Beantragen.net gehört der ATM Online Limited aus London!
Für viele Bürgerinnen und Bürger sind Behördengänge oft zu lästig und zu zeitaufwendig, da man in der Regel von einem unwissenden Beamten zum nächsten Beamten geschickt wird. Der Internet-Formular-Service Beantragen.net lockt aus diesem Grund Behördenmuffel mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Dieser Service soll lästige und zeitaufwendigre Behördengänge nicht mehr nötig machen. Aber Vorsicht vor dieser Dienstleistung! Die Webseite Beantragen.net (siehe Screenshot) gehört dem britischen Unternehmen ATM Online Limited (24 Holborn Viaduct /London EC1A 2BN). Die dazugehörige Firma aus London (Kapitalgesellschaft nach englischem Recht) ist allerdings kein Vertragspartner von deutschen staatlichen Behörden. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
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| Beantragen.net - Homepage des britischen Unternehmens ATM Online LTD (Stand 17.02.2015) |
Ein Behördengang kostet bei Beantragen.net 29 Euro –
Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt?
Ob es sich um Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Bebauungspläne, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und viele weitere staatliche Urkunden handelt, für stolze 29 Euro plus den separaten Gebühren bei den jeweiligen Ämtern, kostet die ausgelobte Dienstleistung aus Großbritannien dem hilfesuchenden Verbraucher. Dieser müsse nur noch der Formular-Assistent ausfüllen und digital unterschreiben. Das Expertenteam von Beamtragen.net würde sofort den ausgefüllten Antrag prüfen, korrigieren und im Anschluss an die entsprechende deutsche Behörde schicken. Bei jeder Online-Abwicklung würde der Verbraucher sogar ein kostenloses E-Book (Wert über 19 Euro) erhalten.
Antwort „sdfasfd“ per E-Mail innerhalb einer Minute!
Die Verbraucher, die das entsprechende Formular ausgefüllt an die britische Firma schickten, erlebten daraufhin eine böse Überraschung! Innerhalb von einer Minute kam eine E-Mail mit der vielversprechenden Antwort „sdfasfd“. Von vielen Verbrauchern würde ebenfalls das geforderte Geld (zum Beispiel über PayPal) sofort gezahlt. Von der angeforderten Dienstleistung war im Anschluss nichts jedoch mehr zu Hören oder zu Sehen. Kein Wunder! Denn in den AGB der Webseite von Beantragen.net steht schwarz auf weiss: (Zitat) „Der Betreiber haftet nicht für die tatsächliche Ausführbarkeit bei dem Amt.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.
Teilen Sie dem Verbraucherdienst e.V. Ihre Erfahrungen mit!
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Online-Formular-Service gesammelt? Konnten Sie als verärgerter Kunde das Geld, das Sie per Lastschrift oder PayPal an die ATM Online Limited gezahlt haben, wieder zurückbuchen lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit den anderen Zahlungsmethoden gemacht?
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