bestehen, sollte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besprochen werden.Der Beitrag beruht auf den uns mitgeteilten Informationen, eingereichten Unterlagen und den Schilderungen der beteiligten Person. Eine vollständige und abschließende Überprüfung sämtlicher Umstände war uns nicht möglich. Eigene Testbestellungen oder sogenannte Lockanrufe wurden von uns nicht durchgeführt. Sollten aus Sicht betroffener Stellen wesentliche Gesichtspunkte fehlen, bitten wir um eine Nachricht.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Donnerstag, 7. Mai 2026

Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Titel: Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Immer mehr Verbraucher erhalten derzeit Post oder E-Mails von der Inkassofirma eCollect wegen angeblich offener Forderungen der Partnerbörsen-Betreiber be2 S.à.r.l. Viele Betroffene berichten, dass sie sich entweder gar nicht bewusst waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben oder dass Kündigungen und Widerrufe nicht immer zum Erfolg führten. Im Internet finden sich aktuell entsprechende Erfahrungsberichte und Beschwerden. Wir schauten uns diese Aussagen an.

Wer ist die be2 S.à.r.l.?

Die be2 S.à.r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das unter anderem die Dating-Plattformen be2.com, verliebtab40.at und zusammen.de betreibt. Bei diesen soll es Plattformen häufig vorkommen, dass Nutzer ungewollt an kostenpflichtige Abo-Verträge gelangen. 

Verbraucher berichten online darüber, dass sich Mitgliedschaften automatisch verlängern oder Kündigungen nicht wie erwartet verarbeitet werden sollen. Es kam in mindestens einem Fall anschließend zu offenen Forderungen, weshalb die Inkassofirma eCollect eingeschaltet wurde. 

Einzelne Erfahrungen lassen sich auf Bewertungsportalen nachlesen. MEHR (Letzter Abruf 07.05.2026)

Warum meldet sich eCollect?

eCollect tritt als Inkassodienstleister auf und fordert offene Beträge im Namen von be2 ein. Dabei werden oftmals neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Inkasso-, Mahn- und Verzugsgebühren verlangt.

Betroffene schildern häufig folgende Situationen:

  • angeblich automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigung wurde angeblich nicht rechtzeitig akzeptiert
  • keine Erinnerung oder Rechnung erhalten
  • überraschende Inkassoschreiben nach längerer Zeit
  • hohe Zusatzkosten durch Inkassogebühren

Wir wurden durch einen Verbraucher kontaktiert, der bereits eine Zahlungsaufforderung durch eCollect erhalten hatte. Auch ihm wurde laut der vorliegenden Dokumente mitgeteilt, dass er die Mitgliedschaft nicht bezahlt hatte.

Scan: Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026
Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026


Wie auf eine Forderung reagieren?

Sollte die Forderung einfach gezahlt werden? Nein. Verbraucher sollten eine Inkassoforderung möglichst nicht ungeprüft bezahlen.

Zunächst sollte überprüft werden:

  • Wurde tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen?
  • Gab es eine wirksame automatische Verlängerung?
  • Wurde fristgerecht gekündigt?
  • Ist die Forderung überhaupt nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlichen Inkassokosten berechtigt?

Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Gerade bei Online-Abonnements kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Kündigungen oder Widerrufe. Inkassounternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Berechtigung einer Forderung umfassend zu prüfen, bevor sie diese geltend machen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

1. Ruhe bewahren

Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass sofort gezahlt werden muss. Auch Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren sollten zunächst sachlich geprüft werden.

2. Forderung prüfen lassen

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mails
  • Kündigungsnachweise
  • Zahlungsbelege
  • Screenshots

Oft lässt sich bereits dadurch erkennen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

3. Der Forderung widersprechen

Wenn Zweifel bestehen, sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dabei sollte man ausdrücklich erklären, dass die Forderung bestritten wird und ein Nachweis verlangt wird.

4. Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Verbraucher berichten über wiederholte Mahnungen und Druckaufbau durch Inkassounternehmen. Erfahrungsberichte im Internet zeigen, dass Betroffene häufig verunsichert sein können.

Droht sofort ein SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wird eine Forderung bestritten, ist ein SCHUFA-Eintrag in vielen Fällen gerade nicht ohne Weiteres zulässig.

Fazit: Inkassoforderung von eCollect wegen be2 genau prüfen

Wer eine Forderung von eCollect im Namen von be2 S.à.r.l. erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen – aber nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Online-Dating-Portalen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Vertragsverlängerungen und Kündigungen.

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung der Forderung sowie eine rechtzeitige Reaktion. Verbraucher sollten sich nicht allein von Mahnungen oder Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 13. März 2026

Terra Nova Solutions UG: Forderung von National Inkasso

Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn plötzlich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt. Besonders häufig berichten Betroffene über Forderungen im Zusammenhang mit der Terra Nova Solutions UG sowie Schreiben von National Inkasso.

