Donnerstag, 26. Februar 2015

GES Registrat GmbH | Gewerberegistrat | Berlin

Die GES Registrat GmbH aus Berlin bertreibt das Online-Branchenbuch „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland". Zielgruppe des Gewerberegisters sind Gewerbetreibende, Freiberufler bzw. Selbstständige.

GES Registrat GmbH | Gewerberegistrat | Berlin | Branchenbuch


Update: Hunter Forderungsmanagment GmbH treibt Forderungen für GES Registrat GmbH ein.

GES Registrat GmbH - Branchenbuch Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland aus Berlin


Die GES Registrat GmbH aus Berlin versucht mit einem Korrekturfax, welches auf dem klassischen Postweg verschickt wird, einen kostspieligen Branchenbucheintrag in das Online-Branchenbuch "Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland" (registrat.de) zu erhalten. Geschäftsführer dieser Firma ist Patrick Zilm. Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe bzw. Freiberufler werden von der Berliner GES Registrat aufgefordert, ihre persönlichen Daten auf dem Korrekturfax zu ergänzen und / oder zu korrigieren. Das ausgefüllte Trickformular soll anschließend an das Unternehmen per Fax zurückgesandt werden. Die Rücksendung des Formulars ist laut den Versprechungen der GES Registrat für den Gewerbetreibenden gebührenfrei. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Gewerberegistrat - Schnell ist ein Vertrag mit dem Gewerbetreibenden abgeschlossen


Durch das Ausfüllen der fehlenden Angaben in dem verschickten Korrekturfax kommt jedoch ungewollt ein Zweijahresvertrag mit dem Branchenbuch „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“ zustande, welches unter Registrat.de erreichbar ist. Außerdem ist das Branchenbuch auch unter den Internetadressen Gewerberegistrat.de und Freiberufregistrat.de zu erreichen. In der Hektik des täglichen Geschäftsalltags kann es vorkommen, dass Selbstständige, Unternehmer und Gewerbetreibende das sogenannte „Kleingedruckte“ auf dem Fax übersehen. Unbeabsichtigt kommt so ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Diesem - oft aus Versehen - abgeschlossenen Vertrag mit der GES Registrat GmbH kann von dem Gewerbetreibenden nicht mehr widersprochen werden.

GES Gewerberegistrat: Branchenbuch aus Berlin soll dem Gewerbetreibenden Seriosität vortäuschen


Obwohl das Korrekturfax von der GES Registrat GmbH einen offiziellen und verpflichtenden Charakter vermitteln soll, entspricht dies jedoch nicht der ganzen Realität. Hierbei handelt es sich nämlich um ein fragwürdiges Online-Branchenbuch, Gewerberegistrat.de oder Freiberufregistrat.de, mit dem Gewerbetreibende abgezockt werden sollen. Der wirtschaftliche Nutzen bezüglich eines pseudo-offiziellen Eintrags in das Branchenbuch „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“ ist äußerst gering einzuschätzen, trotz des ansprechenden Designs und Layouts der Homepage. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

GES Registrat GmbH | Gewerberegistrat | Registrat.de | Branchenbuch| Freiberufregistrat
Screenshot | Homepage GES Registrat GmbH | 01.07.2015

6.565.084 Einträge auf „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“


Laut der Webseiten - Gewerberegistrat.de, Freiberufregistrat.de und Registrat.de - der GES Registrat GmbH (siehe Screenshot ) sei das „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“ ein offizielles Branchenverzeichnis aus allen Regierungsbezirken mit sage und schreibe aktuell 6.565.084 Einträgen (Stand 30.06.2015). Dieses Gewerberegister unter der Leitung von Patrick Zilm sei laut Eigenwerbung auf der Homepage eines der größten Branchenbücher Deutschlands mit über 2,7 Millionen Keywords (!), die dem Gewerbetreibenden zur Verfügung stünden. Die rechte Seite auf der Startseite zeigt einen aktuellen Blick mit diversen Nachrichten aus aller Welt.

