Donnerstag, 7. Mai 2026

Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Titel: Inkassoforderung von eCollect für be2 S.à.r.l. – Was Betroffene jetzt wissen sollten

Immer mehr Verbraucher erhalten derzeit Post oder E-Mails von der Inkassofirma eCollect wegen angeblich offener Forderungen der Partnerbörsen-Betreiber be2 S.à.r.l. Viele Betroffene berichten, dass sie sich entweder gar nicht bewusst waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben oder dass Kündigungen und Widerrufe nicht immer zum Erfolg führten. Im Internet finden sich aktuell entsprechende Erfahrungsberichte und Beschwerden. Wir schauten uns diese Aussagen an.

Wer ist die be2 S.à.r.l.?

Die be2 S.à.r.l. ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das unter anderem die Dating-Plattformen be2.com, verliebtab40.at und zusammen.de betreibt. Bei diesen soll es Plattformen häufig vorkommen, dass Nutzer ungewollt an kostenpflichtige Abo-Verträge gelangen. 

Verbraucher berichten online darüber, dass sich Mitgliedschaften automatisch verlängern oder Kündigungen nicht wie erwartet verarbeitet werden sollen. Es kam in mindestens einem Fall anschließend zu offenen Forderungen, weshalb die Inkassofirma eCollect eingeschaltet wurde. 

Einzelne Erfahrungen lassen sich auf Bewertungsportalen nachlesen. MEHR (Letzter Abruf 07.05.2026)

Warum meldet sich eCollect?

eCollect tritt als Inkassodienstleister auf und fordert offene Beträge im Namen von be2 ein. Dabei werden oftmals neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Inkasso-, Mahn- und Verzugsgebühren verlangt.

Betroffene schildern häufig folgende Situationen:

  • angeblich automatische Vertragsverlängerung
  • Kündigung wurde angeblich nicht rechtzeitig akzeptiert
  • keine Erinnerung oder Rechnung erhalten
  • überraschende Inkassoschreiben nach längerer Zeit
  • hohe Zusatzkosten durch Inkassogebühren

Wir wurden durch einen Verbraucher kontaktiert, der bereits eine Zahlungsaufforderung durch eCollect erhalten hatte. Auch ihm wurde laut der vorliegenden Dokumente mitgeteilt, dass er die Mitgliedschaft nicht bezahlt hatte.

Scan: Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026
Screenshot eCollect Forderung für be2 S.à.r.l. / April 2026


Wie auf eine Forderung reagieren?

Sollte die Forderung einfach gezahlt werden? Nein. Verbraucher sollten eine Inkassoforderung möglichst nicht ungeprüft bezahlen.

Zunächst sollte überprüft werden:

  • Wurde tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen?
  • Gab es eine wirksame automatische Verlängerung?
  • Wurde fristgerecht gekündigt?
  • Ist die Forderung überhaupt nachvollziehbar?
  • Sind die zusätzlichen Inkassokosten berechtigt?

Nicht jede Forderung ist automatisch rechtmäßig. Gerade bei Online-Abonnements kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Vertragslaufzeiten, Kündigungen oder Widerrufe. Inkassounternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Berechtigung einer Forderung umfassend zu prüfen, bevor sie diese geltend machen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

1. Ruhe bewahren

Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass sofort gezahlt werden muss. Auch Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder Gerichtsverfahren sollten zunächst sachlich geprüft werden.

2. Forderung prüfen lassen

Wichtig ist, sämtliche Unterlagen zusammenzustellen:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mails
  • Kündigungsnachweise
  • Zahlungsbelege
  • Screenshots

Oft lässt sich bereits dadurch erkennen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

3. Der Forderung widersprechen

Wenn Zweifel bestehen, sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dabei sollte man ausdrücklich erklären, dass die Forderung bestritten wird und ein Nachweis verlangt wird.

4. Nicht unter Druck setzen lassen

Viele Verbraucher berichten über wiederholte Mahnungen und Druckaufbau durch Inkassounternehmen. Erfahrungsberichte im Internet zeigen, dass Betroffene häufig verunsichert sein können.

Droht sofort ein SCHUFA-Eintrag?

Nicht automatisch.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Wird eine Forderung bestritten, ist ein SCHUFA-Eintrag in vielen Fällen gerade nicht ohne Weiteres zulässig.

Fazit: Inkassoforderung von eCollect wegen be2 genau prüfen

Wer eine Forderung von eCollect im Namen von be2 S.à.r.l. erhält, sollte die Angelegenheit ernst nehmen – aber nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Online-Dating-Portalen kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Vertragsverlängerungen und Kündigungen.

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung der Forderung sowie eine rechtzeitige Reaktion. Verbraucher sollten sich nicht allein von Mahnungen oder Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen.

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