Titel: Terra Nova Solutions UG: Erfahrungen mit Dating-Seiten und Inkassoforderungen von National Inkasso

Solche Briefe enthalten oft hohe Forderungsbeträge, Mahngebühren oder sogar Drohungen mit gerichtlichen Schritten. Doch nicht jede Inkassoforderung ist automatisch berechtigt. Wer betroffen ist, sollte daher wissen, wie man richtig reagiert und welche Rechte man hat.

In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter Forderungen von Terra Nova Solutions UG stecken kann, wie Inkassoverfahren funktionieren und welche Schritte Betroffene jetzt unternehmen sollten.

Was ist die Terra Nova Solutions UG?

Die Terra Nova Solutions UG wird häufig im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Portalen erwähnt. Dabei handelt es sich oftmals um Plattformen, auf denen Nutzer:

  • Dating- oder Flirtportale nutzen können
  • Community- oder Social-Media-Funktionen angeboten werden
  • kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften abgeschlossen werden können

In einigen Fällen sollen Nutzer berichtet haben, dass sie sich lediglich registriert haben oder ein kostenloses Angebot nutzen wollten, später jedoch mit kostenpflichtigen Mitgliedschaften oder verlängerten Abonnements konfrontiert wurden. So gibt es laut den AGB mehrere Premium-Modelle, die wir bei unserem Besuch der Seite jedoch nicht als Auflistung o.ä. sehen konnten. Wir hätten uns an dieser Stelle etwas mehr Transparenz gewünscht.

Wie üblich: Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kann ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt werden. In einem uns vorliegenden Fall wurde ein Mitglied durch das Inkassounternehmen National Inkasso via Mail kontaktiert; er soll laut der Forderung die Mitgliedsbeiträge für das Portal mfz69 Dating nicht bezahlt haben.

Scan: Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025
Rechnung mfz69 Dating / Terra Nova Solutions UG / Okt 2025 


Warum erhalten Betroffene Post von National Inkasso?

Wenn eine offene Rechnung aus Sicht des Unternehmens besteht, kann ein Inkassodienstleister eingeschaltet werden. Inkassounternehmen versuchen, offene Forderungen außergerichtlich einzutreiben. In diesem Fall handelt es sich um die Firma National Inkasso, ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro.

Typischerweise enthält ein Inkassoschreiben, bzw: folgende Punkte sollten ein einem seriösen Inkassobrief enthalten sein:

  • die ursprüngliche Forderung
  • Mahngebühren
  • Inkassokosten
  • Zahlungsfristen
  • mögliche Androhung rechtlicher Schritte

Für Betroffene wirkt ein solches Schreiben oft einschüchternd – insbesondere wenn hohe Kosten oder kurze Fristen genannt werden.

Ist eine Inkassoforderung automatisch berechtigt?

Nein. Eine Inkassoforderung bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich zahlen müssen. Damit eine Forderung rechtmäßig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein
  2. Der Verbraucher muss über Kosten informiert worden sein
  3. Die Forderung muss korrekt berechnet sein
  4. Mahn- und Inkassokosten dürfen nur begrenzt verlangt werden

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Forderung unberechtigt oder zumindest angreifbar sein. Forderungen der National Inkasso sollten keinesfalls ignoriert werden, da es sonst zu höheren Kosten kommen kann.

Wie sollte auf eine Forderung von National Inkasso für Terra Solutions UG reagiert werden?


1. Ruhe bewahren

Inkassoschreiben wirken oft sehr dringend oder bedrohlich. Trotzdem gilt: Nicht überstürzt handeln oder sofort zahlen. Nehmen Sie sich Zeit, die Forderung genau zu prüfen.

2. Forderung sorgfältig prüfen

Überprüfen Sie, wann der angebliche Vertrag geschlossen wurde und welche Leistung genau abgerechnet wird. Haben Sie eine Rechnung/Mahnung erhalten, sodass die Inkassokosten plausibel sein können? Besonders wichtig ist die Frage: Gab es überhaupt einen wirksamen Vertrag?

3. Unterlagen anfordern

Wenn Ihnen die Forderung unklar ist, können Sie verlangen, dass das Inkassounternehmen oder der ursprüngliche Anbieter folgende Unterlagen vorlegt: Vertragsnachweis, Anmeldung oder Registrierung, Rechnung, Übersicht über die Kosten. Ohne entsprechende Nachweise kann eine Forderung schwer durchgesetzt werden.

4. Schriftlich widersprechen

Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, sollten Sie schriftlich widersprechen. Ein Widerspruch kann zum Beispiel enthalten:

  • dass Sie die Forderung bestreiten
  • dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
  • dass Sie Nachweise verlangen

Der Widerspruch sollte möglichst schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.

5. Keine voreiligen Zahlungen leisten

Manche Betroffene zahlen aus Angst einen Teilbetrag oder stimmen einer Ratenzahlung zu. Das kann problematisch sein, weil eine Zahlung häufig als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann. Wenn Zweifel bestehen, sollte daher zunächst eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und Vertragsunterlagen auf. Diese Dokumente können entscheidend sein, wenn Sie eine Forderung prüfen lassen oder rechtlich dagegen vorgehen möchten.

