Mittwoch, 26. Februar 2020

Erfahrungen mit i-LuxX: Warnung vor ungewollten Bestellungen

Eine Verbraucherin wandte sich an uns, um uns ihre Erfahrungen mit der Firma i-LuxX AG aus Neuss zu schildern. Sie soll von einem Mitarbeiter der genannten Firma kontaktiert worden sein, der neue Sehhilfen für die Mutter der Verbraucherin für nötig hielt. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Mutter die teuren Brillen gar nicht benötigt hätte.

Titel: Erfahrungen mit i-LuxX: Warnung vor ungewollten Bestellungen

Informationen über i-LuxX aus Neuss


„Wir fangen da an, wo andere aufhören“ heißt es auf der Homepage der Firma i-LuxX aus 41469 Neuss. Sie ist laut eigener Aussage „spezialisiert auf empirischen Kontrollen im Bereich Sehhilfen für Senioren“ und soll Augenuntersuchungen in Senioreneinrichtungen bzw. Pflegeheimen im Zuge einer Sturzprophylaxe übernehmen.

Die im Impressum und auf Rechnungen angegebene HRB Nummer verweist auf die SAHE-Group UG (haftungsbeschränkt), ebenfalls Neuss. Über dieses Unternehmen wurde 2016 auf der Website shz.de berichtet. In dem Beitrag „Abzocke in Schleswig-Holstein: Falscher Augenarzt im Altenheim“ wurde über die Firma Optegomed berichtet, die laut des Artikels „bereits erfolgreich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt“ wurde.

Brillen sollen via Telefon bestellt worden sein


Eine betroffene Verbraucherin schilderte uns schriftlich ihre Erfahrungen mit der i-LuxX. In einem Pflegeheim sollte aufgrund einer Sturzprohylaxe die Augen einiger Bewohner überprüft werden. Zu diesem Zweck suchte ein Mitarbeiter der Firma i-LuxX aus Neuss das betreffende Heim auf. Die Heimleitung war über die Untersuchung unterrichtet worden, sodass eine Augenuntersuchung u.a. bei der Mutter der Betroffenen stattfinden konnte. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde der Tochter telefonisch bekannt gegeben, dass es „unumgänglich“ wäre, die aktuell verwendete Brille anzupassen. Die untersuchte Mutter soll sich laut des Mitarbeiters bereits Gestelle ausgesucht haben.

Die Betroffene vertraute auf die Seriosität der Untersuchung und nahm zur Kenntnis, dass kostspielige Spezialgläser für die Anpassung der Brille nötig seien. Jedoch soll sich beim Besuch der Mutter im Pflegeheim herausgestellt haben, dass diese von einer Bestellung nichts wusste. Die Tochter rief daraufhin die Firma i-LuxX zurück, um die Bestellung zu widerrufen.

Im Gespräch mit dem Mitarbeiter der i-LuxX soll der Betroffenen erklärt worden sein, dass sich das 14tägige Widerrufsrecht auf nur 3 Tage verkürzt haben soll und das es sich bei der Bestellung um Spezialgläser handelt, welche zur Abnahme verpflichten.

Bei der Heimleitung des Pflegeheims kam kurz ein Paket mit der Brille an, die Betroffene selbst erhielt zwei Rechnungen von der i-LuxX – für jeweils eine Fern- und Nahbrille. Kostenpunkt für jede Brille: insgesamt 289,00 EUR.

Scan: Auftragbestätigung i-LuxX / Feb 2020
Auftragbestätigung i-LuxX / Feb 2020

Vorliegendes Dokument belegt keine Einschränkung des Sehvermögens


Die Betroffene legte uns zudem ein Schriftstück der i-LuxX vor, welche die durchgeführte Augenuntersuchung dokumentiert. Übertitelt mit „Überprüfung auf Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung“ wurden bei der Untersuchung der Mutter der Betroffenen keine Einschränkungen festgestellt. Es wurden sogar schriftlich durch einen Mitarbeiter der i-LuxX festgehalten, dass keine neuen Sehhilfen empfohlen werden. Dennoch liegen uns die zwei Rechnungen für die neuen Brillen vor.

Wie soll die Bestellung zustande gekommen sein?