Gewerberegistrat: Forderungskosten über 1.176,00 Euro für das Branchenbuch


Bei Vertragsabschluss muss der Gewerbetreibende anschließend 588 Euro brutto für das erste Vertragsjahr zahlen. Da es sich jedoch um einen Zweijahresvertrag handelt, werden insgesamt 1.176,00 Euro brutto fällig. Apropos – Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in das Online-Portal „Gewerberegistrat & Freiberufregistrat Deutschland“ von der Berliner Firma GES Registrat GmbH. Zudem ist deren Geschäftsgebaren hinsichtlich der Kundengewinnung per Korrekturfax bedenklich.

GES Gewerberegistrat GmbH | Korrekturfax | 16.02.2015
GES Gewerberegistrat GmbH | Korrekturfax | 16.02.2015

Es erfolgte lediglich ein Datenabgleich mit dem Gewerbetreibenden


Nach deutscher Gesetzgebung besteht keinerlei Anspruch auf Bezahlung für das Branchenbuch, da lediglich Daten von dem Gewerbetreibenden durch das Buchungsformular erfasst wurden. Mahn- oder Gerichtsverfahren können allerdings später die unangenehme Folge bei einer Nichtzahlung an die Berliner Firma sein.

Update: Hunter Forderungsmanagment GmbH treibt Forderungen für GES Registrat GmbH ein


Das Inkassobüro Hunter Forderungmanagment GmbH aus Potsdam treibt derzeit Forderungen für die GES Registrat GmbH ein. Mit Hilfe dieses Inkassounternehmens werden Gewerbetreibende unter Druck gesetzt, noch offene Forderungen für Einträge auf den Webseiten Gewerberegistrat.de, Freiberufregistrat.de und Registrat.de zu begleichen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Hunter Forderungsmanagment GmbH – Behlerstraße 3a, 14467 Potsdam – fordert in einem uns vorliegendem Schreiben für einen Branchenbuch-Eintrag beim GES Registrat GmbH 739,90 EUR. Der offen stehende Betrag soll innerhalb von einer Woche überwiesen werden. Es wird in dem Schreiben auch gedroht, dass der Forderungsprozess für den Schuldner kostenpflichtig fortgesetzt wird.  Außerdem kündigt Hunter Forderungsmanagment GmbH an, Eintragungen „in verschiedene zentrale Schuldenregister“ zu erwirken.  Bei einer „positiven Feststellung eines Straftatbestandes“ könnte laut Schreiben ein Eintrag in das Bundeszentralregister folgen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Donnerstag, 19. Februar 2015

Nationale Branchen Text | Branchenbuch aus den Niederlanden



Haben Sie auch eine Rechnung wegen dem Branchenbuch Nationale Branchen Text erhalten? Die bekannte UPA Verlags GmbH aus Kleve preist laut Aussagen der betroffenen Mitglieder per Cold Call (unerlaubter Telefonanruf) wieder ein Online-Branchenbuch an. Sollen Sie einen Rechnungsbetrag über mehrere Hundert Euro, diesmal für das Branchenbuch Nationale Branchen Text (Abkürzung NBT), zahlen?


Rechnung über 476 Euro für das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT)


 
Verbraucherdienst e.V. liegt eine Rechnung von der UPA Verlags GmbH für den kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Portal Nationale Branchen Text (NBT) vor. Unser Mitglied, ein Gewerbetreibender aus Hückelhoven (Kreis Heinsberg), soll wegen der angeblich bestellten Firmenpräsentation insgesamt 476 Euro brutto (Laufzeit unbekannt) zahlen. Der Nettobetrag beläuft sich auf 400 Euro, wobei 76 Euro für die Mehrwertssteuer anfallen. Eine Zahlung über 238 Euro an das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT) soll sofort nach dem Erhalt dieser Rechnung erfolgen. Die restlichen 238 Euro sollen etwas später bezahlt werden. Die Geldforderung für den Branchenbucheintrag soll auf ein Konto der Sparkasse Kleve  (IBAN-Code WELADED1KLE) überwiesen werden. Innerhalb von 14 Tagen sollte der ausstehende Betrag ohne Skonto von dem Gewerbetreibenden bezahlt werden. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen. 