Hilfe bei Inkassofordeurngen und Problemnen mit Dating-Portalen

Kam es zu einem ungewollten Vertragsabschluss oder Abo, als Sie mit Dating-Seiten interagierten? Oder wurden Sie bereits von einem Inkassounternehmen kontaktiert?

Wir bieten Betroffenen Informationen und Unterstützung. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Mittwoch, 24. April 2024

Über das Dating-Portal „Xhit“ von IDNR Inc.

Die Firma IDNR Inc. findet sich im Impressum des Dating-Portals „Xhit“. Doch wie so oft drohen nach der kostenlosen Anmeldung bzw. nach der Testphase Kosten, da die Kündigungsfrist nicht beachtet wurde.

Titel: Über das Dating-Portal „Xhit“ von IDNR Inc.

Casual-Dating Xhit: Nur die Anmeldung ist kostenlos

„Xhit“ heißt ein Dating-Portal der Betreiberin IDNR Inc, mit dem internationalen Sitz in Panama. Auf der Startseite wird das Angebot beworben mit unterschiedlichen Aussagen, doch vorrangig scheint Casual-Dating im Vordergrund zu stehen. Textpassagen wie „Wir verbinden das aufregende mit dem noch angenehmeren und erschaffen ein völlig neues Unterhaltungserlebnis für Erwachsene“ deuten auf nicht unbedingt jugendfreie Inhalte hin, spätestens die diversen Aufnahmen von Frauen bestätigen die Inhalte – und vor allem die Zielgruppe.

Die Registrierung soll – wie auf vielen bekannten Dating-Portalen - kostenlos sein. Bereits hier ist die Wahl der Worte von Bedeutung, denn eine kostenlose Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer kostenfreien Nutzung.

Nach Testphase können Kosten entstehen

Erst nach der Registrierung haben Interessierte die Möglichkeit, die besonderen Features der Seite xHit über die Startseite hinaus zu nutzen. Doch auch nach der Abgabe einiger persönliche Daten wie E-mail-Adresse und Namen wird die Entdeckungstour arg beeinträchtigt. Warum? Weil viele Funktionen, wie unter anderem der Versand einer Nachricht, erst mit der kostenpflichtigen Nutzung ermöglicht werden. Da eine Casual Dating Plattform ihren Fokus in den meisten Fällen auf die Kontaktaufnahme zwischen beiden Parteien legt, kann mit der reinen Registrierung nicht viel erreicht werden.

Bleibt demzufolge nur der Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Diese soll mit einer Testphase beginnen, genauer mit dem „10-Tage Xhit Club Testzugang“. Wir kennen derartige Angebote bereits von anderen Anbietern. Auch hier wandelt sich die kostenfreie Nutzung in ein kostenpflichtiges Abo um. Kostenpunkt: 24,90 EUR monatlich. Schnell können diese monatlichen Gebühren zu hohen Rechnungen führen, weil man unter Umständen die Kündigung während der Testphase verbummelt hat. (Stand dieser Angaben: 24.04.2024)

Die Folge können Zahlungsaufforderungen und Mahnungen sein, möglicherweise auch von beauftragten Inkassounternehmen, was in den meisten Fällen noch höhere Kosten bedeutet.

Hilfe bei Dating-Portalen und Abo

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Xhit und/oder haben eine überraschende Rechnung für die Nutzung eines Dating-Portals erhalten? Oder haben Sie gar schon eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso erhalten? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie erste allgemeine Informationen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Dienstag, 30. Mai 2023

Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

Neues von der Blue Internet Media GmbH (EOOD): das Portal WhatsFun bietet Dating bzw. Servicedienstleistungen in dem Bereich an. Uns wurde eine Mahnung vorgelegt. Wie sollte man reagieren?

Titel: Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

WhatsFun: Was ist das?

Die Anlehnung an das bekannte WhatsApp ist sehr deutlich. Doch statt einem Messenger stellt WhatsFun eine typische Dating-Seite dar. Auf der Startseite (letzter Abruf 30.05.2023) heißt es „Jetzt heiße Dates in Deiner Nähe finden“. Auffallend: es sind nur junge Frauen auf der Startseite dargestellt, ist das Angebot etwa eingeschränkt bzw. auf eine Zielgruppe ausgerichtet?"

Unter den Punkt „Leistungen“ findet sich der Hinweis, dass „moderierte Kontakte“ zum Service gehören. Das bedeutet im Klartext: Fake-Profile, hinter denen sich andere Menschen, sprich bezahlte Mitarbeiter, verbergen könnten. Kann es somit passieren, dass man seine Fantasien im Chat nicht mit Userin „Sweet, 34 Jahre“ tauscht, sondern mit „Günther, 53 Jahre“? Ausgeschlossen ist es nicht.

Ob diese Form der Unterhaltung lohnenswert ist, können wir nicht beurteilen. Kostenlos ist das Angebot aber keinesfalls. Ein Verbraucher leitete eine aktuelle Mahnung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD), Betreiberin der Seite WhatsFun, an uns weiter.

Was steht in der Mahnung?