Scheinbar kam die Bestellung in diesem Fall so zustande, dass ein Mitarbeiter der i-LuxX die Tochter telefonisch mit dem Hinweis kontaktierte, dass ein Kostenvoranschlag per Mail zugesandt wird. Diese Mails wurden auch zugestellt, jedoch ging die Betroffene davon aus, dass für eine Bestellung eine Unterschrift nötig wäre. Darüber hinaus handelt es sich bei den beigefügten Dokumenten um keine Kostenvoranschläge, sondern um „Verbindliche Auftragsbestätigungen“. Die telefonische Bestellung soll innerhalb von 3 Tagen schriftlich bestätigt werden. Der stattdessen erfolgte Widerruf soll zwar bestätigt worden sein, aber die Brillen müssten dennoch bezahlt werden.

Hilfe bei i-LuxX oder Sahe Group UG


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma i-LuxX aus Neuss oder der Sahe Group UG? Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel: 0201-176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 19. Februar 2020

Update Mediendienstportal.de – Neue Offerte „Medienmarketing“

Auch 2020 macht der I.K. Mediendienst GmbH mit Offerten auf sich aufmerksam. Wir berichteten bereits mehrfach über die Versuche der Kölner Firma, die via Fax Vertragsabschlüsse mit Gewerbetreibenden erreichen wollen. In der Vergangenheit sollen Mitarbeiter der I.K. Mediendienst GmbH zudem Unternehmer angerufen haben, um die Kündigung einer Anzeige zu bestätigen. Aktuell liegt uns eine Offerte mit dem banalen Titel „Medienmarketing“ vor.

Titel: Update Mediendienstportal.de – Neue Offerte „Medienmarketing“

Fa. Medienmarketing: Offerte für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag


Das aktuelle Dokument der I.K. Mediendienst GmbH lässt auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag handelt. Über das Verzeichnis mov-portal.de berichteten wir bereits in anderen Beiträgen. Vom Aufbau her hat sich seit unserem letzten Besuch augenscheinlich wenig geändert und auch der Aufbau der Offerte kommt bekannt vor. Das Dokument soll unterzeichnet an eine Berliner Faxnummer zurückgeschickt werden, obwohl die I.K. Mediendienst GmbH selbst in Köln sitzt.

Angeblich soll die Offerte von einer Fa. Medienmarketing stammen, obwohl in den auf dem Dokument schwer lesbaren AGB die Nutzungbedingungen auf das mov-portal.de der I.K. Mediendienst GmbH verweisen.

Anstatt der Faxnummer besteht die Möglichkeit, die Fa. Medienmarketing auch via Email zu erreichen, die auf die Webseite mediendienstportal.de verweist. Aktuell ist die Seite immer noch im Aufbau (Stand: 18.02.2020), von daher ist derzeit nicht bestimmbar, ob es sich ebenfalls um ein Branchenverzeichnis handelt.

Scan: Offerte Fa. Medienmarketing / Dez 2019
Offerte Fa. Medienmarketing / Dez 2019


Rücksendung kann zu Vertrag führen


Mit der Rücksendung dieses unterschriebenen Formulars würde ein Gewerbetreibender diese Aussage bestätigen und einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag auf mov-portal.de bestätigen.

Die Preise für einen Eintrag haben sich im Jahr 2020 verändert: Grundpreis: 499 EUR (100,00 EUR mehr als 2019), Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR sowie die Graf. Gestaltung: 199 EUR. Als besondere Vereinbarung ist schriftlich festgehalten, dass der Vertrag automatisch ausläuft. Die Laufzeit beträgt laut dem Formular drei Jahre. Gewerbetreibende, die das Formular an das „Mediendienstportal.de“ oder I.K. Mediendienst GmbH zurück mailen, bestellen somit einen teuren Branchenbucheintrag, dessen Nutzen nicht einzuschätzen ist. Des Weiteren haben Unternehmer bei solchen B2B Geschäften kein Widerrufsrecht!

Hilfe bei mediendienstportal.de oder I.K. Mediendienst GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf mediendienstportal.de der Firma I.K. Mediendienst GmbH? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel: 0201-176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Das Vermieten von Werbeflächen auf Automobilen, Schaukästen etc. ist bereits als Thema in diesem Blog behandelt worden. Eins unserer Mitglieder unterschrieb ebenfalls einen Vertrag und fühlt sich getäuscht. Er berichtete uns gegenüber seine Erfahrungen mit der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH.

Titel: Phoenix Mediengesellschaft mbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Werbeflächen für gute Zwecke?