Nationale Branchen Text (NBT) stammt aus Alkmaar (Niederlande) 

 

Obwohl die Rechung für den Branchenbucheintrag in das Online-Portal Nationale Branchen Text von der UPA Verlags GmbH aus Kleve versandt wird ist dieses allerdings niederländischen Ursprungs. Das Impressum auf der Webseite nbt-deutschland.de (siehe Screenshot) enthüllt nämlich deren wahre Herkunft. Das Internet-Portal wird von einer sogenannten Searchtrends Holding B.V. aus Alkmaar (Schermerweg 43) betrieben. Der Geschäftsführer dieser Firma ist ein gewisser Herr M.R.J. Bakker, der auch die Online-Branchenbuch-Portale web2day.de und searchforu.de vertreibt. 


Homepage www.nbt-deutschland.de (Stand 19.92.2015)


Kostspielige und womöglich fast unbrauchbare Dienstleistungen

Die Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. zeigten schon in der Vergangenheit, dass eine Vielzahl von Online-Branchenbucheinträgen, die mittels „Cold Calling“ beworben werden, für die Gewerbetreibenden fast keinen Nutzen für das „viele“ Geld bringen. Es handelt sich dabei um kostspielige und womöglich fast unbrauchbare Dienstleistungen, die ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft werden.

Kennen Sie den Verbraucherdienst e.V. aus Essen?


In der Hektik des Geschäftsalltags wird von vielen Geschäftsleuten, Unternehmern oder Gewerbetreibenden oft übersehen, wenn ein Vertrag per Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) mittels anschließender Bandaufzeichnung abgeschlossen wird. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


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Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen über das Branchenbuch Nationale Branchen Text (NBT) mit. Wir freuen uns über jeden Kommentar.

Beantragen.net – Erfahrungen mit dem Online-Formular-Service

Verbraucherdienst e.V., der bekannte Verein für Verbraucherschutz aus Essen, informiert über den Online-Formular-Service Beantragen.net. Welche Erfahrungen haben Sie mit Beantragen.net gesammelt?

Beantragen.net gehört der ATM Online Limited aus London!


Für viele Bürgerinnen und Bürger sind Behördengänge oft zu lästig und zu zeitaufwendig, da man in der Regel von einem unwissenden Beamten zum nächsten Beamten geschickt wird. Der Internet-Formular-Service Beantragen.net lockt aus diesem Grund Behördenmuffel mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Dieser Service soll lästige und zeitaufwendigre Behördengänge nicht mehr nötig machen. Aber Vorsicht vor dieser Dienstleistung! Die Webseite Beantragen.net (siehe Screenshot) gehört dem britischen Unternehmen ATM Online Limited (24 Holborn Viaduct /London EC1A 2BN). Die dazugehörige Firma aus London (Kapitalgesellschaft nach englischem Recht) ist allerdings kein Vertragspartner von deutschen staatlichen Behörden. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Beantragen.net - Homepage des britischen Unternehmens ATM Online LTD (Stand 17.02.2015)


 

Ein Behördengang kostet bei Beantragen.net 29 Euro –

Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt?


Ob es sich um Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Bebauungspläne, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und viele weitere staatliche Urkunden handelt, für stolze 29 Euro plus den separaten Gebühren bei den jeweiligen Ämtern, kostet die ausgelobte Dienstleistung aus Großbritannien dem hilfesuchenden Verbraucher. Dieser müsse nur noch der Formular-Assistent ausfüllen und digital unterschreiben. Das Expertenteam von Beamtragen.net würde sofort den ausgefüllten Antrag prüfen, korrigieren und im Anschluss an die entsprechende deutsche Behörde schicken. Bei jeder Online-Abwicklung würde der Verbraucher sogar ein kostenloses E-Book (Wert über 19 Euro) erhalten.



Antwort „sdfasfd“ per E-Mail innerhalb einer Minute!

Die Verbraucher, die das entsprechende Formular ausgefüllt an die britische Firma schickten, erlebten daraufhin eine böse Überraschung! Innerhalb von einer Minute kam eine E-Mail mit der vielversprechenden Antwort „sdfasfd“. Von vielen Verbrauchern würde ebenfalls das geforderte Geld (zum Beispiel über PayPal) sofort gezahlt. Von der angeforderten Dienstleistung war im Anschluss nichts jedoch mehr zu Hören oder zu Sehen. Kein Wunder! Denn in den AGB der Webseite von Beantragen.net steht schwarz auf weiss: (Zitat) „Der Betreiber haftet nicht für die tatsächliche Ausführbarkeit bei dem Amt.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Teilen Sie dem Verbraucherdienst e.V. Ihre Erfahrungen mit!


Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Online-Formular-Service gesammelt? Konnten Sie als verärgerter Kunde das Geld, das Sie per Lastschrift oder PayPal an die ATM Online Limited gezahlt haben, wieder zurückbuchen lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit den anderen Zahlungsmethoden gemacht?


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem Online-Formular-Service von Beantragen.net mit. Wir freuen uns über jeden Kommentar.

Mittwoch, 18. Februar 2015

FCC | Financial Cooperative Customer | Mahnung wegen Multi Gewinngemeinschaft


Weiterhin aktuell: Forderung von FCC Financial Cooperative Customer


Update vom 30.11.2015: Auch zum Jahresende hin liegen aktuelle Forderungen von dem Inkassounternehmen FCC Financial Cooperative Customer aus Stuttgart vor. Weiterhin wird "mit Nachdruck" dazu aufgefordert, einen noch ausstehenden Betrag zu zahlen, ansonsten würden "gerichtliche Wege" eingeleitet. Die Hauptforderung aus Beitragszahlungen an den "Fachverband der Lotterie und Glücksspielanbieter Deutschland" soll sich auf 748,50 EUR belaufen. Die Firma FCC bietet allerdings auch einen Vergleichsbetrag an: 319 EUR, zahlbar innerhalb von drei Tagen.

Wichtig: Zahlungsaufforderungen und Mahnungen sollten grundsätzlich nicht ignoriert werden! Wir vom Verbraucherdienst e.V. konnten im Mitgliederauftrag bereits etlichen Verbrauchern zur Seite stehen. Mitglied sein heißt - sich nicht alles gefallen zu lassen!

Eine Mahnung von FCC Financial Cooperative Customer | 25.11.2015
Eine Mahnung von FCC Financial Cooperative Customer | 25.11.2015


Financial Cooperative Customer aus Stuttgart verschickt Mahnungen


Verbraucherdienst e.V. betreut im Augenblick eine Inkassoforderung der Inkassofirma FCC (Financial Cooperative Customer) aus Stuttgart im Mitgliederauftrag. Die vorliegende Mahnung wegen des ausstehenden Geldbetrags sei von einer sogenannten Multi Gewinngemeinschaft in Auftrag gegeben worden. Diesen Vertrag habe der Schuldner bereits gekündigt. Deshalb müsse er die letzten drei ausstehenden Monatbeiträge (inklusive der Mahnkosten) an die Inkassofirma FCC (Financial Cooperative Customer) zahlen. Die Hauptforderung über 164,29 Euro soll binnen drei Werkstagen von dem angeschriebenen Schuldner bezahlt werden. Dieses Mahnschreiben liegt auch dem Verbraucherdienst e.V. vor. Bei Nichtzahlung der Inkassoforderung droht die Firma FCC (Financial Cooperative Customer) sofort mit einem gerichtlichen Mahnverfahren. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Was dem Verbraucherdienst e.V. bei der FCC (Financial Cooperative Customer) auffiel!


Bei der Inkassoforderung von der Stuttgarter Firma fielen dem Verbraucherdienst e.V. einige Ungereimtheiten auf. Zuerst ist anzumerken, dass die Firma FCC (Financial Cooperative Customer) nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Aus diesem Grund darf dieses Unternehmen in Deutschland keine Geldforderungen offiziell beitreiben. In dem vorliegendem Mahnschreiben wird zwar die Firmenadresse (Dammstraße / Dortmund) angegeben. Diese scheint fingiert zu sein. Laut Recherche (Google Street View / siehe Google Maps unten) befindet sich dort das Unternehmen eine Autoglasfirma mit An- und Verkauf von Automobilen. Eine seriöse Inkassofirma ist dort nicht auffindbar! Gibt der Empfänger der Mahnung die Internetadresse fcc-online ein, erscheinte ein leerer Bildschrirm. Die Forderung der Auftraggeberin Multi Gewinngemeinschaft ist im Großen und Ganzen recht fragwürdig. Der Schuldner soll einen Vertrag mit einer sogenannten Multi Gewinngemeinschaft abgeschlossen haben. Ob es überhaupt einen Vertrag zwischen dem Schuldner und der genannten Gewinnspielfirma gegeben hat, ist anzuzweifeln. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesem Mahnschreiben um eine gezielte Abzocke an gutgläubigen Verbrauchern handelt. Diese sollen  mit wohl formulierten Androhungen in der Mahnung manipuliert werden. Denn das einzige Ziel der Mahnung von der Inkassofirma FCC (Financial Cooperative Customer) ist die Zahlung des geforderten Inkassobetrags über 164,29 Euro.
Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Verbraucherdienst e.V. kann kontaktiert werden