Auf uns wirkt die uns vorliegende Mahnung der Blue Internet Media GmbH (EOOD) ungewöhnlich vorwurfsvoll. Wir zitieren: „Wir haben Ihnen ein tolles Produkt zur Verfügung gestellt und Ihnen tolle Bedingungen geboten, warum tragen Sie nun nicht Ihren Teil dazu bei?“ Zitatende.

Ob das Produkt so „toll“ sind, soll jeder für sich selbst entscheiden. Weiter zum Inhalt der Mahnung: es soll eine offene Forderung aus „WhatsFun“ in Höhe von 94,79 EUR bestehen. Der Empfänger soll nicht auf Mitteilungen und „Hinweise“ reagiert haben. Nun wird ihm eine Frist von 7 Tagen gewährt, um die offene Summe zu zahlen.

Die Blue Internet Media GmbH (EOOD) schreibt, dass sie den Fall an ein Inkassounternehmen übergeben, sofern die Zahlung weiterhin aussteht. Das würde eine Steigerung der Kosten bedeuten.

Scan: WhatsFun Mahnung / Mai 2023
WhatsFun Mahnung / Mai 2023


Ungewöhnlicher Aufbau der Mahnung

Wie bereits erwähnt, die Mahnung zeichnet sich durch ein ungewöhnliches Design aus. Bislang sind uns selten derartige Schreiben untergekommen, die durch Formatierungen Druck ausüben wollen – das ist zumindest unsere Annahme.

Es sind sogar sämtliche Anmeldedaten des Empfängers dargestellt, die zwar u.a. seine IP-Adresse und das genutzte Gerät darstellt, aber wichtige persönliche Daten dabei vermissen lässt. Es fehlt vorrangig das Alter, was auf einer Casual Dating Seite bzw. App aufgrund des Jugendschutzes wichtig sein könnte.

Stattdessen stellt das Unternehmen die Frage: „Wollen Sie, das Andere 'für nichts' verdienen?“ Apropos: Laut den AGB (Stand 30.05.2023) gibt es einen Dämpfer hinsichtlich WhatsFun: „Kontakte mit anderen Nutzern, insbesondere eine bestimmte Art, Anzahl oder ein bestimmter Umfang der Kontakte, sind nicht geschuldet.“

Das bedeutet, dass man sich scheinbar registrieren und kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen kann, die aber keinen Garantie für den Dating-Erfolg darstellen.

Hilfe bei Dating-Portalen

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über andere Portale der Blue Internet Media GmbH (EOOD) berichtet. Im Falle des Portals „Leichte Luder“ lagen uns sogar Inkassoforderungen von Inkassolution  vor. Ob und welches Inkassounternehmen jetzt im Fall von WhatsFun tätig werden würde, ist uns derzeit nicht bekannt.

Wir bieten Hilfe für Betroffene, die eine Mahnung oder Forderung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD) erhalten haben. Auch wenn Sie eine Inkasso-Forderung erhalten haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden, um sich erste Informationen zu sichern. Ignorieren der Schreiben ist nicht zu empfehlen, da es weitaus höhere Kosten bedeuten könnte. Reagieren Sie jetzt.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 11. Januar 2023

„Verbotene Frauen“ – Rechnung von Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt)

Neuigkeiten von der Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt): es gibt ein weiteres Portal namens „VerboteneFrauen“. Wir erhielten von einem Verbraucher eine hohe Rechnung für eine Mitgliedschaft auf dem Portal.

Titel: „Verbotene Frauen“ – Rechnung von Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt)

Ein weiteres Dating-Portal: „verbotenefrauen.com“

Wir berichteten zuletzt vor einem Jahr über die Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) und ihrer Webseite „Sexy Date“. Durch einen Verbraucher wurde uns ein weiteres Portal bekannt – eine Partnerbörse mit dem Namen „Verbotene Frauen“ (url: verbotenefrauen.com).

Bei unserem Besuch der Singlebörse (Stand: 10.01.2023) erschien ein Pop-Up für ein weiteres Angebot namens „Persönlichkeits- und Beziehungsanalyse“. Dieses lehnten wir ab und gelangten zur Startseite, die auf uns sehr ähnlich zu bereits bekannten Portalen wirkt. Somit führt ein Klick auf den Button „Jetzt registrieren“ zu einem Formular, in das die Kontaktdaten eingegeben werden sollen.

Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) fordert nahezu 500 EUR

In der uns vorliegenden Rechnung der Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) wird der Mitgliedschaftsbeitrag für die Partnerbörse gefordert. Dieser setzt sich aus den monatlichen Gebühren in Höhe von 44,44 EUR und der gesamten Laufzeit von 12 Monaten zusammen – das macht insgesamt 533,28 EUR.

Abgezogen wird eine „Schnupperphase“ und ein „Willkommensbonus“. Bleibt insgesamt ein Gesamtbetrag in Höhe von 498,83 EUR, der laut Mediapool & Friends UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen ist. Diesen Betrag soll der Kunde via Button „JETZT BEZAHLEN“ oder über einen alternativen Link für Überweisungen aufrufen, „kontodaten-anzeigen.com“.