Sich als Unternehmer an Projekten für einen guten Zweck zu beteiligen kann sich mehrfach lohnen. Neben der Unterstützung von sozialen Einrichtungen u.ä. besteht die Chance, dass der Bekanntheitsgrad der Firma mit einem passenden Produkt steigt. Geläufige Beispiele wären Werbeanzeigen auf Transportmitteln oder Plakate, die in Vitrinen ausgestellt werden.

Die Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH aus Frankfurt am Main bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, eine „Anmietung von Werbeflächen“ an einem Anhänger zu beauftragen. In einem konkreten Fall sollte ein Tierschutzverein unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden einem Unternehmer Werbeflächen über eine bestimmte Laufzeit angeboten: 1.250 EUR plus MwSt. für 5 Jahre Werbezeit sowie die Erstellungskosten in Höhe von 345 EUR plus MwSt.

Ein Gewerbetreibender berichtet


Ein Unternehmer wandte sich bezüglich der Phoenix Mediengesellschaft mbH an uns und teilte uns schriftlich seine Erfahrungen mit. Er gab uns gegenüber bekannt, dass er sich von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH mit einer Werbeaktion für einen Tierschutzverein getäuscht fühlt. Wir zitieren an dieser Stelle die dazugehörige Stellungnahme:

„In diesem Jahr erhielt ich einen Anruf von einer mir bisher unbekannten Person, welche sich als Mitarbeiterin des Tierschutzvereins ausgab. Es wurde mir mitgeteilt, dass die bisherige Unterstützungsmöglichkeit in Form von Anzeigen für den Verein wegfalle, es aber stattdessen eine neue Möglichkeit gäbe, den Verein in Form von gemieteten Werbeflächen auf einem Pferdeanhänger zu unterstützen. In dem Glauben hier mit einer Mitarbeiterin des Tierschutzvereins gesprochen zu haben, vereinbarte ich einen Termin mit der dafür zuständigen Mitarbeiterin, um das Projekt näher kennenzulernen“.

Reservierung von Werbeflächen als Vertragsgrundlage


Der Unternehmer erhielt laut eigener Aussage einen Besuch von einer wahrscheinlichen Mitarbeiterin der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH, wobei laut den Schilderungen des Betroffenen der Firmenname ungenannt blieb. Die Vertreterin legte die nötigen Formulare für die Reservierung für Werbeflächen auf dem Pferdeanhänger zur Unterschrift vor, der Gewerbetreibende berichtete uns, dass er davon ausging, es handle sich hierbei um eine Mitarbeiterin vom Tierheim und unterzeichnete ohne weitere Prüfung.

Erst im Nachhinein wurde ihm bei einer genaueren Prüfung bewusst, dass er die Werbefläche bei der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH und nicht bei dem Tierschutzverein reserviert wurde. Er schreibt: „Die dubiosen Vertragsbedingungen der Firma machten mich stutzig und ließen nichts Gutes erahnen“. Um sich zu informieren, kontaktierte er den besagten Tierschutzverein, die ihm mitgeteilt haben sollen, dass sich bereits mehr Personen über das Verhalten der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH beschwerten.

Widerruf nicht möglich?


Der betroffene Gewerbetreibende wollte aufgrund der Probleme mit dem Vertrag widerrufen. Jedoch wurde der Widerruf bzw. die Auftragsstornierung von der Firma Phoenix Mediengesellschaft mbH nicht anerkannt – im Gegenteil: es wird weiterhin auf die Vertragserfüllung bestanden. Hintergrund ist, dass bei B2B Geschäften kein Anspruch auf Widerruf besteht.

Achtung: Automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit


Ein wie oben geschildeter Auftrag kann eine Laufzeit von 5 oder gar 10 Jahren haben, die Phoenix Mediengesellschaft mbH spricht hier von einer „Erstlaufzeit“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 5 Jahre, sofern er nicht rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der „erster Übergabe des Werbeträgers“ durch den Auftragnehmer an die Institution. Laut den AGB ist ein bestimmter Auslieferung- oder Übergabetermin nicht vereinbart, dem Auftragnehmer stehen hierfür maximal 12 Monate ab Vertragsschluss zur Verfügung – sofern nicht gesondert festgelegt.