Verbraucherdienst e.V. informiert die angeschriebenen Verbrauchern über das Mahnschreiben von der Inkassofirma FCC (Financial Cooperative Customer).Kennen Sie eine sogenannte Inkassoschleife? Selbst wenn Sie dieses Schreiben von der FCC (Financial Cooperative Customer) außer Acht gelassen wurde kommen später weitere Mahnschreiben von anderen fragwürdigen Inkassounternehmen.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



Haben Sie ähnliche Mahnungen bekommen, berichten Sie uns Ihre Erfahrung doch in den Kommentaren.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen | vorgefertigter Eintragungsantrag für den Verbraucherdienst e.V. von den Seychellen!


Einen vorgefertigten und bereit komplett ausgefüllten Eintragungsantrag für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen bekam am 30.01.2015 der Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. per E-Mail unaufgefordert zugeschickt. Haben Sie auch eine Rechnung von dieser Firma erhalten? 

Bitte sofort das E-Mail für das Portal Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen löschen!

Verbraucherdienst e.V. aus Essen hatte nie eine Geschäftsbeziehung mit der Data Cloud Global Ltd. (Rue de la Perle, Mahe, Seychelles), die Betreiberfirma bezüglich des fragwürdigen Branchenbucheintrags Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen. Die Mail mit dem Betreff „Eintragungsüberprüfung 2015 / korrigierte Faxnummer“ von einer sogenannten Frau Marie Fischer (marie.fischer@infodienst-deutschland.com) sollten Gewerbetreibende, Unternehmen oder Vereine (wie zum Beispiel der Verbraucherdienst e.V.) sofort löschen, informiert der Verbraucherschutzverein aus dem Ruhrgebiet. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen. 

Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen Anschreiben
Eintragungsantrag vom Deutschen Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen


Verbraucherdienst e.V. soll bis zum 09.02.2015 für den nicht in Auftrag gegebenen Branchenbucheintrag zahlen

Wird diese unerlaubt gesendete Email von den Seychellen jedoch von dem Gewerbetreibenden beantwortet und zurückgeschickt kann es jedoch später empfindlich teuer werden. Denn die angebotene Dienstleistung bezüglich des Branchenbucheintrags des Portals Deutsches Gewerbeverzeichnis – Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe – Nordrhein-Westfalen ist nicht zu empfehlen, da es kaum einen Nutzen bringt. Verbraucherdienst e.V. sollte bis zum 09.02.2015 den Eintragungsantrag für den Branchenbucheintrag per Fax an die Nummer 030 / 4849 893 11 zurückschicken. Dann wäre jedoch ein Vertrag bezüglich des Branchenbucheintrags in Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen mit dem Verein aus Essen zustande gekommen.

289 Euro soll Verbraucherdienst e.V. für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen zahlen

289 Euro soll Verbraucherdienst e.V. für den Eintrag in das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis entrichten. Der Erscheinungszeitraum (die Laufzeit) betrage laut Rechnung von der Data Cloud Global Ltd. die Jahre 2015 bis 2017. Auf dem vorliegenden Schreiben des Branchenbuchs Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen, dass dem Verbraucherschutzverein vorliegt, sollen die Telefon- und die Faxnummer sowie die Internetadresse ergänzt oder korrigiert werden, was jedoch bei den exakten Angaben nicht nötig ist. Denn die Adressen von Gewerbetreibenden, Unternehmern oder Vereinen werden von Adresshändlern im großen Umfang vertrieben bzw. gehandelt.