Scan Rechnung Verbotene Frauen / Mediapool & Friends / Jan 2023
Scan Rechnung Verbotene Frauen / Mediapool & Friends / Jan 2023


Fragwürdig: Rechnung mit eigenem Foto

Besonders aufmerksam wurden wir durch die Gestaltung der Rechnung, die uns freundlicherweise von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Dort ist direkt über den Bestelldaten ein Foto des Kunden abgebildet. Uns ist bisher keine Rechnung untergekommen, bei der ein Bild vom Vertragspartner gezeigt wird. Wir vermuten, dass mit der Nennung des bestellten Produkts, in diesem Fall „verbotene Frauen“, in Kombination mit dem eigenen Foto Druck aufgebaut werden soll.

Hilfe bei Dating-Portal-Abos

Schnell geraten VerbraucherInnen in ein Abo, besonders nachdem eine „Schnupperphase“ bzw. ein Probe-Abo von 14 Tagen verstrichen ist. Allgemein lässt sich zu den uns bekannten Dating-Portalen sagen: Die Überraschung folgt meist in Form einer unerwarteten Rechnung, mit der in den meisten Fällen sämtliche Mitgliedsbeiträge der gesamten Vertragslaufzeit oder eine Jahresgebühr gefordert wird.

Vor der Registrierung sollten unbedingt die AGB gelesen werden, um unerwünschte Verträge auszuschließen. Wir bieten jedoch Hilfe und Infos für jene VerbraucherInnen an, die hohe Rechnungen erhalten haben. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 19. Dezember 2022

Tabulose-Frauen Club: Über die hohen Kosten des Portals der FindM3 Kft

Ein weiteres Dating-Portal wurde uns bekannt: Tabulose-Frauen Club; betrieben von der uns bislang unbekannten Firma FindM3 Kft. Eine Anmeldung kann teuer werden: über 470 EUR jährlich!

Titel: Tabulose-Frauen Club: Über die hohen Kosten des Portals der FindM3 Kft

FindM3 Kft. - mehrere Dating-Portale?

Eine neue Dating-Seite namens „Tabulose-Frauen Club“ versucht mit den üblichen Werbeslogans wie „Anmelden und direkt zum F... werden!“ Kunden zu erreichen. Insbesondere diese Aussage haben wir bereits xmal auf unterschiedlichen Portalen gelesen und erweckt auf uns den Anschein, als würde es sich um ein Netzwerk handeln.

Jedoch tauchen unter den Betreibern meist unterschiedliche Namen auf. Für diese Seite soll die Firma FindM3 Kft. verantwortlich sein – mit Sitz in 1119 Budapest, Etele ut 59-61, Office 105. Auf der Starte von Tabulose-Frauen Club ist außerdem zu lesen, dass den Usern ein „Zugang auf eine zentralisierte Plattform“ ermöglicht wird. Auf diese Plattform kann über verschiedene zugehörende Unterseiten zugegriffen werden. Aha. Scheinbar wirklich ein Netzwerk, wobei diese Unterseiten für uns unbekannt bleiben.

Tabulose-Frauen Club: Hohe Kosten, lange Laufzeit

Die Kosten sind vergleichsweise hoch: insgesamt 473,62 EUR jährlich – mit einer Laufzeit von max. 24 Monaten. Wohlgemerkt ist bereits die Anmeldung mit Kosten verbunden, während andere Dating-Seiten u.a. eine kostenlose Testphase anbieten. Darüber hinaus können durch die erwähnten zugehörenden „Unterseiten“ weitere Kosten entstehen.

Laut unserer Erfahrung kann es bei Nichtzahlung zu Inkassoforderungen und Mahnungen kommen, welche die Kosten noch weiter in die Höhe treiben. Diese Schreiben zu ignorieren ist wie immer nicht ratsam; viel eher ist ein Reagieren ratsam!

Hilfe bei Dating-Plattformen

Der Aufbau der Seite erinnert stark an themenverwandte Webseiten, über die wir zuletzt häufig berichteten. In einer Vielzahl der bekannten Probleme sollen betroffene Kunden die Gebühren für eine Mitgliedschaft zahlen. Wir bieten Hilfe für betroffene VerbraucherInnen, die ein Abo abgeschlossen haben. Auch bei dem Erhalt eines Inkasso-Briefs helfen wir aus. Reagieren Sie! Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

DeinSeitensprung Club – Update und neuer Betreiber "Powerhouse Ehf."

Wir bringen ein Update zum Dating-Portal DeinSeitensprung.Club – es gab einen Betreiberwechsel. Was bedeutet das für zukünftig geschlossene Verträge und wie sollten betroffene Verbraucher auf Mahnungen reagieren?

Titel: DeinSeitensprung Club – Update und neuer Betreiber "Powerhouse Ehf."

Powerhouse Ehf. ist neue Betreiberin von DeinSeitensprung

Im Mai 2020 berichteten wir zuletzt über das Dating-Portal „DeinSeitensprung.club“, in der Vergangenheit betrieben von einer Firma namens Firma Flirt & Date Ltd. aus Manchester, UK. Es meldeten sich zahlreiche VerbraucherInnen bei uns, die diesbezüglich Probleme mit Mitgliedschaften auf dem Portal und Mahnungen aufgrund ausbleibender Zahlungen hatten.