Kontakt mit Verbraucherdienst


Hatten Sie als Unternehmer ebenfalls Kontakt mit der Phoenix Mediengesellschaft mbH? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 13. Februar 2020

MM Access AG mit weiterem Branchenbuch „Regionales Telefonbuch“

Vergangenes Jahr berichteten wir über die Firma MM Access AG aus Altdorf in der Schweiz. Die Firma kontaktierte Gewerbetreibenden telefonisch, weil ein Vertrag auslaufen würde und sie diesen nun verlängern müsste. Im damaligen Bericht ging es um Firmeneinträge in dem Verzeichnis „Das Blaue Branchenbuch“. Mittlerweile ist ein weiteres bekannt geworden: Regionales Telefonbuch.

Titel: MM Access AG mit weiterem Branchenbuch „Regionales Telefonbuch“

Regionales Telefonbuch: Wie kommen kostenpflichtige Firmeneinträge zustande?


Einen Zahnarzt in der Nähe finden? Oder wird dringend ein Klempner benötigt? Zu diesem Zweck könnten Verbraucher online angebotene Branchenverzeichnisse nutzen. Bekannte Branchenbücher wie u.a. „Die Gelben Seiten“ liefern mühelos die gewünschten Informationen über Firmen und deren Kontaktadressen.

Aber es gibt auch weniger bekannte Anbieter, die um Kundschaft buhlen. Wir berichteten über „Das Blaue Branchenbuch“ der Firma MM Access AG., die Selbständige, Unternehmer und Freiberufler kontaktieren, um Verträge für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag abzuschließen. Aktuell betreibt das Unternehmen ein weiteres Branchenbuch: Regionales Telefonbuch (regionalestelefonbuch.com).

Erfahrungen von betroffenen Gewerbetreibenden


In unserem Artikel über „Das Blaue Branchenbuch“ beschrieb uns eine Gewerbetreibende, wie sie durch eine Berliner Telefonnummer kontaktiert wurde. Der Mitarbeiter am anderen Ende gab laut der Gewerbetreibenden an, dass die Anrufer „mit Google zusammen arbeiten würde“ und es insgesamt um die Google-Präsenz der Angerufenen gehen würde. Uns gegenüber gab sie an, dass sie zwar beim Datenabgleich (Beispiel: „Sind Sie Frau xxxx, Geschäftsführerin der xxxxx?“) mit „Ja“ beantwortet haben soll, aber laut eigener Aussage keinerlei Verträgen zustimmte. Außerdem wurde uns durch die Gewerbetreibende mitgeteilt, dass beim Gespräch von der Seite „Das Blaue Branchenbuch“ die Rede war. Ob bei dem anderen Portal „Regionales Telefonbuch“ ähnlich verfahren wird, kann an dieser Stelle nicht belegt werden. Jedoch erscheint es nicht unmöglich.

Betreiber ist erneut die Firma MM Access AG


Wir schauten uns die Webseite regionalestelefonbuch.com an und warfen einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort ist zu lesen: „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der MM Access AG den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ Wir berichteten bereits über die doppelten Anrufe, die teure Firmeneinträge bedeuten könnte.

Haben Sie Erfahrungen mit MM Access AG oder „Regionales Telefonbuch“?


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf regionalestelefonbuch.de der Firma MM Access AG aus der Schweiz? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

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SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Gleich zwei Branchenbücher betreibt die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main. Gegen die Zahlung von mehr 700 EUR sollen Gewerbetreibende die Möglichkeit bekommen, ihre Kontaktdaten in eine wenig bekannte Datenbank eintragen zu lassen. Ein Widerrufsrecht besteht bei erfolgreich abgeschlossenen Verträgen nicht.

Titel: SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Was bietet die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main an?


Die Firma betreibt aktuell zwei Gewerbeverzeichnisse, die es Besuchern ermöglichen, Firmen und Unternehmen an bestimmen Orten darstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um „Das Gelbe Verzeichnis“ (dasgelbeverzeichnis.de) und „Ihr Örtliches Telefonbuch“ (ihroertlichestelefonbuch.de). Beide Verzeichnisse stehen in keiner Verbindung mit den seriösen Portalen „Das Örtliche“ oder „Die gelben Seiten“, obwohl deren Namen offensichtliche Ähnlichkeiten aufweist.