Data Cloud Global Ltd. verschickt auch Mahnungen (Zahlungsaufforderungen)

Inzwischen lässt die Betreiberin Data Cloud Global Ltd. für einen nichtgezahlten Eintrag in das Branchenbuch Deutsches Gesamtverzeichnis Nordrhein Westfalen sogar Mahnungen an Gewerbetreibende, Unternehmen und Vereine versende. Diese können dann jedoch empfindlich teuer werden. Zusätzliche ungewollte Kosten können sogar bei einer Klage vor Gericht entstehen, wenn die Mahnung weiter ignoriert wird.


Wussten Sie schon? Eintragungsangebot für Deutsches Gewerbeverzeichnis Nordrhein-Westfalen ist eine arglistige Täuschung!

Bedenken Sie bitte, dass bereits am 26.09.2007 das Landgericht Köln (Az.:9 S 139/07) entschied, dass das irreführende Eintragungsangebot der Data Cloud Global Ltd. für das Branchenbuch Deutsches Gewerbeverzeichnis als eine arglistige Täuschung gewertet werden kann. Ein vertraglicher Vergütungsanspruch sei mit dem Gewerbetreibenden nicht entstanden. Trotz des langen Zeitraums von fast acht Jahren ist diese Firma immer noch mit dem Deutschen Gewerbeverzeichnis unterwegs und versucht gutgläubige und ahnungslose Gewerbetreibende, Unternehmer sowie Vereine zu täuschen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein. 



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oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 2. Februar 2015

Kanzlei Justorat | Mahnung aus Bulgarien

Ahnungslose Verbraucher erhalten im Januar / Februar 2015 fragwürdige Mahnungen von der Inkassofirma Kanzlei Justorat.

Kanzlei Justorat - Fragwürdige Mahnungen aus Bulgarien

319 Euro sollen auf die bulgarische Unicredit Bulband AD überwiesen werden


Die Zahlungsaufforderung / Mahnung von der Firma Justorat (Rechtsberatung- und Forderungsmanagement mbH) aus Sofia (Inhaberin Ulitzka Botko) sei im Auftrag des Fachverbandes der Lotterie- und Glückspielanbieter Deutschland verschickt worden. Die offene Inkassoforderung über 319 Euro (ein Vergleichsangebot) soll von dem gutgläubigen Schuldner auf die Unicredit Bulbank AD (BIC-Code UNCRBGSF720) aus Plowdiw (Bulgarien) überwiesen werden. Die eigentliche Gesamtforderung bezüglich der Mahnung von der Firma Justorat belaufe sich jedoch auf 799,61 Euro. Aktuell berichten uns Verbraucher auch über eine niederländische Bankverbindung (NL). Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vergleichvertrag mit der Firma Justorat soll nach Bulgarien verschickt werden


Sollte der ahnungslose Verbraucher den vorliegenden Zahlungsvorschlag bis zu der festgesetzten Frist nicht erfüllen, würde die Zahlungsaufforderung von der Inkassofirma gerichtlich geltend gemacht werden. Dadurch würden dem Schuldner bei einer Klage weitaus höhere Kosten entstehen. Um diese Probleme zu vermeiden müsse der angeschriebene Verbraucher nur die beigelegte „Vergleichsvereinbarungsbestätigung“ (den Vergleichsvertrag) an Frau Ulitzka Botko nach Sofia (Bulgarien) per Post oder per Email verschicken.

Was dem Verbraucherdienst e.V. bei der Mahnung von Justorat auffiel!


Bei der vorliegenden Mahnung von der Firma Justorat ist vieles recht merkwürdig. Deshalb informiert Verbraucherdienst e.V. wegen der fragwürdigen Firma Justorat. Der Verbraucherschutzverein recherchierte über die fragwürdige Firma und kam im Nachhinein zu erwähnenswerten Ergebnissen. So darf die bulgarische Firma in Deutschland keinerlei Inkassoforderungen mittels der vorliegenden Mahnung beitreiben. Denn die Firma Justorat ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Ebenso existiert kein "Fachverband der Lotterie- und Glücksspielanbieter Deutschland". Es findet sich ebenfalls per Googlesuche keinen Firmeneintrag des fragwürdigen Unternehmens in Bulgarien oder in Deutschland. Bei der angegebenen Telefonnummer 05341-2429093 handelt zwar um einen Eintrag eines Call-Centers aus Norddeutschland. Diese Rufnummer wird höchstwahrscheinlich zum Betrug bzw. zur Abzocke von ahnungslosen und gutgläubigen Verbrauchern genutzt. (Quelle: http://www.tellows.de/num/053412429093). Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Zahlungsaufforderung / Mahnung von Justorat - Was nun?

Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung / Mahnung von diesem fragwürdigen Unternehmen bekommen haben ist es wichtig nicht sofort in Panik zu geraten, obwohl der geforderte Geldbetrag ziemlich hoch angesetzt ist.


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Hinweis: Mitgliedsbeiträge werden erhoben für die Zwecke und die Zielsetzung des Vereins im Rahmen des Verbraucherschutzes.

MBI Forderung Marketing UG | Mahnung wegen Anrufblocker

Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. hatte eine Mahnung wegen eines „Anrufblockers“ von der Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG bekommen. Im dem letzten Mahnbescheid (Mahnung) vom 30.12.2014 werde Frau M. aufgefordert die offene Forderung über 251,49 Euro sofort nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung von der MBI Forderung Marketing UG  auf die rumänische Alpha Bank (BiC-Code CRBABGSF) einzuzahlen. Der geforderte Geldbetrag soll auf ein Konto einer sogenannten Aspendos Management Ltd., dessen Postanschrift nicht angegeben wird, überwiesen werden.

MBI Forderung Marketing UG droht in der Mahnung sogar mit einem Vollstreckungsbescheid

Die MBI Forderung Marketing UG (Köpenicker Straße 198 aus Berlin) droht mit dem vorliegenden Mahnschreiben. Sollte Frau M. nicht sofort den geforderten Geldbetrag begleichen sei die Inkassofirma ohne eine erneute Aufforderung (einer erneuten Mahnung) gezwungen postwendend gerichtliche Schritte gegen die Schuldnerin zu veranlassen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen habe die Empfängerin der Mahnung die zusätzlichen Inkassokosten zu zahlen. Ebenfalls werde bei einer Nichtzahlung der Mahnung ein Eintrag in die Schuldnerdatenbank der MBI Forderung Marketing UG vorgenommen. Durch diese Androhungen in dem Schreiben würden weitere spätere Unannehmlichkeiten (wie zum Beispiel hohe Gerichtskosten, einen Vollstreckungsbescheid oder sogar Pfändungen) gegenüber der Schuldnerin vermieden werden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Inkassoforderung über 193 Euro wegen Bestellung eines „Anrufblockers“

Die Inkassoforderung von der MBI Forderung Marketing UG setze sich laut Mahnung aus folgenden Positionen zusammen. Die Hauptforderung wegen des angeblich bestellten Anrufblockers (Bestelldatum 14.03.2014) bestehe aus 193 Euro. Dazu kämen weitere 7 Euro Kontoführungsgebühren sowie zusätzliche Inkassokosten über 51,49 Euro hinzu. Die Inkassokosten, die von der fragwürdigen Firma gefordert werden, sind mit circa 52 Euro ziemlich hoch. Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob dieser hohe Geldbetrag überhaupt gerechtfertigt sei.

MBI Forderung Marketing UG nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet

Seriöse Inkassofirmen, die in Deutschland legal tätig sind und Inkassoforderungen bei Schuldnern betreiben dürfen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Die Inkassoforderung MBI Forderung Marketing UG ist jedoch nicht in diesem Register zu finden. Auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie als Verbraucher dieses selber im Internet nachprüfen. Deshalb darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen von diversen Schuldnern in Deutschland beitreiben. Verbraucherdienst e.V. spricht bei diesem Mahnschreiben von einer gezielten Abzocke an gutgläubigen Verbrauchern.  Unwissend, dass es sich hierbei um eine gefälschte Mahnung handelt, bezahlen jedoch viele Angeschriebene die geforderte Inkassoforderung.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie wegen der Inkassoforderung

Haben Sie auch eine Mahnung von der MBI Forderung Marketing UG in ihrer Post gefunden?


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oder per E-Mail:

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