Doch wie sieht es zwei Jahre später aus? Wir haben uns die Mühe gemacht, das Portal DeinSeitensprung.Club erneut zu begutachten. Hauptsächlich wollten wir die im damaligen Artikel angesprochenen Punkte aufgreifen, aber auch die offensichtlichsten Änderungen hervorheben. Eine wichtige Neuerung fällt direkt beim Aufruf der Startseite auf: Die Firma Powerhouse Ehf. mit Sitz in Borgartún 26105 Reykjavík, Island (!) ist die aktuelle Betreiberin.

Leider können wir nicht genau bestimmen, wann es zum Betreiberwechsel kam. Es fiel uns jedoch auf, dass der Betreibername in den AGB und im Impressum jeweils als Bilddatei eingefügt wurde. Das hat zum einen den Effekt, dass eine Suche im Internet erschwert wird. Zum anderen ist es leicht austauschbar.

Weiterhin mehr als 350 EUR für Registierung

Werfen wir einen Blick in die AGB. Dort finden wir bereits den ersten wichtigen Hinweis zu den Kosten: „Der Vertragsschluß erfolgt nur schriftlich. Danach und der kostenpflichtigen Registrierung hat der user lebenslangen Anspruch auf den ungehinderten Zugriff auf die Plattformen von PHO Der zu entrichtende Preis nach der Registrierung beträgt 358,90 pro Jahr ( ohne Zusatzdienste) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag mit PHO nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit und somit rechtzeitig gekündigt worden ist.“ (Quelle: AGB, DeinSeitensprung.Club)

Der Vertrag wird demzufolge schriftlich geschlossen – das geht über das Portal selbst. Mithilfe eines Online-Formulars können Daten eingegeben werden, die dann an die Powerhouse Ehf. übermittelt werden. Interessant für uns: Nach dem Alter wird bei dieser Anmeldung über die Startseite nicht gefragt – wohl aber nach der Telefonnummer.

Hilfe bei Dating-Plattformen

Der Preis ist trotz Betreiberwechsel unverändert. Die 358,90 EUR wurden bereits zum Zeitpunkt unseres ersten Berichts verlangt. Damals sollte ein betroffener Kunde laut einer Mahnung offene Kosten zahlen. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass es auch heutzutage zu Problemen mit dem Dating-Portal DeinSeitensprung-Club kommen kann. Wir bieten Hilfe für betroffene VerbraucherInnen, die ein Abo bzw. eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben.

Auch bei dem Erhalt eines Inkasso-Briefs helfen wir. Reagieren Sie! Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 2. Dezember 2022

Inkassolution fordert für Blue Internet Media GmbH (Leichte Luder)

Neuigkeiten bezüglich des Dating-Portals „Leichte Luder“. Nachdem zuvor andere Inkassounternehmen beauftragt wurden, um offene Rechnungen beizutreiben, ist nun die Firma Inkassolution Deutschland GmbH tätig. In einer aktuellen Zahlungsaufforderung wird die Summe von über 500 EUR verlangt.

Titel: Inkassolution fordert für Blue Internet Media GmbH (Leichte Luder)

Über 500 EUR: Offene Rechnung für Datingportal Leichteluder.com

Zuletzt berichteten wir 2020 über Forderungen der Inkassolution Deutschland GmbH aus 82515 Wolfratshausen. Nun liegt eine neue Zahlungsaufforderung vor, ebenfalls für eine bereits bekannte Dienstleistung. Das Dating-Portal „Leichte Luder“ (Url: leichteluder.com), welches von der Blue Internet Media GmbH betrieben wird. Verantwortlich für die Vertragsabwicklung in Deutschland ist die Firma Smiles & Happy Entertainment GmbH aus Frankfurt; wir berichteten im Mai 2022 bereits über Mahnungen.

Die Inkassolution Deutschland GmbH fordert ebenfalls eine Summe von mehreren Hundert Euro für die Nutzung des Portals „Leichte Luder“. Insgesamt geht es um eine Hauptforderung in Höhe von 459,45 EUR. Zu dieser Forderung kommen nun weitere Kosten hinzu, wie u.a. Verzugszinsen und Inkassokosten. Insgesamt soll nun ein Betrag in Höhe von 507,58 EUR gezahlt werden.

Kein Fake: Reagieren Sie auf die Inkassolution Forderung

Die hohe Summe kommt laut den Erfahrungen von betroffenen Verbrauchern durch die hohe Laufzeit zustande. Das Portal bietet unterschiedliche Pakete, wie unter anderem das Angebot „Premium Plus“ 39,95 EUR kosten. In der Zahlungsaufforderung kann aufgrund der Nichtzahlung der gesamte Mitgliedsbetrag für 24 Monate fällig werden.

Es handelt sich bei dieser Forderung um keinen Fake – die Firma Inkassolution Deutschland GmbH ist ein Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und darf demzufolge Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen. Reagieren Sie demzufolge unbedingt auf die Forderung, ehe die Kosten noch weiter steigen.