Auf den genannten Portalen der SN Marketing GmbH haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Firmeneintrag zu schalten. Mit Hilfe eines solchen Eintrags sollen Unternehmer eine größere Reichweite in den gängigen Suchmaschinen erhalten. Ob dieser Wunsch durch einen sogenannten „Premiumeintrag“ in den Branchenbüchern erfüllt wird, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Jedoch ist stark zu bezweifeln, dass die beiden genannten Portale Top-Positionen bei Suchmaschinenergebnisse sichern.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Rechnung für „Google“?


In einem Beitrag vom 14.01.2020 berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen über die SN Marketing GmbH, da scheinbar ein Verbraucher eine Rechnung erhielt. Laut den AGB des Branchenbuchs „Örtliches Telefonbuch“ werden Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen – und eben nicht mit Verbrauchern. In der zugestellten Rechnung soll eine Summe von insgesamt 712,81 EUR gefordert werden – für eine „bessere Auffindbarkeit bei Google“. Inwiefern ein Verbraucher von einem solchen Angebot profitieren soll, bleibt unbeantwortet.

Wie kommen Verträge zustande?


Aus Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche gewerbetreibende Mitglieder einen kostenpflichtigen Vertrag für Branchenbucheinträge abschlossen, indem sie mit einem doppelten Anruf kontaktiert wurden. Ein möglicher Nachteil für angerufene Gewerbetreibende ist das fehlende Widerrufsrecht. Am Telefon wird man zwar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, doch muss meist zu erst die Webseite des Anbieters besucht werden, um wichtige Vertragsbedingungen zu erkennen. So ist den AGB der Seite „Das Gelbe Verzeichnis“ folgendes zu entnehmen:

„Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“

Hilfe bei SN Marketing GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit der SN Marketing GmbH oder haben gar einen kostenpflichtigen Vertrag für einen Eintrag auf den Portalen „Ihr Örtliches Telefonbuch“ oder „Das Gelbe Verzeichnis“ abgeschlossen? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201 176790

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Donnerstag, 6. Februar 2020

Aktuelle Zahlungsaufforderung von National Inkasso für Ephodos GmbH

Uns erreichte eine Email eines Verbrauchers mit einer Zahlungsaufforderung der National Inkasso. Da wir bereits mehrfach über das Inkassounternehmen aus Düsseldorf berichten konnten, wandte sich der Betroffene vertrauensvoll an uns. Es geht um eine offene Forderung von mehr als 470 EUR für einen Dienstleistungvertrag, der mit der Ephodos GmbH geschlossen worden sein soll.


National Inkasso: „Unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung vermeiden“


Ein Verbraucher erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Düsseldorfer Inkassounternehmen National Inkasso. Laut dem Schreiben soll eine Forderung von 476,73 EUR offen sein – für einen Dienstleistungsvertrag mit der Firma Ephodos GmbH. Die Firma betrieb in der Vergangenheit diverse Portale der Erwachsenenunterhaltung mit eindeutig zweideutigen Titeln.

National Inkasso weist in dem Schreiben darauf hin, dass sie sich im Auftrag der Ephodos GmbH dazu „gezwungen“ fühlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Der Klageentwurf wurde bereits fertig gestellt und dem Schreiben einschüchternd beigefügt. Um diese gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, welche National Inkasso als „unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung“ betitelt, soll der Betrag innerhalb einer „letzten Frist“ überwiesen werden. Folgt keine Zahlung, nennt National Inkasso die Höhe der weiteren Kosten: zusammen ca. 1.409,00 EUR.

Scan: Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 01 / Jan 2020
Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 02 / Jan 2020
Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 02 / Jan 2020


Ephodos GmbH: Für welches Unternehmen fordert National Inkasso?


Diese Firma betreibt diverse Portale der Erwachsenenunterhaltung, deren Titel eindeutig zweideutig sind. Die im Impressum genannten Namen traten in der Vergangenheit u.a. bereits als Betreiber von diversen Portalen dieser Richtung in Erscheinung. Welches Portal in der aktuellen Zahlungsaufforderung genutzt worden sein soll, kann Verbraucherdienst e.V. an dieser Stelle nicht beurteilen, da nur die betreibende Firma Ephodos GmbH genannt wurde.

Erfahrungen mit National Inkasso


Das Inkassounternehmen aus Düsseldorf ist regelmäßigen Lesern unserer Berichterstattungen bekannt. Wir berichteten nicht nur über versandte Zahlungsaufforderungen von National Inkasso, sondern auch über Urteile, die das Unternehmen aus Düsseldorf betrafen. Mit stets neuen Beiträgen schaffen wir einen informativen und aktuellen Überblick zu diesem Thema. Weitere Infos können interessierte Verbraucher gerne erfragen.

