Beantragen.net gehört der ATM Online Limited aus London!
Für viele Bürgerinnen und Bürger sind Behördengänge oft zu lästig und zu zeitaufwendig, da man in der Regel von einem unwissenden Beamten zum nächsten Beamten geschickt wird. Der Internet-Formular-Service Beantragen.net lockt aus diesem Grund Behördenmuffel mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Dieser Service soll lästige und zeitaufwendigre Behördengänge nicht mehr nötig machen. Aber Vorsicht vor dieser Dienstleistung! Die Webseite Beantragen.net (siehe Screenshot) gehört dem britischen Unternehmen ATM Online Limited (24 Holborn Viaduct /London EC1A 2BN). Die dazugehörige Firma aus London (Kapitalgesellschaft nach englischem Recht) ist allerdings kein Vertragspartner von deutschen staatlichen Behörden. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
Beantragen.net - Homepage des britischen Unternehmens ATM Online LTD (Stand 17.02.2015) |
Ein Behördengang kostet bei Beantragen.net 29 Euro –
Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt?
Ob es sich um Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Bebauungspläne, Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und viele weitere staatliche Urkunden handelt, für stolze 29 Euro plus den separaten Gebühren bei den jeweiligen Ämtern, kostet die ausgelobte Dienstleistung aus Großbritannien dem hilfesuchenden Verbraucher. Dieser müsse nur noch der Formular-Assistent ausfüllen und digital unterschreiben. Das Expertenteam von Beamtragen.net würde sofort den ausgefüllten Antrag prüfen, korrigieren und im Anschluss an die entsprechende deutsche Behörde schicken. Bei jeder Online-Abwicklung würde der Verbraucher sogar ein kostenloses E-Book (Wert über 19 Euro) erhalten.
Antwort „sdfasfd“ per E-Mail innerhalb einer Minute!
Die Verbraucher, die das entsprechende Formular ausgefüllt an die britische Firma schickten, erlebten daraufhin eine böse Überraschung! Innerhalb von einer Minute kam eine E-Mail mit der vielversprechenden Antwort „sdfasfd“. Von vielen Verbrauchern würde ebenfalls das geforderte Geld (zum Beispiel über PayPal) sofort gezahlt. Von der angeforderten Dienstleistung war im Anschluss nichts jedoch mehr zu Hören oder zu Sehen. Kein Wunder! Denn in den AGB der Webseite von Beantragen.net steht schwarz auf weiss: (Zitat) „Der Betreiber haftet nicht für die tatsächliche Ausführbarkeit bei dem Amt.“ (Zitat Ende). Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.
Teilen Sie dem Verbraucherdienst e.V. Ihre Erfahrungen mit!
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Online-Formular-Service gesammelt? Konnten Sie als verärgerter Kunde das Geld, das Sie per Lastschrift oder PayPal an die ATM Online Limited gezahlt haben, wieder zurückbuchen lassen? Welche Erfahrungen haben Sie mit den anderen Zahlungsmethoden gemacht?
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem Online-Formular-Service von Beantragen.net mit. Wir freuen uns über jeden Kommentar.
Auch wir sind über diese dubiose Internetadresse gestolpert. Auf dem Grundbuchamt in Borna/bei Leipzig (Sachsen) wurde uns ausdrücklich gesagt, dass der Grundbuchauzug im Internet erhältlich ist...
AntwortenLöschenWir haben jetzt keinen Grundbuchauszug und 29,00€ verloren. Sehr, sehr ärgerlich und ABSOLUT nicht empfehlenswert.
Auch wir ( Vielmehr meine Frau) haben diesen Dienst gutgläubig in Anspruch genommen.
AntwortenLöschenAllerdings schon vor 3 Wochen. Heute erst darauf aufmerksamm geworden und gleich mal das Geld ( hoofentlich zurück geholt).
Hatte auch gutgläubig angenommen, direkt die Urkunde bestellt zu haben. Als die Bestätigungsmail der Ltd. kam, in der stand, dass zusätzlich noch die Gebühr zu bezahlen sei, merkte ich erst, dass ich einer Abzocke auf dem Leim gegangen bin. Sobald die Londoner Fa. über skrill abbucht, lasse ich die Buchung zurück gehen. Auf meinen sofortigen Widerruf per mail an beantragen.net kam keine Antwort, obwohl ich eine Bestätigung angefordert hatte. Was passiert mit den Daten, die man angeben musste? Werden die für weitere Betrugsfälle missbraucht? Was kann man dagegen unternehmen?
AntwortenLöschenHallo, mir ist es genau so bei einer Geburtsurkunde gegangen!
AntwortenLöschen29 € für wahrscheinlich immer weg! Heute erst darauf aufmerksamm geworden und über meine Bank Widerspruch eingelegt gleich mal das Geld ( hooofentlich erfolgreich zurück geholt), gleichzeitig für diese Organisation Lastschriftsperre beantragt!
Habe im Dezember 2014 per PayPal 29 Euro für die Beantragung eines Grundbuchauszugs bezahlt und bis heute nichts bekommen. Auch keine Antwort auf Emails. Habe Anzeige bei der Polizei erstattet. PayPal hat kulanterweise das Geld erstattet.
AntwortenLöschenEin Grundbuchauszug kostet bei jedem Grundbuchamt 10 EUR. Ein beglaubigter 15 EUR. Diese Anbieter im Internet sind alle unseriös bzw. zocken ab. Jedes Amtsgericht in NRW z.B. hat eine Internetseite, wo man die Anträge bekommt. 10 EURO statt 29 oder 35 sind schon ein Unterschied.
AntwortenLöschen