Wir bieten Hilfe für Betroffene. Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit der Inkassolution oder dem Datingportal „LeichteLuder“? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 3. November 2022

Tech Medialand Kft.: Forderungen für „Premium-Abos“

Automatisch verlängerte Abos sind ein Ärgernis von Verbrauchern, die sich neugierig auf den im Netz zahlreich vertretenen Dating- und Flirtportalen anmelden. Was zum Beispiel auf Seiten der Tech Medialand Kft. mit einem Probe-Abo beginnt, kann schnell teuer werden.

Titel: Tech Medialand Kft.: Forderungen für „Premium-Abos“

Noch ein Betreiber aus Ungarn: Tech Medialand Kft.

Wir berichteten zuletzt über unterschiedliche Dating- und Flirtplattformen und deren Betreiber-Firmen. Auffällig sind die Ähnlichkeiten vieler Portale mit so eindeutig zweideutigen Namen wie „pimperbook“, die zum Teil von Firmen mit Sitz in Ungarn betrieben werden. Eine dieser Firmen heißt Tech Medialand Kft.

Der Sitz des Unternehmens soll laut dem Impressum Dózsa György utca 11, 2724 Újlengyel, Ungarn sein. Wir sehen Parallelen zur HowLogic Kft., über die wir ebenfalls berichteten. Die Gemeinsamkeiten hören bei dem Erscheinungsbild nicht auf, sondern sind auch in den Nutzungsbedingungen erkennbar.

Auch bei den Portalen der Tech Medialand Kft. gibt es „kostenlose“ Probe-Abos, die sich aber in ein kostenpflichtiges Abo wandeln, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Viele Portale, noch mehr Fake-Profile und Bots?

Einige der in diesem Beitrag erwähnten Flirt- und Datingportale haben wir bereits in älteren Artikeln behandelt. Da sich aber mit der Tech Medialand Kft. in manchen Fällen eine neue Betreiberin zu erkennen gibt, würden wir an dieser Stelle gerne alle Seiten aufführen. Aufgrund der eindeutig nicht jugendfreien Namen verzichten wir auf eine Auflistung.

Bei unseren Recherchen stießen wir auf einen Bericht des Portals „Datingspot24“ über eine der eben genannten Webseiten – luvdaters. Datingspot24 bezeichnet die von Tech Medialand Kft. betriebene Seite als „great fraud“ (z. Dt. „großer Betrug“). Es ist im Artikel ebenfalls von Fake-Profilen die Rede, was eine kostenpflichtige Nutzung unserer Meinung nach nicht besonders attraktiv erscheinen lässt. Ob auf den gelisteten Dating-Seiten tatsächlich Fake-Profile bzw. Bots aktiv sind, können wir nicht beurteilen. (Quelle: datingspot24)

Forderungen von eCollect

Zuletzt sollen Zahlungsaufforderungen durch das Schweizer Inkasso-Unternehmen eCollect versandt worden sein. Es soll wie in anderen Fällen zuvor um noch offene Abo-Gebühren für eine Mitgliedschaft bezahlt werden. Dabei hängt der geforderte Betrag von der Länge des Abos ab, welches laut Tech Medialand abgeschlossen worden sein soll. In vergleichbaren Forderungen von eCollect für andere Betreiber von Dating-Seiten kann es um Beträge von über 200 EUR gehen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit den genannten Portalen von der Tech Medialand Kft. oder der eCollect, die Sie mitteilen möchten? Oder suchen Sie Hilfe und Unterstützung gegen ungewollte Vertragsabschlüsse? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 2. November 2022

Howlogic Kft: Erfahrungen mit neuen Dating-Portalen (Update)

Derzeit melden sich täglich Verbraucher bei uns, um uns ihre Erfahrungen mit den Flirt- und Datingportalen der Firma Howlogic Kft. zu berichten. In den meisten Fällen geht es Probleme mit einem kostenpflichtigen Abo oder sogar einer erhaltenen Inkasso-Forderung.

Titel: Howlogic Kft: Erfahrungen mit neuen Dating-Portalen (Update)

Nach „Scharfe Liebe“: Weitere Portale der Howlogic Kft.

Bereits 2021 berichteten wir ausführlich über die zahlreichen Portale der Howlogic Kft. aus Ungarn. Wir teilten die Erfahrungen eines Betroffenen, der Abbuchungen auf seinem Konto festgestellt haben will und wir präsentierten eine Liste der damals bekannten Portale.