Weitere Informationen zu National Inkasso und Ephodos GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Ephodos GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung von National Inkasso erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Dienstag, 4. Februar 2020

Über Brancheo – Branchenbuch der Firma Copion UG aus Neumünster

Über Sinn und Funktion von Branchenbucheinträgen lässt sich streiten, was die Copion UG aber nicht davon abhielt, ein weiteres Firmenverzeichnis zu veröffentlichen. Die Datenbank „Brancheo“ versammelt zahlreiche Adressen und fordert dafür hohe Beträge von Gewerbetreibenden.

Titel: Über Brancheo – Branchenbuch der Firma Copion UG aus Neumünster

Was ist Brancheo?


Das Webportal „Brancheo“ ist ein Firmenverzeichnis, welches von der Firma Copion UG aus Neumünster betrieben wird. Geworben wird mit der Aussagen „Sie suchen – wir finden!“ Dieses Portal könnte man als eine Art Datenbank bezeichnen, die zahlreiche Adressen von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern auflistet. Diese Daten sind zum Großteil ohnehin kostenfrei und ohne Umschweife im Internet verfügbar. Sollte ein Gewerbetreibender jedoch den Wunsch verspüren, seine Firma kostenpflichtig in eine wahrscheinlich unbedeutende Datenbank einzutragen, wäre die Copion UG der richtige Ansprechpartner.

Über 350 EUR für 6 Monate „Premiumeintrag“


Brancheo listet Basis- und Premiumeinträge von Firmenadressen auf, die sich bis auf grafische Unterschiede inhaltlich kaum voneinander unterscheiden. Für einen Premiumeintrag mit einer Laufzeit von 6 Monaten verlangt die Copion UG einen Betrag in Höhe von 355,81 EUR. Eine dementsprechende Rechnung wurde uns freundlicherweise von einem Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt.

Scan: Rechnung "Brancheo" / Coption UG / Jan 2020
Rechnung "Brancheo" / Coption UG / Jan 2020


Wie kommen Verträge mit der Copion UG zustande?


Es ist davon auszugehen, dass Gewerbetreibende telefonisch (sofern die Telefonanlage funktioniert s.o.) kontaktiert werden, um Vertragsabschlüsse zu erwirken. Die Besonderheiten bei B2B Geschäften über das Telefon: es gibt keinen Anspruch auf Widerruf. Möglicherweise werden die Vertragsabschlüsse über einen doppelten Anruf durchgeführt, eine Registrierung über die brancheo.de ist – obwohl in den AGB von einer „Online-Bestellung“ die Rede ist.

Keine Registrierung auf Brancheo.de möglich


Bei unserem Besuch der Webseite am 04.02.2020 bestanden scheinbar Probleme mit der Telefonanlage der Copion UG. So ist gegenwärtig einem Hinweis zu entnehmen, dass aufgrund einer technischen Störung eine alternative Telefonnummer genutzt werden soll. Aber nicht nur da scheint es Hindernisse zu geben: wir suchten nach einer Möglichkeit, direkt über die Webseite brancheo.de einen Firmeneintrag zu registrieren. Obwohl auf der Seite unter dem Menüpunkt „Leistungen“ die Vorteile angepriesen werden, ist es zum aktuellen Zeitpunkt scheinbar nicht möglich, einen Eintrag zu schalten.

Nicht ignorieren, sondern reagieren


Das Ignorieren solcher Rechnungen wird laut unserer Erfahrung nicht zum Erfolg führen. Im Gegenteil: es könnte kostspieliger werden, da Betreiber von Firmenverzeichnisse in der Vergangenheit Inkassobüros beauftragen, um die Kosten beizutreiben. Betroffene Gewerbetreibende sollten lieber reagieren.

Informationen zu Brancheo und Copion UG


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit der Copion UG und deren Branchenbuch Brancheo? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Über die Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft

Die Branchenbücher der BBZ-Verlagsgesellschaft bieten Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Daten kostenpflichtig zu veröffentlichen. Wie kommen Verträge zustande und lohnt sich ein Eintrag?

Titel: Über die Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft

Wer ist die BBZ-Verlagsgesellschaft?