Knapp ein Jahr später wird es Zeit für ein Update. Die Howlogic Kft. ist weiterhin aktiv und gilt als Betreiberin verschiedener Flirt- und Datingportale mit mehr oder weniger illustren Namen. Der Sitz soll sich weiterhin in 11 Verebeshegy Street, Csomad, 2161 Ungarn befinden. Neu hinzugekommen sind laut unserer Kenntnis folgende Portale:

  • lilaherzen.de
  • treffegirls.com
  • tatschimi.com
  • laessigedates.com
  • datesgern.com

Probe-Abo kann zu teurem Premium Abo werden

Wir schauten uns aktuell die AGB der letztgenannten Seite „datesgern“ an. Dort ist aktuell die Stelle zu lesen: „Wenn Sie als kostenloses Mitglied oder als Gast auf unsere Website zugreifen möchten, müssen Sie keine Gebühr bezahlen“, Stand 02.11.2022. Doch lassen sich auch alle Funktionen der Seite nutzen, wie zum Beispiel Nachrichten senden? Wahrscheinlich nicht.

Es heißt weiter: „Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als kostenloses Mitglied oder als Gast beim Zugriff und der Nutzung unserer Services nur eine begrenzte Anzahl von Funktionen nutzen und auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen auf unserer Webseite zugreifen können“, Stand 02.11.2022. Um all die Funktionen nutzen zu können, muss ein Abo-Paket erworben werden.

Die Kosten der jeweiligen Pakete vermissen wir bei unserer Recherche. Die Laufzeiten der Premium-Abos bestimmen den Preis. Jedoch soll es laut den Nutzungsbedingungen auch sogenannte „Probepakete“ geben, die eine deutlich kürzere Laufzeit von 1 oder 3 Tagen sowie 1 oder 2 Wochen haben sollen. Die Gefahr in diesem Fall: das kostenlose Probe-Abo kann sich in ein kostenpflichtiges und teures „Premium“ Abo wandeln – da unter Umständen nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Forderung durch eCollect Germany GmbH

In der Vergangenheit wurde das Inkasso-Unternehmen eCollect Germany GmbH aus der Schweiz für Howlogic Kft. aktiv, sofern Kunden ihre Abos nicht bezahlten. Auch eine Rückbuchung eingezogener Abo-Gebühren kann eine Zahlungsaufforderung durch eCollect nach sich ziehen. In einer vorliegenden Forderung wird in eine Summe von 87,80 EUR für die Anmeldung auf „scharfeliebe.de“ gefordert.

Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit den genannten Portalen von der Howlogic Kft. oder der eCollect Germany GmbH, die Sie mitteilen möchten? Oder suchen Sie Hilfe und Unterstützung gegen ungewollte Vertragsabschlüsse? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 28. Oktober 2022

Heisse-Frauen Club: Neue außergerichtliche Mahnung liegt vor

Uns wurde eine neue Mahnung für die unbezahlte Mitgliedschaft auf dem Flirt- und Datingportal heisse-frauen Club vorgelegt. Beinahe 250 EUR verlangt die Betreiberin Luxury Pleasure Ltd. - Was hat sich seit unserem letzten Beitrag geändert?

Titel: Heisse-Frauen Club: Neue außergerichtliche Mahnung liegt vor

Luxury Pleasure Ltd. bietet weiterhin Dating- und Flirtplattform

Weiterhin wirbt die Luxury Pleasure Ltd. auf ihrer Webseite „heisse-Frauen Club“ mit dem verlockenden Angebot, „Jetzt Flirt-Profi werden!“. Es handelt sich bei dieser Seite um eine kostenpflichtige Dating- und Flirtplattform, die auf der Startseite auch die Nutzungskosten bekannt gibt: insgesamt: 473,62 EUR (inkl. Mwst.) pro Jahr. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Wir berichteten bereits vor einigen Monaten über Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso, die im Auftrag der Luxury Pleasure Ltd. offene Mitgliedskosten einforderten. Die Seite „heisse-Frauen Club“ ist weiterhin online (Stand 27.10.2022) und es sollen jene Personen angeschrieben werden, welche sich zwar angemeldet haben sollen, aber die Rechnung nicht zahlten.

Anmeldung auf heisse-Frauen Club: Das steht in der Mahnung

Die vorliegende Mahnung von der Luxury Pleasure Ltd. soll Anfang Oktober 2022 via Email verschickt worden sein. Laut des Schreibens sollen noch die Kosten für die Mitgliedschaft (im ersten Jahr für 6 Monate) für das Portal „heisse-frauen.club“ offen sein. Darüber hinaus werden wichtige Daten der Anmeldung dargestellt, wie das Datum, das genutzte Gerät, die Email-Adresse und die aufgezeichnete IP.

Scan: Mahnung für Heisse-Frauen Club // Oktober 2022
Scan Mahnung Heisse-Frauen Club // Oktober 2022


Die Überweisung soll auf ein Konto in Litauen erfolgen. Als Zahlungsempfänger ist eine FutureWise Kft. angegeben. Gezahlt werden soll ein Betrag in Höhe von 246,81 EUR. Sollte nicht innerhalb einer gewissen Frist gezahlt werden, wird laut der Mahnung die ganze Summe der Laufzeit verlangt. Zusätzlich können Anwalts- und Gerichtskosten hinzu kommen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit dem Portal Heisse-Frauen.club oder den Unternehmen Luxury Pleasure Ltd oder FutureWise Kft., die Sie mitteilen möchten? Oder suchen Sie Hilfe und Unterstützung gegen ungewollte Vertragsabschlüsse? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.