In Kleve sitzt die BBZ-Verlagsgesellschaft, die laut eigener Aussage ein „Netzwerk aus lokalen sowie deutschland- und europaweiten Internetplattformen“ anbietet. Interessierten Gewerbetreibenden wird angeboten, mit einem „kleinen monatlichen Beitrag“ die Präsenz im Internet „deutlich“ zu steigern. Dies könnte zum Beispiel mit einem kostenpflichtigen Eintrag in einem der vielfachen Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft ermöglicht werden. Als Beispiel sei der aktuelle Kostenpunkt für einen sogenannten "Komforteintrag"auf „Branchenportal24“ (Stand 03.02.2020) genannt: 150 EUR mit einer Laufzeit von einem Jahr.

Bekannte Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft



  • Anwaltsportal24
  • Branchenportal24
  • Branchenblitz
  • Handwerkerportal24
  • Steuerberaterportal24
  • Teambusiness24
  • Werbeportale (Diverse Städte)
  • Versicherungsmakler


Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portale


In den AGB der BBZ-Verlagsgesellschaft steht, dass nach Ablauf der kostenfreien Probezeit der Kunde von einem Mitarbeiter des jeweiligen Portals zwecks eines Datenabgleiches telefonisch kontaktiert wird. Bei solchen B2B Geschäften besteht kein Anspruch auf Widerruf. Sollte ein Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich per Fax oder Email gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um weitere 12 Monate.

Es ist bekannt, dass zahlreiche Mitglieder uns über Vertragsabschlüsse mit Branchenbuch-Betreibern informierten, die über das Telefon abgeschlossen wurden. Nicht selten erfolgen im Zuge der Abschlüsse zwei hintereinander geführte Telefonate. Der erste Anruf soll informieren, der zweite Kontakt gleicht laut den Schilderungen angerufener Unternehmer Daten ab. Via Bandaufnahme kann somit das „Ja“ des angerufenen Gewerbetreibenden gesichert werden, um einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Monaten abzuschließen.

Verbessert ein Branchenbucheintrag die Reichweite einer Firma?


Lohnt sich ein Eintrag in einem Firmenverzeichnis für Unternehmer? Eindeutig lässt sich diese Frage nicht beantworten, da sich die Suche über das Internet in regelmäßigen Abständen ändert – für Nutzer, aber auch hinsichtlich der dargestellten Suchergebnisse. An dieser Stelle möchten wir die BBZ-Verlagsgesellschaft zitieren: „Suchmaschinenoptimierte Seiten mit wenig Inhalt belegen die vorderen Plätze, während kleinere Firmen mit oftmals regionalem Bezug kaum die Chance haben, besser gelistet zu werden.“ (Quelle: bbz-verlagsgesellschaft.eu/branchenportal24/, Stand: 04.02.2020) Diese Einschätzung teilen wir nicht.

Bei einer recht typischen Suche würde eine Suchanfrage ohne Veränderungen der Grundeinstellungen automatisch den Standort als Ausgangsbasis nutzen, um lokale Unternehmen sogar zu bevorzugen – ohne das ein kostenpflichtiger Brancheneintrag nötig wäre. Zum Beispiel würde die Anfrage „Friseur Essen“ aktuell dementsprechende Friseursalons aus Essen darstellen, sofern der Nutzer sich in Essen aufhält. Ob ein Listing „besser“ ist, nur weil ein Essener Friseur auch bei einer Anfrage aus München gelistet wäre, ist fraglich.

Hilfreich für „mehr Reichweite“ eines Unternehmens ist die Nutzung von Werbemaßnahmen der Suchmachinenanbieter, die zwar auch nicht kostenlos ist, aber zum derzeitigen Stand mehr Erfolge denn Einträge in zahlreiche Datenbanken verspricht.

Erfahrungen mit Branchenblitz.de


Wir berichteten bereits über die Erfahrungen eines Mitglieds mit dem Portal Branchenblitz. Der Gewerbetreibende zahlte zum damaligen Zeitpunkt die anfängliche Rechnung über 150 EUR nicht innerhalb 14 Tagen und erhielt kurz darauf eine Zahlungsaufforderung. Das Unternehmen drohte mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie mit einer Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen.

Informationen zu Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit den genannten Branchenverzeichnissen oder der BBZ-Verlagsgesellschaft? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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